FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium



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Transkript:

FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man auch mit einem Bachelorabschluss einer Fachhochschule für den Master PMP zugelassen? Ja, wenn die Richtung der Fachhochschule einen Bezug zu den Verwaltungswissenschaften hat, kann mit einem vorgängig absolvierten Aufbaustudium von 60 ECTS- Kreditpunkten eine Zulassung zum Master PMP ermöglicht werden (s.a. Studienreglement Master PMP Art. 7 Abs. 4). Ist man auch zum Master PMP zugelassen, wenn der universitäre Bachelorabschluss keinem der aufgezählten Fachgebiete entspricht? Ja, es kann mit einem vorgängig absolvierten Aufbaustudium von max. 60 ECTS-Kreditpunkten eine Zulassung zum Master PMP ermöglicht werden (s.a. Studienreglement Master PMP Art. 7 Abs. 3). Ist ein Beginn des Master PMP im Frühlingssemester möglich? Mit dem Studium des Master PMP kann nur im Herbstsemester, mit dem Aufbaustudium kann auch im Frühlingssemester begonnen werden. Können bisherige Leistungen angerechnet werden? Studierende, die bereits ECTS-Kreditpunkte eines anerkannten Masterstudiums in einem PMP nahe stehendem Fachgebiet absolviert haben, können sich die erworbenen Leistungen auf Gesuch hin anrechnen lassen (s.a. Studienreglement Master PMP Art. 10 Abs. 1). Ist es möglich, Leistungen des Master PMP bereits während des Bachelorstudiums zu erzielen? Nein, es können keine Leistungen vorbezogen werden, solange der Bachelor nicht abgeschlossen ist. Können im Ausland erbrachte Leistungen an den Master PMP angerechnet werden? Wenn die Leistungen auf Masterstufe erbracht worden sind und einen Bezug zu den Verwaltungswissenschaften haben, können auf Gesuch hin ECTS-Kreditpunkte angerechnet werden.

Ist eine Anmeldung für den Master PMP bereits ohne abgeschlossenen Bachelorabschluss möglich? Ja, die definitive Umschreibung durch das ZIB wird jedoch erst vorgenommen, wenn der Bachelorabschluss vorliegt. Zählt das Aufbaustudium auch zur maximalen Studiendauer von sechs Semestern? Nein, das Aufbaustudium wird nicht an die sechs Semester des Master PMP angerechnet, da es sich um eine Vorbereitung für den eigentlichen Master handelt. Muss das Aufbaustudium an der Universität Bern absolviert werden? Nein. Der Zulassungsentscheid kann jedoch erst nach Abschluss eines solchen externen Aufbaustudiums gestellt werden. Ist es möglich, während des Master PMP- Studiums teilzeitlich zu arbeiten? Grundsätzlich ja. Allerdings ist der Zeitaufwand für das Studium nicht zu unterschätzen. Zudem ist die max. Studiendauer von sechs Semestern zu beachten. Wie viele ECTS-Kreditpunkte müssen im Aufbaustudium (mit einem universitären BA- Abschluss) absolviert werden? Es hängt davon ab, ob bereits Veranstaltungen in einem der PMP-relevanten Bereiche erzielt wurden. Diese ECTS- Kreditpunkte können grundsätzlich an die Kreditpunkte des Aufbaustudiums angerechnet werden. Grundstudium/Vertiefungsstudium Ist eine Überschneidung von Grund- und Vertiefungsstudium zulässig? Um mit dem Vertiefungsstudium zu beginnen, muss das Grundstudium abgeschlossen sein (s.a. Studienplan Master PMP Art. 7 Abs. 2). Auf Gesuch hin können in begründeten Fällen Ausnahmen gewährt werden. Können bereits im Rahmen des Bachelorstudiums besuchte Pflichtveranstaltungen des Master PMP angerechnet werden? Identische Veranstaltungen können im Master PMP nicht angerechnet werden. Die entsprechende Veranstaltung muss durch eine andere Veranstaltung desselben Moduls substituiert werden. Muss ein Mobilitätssemester absolviert werden? Nein, nach revidiertem Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 entfällt die Pflicht,

ein Mobilitätssemester an einer Partneruniversität zu absolvieren. Müssen im Vertiefungsstudium die 18 ECTS- Kreditpunkte im Fachgebiet an der Partnerinstitution absolviert werden? Nein, dies ist nicht zwingend. Darf die Fächerauflistung (individueller Studienplan) während des Semesters verändert werden? Die Fächerauflistung darf nur nach Rücksprache mit dem PMP-Sekretariat geändert werden. Im Weiteren darf im Vertiefungsstudium das Fachgebiet nur einmal gewechselt werden (s.a. Studienreglement Master PMP Art. 14 Abs. 3). Können bereits im Grundstudium besuchte Veranstaltungen in einer anderen Sprache an die 20 Fremdsprachen-ECTS- Kreditpunkte angerechnet werden? Ja, dies ist möglich. Ist für die 20 fremdsprachigen ECTS- Kreditpunkte die Sprache der Veranstaltung oder die Sprache der Leistungskontrolle massgeblich? Massgeblich ist grundsätzlich die Sprache der Leistungskontrolle, wobei die Dozenten der Lehrveranstaltung die Sprache der Leistungskontrolle bestimmen. Bei englischsprachigen Veranstaltungen muss sowohl die Veranstaltung als auch die Leistungskontrolle englischsprachig sein. Kann für fremdsprachige Studierende die für Leistungskontrollen zur Verfügung stehende Zeit erhöht werden? Nein, dies ist nicht möglich. Die Studierenden können jedoch auf den Leistungskontrollblättern diesen Vermerk aufführen: Fremdsprachige/r Studierende/r des Master PMP ohne Verlängerung der Prüfungszeit Sind die 20 Fremdsprachen-ECTS- Kreditpunkte auch dann obligatorisch, wenn bereits das PMP-Grundstudium in einer anderen Sprache als das BA-Studium absolviert wurde? Nein. Gemäss revidiertem Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 (Art. 14 Abs. 6)

entfallen die Vorgaben der Fremdsprachen-ECTS- Kreditpunkte wenn folgende Vorgaben erfüllt sind: Die Studierenden haben ein Diplom (eidg. Maturität oder Bachelor) in einer anderen Landessprache erworben als derjenigen des Studienorts des Grundstudiums. Die Vorlesungen im besuchten Fachgebiet werden in englischer Sprache gehalten und die Prüfungen auf Englisch absolviert. Die Studierenden sind Inhaber eines Bachelorabschlusses einer ausländischen universitären Einrichtung und haben sich dabei 20 ECTS-Kreditpunkte auf Englisch erworben. Können nebst den Pflichtveranstaltungen weitere Bachelorveranstaltungen besucht werden? Nein. Am Studium Master PMP können keine BA- Veranstaltungen angerechnet werden. Ausgenommen sind die im Anhang zum Studienplan gekennzeichneten BA- Pflichtveranstaltungen oder solche, welche gemäss der Fakultät als Bachelor- und auch als Masterveranstaltungen deklariert sind. Welche Wahlveranstaltungen können am Master PMP angerechnet werden? Als Wahlveranstaltungen sollen die auf den Ergänzungen zum Anhang des Studienplans aufgeführten Masterveranstaltungen gewählt werden. Wie berechnet sich der Notendurchschnitt im Grundstudium? Jedes Fach wird einem der fünf Module (Öffentliches Recht, Politikwissenschaft, Management der öffentlichen Verwaltung, Volkswirtschaftslehre, Interdisziplinäre Seminare und Forschungsmethodik) zugeordnet. Ein Modul gilt als bestanden, wenn der mit der Anzahl der Kreditpunkte pro Veranstaltung gewichtete ungerundete Notendurchschnitt 4.00 oder mehr ergibt. Pro Modul darf höchstens eine Note unter 4 liegen.

Wie ist das Vorgehen betreffend Substitutionen von bereits im Rahmen des Bachelors absolvierten Veranstaltungen? Falls eine Veranstaltung substituiert werden muss, müssen dem PMP-Sekretariat mittels Substitutionsantrag folgende Angaben mitgeteilt bzw. folgende Unterlagen zugestellt werden (per E-Mail oder per Post): Um welche Veranstaltung handelt es sich? Welche Veranstaltung wurde bereits absolviert? Welche Veranstaltung wird stattdessen besucht? Veranstaltungsbeschrieb der bereits absolvierten Veranstaltung Notenblatt des Bachelors Können sich Mobilitätsstudierende, welche das Vertiefungsstudium in Bern absolvieren, auch für das Grundstudium vorgesehene Veranstaltungen besuchen? Ja, dies ist möglich (sofern es eine Masterveranstaltung ist). Wann bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das empirische Forschungspraktikum substituiert werden kann? Wenn die Veranstaltung empirisches Forschungspraktikum bereits erfolgreich besucht wurde oder eine Bachelorveranstaltung besucht wurde, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Die Bachelorveranstaltung beinhaltete eine vertiefte qualitative und quantitative Methodenausbildung Im Rahmen der besuchten Bachelorveranstaltung wurde eine empirische sozialwissenschaftliche Untersuchung durchgeführt. Neben dem ausgefüllten Formular "Antrag für Substitutionen" und dem Veranstaltungsbeschrieb muss zusätzlich das Notenblatt dem PMP-Sekretariat zugestellt werden. Müssen im Vertiefungsstudium Pflichtveranstaltungen besucht werden? Nein. Kann das Vertiefungsstudium auch nur in einem Semester in Bern absolviert werden? Ja, wenn der individuelle Studienplan (Fächerauflistung) entsprechend zusammengestellt wurde. Dies liegt in der Verantwortung der Studierenden.

Können auch nur einzelne Veranstaltungen während des Vertiefungsstudiums in Bern besucht werden? Ja, es können alle 30 ECTS oder nur das Fachgebiet (18 ECTS) oder die restlichen 12 ECTS oder einzelne Veranstaltungen besucht werden. Masterarbeit Wer kann eine Masterarbeit betreuen? Ein Dozent des Master PMP oder auf Gesuch hin eine andere zugelassene Lehrperson. Welcher Studienplan ist massgebend, wenn die Masterarbeit (mit oder ohne Praktikum) von einem Dozierenden einer anderen Partnerinstitution betreut wird? Es ist der Studienplan derjenigen Partnerinstitution massgebend, bei welcher der Betreuende der Masterarbeit doziert (einen Lehrauftrag innehat). Kann die Masterarbeit von zwei Personen geschrieben werden? Ja. Die Arbeiten können einzeln oder in Gruppen von bis zu drei Personen verfasst werden. (s.a. Leitlinien für schriftliche Arbeiten im Rahmen des Master PMP). Im Weiteren richten sich grundsätzlich die Modalitäten der Masterarbeit nach den Anforderungen der betreuenden Person. Muss die Masterarbeit im Fachgebiet des Vertiefungsstudiums geschrieben werden? Muss die Masterarbeit einen Bezug zum Praktikum haben? Darf die Masterarbeit in Bern auf Französisch geschrieben werden? Soll die Masterarbeit mit oder ohne Praktikum verfasst werden? Dies ist im Reglement nicht explizit geregelt, es ist jedoch empfehlenswert. Ja. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch nur in Absprache mit dem betreuenden Dozierenden. Dies liegt im Ermessen der/des Studierenden.