Geprüfte/-r Logistikmeister/-in



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Transkript:

Berufsbegleitend zum Fortbildungsabschluss DEKRA Akademie GmbH Hamburger Straße 17 Haus A 01067 Dresden dresden.akademie@dekra.com www.dekra-akademie.de DEKRA Akademie GmbH Dresden Frau Sabine Hartung 0351-2827511

Sehr geehrte Damen und Herren, die DEKRA Akademie GmbH eines der bundesweit größten Bildungsunternehmen ist durch die Einbindung in die DEKRA Unternehmensgruppe Ihr stabiler und zuverlässiger Partner im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. In bundesweit über 120 Aus- und Weiterbildungszentren bereiten sich pro Jahr über 100.000 Teilnehmer auf neue bzw. veränderte berufliche Aufgaben vor. Von Rügen bis Freilassing offerieren wir Ihnen ein umfassendes, aktuelles und flexibles Dienstleistungsangebot in vertrauter Nähe und mit permanenter Präsenz. Ständiger Kontakt zu den Verantwortlichen in Unternehmen, Verbänden und Behörden schafft die Basis für eine praxisnahe Ausbildung. Die Abschlüsse und Zertifikate der DEKRA Akademie besitzen in der Wirtschaft hohe Anerkennung. Die angebotenen Qualifizierungen reichen vom Tagesseminar bis zur mehrjährigen Umschulung und orientieren sich stets an den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft. Unser Portfolio umfasst sowohl Standardseminare und berufsqualifizierende Abschlüsse als auch individuelle Fortbildungen und unternehmensspezifische Aus- und Weiterbildungskonzepte. Ein flächendeckendes Partner-Netzwerk hilft uns bei der Entwicklung und Umsetzung aller kundenrelevanten Prozesse. Durch unsere ausgesuchten Qualifizierungsangebote machen wir unsere Kunden fit für die Wirtschaft. Ein engagiertes Team steht für Sie bereit. Inhalt Einführung 3 Inhalte der Fortbildung 4-10 Zulassungsvoraussetzungen 11 Fördermöglichkeiten 12-15 Ablauf der Fortbildung 16 Fortbildungsdaten 17 Kosten 18 Ansprechpartner 19 Seite 2 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Einführung Logistikmeister sorgen in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige für einen zielorientierten Warenumschlag. Dazu entwickeln Logistikmeister Konzepte für den sachgemäßen, termingerechten und wirtschaftlichen Transport und Versand von Gütern. Sie organisieren und koordinieren außerdem den Materialfluss vom Warenein- bis zum Warenausgang: Logistikmeister überwachen die Warenannahme, steuern die Einlagerung und bereiten die Kommissionierung laut Kundenauftrag vor. Bei Lagerung und Transport berücksichtigen sie die jeweiligen Wareneigenschaften. Beispielsweise sorgen sie dafür, dass leicht verderbliche Waren in Kühlhäusern gelagert bzw. in Kühlwagen transportiert werden und dass beim Umgang mit Gefahrgut alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten sowie die Frachtbzw. die Transportfahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden. Kommt es zu Beanstandungen, nehmen sie Reklamationen entgegen, prüfen deren Berechtigung und veranlassen entsprechende Kompensationsmaßnahmen bzw. schlagen diese vor. Darüber hinaus sorgen Logistikmeister für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz von Transport-, Lager- und Ladehilfsmitteln, etwa Staplern, Regalsystemen, Paletten oder Verpackungseinrichtungen und planen den Personalbedarf und -einsatz. In der Regel sind die Meister auch für die Verteilung der Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte zuständig: Sie erstellen Arbeitsanweisungen, leiten die Mitarbeiter an und koordinieren die Arbeiten. Die betriebliche Ausbildung von Nachwuchskräften kann ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören. Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen als auch auf Männer. Seite 3 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Inhalte der Fortbildung Die Prüfung Grundlegende Qualifikation Handlungsspezifische Qualifikation Ausbildung der Ausbilder umfasst drei Teile Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Rechtsbewusstes Handeln 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 4. Zusammenarbeit im Betrieb 5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung Durchführen von Kostenrechnungen sowie Anwenden von Kalkulationsverfahren Seite 4 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten Anwenden von Präsentationstechniken Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen Anwenden von Projektmanagementmethoden Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und persönlicher und sozialer Gegebenheiten Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Mensch und Umwelt Berechnen technischer Größen unter Berücksichtigung von Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltvorschriften für Lagerung, Umschlag und Transport Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Seite 5 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Logistikprozesse 2. Betriebliche Organisation und Kostenwesen 3. Führung und Personal Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1.1 Logistikkonzepte 1.2 Leistungserstellung 1.3 Prozesssteuerung und optimierung Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich Mitwirken bei Kapazitätsplanungen Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für Geräte, Anlagen und Dienstleistungen und bei deren Auswahl Organisieren des Wareneingangs und Veranlassen der Reklamationsbearbeitung Steuern und Überwachen der Einlagerung und der Warenpflege Organisieren der Kommissionierung und auftragsbezogener Leistungen Auswählen der Versandart und Festlegen der Verpackung Organisieren des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports einschließlich der Dokumente Organisieren des Güterumschlags Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen Umsetzen von geplanten logistischen Prozessen Ermitteln und Überwachen von Prozessdaten und Ableiten von Maßnahmen Sicherstellen der Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs- und Hilfsmitteln Seite 6 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Erhalten der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten und Überwachen von Wartungs- und Prüfintervallen Sicherstellen von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 2.1 Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling 2.2 Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 2.3 Qualitätsmanagement Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten Überwachen und Einhalten zugeteilter Budgets Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kostenund Leistungsrechnung Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb Fördern des Bewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit sowie im Arbeits-, Umweltund Gesundheitsschutz Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Stoffen Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Seite 7 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen Gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 3.1 Personalführung 3.2 Personalentwicklung Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie der betrieblichen Anforderungen Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen Festlegen von Personalentwicklungszielen Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung Seite 8 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Dieser Prüfungsteil hat folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen Strukturierung des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen Betriebseignung für die Ausbildung im angestrebten Ausbildungsberuf prüfen, sowie ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktion und Qualifikation abzustimmen Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse orientiert Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufschule, abzustimmen Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können Lernförderliche Bedingungen und eine motivierte Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen Probezeit organisieren, gestalten und bewerten Seite 9 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten Ausbildungsmethoden zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch Ausbildungsmedien einsetzen Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, z.b. in Form von Zusatzqualifikationen, machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf Ziehen Interkulturelle Kompetenzen fördern Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichem Abschluss führen Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen Mitwirken Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten Seite 10 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Zulassungsvoraussetzungen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss vom 25. Januar 2010. (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Seite 11 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Fördermöglichkeiten (Auszug aus der Internetseite der Bundesministeriums für Bildung und Forschung: unter. www.meister-bafoeg.info) Das Meister-BAföG existiert seit 1996. Bereits mit einem 1. AFBG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des Gesetzes deutlich verbessert. Diesen Weg haben Bund und Länder mit dem 2. AFBGÄnderungsgesetz, das am 01.07.2009 in Kraft getreten ist, fortgesetzt. Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Zwischen Ende der Maßnahme und Anfertigung des Prüfungsstücks beziehungsweise Ablegen der Prüfung wird der gewährte Unterhaltsbeitrag auf Antrag bis zu drei Monaten als Darlehen weitergezahlt (Prüfungsvorbereitungsphase). Der Erhöhungsbetrag für Kinder beim Unterhaltsbeitrag wurde auf 210 pro Kind erhöht und wird nunmehr zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbetrag wird einkommen- und vermögensabhängig gewährt. Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Bei der Betreuung behinderter Kinder ist die Altersgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags abgeschafft worden. Die Erlassmöglichkeiten für Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen wurden erleichtert. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder einer sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterin oder eines Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt. Maßnahmen wie Klausurenkurse oder mündliche Prüfungssimulationen, die für das Bestehen der Prüfung hilfreich sind, werden in einem gewissen Umfang mit gefördert. Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden künftig auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert. Zur Sicherheit für die Fortbildungswilligen wurden die Anforderungen an die Eignung der Träger erhöht, indem auch im AFBG von den Trägern der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems verlangt wird. Seite 12 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Darüber hinaus gelten mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sind wie im BAföG auch im Meister-BAföG um 2 Prozent und die Freibeträge um 3 Prozent angestiegen. Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem 01.07.2009 beginnen, auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern können sich auf den nicht zurück zu zahlenden Zuschuss beschränken. Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Lehrgangs. Teilzeitmaßnahmen dürfen höchstens 48 Monate, Vollzeitmaßnahmen höchstens 24 Monate dauern. 1. Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen oder laden Sie die Formulare aus dem Internet herunter. 2. Lassen Sie sich das Formblatt B aus dem Meister-BAföG Förderantrag von Ihrem Bildungsträger und die Anlage zum Formblatt B aus dem Meister-BAföG Förderantrag von der für die Prüfung zuständigen Stelle ausfüllen. 3. Schicken Sie Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare zusammen mit den beiden Formblättern (Formblatt B und Anlage zum Formblatt B) aus dem Meister-BAföG Förderantrag an die zuständige Behörde. Seite 13 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Das Programm wurde 1991 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es wird angestrebt, begabte junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Programm durch gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Bei diesen zuständigen Stellen können Sie ein Stipendium zur Finanzierung eines Kurses Ihrer Wahl beantragen. Sie erhalten als Zuschuss bis zu 5.100,-, wobei Ihr Eigenanteil bei 180,- pro Jahr oder Maßnahme liegt. Den Zuschuss müssen sie nicht zurückzahlen. Sie können als Stipendiat in das Programm Weiterbildungsstipendium aufgenommen werden, wenn Sie eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) und diese besonderen Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den besonders erfolgreichen Fachkräften zählen. Diesen Nachweis erbringen Sie: durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser). Dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. Dabei ist zu beachten, dass jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl von Neustipendiaten zum Zuge kommen kann. Es gilt bei der Auswahl das Bestenprinzip. Ja, Sie müssen jünger als 25 Jahre sein. Folgende Ausnahmeregelung: Auf das Aufnahmealter können maximal 3 Jahre angerechnet werden, z.b. Bundeswehr oder Elternzeit. Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert: Fachbezogener Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe. Zum Beispiel: Weiterbildung zum Meister, Betriebswirt, Fachkaufmann, Fachwirt, Bilanzbuchhalter usw. Fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel: EDV-Kurse (MS-Word 2007, Internet für Anwender, MS-Excel 2010 u. v. m.), persönlichkeitsbildende Kurse (Konfliktkompetenz,Rhetorik, die Kunst der freien Rede u. v. Mm.) Berufsbegleitendes Studium Seite 14 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

für allgemeinbildende Abschlüsse wie Schulabschlüsse für weltanschaulich orientierte Kurse für eine Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung wenn Sie bereits über einen akademischen Abschluss verfügen für Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen für Prüfungsgebühren wenn Sie das 28. Lebensjahr vollendet haben Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de. Vertiefende Informationen hält das Bundesministerium für Bildung in einer Broschüre zum Download bereit. http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung_stipendien.pdf Seite 15 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Ablauf der Fortbildung Unser berufsbegleitendes Konzept verbindet die Vorzüge des klassischen Präsenzunterrichts mit flexiblen Möglichkeiten des E-Learnings. So wird der erfolgreiche Abschluss der IHK-Prüfung für jeden möglich, der berufsbegleitend von zu Hause/vom Arbeitsplatz aus nach eigenem Lerntempo und Wissensstand lernen will, ohne auf die Lerndynamik im Klassenverbund und die Überprüfung des eigenen Lernfortschrittes verzichten zu müssen. Jede 2. Woche findet immer freitags von 17:30 Uhr 21:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr 16:15 Uhr ein Präsenzunterricht in den Räumen der DEKRA Akademie statt. Dort wird prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, Fragen geklärt und spezifische Themen gemeinsam erarbeitet. Ebenso werden im Präsenzunterricht die Lernzielkontrollen (Prüfungen) abgehalten. Sowohl die Vorbereitung auf die Grundlegenden Qualifikationen wie auch Handlungsspezifischen Qualifikationen endet mit einer Vollzeit-Woche die als Prüfungsvorbereitung dient. Wöchentlich ist eine Lernzeit von 6 Zeitstunden vorgesehen. In dieser Zeit bearbeiten die Teilnehmer den ihnen übermittelten Lernauftrag selbständig mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Lernmaterialien. Diesen Lernauftrag erhalten die Teilnehmer über unser Lernmanagementsystem. In diesem System befinden sich u.a. das Kommunikationstool zur Kontaktaufnahme mit dem Dozenten und Mitlernenden, sowie Aufzeichnungen der abgehaltenden Online-Konferenzen. Ebenso sind begleitende Lernmaterialien (z.b. Auch Contents) hinterlegt. Jede 2. Woche findet immer donnerstags Abend eine 1,5 stündige Online- Konferenz statt. In dieser werden die Lernaufträge besprochen, Fragen geklärt und weiterer fachlicher Input gegeben. Die Konferenzen werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmern als Link in unserem Lernmanagementsystem zur Nachschau zur Verfügung. Seite 16 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Fortbildungsdaten: Grundlegende Qualifikation: 19.04.2016 bis 28.10.2016 Ausbildereignungsverordnung: 05.11.2016 bis 26.11.2016 Handlungsspezifische Qualifikation: 02.12.2016 bis 10.11.2017 Starttermin GQ bundesweit Endtermin 10. November 2017 Prüfung AEVO II* 06./07. Dezember 2016 Prüfung GQ IHK 03./04. November 2016 Prüfung HQ IHK 20./21. November 2017 Ferien: Sommer 08.08.2016 19.08.2016 Veranstaltungsfreie Zeit bzw. Vorbereitung AEVO II 02.11.2016 01.12.2016 Weihnachten 24.12.2016 06.01.2017 Ostern 10.04.2017 21.04.2017 Sommer 07.08.2017 18.08.2017 Seite 17 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016

Kosten Ausbildereignung AdA Grundlegende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Gesamt: 350,00 EUR 1.886,00 EUR 2.964,00 EUR 5.200,00 EUR Im Preis sind die Kosten für die Lernmaterialien, sowie die Prüfungsgebühren nicht enthalten. Der Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit. AEVO: Grundlegende Qualifikationen: Handlungsspezifische Qualifikation: zur Zeit 130,00 EUR* zur Zeit 180,00 EUR* zur Zeit 260,00 EUR* * direkt bei der IHK zu entrichten Nutzen Sie die genannten Fördermöglichkeiten oder unsere Möglichkeit der Ratenzahlung. Sprechen Sie uns einfach an! Haben Sie Fragen? Gern beraten wir Sie. Ihre zentrale Ansprechpartnerin: Frau Sabine Hartung 0351/ 2827511 sabine.hartung@dekra.com Seite 18 von 18 DEKRA Akademie GmbH 2016