s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5 4. Eigenmittelstruktur ( 324 Abs. 2 SolvV) 6 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) 6 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 7 6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 8 6.1.1. Bruttokreditvolumen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV) 8 6.1.2. Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV) 8 6.1.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV) 9 6.2. Vertragliche Restlaufzeiten ( 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV) 10 6.3. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ( 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) 10 6.4. Entwicklung der Risikovorsorge 12 6.4.1. Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) 12 6.4.2. Entwicklung der Bestände an Einzel-, Pauschalwertberichtigungen und der Rückstellungen im Kreditgeschäft ( 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV) 12 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 13 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 13 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 14 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 14 11. Marktrisiko ( 330 SolvV) 14 12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) 15 13. Liquiditätsrisiken 15 14. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 15 15. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 15 Seite 2 von 15

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin BIA CRD HGB KRMT KSA KWG MaRisk PD SolvV SVWL VRZ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basisindikatoransatz Capital Requirements Directive Handelsgesetzbuch Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) Solvabilitätsverordnung Sparkassenverband Westfalen-Lippe Verbandsrechenzentrum Seite 3 von 15

1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der SolvV in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den früheren Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Die nationale Umsetzung der Offenlegungsanforderungen der CRD II ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 erfolgt. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Eine weitere Anpassung erfolgte mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/76/EU (CRD III) zum 31.12.2011. Die Stadtsparkasse Porta Westfalica kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den veröffentlichten Lagebericht nach 289 HGB nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie quantitative Angaben, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert. Durch kaufmännische Rundungen können sich in den quantitativen Angaben Differenzen ergeben. Gemäß 26a Abs. 2 KWG besteht eine Offenlegungspflicht nicht für Informationen, die nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. Informationen, die wir als nicht wesentlich ansehen, werden in den quantitativen Darstellungen unter sonstige Positionen ausgewiesen. Rechtlich geschützte Informationen umfassen Daten, die die Wettbewerbsfähigkeit schwächen können. Kundenbezogene Informationen gelten als vertraulich und müssen nicht veröffentlicht werden. Seite 4 von 15

2. Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter folgenden Gliederungspunkten im Risikobericht offengelegt. Ziele und Strategien des Risikomanagements Risikomanagementsystem Risikomanagementprozess Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten o Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft o Adressenausfallrisiken der Beteiligungen o Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften o Zinsänderungsrisiken o Liquiditätsrisiken o Operationelle Risiken Gesamtbeurteilung der Risikolage 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Für die Stadtsparkasse Porta Westfalica besteht keine Konsolidierungspflicht. Die Offenlegung erfolgt daher auf Einzelinstitutsebene. Seite 5 von 15

4. Eigenmittelstruktur ( 324 Abs. 2 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2013 29,6 Mio. EUR. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 29,2Mio. EUR. Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit betrug sechs Jahre; die Durchschnittsverzinsung beträgt 4,24 %. Stichtag Mio. EUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 29,2 dar.: offene Rücklagen 19,2 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 10,0 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,0 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 0,4 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 0,0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 29,6 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Stadtsparkasse Porta Westfalica hat die Eigenkapitalanforderungen des KWG und der SolvV jederzeit eingehalten. Die Kapitalanforderungen nach der SolvV berechnet die Sparkasse für die Adressenrisiken nach dem KSA sowie für die operationellen Risiken nach dem BIA. Hinsichtlich des Ansatzes, nach dem die Sparkasse die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, wird auf die Ausführungen zu den Risikotragfähigkeitsbetrachtungen unter Ziffer 2 (Risikomanagement) verwiesen. Seite 6 von 15

Kapitalanforderungen gem. 325 SolvV Abs. 2 Nr. 1-4 Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung - Sonstige öffentliche Stellen 0,0 - Institute 0,3 - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0,2 - Unternehmen 6,8 - Mengengeschäft 4,5 - durch Immobilien besicherte Positionen 2,6 - Investmentanteile 0,1 - sonstige Positionen 0,3 - überfällige Positionen 1,1 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz --- Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 0,5 Marktpreisrisiken im Handelsbuch Marktrisiken gem. Standardansatz --- Operationelle Risiken Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz) 2,0 gesamt 18,4 Kapitalquoten gem. 325 Abs. 2 Nr. 5 SolvV Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Stadtsparkasse Porta Westfalica 12,90 12,72 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Seite 7 von 15

Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. 6.1.1. Bruttokreditvolumen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtes Bruttokreditvolumen 411,8 113,4 --- 6.1.2. Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Deutschland 408,2 83,3 --- EWR (ohne Deutschland) 3,0 29,1 --- Sonstige 0,6 1,0 --- Gesamt 411,8 113,4 --- Seite 8 von 15

6.1.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außer-bilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Banken/ Investmentfonds 20,0 91,5 --- Öffentliche Haushalte 41,4 12,7 --- Privatpersonen 166,4 --- --- Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen 175,6 9,2 --- davon : Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3,4 --- --- 23,8 1,5 --- Verarbeitendes Gewerbe 35,8 2,0 --- Baugewerbe 13,2 --- --- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 23,3 --- --- 4,8 --- --- 3,3 5,7 --- Grundstücks- und Wohnungswesen 27,1 --- --- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 41,0 --- --- Organisationen ohne Erwerbszweck 0,8 --- --- Sonstige 7,6 --- --- Gesamt 411,8 113,4 --- Seite 9 von 15

6.2. Vertragliche Restlaufzeiten ( 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente < 1 Jahr 119,1 10,5 --- 1 Jahr bis 5 Jahre 89,0 68,6 --- > 5 Jahre bis unbefristet 203,6 34,3 --- Gesamt 411,8 113,4 --- 6.3. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ( 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV) Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Die Stadtsparkasse Porta Westfalica ist ein regional tätiges Unternehmen. Die wertberichtigten Forderungen sind alle dem Hauptgebiet Deutschland zuzuordnen. Seite 10 von 15

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB/ Rückstellungen Bestand PWB in Mio. EUR Nettozuführung / Auflösung von EWB / Rückstellungen Direktabschreibungen / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug Privatpersonen 2,4 1,1-0,4 0,1 1,2 Unternehmen 9,4 4,8-0,4 0,0 1,9 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 1,0 0,6 0,4 --- 0,2 Baugewerbe 1,3 1,0 0,0 --- 0,1 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1,2 0,6-0,2 0,0 0,4 0,0 0,0 --- --- --- 0,1 0,1 0,0 --- --- 4,7 1,9 --- --- 1,0 1,2 0,6-0,6 --- 0,2 Sonstiges --- --- --- --- --- Gesamt 11,8 5,9 0,9-0,8 0,1 3,1 Seite 11 von 15

6.4. Entwicklung der Risikovorsorge 6.4.1. Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss sowie auf den Risikobericht im Lagebericht vom 31. Dezember 2013. 6.4.2. Entwicklung der Bestände an Einzel-, Pauschalwertberichtigungen und der Rückstellungen im Kreditgeschäft ( 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV) Anfangsbestand der Periode Auflösung Verbrauch Zuführung Endbestand der Periode EWB 6,9 0,9 1,3 1,3 6,0 PWB 0,8 --- --- 0,1 0,9 Es besteht eine pauschalierte EWB in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR). Seite 12 von 15

7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte nach dem KSA je Risikoklasse vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge nach Kreditrisikominderung 0 122,8 135,4 >0-35 140,7 140,6 >35-75 76,9 76,5 >75-150 117,4 105,3 >150 Kapitalabzug --- --- Gesamt 457,8 457,8 Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im KSA der Forderungskategorie Staaten anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s. Eine Veränderung der nominierten Ratingagenturen wurde nicht vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt für die anderen Forderungskategorien die Bestimmung der Risikogewichte anhand der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der SolvV. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden grundsätzlich aufgrund langfristiger Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/ oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsennotiert. Seite 13 von 15

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß dem HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeitwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgt ( 285 Satz 1 Nr. 19 HGB), bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden ( 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten wird daher mit Verweis auf 26a Abs. 2 KWG in den nachfolgenden Darstellungen auf weitergehende Angaben zu den Zeitwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen/-verlusten verzichtet. Der Buchwert der Beteiligungen beläuft sich zum Stichtag auf 6,1 Mio. EUR. Für Sonstige Vermögensgegenstände besteht eine Einzelwertberichtigung in Höhe von 0,3 Mio. EUR. 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Stadtsparkasse Porta Westfalica betreibt derzeit kein Verbriefungsgeschäft. 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken werden von der Stadtsparkasse Porta Westfalica nicht verwendet. 11. Marktrisiko ( 330 SolvV) Die Stadtsparkasse Porta Westfalica ist ein Nicht-Handelsbuchinstitut gem. 2 Abs. 11 KWG. Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Marktrisiken umfassen: Zinsänderungsrisiko (siehe unter 12.) Währungsrisiko Aktienkursrisiko Sachwertrisiko sonstiges (Preis-) Risiko Zum 31.12.2013 bestanden für die Stadtsparkasse Porta Westfalica keine Marktrisiken, die mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Seite 14 von 15

12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Die Informationen zu Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene sind im Risikobericht des Lageberichts nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Zinsänderungsrisiken offengelegt. Die modifizierte Fristenablaufbilanz beschreibt die Veränderung des Zinsniveaus um +/- 100 Basispunkte. Außerdem wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch auf Basis der nationalen Umsetzung des Baseler Zinsrisikokoeffizienten, welcher die europäischen Vorgaben erfüllt, berechnet. Für den zur Zeit geltenden Zinsschock von +/ - 200 Basispunkten errechnet sich zum Berichtsstichtag ein Barwertrisiko von 5,3 Mio. EUR. 13. Liquiditätsrisiken Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Zu den Ausführungen zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Risikobericht des Lageberichts. 14. Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Informationen zu operationellen Risiken sind im Risikobericht des Lageberichts nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Operationelle Risiken offengelegt. Die Anforderungen aus 331 SolvV werden bereits bei der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung berücksichtigt (siehe Kapitel 5). 15. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Derartige Positionen bestanden bei der Sparkasse zum 31.12.2013 nicht. Porta Westfalica, 08.05.2014 Stadtsparkasse Porta Westfalica Der Vorstand Seite 15 von 15