KBC-Life Capital Art der Lebens- Versicherung KBC-Life Capital 1 ist eine Sparte 21 Lebensversicherung mit einer vom Versicherungsunternehmen garantierten Mindestertrag. Hauptdeckung: Auszahlung der Reserve im Todesfall Zusatzdeckungen: Die Reserve, ausgezahlt im Todesfall, kann nach Zahlung der entsprechenden Prämien ergänzt werden Deckungen 2 Zielgruppe Im Todesfall: - bis zu einem bestimmten Kapital (mindestens 7 425 EUR) - auf 130 % der einmaligen Einzahlung - um ein bestimmtes Kapital (mindestens 1 250 EUR) - um einen bestimmten Prozentsatz (Todesfallkapital am Anfang mind. 1 250 EUR und erste Einzahlung oder Reserve mind. 12 500 EUR) Die Annahme der zusätzlichen Todesfalldeckung kann vom günstigen Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht werden. Im Todesfall infolge von Unfall: - um ein bestimmtes Kapital (mindestens 1 250 EUR) - um eine zusätzliche Auszahlung in Höhe des Betrags oder des Zweifachen des Betrags, der im Todesfall ausgezahlt wird Versicherung ist ideal für: - den defensiven Anleger, der sich seines Ertrags sicher sein will; - den aktiven Anleger, der einen Teil seines Portfolios risikofrei anlegen möchte. Garantieverzinsung Rendite - Am 17. Mai 2012 beträgt der Zinsertrag für alle Einzahlungen 2,00%, auf Jahresbasis ungeachtet der Laufzeit, die der Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem sie verrichtet werden, bereits in Kraft ist - Dieser Zinssatz wird auf die Nettoprämie angewandt. - Dieser Zins wird für eine Garantiezeitspanne von 8 Jahren garantiert. - Die Einzahlungen werden ab dem Tag des Zahlungseingangs + 1 Bankgeschäftstag verzinst. - Für jede Einzahlung garantiert KBC Versicherungen für aufeinander folgende Zeitspannen, die sog. Garantiezeitspannen, einen Zinsertrag. 1 Diese finanzielle Informationskarte beschreibt die Produktmodalitäten, die am 17.05.2012 gelten. 2 Eine Tabelle mit den Prämiensätzen für die Versicherung des Todesfallrisikos ist kostenlos erhältlich bei den KBC-Vermittlern.
- Sowohl der Zinsertrag als auch die Garantiezeitspanne können in Bezug auf die Laufzeit, die der Vertrag bei der Verrichtung einer Zahlung bereits in Kraft ist, unterschiedlich sein. KBC Versicherungen legt die geltenden Zinssätze und Garantiezeitspannen während der Laufzeit des Vertrags entsprechend der Situation an den Finanzmärkten und/oder aufgrund einer Änderung der Gesetzesbestimmungen fest. Sie können sich diesbezüglich jederzeit und, selbstverständlich ehe Sie eine zusätzliche Einzahlung verrichten, bei KBC Versicherungen informieren. Gewinnbeteiligung - Wenn die Konjunktur und die Betriebsergebnisse von KBC Versicherungen es erlauben, dann kann dieser Ertrag jährlich um eine variable Gewinnbeteiligung und, im ersten Kalenderjahr kann eine zusätzliche Gewinnbeteiligung in Form einer Zuwachsprämie hinzu kommen. - Es bestehen keine Bedingungen, um Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung zu erhalten. - Die Gewinnbeteiligung wird aufgrund der am 31. Dezember des vorigen Kalenderjahres erworbenen Reserve berechnet. Sie wird für die Verträge, die am 31. Dezember dieses Kalenderjahres in Kraft sind, gewährt und ist am darauf folgenden 1. Januar erworben. Gesamtrendite für neue Einzahlungen Gesamtrendite für die Reserve Gesamtrendite Garantierter Zins Gesamtrendite Garantierter Zins 2011** In der Vergangenheit erzielte Rendite* 3,35% 2010 3,35% 3,40% 2009 und 3,40%,,,
3,20% 3,45% 2008 4,50%, und 2007 3,85% 3,90% 4,50% und 2006 3,85% 3,90% 4,40% 3,60% 2005 4,20% 3,65% und 2004 4,50% 3,80% (garantierter Zins ) 2003 4,60% 2002 5% 4,50% 2001 5,90% 5,40% 2000 6% 5,50% Kapitalisierung: Zinseszinsprinzip * Renditen aus der Vergangenheit werden auf die Reserve angewandt, berücksichtigen keine Kosten und bieten keine Garantie für die Zukunft. ** Prozentsätze unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Hauptversammlung von KBC Versicherungen Kosten Abschlussgebühr je Einzahlung (vom Zeichnungsbetrag abgezogen) Verwaltungsgebühr Kein
Rückkaufsentschädigung Festgelegt je Einzahlung entsprechend der Anlagedauer (FIFO). Jährlich fällt auf die ersten 10% der (auf die Reserve per 01.01. des Jahres berechnete) Rückkaufsumme keine Rückkaufsentschädigung an. Wenn Sie mehr als 10% entnehmen, dann entspricht die Auszahlung je Zahlung mindestens: - der mit dieser Einzahlung gebildeten Reserve, abzüglich einer Rückkaufsentschädigung je nach dem Zeitpunkt, an dem die Einzahlung stattgefunden hat. o weniger als 2 Jahr vorher: ; o zwischen 2 und 4 Jahren: 2%; o zwischen 4 und 8 Jahren: 1%; o mehr als 8 Jahre vorher: 0,5% - der neu berechneten Reserve; während der ersten 8 Jahre jeder Garantiezeitspanne kann die mit einer bestimmten Einzahlung gebildete Reserve entsprechend der Entwicklung der Zinssätze an den Finanzmärkten im Laufe dieser Garantiezeitspanne neu berechnet werden (Anpassung des Marktwerts). Beispiel der Berechnung: Kassakurs auf 8 Jahre bei Vertragsbeginn: Rückkauf nach 5 Jahren, der Vertrag läuft noch drei Jahre Kassakurs auf drei Jahre zum Zeitpunkt des Rückkaufs: 4,50% Konjunkturelle Ausstiegsgebühr=1-[ (1.04)³/ (1.045)³]= 1.4 Anmerkung: Diese konjunkturelle Ausstiegsgebühr gilt nur, wenn die Zinsen zum Rückkaufszeitpunkt (für die Vertragsrestlaufzeit) höher sind als der Zinssatz (Vertragslaufzeit), der bei der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft war. Dauer - Die Versicherung endet immer im Todesfall des Versicherten - Unbestimmter Dauer - Ein Anlagehorizont von Idealerweise 8 Jahren und 1 Tag, wird empfohlen. Prämie Mindestzeichnungsbetrag: Mindestbetrag für zusätzliche Einzahlungen: 3.000 EUR (einschließlich Steuern und Kosten) 1.500 EUR (einschließlich Steuern und Kosten) Zusätzliche Einzahlungen sind nicht möglich bei 130 % Todesfalldeckung. Es besteht kein Steuervorteil auf eingezahlte Prämien. Für die Zinsen ist keine Quellensteuer zu zahlen: Besteuerung Übernahme/ Rückkauf - bei der Auszahlung aufgrund des Todesfalls des Versicherten; - bei der Abhebung mehr als 8 Jahre nach dem Anfangsdatum des Vertrags. - bei der Abhebung weniger als 8 Jahre nach dem Anfangsdatum des Vertrags, wenn 130 % Todesfalldeckung und Versicherungsnehmer = Versicherter = Begünstigter im Erlebensfall In allen anderen Fällen ist auf die zu 4,75% verzinsten Einzahlungen Quellensteuer zu zahlen. Dieses Produkt kann nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden. Die Einwohner Belgiens müssen eine Versicherungssteuer von 1,1% zahlen. Teilabhebung Es gelten folgende Bedingungen: - Mindestbetrag: 100 EUR - nach dem Rückkauf muss die Reserve mindestens 3 000 EUR betragen. Vollständiger Rückkauf Die Abhebung der vollständigen Reserve hat die Kündigung Ihres Vertrags zur Folge
Informationen Dieses Produkt wird durch die belgische Schutzregelung für Zweig-21-Lebensversicherungen besichert. Dieser Schutz tritt in Kraft, wenn festgestellt wird, dass KBC Versicherungen in Verzug geraten ist, und beträgt momentan für alle bei KBC Versicherungen geführten Reserven in den besicherten Zweig-21-Lebensversicherungen insgesamt bis zu 100 000 Euro je Versicherungsnehmer. Sie erhalten einmal im Jahr einen Auszug, in dem Sie ausführlich über Ihre Anlageversicherung informiert werden. Für jede Einzahlung erhält der Versicherungsnehmer ein Bestätigungsschreiben.