Breitbandversorgung. Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland



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Transkript:

Breitbandversorgung Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland

Die Ausschreibung Nach Art. 87 f Abs. 2 Grundgesetz dürfen nur Privatunternehmen Telekommunikationsdienstleistungen anbieten. Gemeinden dürfen ein sog. passives Netz aufbauen, es aber nicht betreiben. Deshalb wird der Netzbetrieb ausgeschrieben. Um sicher zu sein, dass den Kunden auch Dienste angeboten werden sollte nicht nur der Betrieb ausgeschrieben werden, also das beleuchten der Glasfaser und die Schaltungen zwischen dem Glasfasernetz und dem Kupfernetz (FTTC), sondern auch die Dienstleistungen (Telefon, Internet, TV) und die Preise dafür. 2

Um den Betreibern ein ansprechendes Netz anzubieten wird die Infrastruktur der Interkommunalen Zusammenarbeit nicht nur als Leerrohrsystem gebaut sondern mit Glasfasern bestückt, in Röhrchenverteilkästen aufgelegt, die Mulitfunktionsgehäuse mit Stromanschluss hergestellt etc. D.h. das Netz wird fix und fertig erstellt, es muss vom Betreiber lediglich die Hardware (z.b. sog. DSLAM) eingebaut werden. Damit ist das Netz attraktiv und der Betreiber ist bereit eine auskömmliche Pacht zu bezahlen. Die Hauptkosten in einem solchen Breitbandnetz sind die Tiefbaukosten, die zwischen 80 und 90 % der Gesamtkosten ausmachen. Das Netz nicht fertig zu stellen und eine niedrige Pacht in Kauf zu nehmen wäre unternehmerisch nicht zielführend. 3

Mit einer Verpachtung macht die Gemeinde kein Geld. Es wird hier keine Infrastruktur aufgebaut deren Verpachtung den kommunalen Haushalt saniert. Ziel ist es, dass ohne Gemeindesteuern über den Nutzungszeitraum eine Refinanzierung erfolgen kann. Damit sind Zeiträume von 25 und mehr Jahren gemeint, in denen evtl. aufgenommene Darlehen zurückgezahlt werden. Eine Cash-Cow sieht anders aus. Wir Gemeinden kennen uns mit solchen langen Zeiträumen aus, in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung machen wir nichts Anderes. 4

Zum Betreibervertrag Der Betreiber muss die aktive Infrastruktur aufbauen. Er hat einen 24 h Störungsdienst einzurichten. Das kann auch per Anrufbeantworter gemacht werden. Er muss den open access diskriminierungsfrei garantieren. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028 (frühestens 10 Jahre nach Überlassung der letzten Trasse) Er muss eine Pacht entrichten 5

Das Netz ist nur zur Erbringung von Breitbanddiensten nutzbar. Er kann bauliche Änderungen vornehmen wenn wir einverstanden sind (z.b. Umverlegungen, Neuanschlüsse sollten von der Gemeinde erbracht werden). Seine Investitionen gehen nach der Laufzeit in unser Eigentum über. Er muss das Netz überwachen und Instand halten. Ändern wir die Trassen aus bestimmten Gründen oder bauen aus, so muss der Betreiber auch diese Netze nach den vorgesehenen Konditionen betreiben. Übliche Regelungen zu Vertragskündigung, Sicherheiten etc. 6

Die Berechnung des besten Angebotes Das beste Angebot wird in einer Punktematrix ermittelt. Dabei werden folgende Sachverhalte berücksichtigt: an uns gezahlten Pacht mit max. 60 Punkten angebotene Endkundenpreise für Telefon u. Internetflat mit 25 Mbit/s mit max. 30 Punkten bestimmte zusätzliche Diensteangebote (TV, Rechenzentrum für GK, zus. Upload ) mit max. 10 Punkten Die Punkteaufteilung (mind. 60 Punkte für die Pacht) sind vorgegeben. 7

Das Ergebnis Insgesamt haben sechs Unternehmen abgegeben. Ergebnis Reihenfolge Unternehmen Punkte Pacht Endabnehmer Zus.Dienste 1 Stiegeler IT 95,50 55,50 30,00 10,00 2 84,70 44,70 30,00 10,00 3 73,50 35,50 28,00 10,00 4 70,50 30,50 30,00 10,00 5 55,50 26,50 24,00 5,00 6 45,00 7,00 30,00 8,00 Stiegeler IT Service GmbH Co.KG, Paradiesstr. 18 in 79277 Schönau 8

Differenz der Endkundenpreise zu den anderen Bietern in der Reihenfolge der Punkte. Stiegeler IT Differenz zu 1 1 2 3 4 5 6 Pacht FTTB Rein Telefon 17,95 0,05-0,22-3,05 5,79 0,00 Internet F. 25 29,00 0,00 13,40 0,90 6,64 10,95 Tel. u Int. Fl 25 34,95 4,95 7,45-0,05 12,59 5,00 Tel u Int Fl 50 44,47 4,53 5,43-4,57 9,02-4,52 Tel., Int. u. TV 25 39,95 25,05 14,85 4,95 k.angebot 9,93 Tel., Int. u. TV 50 49,94-3,93 9,86-0,04 k.angebot -0,06 Tel u Int.Fl 100 69,00-14,00-9,10-24,10-2,42-24,05 Tel., Int. u. TV 100 69,00 0,00 0,81-14,11 k.angebot -14,11 TV 22,60-0,60-12,70-12,60 k.angebot 27,28 symm. GK 25 236,81 298,69 13,09 119,00 120,19 1.905,19 Pacht FTTC Rein Telefon 17,95 0,05-0,22-3,05 5,79 0,00 Internet F. 25 29,00 0,00 13,40 0,90 6,64 10,95 Tel. u Int. Fl 25 34,95 4,95 7,45-0,05 12,59 5,00 Tel u Int 50 44,95 4,05 4,95-5,05 8,54 4,93 GK 58,31 334,39-16,78 297,50 1,19 2.083,69 Redaktioneller Hinweis: streiche das Wort Pacht, setzte Kundenpreis pro Monat (Brutto) + = teurer, - = günstiger 9

Zum Bieter mit den meisten Punkten Stiegeler IT betreibt bereits die Netze in Bad Krozingen und Staufen. Die Technik ist installiert, deshalb konnte auch eine attraktive Pacht bei attraktiven Endkundenpreise Angeboten werden. Von den anderen Anbietern ist lediglich ein Unternehmen aus der Gegend, es ist auch ein global Player dabei. Zum Schutz der betriebswirtschaftlichen Kalkulation des Bieters kann in öffentlicher Sitzung gem. 35 I S.2 GemO nicht über die Einzelpachten berichtet werden. 10

Vergabevorschlag Die Pacht des Breitbandnetzes interkommunaler Zusammenarbeit Markgräflerland wird an Stiegeler IT Service GmbH Co.KG aus Schönau vergeben. 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12