Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus



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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus an der Fakultät für Betriebswirtschaft des Fachhochschulbereichs der Universität der Bundeswehr München (SPOWJ/Ba) Oktober 2011

2 UniBwM SPOWJ/Ba Redaktion: Urschriftenstelle der Universität der Bundeswehr München Tel.: 089/6004-2003 E-Mail: urschriften@unibw.de

UniBwM SPOWJ/Ba 3 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr München (SPOWJ/Ba) Vom 23. September 2011 Aufgrund von Art. 82 Satz 3 und 4 sowie Art. 80 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 102), erlässt die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) folgende Studien- und Prüfungsordnung: Inhaltsübersicht Seite 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 3 2 Studienziele 3 3 Aufbau des Studiums 4 4 Praktische Studienabschnitte 4 5 Studienplan und Modulhandbuch 4 6 Anmeldung zu Modulen 4 7 Akademischer Grad 4 8 In-Kraft-Treten 4 Anlage 1: Übersicht über die Module und Leistungsnachweise im Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Journalismus 6 Anlage 2: Besondere Bestimmungen zu den praktischen Studienabschnitten 8 Anlage 3 Besondere Bestimmungen zur Sprachausbildung 9 Anlage 4: Verzeichnis verwendeter Abkürzungen 10 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Die Studien- und Prüfungsordnung (SPOWJ/Ba) dient der Ausfüllung und Ergänzung der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge im Fachhochschulbereich der Universität der Bundeswehr München (APO/BM) vom 16. Dezember 2010 (AmtBekUniBwM 4/2010 S. 3, Nr. 1.02, Anl. 2) in den jeweils geltenden Fassungen. 2 Studienziele 1 Ziel des Bachelor-Studiengangs ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche und anwendungsorientierte Ausbildung, die eine Verknüpfung zwischen journalistischen, wirtschaftswissenschaftlichen und kommunikationswissenschaftlichen Inhalten herstellt. 2 Der Bachelor-Studiengang schafft die Basis für Tätigkeiten in den Berufsfeldern Organisationskommunikation, Medien, Public Relations und Marketing sowie Wirtschaftsjournalismus. 3 Die berufsqualifizierende Spezialisierung, die mit dem Bachelor-Studium erworben wird, ist die eines Kommunikationsmanagers im erweiterten Führungskreis von Unternehmen sowie von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. 4 In dieser Schnittstellenfunktion wirken die Absolventen zielgerichtet auf die Medienumwelt von Organisationen ein und planen, gestalten und steuern die Kommunikation mit Stakeholdern, wie z.b. Kunden, Mitarbeitern, Investoren, Staat und Gesellschaft. 5 Die kompetente Vermittlung von Inhalten wird einerseits durch die Beherrschung von Prozessen und Techniken der Mediengestaltung und -produktion (Print, Online, TV, Hörfunk), andererseits durch ein fundiertes wirtschafts- und kommunikationswissenschaftliches Fachwissen gewährleistet.

4 UniBwM SPOWJ/Ba 3 Aufbau des Studiums Näheres zum Aufbau des Studiums, insbesondere den Pflichtmodulen, der Art der Lehrveranstaltungen, der zugeordneten Zahl an ECTS-Leistungspunkten und der Art der Leistungsnachweise sowie zur Anzahl der zu wählenden Wahlpflichtmodule ergibt sich aus Anlage 1. 4 Praktische Studienabschnitte Die Regelungen zu den praktischen Studienabschnitten ergeben sich aus Anlage 2. 5 Studienplan und Modulhandbuch (1) 1 Die Fakultät für Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan und ein Modulhandbuch, aus denen sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Der Studienplan und das Modulhandbuch werden vom Fakultätsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gegeben. 3 Neuregelungen müssen spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des davon betroffenen Studientrimesters bekannt gemacht werden. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Angaben über das Angebot an Wahlpflichtmodulen sowie nähere Bestimmungen zu den praktischen Studienabschnitten und regelt die zeitliche Lage der Pflicht- und Wahlpflichtmodule. (3) Das Modulhandbuch enthält insbesondere Regelungen über Studienziele und Studieninhalte sowie Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise der Module. (4) 1 Module können Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule sein. 2 Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden eines Studiengangs verbindlich sind. 3 Wahlpflichtmodule sind Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe der Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung eine Auswahl treffen müssen. 6 Anmeldung zu Modulen (1) 1 Jeweils zu Beginn eines Trimesters müssen sich die Studierenden beim Prüfungsamt in dem vom Prüfungsamt bekannt gegebenen Verfahren für die Teilnahme an den in der Anlage 1 angegebenen Modulen anmelden. 2 Entspricht die Anmeldung nicht dem vorgeschriebenen Mindest- oder Höchstumfang oder kommt die/der Studierende dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so weist ihr/ihm das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission Module im geforderten Umfang zu. (2) 1 Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission kann die Teilnehmerzahl für einzelne Wahlpflichtmodule begrenzen. 2 Das Nähere wird durch Satzung der Hochschule geregelt. 7 Akademischer Grad Aufgrund der im Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus erbrachten Leistungen verleiht die UniBwM den akademischen Grad eines Bachelor of Arts, abgekürzt B.A. 8 In-Kraft-Treten (1) 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. 2 Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ihr Studium am 1. Oktober 2011 beginnen. (2) Die Studien- und Prüfungsordnung vom 1. September 2010 findet auf alle Studierenden weiterhin Anwendung, die am 1. Oktober 2010 ihr Studium begonnen haben; im Übrigen wird sie außer Kraft gesetzt.

UniBwM SPOWJ/Ba 5 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität der Bundeswehr München vom 25. Mai 2011, der Erklärung des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben Az E 3-H 6114.5.7-11/18100 vom 2. August 2011 und der Erklärung des Bundesministeriums der Verteidigung durch Schreiben Fü S/UniBw - Az 38-01-06 vom 16. August 2011. Neubiberg, den 23. September 2011 Universität der Bundeswehr München Univ.-Prof. Dr. Merith Niehuss Die Präsidentin Die Satzung wurde am 23.09.2011 in der Universität der Bundeswehr München niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 30.09.2011 durch Anschlag in der Universität der Bundeswehr München bekannt gegeben. Tag der hochschulöffentlichen Bekanntmachung ist der 30.09.2011.

6 UniBwM SPOWJ/Ba - Anlage 1 Anlage 1: Übersicht über die Module und Leistungsnachweise im Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus Tabelle 1: Fachgebundene Pflichtmodule (1.-9. Trimester) Modul ECTS- LP Art der Lehrveranstaltung Studienbegleitende Leistungsnachweise ergänzende Regelungen Wirtschaftsmathematik und Statistik 10 Bilanzierung und Budgetierung 10 Recht 10 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik 10 Operations Management und Logistik 10 Human Resource Management 10 Organisation und Projektmanagement 10 Wirtschaftsinformatik 10 Marketing 6 V, SU, Ü, Planspiel sp-90-120 gem. Modulhandbuch und Studienplan Journalismus I Fehler! Textmarke nicht definiert. 10 Journalismus II 10 Kommunikationswissenschaft 10 Organisationskommunikation I 10 Organisationskommunikation II 10 Mediensoziologie und Medienmanagement 10 Summe 146 Tabelle 2: Nicht fachgebundene Pflichtmodule, Praktika, Bachelor-Arbeit (1.-9. Trimester) Modul ECTS- LP Art der Lehrveranstaltung Studienbegleitende Leistungsnachweise ergänzende Regelungen Anrechenbare Sprachausbildung 8 V, S, P TS s. Anlage 3 Seminar studium plus 1 3 S, V, Ü NoS gem. Modulhandbuch und Seminar studium plus 2, Training 5 S, V, Ü NoS, TS Studienplan Praktika 22 P s. Anlage 2 Bachelor-Arbeit 11 Summe 49

UniBwM SPOWJ/Ba - Anlage 1 7 Tabelle 3: Wahlpflichtmodule nach Maßgabe von Studienplan und Modulhandbuch (1.-9. Trimester) Modul Aus dem Wahlpflichtangebot haben die Studierenden Module im Umfang von insgesamt 15 ECTS-LP zu wählen 1. ECTS- LP 15 Summe 15 V, SU, S, Ü, Planspiel Art der Lehrveranstaltung Studienbegleitende Leistungsnachweise sp-90-120, mp-20-30, Fallstudie, Referat, Studienarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, Projektstudie ergänzende Regelungen gem. Modulhandbuch und Studienplan Gesamtsumme 210 1 Hiervon müssen im 3. Studienjahr Module im Umfang von mindestens 5 ECTS-LP belegt werden. Diese Module müssen die Lehrveranstaltungsart Seminar (S) im Umfang von mindestens 2 TWS enthalten.

8 UniBwM SPOWJ/Ba - Anlage 2 Anlage 2: Besondere Bestimmungen zu den praktischen Studienabschnitten 1. Zeitlicher Umfang 1. Abschnitt: 10 Wochen 2. Abschnitt: 10 Wochen jeweils in der lehrveranstaltungsfreien Zeit. 2. Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Der Studienplan kann vorsehen, dass jeweils maximal 1 Woche der praktischen Studienabschnitte als praxisbegleitende Lehrveranstaltungen blockweise durchgeführt wird. 4. Anerkennung eines praktischen Studienabschnitts 1 Die ECTS-Leistungspunkte für einen praktischen Studienabschnitt sind erbracht, wenn ein ordnungsgemäßer zeitlicher und inhaltlicher Nachweis über das Praktikum vorliegt. 2 Der Nachweis erfolgt durch ein fristgerecht vorgelegtes Berichtsheft. 3 Die Prüfung der Berichtshefte und die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten für die praktischen Studienabschnitte. 3. ECTS-Leistungspunkte (ECTS-LP) für praktische Studienabschnitte 1. Abschnitt: 11 ECTS-LP 2. Abschnitt: 11 ECTS-LP

UniBwM SPOWJ/Ba - Anlage 3 9 Anlage 3: Besondere Bestimmungen zur Sprachausbildung Erlangung eines Zertifikats gem. Modulhandbuch: Englisch-Kenntnisse gemäß standardisierten Sprachleistungsprofil SLP 3332 bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder gleichwertige, in anerkannten Testverfahren nachgewiesene Sprachleistungen in Englisch. Deutsch-Kenntnisse gemäß standardisierten Sprachleistungsprofil SLP 3332 bei Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder gleichwertige, in anerkannten Testverfahren nachgewiesene Sprachleistungen in Deutsch. Für ausländische Studierende ist auch die Anerkennung anderer in Testverfahren nachgewiesener, gleichwertiger Sprachleistungen außerhalb der Muttersprache im Einzelfall möglich.

10 UniBwM SPOWJ/Ba - Anlage 4 Anlage 4: Abs. AmtBek- UniBwM Anl. APO/BM Art. Az B.A. ECTS ECTS-LP BW Fü S GVBl Hs. Lfd. Nr. mp-20-30 NoS Verzeichnis verwendeter Abkürzungen Absatz Amtliche Bekanntmachungen der Universität der Bundeswehr München Anlage Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master- Studiengänge im Fachhochschulbereich der Universität der Bundeswehr München Artikel Aktenzeichen Bachelor of Arts European Credit Transfer and Accumulation System ECTS-Leistungspunkte Betriebswirtschaft Führungsstab Streitkräfte Gesetz- und Verordnungsblatt Halbsatz laufende Nummer mündliche Prüfung mit einer Dauer von 20 bis 30 Minuten Notenschein Nr(n). Nummer(n) P Praktikum S Seminar s. siehe SLP Standardisiertes Sprachleistungsprofil sp-90 schriftliche Prüfung mit einer Dauer von 90 bis 120 Minuten SPOJW/Ba Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus in der Fakultät Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr München SU Seminaristischer Unterricht TS Teilnahmeschein TWS Trimesterwochenstunden Ü Übung UniBw Universität(en) der Bundeswehr UniBwM Universität der Bundeswehr München V Vorlesung WJ/Ba Bachelor-Studiengang Wirtschaft und Journalismus