AMTSBLATT. Papiersäcke zur Entsorgung von Grünschnitt

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Transkript:

AMTSBLATT der mit den Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf Kostenlos an alle privaten Haushalte der Jahrgang 10 Mittwoch, 12. Juni 2019 Nummer 11 Dank allen Wahlhelfern Die Durchführung eines Wahlsonntags wäre ohne die vielen Wahlhelfer nicht möglich. Bei unserer zurückliegenden Europa- und Kommunalwahl am 26.Mai 2019 waren in unserer eine große Anzahl von Helferinnen und Helfern ehrenamtlich im Einsatz um einen ordnungsgemäßen Wahlgang zu gewährleisten. Für die geleistete Arbeit und den reibungslosen Ablauf sagen wir: Danke! Die alle 5 Jahre stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Viele Wahlvorstände zählten bis spät in die Nacht Stimmen aus. Es blieben dann nur wenige Stunden zum Schlafen bis zum Arbeitsbeginn am Montagmorgen. Dieser Umstand verdient besondere Erwähnung und besonderen Dank. Weiterhin hoffen wir, dass uns die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den nächsten Wahlen voraussichtlich im Jahre 2021 wieder unterstützen. Vielleicht gibt es ja auch weitere Wahlberechtigte, die einmal Interesse an einer Mitarbeit im Wahlvorstand haben. Für diese Wahlen können wir jedoch feststellen, dass wir in einer herausragenden Teamleistung einen wichtigen Dienst an der Demokratie geleistet haben. Dafür noch einmal: Vielen Dank. Zimmermann Bürgermeisterin Grunwald Wahlleiterin + Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses... 2 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse, Gemeinderat und Ortschaftsräte... 2 Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die Jugendeinrichtungen der... 6 Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses... 7 Beschluss Amtsgericht Halle/Saale... 7 Jagdgenossenschaft Bennstedt... 7 Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der... 8 Der Landkreis informiert...11 Papiersäcke zur Entsorgung von Grünschnitt Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der, ab sofort sind wieder Papiersäcke zur Entsorgung von Grünschnitt erhältlich. Der Verkauf erfolgt zu den Sprechtagen: dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Ordnungsamt, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal Ortsteil Salzmünde. Ihr Ordnungsamt Impressum Impressum... 22 Gute Ideen sind gefragt! LEADER-Aktionsgruppe Unteres Saaletal und Petersberg startet Projektaufruf für 2020 Fortsetzung auf Seite 13 Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich am Mittwoch, den 26. Juni 2019 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen Donnerstag, den 13. Juni 2019, 12:00 Uhr

- 2 - Nr. 11/19 Öffentliche Bekanntmachungen der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am: 18. Juni 2019 um: 18.00 Uhr in OT Salzmünde, Schulstraße 3, Beratungsraum Ablauf: Begrüßung und Eröffnung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.04.2019 Tagesordnung I. öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Abstellraumes in Zappendorf 3. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Pufferspeichers in Höhnstedt 4. Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung eines Gartenhauses in Lieskau 5. Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Garage in Lieskau 6. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Köllme 7. Beratung und Beschlussfassung zum Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus in Lieskau 8. Beratung und Beschlussfassung zur Nutzungsänderung einer Gaststätte in Beesenstedt 9. Beratung und Beschlussfassung zur Abweichung von 3 GaVO in Höhnstedt 10. Anfragen, Anregungen und Informationen II. nichtöffentlicher Teil: 11. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für die Herstellung einer Kabelverbindung zwischen den Verwaltungsgebäuden 1 und 2 der Gemeinde => Wiedervorlage 12. Beratung und Beschlussfassung zur Nachrüstung von Sonnenschutzmarkisen für die Kita in Schochwitz 13. Anfragen, Anregungen und Informationen gez. Dr. Dubiel Vorsitzender Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinderatswahl in Salzatal am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Gemeindesratswahl in der ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 10.272 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 6.061 Wahlbeteiligung: 59 % Zahl der gültigen Stimmen: 17.476 Zahl der gültigen Stimmzettel: 5.922 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 139 Zahl der Sitze: 28 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers 1 CDU 3.061 5 2 AfD 2.489 4 3 DIE LINKE 1.929 3 4 SPD 1.113 2 5 FDP 443 1 6 Bürger für Salzatal 5.186 8 7 Alternative Bürgerliste Salzmünde 603 1 8 Unabhängige Wählergemeinschaft 945 2 9 Aktive Mitbürger 259 0 10 Bürgerinitiative Kloschwitz 282 0 11 Freie Wähler für Salzatal 1.166 2 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Michael Scheffler CDU 2 Nico Kunz CDU 3 Udo Lägel CDU 4 Markus Hänsel CDU 5 Verena Kasseck CDU 6 Marcel Pries AfD 7 Dr. Michael Papendieck DIE LINKE 8 Matthias Bönicke DIE LINKE 9 Jens Michaelis DIE LINKE 10 Dr. Wilfried Faber SPD 11 Mandy Hollweg SPD 12 Hans-Jürgen Heinemann FDP 13 Dr. Andreas Rust Bürger für Salzatal 14 Peter Möbus Bürger für Salzatal 15 Peter Strohmeyer Bürger für Salzatal 16 Michael Schareck Bürger für Salzatal 17 Antje Mutschler Mittmann Bürger für Salzatal 18 Dr. Manfred Dubiel Bürger für Salzatal 19 Ulrich Liesgang Bürger für Salzatal 20 Hans-Jochen Rost Bürger für Salzatal 21 Christiane Hirsch Alternative Bürgerliste Salzmünde 22 Harald Klimt Unabhängige Wählergemeinschaft 23 Andrea von Jagemann Unabhängige Wählergemeinschaft 24 Marcel Schuchert Freie Wähler für Salzatal 25 Christine Jagdmann Freie Wähler für Salzatal Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Walter Krost CDU 2 Angela Wilke CDU

Nr. 11/19-3 - 3 Sebastian Weiß CDU 4 Bodo Wylezich CDU 5 Andre Wallberg CDU 1 Dirk Hamm DIE LINKE 2 Hannelore Jordan DIE LINKE 3 Andreas Schneider DIE LINKE 4 Günter Franke DIE LINKE 1 Volker Müller SPD 1 Harald Hillger Bürger für Salzatal 2 Sabine Mennicke Bürger für Salzatal 3 Jan-Peter Diebner Bürger für Salzatal 4 Christel Wach Bürger für Salzatal 5 Mathias Bormann Bürger für Salzatal 6 Erik Arzt Bürger für Salzatal 7 Jörg Weißenborn Bürger für Salzatal 8 Edgar Müller Bürger für Salzatal 9 Peter Peschke Bürger für Salzatal 10 Björn-Kevin Kemnitzer Bürger für Salzatal 11 Stefan Schröder Bürger für Salzatal 12 Hans-Georg Reimer Bürger für Salzatal 13 Petra Roth Bürger für Salzatal 14 René Müller Bürger für Salzatal 15 Rudolf-Otto Weber Bürger für Salzatal 16 Tommy Paul Bürger für Salzatal 1 Jürgen Kalbitz Alternative Bürgerliste Salzmünde 2 Uwe Müller Alternative Bürgerliste Salzmünde 3 Christian Stenzel Alternative Bürgerliste Salzmünde 4 Robert Woge Alternative Bürgerliste Salzmünde 5 Sven Marten Alternative Bürgerliste Salzmünde 6 Lutz Schönbrodt Alternative Bürgerliste Salzmünde 7 Falko Angermann Alternative Bürgerliste Salzmünde 1 Brigitte Berking Unabhängige Wählergemeinschaft 2 Knut Schaarschmidt Unabhängige Wählergemeinschaft 3 Thomas Gläser Unabhängige Wählergemeinschaft 4 Gunnar Wirth Unabhängige Wählergemeinschaft 5 Sebastian Wendt Unabhängige Wählergemeinschaft 6 Steffen Wendt Unabhängige Wählergemeinschaft 7 Reik Feistauer Unabhängige Wählergemeinschaft 8 Maik Messner Unabhängige Wählergemeinschaft 9 Ute Spatzig-Jäschke Unabhängige Wählergemeinschaft 10 Bernd Berger Unabhängige Wählergemeinschaft 1 Marion Krüger Freie Wähler für Salzatal 2 Thomas Neef Freie Wähler für Salzatal 3 Fabian Richter Freie Wähler für Salzatal Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Beesenstedt am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Beesenstedt ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 958 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 561 Wahlbeteiligung: 58,6 % Zahl der gültigen Stimmen: 1.635 Zahl der gültigen Stimmzettel: 548 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 13 Zahl der Sitze: 8 Lfd.. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 DIE LINKE 343 2 2 Unabhängige Wählergemeinschaft 1.292 6 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe Nr. 1 Dr. Michael Papendieck DIE LINKE 2 Andreas Schneider DIE LINKE 3 Harald Klimt Unabhängige Wählergemeinschaft 4 Knut Schaarschmidt Unabhängige Wählergemeinschaft 5 Andrea von Jagemann Unabhängige Wählergemeinschaft 6 Gunnar Wirth Unabhängige Wählergemeinschaft 7 Thomas Gläser Unabhängige Wählergemeinschaft 8 Brigitte Berking Unabhängige Wählergemeinschaft Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe Nr. 1 Hannelore Jordan DIE LINKE 1 Reik Feistauer Unabhängige Wählergemeinschaft 2 Maik Messner Unabhängige Wählergemeinschaft Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratwahl in Bennstedt am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Bennstedt ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 1.244 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 748 Wahlbeteiligung: 60,1 % Zahl der gültigen Stimmen: 2.162 Zahl der gültigen Stimmzettel: 725 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 23 Zahl der Sitze: 7 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 Einzelbewerberin Christine Jagdmann 595 2 2 FSV Bennstedt 177 1 3 Allgemeine Wählervereinigung Bennstedt 1.390 4

- 4 - Nr. 11/19 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Christine Jagdmann Einzelbewerberin 2 Silvio Uhlmann FSV Bennstedt 3 Antje Mutschler-Mittmann Allgemeine Wählervereinigung Bennstedt 4 Werner Uhlmann Allgemeine Wählervereinigung Bennstedt 5 Sabine Mennicke Allgemeine Wählervereinigung Bennstedt Keine nächst festgestellten Bewerber vorhanden. Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Fienstedt am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Fienstedt ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 162 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 95 Wahlbeteiligung: 58,6% Zahl der gültigen Stimmen: 276 Zahl der gültigen Stimmzettel: 93 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 2 Zahl der Sitze: 7 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 Einzelbewerber Wolf-Dieter Zorn 87 2 2 Einzelbewerber Christoph Rost 58 1 3 Einzelbewerber Steffen Wendt 17 0 4 Einzelbewerber Steffen Rost 19 1 5 Einzelbewerberin Christel Grzanka 26 1 6 Einzelbewerber Andreas Kamenka 25 1 7 Einzelbewerber Kay Hofmann 44 1 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Wolf-Dieter Zorn Einzelbewerber 2 Christoph Rost Einzelbewerber 3 Kay Hofmann Einzelbewerber 4 Christel Grzanka Einzelbewerberin 5 Andreas Kamenka Einzelbewerber 6 Steffen Rost Einzelbewerber Keine nächst festgestellten Bewerber vorhanden. Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Höhnstedt am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Höhnstedt ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 1.188 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 768 Wahlbeteiligung: 64,6 % Zahl der gültigen Stimmen: 2.222 Zahl der gültigen Stimmzettel: 743 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 25 Zahl der Sitze: 7 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 CDU 1.725 5 2 DIE LINKE 272 1 3 Einzelbewerberin Marion Krüger 225 1 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Michael Scheffler CDU 2 Konrad Lindner CDU 3 Nico Kunz CDU 4 Markus Hänsel CDU 5 Markus Suchant CDU 6 Dirk Hamm DIE LINKE 7 Marion Krüger Einzelbewerberin Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Jasmin Laue CDU 1 Luisa Maria Bräuner DIE LINKE Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Kloschwitz am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Kloschwitz ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 384 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 185 Wahlbeteiligung: 48,2 % Zahl der gültigen Stimmen: 513 Zahl der gültigen Stimmzettel: 179 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 6 Zahl der Sitze: 5 Lfd. Nr. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 Bürgerinitiative Kloschwitz 513 5 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Nr. 11/19-5 - Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Thomas Otto Bürgerinitiative Kloschwitz 2 Käthe Wittig Bürgerinitiative Kloschwitz 3 Axel Brinkmann Bürgerinitiative Kloschwitz 4 Axel Haeckert Bürgerinitiative Kloschwitz 5 Erik-Carsten Gadde Bürgerinitiative Kloschwitz Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Andreas Wendt Bürgerinitiative Kloschwitz Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Lieskau am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Lieskau ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 2.195 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 1.383 Wahlbeteiligung: 63 % Zahl der gültigen Stimmen: 3.997 Zahl der gültigen Stimmzettel: 1.342 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 41 Zahl der Sitze: 9 Lfd. Nr. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 CDU 822 2 2 DIE LINKE 471 1 3 SPD 275 1 4 Bürgerverein Lieskau 1.997 4 5 Einzelbewerber Erik Arzt 255 1 6 Einzelbewerber Fabian Richter 177 0 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Udo Lägel CDU 2 Verena Kasseck CDU 3 Jens Michaelis DIE LINKE 4 Hans-Peter Giersch SPD 5 Dr. Manfred Dubiel Bürgerverein Lieskau 6 Ulrich Liesegang Bürgerverein Lieskau 7 Sybille Rösler Bürgerverein Lieskau 8 Björn-Kevin Kemnitzer Bürgerverein Lieskau 9 Erik Arzt Einzelbewerber Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Dr. Peter Franz SPD 1 Stefan Schröder Bürgerverein Lieskau 2 Rudolf Otto Weber Bürgerverein Lieskau 3 Tommy Paul Bürgerverein Lieskau Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Salzmünde am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Salzmünde ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 1.977 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 1.000 Wahlbeteiligung: 50,6% Zahl der gültigen Stimmen: 2.840 Zahl der gültigen Stimmzettel: 966 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 34 Zahl der Sitze: 9 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 CDU 419 1 4 Alternative Bürgerliste Salzmünde 1.234 4 5 Bürger für Salzatal 1.187 4 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Eva-Maria Krost CDU 2 Jürgen Kalbitz Alternative Bürgerliste Salzmünde 3 Christiane Hirsch Alternative Bürgerliste Salzmünde 4 Robert Woge Alternative Bürgerliste Salzmünde 5 Uwe Müller Alternative Bürgerliste Salzmünde 6 Dr. Andreas Rust Bürger für Salzatal 7 Michael Schareck Bürger für Salzatal 8 Harald Hillger Bürger für Salzatal 9 Jörg Weißenborn Bürger für Salzatal Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Sebastian Weiß CDU 2 Bodo Wylezich CDU 1 Sven Marten Alternative Bürgerliste Salzmünde 2 Christian Stenzel Alternative Bürgerliste Salzmünde 3 Hendrik Walther Alternative Bürgerliste Salzmünde 4 Lutz Schönbrodt Alternative Bürgerliste Salzmünde 5 Falko Angermann Alternative Bürgerliste Salzmünde 1 Renè Müller Bürger für Salzatal Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Schochwitz am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Schochwitz ermittelt und folgende Feststellun-

- 6 - Nr. 11/19 gen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 1.001 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 631 Wahlbeteiligung: 63,0 % Zahl der gültigen Stimmen: 1.817 Zahl der gültigen Stimmzettel: 608 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 23 Zahl der Sitze: 7 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 CDU 156 1 2 DIE LINKE 150 0 3 Unabhängige Bürgerbewegung 1.511 6 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Andre Wallberg CDU 2 Peter Möbus Unabhängige Bürgerbewegung 3 Tobias Richter Unabhängige Bürgerbewegung 4 Hans-Jochen Rost Unabhängige Bürgerbewegung 5 Mathias Bormann Unabhängige Bürgerbewegung 6 Christian Gründler Unabhängige Bürgerbewegung 7 Daniel Wyrwich Unabhängige Bürgerbewegung Keine nächst festgestellten Bewerber vorhanden. Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsratswahl in Zappendorf am 26. Mai 2019 Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl im Wahlgebiet Zappendorf ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Wahlberechtigte Personen: 1.156 Zahl der Wähler und Wählerinnen: 688 Wahlbeteiligung: 59,5 % Zahl der gültigen Stimmen: 2.009 Zahl der gültigen Stimmzettel: 675 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 13 Zahl der Sitze: 8 Lfd. Name der Partei, der Wählergruppe, Stimmen Sitze Nr. Name und Vorname der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers 1 CDU 287 1 2 DIE LINKE 215 1 3 SPD 468 2 4 FDP 118 0 5 Einzelbewerberin Diana Voigt 323 1 6 Einzelbewerber Edgar Müller 164 1 7 Einzelbewerber Thomas Neef 123 1 8 Einzelbewerber Marcel Schuchert 311 1 Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Holger Herrmann CDU 2 Matthias Bönicke DIE LINKE 3 Dr. Wilfried Faber SPD 4 Volker Müller SPD 5 Diana Voigt Einzelbewerberin 6 Edgar Müller Einzelbewerber 7 Thomas Neef Einzelbewerber 8 Marcel Schuchert Einzelbewerber Nächst festgestellte Bewerber: Lfd. Nr. Name und Vorname Name der Partei, der Wählergruppe 1 Angela Wilke CDU Salzatal, 12. Juni 2019 gez. Grunwald Wahlleiterin Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für die Jugendeinrichtungen der (in der Fassung der Beschlussfassung vom 11.12.2018) Auf der Grundlage der 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), geändert durch Artikel 14 Abs. 5 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (GVBI. LSA S.72,116) und der Kommunalhaushaltsverordnung LSA vom 16.12.2015 (GVBl. LSA S. 636), hat der Gemeinderat der in seiner Sitzung am 09.04.2019 (Beschluss-Nr.: 326/014/2019) folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für die Jugendeinrichtungen der beschlossen: 1 Änderungsinhalt Die Gebührensatzung für die Jugendeinrichtungen der Gemeinde Salzatal in der Fassung vom 11.12.2018 wird wie folgt geändert. Der 9 (Betrieb gewerblicher Art nach Abgabenordnung) wird um die Absätze 5 und 6 ergänzt. (5) Die erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Kinder- und Jugendcamps bzw. bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachleistungen zurück. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung bzw. bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Kinderund Jugendcamp an die zurück, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderung der Gebührensatzung für die Jugendeinrichtungen tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nr. 11/19-7 - Salzatal, 23.05.2019 Ina Zimmermann - Dienstsiegel Bürgermeisterin Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 30.04.2019 476/022/2019 BA Beschlussfassung zum Bau eines Eigenheimes in Kloschwitz 477/023/2019 BA Beschlussfassung zum Bau von zwei Einfamilienhäusern in Schiepzig 478/024/2019 BA Beschlussfassung zur Erweiterung eines Wohnhauses in Lieskau 479/025/2019 BA Beschlussfassung zur Nutzungsänderung einer Tischlereiwerkstatt zum Einfamilienhaus in Höhnstedt 480/026/2019 BA Beschlussfassung zur Errichtung von Wohnhäusern in Gödewitz 481/027/2019 BA Beschlussfassung zur Errichtung von Wohnhäusern in Gödewitz 482/028/2019 BA Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienhauses in Zappendorf 483/029/2019 BA Beschlussfassung zur Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze in Schochwitz 484/030/2019 BA Beschlussfassung zum Neubau eines Wohnhauses in Lieskau 485/031/2019 BA Beschlussfassung zum Neubau von 3 Doppelhäusern in Schiepzig 486/032/2019 BA Beschlussfassung zum Anbau einer Garage, Neubau Gartenhaus in Schochwitz 487/033/2019 BA Beschlussfassung zum Bau eines Einfamilienhauses in Beesenstedt Der Versteigerungsvermerk ist am 29.05.2018 in das Grundbuch eingetragen worden, Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 121.000,00 Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach S 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Neubauer Rechtspflegerin Jagdgenossenschaft Bennstedt Einladung Zur außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung werden alle Jagdgenossen (Landeigentümer) der Ortschaft Bennstedt und Pachtanwärter recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet am im Mittwoch, 19.06.2019, um 18:30 Uhr Saal des Gemeindezentrums Bennstedt Ausfertigung - Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den 03.05.2019 Zwangsversteigerung Az: 555 K 26/18 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben B e s c h l u s s Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Dienstag, den 16.07.2019, 10:00 Uhr, im Saal 2.047 vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Beesenstedt Blatt 723 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der anwesenden Jagdgenossen und vertretenen Flächen 4. Vergabe der Jagdpacht ab 2020 5. Sonstiges Pachtanwärter werden gebeten, ihren aktuellen Jagdschein mitzubringen. Der Jagdvorstand Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 Gemarkung Beesenstedt, Flur 5, Flurstück 5/56, Am Pappelgrund 2 zu 620 m 2 Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit einem unterkellerten Einfamilienhaus aus dem Jahre 1980 bebaut ist. Die Wohnfläche beträgt cas 140 rn 2 Ab 1990 wurden Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Das Grundstück ist eigen genutzt, Die postalische Anschrift lautet: Am Pappelgrund 2, 06198 Salzatal OT Beesenstedt. Amtsblattverteilung Das Amtsblatt erscheint in der Regel im 14-tägigen Rhythmus und wird durch die Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbh an alle Haushalte verteilt. Der genaue Erscheinungstermin wird auf der ersten Seite genannt. Sollten Sie mal kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer 0345 5652033 direkt an das Call-Center der Mitteldeutschen Zeitungszustell-Gesellschaft mbh wenden. Das Call-Center ist zu erreichen: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 und Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr.

- 8 - Nr. 11/19 Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Auf Grund der 8, 1 1 Absatz 2 und 45 Absatz 2 Nummer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014, Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBI. LSA S. 166) in Verbindung mit den 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBI. LSA S. 202) hat der Gemeinderat der in seiner Sitzung am 09.04.2019 (Beschluss-Nr.: 323/011/2019) die nachfolgende Satzung über die Unterbringung Obdachloser beschlossen: Rechtsnatur und Anwendungsbereich (1) Die betreibt Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Unterkünfte sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführt. (2) Diese Obdachlosenunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und erkennbar nicht fähig sind, sich selbst zeitnah eine Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Weiterhin dient die Einrichtung der vorübergehenden Unter bringung in Not geratener Personen, die durch Naturgewalten und Katastrophen ihre Unterkünfte nicht mehr nutzen können. (3) Die Unterkünfte der öffentlichen Einrichtung stellen keine Wohnungen im Sinne des Art. 13 des Grundgesetzes dar und sind daher grundsätzlich nicht für eine dauernde Wohnnutzung bestimmt. Eine ordnungsgemäße Ummeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde ist durch den Benutzer der Einrichtung innerhalb einer Woche vorzunehmen. (4) Die kann Dritte ganz oder teilweise als Verwaltungshelfer mit der Betreibung der öffentlichen Einrich tung beauftragen. Einweisung (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. (2) Die Unterbringung erfolgt durch Einweisungsverfügung unter dem Vorbehalt des Widerrufs in die Obdachlosenunterkünfte. Die Pflicht des Benutzers, sich selbst um eine angemessene Wohnung zu kümmern, wird durch die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft nicht berührt. (3) Im Ausnahmefall kann bei unmittelbar bevorstehender oder bereits eingetretener ObdachIosigkeit die Verfügung zunächst mündlich erteilt werden. Die Verfügung wird unverzüglich schriftlich nachgeholt. (4) Ein Anspruch auf Unterbringung in einer bestimmten Obdachlosenunterkunft oder auch Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Allgemeine Grundsätze (1) Obdachlose Personen dürfen nur die ihnen von der zugewiesene Obdachlosenunterkunft beziehen und bewohnen. (2) Die kann jederzeit den eingewiesenen obdachlosen Personen eine andere Obdachlosenunterkunft zuweisen, insbesondere wenn a) der Benutzer anderweitig Wohnraum zur Verfügung hat, b) die Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss; c) die Unterbringung anderer Obdachloser diese Maßnahme erfordert; d) schwerwiegende oder mehrfache Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen, der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung des Hausfriedens oder Gefährdung von Hausbewohnern und oder Nachbarn führen. e) der Benutzer schuldhaft seiner Verpflichtung zur Gebührenentrichtung nicht nachkommt. (3) Personen, die nicht eingewiesen worden sind, dürfen in die Obdachlosenunterkunft nicht aufgenommen oder beherbergt werden. Ausnahmen sind mit schriftlicher Zustimmung der zulässig. Zeitraum der Einweisung (1) Das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Einweisung in die Obdachlosenunterkunft durch Einweisungsverfügung. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Ablauf der bestimmten Frist in der Einweisungsverfügung oder durch besondere schriftliche Verfügung zu dem darin genannten Zeitpunkt. Verlässt der Benutzer die Obdachlosenunterkunft vor Fristablauf unter Rückgabe der Schlüssel, endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf dieses Tages. Verlässt der Benutzer die Obdachlosenunterkunft nach Fristablauf unter Rückgabe der Schlüssel, endet das Benutzungsverhältnis mit Ablauf dieses Tages. Das Benutzungsverhältnis endet auch, wenn die Obdachlosenunterkunft länger als einen Monat nicht genutzt wird. Verwaltung (1) Die mit der Verwaltung der Obdachlosenunterkunft Beauftragten der sind berechtigt, die Obdachlo senunterkunft werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr zu betreten. Bei Gefahr im Verzuge kann die Obdachlosenunterkunft jederzeit betreten werden. (2) Die Beauftragten sind auch berechtigt, den Bewohnem Weisungen zu elteilen.

Nr. 11/19-9 - Regeln für die Nutzung (1) Für den Aufenthalt in der Obdachlosenunterkunft gilt die als Anlage 2 beigefügte Hausordnung. (2) Die als Obdachlosenunterkunft überlassenen Räume dürfen nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (3) Das Mitbringen von Fremdpersonen ist nicht gestattet. (4) Haustiere dürfen nicht in die Obdachlosenunterkunft mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Ordnungsamtes der, außerhalb von Dienstzeiten der Genehmigung des Einweisenden. Die Genehmigung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden; insbesondere sind die Zweckbestimmung der Obdachlosenunterkunft und die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft zu beachten. Die Genehmigung kann unter anderem widerrufen werden, wenn Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder die Obdachlosenunterkunft beeinträchtigt wird. (5) Das Mitbringen von Alkohol und der Genuss in der Unterkunft sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen sind die einweisenden Personen berechtigt, festgestellte alkoholische Getränke einzuziehen und diese erst beim Verlassen der Unterkunft dem Obdachlosen wieder auszuhändigen bzw. diese zu entsorgen. (6) Der Benutzer der Obdachlosenunterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem ordnungsgemäßen und bewohnbaren Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. (7) Veränderungen an der zugewiesenen Obdachlosenunterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nicht vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, der unverzüglich Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Obdachlosenunterkunft mitzuteilen. (8) Vom Benutzer vorgenommene bauliche oder sonstige Veränderungen kann die auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen. (9) Der Anspruch auf Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft entfällt bei Verstößen gegen die Regeln für die Nutzung sowie bei Störung des Hausfriedens. Verpflichtungen der Benutzer (1) Der Benutzer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Obdachlosenunterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Obdachlosenunterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dieses der unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die Obdachlosenunterkunft unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Obdachlosenunterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der zu beseitigen. (5) Dem Benutzer obliegt die Straßenreinigung und dem Winterdienst gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der in der jeweils geltenden Fassung. Rückgabe der Obdachlosenunterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Obdachlosenunterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch mögliche vom Benutzer selbst beschafften, sind ebenfalls herauszugeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Obdachlosenunterkunft versehen hat, dürfen von ihm mitgenommen werden. Er muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die kann die Ausübung des Mitnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, der Benutzer hat ein berechtigtes Intresse an der Mitnahme. (3) Die kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Die entstandenen Kosten können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Werden die verwahrten Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Benutzungsgebühr (1) Die Benutzung der Obdachlosenunterkunft ist gebührenpflichtig. Gebührenschuldner ist derjenige, der die Unterkunft benutzt. (2) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tag der Einweisung oder sonstigem Tag des Beginns der Benutzung. In der Einweisungsverfügung wird der Fälligkeitstermin benannt, anderenfalls ist die Gebühr gemäß monatlich im Voraus zum 10. eines jeden Monats fällig und an die zu entrichten. (3) Zuzüglich zur Nutzungsgebühr Obdachlosenunterkunft werden Nebenkosten nach Anlage 1 dieser Satzung erhoben, die Kosten für Heizung, Wasser, Strom und Abfallentsorgung enthalten. (4) Beträgt die Unterbringung weniger als einen Monat, werden die anteilige Gebühr und die Nebenkosten pro Tag erhoben. Der Tagessatz beträgt 1/30 des maßgeblichen Monatsbetrages. (5) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

- 10 - Nr. 11/19 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne 8 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: a) eine Obdachlosenunterkunft oder einzelne Räume einer Obdachlosenunterkunft der ohne Einweisungsverfügung bezieht oder diese nach Aufforderung nicht verlässt, b) den mit der Verwaltung oder Unterhaltung der Obdachlosenunterkünfte beauftragten Personen den Zutritt ohne ausreichenden Grund verwelrt oder sich den Weisungen der Beauftragten ohne ausreichenden Grund widersetzt, c) gegen die Hausordnung verstößt, d) die überlassenen Räume nicht nur zu Wohnzwecken nutzt, Fremdpersonen mitbringt, f) ohne Genehmigung Haustiere in der Obdachlosenunterkunft hält, g) Alkohol in die Obdachlosenunterkunft mit bringt oder dort konsumiert, h) die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt sowie nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht in einem ordnungsgemäß bewohnbaren Zustand herausgibt oder Veränderungen an der zugewiesenen Obdachlosenunterkunft sowie dem überlassenen Zubehör vornimmt, i) die Obdachlosenunterkunft trotz Ablauf der Nutzungsdauer nicht räumt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt an dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Salzatal, 28.05.2019 Ina Zimmermann - Dienstsiegel Bürgermeisterin Anlage 1 zur Obdachlosensatzung der Verzeichnis der Obdachlosenunterkünfte Salzatal nebst zugehörigem Gebührentarif Unterkunft Lfd. Nr. Wohnung 1 Pfützthaler Straße 3, OT Gödewitz, 06198 Salzatal Eingang 1 erstes OG links Wohnung 2 Pfützthaler Straße 3 OT Gödewitz 06198 Salzatal Eingang 2 erstes OG 28,32 m² 1 Küche-Wohn- und Schlafzimmer zzgl. Bad + WC 28,32 m² 1 Küche-Wohn- und Schlafzimmer zzgl. Bad + WC Anschrift / Wohnungsnummer Größe Zimmer Nutzungsgebühr (monatlich) Nebenkosten (monatlich) 80,00 Euro 60,00 Euro 80,00 Euro 60,00 Euro Anlage 2 zur Obdachlosensatzung der Hausordnung 1. Die Haltung und das Mitbringen von Tieren ist in der Unterkunft nicht gestattet. 2. Besucher mit Ausnahme von Gästen aus dem direkten familiären Umfeld - haben keinen Zutritt. 3. Das Betreiben einer elektrischen Heizung ist nicht erlaubt. 4. Das Mitbringen von Alkohol und der Genuss in der Obdachlosenunterkunft ist verboten. 5. Es besteht striktes komplettes Rauchverbot in allen Unterkünften. 6. Das Inventar der Obdachlosenunterkunft ist pfleglich zu behandeln. 7. Der Benutzer ist für die ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Obdachlosenunterkunft verantwortlich. 8. Der Umgang mit offenem Feuer und Kerzenlicht ist nicht gestattet. 9. Die Haupteingangstür ist stets verschlossen zu halten. 10. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichten sind vom Benutzer durchzuführen.

Nr. 11/19-11 - Landkreis Saalekreis Der Landrat Merseburg, 17.05.2019 Der Landkreis informiert Landkreis warnt vor unseriösen Haustürgeschäften zur Asbest- und Sperrmüllentsorgung Der Landkreis verzeichnet seit Ende letzten Jahres vermehrt illegale Asbestablagerungen. Wurden 2018 insgesamt 24 Tonnen des gefährlichen Baumaterials gefunden, beläuft sich die Menge von Januar bis Mai 2019 schon auf 41 Tonnen. Vor diesem Hintergrund weist das Umweltamt noch einmal eindringlich darauf hin, keineswegs auf unseriöse Haustürgeschäfte zum Abdecken und Entsorgen von Asbestdächern einzugehen. Erkennen kann man unseriöse Angebote daran, dass entweder bei Abschluss kein entsprechender Vertrag vorgelegt wird oder der Preis für die Dienstleistung so gering ist, dass keine Firma kostendeckend dafür arbeiten kann. Wer auf solch ein Angebot eingeht, bei dem meist der Tatbestand der Schwarzarbeit vorliegt und das Asbest sowie Sperrmüll letztlich illegal in der Landschaft entsorgt werden, macht sich strafbar. Das Umweltamt warnt deshalb dringend davor, auf solche Geschäfte einzugehen. Besser ist, sich an eine Fachfirma zu wenden. Weiterhin gibt es öffentliche Schrott-, Sperrmüll- und Kleidersammlungen. Diese werden mit Zetteln in den Briefkästen angekündigt. Man erkennt unseriöse Sammlungen daran, dass keine Adresse des Sammlers auf dem Zettel steht. Zugleich bittet das Umweltamt um entsprechende Hinweise, wenn unseriöse Angebote unterbreitet werden dazu zählen auch Autokennzeichen, über die man Betrügern auf die Spur kommt. Gleiches gilt für öffentliche Sperrmüllsammlungen. Das Mitnehmen jeglicher Gegenstände ist verboten und stellt eine Straftat dar. Und doch durchsuchen unbefugte Personen immer wieder bereitgestellten Sperrmüll mit der Folge, dass wertloser Abfall wahllos im Wohnviertel verteilt wird. Für die Entsorgungsfirma bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand und die Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter beim Einsammeln steigt. Von daher gilt auch hier, bitte den Sperrmüll frühes-tens am Vortag der Sammlung ab 16 Uhr vor die Tür stellen. Wer Unbefugte dabei beobachtet, dass diese öffentlich bereitgestellten Sperrmüll bzw. Elektroschrott entwenden oder in Fahrzeuge laden, wendet sich bitte umgehend an Umweltamt oder Polizei. Fotos und Autokennzeichen liefern auch hierbei hilfreiche Ansätze, die dazu beitragen, dass Straftaten nicht folgenlos bleiben und die Umwelt in Zukunft sauber bleibt. Hinweise nimmt das Umweltamt unter 03461/401412 entgegen. Landkreis Saalekreis Der Landrat Merseburg, 17.05.2019 Kreisweiter Probealarm am 19. Juni 2019 Am 19. Juni 2019, um 15:30 Uhr, werden im Kreisgebiet die Sirenen gleichzeitig einen Heulton aussenden. Neben der Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit dient der Probealarm vor allem dazu, flächendeckend an die Bedeutung des Signals Warnung der Bevölkerung zu erinnern. Es handelt sich dabei um einen auf- und abschwellenden Heulton, der eine Minute lang ertönt und bspw. vor großen Schadenslagen wie Hochwasser, Deichbrüchen oder Chemieunfällen warnt. In einem Ernstfall ist die Bevölkerung angehalten, u.a. Fensterund Türen zu schließen, das Radio einzuschalten und sich über die amtlichen Gefahrendurchsagen zu informieren. Dazu dient auch die WarnApp NINA (Notfall-, Informations- und Nachrichten App) für das Smartphone. Die App kann kostenfrei im itunes-store oder Google-Playstore heruntergeladen werden. Mit dieser App können territorial die Einwohner zielgenau gewarnt werden. Sie wird am 19. Juni 2019 auch über den Probealarm im Saalekreis informieren. Jedes Jahr ertönt am 3. Mittwoch im Juni, um 15:30 Uhr, im Landkreis ein Probealarm mit dem Sirenensignal Warnung an die Bevölkerung. Neben der Warnung der Bevölkerung gibt es weitere Sirenensignale, die heute allerdings nur noch selten bekannt sind. Eine Übersicht der wichtigsten Sirenensignale ist unter anderem auf www.saalekreis.de zu finden. Pressesprecherin Dr. Kerstin Küpperbusch Domplatz 9 06217 Merseburg Telefon: 03461 / 401010 Fax: 03461 / 401099 E-Mail: kerstin.kuepperbusch@saalekreis.de Ende der amtlichen Bekanntmachungen Verschiedenes Kinder- und Jugendcamp Zappendorf Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal/ OT Köllme Tel.: 03 46 09/ 2 54 66 E-Mail: camp_steinbruch@t-online.de Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Einwohner, in den vergangenen Wochen haben wir einiges unternommen. Dazu haben unsere TeilnehmerInnen selber Beiträge verfasst, die über unsere Aktivitäten informieren, zum Nachdenken und Mitmachen anregen sollen. Viel Spaß beim Lesen. Verbreitet Liebe und nicht CO²! von Hanna Mauf Das war unser Motto am Freitag, den 24.05.19. Im Namen der Organisation Fridays For Future gingen wir mit 90 anderen Jugendlichen auf die Straßen Eislebens, um für eine klimafreundlichere Zukunft zu demonstrieren. Unser Ziel ist der Kohleausstieg bis 2030, 100% erneuerbare Energie bis 2035 und bis Ende 2019 sogar ¼ der Kohlekraft auszuschalten. Wir wollen nicht in einer Welt voller Naturkatastrophen, Hunger& Armut und aufgeschmolzener Pole leben! Gebt unserer Zukunft eine Stimme!

- 12 - Nr. 11/19 Foto Plakat für Fridays For Future: J.Csongár Kinder- und Jugendcamp stellt umweltfreundliche Produkte her von Leni Franke, 10 Jahre alt An den vergangenen Dienstagen machten die Kinder des Camps wieder umweltfreundliche Produkte selber. Zuerst Badebomben. Dafür brauchten sie: 400g Kaiser Natron, 100g Zitronensäure & 30g Kokosöl. Sie vermischten alle Zutaten bevor sie das Kokosöl hinzugaben, ließen sie es schmelzen. Dann färbten sie es mit Lebensmittelfarben ein, suchten sich schöne Formen aus und drückten die Masse mit den verschiedenen Farben in die Formen. Als die Badebomben fertig waren, machten sie lustige, verrückte, süße und coole Verpackungen aus Papier selber. Foto Camp-Produkt: F. Kreißl Außerdem haben sie Mundspülung selber gemacht aus 20 g Xylit, ½ Teelöffel Natron, 125 ml Wasser und einem Tropfen Minzöl. Sie füllten alles in kleine Glasfläschchen schüttelten es und machten als Letztes die Schilder. Ein Rätsel von Elisabeth B. und Fynn K., beide 9 Jahre alt Was verwenden deine Freunde und Verwandten häufiger als du, obwohl es dir gehört? Lösung:??? Die Auflösung folgt im nächsten Amtsblatt. Anmeldung zu den Ferienspielen im Sommer In den Sommerferien haben wir noch freie Plätze in unserem Kinderdorf für Schüler bis zur 5.Klasse. Bei Interesse melden Sie sich im Camp oder per Email. vom 08.07.19-12.07.19 vom 15.07.19-19.07.19 vom 22.07.19-26.07.19 Für Schüler ab 7. Klasse bieten wir wöchentlich einen Ausflug an. Wer Interesse und Ideen dafür hat, meldet sich im Camp bei Jana. Im Namen des Campteams konnten die Schülerinnen und Schüler mögliche Situationen im Straßenverkehr kennenlernen, bewusst er fahren und freudvoll erleben. Dazu haben einige Mädchen aus der Klasse 5/4 ihre Eindrücke aufgeschrieben: Der Fahrrad Parcours Die Fahrräder waren gut angepasst an uns Schüler und Schülerinnen. In dem Parcours mussten wir über eine kleine Erhebung durch Holzklötze fahren, einen Schulterblick machen, vor 4 Kegeln anhalten und bremsen, damit sie nicht umfallen. Wir fuhren nach Zeit und Fehler wurden abgezogen. Es war für jeden zu bewältigen und hat allen sehr viel Spaß gemacht. (Svenja Bruhn) Erste Hilfe In der 3. Stunde hatten wir mit Frau Fehse 1. Hilfe. Der Unterricht war in Theorie und Praxis aufgeteilt. Im theoretischen Teil lernten wir, dass man laut Gesetz jedem helfen muss, der sich verletzt hat. Aber wenn der Verletzte keine Hilfe möchte, sollte man es respektieren und nicht einfach Hilfe leisten. Dann wurde uns erzählt, wie man eine Wunde behandelt. Wenn man eine solche Wunde hat, darf man nicht einfach mit dem Finger die Steine/Scherben entfernen, da man nicht weiß, ob ein wichtiges Blutgefäß getroffen wurde. Am besten versucht man, die betroffene Stelle nicht zu bewegen bzw. zu berühren, bis der Arzt kommt. Im praktischen Teil lernten wir offene Wunden zu versorgen. Wir durften uns gegenseitig mit einer Binde verarzten. Auch lernten wir, wie man einen Verletzten, z.b. aus einem Wald hilft. Hierzu wurden uns Techniken zur Tragehilfe gezeigt. Wir hatten alle Spaß und haben einiges dazu gelernt. (Jasmin Maennicke und Aimee Friedrich) Achtung Auto Es kam ein Mann (Thomas Buller) vom ADAC zu uns. Er hat uns gezeigt, wozu der ADAC da ist. Danach haben wir ein kleines Experiment gemacht, indem wir aus dem Laufen ruckartig anhalten mussten. Wir sollten danach schätzen, an welchem Punkt der PKW mit seiner vorderen Stoßstange ankam, wenn er eine Vollbremsung macht. Wir erkannten, dass der Anhalteweg sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt. (siehe Foto) Das Highlight war, als jeder einmal im Auto erfahren durfte, wie sich eine Vollbremsung anfühlt. (Cora Niemann und Alexa Münzner) Das Polizeiauto Jana Csongár, Leiterin des Kinder- und Jugendcamps Erfolgreicher Verkehrstag am Burg-Gymnasium Am 23. Mai 2019 wurde der Lehrplan Verkehrserziehung in bewährter Form eines Verkehrstages für die 5. Klassen am Burg- Gymnasium Wettin praktiziert. An verschiedenen Stationen

Nr. 11/19-13 - Es war einfach megacool! Wir durften so viel ausprobieren!...helm, Schusswesten, Fingerabdruckpinsel, Blaulicht...und saßen sogar im Streifenwagen! (siehe Foto) Man konnte auch mal mit dem Schlagstock gegen ein Schutzschild schlagen. Das war richtig laut. Sogar die Handschellen durften wir anprobieren. Aber auch die Schutzwirkung des Fahrradhelms konnten wir an einer Melone bzw. einem Ei testen. Diese Station war einfach die beste an diesem Tag! (Antonia Leontine Kühne und Finja Elena Fischer) An dieser Stelle sei unseren treuen Partnern von der Verkehrswacht Anhalt-Bitterfeld, dem ADAC, der Polizeidienststelle Löbejün und den Lehrern ganz herzlich gedankt! Ortschaft Beesenstedt Einladung zum Reitturnier in Beesenstedt Text und Foto s: H. Schönlein -Verantwortl. Öff.arbeit am Burggymnasium Wettin- Fortsetzung von Seite 1 Der Reiterverein Schwittersdorf e.v. lädt alle Pferdesport-Begeisterten zum diesjährigen Reitturnier auf dem Turnierplatz in Beesenstedt ein. Am 29. und 30. Juni 2019 werden jeweils am Samstag und Sonntag Springprüfungen bis zur Klasse S und Dressurprüfungen bis Klasse M geboten. Die Höhepunkte auf dem Springplatz sind die Springen der schweren Klasse um den FAB-Cup für Amateurreiter und den Großen Preis der Saalesparkasse jeweils am Nachmittag. Außerdem ist natürlich wie immer auch für das leibliche Wohl gesorgt! Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Reiterverein Schwittersdorf e.v.

- 14 - Nr. 11/19 Ortschaft Bennstedt Uhr wurden wir von Lilly, der Tochter der Besitzer, begrüßt und gleich mit zum Pferdestall genommen. Whiskey und Nitro sollten für unseren 1. Ausritt geputzt und gestriegelt werden. Augen auf im Straßenverkehr! Verkehrstage der GS Bennstedt Am 2. und 3. Mai 2019 fanden an unserer Schule zwei interessante Projekttage rund ums Fahrradfahren statt. Am 2. Mai kontrollierte Herr Polizeioberkommisar Schmidt die Fahrräder der Schüler auf ihre Verkehrstüchtigkeit und die Fahrradhelme auf ihren korrekten Sitz. Fahrräder ohne Mängel bekamen einen TÜV- Aufkleber. Danach absolvierten die Klassen 4a und 4b ihre praktische Radfahrprüfung durch den Ort. Alle Kinder zeigten ihr Können. Dabei wurden sie von den Schülern der Schule entlang der Strecke angefeuert. Bei bestandener Prüfung erhielten sie eine Urkunde. An anderer Stelle testeten sie mit einer Rauschbrille einen Hindernisparcour zu Fuß zu bewältigen. Mit einer leckeren Wassermelone wurde experimentell gezeigt, wie wichtig der Fahrradhelm bei einem Sturz auf den Kopf sein kann. Fotos: S. Arndt Klasse 3b Am 3. Mai organisierte und betreute die Verkehrswacht Salzmünde verschiedene Stationen mit unterschiedlichen Simulatoren. Am Fahrradsimulator konnte jeder seine Reaktionsfähigkeit unter Beweis stellen. Nun wird niemand mehr ohne Helm aufs Rad steigen. Die Firma Uhlmann stellte einen LKW bereit, um den Kindern zu zeigen, wie gefährlich der Tote Winkel sein kann. Auf einem Fahrradparcour konnten die Schüler der Klassen 3a und 3b ausprobieren, wie sicher jeder sein Rad beherrscht. Alle kamen ohne Sturz durch. Herr Marx vom Rettungsdienst Mansfeld-Südharz stellte uns seinen Rettungswagen zur Besichtigung bereit und beantwortete die vielen neugierigen Fragen der Kinder. Das Team der GS Bennstedt bedankt sich an dieser Stelle recht herzlich bei der Verkehrswacht Salzmünde und allen fleißigen Helfern für die hilfreiche Unterstützung an diesen beiden Tagen. Alle Kinder haben viel gelernt und freuen sich schon aufs nächste Jahr. P. Heinrich, verantwortliche Lehrkraft für Verkehrserziehung der GS Bennstedt Ein Wandertag zur Heideranch Am 13. Mai 2019 verbrachte die 2. Klasse der GS Bennstedt ihren 2. Wandertag auf der Heideranch in Nietleben. Um 9.00 Jeder bekam richtige Pferdeputzsachen in die Hand und musste sich nun mutig an die Tiere trauen. Natürlich hatte Lilly den Kindern vorher wichtige Hinweise für den Umgang mit den Tieren gegeben. Dann ging es mit Lilly, einer Angestellten und beiden Pferden zu einem ausgiebigen Spaziergang durch die Heide und vorbei am Heidesee. Jeder, der wollte, durfte eine kleine Strecke auf den Pferden reiten, natürlich ausgestattet mit einem richtigen Reiterhelm. Das hat allen richtig Spaß gemacht und war für viele Kinder eine ganz neue Erfahrung. Zurück auf der Ranch arbeiteten wir dann in zwei Gruppen weiter. Während die Kinder der einen Gruppe am Lagerfeuer leckeren Knüppelkuchen zubereiteten und dabei Geduld zeigen mussten, lernten die anderen Kinder weitere Pferde, die Nahrung von Pferden, den Pferdestall mit der Sattelkammer, die Reithalle und auch das Hühnergehege kennen. Dabei erfuhren alle viele interessante Dinge über Pferde. Dieses Wissen musste dann in einem großen Quiz unter Beweis gestellt werden. Das war gar nicht so einfach! Anschließend konnte sich jeder ein echtes Hufeisen mit Farben bemalen und gestalten. Lilly s Oma hatte in der Zwischenzeit ein leckeres Mittagessen gekocht - Nudeln mit Tomatensoße und Käse. Ein abschließen-

Nr. 11/19-15 - der Besuch auf dem Spielplatz rundete diesen schönen Tag ab. Bedanken möchten wir uns bei Frau Recklies und Frau Hentschel, die uns an diesem Tag begleiteten und unterstützten. Besonderer Dank geht dabei an Frau Hentschel, die den Wandertag und den Transport organisierte. Die Schüler der Klasse 2 und ihre Klassenleiterin S. Sperling Dorfclub Bennstedt e.v.: 1. Juni Kindertag Kinderfest in Bennstedt Bereits zum vierten Mal verwandelte sich das Gelände rund um unser Feuerwehrfunktionsgebäude in eine riesige Spielmeile. Dorfclub Bennstedt e.v. & Freiwillige Ortsfeuerwehr Bennstedt laden ein: Parkfest in Bennstedt. - 22. Juni 2019 - Für unser traditionelles Parkfest verwandelt sich unser Park am 22.06.2019 wieder zur Festmeile. Jung und Alt, Groß und Klein sind ganz herzlich eingeladen - die zahlreichen Programmpunkte bieten für jeden etwas. Für das leibliche Wohl sorgen wir wieder gemeinsam mit der Bäckerei Jaeger. Bei Regenwetter werden wir in den Saal am Gemeindezentrum ausweichen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Fotos: DCB Bei fast regenfreiem Wetter eroberten am 27.05.2019 viele große und kleine Besucher des Kinderfestes die einzelnen Spielstationen. Fotos: DCB Die Kinder hatten sichtlichen Spaß und konnten sich gar nicht oft genug den einzelnen Attraktionen stellen. So sorgten Spiel, Spaß und Spannung an diesem Tag für viele strahlende Kinderaugen. Zum Ende der Veranstaltung hin war die Anspannung bei vielen Kindern nochmals groß. Es fand die Preisverlosung für die Teilnahme an den verschiedenen Aktionen statt. Auch in diesem Jahr standen wieder attraktive Preise zur Verlosung bereit. Über 70 Kinder haben sich an dieser beteiligt. Letztlich allerdings konnten nur drei Kinder als Preisträger hervorgehen und sich über die tollen Sachpreise, zu welchen beim 1. Preis ein Erlebnisweltgutschein und beim 2. Preis ein Schlemmergutschein gehörten, freuen. Als kleinen Trostpreis erhielten aber alle Kinder neben den von der Hausschlachterei Mauf/Gottschalk gesponserten Seifenblasen auch ein leckeres Eis der Mokka-Milch-Eisbar Teutschenthal. So musste an diesem Tag kein Kind traurig sein. An dieser Stelle ein großes DANKESCHÖN an unsere Gemeindearbeiter, die Kameraden unserer Freiwilligen Ortsfeuerwehr sowie Herrn Alexander Wießner und Laura Hauff für ihre tatkräftige Unterstützung. Ein ebenso großes DANKESCHÖN geht natürlich auch an unsere Sponsoren die Hausschlachterei Mauf/Gottschalk und die Mokka Milch- und Eisbar aus Teutschenthal. Dorfclub Bennstedt e.v. Freiwillige Ortsfeuerwehr Bennstedt Amtsblattverteilung Das Amtsblatt erscheint in der Regel im 14-tägigen Rhythmus und wird durch die Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbh an alle Haushalte verteilt. Der genaue Erscheinungstermin wird auf der ersten Seite genannt. Sollten Sie mal kein Amtsblatt erhalten, können Sie sich unter der Servicenummer 0345 5652033 direkt an das Call-Center der Mitteldeutschen Zeitungszustell-Gesellschaft mbh wenden. Das Call-Center ist zu erreichen: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 und Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr. Dorfclub Bennstedt e.v.

- 16 - Nr. 11/19 Ortschaft Lieskau Lieskau sucht die Heidekönigin 2019!!!! Am Samstag, den 22. Juni 2019 beginnt um 19:00 Uhr die traditionelle Wahl der Lieskauer Heidekönigin 2019. Diese Veranstaltung ist der Höhepunkt des 34. Lieskauer Heidefestes. Welches in diesem Jahr am 21.06. und 22.06.2019 stattfindet. Organisiert wird es in traditioneller Weise durch die Vereine der Ortschaft Lieskau und findet auf dem Gemeindehof statt. Wir freuen uns auf Teilnehmerinnen ab 16 Jahren, die Spaß am Vorführen Ihrer schönen Garderobe in den Bereichen Freizeit-, Abend- und Bade- oder Sportmoden haben. Es gibt ein Startgeld von je 25,00 Euro für die ersten Bewerberinnen. Auf die drei Erstplatzierten warten attraktive Geld- und Sachpreise. Bewerberinnen melden sich bitte bis zum 15.06.2019 telefonisch unter 0170/6375978, per Fax unter 0345/6887310 oder schriftlich mit Angaben zur Person und einem Foto bei der 16:00 Uhr Kindertheater Moosbart feiert Geburtstag auf dem Hornerhof 16:00-18:00 Uhr Country-, Oldiemusik mit Jens Dammann - dazwischen gegen: 16:30 Uhr Gabis Modenschau 17:15 Uhr Schautanz TANZCLUB Schwarz-Silber Halle e.v. 18:30 Uhr Siegerehrungen 19:00 Uhr Wahl der Heidekönigin 2019 - Lieskauer Carnevalverein von 1953 e.v. 20:00 Uhr Bienstich - Cover- Songs zum Träumen, Tanzen und mitsingen 23:00 Uhr Tanz in den Morgen - Disco Das Team vom Konditorei-Café Liesegang übernimmt wieder die gastronomische Betreuung und freut sich, wie auch die Händler auf Ihren Besuch Das Heidefestkomitee Programmänderungen vorbehalten Ortschaft Lieskau Kennwort: Heidekönigin 2019 Hallesche Str. 3 06198 Salzatal OT Lieskau Gern auch per E-Mail unter: heidekoenigin.lieskau@t-online.de Steffen Last Heidefestkomitee 34. Heidefest Lieskau 2019 Eintritt frei +++ Eintritt frei +++ Eintritt frei +++ Eintritt frei Freitag, 21.06.2019 18:00 Uhr Eröffnungskonzert - mit dem Heidechor in der Kirche 19:30 Uhr Einstimmung mit den Klang-Kometen 20:00 Uhr Feierliche Eröffnung des 34. Heidefestes im Ortschaftshof 20:15 Uhr Die Schlagermafia - bekannt durch Funk & Fernsehen 22:00 Uhr Disco für Jung & Alt Samstag, 22.06.2019 09:00 Uhr Volleyballturnier - auf dem Schulhof 11:00 Uhr Markt & Verkehrswacht Salzmünde - Horner und Ortschaftshof mit Lieskauer Händlern - u. a. mit Honig, Keramik & Kinderbekleidung, Händlern & Schausteller - u. a. Kirschen, Süßwaren, Karussell, Trampolin, Lieskauer Vereinen: - u.a. Lieskauer Angler, Kreativverein, Flohmarkt, Kremserfahrten durch Lieskau Sportliche Kegelwettkämpfe - mit dem Kegelverein Lieskau 01 e.v. 14:00 Uhr Offene Kirche - Fotografien von E. Kobe / Aquarelle von S. Ackmann 14:00 18:00 Uhr Kinderbetreuung KEZ / Weltendecker Salzatal e.v. 15:00 Uhr Technikschau und Kletterstange der FFW Lieskau 14:30 Uhr Die Thal-Saaler Blasmusikanten spielen auf Der Angel- und Naturschutzverein 1958 Lieskau e.v. informiert! In den Angelgewässern Rost s Loch (10-370- 01) und Müller s Loch (10-370-48) in der Gemarkung Lieskau, besteht Bade- und Zeltverbot. Hunde sind an den Gewässern an der Leine zu führen.

Nr. 11/19-17 - Aus gegebenen Anlass wird darüber informiert, dass das Angeln ohne Fischereischein den Straftatbestand Fischwilderei ( 293 StGB ) erfüllt. Neben dem Fischereischein bedarf es auch einer Angelberechtigung ( Angelkarte ) für das Gewässer, in dem geangelt werden möchte. Ohne Angelberechtigung ist der Straftatbestand Fischdiebstahl ( 294 StGB ) erfüllt. Nähere Erläuterungen über den Verein und auch zum Erwerb des Fischereischeines, geben Ihnen die Angler des ANV 1958 Lieskau e.v. gerne zum Heidefest am 22.06.2019 in Lieskau und am Angeltag für Kinder am 10.08.2019 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr an Rost s Loch. Bernd Schuhmann, Vorsitzender Bekanntgabe der Gründung und Eintragung des Vereins Freie Schule Salzatal Im April 2019 wurde die Gründung des Vereins Freie Schule Salzatal durch das Amtsgericht Stendal bekundet. Die Vereinsmitglieder streben die Gründung einer freien Grundschule im Salzatal in der Ortschaft Lieskau als Antwort auf das große Interesse aus der Bürgerschaft, insbesondere junger Familien im Salzatal, an. Geplant ist eine reformpädagogische Schule, die sich an der Jenaplanpädagogik orientiert. Die Kinder werden in altersgemischten Stammgruppen lernen und ihren Lernprozess selbstständiger und aktiver als üblich mitgestalten. Lernen soll nachhaltig gestaltet werden und die Themen Natur und Umwelt sowie Technik besonders betont werden. Dabei wird auf einen gesunden Schulalltag geachtet durch Maßnahmen wie ein Wechsel von Arbeits-, Ruhe- und Bewegungsphasen, kindgerechte Möblierung, gesunde Ernährung sowie einen wertschätzenden Umgang aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, ob klein oder groß. Die Schule wird inklusiv sein und strebt die Kooperation mit Vereinen und Institutionen im Salzatal an. Bei Fragen und Interesse können Sie uns gern kontaktieren. Sollten Sie Interesse an einem Schulplatz haben oder uns unterstützen wollen, laden wir Sie gern zu einer Informationsveranstaltung am 24.06.2019 um 19.30 Uhr in die Hallesche Straße 35 A im Ortsteil Lieskau ein. Zu erreichen ist der Verein per Mail an: vorstand@freie-schulesalzatal.de Silke Klessig, Vorsitzende Datum: Mittwoch, 26.06.2019 Ort: Konditorei und Café Liesegang, Teichstr. 21, 06198 Salzatal OT Lieskau Uhrzeit: 19:00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung 2. Vorstellung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung für 2018 3. Bericht des ehrenamtlichen Rechnungsprüfers 4. Genehmigung des Geschäftsberichtes und des Berichtes des ehrenamtlichen Rechnungsprüfers 5. Genehmigung der Jahresrechnung 6. Entlastung des Vorstandes 7. Festsetzung des Haushaltsplanes 2019 und 2020 8. Beratung der Vorhaben 2019 und Diskussion 9. Beschlussfassung zur Beitragsordnung 10. Wahl des ehrenamtlichen Rechnungsprüfer 11. Sonstiges Alle Mitglieder und Interessierte, die Mitglied werden möchten, sind herzlich eingeladen. Der Vorstand der IG Waldheil VORINFORMATION Die Interessengemeinschaft Waldheil e. V. richtet eine Festveranstaltung zum 110jährigen Bestehen des Waldheils aus. Die Veranstaltungen finden vom 30.08. 01.09.2019 statt. Bitte vormerken. Weitere Informationen folgen. Interessengemeinschaft Waldheil e.v. Vereinsregister-Nr.: VR 21823 beim AG Stendal Erlenweg 1, 06198 Salzatal OT Lieskau Internet: www.ig-waldheil.de E-Mail: info@ig-waldheil.de Sommerfest der Volkssolidarität Lieskau Das Sommerfest der Volkssolidarität Lieskau findet am 13.06.2019 um 14:00 Uhr, allerdings nicht im Bürgerhaus Lieskau, statt. Zu unserem Bedauern müssen wir bekanntgeben, dass unser Bus bereits voll ausgelastet ist und deshalb keine weiteren Gäste mitgenommen werden können. Der Vorstand

- 18 - Nr. 11/19 VMN(VergissMeinNicht) Lieskau lädt ein Am 20.06.2019 ab 15.00 Uhr findet unser nächstes Erzählcafé im Café Liesegang zum Thema Waldbaden statt. Lassen Sie sich überraschen, es gibt eine Einführung zum Thema, und wir werden Spannendes über Pflanzen erfahren, von dem wir bisher nichts wussten. Am Ende werden wir uns darüber verständigen, wann wir das Gehörte mit einem Waldausflug verbinden und uns auf einen Termin einigen. Referent ist Hartmut Müller, der uns auf ungewöhnliche Weise an die Natur heranführen will. Das soll unser erster Versuch sein, den nahen Wald neu für uns zu entdecken, seine Fülle und Stille zu erleben, ihn zu riechen, zu schmecken, zu hören und zu fühlen, und dazu müssen wir gar nicht weit hineingehen, weil ja auch nicht jeder von uns gut zu Fuß ist. Wer weiß, was daraus noch für interessante gemeinsame Erfahrungen für uns resultieren. Falls Sie Hilfe benötigen, um an unseren Veranstaltungen teilzunehmen, melden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr. (0345)5400523 und sprechen Sie auf den AB. Herzliche Einladung dazu und freundliche Grüße Petra Müller und Inga Rubin Ortschaft Schochwitz Merseburg holt Lawekecup Titelverteidiger Schochwitz verpasst Platz auf dem Treppchen Schochwitz. Bei hochsommerlichen Temperaturen ist das erste Turnier des Jahres in der Tischtennis-Hochburg Schochwitz über die Bühne gegangen. Am Ende eines schweißtreibenden Tages hat sich die Mannschaft von Medizin Merseburg mit Kapitän Georg Drygalla den Lawekecup 2019 gesichert. In einem spannenden Finale besiegte das Team aus der Kreisstadt in der Gotthardtscheune die Vertretung aus Kötschlitz mit 3:2 Sätzen. Die Entscheidung fiel erst im letzten Einzel, das die Merseburger knapp gewannen. Die Kötschlitzer mit Thomas Scharf als Führungsspieler mussten damit wie im Vorjahr mit dem zweiten Platz vorlieb nehmen. Da hatten sie gegen die Vertretung der SG 1948 Schochwitz den Kürzeren gezogen. Diesmal schafften es die Gastgeber nicht ins Finale. Und auch ein Platz auf dem Treppchen blieb ihnen versagt. Im Spiel um Platz 3 unterlagen die Schochwitzer der ersten Mannschaft aus Langeneichstädt mit 1:3 Sätzen. So reichte es nur zum undankbaren vierten Rang. Die Gastgeber waren mit vier Mannschaften an den Start gegangen. Im Viertelfinale blieben zwei Vertretungen der SG 1948 auf der Strecke. In dieser Runde konnte sich das zweite Schochwitzer Team mit Max-Benjamin Bergmann, Robert Meyer, Nico Grobfeldt und Robert Kotsch noch gegen die Vierte der SG 1948 mit Jens Rühlemann, Holger Schröter, Roland Gayda und Dennis Machus mit 3:1 durchsetzen. Doch im Halbfinale war dann gegen Kötschlitz Schluss. Das Teilnehmerfeld des Lawekecups wurde komplettiert durch Vertretungen aus Freyburg, Krosigk und Halle. Franziska Becker von der SG 1948 Schochwitz war die einzige Frau, die sich der Männerdomäne stellte. Sie konnte wertvolle Erfahrungen für die Punktspiele in der nächsten Tischtennis-Saison sammeln. Ein Dank geht an die fleißigen Helfer des Vereins, die für einen reibungslosen Ablauf des Turniers sorgten. Die Mannschaft von Medizin Merseburg kann über den Gewinn des Laweke- Cups 2019 jubeln. Foto: Platzer Ein Dutzend Teams waren beim traditionsreichen Turnier der SG 1948 Schochwitz an den Start gegangen. Foto: Platzer Wolfram Bahn Pressewart der SG 1948 Schochwitz

Nr. 11/19-19 - Erfolgreiche Fünfkämpfer Schochwitz. Maurice und Daniel Curth vom SV Halle sind verheißungsvoll in die neue Saison der Modernen Fünfkämpfer gestartet. Die Fünfkämpfer Maurice und Daniel Curth freuen sich über ihre Medaillen. Foto: privat Die beiden Schochwitzer kehrten medaillengeschmückt von den Deutschen Meisterschaften in Aalen (Baden-Württemberg) ins Laweketal zurück. Der 16-jährige Maurice Curth wurde zum wiederholten Male Deutscher Meister im Duathle und Triathle. Dabei werden Teildisziplinen des Fünfkampfes absolviert. Sein 41 Jahre alter Vater, der zugleich sein Trainer ist, konnte in seiner Altersklasse einen hervorragenden dritten Platz im Triathle (Schwimmen, Laufen, Schießen) erreichen. Wir sind zufrieden mit dem Einstand in die neue Saison, sagte Maurice Curth nach dem Wettbewerb. Sein ganzes Augenmerk gilt nun der Qualifikation für den Kader der bundesdeutschen Nationalmannschaft im Modernen Fünfkampf. Wolfram Bahn im Auftrag des Landesverbandes im Modernen Fünfkampf 50 Mal im Jahr: Lebensfreude mit der ZeitOase Salzatal! Mit Bewegung und Musik, kleinen Ausflügen und abwechslungsreichen Themennachmittagen, Angeboten für alle Sinne und die Lachmuskeln für die Bürgerinnen und Bürger aus Köllme, Müllerdorf, Zappendorf und darüber hinaus gibt es seit bald sieben Jahren Woche für Woche das Angebot, Gleichgesinnte zu treffen und Zeit gemeinsam und sinnvoll zu gestalten. In vertrauter Gemeinschaft kann man erleben, wie sich die jüngeren Generationen um die älteste sorgt und die Erinnerungen und Erfahrungen unserer ältesten Bürgerinnen und Bürger bewahrt werden! Die liebevolle Gemeinschaft der Dank- und Zeitstifter, kleine Geburtstagsfeiern, sich selbst als Helfer oder auch als Gast mit Dank und Freude einzubringen die ZeitOase bereichert uns alle mit großer Lebensfreude! Zu unserem nächsten Sommerfest können wir stolz auf viele schöne gemeinsame Erlebnisse zurückschauen und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken. Unsere Gemeinschaft wächst immer fester zusammen, aber wir sind immer daran interessiert, neue Dankstifter in unseren Kreis aufzunehmen und genauso brauchen wir helfende Hände, zum Beispiel, um unsere Dankstifter von zu Hause abzuholen und nach den Treffen wieder nach Hause zu bringen. Alle, egal ob jung oder alt, freuen sich immer über Neugierige und Gäste, die einmal mit uns gemeinsam zu Kaffee und Kuchen zusammenkommen möchten Ortschaft Zappendorf Foto: Ulrike Dietrich Wenn Sie die ZeitOase Salzatal kennenlernen wollen, dann besuchen Sie uns! Entweder zu einem unserer Nachmittage im Museum (Informationen bei Ulrike Dietrich unter 0172 / 753 20 60) oder kommen Sie zu unserem Sommerfest am Mittwoch, 26. Juni, 14.30-16.30 Uhr ins Heimatmuseum Zappendorf. Ulrike Dietrich, ZeitOase Salzatal