Grußwort. von. Frau Staatssekretärin. Cornelia Rogall-Grothe. 14. Kongress neueverwaltung. am 4. Juni 2013. Congress Center.



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Transkript:

Grußwort von Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe 14. Kongress neueverwaltung am 4. Juni 2013 Congress Center Leipzig Es gilt das gesprochene Wort. 1

Sehr geehrter Herr Russ, Sehr geehrte Damen und Herren, Vor exakt fünf Wochen konnten wir einen historischen Jahrestag begehen. Am 30. April 1993 wurde das World Wide Web zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Während die Nutzung des Internets noch bis Ende der 80er Jahre ausschließlich über Kommandozeilen erfolgte, begann mit dem grafisch aufbereiteten World Wide Web der endgültige Siegeszug des Internets. Interessant fand ich in der Berichterstattung rund um das Jubiläum ein Interview mit dem Netztechnik-Pionier Professor Michael Rotert, der einen der ersten Internet- Provider in Deutschland mit gegründet hat. Er berichtete, wie zäh der Anfang war. Viele Firmen fragten ihn, warum sie eine Webseite einrichten sollen, die eh keiner anschauen würde. Und die breite Masse stellte die Frage, warum sie etwas nutzen sollte, für das es kaum Inhalte gab. Das klassische Henne-Ei-Problem. Sie sehen, die Zeiten ändern sich, die Probleme mit innovativen Produkten aber bleiben dieselben. Heute umfasst das Web mindestens 14 Milliarden Webseiten und rund drei Viertel, beziehungsweise fast 55 Millionen Bundesbürger über 14 Jahre sind online. Fast die Hälfte der Internetnutzer haben das Netz im vergangenen Jahr dazu genutzt, Weihnachtsgeschenke für ihre Angehörigen zu erwerben. Nach der Digitalisierung der Musikindustrie laden sich auch dank verbesserter Breitbandversorgung immer mehr Menschen legal Spielfilme aus dem Netz herunter. Sieben von zehn der in Deutschland verkauften Mobiltelefone sind inzwischen Smartphones, so dass das Internet uns auch unterwegs stets begleitet. Im täglichen Gebrauch des Internets haben die Nutzer kennen- und schätzen gelernt, viele Vorgänge des alltäglichen Lebens vollständig und einfach online abgewickelt werden können. Die gleiche Einfachheit und Durchgängigkeit erwarten die Nutzer grundsätzlich auch dann, wenn sie mit Behörden in Kontakt treten. Ganz im Zeichen eines integrierten E-Government geht es um die Neuordnung und die Optimierung der Informations- und Kommunikationslandschaft in Deutschland, die heute eher einem Flickenteppich als einer zweckmäßigen und kostengünstigen E-Government- Struktur gleicht. Dieser letzte Satz stammt nicht von mir, sondern vom ehemaligen Leiter der DBB Akademie Heinz Ossenkamp aus seiner Begrüßungsrede zum 5. Kongress neue Verwaltung im Jahre 2004. Sie sehen, die Zeiten ändern sich, die Probleme im E-Government bleiben dieselben. 2

Anrede, Nun sind wir hier in Leipzig nicht zusammengekommen, um schwarz zu malen. Vielmehr dient dieser Kongress dazu, erreichtes zu diskutieren, nach vorne zu schauen und Lösungswege aufzuzeigen. Auch auf die von der E-Government Computing im Vorfeld des Kongresses aufgeworfene Frage, ob die Verwaltung mit der digitalen Gesellschaft noch Schritt hält, kann mit Ja beantwortet werden. Das zeigt schon die Vielzahl an Themen in den Fachforen des Kongresses, die in den kommenden zwei Tagen behandelt werden. Bilanz Und natürlich waren auch die Bundesregierung sowie die Bundesländer in den letzten Jahren nicht untätig. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen drei Initiativen in Erinnerung rufen, die beispielhaft zeigen, was wir im Bereich E- Government und öffentlicher IT in der bald auslaufenden Legislaturperiode in Richtung eines integrierten E-Governments bewegt haben: IT-Planungsrat und NEGS Der wohl wichtigste Schritt nach vorn war erstens das Inkrafttreten des IT- Staatsvertrags und die Konstituierung des IT-Planungsrats im April 2010. Er hat sich inzwischen als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in den Bereichen Informationstechnik und des E- Governments etabliert und ist in den Verwaltungsstrukturen anerkannt. Drei Jahre intensive Arbeit im IT-Planungsrat haben gezeigt: Wir haben viele gute Ideen für ebenenübergreifende Projekte und dringend benötigte Infrastrukturmaßnahmen. Und wir müssen uns weiter dazu austauschen. Denn ich habe es bereits angesprochen bis zu einer flächendeckenden Umsetzung eines integrierten E-Governments liegt noch einiges an Arbeit vor uns. Ziel ist weiterhin, die historisch gewachsene Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu überwinden und Doppel- und Mehrfachstrukturen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Grundlage für unser Handeln bis zum Jahr 2015 ist bekanntlich die Nationale E-Government- Strategie kurz NEGS. Auch wenn seit der Verabschiedung der NEGS inzwischen fast drei Jahre vergangen sind, haben die darin beschriebenen Ziele nicht an Bedeutung verloren. Neuere Entwicklungen, wie das von ISPRAT thematisierte Mobile Government, lassen sich gut unter die bestehenden Ziele subsummieren. Insofern sehe ich vorerst keine Notwendig zur Ergänzung. Nichts desto trotz spielen Mobile Government-Lösungen bei der Verbesserung von Nutzerfreundlichkeit von E-Government-Anwendungen eine immer stärkere Rolle. Mit der Informationsplattform GOVAPPS haben wir 3

gemeinsam mit der Arbeitsgruppe 3 des IT-Gipfels einen leicht zu findenden und vertrauenswürdigen Ort für Apps im Internet geschaffen, die einen besonderen Mehrwert für die Öffentlichkeit bieten. Dort sind Anwendungen sowohl von öffentlichen, als auch von privaten Stellen zu finden. Open Government und GovData Ein zweiter Schritt nach vorne und auch Bestandteil der Nationalen E-Government Strategie ist das Open Government, also ein offeneres Verwaltungs- und Regierungshandeln. Damit einher gehen diverse neue Kooperations- und Partizipationsmöglichkeiten. Bislang gab es verschiedene Ansätze und Vorhaben. So veröffentlichen wir beispielsweise Gesetzentwürfe noch vor Kabinettreife so geschehen beim E- Government-Gesetz oder dem IT-Sicherheits-Gesetz, und führen Online- Konsultationen durch beispielsweise zum Netzentwicklungsplan Strom im Zusammenhang mit der Energiewende oder zum Eckpunktepapier Open Government. Eines unserer erklärten Ziele ist der Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten. Beteiligung setzt einen einfachen Zugang zu Informationen voraus. Nur wer die Fakten kennt, kann passende Ideen und Lösungen finden. Eine Entscheidende Voraussetzung sind in diesem Zusammenhang offene Verwaltungsdaten. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung transparenter zu machen und eine Beteiligung gut informierter Bürger an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Aus diesem Grund freut es mich besonders, dass Bund, Länder und Kommunen mittlerweile seit mehr als drei Monaten über den Prototyp des Portals GovData Das Datenportal für Deutschland ihre Daten mit Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft teilen. Ziel des Portals ist es, Verwaltungsdaten ebenenübergreifend und möglichst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Offene Daten sind aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wertvoll: Unternehmen können über GovData Datenschätze der Verwaltung erschließen und kostenfrei nutzen. So können auf Basis offener Daten von kreativen Köpfen beispielsweise Apps entwickelt werden, die anschließend bei GovApps und anderen Webseiten den Bürgerinnen und Bürgern zur Nutzung und zum Download zur Verfügung stehen. 4

Die hierfür benötigten Daten schlummerten bisher in den digitalen Aktenschränken der Verwaltung oder waren wenn sie schon online zugänglich waren schwer auffindbar. GovData soll das ändern. Klar ist aber auch: GovData ist ein Prototyp und steckt noch in den Kinderschuhen. Wenngleich bereits über 3.000 Datensätze verfügbar sind, arbeiten wir weiter daran, die Zahl qualitativ hochwertiger Datensätze stetig auszubauen. Uns muss bewusst sein: Ohne E-Government wird es kaum Open-Government geben können. Nur digitale Archive lassen sich über das Internet für alle öffnen. Das Datenportal ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere in der Verwaltung das Bewusstsein für die Chancen und Potentiale offener Verwaltungsdaten zu verankern. De-Mail und neuer Personalausweis Als dritten Punkt möchte ich unsere Bemühungen um mehr Vertrauen und Sicherheit im Internet ansprechen. Denn Vertrauen und Sicherheit in die Anwendungen des Internets sind das entscheidende Grundkapital für deren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt sowohl für das E-Government, als auch für den Privatsektor. Als weiterer Aspekt kommt die Usability, also die Einfachheit der Nutzung, hinzu. Gerade angesichts immer wieder zu findender Berichte über Datendiebstahl im Internet benötigen wir wirksame Instrumente, um unsere privaten Daten vor unberechtigten Zugriff zu schützen. Zudem müssen wir sicher sein, dass unser gegenüber im Netz auch wirklich der ist, für den wir ihn halten. Schließlich müssen wir dafür sorgen, dass diese Instrumente auch von Menschen mit einfachen Computerkenntnissen bedient werden können. Hier denke ich an die Einführung des neuen Personalausweises mit seiner eid- Funktion sowie den Start von De-Mail. Beide Anwendungen bieten als Infrastrukturen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich wirksam vor Missbrauch zu schützen, ohne dass sie auf die bequeme Nutzung des Internets bei behördlichen oder kommerziellen Angelegenheiten verzichten müssen. Durch das E-Government-Gesetz sorgen wir zudem dafür, dass sie neben der qualifizierten elektronischen Signatur als Schriftformersatz bei Behördenangelegenheiten anerkannt werden. Einen wichtigen Meilenstein haben wir dabei vor Kurzem erreicht: Im Bundestag wurde das E-Government-Gesetz beschlossen. Wir erwarten, dass es am kommenden Freitag auch den Bundesrat passiert. 5

Parallel zum Gesetzesprozess führen immer mehr Behörden von Bund, Ländern und Kommunen die eid-funktion und De-Mail ein. Genannt sei hier das Landratsamt Schweinfurt und die Stadt Höxter, die zu den ersten Behörden gehören, die De-Mail bereits in ihre Kommunikation mit den Bürgern integriert haben. Zudem können immer mehr Menschen elektronische Bürgerdienste beispielsweise im den Bereichen Melde- und Personenstandswesen mit Hilfe der eid-funktion elektronisch abwickeln. Wie jedoch bei der Einführung neuer Technologien üblich, fehlt es noch an leicht zugänglichen Fach- und Erfahrungswissen, das zur Integration von eid-funktion und De-Mail in praktische Verwaltungsarbeit notwendig ist. Technische, rechtliche und organisatorische Aspekte spielen hier eine Rolle. Das war bisher ein Hindernis, obwohl das Interesse der Behörden von Anfang an groß war. Im Frühjahr letzten Jahres haben wir daher die E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis ins Leben gerufen. Im ersten Schritt haben wir 31 Kooperationspartner verwaltungsübergreifend, gezielt und praxisnah in ihren Einführungsprojekten unterstützt. 49 Vorhaben mit hohem Mehrwert und Nachnutzungspotential wurden mit der Initiative umgesetzt. Ihre Ergebnisse werden derzeit allen interessierten Behörden nach dem Einer-für-Alle -Prinzip zur Verfügung gestellt. Zu jedem Projekt finden Sie zudem eine Ansprechstelle für direkte Nachfragen. Leichter kann der Zugang zu benötigtem Erfahrungswissen nicht sein. Mitte Mai diesen Jahres haben wir eine zweite Unterstützungsrunde eröffnet. Bis zum 15. Juli können Behörden aller Verwaltungsebenen wieder mit neuen Anwendungen ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden. Ich hoffe, das Interesse ist mindestens so groß wie bei der ersten Runde und fordere Sie gern auf, sich mit guten Ideen zu beteiligen. Näheres hierzu können Sie übrigens auch heute Nachmittag in unserem Fachforum erfahren. Nicht nur im Verwaltungskontext sind der neue Personalausweis und De-Mail von Nutzen. Dies wird ja manchmal in der Debatte vergessen. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen: Die TARGOBANK hat nach eigener Aussage über 600 Kundenvorgänge identifiziert, die per De-Mail erledigt werden können. Zum Beispiel darf die Bank nach einer Eheschließung den Familiennamen ändern, wenn die Kunden die Namensänderung per De-Mail mitteilen. Die verheirateten unter Ihnen werden sich sicherlich erinnern, was für ein Papierkrieg dies war und heute 6

noch ist. Bei Bundesweit knapp 400.000 Eheschließungen pro Jahr kommt eine relevante Fallzahl zusammen. Mit dem Lohn- und Gehaltsportal stellt die DATEV den elektronischen Lohnstreifen abgesichert mit dem neuen Personalausweis für 2,5 Millionen mittelständische Unternehmen mit mehr als 11 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Netz. Dadurch wird Porto und Aufwand für den monatlichen Versandt gespart. Auch für andere cloud-basierte Dienstleistungen mit hohen Datenschutzansprüchen kann dieses Portal wegweisend sein. Themen künftiger IT Anrede, soweit zu den gegangenen Schritten. Daraus ergibt sich nun die Frage, welche Richtung wir nach dieser Wegmarke einschlagen, um unser endgültiges Ziel zu erreichen. Die Tatsache, dass wir so häufig und leidenschaftlich an jeder Kreuzung erneut diskutieren, zeigt auf, dass diese Frage alles andere als trivial ist. Aber so, wie in einem Wald voller Bäume manchmal ein Schritt zur Seite den Weg in die Lichtung weist, brauchen wir meines Erachtens auch im E-Government einen Perspektivwechsel. Innerhalb der Bundesregierung wollen wir die anstehende Verabschiedung des E- Government-Gesetzes dazu nutzen, diesen Perspektivwechsel vorzunehmen. Dabei wollen wir uns künftig noch mehr vom Anliegen der Anwender von E-Government- Dienstleistungen leiten lassen. Die Frage lautet: Was brauchen die Nutzer konkret, damit Verwaltungsangelegenheiten jeglicher Art für sie so einfach wie möglich werden und sich in ihren Alltag integrieren lassen. Dieser Lebens- und Unternehmenslagen-Ansatz wird es uns ermöglichen, das unwesentliche vom wesentlichen zu trennen, mit unseren Ressourcen wirtschaftlich umzugehen und zugleich eine hohe Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der öffentlichen Hand zu bewirken. Neben der Umsetzung der selbst auferlegten Pflichten, die das Gesetz enthält, wollen wir die entstehenden Komponenten in unseren Lebens- und Unternehmenslagen-Ansatz einpassen. Unser Ziel ist es, für ausgewählte Lebenslagen Leuchtturmprojekte zu entwickeln, die nach Abschluss eine vollständig medienbruchfreie Bearbeitung ermöglichen. Uns ist dabei bewusst ist, dass sich Lebenslagen nicht nach Zuständigkeiten von Behörden ausrichten. Vielmehr werden die Leistungen der Verwaltung in einer 7

Lebens- oder Unternehmenslage häufig durch mehrere Behörden, oft sogar aus unterschiedlichen föderalen Ebenen, erbracht. Daher möchte ich Sie herzlich einladen, diesen Perspektivwechsel mit uns gemeinsam vorzunehmen. Die Zeit ist reif, mit der Digitalisierung der staatlichen Leistungserbringung in eine entscheidende Phase einzutreten. Alle wesentlichen Voraussetzungen für konsequentes E-Government sind geschaffen. Wir haben technische Infrastrukturen geschaffen wie npa und De-Mail. Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt mit dem E-Government-Gesetz. Wir haben eine haben große Bereitschaft der kommunalen Entscheidungsträger, ihre Ämter auf vollständig digitale Verwaltung umzustellen. Dabei sollten wir, Bund und Länder, sie unterstützen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir in der kommenden Wahlperiode einen umfassenden und integrierten Plan für die digitale Umsetzung der wichtigsten Leistungen des Staates beschließen und umsetzen. Anrede, um nochmals an den Anfang und zu Professor Rotert zurückzukommen: Die Anfänge des Internet zeigen uns, gut Ding will Weile haben. Wichtig ist ein gutes Gespür für wahre Innovationen, Experimentierfreude und Geduld. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen innovative zwei Tage hier in Leipzig. 8