Sankt-Josefshaus Herten. Therapeutische Wohngruppe. Hauptstr. 1. 79618 Rheinfelden-Herten. Tele.: 07623-470 291/293



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Transkript:

Sankt-Josefshaus Herten Therapeutische Wohngruppe Hauptstr. 1 79618 Rheinfelden-Herten Tele.: 07623-470 291/293 Email: r.krueger@sankt-josefshaus.de Vorstellung der Therapeutischen Wohngruppe des St. Josefshauses Herten anlässlich der Fachtagung Menschen mit Intelligenzminderung und psychischen Erkrankungen: Behandlungskonzepte und Einrichtungen am Samstag den 21.03.2009 in Freiburg. Therapeutische Wohngruppe des Sankt-Josefshauses Herten Einleitung Struktur der TWG Wer wird aufgenommen Ziel des Aufenthaltes und wie kann es erreicht werden Übergang in eine nachfolgende Wohnform Vertragliche Gegebenheiten Einleitung Hervorgegangen aus dem Modellversuch Therapeutische Wohngruppen des Landes Baden-Württemberg, in dem das Sankt-Josefshaus seit 2001 mit eingebunden war, kam es im Jahre 2007 zu Gründung bzw. Herausbildung spezifischer, vertraglich geregelter Therapeutischer Wohngruppen, dementsprechend im Februar 2007 im Sankt-Josefshaus Herten. Notwendig war diese Entwicklung, da unter den bisher üblichen strukturellen und personellen Bedingungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Erfordernissen der Versorgung von behinderten Menschen mit merkbarer Selbst- und Fremdgefährdung, mit schwerwiegend herausfordernden Verhalten nicht mehr umfassend Rechnung getragen werden konnte. Auch knüpft diese Entwicklung an die Schaffung von Consulenten-Teams bei der Betreuung von Betroffenen und Betreuenden im Konfliktbereich der fordernden Verhaltensauffälligkeit an. Die Aufgabe einer Therapeutischen Wohngruppe ist den betroffenen Klienten einen ihren Bedürfnissen und Eignungen entsprechenden Betreuungsrahmen in einer

überschaubaren Wohnform mit klaren und konsequenten Strukturen im Behandlungs- und Tagesablauf zu bieten, um damit die Möglichkeit einer Re- Integration in eine allgemeine Betreuungsform beschreiben zu können oder aber auch generell zur Frage der Gestaltung der weiteren Betreuung und Versorgung des jeweiligen Klienten Stellung nehmen zu können. Die Struktur der Therapeutischen Wohngruppe Die Therapeutische Wohngruppe umfasst 12 Wohnplätze, welche auf zwei Gruppen zu je sechs Personen verteilt sind. Jeder Bewohner verfügt über ein Einzelzimmer, jede Gruppe über eine eigene Küche, über eigene Aufenthaltsräume, über eigene Sanitäranlagen sowie über einen eigenen Zutritt zum Gartenareal der gesamten Wohngruppe. Weitere Räumlichkeiten gestatten Arbeiten im Sinne einer Werkstattvorbereitung bzw. Arbeiten, wie sie auch in Fördergruppen erbracht werden können. Ein fester Bestandteil ist die Nutzung der zur Gesamteinrichtung des Sankt- Josefshauses gehörenden Sport- und Mehrzweckhalle, des Schwimmbades sowie der Möglichkeit des therapeutischen Reitens. Weiterhin können je nach Fähigkeit des Betroffenen auch alle Freizeit- und Therapieangebote des Sankt-Josefshauses in vollem Umfang mit genutzt werden. Das Leitungsteam setzt sich aus einem Heilpädagogen, einem Psychologen sowie aus einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zusammen. Im Mitarbeiterbereich sind 80% ausgebildete Fachkräfte (Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Krankenschwestern/-pfleger aus dem Fachbereich der Psychiatrie) gefordert, ebenfalls gefordert ist eine eigenständige Nachtwache im Sinne des regulären Nachtdienstes. Der Gesamtmitarbeiterschlüssel beträgt entsprechend vertraglicher Vereinbarung 1: 0.71, somit kann erreicht werden, dass jeweils zwei Mitarbeiter in einer Kleingruppe während der Hauptbetreuungszeit der Bewohner eingesetzt werden können, auch dass eine Nichtfachkraft immer nur mit einer ausgebildeten Fachkraft im Dienst ist. Das Klientel - Wer wird aufgenommen Die Hauptaufgabe einer Therapeutischen Wohngruppe ist die Aufnahme und Betreuung von geistig behinderten Menschen oder auch von psychisch erkrankten Menschen mit schwerwiegendem herausforderndem Verhalten. In diesem Begriff gehen ältere oder auch noch parallel gebrauchte Bezeichnungen wie Verhaltensstörung, Problemverhalten, gestörtes Verhalten oder abnormes Verhalten mit auf. Wesentlich für ein herausforderndes Verhalten ist Frage, inwieweit dieses Verhalten das soziale Umfeld eines Betroffenen sowie die Lebensführung dieses Betroffenen beeinträchtigt. Hauptsächliche Faktoren im Rahmen dieses herausfordernden Verhaltens sind: - Aggressive Verhaltensweisen, die das Zusammenleben oder Zusammensein mit anderen Personen gefährden, die sich gegen andere Personen oder Gegenstände richten;

- Selbstverletzendes, autoaggressives Verhalten; - Starke, raptusartige Gefühlsausbrüche, oft im Sinne ungerichteter Wut; - Starke, meist auch lang andauernde Lautentäußerungen, wie Schreien, Jammern, laute jeglicher Art; - Extremes Sich zurück Ziehen bzw. In sich gekehrtes Verhalten ; - Massive Auffälligkeiten in Bezug Wasserlassen, Stuhlgang hier u.a. Kotschmieren, Koprophagie, ungezieltes Urinieren. - Ständige Unruhe und Getriebenheit und/oder das Nichteinhalten von Absprachen, das Nichtbeachten von gegebenen Regeln, Vorschriften und Normativen. - Kaum bzw. nicht zu unterbindende Rituale, Zwänge, welche es dem Betroffenen oft nur bedingt erlauben sich in die jeweilige Tragestruktur integrieren zu können und somit oft das Gesamtkollektiv belasten. Die Schwere einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung wiegt hinsichtlich des zu erwartenden therapeutischen Erfolges weniger schwer als die bestehenden Verhaltensauffälligkeiten. Bezieht man sich auf die entsprechende medizinische Nomenklatur (ICD 10) so kommen hauptsächlich die Störungsgruppen F70.1 bis F73.1; F84 sowie unter bestimmten Umständen die Gruppen F20 bis F23 und F60 in Frage. Ersichtlich ist hieraus ebenfalls die häufig sich darstellende Frage der Doppeldiagnose. Das Ziel des Aufenthaltes und wie kann es erreicht werden In einem definiertem Zeitraum von längstens zwei Jahren soll überprüft werden, unter welchen Bedingungen ein Betroffener mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten soweit zu fördern oder zu integrieren ist, dass er wieder in einer Regelgruppe betreut werden kann; ob er in der Lage ist in eine Fördergruppe oder in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu gehen oder ob entsprechend der Altersgruppe des Betroffenen die schulische Ausbildung noch in Frage kommt. Hierzu bedarf es eines den Anforderungen des Betroffenen entsprechenden Lebensraumes, eines interdisziplinär ausgerichteten Mitarbeiterteams sowie ständig erreichbare/vorhandene heilpädagogische, psychologische und nervenärztliche Kompetenz. Abgeleitet aus dem vorhergehenden Modellversuch, den eigenen Erfahrungen sowie der einzusehenden Literatur können vordergründig folgenden Gesichtspunkte des therapeutischen Handelns genannt werden: - Erreichen einer nachhaltigen Verhaltenskorrektur, ggf. auch nur in bestimmten, notwendigen Bereichen, durch zunehmende Stabilisierung des psychischen Gleichgewichtes des Betroffenen; - Durch Herausbilden und Festigen einer neuen Selbstständigkeit Herbeiführen und Gestalten eines der Allgemeinheit dienenden

Sozialverhaltens sowie Training der damit verbundenen lebenspraktischen Fähigkeiten; - Je nach Ausgangssituation des Betroffenen Unterstützung und Weiterentwicklung der gegebenen Kommunikations-, Kontakt- und Wahrnehmungsfähigkeit, Hilfe bei der Festigung des eigenen Ich s im Sinne eines stärkeren Selbstwertgefühles bzw. generell betrachtet der Identitätsentwicklung. - Beachtung des zweiten Lebensbereiches mit Schule, Fördergruppe oder Werkstatt in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitarbeitern dieser Bereiche; - Einbeziehen der Betroffenen in eine aktive Freizeitgestaltung, wobei auch die Möglichkeit des Nutzens von Betätigungen außerhalb des unmittelbaren Bereiches der Therapeutischen Wohngruppe möglich ist, hier insbesondere Sport- und Mehrzweckhalle, Schwimmbad, therapeutisches Reiten, Durchführen von Radtouren, Wanderungen und Ausflügen in die Umgebung. - Im Rahmen des therapeutischen Aufenthaltes ist die Gabe vorhandener Medikamente zu überprüfen und zu optimieren; sind weiterhin notwendige freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixieren, Time-Out-Room) zu überdenken. Das tägliche therapeutische Vorgehen folgt den oben genannten Gesichtspunkten, wird aber sinnvoll ergänzt durch die spezifischen und regelmäßigen Therapieangebote sowie zusätzlichen Diagnostikmöglichkeiten der vorhandenen Fachdienste, insbesondere: - Psychologische/psychotherapeutische und/oder heilpädagogische Einzeloder Gruppenbetreuung; - Musiktherapie; - Gestalttherapie; - Wahrnehmungsförderung durch Körperarbeit, orientiert am gestalttherapeutischem Ansatz und basaler Kommunikation nach Winfried Mall; - Ergo- und Physiotherapie hier nach medizinischer Indikation und entsprechend auszustellender Verordnung, gleichsinnig auch die Möglichkeit einer logopädischen Behandlung; - Reguläre allgemeinmedizinische Betreuung sowie regelmäßige nervenärztliche Betreuung durch im Hause festangestellte Fachärzte; - Möglichkeit jeglicher Laborkontrollen sowie der Ableitung von EKG und EEG im Hause; - Fachpsychologische Teste und Untersuchungen, vor allem im Sinne der Eingangsuntersuchung, der notwendigen Verlaufskontrollen; - Weiterhinzu nennen wären die Anbahnung der Lautsprache ergänzender und/oder der Lautsprache ersetzender Kommunikationsformen wie Unterstützte (UK) und Gestützte Kommunikation (FC);

- Begleitung und Förderung von Menschen mit Autismus nach dem TEACH- Ansatz; - Abklären und Ermitteln der kommunikativen Fähigkeiten. Durch den Sozialdienst unserer Einrichtung wird vor Aufnahme eines Klienten mit den Angehörigen, dem gesetzlichen Betreuer des Klienten ein Besichtigungstermin der Therapeutischen Wohngruppe vereinbart, wird bereits im Vorfeld ein aussagekräftiger Kontakt hergestellt, ggf. wird der Klient auch in seiner aktuellen Einrichtung aufgesucht, kann somit die Notwendigkeit eines Aufenthaltes in einer Therapeutischen Wohngruppe definiert werden. Bei Aufnahme eines Klienten wird dann auf der Grundlage der mitgereichten Unterlagen, der im Vorfeld erlangten Erkenntnisse, des erhobenen Aufnahmebefundes ein Handlungskonzept für diesen Klienten erarbeitet, werden zeitliche Zielvorgaben dargestellt, wird ein Bezugsbetreuer benannt. Um dieses Handlungskonzept soweit wie möglich konsequent und von allen Mitarbeitern so gleichmäßig wie möglich durchführen zu können, werden wöchentlich bis zweiwöchentlich Gruppenbesprechungen in den Teilgruppen durchgeführt, findet alle acht Wochen eine Gesamtmitarbeiterkonferenz statt. In Zusammenschau der zuletzt beschriebenen Punkte ist zu ersehen, dass sich in Konsequenz dieser Darstellung ein sehr strukturierter Tagesablauf für den jeweiligen Betroffenen ergibt, dass so klare Vorgaben und Abläufe im kurz- und längerfristigen therapeutischem Handeln möglich sind. Selbstverständlich ist eine gewissenhafte, allumfassende und klar strukturierte Dokumentation, welche kontinuierlich den Aufenthalt des Klienten begleitet, Verlaufskontrolle und Evaluation zulässt, die Basis für den Übergang in die nachfolgende Betreuungsform darstellt. Der Übergang in eine Anschlusswohnform Im gesamttherapeutischen Konzept ist die Überleitung des Klienten in eine nachfolgende Betreuungsform ein festverankerter Bestandteil. Dies bedeutet, dass sobald entsprechend der einzelnen Therapieschritte eine Festigung im Verhalten des Klienten besteht, mit dem gesetzlichen Betreuer, dem zuständigen Landratsamt Rücksprache geführt wird, dass bereits in diesem Stadium die Anforderungen und Rahmenbedingungen einer nun zu findenden Einrichtung umrissen werden können, schriftlich niedergelegt werden können und somit auch allen Beteiligten sobald als möglich zugänglich sind. Die Therapeutische Wohngruppe hat dann ebenfalls die Aufgabe den Übergang des Klienten in die neue Umgebung zu begleiten. Dass kann durch Hospitation von Mitarbeitern dieser Einrichtung in der Therapeutischen Wohngruppe oder durch Coaching der neuen Gruppe durch Mitarbeiter der Therapeutischen Wohngruppe erfolgen. Nur so ist zu gewährleisten, dass der Klient unter den nun festgesetzten optimalen Aufenthaltsregeln auch weiterhin langfristig und stetig betreut werden kann.

Vertragliche Gegebenheiten Der bestehende Vertrag bzw. die bestehende Vereinbarung beschreibt in üblicher Form die zu erbringenden Leistungen, die Rechte und Pflichten der jeweiligen Partner, die personellen Anforderungen, die bestehende Vergütung. Folgende Inhaltspunkte sind für eine Aufnahme vordergründig erwähnenswert: - Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen richten sich nach 53 ff. SGB XII unter Berücksichtigung des Nachranges der Sozialhilfe, hier insbesondere der Leistungen nach SGB V und XI; ggf. im Einzelfall nach 58 SGB XII; - Der Klient muss die Bedingungen des Leistungstyps 1.7 erfüllen; - Voraussetzung für die Aufnahme eines Klienten ist eine im Vertrag festgeschriebene Rücknahmeerklärung der jeweils einweisenden Institution, z.b. des vorherigen Heimes, einer Klinik, der Angehörigen oder eines gesetzlichen Betreuers; - Eine Neuaufnahme von Klienten, die sich bereits vor dem 30.06.2005 in einer Therapeutischen Wohngruppe befunden haben, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Reinhard Krüger Dipl.-Med. Nervenfacharzt Leiter der TWG