Harmonisierung der Kriterien zur Schutzwald- Ausscheidung Aktualisierter Synthesebericht zum Projekt SilvaProtect-CH Phase II Stand: Januar 2010



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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention Harmonisierung der Kriterien zur Schutzwald- Ausscheidung Aktualisierter Synthesebericht zum Projekt SilvaProtect-CH Phase II Stand: Januar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Harmonisierte Kriterien zur Abgrenzung des Schutzwaldes...2 2.1 Kriterien Gefahrenpotential...2 2.2 Kriterien Schadenpotential...2 2.3 Kriterien Arrondierung...3 3 Umsetzung zur Abgrenzung des Schutzwaldes gemäss Bundeskriterien...4 4 Zu beachtende Punkte (aus den Erfahrungen mit den Kantonen)...4 5 Vorgehen am Beispiel des Pilotkantons Luzern (Silvio Covi, LU)...5 5.1 Ursprüngliche Schutzwaldausscheidung...5 5.2 Vorgehen mit SilvaProtect-CH Phase II...7 5.3 Zusammenfassung LU...10 6 Kontrolle des Bundes...11 7 Wichtige Termine...11 Anhang 1: Schadenpotentialliste gemäss SilvaProtect-CH...12 1 Einleitung Am 23.09.2008 wurde der Synthesebericht zum Projekt SilvaProtect-CH Phase II letztmals aktualisiert. Seit einem Jahr hat dieses Projekt eine neue Dimension erlangt mit der Modellierung der gerinnerelevanten Prozesse, als Ersatz für die Prozesse Murgang und Mobilisierung von Schwemmholz 1. Jeder Kanton hat jetzt die relevante Prozessfläche im Wald erhalten 2. Die betrachtenden Prozesse sind: Lawine, Sturz, Hangmure/Rutschung und Gerinneprozesse. Aus diesen Daten soll jetzt die Schutzwaldfläche definiert werden. Das Ziel des aktualisierten Syntheseberichtes ist es, die nötigen harmonisierten Kriterien für die Arrondierung zu wiederholen und ihre Umsetzung mit einem konkreten Beispiel zu erklären. 1 Zur Integration der hydrologischen Wirksamkeit des Waldes läuft momentan ein Projekt am BAFU. 2 Brief und Shape von Dezember 2009. 1

2 Harmonisierte Kriterien zur Abgrenzung des Schutzwaldes 2.1 Kriterien Gefahrenpotential Aufgrund der Methodik von SilvaProtect-CH Phase I (reine Modellierung ohne Feldverifizierung, kein Einbezug der Lokalkenntnisse, z.t. grobe Eingangsdaten) konnte die Schutzwaldfläche nicht überall korrekt modelliert werden. Für die Abgrenzung des Schutzwaldes gemäss Bundeskriterien braucht es daher Ergänzungen der modellierten schadenrelevanten Prozessflächen im Wald. Diese Ergänzungen müssen sich auf objektive Informationen zum Gefahrenpotential abstützen, wobei ein Bezug der nachzuweisenden Naturgefahr zu einem anerkannten Schadenpotential (gemäss Schadenpotentialliste SilvaProtect-CH oder ergänzenden Kriterien unter Kapitel 2.2) vorausgesetzt wird; d.h. die Naturgefahr muss auf ein relevantes Schadenpotential treffen. Minimalanforderung Nachweis des Gefahrenpotentials auf Hinweisstufe Kriterien Anerkannte Grundlagen zur Gefahrenbeurteilung: Gefahrenhinweiskarte Gefahrenkarte gemäss Vollzugshilfe Ereigniskataster Erkanntes Gefahrenpotential Lawine (inkl. Nassschneerutsche) Sturz (Steinschlag, inkl. Eisschlag) Hangmure / Rutschung Gerinneprozesse Erkanntes Schadenpotential Schadenpotentialliste (Anhang 1) Ergänzende Schadenpotentialliste (Kapitel 2.2) Tabelle 1: Kriterien zur Bestimmung des ergänzenden Schadenpotentials 2.2 Kriterien Schadenpotential Die Schadenpotentialliste (Anhang 1) gibt einen relativ umfassenden Überblick über die Schutzobjekte, ist aber aufgrund der Rahmenbedingungen für das Projekt SilvaProtect-CH (Erreichung möglichst hoher Objektivität über die ganze Schweiz) nicht vollständig. So konnte zum Beispiel das gesamte Drittklassstrassennetz nicht berücksichtigt werden, da zu diesem keine schweizweiten Daten vorliegen, welche eine Unterscheidung in unwichtigere und wichtigere Strassen (mit Erschliessungsfunktion) erlaubt. Aus diesem Grund ist es klar, dass für die Abgrenzung des Schutzwaldes die Ergänzung der Schadenpotentialliste möglich ist. 2

Zu ergänzendes Objekt Strassen mit Erschliessungsfunktion Permanent bewohnte Häuser / öffentliche Gebäude, Industrie Ökonomie Gebäude Kritische Lifelines Kriterien Minimale Erschliessungsfunktion: 1 ständig bewohntes Gebäude ein ÖV-Betrieb mit Fahrplanpflicht Wird auf Antrag Kanton übernommen Hauptökonomiegebäude: Hauptställe Schwergewicht der Betriebstätigkeit gem. LBV Art. 6 Ziff. 3 Unterirdische Hauptelemente von Ver- und Entsorgung, die durch Rutschprozesse tangiert werden können: Gemeinde-Wasserleitung, etc. Tabelle 2: Kriterien zur Bestimmung des ergänzenden Schadenpotentials 2.3 Kriterien Arrondierung Die modellierten schadenrelevanten Prozessflächen im Wald nach SilvaProtect-CH Phase II bilden vielerorts ein Mosaik mit gewöhnlichem Wald (Leopardenfell), was zur Berechnung des Schutzwaldindexes (SWI) durchaus ausreichend ist. Für die Ansprache und Behandlung im Feld ist aber eine Arrondierung unabdingbar. Im Rahmen der Harmonisierung der Kriterien zur kantonalen Schutzwaldausscheidung hat die Begleitgruppe einen Vorschlag für die eigentliche Arrondierung und die nötigen Ergänzungen des Waldperimeters erarbeitet (Tabelle 3). Die Beurteilung der notwendigen Mindestfläche für einzelne Schutzwaldperimeter bleibt weiterhin Sache der Kantone. Ausgangsobjekt Kriterien Bemerkung / Vorschläge schadenrelevante Prozessflächen im Wald Seitliche Abgrenzung: sichtbare Grenze (Kreten, Runsen, Bachläufe, Strassen, etc.) Einheitsgrenzen (Waldabteilung, Parzelle, etc.) Puffer von maximal 100 Meter Klare kantonale Vorgaben zur Sicherstellung einer kantonal einheitlichen Behandlung Definition einer Minimalgrösse für einzelne isolierte Schutzwaldflächen Waldperimeter Definierte Waldfläche: kantonale Waldfläche, wenn vorhanden relevante Waldfläche, die eine Schutzwirkung hat (ohne Gebüschwald, etc.) Kantonale Datensätze nötig Waldbauliche Begründung gemäss NaiS Tabelle 3: Vorschlag zu Arrondierungskriterien und ergänzender Waldfläche 3

3 Umsetzung zur Abgrenzung des Schutzwaldes gemäss Bundeskriterien Mit der Umsetzung der oben genannten harmonisierten Kriterien dürfte über 90% der bisherigen kantonalen Schutzwaldfläche abgedeckt sein. Bei einigen Schutzwäldern wird es noch zusätzlichen Erklärungsbedarf (Nachweis des Schaden- und Gefahrenpotentials) geben. Einige wenige Flächen werden nicht Platz finden im Schutzwald gemäss Bundeskriterien; diese könnten aber z.b. als kantonaler Schutzwald ausgeschieden werden (ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund). Das Ziel bis zum Beginn der 2. Periode NFA ist, dass jeder Kanton eine Schutzwaldausscheidung vorgenommen und diese dem BAFU zur Stellungnahme (Kapitel 6) unterbreitet hat. Idealerweise ist diese Schutzwaldfläche bis zu diesem Zeitpunkt bereits in der forstlichen Planung verankert (was aber nicht in jedem Kanton möglich sein wird). In jedem Fall aber muss die revidierte Schutzwaldausscheidung bei der nächsten Revision der forstlichen Planung verankert werden. 4 Zu beachtende Punkte (aus den Erfahrungen mit den Kantonen) Vor Beginn der Schutzwaldausscheidung gemäss den harmonisierten Kriterien gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten: Klare Kriterien: Der Kanton soll vorher klare Kriterien definieren: Welche Schadenpotentiale (zu ergänzende Objekte gemäss Kapitel 2.2) sollen zusätzlich zur Modellierung nach SilvaProtect-CH berücksichtigt werden oder allenfalls weggelassen werden? Gibt es Gefahrenpotentiale, die nicht berücksichtigt werden sollen? Welche Waldtypen (z.b. Buschwald oder Waldweide) werden tatsächlich berücksichtigt? Will der Kanton eine Priorisierung der Massnahmen schon bei der Abgrenzung der Schutzwaldfläche machen, oder nimmt er die gesamte Schutzwaldfläche und macht nachher eine Priorisierung? Will der Kanton zusätzlich zum Schutzwald nach Bundeskriterien noch eine kantonale Schutzwaldfläche ausscheiden? Massnahmen in diesen Flächen werden nicht mit Bundesbeiträgen unterstützt. Terminplanung: Die Umsetzung der harmonisierten Kriterien muss bis Ende 2010 erfolgen. Deswegen sollen die Termine mit Meilensteinen klar definiert sein. Aufgabenteilung: Die Arbeitsteilung sollte klar definiert werden. Was macht die Zentrale, was die Kreisforstingenieure und was die Förster? Gibt es eine Begleitperson, die den ganzen Prozess verfolgt und 4

die in die Kreise geht? Damit kann auch die Umsetzung einheitlich und konsistent durch den ganzen Kanton durchgeführt werden. GIS-Arbeit: Die Arbeit mit dem geografischen Informationssystem kann sehr aufwändig sein (Zeit und/oder Geld). Deswegen sollte der Kanton sich überlegen, wie er diese Etappe organisieren will: Wird die Arbeit auf Karten oder direkt am PC gemacht? Hat der Kanton einen GIS-Spezialist, und hat er forstliche Fachkenntnisse? Soll die GIS-Arbeit mit einem Privatbüro durchgeführt werden? Ist eine einheitliche Handhabung für den ganzen Kanton sichergestellt? Gibt es vorhandene geo-informatisierte Daten im Kanton, die als robuste Grenze (vgl. Tabelle 3) benutzt werden können? Verankerung in der überbetrieblichen Planung: Die Verankerung der Schutzwaldausscheidung im WEP kann entweder direkt erfolgen, oder aber über einen Verweis auf einen kantonalen Sachplan. Ein kantonaler Sachplan hätte eventuell den Vorteil, dass bei einer Anpassung der Schutzwaldfläche nicht jeder einzelne WEP abgeändert werden muss. 5 Vorgehen am Beispiel des Pilotkantons Luzern (Silvio Covi, LU) 5.1 Ursprüngliche Schutzwaldausscheidung Der Kanton Luzern hat mit der Ausscheidung der Schutzwälder erst 2003 begonnen und dabei ein dreistufiges Verfahren gewählt: 1. BSF: das Gefahrenpotential steht in direktem Bezug zum Schadenpotential (Prozesse Lawine, Sturz und Hangmure). Die BSF Wälder wurden von Anfang an mit den Bundeskriterien arrondiert. 2. GRS: das Gefahrenpotential steht in Bezug zum schadenrelevanten Gerinnenetz (Gerinneprozesse mit eher indirektem Bezug zum Schadenpotential). 3. HSF: Hochwasserschutzwald auf der Basis der Standortskarte in Abhängigkeit der Durchlässigkeit und den Möglichkeiten der waldbaulichen Beeinflussbarkeit (gemäss Beschreibung in NaiS). 5

Figur 1 Ausschnitt Zieltypenkarte Raum Menznau vor Bereinigung SilvaProtect II Die BSF-Ausscheidung basiert ausschliesslich auf objektiven Kriterien mit nachgewiesenen Naturgefahren und Schadenpotential (Siedlungen, wichtige Verkehrsachsen, ausnahmsweise 2. Klass Strassen, ganzjährig bewohnte Einzelliegenschaften, wichtige Versorgungsleitungen). Prozessrelevante Wälder entlang von schadenrelevanten Gerinnen nahe der Siedlungsräume wurden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen 2005 wurde eine zusätzliche Kategorie eingeführt: Gerinnerelevante Schutzwälder (GRS) entlang von schadenrelevanten Gerinnen. Die Bezeichnung der schadenrelevanten Gerinne erfolgte gemeinsam mit den Verantwortlichen des Wasserbaus vom Kantonalen Tiefbauamt (im Kanton Luzern sind die Bereiche Wald und Wasserbau in zwei verschiedenen Dienstellen beheimatet). Die Ausscheidung der Hochwasserschutzwälder (hydrologisch wirksame Wälder) HSF basiert auf der flächendeckend vorhandenen Standortskarte und ist für gehemmt durchlässige Böden von Bedeutung, weil mit der "richtigen" Baumartenzusammensetzung die Durchwurzelung und damit das Speichervermögen dieser Standorte verbessert wird. 6

5.2 Vorgehen mit SilvaProtect-CH Phase II Weil der Kanton Luzern wie aufgezeigt bereits Gerinnerelevante Schutzwälder ausgeschieden hatte, war das BAFU an einer Überprüfung des Vorgehens und Verfahrens von SilvaProtect II mit dem Kanton Luzern interessiert. Nach dem Abgleich des kantonalen schadenrelevanten Gerinnenetzes mit dem Gerinnenetz des Bundes lieferte das BAFU die Daten für die Gerinneprozesse als Basis für die Ausscheidung der gerinnerelevanten Schutzwälder. Seitens des Kantons wurde anschliessend wie folgt vorgegangen: 1. Überprüfen der Prozessflächen BAFU mit der Schutzwaldausscheidung Kanton Luzern Es zeigte sich sehr rasch, dass zwischen den Prozessflächen des BAFU und der Schutzwaldausscheidung des Kantons Luzern eine sehr hohe Übereinstimmung erzielt wurde. Dies weil die bisher getätigten Ausscheidungen mit den Bundeskriterien arrondiert waren. Aber auch die HSF-Ausscheidung, welche allerdings auf standörtlichen Kriterien aufbaut und nicht auf Gerinneprozessen, zeigt zusammen mit der zulässigen Pufferung eine weitestgehende Übereinstimmung. Aus zwei Gründen haben wir uns für eine erste Priorisierung bereits auf Stufe GRS- Ausscheidung (und nicht erst auf Stufe Handlungsbedarf) entschieden: Einerseits messen wir den HSF Wäldern der tieferen Lagen eine andere Bedeutung (eindeutig nur noch indirekte Wirkung!) bei als den gerinnerelevanten Schutzwäldern. Andererseits beabsichtigt das BAFU die Integration von hydrologisch wirksamen Wäldern im Hinblick auf die 3. NFA-Periode zu prüfen. 2. Korrekturen von Hand Die Verantwortlichen des Fachbereichs überprüften anschliessend gemeinsam mit den jeweils zuständigen Revierförstern die Abgrenzungen der bereits ausgeschiedenen Schutzwälder, deren Arrondierung, systematische Bezeichnung sowie mögliche Ergänzungen in Bezug auf das prozessrelevante Gewässernetz inkl. Pufferung. Als Grundlage diente ein Plot mit den Daten des Kantons und des BAFU (Figur 2), auf dem die Korrekturen von Hand eingetragen wurden. Figur 2 Handarbeit für die Entscheidung zwischen BSF und GRS und Grenzziehung 7

Spezial beachtete Punkte bei der Ausscheidung: Wälder entlang von Gerinnen mit unmittelbarem Bezug zu einem relevanten Schadenpotential wurden als BSF ausgeschieden. Bis auf wenige Ausnahmen (insbesondere Arrondierungen) wurden die bisher ausgeschiedenen BSF-Wälder wie bisher belassen, weil deren Ausscheidung bereits auf kantonalen Sturzprozessen basierte. Einzelne kleine BSF-Wälder wurden wegen zweifelhaftem Schadenpotential gestrichen. Wälder entlang von schadenrelevanten Gerinnen weiter hinten im Einzugsgebiet wurden als GRS-Wäldern ausgeschieden, weil ihnen eine indirekte Wirkung zugesprochen werden kann und sie in einer grösseren Entfernung zum Schadenpotential liegen. Wälder sehr weit hinten in den Einzugsgebieten blieben in der Regel unberücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk wurde der Arrondierung der zu bezeichnenden Waldflächen beigemessen. Mit Ausnahme von ausgesprochenen Rutschgebieten müssen die Waldflächen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gerinne stehen (kein Landanteil oder Strasse zwischen Gerinne und Wald). Bei langem Einhängen wurde der GRS- Wald auf eine maximale Breite von je 100 m beidseits des Gerinne beschränkt (willkürliche Abgrenzung mit der Annahme, dass in dieser Distanz der unmittelbare Einfluss des Waldes auf das Gerinne deutlich reduziert ist). Je nach Situation und Topografie wurde die auszuscheidende Breite individuell stark reduziert, auch wenn die bewaldete Fläche grösser und eine Pufferung zulässig war. Auf die vom BAFU zugestandene Pufferung wurde weitgehend verzichtet. Grundsätzlich wurde im Hinblick auf die praktische Umsetzung immer versucht, eine logische, im Gelände erkennbare Abgrenzung festzulegen (Waldrand, Strasse, Geländerippe, Hangkante, Felskante, usw.). 3. Digitalisierung Die Digitalisierung erfolgte durch einen GIS-Spezialisten ohne forstliche Kenntnisse. Dies bedingt sehr genaue Instruktionen für praktisch jede einzelne Fläche. Die Überprüfung der Digitalisierung erfolgt auf PDF-Dateien mit der Plangrundlage 1 : 10'000, womit die letzten Details zwar aufwändig, aber sehr genau festgelegt werden konnten (Figur 3). 8

1 3 5 2 4 3 Figur 3 Bereinigte Schutzwaldausscheidung der Region Menznau 1 Neu BSF; Gerinneprozess und Sturzprozesse auf unmittelbares Schadenpotential 2 Ursprüngliche BSF-Fläche wurde in Bezug auf die Gerinnerelevanz arrondiert 3 Neu GRS: Schadenrelevantes Gerinne und Prozesse gemäss SilvaProtect II; gewisse Distanz zum Schadenpotential 4 Aus Sicht Wasserbau schadenrelevantes Gewässer; zwischen Wald und Schadenpotential liegt nahezu ebenes Land, so dass primär das Wasser für Schäden an der Kantonsstrasse verantwortlich ist. 5 Das eigentliche Hauptgewässer ist nur noch wegen den Wassermengen schadenrelevant (ohne Waldeinfluss!) 4. Fragen an das BAFU zur Priorisierung Da der Kanton Luzern nicht alle relevanten Prozessflächen im Wald als Schutzwald ausscheiden wird (siehe oben genannte Strategie), ergeben sich einige wichtige Fragen an das BAFU: Sind Massnahmen ausserhalb der neu festgelegten Schutzwaldfläche, unter dem Aspekt, dass wir versuchen zu Priorisieren, im Ereignisfall möglich? Nur Massnahmen im Bereich Forstschutz 3 sind möglich. Kann der Kanton seine Schutzwaldfläche später noch ändern? Eine Änderung der Schutzwaldfläche ist immer möglich, aber wie bei der Arrondierung müssen die neuen Schutzwaldflächen entweder mit SilvaProtect oder mit dem Gefahren- und Schadenpotential begründet werden. 3 Handbuch NFA S. 175 : Zwangsnutzung, insbesondere zur Verhütung von Borkenkäferkalamitäten sowie Massnahmen bei Sturmschäden 9

5.3 Zusammenfassung LU Vorgehensweise: Das gewählte Vorgehen war grundsätzlich gut. Die Absprache und die Bestimmung des schadenrelevanten Gewässernetzes mit den Wasserbauern sind richtig und wichtig. Ebenso scheint uns für unsere Verhältnisse eine Priorisierung auf der Stufe Ausscheidung richtig. Eine solche müsste ansonsten auf der nächst tieferen Stufe (Priorisierung beim Handlungsbedarf; praxistaugliche Methoden?) gemacht werden. Eine Schwierigkeit bot sich darin, dass wir diese Schritte bereits bei der ersten Ausscheidung gemacht hatten und sich nun die Frage stellte, das Angebot der grosszügigen Pufferung anzunehmen und damit praktisch sämtliche Waldflächen im Einzugsbereich der schadenrelevanten Gerinne als GRS auszuscheiden. Aufgrund unserer Erfahrungen aus dem Projekt NASEF 4 (rund 50 Objekte abgeschlossen) sowie dem Projekt Lothar und Naturgefahren als Sofortmassnahme entlang von schadenrelevanten Gewässern entschieden wir uns dann aber für eine erste Priorisierung auf Stufe Ausscheidung. Ob dieser Entscheid richtig war, wird definitiv erst ein nächstes Grossereignis zeigen! Somit wurde die gesamte Schutzwaldausscheidung nochmals überprüft und soweit erforderlich angepasst und ergänzt. Zeit Der zeitliche Aufwand war und ist sehr gross. Er könnte deutlich minimiert werden, wenn die GIS- Fachperson gleichzeitig vertieftes forstliches Fachwissen hat und die Bearbeitung direkt durch sie aber dezentral vorgenommen werden könnte. Die grösste Vereinfachung könnte mit Systematisierungen gemacht werden, was allerdings wiederum bei der Priorisierung auf der unteren Stufe einen vermutlich nicht zu unterschätzenden Mehraufwand zur Folge hätte. Bei dem von uns gewählten Vorgehen konnte nur sehr wenig systematisiert werden. Allgemeiner Eindruck Der allgemeine Eindruck ist gut und wir sind froh, wenn die Unterlagen bereinigt sind. Wir konnten unsere ursprüngliche Schutzwaldausscheidung überprüfen und haben die GRS-Ausscheidung systematisiert. Ursprünglich waren wir der Meinung, dass die Schutzwaldausscheidung auf rein objektiven Kriterien basiert. Dies ist bei den BSF-Perimetern zweifellos der Fall. Mit den dynamischen Gerinneprozessen weist nun auch die GRS-Ausscheidung eine gewisse Dynamik auf. Hinzu kommt in absehbarer Zeit möglicherweise noch die Ausscheidung von hydrologisch wirksamen Wäldern (HSF) im Hinblick auf die 3. NFA-Periode, womit die Schutzwaldausscheidung definitiv zu einem rollenden Planungsprozess werden könnte. Dies ist allerdings nicht nur nachteilig, weil dabei jeweils die neusten Erkenntnisse mitberücksichtigt werden können. Sehr geschätzt wird von uns die kooperative und fachlich angeregte und sehr angenehme Zusammenarbeit mit dem BAFU! 4 Nachhaltiger Schutzwald entlang von Fliessgewässern (NASEF) 10

6 Stellungnahme des Bundes Die Kantone liefern: gewählte Vorgehensweise (für Rückfragen bei der Prüfung) die ausgeschiedene Schutzwaldfläche (Shape) mit der zugehörigen Attributtabelle 5 ev. zusätzliche Daten mit Erklärungen (z.b. Parzelle, Einzugsgebiete, Waldeigentümer, etc.) Das BAFU macht: Kontrolle der Erklärungen in der Attributtabelle des Shapes Kontrolle der Schutzwaldausscheidung Stellungsnahme zuhanden des Kantons zur Schutzwaldausscheidung mit allfälligen Vorbehalten zu einzelnen Schutzwaldflächen, welche die harmonisierten Kriterien nicht erfüllen und damit als kantonaler Schutzwald gelten. 7 Wichtige Termine Die Umsetzung der harmonisierten Kriterien umfasst verschiedene Schritte: Schritt Zeitraum Inhalt Akteur 1 Bis Ende 2010 Einreichen der kantonalen Schutzwaldausscheidung zur Stellungnahme ans BAFU. 2 Bis Ende 2010 Berechnung des neuen Schutzwaldindexes aufgrund der Modellierung SilvaProtect-CH Kanton BAFU 3 Bis spätestens Ende 2011 Prüfung der kantonalen Schutzwaldausscheidung auf Kompatibilität mit den harmonisierten Kriterien. Nach Einreichen der kantonalen Schutzwaldauscheidung erfolgt die Stellungsnahme des BAFU in maximal 6 Monate. BAFU 5 Die Änderungen können direkt in der Attributtabelle geschrieben werden. 11

Anhang 1: Schadenpotentialliste gemäss SilvaProtect-CH Kategorie Strassennetz Eisenbahnnetz Gebäuden Anlagen Touristische Objekte Abcdefghiklmnopqrst Objekte Autobahnen Autostrassen Ein-/Ausfahrten Autobahnzufahrt Strasse 1. Klasse Strasse 2. Klasse Strasse 3. Klasse mit Erschliessungsfunktion Güterbahn Industriegeleise Normalspurbahn eingleisig Normalspurbahn mehrgleisig Schmalspurbahn eingleisig Schmalspurbahn mehrgleisig Wohngebäude (ständig bewohnt) Wohngebäude (zeitweise bewohnt) Industrie- und Gewerbegebäude Landwirtschaftsgebäude (Hauptökonomiegebäude) Öffentliche Gebäude Kirche Perrondach Schloss, Burg Station/ÖV Stelle Spital Druckleitung einfach Druckleitung mehrfach Staudamm Staumauer Bahnhofareal Flughafenareal Flughafenbahnhofareal Hochkamin Elektrizitätswerk Trafostation Hochspannungsmasten Gasleitungen Kühlturm Lagertank Betriebe unter Störfallverordnung Radiosender Antennen Sendeanlage Wasserturm Wasserbecken (ARA, Schwimmbad etc.) Wasserreservoire Abwasserreinigungsanlage Hafen Schiffstation Sonstige unterirdische Ver- und Entsorgungselemente (z.b. Zu- und Abwasserleitungen) Museumsbahn Luftseilbahn Graspiste Piste mit Hartbelag Abgelegener Gasthof Aussichtsturm Sportanlagen Zeitweise bewohnte Wohnungen (ausserhalb Bauzone) Camping Skilifte Objekte würden zum Schadenpotential gehören, die Daten sind aber nicht vorhanden. Diese werden ergänzt, sobald mal Daten verfügbar sind. Für die erste Berechnung des Verteilschlüssels nicht einbezogen. Objekte werden bei der Berechnung des Verteilschlüssels nicht beachtet, sollen aber für weitere Fragestellungen im System bleiben. 12