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Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Antrag auf Zuweisung zur EXTERNEN FESTSTELLUNGSPRÜFUNG an einem Studienkolleg für ausländische Studierende in Nordrhein-Westfalen (Eingangsstempel der Bezirksregierung) 1. Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen (in DRUCKSCHRIFT) die beigefügten Hinweise durch! 2. Aktenzeichen (falls vorhanden): Angaben zu Ihrer Person 3. geborene/r (kompletter Familienname) (falls vorhanden: Geburtsname). (Vorname/n) 4. Ihr Geschlecht: ( ) männlich ( ) weiblich. (Datum der Geburt: Tag/Monat/Jahr) (Ort der Geburt / Staat) 5.. (Nationalität) (falls vorhanden: weitere Nationalitäten) 6. Ihre Adresse:. (bei...). (Straße, Hausnummer; falls vorhanden: Zimmernummer). (Postleitzahl, Ort). (wahlweise: Telefon) (Staat) (wahlweise: E-Mail) Ihre bisherige Ausbildung außerhalb Deutschlands 7. Schulbesuch von bis in (Staat, in dem das Zeugnis ausgestellt wurde) 8. Haben Sie eine Aufnahmeprüfung an einer Universität außerhalb Deutschlands abgelegt? wann? wo? 9. Haben Sie bereits an einer Universität/einem College außerhalb Deutschlands studiert? von bis in Studienfach Abschlussziel Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir Bescheinigungen der Universität/des Colleges, ob Sie erfolgreich oder nicht erfolgreich studiert haben. Fügen Sie diese bitte bei!

Auswahl des Fächerschwerpunktes und des Ortes für die Feststellungsprüfung 10. Wählen Sie den Schwerpunktkurs, der Ihrem späteren Studienwunsch entspricht und mit Ihren ausländischen Bildungsnachweisen wählbar ist: Hinweis: - die bestandene Feststellungsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums der entsprechenden Fächer an Universitäten und Fachhochschulen 11. Bitte geben Sie den Ort an, an dem Sie die externe Feststellungsprüfung ablegen möchten: Schwerpunktkurs T Technisch-mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge: Architektur Wirtschaftsinformatik Chemie Bauingenieurwesen Informatik Lebensmitteltechnologie Verfahrenstechnik Mathematik Metallurgie Elektrotechnik Statistik Geologie Maschinenbau Physik Lebensmitteltechnologie Schiffstechnik Vermessungswesen Geographie Landespflege Ton- und Bildtechnik Werkstofftechnik Verfahrenstechnik Chemieingenieurwesen Fotoingenieurwesen Versorgungstechnik Textil- und Druckereitechnik Produktionstechnik Bekleidungstechnik Umwelttechnik Mineralogie Meteorologie andere: Schwerpunktkurs M Medizinische und biologische Studiengänge: Medizin Biologie Ernährungswissenschaften Zahnmedizin Mikrobiologie Agrarwissenschaften Veterinärmedizin Biochemie Sport Psychologie Pharmazie andere: Schwerpunktkurs W Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge: Wirtschaftswissenschaften Sozialwissenschaften Raumplanung Wirtschaftsinformatik Soziologie Geographie Betriebswirtschaftslehre Sozialpädagogik Sozialarbeit Volkswirtschaftslehre Politikwissenschaften Tourismus Haushaltswissenschaften Rechtswissenschaften Versicherungswesen Hauswirtschaftswissenschaften andere: Schwerpunktkurs G Geistes-/gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge: Germanistik Rechtswissenschaften Theologie Literaturwissenschaften Kunst / Design Archäologie Geschichtswissenschaften Kunsterziehung Restaurierung Politikwissenschaften Kunstgeschichte Ethnologie Pädagogik Publizistik Journalismus Philosophie Musikwissenschaften Theaterwissenschaften Psychologie Musik Produkt-Design Visuelle Kommunikation andere: Schwerpunktkurs S Sprachliche Studiengänge: Moderne Fremdsprachen Theologie Übersetzen/Dolmetschen Klassische Philologie Islamwissenschaften Rechtswissenschaften andere: Uni Bochum Bitte beachten Sie, dass der Besuch der einjährigen Schwerpunktkurse der staatlichen Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich ist. Mit der Wahl eines Schwerpunktkurses wählen Sie nur den Fächerschwerpunkt, in dem Sie die externe Feststellungsprüfung ablegen werden. Diese Prüfung besteht aus vier bzw. fünf Prüfungsfächern, von denen drei schriftlich und mündlich, die übrigen nur mündlich geprüft werden.

Studienkollegbesuch in der Bundesrepublik Deutschland 12. Haben Sie bereits eine Zuweisung zu einem deutschen Studienkolleg erhalten? Wann? wo? 13. Haben Sie schon an einer Aufnahmeprüfung für ein Studienkolleg in Deutschland teilgenommen? Wie oft? Wann? Wo? 14. Haben Sie schon ein Studienkolleg in Deutschland besucht? Wann? Welches? 15. Haben Sie schon an einer Abschlussprüfung (Feststellungsprüfung) an einem Studienkolleg teilgenommen? Wie oft? Wann? Wo? Deutschkenntnisse 16. Haben Sie Deutschkenntnisse? Wo haben Sie Ihre Deutschkenntnisse erworben? 17. Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. 18. (Ort und Datum) (Unterschrift/Signatur) Zu diesem Antrag gehören: - das Abschlusszeugnis der Sekundarschule; - Bescheinigungen über den Erfolg/Nichterfolg eines Studiums oder einer Aufnahmeprüfung an einer Universität (falls zutreffend); - Nachweis über Deutschkenntnisse - tabellarischer Bildungslebenslauf - bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Pass (mit beiden Namen) Bitte reichen Sie alle Unterlagen möglichst komplett ein. Bewerbungsfristen für die externe Feststellungsprüfung gibt es nicht. Reichen Sie Ihre Bewerbung dennoch rechtzeitig genug ein, um sich bis zum gewünschten Termin der Feststellungsprüfung, die zwei mal jährlich (Ende Mai und Anfang Dezember) statt findet, ausreichend vorbereiten zu können. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Beglaubigung auf der letzten Seite! Zeugnisse aus Afghanistan, Iran, Somalia und Sri Lanka müssen immer im fremdsprachigen Original vorgelegt werden!

[Stand: 25.08.2009] HINWEISE ZUM ANTRAG AUF ZUWEISUNG ZUR EXTERNEN FESTSTELLUNGSPRÜFUNG AN EINEM STUDIENKOLLEG FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber! Sie können den Antrag mit den beigefügten Unterlagen - mit der Post zu uns senden - an folgende Adresse: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf; - persönlich abgeben: donnerstags von 8.30-11.30 Uhr und von 13.00-14.30 Uhr in Zimmer 5005 im Dienstgebäude Am Bonneshof 35 in 40474 Düsseldorf; oder montags bis freitags beim Pförtner/Portier im Dienstgebäude Am Bonneshof 35; oder jederzeit im Hausbriefkasten der Dienstgebäude Am Bonneshof 35 / Cecilienallee 2 in Düsseldorf. Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns unter (0211) 475 0, aus dem Ausland: 0049-211-475-0. Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Antrags diese Hinweise gut durch: Tragen Sie das Zutreffende bitte sorgfältig, vollständig, in deutscher Sprache und in Druckschrift ein oder kreuzen Sie das richtige Kästchen an. Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei. Die Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beglaubigung auf der letzten Seite des Antragsformulars. Unterlagen, die nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, müssen von einem öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt sein. Sollte der Übersetzer nicht vereidigt sein, so kann die Gültigkeit der Übersetzung durch den entsprechenden Vermerk einer Behörde (insbesondere Gericht, Notar, Botschaft) bescheinigt werden. Bewerbungsfristen für die externe Feststellungsprüfung gibt es nicht. Beachten Sie jedoch, dass das Studienkolleg Sie zu der halbjährlich stattfindenden Prüfung nur zulässt, wenn Sie bereits ausreichend sprachlich und fachlich vorbereitet sind und sich hierzu ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin der Feststellungsprüfung im Sekretariat des Studienkollegs verbindlich zur Prüfung anmelden. Andernfalls kann das Studienkolleg Ihnen die Teilnahme am bevorstehenden Prüfungstermin versagen. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die einzelnen Fragen im Antragsformular: Zu 2 (Aktenzeichen): Sollten Sie noch kein Aktenzeichen erhalten haben, lassen Sie bitte die Zeile frei. Zu 3 (Namen): Tragen Sie bitte Ihre vollständigen Namen ein, wie er in Ihrem Pass steht. Falls sich der Familienname geändert hat (zum Beispiel durch Adoption oder Heirat), so ist ein Nachweis der Namensänderung vorzulegen. Zu 5 (Nationalität): Sollten Sie im Besitz mehrerer Nationalitäten/Staatsangehörigkeiten sein, so tragen Sie sie bitte alle ein. Zu 6 (Adresse): Geben Sie die Adresse an, unter der Sie per Post erreichbar sind. Falls Sie nicht selbst der Wohnungsinhaber sind, geben Sie bitte auch den Namen des Wohnungsinhabers an. - Teilen Sie uns bitte jede Adressenänderung unverzüglich mit, damit unsere Post Sie erreicht. Zu 7 (Schulbesuch): Tragen Sie hier bitte die Jahre Ihres Schulbesuchs ein, also von der Einschulung (1. Klasse) bis zum Abschluss der letzten Schulklasse. Über den Schulabschluss müssen Sie auch ein Zeugnis beifügen.

Zu 8/9 (Universität/College im Ausland): Sollten Sie bereits eine Aufnahmeprüfung an einer Universität abgelegt oder an einer ausländischen Universität studiert haben, fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei (zum Beispiel Ergebniskarten, Immatrikulationsbescheinigungen, Fächer- und Notenübersichten, Zeugnisse über Prüfungen). Sollten Sie ohne Erfolg studiert haben, so ist auch das in jedem Fall durch eine Bescheinigung der Universität nachzuweisen. Bescheinigungen über Erfolg oder Misserfolg für das noch laufende Studienjahr sind nach Möglichkeit nachzureichen. Zu 10 (gewünschtes Studienfach): Mit der Wahl Ihres Studienfaches legen Sie auch fest, welchen fachlichen Fächerschwerpunkt der Feststellungsprüfung Sie wählen. Sie können Ihre Wahl auch auf mehrere Schwerpunktkurse legen, also Fächer mehrerer Kurse markieren. Allerdings müssen Sie dann eine eindeutige Reihenfolge der Kurse und Orte angeben; jede Rangnummer dürfen Sie dabei nur einmal eintragen. Wollen Sie ein Fach studieren, das nicht in den Listen steht, schreiben Sie es in einem Kurs mit ähnlichen Studienfächern in das Kästchen andere: hinein. Zu 12-15 (Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland): Gemeint sind hier alle Studienkollegs in der Bundesrepublik Deutschland! Die Aufnahmeprüfung ist die Deutschprüfung, die nach einer Zuweisung über eine endgültige Aufnahme in ein Studienkolleg entscheidet. Zu 15 (Abschlussprüfung am Studienkolleg): Sollten Sie bereits an einer solchen Feststellungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben, bewerben Sie sich bitte direkt bei einer Universität oder Fachhochschule um einen Studienplatz. Zu 16 (Deutschkenntnisse): Sie können nur in ein Studienkolleg aufgenommen werden, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Fügen Sie diesem Antrag Ihre vorhandenen Nachweise bei. Zu 17 (Vollständigkeit und Richtigkeit): Prüfen Sie noch einmal sorgfältig, ob Sie alle Angaben richtig gemacht haben und ob die nötigen Nachweise beigefügt sind. Sollte sich herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, so werden Sie nicht in ein Studienkolleg aufgenommen oder wieder daraus entlassen. Zu 18 (Unterschrift/Signatur): Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift! Die Adressen der Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen: Studienkolleg des Ökumenischen Studienwerks e.v. für ausländische Studierende - staatlich genehmigt - Girondelle 80 44799 Bochum, Telefon (0234) 93 88 23 1 Staatliches Studienkolleg für ausländische Studierende an der Universität Köln Dürener Str. 386 50935 Köln Telefon (0221) 43 57 68 Comenius-Kolleg Studienkolleg für luso-brasilianische Studierende - staatlich genehmigt - Sunderstr. 15/17 49497 Mettingen Telefon (05452) 23 58

Hinweise zur Beglaubigung Amtlich beglaubigen darf jede öffentliche Stelle im Inland oder Ausland, die ein Dienstsiegel führt. Beglaubigen dürfen zum Beispiel: - Behörden wie die Polizei, Schulen, Universitäten, Gerichte, Stadtverwaltungen (aber: nicht jede deutsche Stadtverwaltung beglaubigt Kopien fremdsprachiger Dokumente); - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland, die ein Dienstsiegel führen: z.b. Sparkassen, Kirchen; - Diplomatische Vertretungen: z.b. Botschaften; - Notare. Beglaubigen dürfen zum Beispiel nicht: - Firmen; - Übersetzer / Dolmetscher (diese können nur die Gültigkeit ihrer Übersetzungen, nicht jedoch die Gültigkeit anderer Original-Dokumente bescheinigen); - Steuerberater / Wirtschaftsprüfer; - Rechtsanwälte / Beistände; - Privatpersonen; - Vereine. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: 1. einen Beglaubigungsvermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift MIT DEM ORIGINAL übereinstimmt. Der Vermerk darf nur in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein. (Andernfalls ist er zusammen mit dem eigentlichen Dokumententext zu übersetzen.) - Sollte ein Beglaubigungsstempel mehrere Textalternativen enthalten (zum Beispiel...Urschrift/ beglaubigte Fotokopie/Fotokopie/Abschrift... ), so sind nicht zutreffende Textteile eindeutig durchzustreichen und eventuelle Textlücken ebenso eindeutig auszufüllen. - Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (zum Beispiel: Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt. ). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein. 2. die Unterschrift des Beglaubigenden und 3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem/eine Abbildung. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Genügt die Beglaubigung diesen Anforderungen nicht, können Ihre Belege nicht anerkannt werden! Falls die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern besteht, so muss nachgewiesen sein, dass es sich um die Seiten einer Urkunde handelt. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten; entweder: Sie lassen jede einzelne Seite beglaubigen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. oder: Sie lassen die kopierten Seiten, die zu einer Urkunde gehören, zusammen beglaubigen. Dann werden alle Blätter schuppenartig übereinander gelegt, an einer geknickten Ecke geheftet und dort so überstempelt, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Muster: Emblem Hiermit wird amtlich beglaubigt, dass die vor-/ untenstehende Abschrift/Ablichtung mit der vorgelegten Urschrift/Ausfertigung/beglaubigten/ einfachen Abschrift/Ablichtung der/des übereinstimmt. Bezeichnung des Schriftstückes, den Ort Behörde im Auftrag Emblem