Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA-Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien



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Transkript:

Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA-Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 22.06.2011 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgf nachfolgenden Beschluss der Lehrgangskommission vom 10.06.2011 über das Curriculum für den Universitätslehrgang Professional MBA-Studium genehmigt. 1 Einrichtung und Ziele des Universitätslehrganges (1) Die Wirtschaftsuniversität Wien richtet gemäß 56 Universitätsgesetz 2002 den als außerordentliches Studium ein. (2) Der Universitätslehrgang qualifiziert für Management- und Führungspositionen sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Wirtschaft und bei Nonprofit-Organisationen. Der Universitätslehrgang bietet Studierenden ein akademisches, entgeltliches Aus- und Weiterbildungsangebot auf wissenschaftlicher Grundlage, das es ermöglicht, die inhaltlichen Kenntnisse, analytischen Fähigkeiten sowie die erforderlichen Sozialkompetenzen zu erwerben, die für eine erfolgreiche Tätigkeit als Führungskraft im entsprechenden Wirtschaftszweig oder in der entsprechenden Position erforderlich sind. Dieses Aus- und Weiterbildungsangebot richtet sich an aktive oder potenzielle Führungskräfte von Organisationen in unterschiedlichen Industriezweigen und/oder Dienstleistungen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Managementqualifikationen der Absolventinnen und Absolventen für bestimmte Wirtschaftszweige und/oder Positionen sicherzustellen. (3) Dies erfolgt in vielfacher Weise: - Die in der Praxis benötigten inhaltlichen Kompetenzen werden durch eine theoretisch und methodisch fundierte Darlegung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Diskussion entwickelt. Das schafft die Grundlagen für eine laufende Weiterbildung und gewährleistet somit die Fähigkeit, Innovationen für die berufliche Tätigkeit aufzunehmen und umzusetzen. - Die inhaltliche Kompetenz der Absolventinnen Absolventen wird ergänzt durch die Entwicklung von o analytischen Fähigkeiten sowie o Sozial- und Führungskompetenz. (4) Der Universitätslehrgang setzt sich aus studienzweigübergreifenden und fachspezifisch vertiefenden Fächern zusammen. Die studienzweigübergreifenden Fächer, die im Professional MBA Business Core ( BC ) zusammengefasst sind, heben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ein gemeinsames Niveau und dienen der Qualitätssicherung des bereits erworbenen Wissens. Die fachspezifische Vertiefung erfolgt im Rahmen des gewählten Studienzweiges. Weiters ist eine praxisorientierte Masterthesis zu verfassen, die einem Fach des BC oder des gewählten Studienzweiges zugeordnet werden kann. 1

(5) Der Universitätslehrgang wird in deutscher und/oder englischer Sprache abgehalten. 2 Studienaufbau (1) Der Universitätslehrgang dauert in der Regel 24 Monate. (2) Der Universitätslehrgang umfasst 90 ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS). Davon entfallen 45 ECTS-Anrechnungspunkte auf die Fächer des BC sowie 30 ECTS- Anrechnungspunkte auf die Fächer des gewählten Studienzweiges und 15 ECTS- Anrechnungspunkte auf die Masterthesis. (3) Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich geblockt abgehalten. 3 Lehrgangsleiterin oder Lehrgangsleiter, Studienzweigleiterin oder Studienzweigleiter (1) Der Dean der WU Executive Academy hat gemäß 20h Abs 2 Z 10 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien idgf mit Zustimmung des Senats eine Lehrgangsleiterin oder einen Lehrgangsleiter für den Universitätslehrgang und für jeden Studienzweig eine Studienzweigleiterin oder einen Studienzweigleiter zu bestellen, die oder der über eine Lehrbefugnis verfügt. (2) Der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter sind alle Aufgaben und Befugnisse übertragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der studienzweigübergreifenden Elemente des Universitätslehrganges stehen und die nicht in die Zuständigkeit anderer Organe oder Rechtsträger fallen. (3) Der Studienzweigleiterin oder dem Studienzweigleiter sind alle Aufgaben und Befugnisse übertragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Studienzweiges stehen und die nicht in die Zuständigkeit anderer Organe oder Rechtsträger fallen. Sie oder er berät sich mit der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter in wichtigen Angelegenheiten. 4 Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen (1) Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen des BC werden von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter bestellt. (2) Die Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen der Studienzweige des Universitätslehrganges werden von der jeweiligen Studienzweigleiterin oder dem jeweiligen Studienzweigleiter bestellt. (3) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter bzw. die Studienzweigleiterin oder der Studienzweigleiter ist dazu angehalten, hervorragende Expertinnen oder Experten aus dem In- und Ausland als Leiterinnen oder Leiter der Lehrveranstaltungen zu gewinnen. Bei der Auswahl der Vortragenden ist auf die Erfahrung im Unterrichten von Managerinnen und Managern mit Berufserfahrung besonders Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig ist auf die Nominierung solcher Vortragender zu achten, die in Wissenschaft und Praxis entsprechend ausgewiesen sind. 2

5 Zulassung zum Universitätslehrgang (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines zumindest gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. (2) Die Auswahl jener Bewerberinnen und Bewerber, die zum Universitätslehrgang zugelassen werden, erfolgt durch die jeweilige Studienzweigleiterin oder den jeweiligen Studienzweigleiter. (3) Die Auswahl hat nach Maßgabe der von der Studienzweigleiterin oder dem Studienzweigleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festgelegten Zahl der Studienplätze für den jeweiligen Studienzweig zu erfolgen. (4) Gleichzeitig mit der Auswahl erfolgt verbindliche die Festlegung des Studienzweiges durch die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber. Ein späterer Wechsel in einen anderen Studienzweig kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Studienplätze und mit Zustimmung der Studienzweigleiterin oder des Studienzweigleiters, in deren oder dessen Studienzweig eine Person wechseln möchte, vorgenommen werden. (5) Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen gemäß 5 Abs 1 erfüllen, größer als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, so ist die Auswahlentscheidung nach folgenden Kriterien zu treffen: Vorqualifikation, Dauer der einschlägigen Berufspraxis, potenzielle Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe (insbesondere Vielfalt der Arbeitsbereiche, Vielfalt des regionalen und des ausbildungsmäßigen Hintergrunds der Bewerberinnen und Bewerber). Dabei ist auch auf die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses hinreichend Rücksicht zu nehmen. (6) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, welche die in 5 Abs 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern auf Grund der sonstigen beruflichen Tätigkeit, der Erfahrungen und Leistungen eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen wird. (7) Sind im Rahmen des Universitätslehrganges Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache zu absolvieren, haben Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, zusätzlich adäquate Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. (8) Sind im Rahmen des Universitätslehrganges Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu absolvieren, haben die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. 6 Inhaltliche Schwerpunkte des Universitätslehrganges (1) Im Rahmen des Universitätslehrganges sind folgende Fächer und Lehrveranstaltungen des BC im Umfang von insgesamt 45 ECTS- Anrechnungspunkten zu absolvieren: Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Managing People and Organizations (Personalmanagement und Organisation) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Managing People (Personalmanagement, Team- und Entscheidungstechnik), PI, 3 ECTS 3

o Managing Organizations (Organisation), PI, 3 ECTS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Strategy and Innovation (Strategie und Innovation) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Competitive Analysis and Strategy (Strategisches Management), PI, 3 ECTS o Entrepreneurship and Innovation (Entrepreneurship und Innovation), PI, 3 ECTS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Managerial Economics and Decision Analysis (Mikroökonomie und Entscheidungsanalyse) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Managerial Economics (Mikroökonomie), PI, 3 ECTS o Data Analysis and Decision Making (Daten- und Entscheidungsanalyse), PI, 3 ECTS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Accounting and Finance (Rechnungswesen und Finanzierung) im Umfang von 9 ECTS zu absolvieren: o Financial Reporting (Finanz- und Rechnungswesen), PI, 3 ECTS o Financial Management (Finanzierung und Finanzmärkte), PI, 3 ECTS o Controlling (Controlling), PI, 3 ECTS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Marketing and Markets (Marketing und Märkte) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Marketing Management (Marketingmanagement), PI, 3 ECTS o Global Markets (Betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte der Globalisierung), PI, 3 ETCS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Operations and IT (Prozessmanagement und Informationssysteme) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Operations Management (Prozessmanagement), PI, 3 ECTS o Information Systems Management (Informationssysteme), PI, 3 ECTS Folgende Lehrveranstaltungen sind im Rahmen des Fachs Leadership and Ethics (Führung und Ethik) im Umfang von 6 ECTS zu absolvieren: o Leadership (Führung), PI, 3 ECTS o Ethics and Corporate Social Responsibility (Ethik und soziale Unternehmensverantwortung), PI, 3 ECTS 4

(2) Im Rahmen des Universitätslehrganges ist einer der folgenden Studienzweige zu absolvieren: Finance Finance and Controlling Energy Management Entrepreneurship and Innovation Health Care Management Industry Enhancement Marketing and Sales Project and Process Management Public Auditing Social Management Tourism Management (3) Jeder Studienzweig umfasst Fächer im Umfang von 30 ECTS- Anrechnungspunkten. Nähere Bestimmungen zu den Fächern der Studienzweige sind im Anhang festgelegt. (4) Alle Lehrveranstaltungen und Fächer sind der WU Executive Academy zugeordnet, sofern im Studienzweig nicht anders geregelt. 7 Masterthesis Im Rahmen des Universitätslehrganges ist eine Masterthesis im Umfang von 15 ECTS- Anrechnungspunkten zu verfassen. 8 Prüfungsordnung (1) Jede Lehrveranstaltung wird entweder durch eine Lehrveranstaltungsprüfung abgeschlossen oder hat prüfungsimmanenten Charakter. (2) Lehrveranstaltungsprüfungen (LVP) sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die durch eine einzige Lehrveranstaltung vermittelt wurden. (3) Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (PI) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht oder nicht ausschließlich aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Nach Möglichkeit sind die Kenntnisse und Fähigkeiten auch durch Präsentation und Diskussion praxisnaher Fallstudien zu vermitteln. Weiters ist es möglich, Gruppenarbeiten oder das Verfassen einer Hausarbeit vorzusehen. (4) Das konkrete Lehrveranstaltungsangebot, die Anzahl der ECTS- Anrechnungspunkte sowie die Prüfungsart der Lehrveranstaltungen der Fächer der jeweiligen Studienzweige werden rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen gemäß 22 Abs 1 der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien durch den Vizerektor für Lehre festgelegt und im Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien kundgemacht. Auf die gleiche Weise wird gegebenenfalls der Schwerpunkt eines Studienzweiges festgelegt und kundgemacht. (5) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen legen die jeweiligen Beurteilungskriterien ihrer Lehrveranstaltungen fest. Sie haben die Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass die Studierenden zur Mitarbeit motiviert werden. 5

(6) Das Thema der Masterthesis soll einem Fach des BC oder des gewählten Studienzweiges zugeordnet werden können. Die Vergabe des Themas der Masterthesis erfolgt durch die Studienzweigleiterin oder den Studienzweigleiter. Durch die Masterthesis soll der Nachweis erbracht werden, dass die Verfasserin oder der Verfasser zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen befähigt ist. Zur Betreuung und Beurteilung der Masterthesis hat die Studienzweigleiterin oder der Studienzweigleiter mindestens eine Lehrveranstaltungsleiterin oder einen Lehrveranstaltungsleiter zu bestellen. Die Masterthesis ist grundsätzlich in der Sprache des Studienzweiges zu verfassen. Eine andere Sprache kann mit der Zustimmung der Studienzweigleiterin oder des Studienzweigleiters gewählt werden. (7) Die Lehrveranstaltungen des Universitätslehrganges sowie die Masterthesis sind mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4) oder nicht genügend (5) zu beurteilen. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen, die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen zu lauten. 9 Akademischer Grad (1) Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades ist die positive Beurteilung aller Lehrveranstaltungen des BC und aller Lehrveranstaltungen eines Studienzweiges sowie die positive Beurteilung der Masterthesis. (2) Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges Professional MBA Studium wird gemäß 58 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 auf Grund der Vergleichbarkeit dieses Studiums mit ausländischen Masterstudien in Hinblick auf Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen der akademische Grad Master of Business Administration, abgekürzt MBA, verliehen. 10 Festsetzung der Lehrgangsbeiträge Die Lehrgangsbeiträge sind gemäß 91 Abs 7 Universitätsgesetz 2002 vom Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien festzusetzen. 11 Sinngemäße Anwendung des Universitätsgesetzes 2002 und der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien Die Regelungen des Universitätsgesetzes 2002 und der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien über ordentliche Studierende und ordentliche Studien gelten sinngemäß, soweit sie nicht im Widerspruch zu Sinn und Zweck dieser Verordnung stehen. 12 In-Kraft-Treten (1) Dieses Curriculum mit 01.10.2011 in Kraft. 6

13 Außer-Kraft-Treten von Verordnungen und Übergangsbestimmungen (1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA-Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß dem Beschluss der Lehrgangskommission vom 15.04.2010, genehmigt vom Senat am 05.05.2010, außer Kraft. (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordung über das Curriculum des Universitätslehrganges Professional MBA-Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien gemäß dem Beschluss der Lehrgangskommission vom 04.05.2009, genehmigt vom Senat am 27.05.2009, außer Kraft. (3) Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Curriculums den nach einer der in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Verordnung aufgenommen haben, sind berechtigt, den Universitätslehrgang nach den bisher für sie geltenden Bestimmungen abzuschließen. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum zu unterstellen. 7

Anhang 1. Studienzweig Finance Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Finance in englischer Sprache zu absolvieren: - Investment Management, 4,5 ECTS - Financial Risk Management and Financial Innovation in Global Financial Markets, 6 ECTS - Corporate Finance, 4,5 ECTS - Business Valuation and Creating Value by Corporate Restructuring, 4,5 ECTS - Behavioral Finance, 4,5 ECTS - Hot Topics in Finance, 3 ECTS - Computational Finance, 3 ECTS 2. Studienzweig Finance and Controlling Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Finance and Controlling in englischer - Governance and Law, 2 ECTS - Controlling and Accounting, 16 ECTS - Corporate Finance, 12 ECTS 3. Studienzweig Energy Management Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweigs Energy Management in englischer - Energy Economics, 3 ECTS - Energy Regulation, 3 ECTS - Energy Trading, 3 ECTS - Environmental Management, 3 ECTS - Global Energy Markets, 6 ECTS - Negotiations, 4,5 ECTS - Renewable Energy, 3 ECTS - Strategies in the Energy Business, 4,5 ECTS 4. Studienzweig Entrepreneurship and Innovation Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Entrepreneurship and Innovation, der gemeinsam mit der Technischen Universität Wien durchgeführt wird, in englischer - Entrepreneurial Leadership, 5 ECTS - Financing and Controlling of Innovation, 4 ECTS - Marketing of Innovation, 5 ECTS - Organization of Innovation, 5 ECTS - Sources of Innovation, 5 ECTS - Strategy of Innovation, 6 ECTS 8

Die Fächer Sources of Innovation (5 ECTS) und Marketing of Innovation (5 ECTS) gemäß Satz 1 sind der WU Executive Academy zugeordnet; alle sonstigen Fächer gemäß Satz 1 sind der Technischen Universität Wien zugeordnet. 5. Studienzweig Health Care Management Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Health Care Management in deutscher - Gesundheitsmanagement, 6 ECTS - Gesundheitsökonomie und -politik, 14 ECTS - Interdisziplinäres Projektlernen, 2 ECTS - Management: Soziale Dimension, 3 ECTS - Rechtliche Grundlagen, 5 ECTS 6. Studienzweig Industry Enhancement Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweigs Industry Enhancement in englischer, in deutscher bzw. in englischer und in deutscher - Advanced Functional Perspectives, 6 ECTS - Industry Specific Cases / Field Studies, Personal Skills and Communications, 4,5 ECTS - Industry Specific Environmental Analysis, 9 ECTS - Industry Structure Conduct and Performance, 6 ECTS - Integrative Applications in the Field, 4,5 ECTS 7. Studienzweig Marketing and Sales Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Marketing and Sales in englischer - Managing your Brands and Communication, 7,5 ECTS - Managing your Channels, 4,5 ECTS - Managing your Customer Relations, 6 ECTS - Managing your Marketing Financials, 6 ECTS - Managing your Personal Selling Performance, 3 ECTS - Marketing and Sales Lab, 3 ECTS 8. Studienzweig Project and Process Management Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Project and Process Management in englischer - Design of project organizations, 5 ECTS - Macro and micro process management, 5 ECTS - Management of the project-oriented company, 10 ECTS - Project management process and methods, 10 ECTS 9

9. Studienzweig Public Auditing Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Public Auditing in deutscher - Finanzwirtschaft und Rechnungswesen, 3 ECTS - Ökonomie des Öffentlichen Sektors, 9 ECTS - Prüfungsprozesse, 12 ECTS - Recht, 6 ECTS Bei Wahl des Studienzweiges Public Auditing sind zusätzlich spezifische Erfahrungen in der öffentlichen Finanzkontrolle nachzuweisen, die auch noch während des Universitätslehrganges im Rahmen eines Praktikums erworben werden können. Das Vorliegen der spezifischen Erfahrungen in der öffentlichen Finanzkontrolle ist von der wissenschaftlichen Leiterin oder vom wissenschaftlichen Leiter des Studienzweiges Public Auditing bis spätestens vor der Fertigstellung der Masterthesis zu bestätigen. 10. Studienzweig Social Management Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Social Management in deutscher - Soziale Arbeit und Soziale Probleme, 9 ECTS - Sozialforschung und Projektlernen, 11 ECTS - Sozialökonomie und -politik, 10 ECTS 11. Studienzweig Tourism Management Folgende Fächer sind im Rahmen des Studienzweiges Tourism Management in englischer - Consumer Behavior and Psychology in Tourism and Leisure, 6 ECTS - Special Interest Topics, 12 ECTS - Tourism Marketing, 9 ECTS - Tourism Research Design, 3 ECTS Alle Fächer dieses gemeinsam mit der MODUL University Vienna GmbH durchgeführten Studienzweiges sind der MODUL University Vienna GmbH zugeordnet. 10