Pflichtverslcherung. in vielen Bundesländern! Mehr Infos auf Seite 3. Teurer Spaß? Nicht mit unserer Hundehalter- Haftpflichtversicherung



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Pflichtverslcherung in vielen Bundesländern! Mehr Infos auf Seite 3 Teurer Spaß? Nicht mit unserer Hundehalter- Haftpflichtversicherung

Der Schutz für alle Fälle. Aus einem lustigen Spiel kann schnell bitterer Ernst werden. Gehen die Instinkte mit Ihrem Hund durch, ist seine gute Erziehung manchmal schnell vergessen. Die Folgen reichen von einem zerrissenen Hosenbein bis hin zu schweren Verkehrsunfällen. Eine gute Versicherung ist deshalb unerlässlich. Denn für Haftpflichtschäden ist der Hundehalter unbegrenzt haftbar, selbst wenn ihm kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist derzeit (Stand August 2012) schon in fünf Bundesländern Pflicht für alle Hunderassen, in weiteren acht Bundesländern ist sie für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben. Schon ab 4,08 Euro monatlich genießen Sie umfassenden Haftpflichtschutz bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die schnell in die Zehntausende Euro gehen können. Damit Sie finanziell keine böse Überraschung erleben, empfehlen wir Ihnen die Hundehalter-Haftpflicht der AGILA Haustierversicherung AG. Mit ihr erhalten Sie Top-Schutz zu Top-Konditionen. Top-Schutz zu Top-Konditionen inkl. 19 % Versicherungssteuer, Zahlungsweise ausschließlich jährlich. die aktuellen Bestimmungen und Übersichten erhalten Sie auf www.agila.de

Sie haben die Wahl. Für eine gute Grundsicherung privater Tierhalter empfehlen wir den Basic-Tarif. Er deckt Sach- und Personenschäden bis zu einer Deckungssumme von insgesamt 3 Mio. Euro ab, glänzt mit vielen weiteren Vorteilen, und das schon für 4,08 Euro im Monat. Der Premium-Tarif greift z. B. bei Vermögensschäden bis zur Deckungssumme von 250.000 Euro und schließt sogar Mietsachschäden mit ein. Hier können Sie die Leistungen vergleichen: Leistungen Hundehalter-Haftpflicht Basic Hundehalter-Haftpflicht Premium Gesamt-Deckungssumme 3 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung 3 Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung Sach- und Personenschäden Vermögensschäden innerhalb der Gesamt-Deckungssumme maximal 50 Tausend Euro ohne Selbstbeteiligung 250 Tausend Euro ohne Selbstbeteiligung Mietsachschäden innerhalb der Gesamt-Deckungssumme maximal 10 Tausend Euro Selbstbeteiligung 150 Euro Aufnahme jeder Rasse Kein Rasse-Aufschlag Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten und Regressforderungen Urlaubsschutz inkl. Schäden an Leihfahrzeug, Ferienwohnung und Hotelzimmer, im Rahmen der Leistungsgrenze für Mietsachschäden Assistance Beratung zu Ernährung und Gesundheit des Tieres sowie im Trauerfall Suche von Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern Volle Leistung bei Fremdhütung Keine Altersbegrenzung Welpe bis Senior Auslandsschutz weltweit bis zwei Monate Reisedauer je Reise Versicherungsnehmer An diesem Zeichen erkennen Sie unsere -Leistungen: Detaillierte Informationen über die einzelnen Leistungen der AGILA Haustierversicherung AG entnehmen Sie bitte den Produktinformationen und den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) in der Anlage. Inkl. 19% Versicherungssteuer, Zahlungsweise ausschließlich jährlich. private Tierhalter mit Wohnsitz in Deutschland 4. 08 monatlich 6. 49. 00 Jahresbeitrag private Tierhalter, private Züchter, private Halter von Schul- und Begegnungshunden mit Wohnsitz in Deutschland 58 monatlich 79. 00 Jahresbeitrag

Bester Schutz auch im Krankheitsfall. Wenn Ihr vierbeiniger Freund ärztliche Hilfe und womöglich eine Operation benötigt, summieren sich die Kosten nicht selten auf mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro. Damit Ihr/e Hund/ Katze gesund und munter bleibt, sind zudem regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Tierarzt ratsam. Wir bieten Ihnen genau den Schutz, den Sie benötigen: Der Krankenschutz für Ihre/n Hund/ Katze funktioniert wie eine normale Krankenversicherung. Er ist nur erheblich günstiger. Und der Operations-Kostenschutz übernimmt z. B. die Kosten bei chirurgischen Eingriffen unter Vollnarkose. Eine Übersicht der wichtigsten Leistungen finden Sie hier: Leistungen Tierarztkosten durch ambulante und stationäre Heilbehandlung Operationskosten = alle chirurgischen Eingriffe unter Vollnarkose Unmittelbare OP-Nachsorgekosten zeitlich unbegrenzt inkl. homöopathischer Behandlung und Physiotherapie Alternative Heilmethoden des Tierarztes ohne OP Homöopathische Behandlungskosten ohne OP Physiotherapiekosten ohne OP Medikamente und Diagnostik ohne OP Gesundheitsvorsorge-Kosten wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zecken-Prophylaxe Zahnprophylaxe Behandlungskosten infolge von Verkehrsunfällen unbegrenzte Leistung unbegrenzte Leistung Leistungsgrenze im ersten Versicherungsjahr (außer bei o. g. Verkehrsunfällen) 500 Euro 1.500 Euro Steigerung der Leistungsgrenze bei Nichtinanspruchnahme jährlich Detaillierte Informationen über die einzelnen Leistungen der AGILA Haustierversicherung AG entnehmen Sie bitte den Produktinformationen und den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) in der Anlage. Preise gültig nur für Hunde. Inkl. 19 % Versicherungssteuer, Zahlungsweise ausschließlich jährlich. Preise für Katzen entnehmen Sie bitte dem Katzen Produktinformationsblatt. Inkl. 19 % Versicherungssteuer, Zahlungsweise ausschließlich jährlich. 250 Euro Ohne Selbstbeteiligung Abdeckung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung 3-fach GOT Rechnungsausgleich direkt mit dem Tierarzt möglich Schnelle Kostenerstattung Auslandsschutz inkl. Rücktransport des Tieres weltweit, bis zwei Monate Reisedauer je Reise Aufnahme jeder Rasse Aufnahme ohne Kennzeichnung des Tieres An diesem Zeichen erkennen Sie unsere -Leistungen: Krankenschutz 29. 90 monatlich 12. Operations-Kostenschutz 90 monatlich

Produktinformationsblatt Hund Leistungen im Fressnapf-Schutz der AGILA Haustierversicherung AG Der Versicherer gewährt Schutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtund Krankenversicherung (AHKV). Der Haftpflichtschutz kann unabhängig von Rasse und Alter des Hundes abgeschlossen werden. Den Kranken- und Oper ations kostenschutz gibt es nur für Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund sowie mindestens zwölf Wochen und maximal vier Jahre alt sind. Hundehalter-Haftpflichtschutz ( 1,2 AHKV) sofern gewählt Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz, wenn er wegen eines nach Antragstellung und während der Wirksamkeit der Versicherung durch das Tier verursachten Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird: Basic-Haftpflichtschutz ( 1, 2 AHKV) sofern gewählt pauschal 3.000.000 Euro Deckungssumme für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, innerhalb dieser Deckungssummen werden maximal 50.000 Euro für Vermögensschäden bezahlt keine Selbstbeteiligung Beitrag im Basic-Haftpflichtschutz 49, Euro jährlich Premium-Haftpflichtschutz ( 1, 2 AHKV) sofern gewählt Schutz als privater Züchter und privater Halter von Schul- und Begegnungshunden. Höhere Deckungssummen: pauschal 3.000.000 Euro Deckungssumme für alle Sach-, und Personen- und Vermögensschäden innerhalb dieser Deckungssummen werden maximal 250.000 Euro Versicherungssumme für Vermögensschäden und maximal 10.000 Euro für Mietsachschäden bezahlt Selbstbeteiligung nur bei Mietsachschäden: 150 Euro pro Schadensfall. Mietsachschäden gemäß den Besonderen Bedingungen zum Premium-Haftpflichtschutz versichert: abweichend zu 3, 7 AHKV sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder versicherte Personen gemietet, geleast oder gepachtet haben, bis zur vereinbarten Höhe versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Mietsachschäden bei Reisen, z. B. bei Schäden an Leihfahrzeug, Ferienwohnung oder Hotelzimmer, bis zur vereinbarten Höhe Zusätzlich Assistance-Leistungen: Ernährungs- und Gesundheitsberatung für das Tier Hilfe im Trauerfall Suche von Tierärzten Suche von Tierschulen und Tiersittern Beitrag im Premium-Haftpflichtschutz 79, Euro jährlich Ausschlüsse im Haftpflichtschutz ( 3 AHKV) Risikoausschlüsse sind 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Schäden an geliehenen Sachen; im Basic-Haftpflichtschutz darüber hinaus für Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Sachen Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger Strafen und Bußgelder Wichtiges Dokument! Bitte aufbewahren! Krankenkomplettschutz ( 5 AHKV) sofern gewählt Kranken-, Unfall- und Vorsorgeschutz Erstattung aller Tierarztkosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Erstattung aller Medikamente für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen inklusive Unterbringungskosten in der Tierklinik, Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) und physikalischer Therapie. Erstattung aller Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe. Die Leistungsgrenze für Erstattungen beträgt im Versicherungsjahr insgesamt 500 Euro. Gesundbleiben wird belohnt: Leistungszuwachs Hunde sollen glücklich und gesund leben deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Versicherungsschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich beim Hund jährlich um 250 Euro, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Tierarztrechnung eingereicht und keine Leistung in Anspruch genommen wird. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. Verkehrsunfallschutz Erstattung aller Tierarztkosten für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohne Leistungsgrenze. Operationskostenschutz ( 5 AHKV) sofern gewählt Übernahme aller Tierarztkosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bei operativen chirurgischen Eingriffen unter Vollnarkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes an einzelnen Organen und Gliedmaßen einschließlich der Nachbehandlung bis zur Leistungsgrenze von 1.500 Euro im Versicherungsjahr. Für Operationen, die aufgrund eines Unfalles mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich werden, gilt keine Höchst betragsgrenze. Diese Kosten sind unbegrenzt versichert. Ausschlüsse im Kranken- und Operationskostenschutz ( 6 AHKV) Die AGILA Haustierversicherung AG erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates sowie für die Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres. Bei gewähltem Operationskostenschutz werden zudem keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe, Zahnsteinentfernungen sowie für Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt. Monatlicher Beitrag für den Kranken- bzw. Operationskostenschutz Krankenschutz 29,90 Euro Operationskostenschutz 12,90 Euro Inkl. 19 % Versicherungssteuer, Zahlungsweise ausschließlich jährlich. Ab dem fünften Lebensjahr des versicherten Hundes steigt der monatliche Beitrag jährlich um 2 Euro. Beitragsfälligkeit/Vorabankündigung der Abbuchung ( 10 AHKV) Die für das jeweilige Jahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/ vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am Ersten des Monats/Quartals/Halbjahres/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, wird der vorstehend genannte Beitrag im SEPA-Lastschrift verfahren automatisch jeweils monatlich beginnend ab den folgenden Terminen zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht: Bei Antragsdatum am 1. bis 14. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten Monatsersten, bei Antragsdatum am 15. bis 31. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten 15. eines Monats. Sofern der 1. oder der 15. eines Monats kein Bankarbeitstag ist, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. Zahlungsempfänger: AGILA Haustierversicherung AG, Gläubiger-ID.: DE94ZZZ00000002448. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Auslandsschutz ( 9 AHKV) Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Im Kranken- und Operationskostenschutz inklusive ist der medizinisch notwendige Rücktransport des Tieres nach Deutschland. Vertragsbeginn ( 8 AHKV) Vertragsbeginn im Haftpflichtschutz Für Anträge bis zum 15. des Monats beginnt der Vertrag am 1. des zum Zeitpunkt der Antragstellung laufenden Monats; für Anträge nach dem 15. des Monats am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Versicherungsschutz im Haftpflichtschutz Ab Vertragsbeginn. Vertragsbeginn im Kranken- bzw. Operationskostenschutz Am 1. Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats. Versicherungsschutz im Kranken- und Operationskostenschutz Für Leistungen im Vorsorge- und Unfallschutz mit Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen zwei Monate nach Vertragsbeginn. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu verantworten haben. Laufzeit ( 8 AHKV) Laufzeit im Kranken- bzw. Operationskostenschutz Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Laufzeit im Haftpflichtschutz Der jeweilige Vertrag ist im BASIC-Haftpflichtschutz mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren und im PREMIUM-Haftpflichtschutz mit fünf Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Widerruf Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Versicherungsscheines, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen durch Nachricht in Textform an die AGILA Haustierversicherung AG, Breite Straße 6 8, 30159 Hannover oder an info@agila.de zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erstattet. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer 0511 71 28 03 33 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. AGILA Haustierversicherung AG Postfach 365, 30003 Hannover, Breite Straße 6 8, 30159 Hannover Tel. 0511 71 28 03 33, Fax 0511 71 28 02 00 E-Mail: info@agila.de, www.agila.de Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring, Susann Richter Aufsichtsrat: Karsten Faber (Vorsitzender) Amtsgericht Hannover HRB 54594 Stand: 06/14 PIB FN Hund online

Produktinformationsblatt Katze Leistungen im Fressnapf-Schutz der AGILA Haustierversicherung AG Der Versicherer gewährt Schutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtund Krankenversicherung (AHKV). Der Haftpflichtschutz kann unabhängig von Rasse und Alter des Tieres abgeschlossen werden. Den Kranken- und Operationskostenschutz gibt es nur für Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund sowie mindestens zwölf Wochen und maximal vier Jahre alt sind. Krankenkomplettschutz ( 5 AHKV) sofern gewählt Kranken-, Unfall- und Vorsorgeschutz Erstattung aller Tierarztkosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Erstattung aller Medikamente für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen inklusive Unterbringungskosten in der Tierklinik, Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) und physikalischer Therapie. Erstattung aller Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe. Die Leistungsgrenze für Erstattungen beträgt im Versicherungsjahr insgesamt 250 Euro. Gesundbleiben wird belohnt: Leistungszuwachs Katzen sollen glücklich und gesund leben deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Versicherungsschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich bei der Katze jährlich um 100 Euro, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Tierarztrechnung eingereicht und keine Leistung in Anspruch genommen wird. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. Verkehrsunfallschutz Erstattung aller Tierarztkosten für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohne Leistungsgrenze. Operationskostenschutz ( 5 AHKV) sofern gewählt Übernahme aller Tierarztkosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bei operativen chirurgischen Eingriffen unter Vollnarkose zur Wiederherstellung des Gesundheits-zustandes an einzelnen Organen und Gliedmaßen einschließlich der Nachbehandlung bis zur Leistungsgrenze von 1.500 Euro im Versicherungsjahr. Für Operationen, die aufgrund eines Unfalles mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich werden, gilt keine Höchst-betragsgrenze. Diese Kosten sind unbegrenzt versichert. Ausschlüsse im Kranken- und Operationskostenschutz ( 6 AHKV) Die AGILA Haustierversicherung AG erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates sowie für die Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres. Bei gewähltem Operationskostenschutz werden zudem keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe, Zahnsteinentfernungen sowie Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt. Monatlicher Beitrag für den Kranken- bzw. Operationskostenschutz Krankenschutz: 14,90 Euro Operationskostenschutz: 9,90 Euro Inkl. 19 % Versicherungssteuer. Beitragsfälligkeit/Vorabankündigung der Abbuchung ( 10 AHKV) Die für das jeweilige Jahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/ vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am Ersten des Monats/Quartals/Halbjahres/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, wird der vorstehend genannte Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren automatisch jeweils monatlich beginnend ab den folgenden Terminen von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht: Bei Antragsdatum am 1. bis 14. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten Monatsersten, bei Antragsdatum am 15. bis 31. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten 15. eines Monats. Sofern der 1. oder der 15. eines Monats kein Bankarbeitstag ist, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. Zahlungsempfänger: AGILA Haustierversicherung AG, Gläubiger-ID.: DE94ZZZ00000002448. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Auslandsschutz ( 9 AHKV) Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Im Kranken- und Operationskostenschutz inklusive ist der medizinisch notwendige Rücktransport des Tieres nach Deutschland. Vertragsbeginn ( 8 AHKV) Vertragsbeginn im Kranken- bzw. Operationskostenschutz Am 1. Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats. Versicherungsschutz im Kranken- und Operationskostenschutz Für Leistungen im Vorsorge- und Unfallschutz mit Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen zwei Monate nach Vertragsbeginn. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu verantworten haben. Laufzeit ( 8 AHKV) Laufzeit im Kranken- bzw. Operationskostenschutz Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Widerruf Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Versicherungsscheines, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen durch Nachricht in Textform an die AGILA Haustierversicherung AG, Breite Straße 6 8, 30159 Hannover oder an info@agila.de zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erstattet. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefonnummer 0511 71 28 03 33 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. AGILA Haustierversicherung AG Postfach 365, 30003 Hannover, Breite Straße 6 8, 30159 Hannover Tel. 0511 71 28 03 33, Fax 0511 71 28 02 00 E-Mail: info@agila.de, www.agila.de Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring, Susann Richter Aufsichtsrat: Karsten Faber (Vorsitzender) Amtsgericht Hannover HRB 54594 Stand: 06/14 PIB FN Katze online Wichtiges Dokument! Bitte aufbewahren!

Fressnapf Vermittler der AGlLA Haustierversicherung AG Fressnapf Tiernahrungs GmbH Westpreußenstraße 32 38 D-47809 Krefeld E-Mail: info@fressnapf.com Sitz der Gesellschaft: Krefeld Geschäftsführer: Alfred Glander, Marc Lukies, Stephan Tendam Das Unternehmen ist nach 34 d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvermittler ausschließlich für die AGILA Haustierversicherung AG tätig, als solcher bei der IHK Mittlerer Niederrhein gemeldet und im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D-G4PK- 8Q6OL-11 eingetragen. Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder dem Kapital der Gesellschaft. Gemeinsame Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 50 05 85 0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz bzw. höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) www.dihk.de Zuständige Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800 3 69 60 00 (kostenfreie Rufnummer) www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung e. V. Postfach 060222 10052 Berlin Telefon: 01802 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz bzw. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) www.pkv-ombudsmann.de Stand: 06/14, PIB FN online

Noch mehr Informationen erhalten Sie bei: Agila Haustierversicherung AG Tel. 0511 71 28 03 33 Fax 0511 71 28 02 00 E-Mail: info@agila.de www.fressnapf.de/tierversicherungen Druckstand: 06/14