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Transkript:

Ihre Kunden investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Kaiserslautern, 6.12.2010 Energieeffizienz-Beratertag Markus Merzbach Abteilungsdirektor

Unsere Leistung Als Deutschlands Umweltbank Nr.1 fördern wir, die KfW, die Reduzierung Ihrer Energiekosten durch zusätzlich verbilligte Finanzleistungen.

KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Sitz in Frankfurt, Berlin und Bonn 3.600 Mitarbeiter 64 Mrd. Euro Fördervolumen in 2009 Gründer und Mittelstand Umwelt- und Klimaschutz Wohnwirtschaft und Bildung Kommunale und soziale Infrastruktur Export- und Projektfinanzierung Projekte in Entwicklungsländern

Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung Maßnahmenpakete der Bundesregierung 52,5 Mrd. EUR zusätzliches Kreditvolumen für KfW-Förderung allgemeine Unternehmensfinanzierung Innovation und Energieeffizienz von Unternehmen Energieeffizient Bauen und Sanieren Infrastruktur (strukturschwache Gebiete) Unternehmen Privatleute Kommunen

Sichern Sie sich niedrige Energiekosten Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Initiative von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und KfW-Bankengruppe Beratung Finanzierung

Zuschuss Energieeffizienzberatung Initialberatung Ziel: Ermittlung von betrieblichen Energieeinsparpotenzialen durch einen Sachverständigen (Energieberater) Förderkonditionen: Zuschuss: Beraterhonorar: Beratungsdauer: Beratungszeitraum: 80% der förderfähigen Beratungskosten bis zu 800 EUR pro Tag förderfähig 1-2 Tage möglich 3 Monate (ab Zusage) Beantragung: Antragstellung über KfW-Regionalpartner

Zuschuss Energieeffizienzberatung Detailberatung Ziel: Erstellung eines konkreten Energiesparkonzeptes mit betriebs-wirtschaftlicher Bewertung durch einen Sachverständigen (Energieberater) Förderkonditionen: Zuschuss: Beraterhonorar: Gesamthonorar: Beratungszeitraum: 60% der förderfähigen Beratungskosten bis zu 800 EUR pro Tag förderfähig bis zu 8.000 EUR möglich 8 Monate (ab Zusage) Beantragung: nach (oder ohne vorherige) Initialberatung Antragstellung über KfW-Regionalpartner

Zulassungsvoraussetzungen für den Einsatz als Energieberater/in im Rahmen der Energieeffizienzberatung in KMU Nachweis eines (Fach-) Hochschulstudiums in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften/Naturwissenschaften oder Nachweis als zugelassener Sachverständiger nach 21 Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 11, Ziffer 1, 3 und 4 (Ausstellungsberechtigter Ausweise für Nichtwohngebäude) und einer Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge. Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Energieberatung, bewertete Referenzen in der Energieberatung eines KMU oder Großunternehmens.

Tipps zum Beratungsvertrag Aufgabenstellung (Beratungsinhalt) sowie Zielsetzung der Beratung klar und ausführlich schriftlich formulieren. Anfangs- und den Endtermin der Beratung, sowie die Anzahl der Tagewerke vertraglich fixieren. Klären Sie im Vorfeld die Höhe des Tageshonorars (Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) ab. Es besteht die Möglichkeit, den anteiligen Zuschuss zum Beraterhonorar an den Berater abzutreten, diese Abtretungserklärung sollte schriftlich zur Vorlage an die KfW erfolgen. Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie die ggf. anfallenden Fahrtkosten des Beraters sind vollständig vom Kunden zu tragen.

FAQ Antragsberechtigung Sind Kommunen, Stiftungen oder gemeinnützige Vereine antragsberechtigt? - Nein! Kommunen, der Bund, die Länder sowie Kirchen und karitative Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt Können Betreiber eines Alten- und Pflegeheims einen Förderantrag stellen? - Ja, da hier von einer mehrheitlich gewerblichen Nutzung ausgegangen wird. Sind Genossenschaften Antragsberechtigt? - Ja, Genossenschaften sind antragsberechtigt, sofern der Zweck der Genossenschaft auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Welche Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen? Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z.b. Fleisch, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, tierische und pflanzliche Öle und Fette, Wein, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels) sowie im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind.

FAQ Allgemein Wie ist der Eigenanteil an den Beratungskosten definiert? 1. nicht geförderten Teil des Netto-Beraterhonorars 2. die auf das Nettohonorar entfallende Mehrwertsteuer (sofern in Rechnung gestellt). Muss die Bezahlung des Eigenanteils ausschließlich vom beratenen Unternehmen erfolgen. Ja! Beurteilung der energetischen Ausgangssituation: Wie ist in den Fällen vorzugehen, bei denen keine Energieverbrauchszahlen vorliegen? Grundsätzlich ist die Angabe von Energieverbrauchszahlen für den gesamten Betrieb unabhängig von der Untersuchung einzelner Gegenstände bzw. Gewerke zwingend erforderlich. Sofern in nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen für einzelne Anlagen keine Energieverbrauchsdaten vorliegen, sollte der Energiebedarf auf Basis von Herstellerangaben ermittelt werden.

FAQ Allgemein Kann im Zuge der Beratung auch die Ausstellung eines Energieausweises nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefördert werden? Nach dem Bundeshaushaltsrecht können gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen grundsätzlich nicht gefördert werden. Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises trägt in diesen Fällen somit vollständig das Unternehmen. Können Beratungszuschüsse auch für Beratungen beantragt werden, die im Zusammenhang mit gewerblichen Erweiterungsinvestitionen stehen? Ja, sofern sich die Beratung nicht ausschließlich auf die Erweiterungsinvestitionen beziehen Kann die Untersuchung des Fahrzeugbestands Gegenstand der Energieeffizienzberatung sein und gefördert werden? Nein. Die Betrachtung des Fahrzeugbestandes bzw. Fuhrparks (Nutzfahrzeuge, PKW als Firmenfahrzeuge) ist nicht Gegenstand der Energieeffizienzberatung und kann dementsprechend nicht gefördert werden.

Investitionen, die sich rechnen! Praxisbeispiele Bäckerei: Austausch von 2 alten Öfen gegen moderne Thermoölöfen mit Wärmerückgewinnung Energiekostenersparnis: 20.000 EUR pro Jahr Ärztehaus: Sanierung eines Ärztehauses aus der Gründerzeit (Haustechnik und Wärmedämmung) Energiekostenersparnis: 22.000 EUR pro Jahr Druckerei: Austausch einer alten Druckmaschine gegen eine moderne Bogen-Offset-Druckmaschine Energiekostenersparnis: 40% pro Jahr

Verbessern Sie Ihre Energiebilanz Definition Energiesparinvestitionen Neuinvestitionen: mind. 15% Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt Ersatzinvestitionen: mind. 20% Energieeinsparung, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre Neubau von Betriebsimmobilien: mind. 20% Unterschreitung Neubau-Niveau EnEV 2009 Sanierung von bestehenden Betriebsimmobilien: mind. Neubau-Niveau EnEV 2009

Finanzierung für Energiesparer ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm bis zu 10 Mio. EUR Kreditbetrag bis zu 3 Jahre tilgungsfrei bis zu 100% Finanzierung bankübliche Besicherung bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit risikogerechtes Zinssystem Bestätigung der Energieeinsparung durch einen Sachverständigen

Exkurs Risikogerechtes Zinssystem Risikobeurteilung durch die Hausbank Vorgaben der KfW Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonitätsklasse) risikogerechter Zinssatz (9 Preisklassen) Bewertung der Sicherheiten (Sicherheitenklasse)

Finanzierungsbeispiel Sanierung eines alten Betriebsgebäudes Investitionsplan Initialberatungskosten Detailberatungskosten Sanierungskosten Summe EUR 1.600 4.000 75.000 81.000 Finanzierungsplan EUR Beratungskostenzuschuss Eigenanteil Beratungskosten ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Summe 3.680 1.920 75.000 81.000

Ihre Wege zur KfW-Förderung Zuschuss für die Energieeffizienzberatung KfW-Regionalpartner Kredit aus dem ERP-Umweltund Energieeffizienzprogramm Hausbank

Im Ergebnis Als Deutschlands Umweltbank Nr.1 fördern wir, die KfW, die Reduzierung Ihrer Energiekosten durch zusätzlich verbilligte Finanzleistungen. Profitieren Sie von günstigen Konditionen, setzen Sie konsequent auf langfristige Planungssicherheit durch die KfW!

Sprechen Sie uns an! Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8.00 17.30 Uhr 0180 1 24 11 24 (Ortstarif)* infocenter@kfw.de www.kfw.de * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.