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SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an spanischen Schulen I N F O R M A T I O N S B L A T T In Zusammenarbeit mit dem INTEF - Instituto Nacional de Tecnologías Educativas y Formación del Profesorado - einer Abteilung des spanischen Erziehungsministeriums, führt der Pädagogische Austauschdienst ein Hospitationsprogramm durch. 1. Zweck des Hospitationsaufenthaltes Durch den zwei- oder dreiwöchigen Aufenthalt an einer spanischen Schule wird deutschen Lehrkräften die Möglichkeit geboten, das Schulwesen des anderen Landes kennen zu lernen und sich über schulund bildungsrelevante Themen auszutauschen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den spanischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an spanischen Schulen durch die Anwesenheit einer Muttersprachlerin und authentischen Repräsentantin für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus können fächerübergreifend die Motivation und das interkulturelle Lernen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. 2. Voraussetzungen für die Bewerbung Es können sich erfahrene und engagierte Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe, der Sekundarstufe I und / oder II mit der Lehrbefähigung für das Fach Spanisch oder anderer Fächer mit guten Spanischkenntnissen bewerben. Die Bereitschaft zur Übernahme von Englischunterricht kann in bestimmten Fällen erfragt werden. Das Programm schließt eine Begleitung durch Familienangehörige während der Hospitation aus. 3. Hospitationstermin Der Termin und die Dauer der Hospitation (zwei oder drei Wochen) werden individuell mit der spanischen Kollegin oder dem spanischen Kollegen vereinbart. Postanschrift: Postfach 2240, 53012 Bonn E-Mail: meingard.bauman@kmk.org Tel.: ++49 (0) 2 28 501-225 Hausanschrift: Graurheindorfer Str. 157, 53117 Bonn Internet: www.kmk-pad.org Fax: ++49 (0) 2 28 501-259

Seite 2 von 3 4. Hospitation an einer Kontakt- oder Partnerschule Dem Wunsch nach Hospitation an der Partner- oder Kontaktschule kann nur entsprochen werden, wenn der Bewerbung eine schriftliche Zustimmung - eine E-Mail genügt - der spanischen Schulleitung beigefügt ist. Wer Projekte oder Schüleraustausch im Rahmen einer Kooperation oder Schulpartnerschaft vorbereiten möchte, sollte dies mit der Partner- oder Kontaktschule rechtzeitig absprechen. 5. Hospitationsort Die Entscheidung über eine Vermittlung wird aufgrund der vorliegenden spanischen Bewerbungen in Abstimmung mit dem INTEF getroffen. Die Zuordnung der Hospitierenden hängt davon ab, von welchen Schulen und aus welchen Bundesländern die Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland kommen. Es können Regionen angegeben werden, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen allerdings bereit sein, jeden Ort innerhalb Spaniens zu akzeptieren. Ein Anspruch auf den Einsatz an einem bestimmten Ort besteht nicht. Falls bestehende Städte- oder Regionalpartnerschaften für die Vermittlungswünsche relevant sind, sollte dies mitgeteilt werden. Die Bereitschaft der Lehrkräfte von Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufsbildenden Schulen zur Hospitation an einer Escuela Oficial de Idiomas (EOI) wird vorausgesetzt. 6. Bewerbungsunterlagen, -termin und -verfahren Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter http://www.kmk-pad.org/programme/hospitationvon-fremdsprachenlehrkraeften-in-spanien.html abrufbar oder können beim Pädagogischen Austauschdienst über meingard.baumann@kmk.org angefordert werden. Sie werden in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis Ende April bei den zuständigen Schulbehörden eingereicht. Diese leiten die Bewerbungen an den Pädagogischen Austauschdienst weiter, wenn für die Dauer der Hospitation Dienstbefreiung gewährt werden kann. Die definitive Schulzuweisung an eine spanische Schule erfolgt nach Möglichkeit vor den Sommerferien, spätere Zuteilungen sind jedoch möglich. 7. Finanzielle Regelung Die Fahrt- und Aufenthaltskosten werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Es stehen keine Mittel für Zuschüsse seitens des Pädagogischen Austauschdienstes zur Verfügung. Jede Lehrkraft führt ihre Reise nach Spanien individuell durch. Die Kosten dieser Fortbildungsmaßnahme können aber bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Seite 3 von 3 8. Organisatorische Fragen Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule und der Einigung auf einen Hospitationstermin mit der spanischen Kollegin oder dem spanischen Kollegen muss die Beurlaubung unter Weiterzahlung der Bezüge von den Lehrkräften selbst beantragt werden. Es empfiehlt sich, unmittelbar nach Bekanntgabe des Hospitationsortes Verbindung mit der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner aufzunehmen, um den Hospitationstermin zu vereinbaren und weitere Einzelheiten zu klären. In Spanien sollten Sie evtl. auch mit einer Unterbringung in einer Ferienwohnung rechnen. 9. Berichte Nach dem Hospitationsaufenthalt bittet der Pädagogische Austauschdienst um die elektronische Zusendung eines Erfahrungsberichtes. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich damit einverstanden, ihre Berichte und die darin enthaltenen Bilder ganz oder auszugsweise für Publikationen, zur Weitergabe an die Partnerorganisation oder zur Information von künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Version 1.0 / 2015

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Pädagogischer Austauschdienst Referat VC Postfach 2240, D-53012 Bonn Tel.: +49 (0)228-501-225 E-Mail: meingard.baumann@kmk.org B e w e r b u n g Hospitation deutscher Lehrkräfte an Schulen in Spanien Passbild auf der Rückseite bitte mit Namen versehen und hier aufkleben Bitte am PC ausfüllen und Zutreffendes bitte ankreuzen. Ein Exemplar des Bewerbungsbogens bitte in SPANISCH ausfüllen. Die Bewerbung kann nur akzeptiert werden, wenn sie auf dem Dienstweg eingereicht wird. 1. Angaben zur Person / Datos personales Name Vorname Geburtsdatum Dienstbezeichnung Nationalität Privatanschrift / Dirección personal y permanente Straße PLZ Ort Telefon Fremdsprachenkenntnisse +49(0) E-Mail Interessen, Hobbys Jetzige Tätigkeit 2. Staatsprüfung Unterrichtsfächer Anderer Abschluss 2. Angaben zur Schule / Dirección del centro de trabajo Name der Schule Schulart Straße PLZ, Ort Bundesland Telefon +49(0) Fax +49 (0) E-Mail Lage der Schule Stadt Vorort Kleinstadt Anzahl der Schüler Anzahl der Spanischlehrkräfte Anzahl der Lehrkräfte Homepage der Schule Seite 1 von 4

3. Nach Möglichkeit zu berücksichtigende Wünsche: Würden Sie einen Einsatz in jeder Region akzeptieren? Ja Nein Wenn nein, begründen Sie bitte: Gewünschte Region: Gewünschte Schulart: IES EOI CEIP Wären Sie auch bereit, an der Gastschule Englisch zu unterrichten? Ja Nein Ich stehe bereits in Kontakt mit folgender Lehrkraft / Schule / Partnerschule in Spanien, die mich zur Hospitation aufnehmen würde: Name der Schule Straße PLZ Ort Name der Kollegin / des Kollegen Schulart Provinz E-Mail Kontakt Wäre Ihre Schule bereit, eine spanische Lehrkraft aufzunehmen? Im Fall der Bejahung bitte den Meldebogen für deutsche Gastschulen ausfüllen. Anzufordern bei: meingard.baumann@kmk.org Ja Nein 4. Schulprofil - Schwerpunkte - Zielgruppe für einen potentiellen zukünftigen Austausch 5. Motivation zur Teilnahme am Programm und Ziel der Hospitation / Sonstige relevante Informationen Seite 2 von 4

5. Vom Informationsblatt habe ich Kenntnis genommen Dieser Meldebogen ist in dreifacher Ausfertigung auf dem DIENSTWEG (d.h. über das zuständige Kultusministerium bzw. die Senatsverwaltung, siehe Anhang Seite 4) einzureichen. Direktbewerbungen an den Pädagogischen Austauschdienst werden nicht berücksichtigt. Befürwortung durch die Schulleiterin / den Schulleiter: Befürwortung durch die mittlere Schulbehörde (siehe Anhang Seite 4): Befürwortung durch das Kultusministerium bzw. die Senatsverwaltung (siehe Anhang Seite 4): Mit der Bitte um Weiterleitung an den Pädagogischen Austauschdienst VC Postfach 22 40, 53012 Bonn Seite 3 von 4

Die Bewerbung muss auf dem Dienstweg an die folgende Schulbehörde im Land weitergeleitet werden: Baden-Württemberg: Das jeweils zuständige Regierungspräsidium - Abteilung 7 Schule und Bildung - in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Abteilung X.9 80327 München Berlin: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Referat II E 3.1-10178 Berlin Brandenburg: Staatliches Schulamt Cottbus Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch 03046 Cottbus Bremen: Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft 28195 Bremen Hamburg: Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung 22060 Hamburg Hessen: Landesschulamt und Lehrkräfteakademie - Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis Servicestelle Internationale Begegnungen 65428 Rüsselsheim Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 19048 Schwerin Niedersachsen: Niedersächsisches Kultusministerium Referat 44 30001 Hannover Nordrhein-Westfalen: über die jeweils zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Referat 413-40190 Düsseldorf Rheinland-Pfalz: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 55022 Mainz Saarland: Ministerium für Bildung und Kultur - 66111 Saarbrücken Sachsen: über die jeweils zuständige Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau an das Sächsische Staatsministerium für Kultus - 01079 Dresden Sachsen-Anhalt: Landesschulamt - Referat 24-06004 Halle (Saale) Schleswig-Holstein: Ministerium für Schule und Berufsbildung - Abteilung III - 24171 Kiel Thüringen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 99107 Erfurt Version 1.0/2015