Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1. Einleitung... 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 5 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 5 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV)... 7 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)... 8 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 8 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 8 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 9 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten... 9 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche... 10 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptgebiet... 10 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge... 11 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV)... 12 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV)... 13 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV)... 14 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)... 14 11. Marktrisiko ( 330 SolvV)... 14 12. Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV)... 15 13. Operationelles Risiko ( 331 SolvV)... 15 14. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)... 15 15. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)... 16 Seite: 2 von 17

Abkürzungsverzeichnis BaFin HGB InstitutsVergV IRBA KSA KWG MaRisk SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 17

1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. In Kapitel 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Seite: 4 von 17

2. Risikomanagement ( 322 SolvV) Qualitative Angaben Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Qualitative Angaben Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Qualitative Angaben Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse bestehend aus dem Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2013 43.001 T. Das Kernkapital besteht aus der Sicherheitsrücklage und den anderen Rücklagen in Höhe von insgesamt 17.003 T. Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 26.000 T zum Kernkapital. Das Kernkapital vermindert sich um die Abzugsposition nach 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 KWG in Höhe von 2 T. Seite: 5 von 17

Quantitative Angaben 31.12.2013 T Gesamtbetrag Kenkapital nach 10 Abs. 2a KWG 43.001 dar.: offene Rücklagen 17.003 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 26.000 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 2 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 43.001 Es sind Vorsorgereserven nach 340f HGB vorhanden, die nicht i.s. d. 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 KWG angerechnet werden. Seite: 6 von 17

5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Qualitative Angaben Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Im Rahmen der integrierten Betrachtung der wesentlichen Risiken legt die Sparkasse die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dienen. Hinsichtlich des Ansatzes, nach dem die Sparkasse die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, wird auf die Ausführungen im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht verwiesen. Quantitative Angaben Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung in T Kreditrisiko gem. Standardansatz Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 42 Sonstige öffentliche Stellen 1 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - Unternehmen 7.370 Mengengeschäft 5.906 durch Immobilien besicherte Positionen - Investmentanteile 719 Sonstige Positionen 505 Überfällige Positionen 812 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte gem. Standardansatz 347 Marktrisiken Marktrisiken gem. Standardansatz 185 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gem. Basisindikatoransatz 1.654 Gesamt 17.541 Seite: 7 von 17

Kapitalquoten Kapitalquoten Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote Kernkapitalquote in % Institut 19,61 19,61 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen / verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Die Stadtsparkasse Versmold hat zum 31.12.2013 keine derivativen Instrumente im Bestand. a) Quantitative Anforderungen 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Es erfolgt eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbestände, da die Beträge am Offenlegungsstichtag wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen. Die Abweichung bei den Krediten, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva beruht auf der Forderungsklasse Banken und resultiert aus einer Großeinlage eines örtlichen Unternehmens zum Offenlegungsstichtag. Kredite, Zusagen und andere nicht- derivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva Betrag in T Betrag in T Gesamtbetrag der Forderungen am Offenlegungsstichtag 307.713 67.376 Durchschnittsbestand des Gesamtbetrags der Forderungen 285.081 71.084 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in T Betrag in T Inland 307.576 60.944 EWR (ohne Deutschland) 129 6.432 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 8 - Gesamt 307.713 67.376 Seite: 8 von 17

6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranche Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in T Betrag in T Banken 27.357 36.922 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) - 24.099 Öffentliche Haushalte 12.031 6.355 Privatpersonen 110.995 - Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 145.209 - davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 4.468 - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3.080 - Verarbeitendes Gewerbe 39.188 - Baugewerbe 15.559 - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.815 - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 8.887 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1.110 - Grundstücks- und Wohnungswesen 33.253 - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 15.849 - Organisationen ohne Erwerbszweck 4.570 - Sonstige 7.551 - Gesamt 307.713 67.376 Die Einteilung der Branchen erfolgt anhand der Kundensystematik des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und lehnt sich an die Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank an. 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in T Betrag in T täglich fällig 87.038 138 bis 1 Jahr 20.085 4.114 1 Jahr bis 5 Jahre 38.959 39.025 > 5 Jahre 156.112 - unbestimmte Laufzeit 5.519 24.099 Gesamt 307.713 67.376 Seite: 9 von 17

6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Definition von in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen ( 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführungen (+) / Auflösungen (-) von EWB / Rückstellungen Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug (ohne Risikovorsorge) T T T T T T T Banken - - - - - - Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) - - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - - Privatpersonen 847 554 - +2 20 741 Unternehmen und wirtschaftliche selbständige Privatpersonen 10.666 7.756 21-428 23 4.931 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur - - - - - 6 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - - - - - - Verarbeitendes Gewerbe 1.743 1.293 21-58 - 317 Baugewerbe 1.586 930 - -259 2 1.044 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2.311 1.475 - +41 7 555 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 35 32 - -152-157 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 307 267 - +59-133 Grundstücks- und Wohnungswesen 3.323 2.439 - -125-2.696 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1.361 1.320 - +66 14 24 Organisationen ohne Erwerbszweck - - - - - - Sonstige - - - - - - Gesamt 11.513 8.310 189 21-426 43 23 5.672 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptgebiet ( 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) geographische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) T T T T T Deutschland 11.513 8.310 21 5.672 EWR (ohne Deutschland) - - - - Sonstige (ohne Deutschland und EWR) - - - - Gesamt 11.513 8.310 189 21 5.672 Seite: 10 von 17

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich unter anderem an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode T T T T T EWB 8.831 825 1.251 95 8.310 Rückstellungen 21 - - - 21 PWB 199-10 - 189 Seite: 11 von 17

7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Betrag in T Betrag in T 0,00% 78.784 78.784 15,12% 14.219 14.219 18,17% 3.172 3.172 20,00% 2.695 2.695 75,00% 98.432 98.432 85,50% 3.114 3.114 100,00% 106.796 106.796 150,00% 6.481 6.481 > 150 - Kapitalabzug - - Gesamt 313.693 313.693 Nominierte Agentur und KSA-Forderungsklassen ( 328 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SolvV): Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind: Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten: Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften öffentliche Stellen Institute von Kreditinstituten emittierte gedecke Schuldverschreibungen Verbriefungen: KSA-Verbriefungspositionen Ratingagentur Standard & Poors Moodys Standard & Poors Moodys Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Für unsere Wertpapiere ist folgendes festgelegt: Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Seite: 12 von 17

8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Strategische Beteiligungen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere Buchwert 1) in T 0 0 3.967 1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. Für die Beteiligungen hat sich im Berichtszeitraum ein Neubewertungsverlust von 371 T ergeben. Seite: 13 von 17

9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Stadtsparkasse Versmold betreibt derzeit kein Verbriefungsgeschäft. 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken sowie bilanzielle und außerbilanzielle Aufrechnungsvereinbarungen werden nicht verwendet. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung der Finanzierung von Wohnimmobilien Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Diese Sicherheiten werden von der Sparkasse im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nicht berücksichtigt (vgl. Tab. Kapitalanforderungen) und nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. 11. Marktrisiko ( 330 SolvV) Qualitative Angaben 330 Abs. 2 SolvV: Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Quantitative Angaben 330 Abs. 1 SolvV: Die Stadtsparkasse Versmold als Nichthandelsbuchinstitut hat ihre Eigenmittelanforderungen nur für ggf. bestehende Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken offenzulegen. Zum 31.12.2013 beträgt die Eigenkapitalanforderung für Währungsrisiken aus Investmentvermögen gem. 294 SolvV 185 T. Fremdwährungspositionen werden im Kundengeschäft nur als geschlossene Positionen eingegangen. Entsprechende Warenpositionen bestehen nicht. Seite: 14 von 17

12. Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV) Die Sparkasse führt vierteljährlich eine GuV-orientierte Rechnung zur Ermittlung des Zinsspannenrisikos durch. Grundlage ist eine Gegenüberstellung der festverzinslichen Aktiva und Passiva in einer Fristenablaufbilanz. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos in den folgenden fünf Jahren wird der jeweilige Aktivüberhang aus betriebswirtschaftlichen Gründen um unverzinsliche und de-facto festverzinsliche Posten modifiziert (z.b. normalverzinsliche Spareinlagen und Sichteinlagen, Eigenkapital, Wertberichtigungen). Andere variabel verzinsliche und unbefristete Kundeneinlagen werden nicht berücksichtigt. Annahmen bezüglich vorzeitiger Rückzahlungen festverzinslicher Kredite werden nicht getroffen, da sie von der Sparkasse als nicht wesentlich eingestuft werden. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Rückgang der Erträge im Folgejahr Betrag in T Zinsschock + 100 Basispunkte 477 Zusätzlich wird jährlich eine umfassende Zinsrisikoanalyse mit unterschiedlichen Szenarien vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe erstellt. Außerdem wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch auf Basis der nationalen Umsetzung des Basel II Ausreißerkriteriums, welches die europäischen Vorgaben erfüllt, berechnet. Für den zurzeit geltenden Zinsschock von + 200 Basispunkten errechnet sich zum Berichtsstichtag ein Barwertrisiko von 5,9 Mio. bei einem Zinsschock von 200 Basispunkten ergibt sich kein Barwertrisiko. 13. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Informationen zu operationellen Risiken sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Die Anforderungen aus 331 SolvV werden bereits bei der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung berücksichtigt (siehe Kapitel 5). 14. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derzeit keine derivativen Finanzgeschäfte ein. Seite: 15 von 17

15. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Stadtsparkasse Versmold ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. Die Sparkassensonderzahlung gem. TVöD-S wird derzeit undifferenziert an alle Beschäftigten gezahlt. Sie ist nicht abhängig von der individuellen Leistung des Beschäftigten oder dem Gesamterfolg der Sparkasse. Geschäftsbereiche Die Größe der Sparkasse, die Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der geschäftlichen Aktivitäten erfordert keine Aufteilung in Geschäftsbereiche. Die Risikoanalyse ergibt keinerlei Hinweise, dass es sich bei der Stadtsparkasse Versmold um ein Institut von besonderer Bedeutung im Sinne der Instituts-Vergütungsverordung handelt. Ausgestaltung des Vergütungssystems Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit neben der tariflichen Vergütung eine außertarifliche variable Vergütung zu erhalten. Monatliche außertarifliche Zulagen werden vor dem Hintergrund besonderer Aufgaben oder besonderer Funktionen gezahlt. Jährliche außertarifliche Zulagen werden vor dem Hintergrund besonderer Leistungen und außergewöhnlicher Arbeitsbelastung gezahlt. Der Vorstand bestimmt über die Höhe des Gesamtbetrages der für die jährlichen Zahlungen zur Verfügung steht. Der Vorstand entscheidet jährlich nachträglich, ob für das abgelaufene Jahr an einzelnen Beschäftigten eine Leistungsvergütung gezahlt wird. Zielvereinbarungen zur Bestimmung der Höhe der Zahlung werden nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt die Verteilung diskretionär. Im Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäft werden in untergeordnetem Umfang außertarifliche Vergütungsbestandteile gezahlt. Anlässlich Vertriebsaktionen werden unregelmäßig Sachprämien an Mitarbeiter von untergeordnetem Wert gegeben. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse richtet sich nach Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände, die eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses zwischen fixen und variablen Vergütungen vorsehen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem jährlichen Festgehalt (Jahresgrundbetrag), einer allgemeinen Zulage in Höhe von 15 % des Grundbetrages und einer jährlich vom Verwaltungsrat neu zu beschließenden Leistungszulage in Höhe von höchstens 15 % des jährlichen Festgehaltes. Darüber hinaus hat der Vorstand Anspruch auf einen Dienstwagen. Seite: 16 von 17

Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Gesamtbetrag der Vergütungen Die Stadtsparkasse Versmold hat im Geschäftsjahr 2013 Vergütungen an ihre Mitarbeiter in Höhe von 3.059 T gezahlt. Darin enthalten sind variable Vergütungen in Höhe von 278 T. Insgesamt erhielten 70 Beschäftigte variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Seite: 17 von 17