Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011



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Transkript:

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 19

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)...5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV)...5 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)...5 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV)...6 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)...7 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten...7 6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten...7 6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten...8 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten...8 6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Schuldnergruppe...9 6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet...10 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge...10 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV)...11 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV)...13 9 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)...15 10 Marktrisiko ( 330 SolvV)...15 11 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333SolvV)...15 12 Operationelles Risiko ( 331 SolvV)...16 13 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)...17 14 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)...19 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 19

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung AT-Verträge BaFin EWB HGB InstitutsVergV IRBA KSA KWG MaRisk PWB SolvV ThürSpkVO Außertarifliche Verträge Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Einzelwertberichtigung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Thüringer Sparkassenverordnung s - Finanzgruppe Seite: 3 von 19

1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 insbesondere in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der die im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. In Kapitel 14 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Teile der von der SolvV geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht sowie auf der Website der Sparkasse unter www.sparkasse-saalfeld-rudolstadt.de veröffentlicht s - Finanzgruppe Seite: 4 von 19

2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. Risikoberichterstattung offengelegt. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2011 88.053 TEUR. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 45.218 TEUR. Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 3.667 TEUR zum Kernkapital. Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht zum Teil aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit betrug zwischen fünf und zehn Jahren; die Verzinsung beträgt zwischen 1,75 und 5,30 %. Die Emittentin verfügt über ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stichtag TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 48.681 dar.: offene Rücklagen 45.218 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 3.667 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -204 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 39.372 dar.: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG -1 davon: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG -1 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 88.053 s - Finanzgruppe Seite: 5 von 19

Die oben dargestellten Eigenmittel wurden nach aufsichtlichen Meldevorschriften ermittelt, so dass es zu Differenzen im Vergleich zur Darstellung im HGB-Jahresabschluss kommen kann. 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage unter Ziffer 2.3 Vermögenslage wieder. Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko in TEUR Standardansatz - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 4 - Sonstige öffentliche Stellen 162 - Institute 65 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 120 - Unternehmen 9.893 - Mengengeschäft 9.326 - Durch Immobilien besicherte Positionen 3.681 - Investmentanteile 1.230 - Sonstige Positionen 1.275 - Überfällige Positionen 2.773 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1.156 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 5.126 Total 34.811 Kapitalquoten Gesamtkapital- Kernkapitalquote in % quote in % Einzelinstitut 20,24 11,19 s - Finanzgruppe Seite: 6 von 19

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen aufgeschlüsselt zum Offenlegungsstichtag. Zur Ermittlung werden sämtliche Adressenrisikoausfallpositionen nach 9 SolvV, unter anderem auch Sachanlagen, ohne Beteiligungen und Verbriefungen berücksichtigt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Gesamtbetrag der Forderungen 1.022.137 421.258 3.084 6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland 1.018.125 417.677 3.084 EWR (ohne Deutschland) 3.667 3.581 - Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 345 - - Gesamt 1.022.137 421.258 3.084 s - Finanzgruppe Seite: 7 von 19

6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken 171.232 229.779 3.084 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) --- 48.351 --- Öffentliche Haushalte 206.844 139.412 --- Privatpersonen 300.247 --- --- Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 305.218 3.716 --- davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 3.762 --- --- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 6.590 --- --- Verarbeitendes Gewerbe 69.171 1.581 --- Baugewerbe 40.275 --- --- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 26.541 --- --- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 3.112 --- --- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 23.602 2.135 --- Grundstücks- und Wohnungswesen 60.478 --- --- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 71.687 --- --- Organisationen ohne Erwerbszweck 6.629 --- --- Sonstige Aktiva 31.967 --- --- Gesamt 1.022.137 421.258 3.084 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR < 1 Jahr 433.235 53.264 374 1 Jahr 5 Jahre 161.231 257.161 2.560 > 5 Jahre bis unbefristet 427.671 110.833 150 Gesamt 1.022.137 421.258 3.084 s - Finanzgruppe Seite: 8 von 19

6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Schuldnergruppe Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Hauptbranchen Gesamtinanspruch- Bestand Bestand Bestand Nettozu- Zu- Direktab- Eingänge Kredite in nahme aus in EWB PWB Rück- führung/- führung schrei- auf Verzug Verzug geratenen stellungen auflösung PWB bung abge- (ohne und notleidenden von EWB/ schrie- Wertbe- Krediten (mit Rück- bene richtigungs- Wertberichti- stellungen Forde- bedarf) gungen) rungen Betrag in Betrag in Betrag in Betrag in Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatpersonen 4.612 2.591 - -529 1.777 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 22.261 8.294 588-4.214 9.277 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 124 87 - -246 15 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5 5 - -70 - Verarbeitendes Gewerbe 2.556 872 - -554 3.447 Baugewerbe 3.263 1.192 - -849 2.668 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4.507 2.153 - -1.013 1.255 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 265 100 - -127 4 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 233 124 - -22 - Grundstücks- und Wohnungswesen 6.048 1.122 588-530 596 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5.260 2.639 - -803 1.292 Organisationen ohne Erwerbszweck 19 19-19 - Gesamt 26.892 10.904 2.784 588-4.724 287 189 319 11.054 Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf verschiedene Hauptbranchen nicht möglich und erfolgt s - Finanzgruppe Seite: 9 von 19

daher nicht. Ebenso haben wir bei den Direktabschreibungen und den Eingängen auf abgeschriebene Forderungen aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Aufgliederung nach Hauptbranchen verzichtet. 6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungs -bedarf) Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland 26.866 10.903 588 11.041 EWR (ohne Deutschland) 1 1-13 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 25 - - - Gesamt 26.892 10.904 2.784 588 11.054 Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung (Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt, ist eine Aufteilung auf geografische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht. 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2011. Daneben haben wir im Abschnitt C. Risikoberichterstattung unseres Lageberichtes die Methoden und Verfahren zur Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Kredit- und Adressrisiken ausführlich beschrieben. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen s - Finanzgruppe Seite: 10 von 19

Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgen eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Neubildung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute Vorsorgereserven gemäß 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Anfangs- bestand der Periode Neubildung Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR EWB 16.064 1.798 2.398 4.561-10.903 PWB 2.497 287 - - - 2.784 Rückstellungen* 178 465 23 - - 620 *einschließlich Rückstellungen für Prozessrisiken im Kreditgeschäft 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Kreditrisikominderungstechniken werden von der Sparkasse nicht eingesetzt. Insofern unterscheiden sich die Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten nicht. s - Finanzgruppe Seite: 11 von 19

Gesamtbetrag der Forderungen Risikogewicht Standardansatz in % vor nach Kreditrisikominderung Kreditrisikominderung Betrag in TEUR Betrag in TEUR 0 721.704 721.704 10 14.998 14.998 20 53.471 53.471 35 130.557 130.557 50 4.846 4.846 75 162.789 162.789 100 159.769 159.769 150 17.988 17.988 200 --- --- 350 --- --- Kapitalabzug --- --- Nominierte Agenturen ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz für die nachfolgenden Forderungsklassen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. KSA-Forderungsklassen mit Rating ( 328 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten: - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25 Abs. 3) - Öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4) Banken: - Multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA- Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt - Institute ( 25 Abs. 7) - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8) Ratingagentur Standard & Poors Moodys Standard & Poors Moodys s - Finanzgruppe Seite: 12 von 19

Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Unternehmen: - Unternehmen ( 25 Abs. 9) Investmentanteile: - Investmentanteile ( 25 Abs. 12) Verbriefungen: - KSA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 3) - IRBA-Verbriefungspositonen ( 227 Abs. 4) Ratingagentur Standard & Poors Moodys Standard & Poors Moodys Standard & Poors Moodys Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6 S&P AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis B- ab CCC+ Moody s Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 B1 bis B3 ab Caa1 Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Aus der SolvV-Meldung zum 31.12.2011 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 14.454 TEUR ausgewiesen. In den von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen sind keine Beteiligungen enthalten, die an einer Börse gehandelt werden. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks s - Finanzgruppe Seite: 13 von 19

Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse haben zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Hierunter fallen alle Beteiligungen, die nicht als Strategische oder Funktionsbeteiligungen einzustufen sind, wie beispielsweise Anlagen in einem geschlossen Immobilienfonds. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften ( 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften ( 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Sparkasse. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen lagen nicht vor. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. In ihrer Geschäftsstrategie hat die Sparkasse Grundsätze für das Eingehen von Beteiligungen aufgestellt. Danach geht die Sparkasse nur Beteiligungen ein, die den Regelungen der ThürSpkVO entsprechen oder für die eine Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht vorliegt und die im Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Sparkasse stehen und einer Risikobeurteilung unterzogen werden. Die einzugehenden Beteiligungen sollen mit der Erfüllung des Geschäftsauftrages der Sparkasse harmonisieren und deren Erwerb nicht auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne gerichtet sein. Die Beteiligungen dienen in der Regel einem langfristigen strategischen Zweck. Im Rahmen des vierteljährlichen Kreditrisikoreports wird die Entwicklung der Beteiligungen aufgezeigt und überwacht. s - Finanzgruppe Seite: 14 von 19

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in TEUR Beteiligungsgruppe A: Strategische Beteiligungen 13.734 davon Beteiligungszusagen 82 Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen 255 Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen 465 9 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken werden nicht verwendet. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Finanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Der Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Positionen ordnet die Sparkasse ausschließlich wohnwirtschaftliche Realkreditanteile zu. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Grundsätze für die Beleihung von Immobilien im Realkreditgeschäft der Sparkassen in Hessen und Thüringen (Beleihungsgrundsätze BelGrd) des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen- Thüringen zugrunde gelegt. 10 Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige ergaben sich zum Stichtag 31.12.2011 keine Eigenmittelanforderungen. 11 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333SolvV) Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. Risikoberichterstattung beschrieben. s - Finanzgruppe Seite: 15 von 19

Das Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos kann als negative Abweichung des Zinsüberschusses (Zinsspannenrisiko) bzw. des Barwertes (Vermögensrisiko) von einem zuvor erwarteten Wert verstanden werden. Unter Ertrags- und Risikogesichtspunkten stellt das Zinsbuch ein bedeutendes Portfolio der Sparkasse dar. Die Standardbetrachtung im Bereich des Zinsspannenrisikos (periodenorientierte Betrachtung), die wir quartalsweise vornehmen, sieht einen ad-hoc-zinsschock von +100 bzw. -100 Basispunkten bei konstanter Bilanzstruktur vor. Dabei werden die Fälligkeiten strukturerhaltend prolongiert. Die entsprechenden Risikowerte für das Jahr 2012 per Dezember 2011 sind nachfolgend aufgeführt. Zinsänderungsrisiko (periodenorientiert) Rückgang des Zinsüberschusses TEUR Zuwachs des Zinsüberschusses in TEUR Zinsschock +100 BP --- 327 Zinsschock -100 BP 784 --- Die Sparkasse erstellt und analysiert im Rahmen der internen Risikosteuerung zusätzlich eine Vielzahl von Szenarien (Kombinationen aus unterschiedlichen Zins- und Bilanzstrukturentwicklungen). Die Standardbetrachtung im Bereich des wertorientierten Zinsänderungsrisikos ist durch das BaFin-Rundschreiben 11/2011 vorgegeben und unterstellt eine plötzliche und unerwartete Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve von 200 BP nach oben und nach unten. Sie erfolgt in unserem Hause monatlich. Die entsprechenden Risikowerte stellen sich zum 31.12.2011 wie folgt dar: Zinsänderungsrisiko (wertorientiert) Schock + / - 200 BP in TEUR Rückgang des ökonomischen Wertes Zuwachs des ökonomischen Wertes 15.177 15.652 Der durch die Bankenaufsicht festgelegte Grenzwert einer negativen Barwertveränderung von 20 % der regulatorischen Eigenmittel wurde bei der Sparkasse im Geschäftsjahr 2011 zu keiner Zeit überschritten. Er betrug am 31.12.2011-17,24 %. 12 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Angaben zum operationellen Risiko finden sich im Lagebericht nach 289 HGB im Abschnitt C. Risikoberichterstattung. s - Finanzgruppe Seite: 16 von 19

13 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten wird für alle von der Sparkasse definierten Arten von Eigenhandelsgeschäften inklusive derivativer Finanzprodukte eine separate Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenzen erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Derivative Finanzinstrumente werden hierbei in Höhe des Kreditäquivalenzbetrages berücksichtigt. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die im Rahmen der Steuerung des Zinsbuchs eingesetzten Swaps werden von der Sparkasse nicht bewertet. Sie werden allerdings in die Ermittlung zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Geschäfte werden nur mit der zuständigen Landesbank Hessen-Thüringen, mit anderen Landesbanken oder mit der DekaBank abgeschlossen. Bezogen auf die vorhandenen Geschäfte bestehen aufgrund verbundweiter Sicherungssysteme bei der Sparkasse keinerlei Verträge, die die Sparkasse zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Für die mit den Landesbanken und der DekaBank geschlossenen derivativen Geschäfte werden durch die Sparkasse keine Sicherheiten hereingenommen, da aus Sicht der Sparkasse kein abzusicherndes Adressenausfallrisiko besteht. s - Finanzgruppe Seite: 17 von 19

Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten in TEUR Aufrechnungsmöglichkeiten in TEUR Anrechenbare Sicherheiten in TEUR Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten in TEUR Zinsbezogene Kontrakte 2.244 --- --- 2.244 Summe 2.244 --- --- 2.244 Kreditäquivalenzbetrag nach der Marktbewertungsmethode in TEUR Kontrahentenausfallrisikoposition 3.084 s - Finanzgruppe Seite: 18 von 19

14 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 1. Angaben zur Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütung der Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene erfolgt überwiegend auf dieser tariflichen Basis. Für die Vergütung der Vorstandsmitglieder gelten die auf landesgesetzlicher Grundlage durch die Sparkassenaufsichtsbehörde erlassenen Anstellungsrichtlinien für Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Thüringen. Die Vergütung kann neben der Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage enthalten, die jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Es werden im Institut grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Geschäftsbereich in erster Linie tarifliche, in untergeordnetem Umfang auch außertarifliche Vergütungselemente gewährt. Konkret unterscheiden wir folgende Vergütungsbestandteile: tariflich fixe (einschließlich AT-Verträge), tariflich variable (Sparkassensonderzahlung), außertariflich variable (einschließlich AT-Verträge, individuelle Zulagen, Provisionen). Mit Ausnahme der Provisionen für ausgewählte Verbundprodukte ist die Basis für die Zahlung der außertariflich variablen Vergütungsbestandteile individuell festgelegt. Provisionen und Zulagen werden laufend ausgezahlt, die anderen variablen Vergütungsbestandteile nach Ablauf des Geschäftsjahres. 2. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen Vergütungen betrugen 10.321 TEUR. Tariflich variable Vergütungen wurden in Höhe von 788,3 TEUR an 303 Beschäftigte ausgezahlt. Außertariflich variable Vergütungen in Höhe von 261,2 TEUR erhielten 207 Personen. In den vorstehenden Angaben sind auch die festen und variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Auf die Unterteilung der Angaben nach Geschäftsbereichen wird verzichtet, da das Vergütungssystem für alle Mitarbeiter gleichermaßen gilt. Ausblick Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde die Zahlung von Verbundprovisionen an die vertragsschließenden Beschäftigten eingestellt. s - Finanzgruppe Seite: 19 von 19