Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung



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Transkript:

Sparkasse Starkenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 5 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 7 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 8 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 8 6.2 Geographische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten 8 6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten 9 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten 9 6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptbranche 10 6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geographischem Hauptgebiet 12 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge 12 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 14 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 16 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 17 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 17 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) 17 12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) 17 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 17 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 18 15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 19 2

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRBA Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) IFRS International Financial Reporting Standards KRMT Kreditrisikominderungstechniken KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute PD Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) RL Richtlinie SolvV Solvabilitätsverordnung VaR Value at Risk VRZ Verbandsrechenzentrum 3

1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten zum 31. Dezember 2013 noch geltenden Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 insbesondere in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. In Kapitel 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Teile der von der SolvV geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Starkenburg bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht. 4

2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. Risikoberichterstattung gemäß 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB offengelegt. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gemäß SolvV erfolgt für die Sparkasse Starkenburg auf Einzelinstitutsebene. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die im Folgenden dargestellten Eigenmittel wurden nach aufsichtsrechtlichen Meldevorschriften ermittelt, so dass es zu Differenzen im Vergleich zur Darstellung im HGB- Jahresabschluss kommen kann. Qualitative Angaben Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2013 EUR 310,2 Mio. Das Kernkapital setzt sich im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von EUR 169,5 Mio sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von EUR 96,0 Mio zusammen. Ergänzungskapital steht der Sparkasse hauptsächlich aus Vorsorgereserven nach 340f HGB zur Verfügung. Die Sparkasse verwendet keine Drittrangmittel zur Unterlegung von Marktpreisrisikopositionen. 5

Quantitative Angaben 31.12.2013 Mio EUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 265,3 darunter: offene Rücklagen 169,5 darunter: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 96,0 darunter: immaterielle Vermögenswerte - 0,2 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,0 darunter: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 0,0 darunter: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6a Nr.1 und 2 KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG 44,9 0,0 310,2 6

5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittel sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt A. 3.3. Vermögenslage, sowie unter Gliederungspunkt C. Risikoberichterstattung gemäß 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB offengelegt. Kapitalanforderungen Kreditrisiko KSA Eigenkapitalanforderung in Mio EUR Zentralregierungen ----- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0 Sonstige öffentliche Stellen 0,4 Multilaterale Entwicklungsbanken ----- Internationale Organisationen ----- Institute 3,5 Unternehmen 30,9 Mengengeschäft 23,1 Durch Immobilien besicherte Positionen 6,5 Investmentanteile 6,1 Sonstige Positionen 1,6 Überfällige Positionen 1,3 Verbriefungen Standardansatz ----- Risiken aus Beteiligungswerten Standardansatz 1,6 Marktrisiken des Handelsbuchs Standardansatz ----- Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 9,3 Gesamt 85,0 0,7 Kapitalquoten Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Einzelinstitut 29,20 24,97 7

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen aufgeschlüsselt zum Offenlegungsstichtag. Zur Ermittlung werden sämtliche Adressenrisikoausfallpositionen nach 9 SolvV, unter anderem auch Sachanlagen, ohne Beteiligungen und Verbriefungen berücksichtigt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Kreditrisikominderungstechniken werden nicht in Anspruch genommen. Weitere Informationen sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. 2.1. Adressenrisiken offengelegt. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate Instrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Gesamtbetrag der Forderungen 1.388,5 835,2 ----- 6.2 Geographische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Deutschland 1.375,2 541,7 ----- EWR (ohne Deutschland) 11,5 278,0 ----- Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 1,8 15,5 ----- Gesamt 1.388,5 835,2 ----- 8

6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Banken 59,2 625,8 ----- Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) ----- 76,1 ----- Öffentliche Haushalte 39,7 57,3 ----- Privatpersonen 627,9 ----- ----- Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 623,8 76,0 ----- 8,3 ----- ----- 47,0 6,0 ----- Verarbeitendes Gewerbe 67,0 2,5 ----- Baugewerbe 53,2 ----- ----- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 74,1 3,0 ----- 12,9 ----- ----- 54,4 52,0 ----- Grundstücks- und Wohnungswesen 170,5 ----- ----- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 136,4 12,5 ----- Organisationen ohne Erwerbszweck 37,9 ----- ----- Gesamt 1.388,5 835,2 ----- 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivate außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR < 1 Jahr 362,2 161,6 ----- 1 Jahr bis 5 Jahre 157,6 498,7 ----- > 5 Jahre bis unbefristet 868,7 174,9 ----- Gesamt 1.388,5 835,2 ----- 9

6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptbranche Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen ( 25 Abs. 16 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend für Zwecke der Rechnungslegung orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Ein Ausfall bzw. eine notleidende Forderung liegt vor, wenn sie entweder an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen überfällig ist oder die Sparkasse aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu der Ansicht gelangt, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Rückgriff der Sparkasse auf Maßnahmen wie die Verwertung vorhandener Sicherheiten erfüllt. 10

Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/- auflösung von EWB / PWB / Rückstellungen einschl. Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Banken ----- ----- ----- ----- Investmentfonds (inkl. ----- ----- ----- ----- Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte ----- ----- ----- ----- Privatpersonen 9,4 5,1 ----- 5,1 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: 14,7 8,6 0,1 4,1 Land- und Forstwirtschaft, 0,1 0,0 ----- ----- Fische- rei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, ----- ----- ----- 0,0 Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes 3,1 1,9 ----- 0,7 Gewerbe Baugewerbe 0,6 0,5 0,1 0,6 Handel; Instandhaltung 2,4 1,4 ----- 1,5 und Repa- ratur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, 0,2 0,1 ----- ----- Nachrichten- übermittlung Finanz- und Versi- ----- ----- ----- 0,0 cherungsdienst- leistungen Grundstücks- und 4,2 2,1 ----- 0,6 Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 4,1 2,6 ----- 0,7 Organisationen ohne ----- ----- ----- ----- Erwerbszweck Gesamt 24,1 13,7 0,9 0,1-1,3 9,2 Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf verschiedene Hauptbranchen nicht möglich und erfolgt daher nicht. Im Bereich der Risikovorsorge (Nettozuführung/-auflösung von EWB / PWB / Rückstellungen einschl. Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebenen Forderungen) erfolgt die Angabe als Gesamtsumme, da eine sachgerechte Zuordnung dieser Daten nur unter erheblichem Aufwand durchführbar ist. 11

6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geographischem Hauptgebiet Geographische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Deutschland 24,1 13,7 0,1 9,1 EWR (ohne Deutschland) ----- ----- ----- 0,1 Sonstige (ohne Deutschland ----- ----- ----- ----- und EWR) Gesamt 24,1 13,7 0,9 0,1 9,2 Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf geographische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht. 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. 12

Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgen eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB und Reserven im Sinne von 26a KWG a. F.. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Anfangsbestand der Periode Neubildung Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR EWB 15,1 1,4 1,6 1,2 13,7 PWB 1,0 ----- 0,1 ----- 0,9 Rückstellungen ----- 0,1 ----- ----- 0,1 13

7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Kreditrisikominderungseffekte werden nicht in Anspruch genommen. Risikogewicht in % Gesamtbetrag der Forderungen Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Mio EUR Mio EUR 0 499,3 499,3 10 86,9 86,9 20 260,2 260,2 35 232,6 232,6 50 31,5 31,5 75 385,7 385,7 100 488,9 488,9 150 6,9 6,9 200 ----- ----- Kapitalabzug Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. Gegenüber dem Vorjahr wurde keine Agentur aus dem Kreis der nominierten Ratingagenturen entfernt oder neu aufgenommen. KSA-Forderungsklassen mit Rating ( 328 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. 14

Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Ratingagentur Staaten: - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25 Abs. 3) Standard & Poor s Moody s - Öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4) Banken: - Multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA- Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt - Institute ( 25 Abs. 7) Standard & Poor s Moody s - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8) Unternehmen: - Unternehmen ( 25 Abs. 9) Investmentanteile: - Investmentanteile ( 25 Abs. 12) Verbriefungen: - KSA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 3) Standard & Poor s Moody s Standard & Poor s Moody s Standard & Poor s Moody s Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6 Standard & Poor s AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis B- ab CCC+ Moody s Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 B1 bis B3 ab Caa1 Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Liegen für eine Forderung von beiden Agenturen Ratings vor, so gilt die schlechtere Einstufung. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 15

8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Qualitative Angaben Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Aus der SolvV-Meldung zum 31.12.2013 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von EUR 19,9 Mio ausgewiesen, der nicht börsennotiert ist. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische- und Funktionsbeteiligungen). Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Sparkasse hat keine Kapitalbeteiligung im Bestand. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Im Jahr 2013 wurden keine Beteiligungen verkauft bzw. abgewickelt. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Quantitative Angaben Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Mio EUR Beteiligungsgruppe A: strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen ----- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend ----- - andere Beteiligungspositionen 19,8 Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen ----- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend ----- - andere Beteiligungspositionen 0,1 Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen ----- 16

9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Starkenburg hatte im Jahr 2013 keine Verbriefungen im Bestand. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken werden nicht verwendet. 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Qualitative Angaben ( 330 Abs. 2 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Weitere Informationen sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. 2. Ausfall-, Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken, Unterpunkt 2.2. Marktpreisrisiken (Abschreibungsrisiken), offengelegt. Quantitative Angaben ( 330 Abs. 1 SolvV) Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige ergaben sich per 31.12.2013 keine Eigenmittelanforderungen. 12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos sowie deren Quantifizierung sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. 2. Ausfall-, Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken, Unterpunkt 2.3. Zinsänderungsrisiken (Zinsspannenrisiko), offengelegt. 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Angaben zu den operationellen Risiken befinden sich im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. 2. Ausfall-, Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken, Unterpunkt 2.4. Operationelle Risiken. 17

14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Qualitative Angaben Die Angaben zu den derivativen Finanzgeschäften finden sich im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. 1. Risikosteuerung, Unterpunkt 1.2. Methoden zur Absicherung. Quantitative Angaben Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten Mio EUR Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten Mio EUR Währungsbezogene Kontrakte ----- ----- ----- ----- Summe ----- ----- ----- ----- Laufzeitmethode Mio EUR Kontrahentenausfallrisikoposition ----- 18

15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Starkenburg ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütung der Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene erfolgt überwiegend auf dieser tariflichen Basis. 2. Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang eine Zusatzvergütung aus einem ziel- und leistungsorientierten Vergütungssystem, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Vertriebsmitarbeiters heruntergebrochen sind, sowie Provisionen für den Vertrieb einzelner Produkte erhalten. Diese leistungsorientierte Zusatzvergütung und Provisionen stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. 2.1 Vergütungsparameter Die neben dem Fixgehalt ausgezahlte leistungsorientierte Zusatzvergütung wird auf Basis einer Beurteilung des Vorgesetzten (z.b. persönliche Arbeitsleistung, Arbeitsqualität, Führungsziele etc.) sowie im Vertrieb zusätzlich auf Basis der individuellen Zielerreichung (Vertriebs- und Aktivitätenziele) bemessen. 2.2. Art und Weise der Gewährung Die leistungsorientierte Zusatzvergütung wird jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung sowie die Prämien unterjährig ausbezahlt. 3. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt im Rahmen der auf landesgesetzlicher Grundlage durch den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen erlassenen Richtlinien und Vergütungsempfehlungen für Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Hessen. Die Vergütung kann neben der Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage enthalten, die jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. 4. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 19

Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Vor dem Hintergrund, dass die variable Vergütung weitestgehend im nicht risikotragenden Geschäft eingesetzt wird und die gesamte leistungsorientierte Vergütung einem verhältnismäßig geringen Anteil der Gesamtvergütung entspricht, wird von einer Unterteilung der Gehaltsbestandteile nach Geschäftsbereichen abgesehen. Die Sparkasse Starkenburg hat im Geschäftsjahr 2013 an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vergütungen von insgesamt 18.508 TEUR gezahlt. Diese beinhalten außertarifliche Vergütungsbestandteile in Höhe von rund 1.052 TEUR dies entspricht einem Anteil von rund 5,7% an der Gesamtvergütung. Insgesamt sind 393 Beschäftigte berechtigt, variable Vergütungen zu erhalten. In diesen Angaben sind auch die festen und variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Heppenheim, im Juni 2014 Der Vorstand 20