Krankenhäusern und Industrie

Ähnliche Dokumente
Krankenhäusern und Industrie

Zulässige Rechtsformwahl und Vertragsgestaltung

auf die vertragsärztliche Tätigkeit

übag, MVZ, ASV oder Arztnetz? Neue ärztliche Praxis- und Kooperationsstrukturen auf dem Prüfstand

Aktuelle Änderungen bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ sowie bei der Praxisnachfolge

übag, MVZ, ASV oder Arztnetz? Neue ärztliche Praxis- und Kooperationsstrukturen auf dem Prüfstand

Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. Management-Workshop für niedergelassene Ärzte. Erwartungen und erste Erfahrungen in Hamburg

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Auswirkungen auf die ärztliche Freiberuflichkeit

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Auswirkungen auf die ärztliche Freiberuflichkeit

Bürgerbeteiligung Neue Chancen für Kommunen

Steuern fest im Griff!

DGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich

Gute Aussichten: Erfolg im Neugeschäft für inhabergeführte Agenturen

Steuerliche Optimierung von KWK-Anlagen im Privatbereich

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

1. Bayreuther Krankenhausforum

EINLADUNG Fachtag Altenhilfe

VDP Fachseminar. Wir gründen eine Privatschule Schulrechtsseminar für Gründungsinitiativen und junge Schulträger in NRW. Datum:

GRUPPEN-ANMELDUNG VTF-AKTIVPROGRAMM 2016

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

UNTERNEHMER SEMINAR. Das Unternehmens- Cockpit. Die zehn wichtigsten Kennzahlen zum Strategie-Controlling. In Kooperation mit

Vertretungsvollmacht

Niederrhein eine Region mit Tempo!

Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines

Energiesteuern und Energieabgaben. können Sie noch rechnen?

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 21. bis 22. November 2014 Bochum

Zukunft des niedergelassenen Vertragsarztes Freiberuflichkeit und sektorenübergreifende Zusammenarbeit?

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Strafverfolgung im digitalen Zeitalter

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Rechtliche und praktische Fragen im Umgang mit dem Fahrgast

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Das Arbeitssystem Büroraum verstehen und gestalten lernen!

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Gruppen-anmeldung VTF-Aktivprogramm 2011

Begleitung beim Berufseinstieg als Gebärdensprachdolmetscher Seminarreihe ab dem 24. April Hamburg (Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)

INTENSIV- WORKSHOP Kundenorientierung und Maßnahmen der Kundenbindung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Quittungsheft für Zuzahlungen

Die beiden Seiten der Medaille beim -Marketing

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU UND MA-HEI-TEAM

MELCHERS SEMINARE. Einführung in die HOAI 2013 mit Tipps für die Vertragsgestaltung

7. Mitteldeutscher Arbeitsrechtsstammtisch - MARS Experten- und Praktikerrunde zu Arbeitsrecht und Personalmanagement

Donnerstag, 26. April 2012 von bis ca Uhr, IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, Lübeck

UPDATE ARBEITSRECHT 2015

Best Practice im Umgang mit dem Maklerrecht

Trainer/in C - Leistungssport 2016

Bestes familienfreundliches Employer Branding

Interkulturelles Training Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien

Dienstleistungen rund ums Haus

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Personenzertifizierung zum KFE-Techniker für E-Technik MODUL 1

EINE UNI FÜR ALLE. Universität Luzern, Montag, 5. Mai Uhr

FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR. Innovationswerkstatt

akademie perspektivenwechsel

Human Resources: die Zeichen der Zeit erkennen

Zentrum für Informationssicherheit

4. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

2-tägiges Praktikerseminar zum Thema Organisation und finanzielle Steuerung von Stadtmarketingorganisationen

Zugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)

am Donnerstag den 28. Juni 2012 um 18:30 Uhr in das Düsseldorf China Center, Königsallee 106, Düsseldorf (Raum Beijing) ein.

ABC der Künstlersozialabgaben. -Entscheidungshilfen für Unternehmen 2/2013

Interkulturelles Intensiv-Training China

Informationen 1. s.ub Thementag

jetzt anmelde ::Messen >>Machen Sie mehr aus Ihrer Investition DONNERSTAG ::Foto Copyright Gabriele Günther 28. Juni

Rechtliche und praktische Fragen im Umgang mit dem Fahrgast

EINLADUNG Sächsisches Forum für Ratsmitglieder und Vertreter in kommunalen Aufsichtsräten. Leipzig, 23. April 2015

Informationen zum Seminar. Grundlagen und Einführung in das Wissensmanagement

Einladung. Brauwirtschaftliche Tagung

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Gebrauchanweisung für Selbsteinträge im Veranstaltungskalender von

Rechts-Kompetenz 2016/17. Die gewerberechtliche Geschäftsführung. Stand: April 2016 Änderungen und Druckfehler vorbehalten!

Umgang mit Produkt-/Prozessvarianten in der FMEA. Strukturübergreifendes Arbeiten Nutzen und Grenzen von FMEA-Vorlagen (Basis-FMEA, Generische

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Statuten in leichter Sprache

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Gewinnspiel-Bedingungen

Zum Veranstaltungsinhalt

Komitee für Zukunftstechnologien. Teilnahmeerklärung

Update IFRS Webinar-Reihe NEUREGELUNGEN DER IFRS. in 90 Minuten auf den Punkt gebracht. Module einzeln buchbar oder als Webinar-Abo!

EINLADUNG Fachtag Werkstätten

Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss. 8. Medizinrechtliche Jahresarbeitstagung. Maritim Hotel, Köln

Grundlagen Vertragsrecht

Rechtliche und praktische Fragen im Umgang mit dem Fahrgast

Transkript:

MANAGEMENT-WORKSHOP www.wirtschaftsberatung-aerzte.de Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationsstrukturen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Industrie Mittwoch, 24. Februar 2016 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Vorwort Durch den Gesetzentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll ein neuer Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in 299 a StGB eingeführt werden. Gemäß 299 a StGB soll sich zukünftig jeder Angehörige eines Heilberufes strafbar machen, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert oder annimmt, dass er den Vorteilsgeber bei dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln und Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten in unlauterer Weise im Wettbewerb bevorzugt oder sonst seine Berufspflichten verletzt. Spiegelbildlich wird bestraft, wer dem Angehörigen eines Heilberufes den Vorteil anbietet oder gewährt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere unzulässige Patientenzuweisungen, die das Recht des Patienten auf eine freie Arztwahl und eine aus medizinischen und qualitativen Gesichtspunkten vorgenommene Auswahl des Behandlers konterkarieren, unterbunden werden. Die Vorschriften im Berufsrecht der Heilberufe (MBO-Ä, ApoG) sind nach Ansicht des Gesetzgebers für eine effektive Bekämpfung der bestehenden Missstände allein nicht geeignet. Die Entwurfsfassung des 299 a StGB führt jedoch zu dem Problem einer mangelnden Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Formen der Zusammenarbeit. Aktuelle Urteile belegen, dass es für die Beteiligten häufig unmöglich ist, bei Abschluss einer Kooperation eindeutig zu klären, ob ihr Verhalten rechtlich zulässig ist oder nicht. Insbesondere für neue Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, die sowohl durch das Berufsrecht, das VÄndG, das GKV-VStG und das GKV-VSG zugelassen worden sind, dürfte die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung zur Folge haben, dass Kooperationen zukünftig eher zurückhaltend geschlossen werden, was dem jahrelangen (und mühsamen) Reformprozess einer Liberalisierung, insbesondere der interpersonellen und intersektoralen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zuwiderläuft. Kongressleitung Prof. Dr. Peter Wigge Kurt Haarlammert

INHALTE UND THEMEN Zuwendungs- und Zuweisungsverbote ( 31, 32 MBO-Ä, 11 ApoG, 73 Abs. 7, 128 SGB V, 7 HWG, 31 a KHGG NRW) Schlüsselstellung von Ärzten und Apothekern im Gesundheitswesen Einladungen zu Kongressen, Übernahme der Kosten von Fortbildungsveranstaltungen, Beteiligung an Unternehmen im Gesundheitswesen Teilnahme an vergüteten Anwendungsbeobachtungen ( 67 AMG) Rechtskonforme Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Ärzten im Rahmen der Berufsausübung und mit Leistungserbringern Abgrenzung des 299 a StGB-RegE zu Amts- und Vermögensdelikten Unrechtsvereinbarung als Strafbarkeitsvoraussetzung Strafrechtliche Folgen vertragsarzt- und berufsrechtlicher Verstöße Zulässige Gestaltung ärztlicher Kooperationen mit Krankenhäusern, Konsiliar-, Honorar- und Belegärzten Stellung von Kammern und KVen Risk-Management und Strafverteidigung Titelbild: GettyImages / Martin Barraud

DAS PROGRAMM 13:30 Empfang und Registrierung 14:00 Begrüßung und Moderation Prof. Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster Kurt Haarlammert, Steuerberater, LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, Münster 14:15 Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: Will der Gesetzgeber eine Kriminalisierung der Ärzteschaft? Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dortmund 14:45 Kooperationen unter Korruptionsverdacht? Auswirkungen des geplanten 299a StGB auf die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen Prof. Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster 15:15 Diskussion und Kaffeepause 15:45 Strafrechtliche Folgen vertragsarzt- und berufsrechtlicher Verstöße in der Zukunft René T. Steinhäuser, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Hamburg 16:15 Folgen des 299a StGB für ärztliche Kooperationen mit Krankenhäusern Konsiliar-, Honorarund Belegärzte in der Pflicht? Dr. Horst Bonvie, Fachanwalt für Medizinrecht, Bonvie Medizinrecht, Großhansdorf 16:45 Zur strafrechtlichen Beurteilung ärztlichen Fehlverhaltens de lege lata und de lege ferenda Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Ruhr-Universität Bochum 17:15 Stellung von Kammern und KVen Antikorruptionsbeauftragte für die Staatsanwaltschaft? Dr. jur. Rainer Hess, Rechtsanwalt, Ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln 17:45 Zur steuerrechtlichen Behandlung von Geldstrafen Kurt Haarlammert, Steuerberater, LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, Münster 18:15 Diskussion 18:30 Ausklang des Workshops mit Imbiss

DIE REFERENTEN Prof. Dr. Klaus Bernsmann Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Ruhr-Universität Bochum Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht, Bonvie Medizinrecht, Großhansdorf Kurt Haarlammert Steuerberater, LIBRA Steuerberatungsgesellschaft, Münster Dr. jur. Rainer Hess Rechtsanwalt, Ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Köln Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dortmund René T. Steinhäuser Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Hamburg Prof. Dr. Peter Wigge Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster

ALLGEMEINE HINWEISE Termin Mittwoch, den 24. Februar 2016 Uhrzeit 13:30 ca.18:30 Uhr Veranstaltungsort Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an Ärzte, Apotheker, Krankenhausdirektoren, pharmazeutische Unternehmer, Krankenkassen, KVen, Ärztekammern, Verbände und Institutionen im Gesundheitswesen. Teilnahmegebühr Ärzte, Apotheker: 50,00 Euro Krankenkassen, Krankenhäuser, Unternehmen, Verbände und Institutionen: 200,00 Euro inkl. Catering, Preise verstehen sich pro Teilnehmer (inkl. gesetzl. MwSt.) Internetpräsenz www.wirtschaftsberatung-aerzte.de Veranstalter Rechtsanwälte Wigge Scharnhorststraße 40 48151 Münster Telefon 0251 53595-0 Telefax 0251 53595-99 veranstaltung@ra-wigge.de www.ra-wigge.de LIBRA Steuerberatungsgesellschaft mbh Feldstiege 70 48161 Münster Telefon 02533 9303-0 Telefax 02533 9303-99 libra-muenster@t-online.de www.steuerberatung-libra.de Anmeldungen sind per Post, per E-Mail an veranstaltung@ra-wigge.de oder per Fax an 0251 53595-99 möglich. Schriftliche Anmeldungen richten Sie bitte an Rechtsanwälte Wigge.

ANMELDUNG Ja, ich nehme am 24. Februar 2016 in Dortmund bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am Management-Workshop Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationsstrukturen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Industrie teil. Teilnahmegebühr* Ärzte: 50,00 Euro Verbände und Institutionen: 200,00 Euro Herr Frau Titel Vorname Name Praxis / Institution Straße / Postfach, Nummer PLZ, Ort Telefon, Telefax E-Mail Ort, Datum, Unterschrift Bitte unterrichten Sie mich künftig via E-Mail über Termine und Neuig keiten. Ich bin darüber informiert, dass ich diesen elektronischen Informationsdienst jederzeit widerrufen kann. Teilnahmebedingungen Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die im jeweiligen Programm angekündigten Leistungen. Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ausschließlich schriftlich möglich. Danach wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Gerne akzeptieren wir jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, Verlegung oder Absage der Veranstaltung aus dringendem Anlass vor. Ihre E-Mail-Adresse wird von den Veranstaltern zur Information über ähnliche Veranstaltungen genutzt. Sie können der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler. * inkl. Catering, Preise verstehen sich pro Teilnehmer (inkl. gesetzl. MwSt.)

ANMELDUNG Anmeldung zum Management-Workshop Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationsstrukturen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Industrie am Mittwoch, 24. Februar 2016 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Schriftliche Anmeldungen richten Sie bitte an Weitere Anmeldemöglichkeiten Rechtsanwälte Wigge Herrn Prof. Dr. Peter Wigge Scharnhorststraße 40 48151 Münster Telefax 0251 53595-99 veranstaltung@ra-wigge.de www.wirtschaftsberatung-aerzte.de