Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen



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Transkript:

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15

Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3 3 Risikomanagement ( 322 SolvV) 3 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 4 5 Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren ( 325, 330, 331 SolvV) 5 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 7 7 Adressenausfallrisiko ( 327 SolvV) 7 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten 8 7.2 Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete 8 7.3 Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen 8 7.4 Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten 9 7.5 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen 9 7.6 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten 10 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge 11 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz ( 328 SolvV) 11 9 Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagenbuch ( 332 SolvV) 12 9.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste 13 9.2 Realisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten 13 10 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) 13 11 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 15 12 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 15 Seite: 2 von 15

1 Vorwort Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). Nach 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geregelt. Die Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen (kurz Sparkasse ) kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht schon im Lagebericht oder im Jahresabschluss 2010 enthalten sind. Die Angaben in diesem Bericht der Sparkasse beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2010. 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. 3 Risikomanagement ( 322 SolvV) Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichts veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Seite: 3 von 15

4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen den Werten der Sparkasse zum 31. Dezember 2010 gemäß dem Meldeformular E UEB. Eigenkapitalstruktur Betrag in TEUR Eingezahltes Kapital - Sonstige anrechenbare Rücklagen 72.427 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken ( 340 g HGB) - Andere Kapitalbestandteile - darunter: Sonstiges Kapital ( 10 Abs. 4 KWG) davon mit Tilgungsanreiz - - - Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -116 Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 1) 72.311 Summe aus Ergänzungskapital 2) nach 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 35.078 Summe der Kapitalabzugsposten nach 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG - darunter: Summe der Kapitalabzugspositionen nach 10 Abs. 6 und 6a KWG - darunter: Abzugsbeträge nach 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG - - - Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 107.389 1) 2) ohne Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 72 Mio.. Diese umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Seite: 4 von 15

Das Ergänzungskapital der Sparkasse setzt sich aus längerfristigen Nachrangverbindlichkeiten zusammen, die die Anforderungen nach 10 Abs. 5 bzw. 5a KWG erfüllen und im Anhang erläutert sind. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch 340f HGB- Vorsorgereserven angerechnet. Drittrangmittel hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2010 keine im Bestand. 5 Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren ( 325, 330, 331 SolvV) Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2010 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen. Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko-Standardansatz zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Marktpreisrisiken sowie für Fremdwährungsrisiken wurden nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden nicht eingesetzt. Rohwaren- und sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzepts. Seite: 5 von 15

Kreditrisiko Eigenkapitalanforderung in TEUR KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 55.309 - Zentralregierungen 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - sonstige öffentliche Stellen 283 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - Internationale Organisationen 0 - Institute 1.376 - Unternehmen 21.851 - Mengengeschäft 17.359 - durch Immobilien besicherte Positionen 8.405 - überfällige Positionen 634 - Beteiligungen 1.929 - von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 646 - Investmentanteile 1.424 - sonstige Positionen 1.402 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz 0 Abwicklungsrisiken Abwicklungsrisiken 0 Marktrisiken 1) Marktrisiken im Standardansatz: 0 davon: - Zinsänderungsrisiken (Handelsbuch) 0 - Aktienpositionsrisiken (Handelsbuch) 0 - Währungsrisiken (Gesamtbuch) 0 - Rohwarenrisiken (Gesamtbuch) 0 - Sonstige Risiken (Gesamtbuch) 0 operationelle Risiken Basisindikatoransatz 6.604 Gesamtsumme 61.913 1) 325 (2) Nr. 3 SolvV i.v.m. 330 (1) SolvV Zum 31. Dezember 2010 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von 13,88 % und eine Kernkapitalquote von 9,3 %. Seite: 6 von 15

6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Derivate werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag auf die genehmigten Kontrahentenlimite angerechnet. Bei der Sparkasse werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt- und Kontrahentenrisiken setzt die Sparkasse Standardverfahren nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge. Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet. Bei der Sparkasse bestehen keine Verträge, die die Sparkasse im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Aufgrund des Materialitätsgrundsatzes gemäß 26a Absatz 2 KWG, kann eine Offenlegung quantitativer Informationen über die im Anhang zum Jahresabschluss dargestellten Angaben hinaus unterbleiben. 7 Adressenausfallrisiko ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die Angaben zu Beteiligungen und Verbriefungen, da deren Offenlegung in den Abschnitten 9 und 11 dieses Berichtes erfolgt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSA-Bemessungsgrundlagen gemäß 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen und Rückstellungen ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Seite: 7 von 15

7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Gesamtbetrag der Forderungen 1.400.771 807.106 522 7.2 Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der überwiegende Anteil der Forderungen (98,0 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische Aufgliederung der Forderungen verzichtet. 7.3 Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen Kredite, Zusagen Hauptbranchen und andere nichtderivative außerbi- Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente lanzielle Aktiva Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken 180.787 738.122 511 Privatpersonen 740.403 0 11 Unternehmen 390.812 31.067 0 Öffentliche Haushalte 33.282 10.973 0 Banken Ausland 0 4.975 0 Privatpersonen Ausland 4.362 0 0 Unternehmen Ausland 3.015 10.298 0 Öffentliche Haushalte Ausland 10.000 11.671 0 Sonstige 38.110 0 0 Gesamtbetrag der Forderungen 1.400.771 807.106 522 Seite: 8 von 15

7.4 Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR < 1 Jahr 434.169 405.562 0 1 Jahr bis 5 Jahre 248.517 291.029 26 > 5 Jahre bis unbefristet Gesamtbetrag der Forderungen 718.085 110.515 496 1.400.771 807.106 522 Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2010. Weitere Erläuterungen finden sich im Risikobericht des Lageberichtes. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. 7.5 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen Als notleidend werden in den nachfolgenden Übersichten solche Forderungen ausgewiesen, bei denen nach den Ausführungen im Anhang bzw. Lagebericht Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während es sich bei den Forderungen in Verzug um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung zum 31.12.2010 der Forderungsklasse überfällige Positionen ausgewiesen wurden und für die keine Risikovorsorge erforderlich war. Seite: 9 von 15

Hauptbranchen Nettozuführung/Auflösung von EWB/ Rückstellungen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Forderungen in Verzug (ohne Risikovorsorge) Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken - - - - - Privatpersonen Inland 18.634 10.202 87-779 2.944 Unternehmen Inland 30.315 16.037 2.986 1.994 3.990 Öffentliche Haushalte - - - - - Banken Ausland - - - - - Privatpersonen Ausland 1.615 775 0 350 36 Unternehmen Ausland - - - - - Öffentliche Haushalte Ausland - - - - - Summe 50.564 27.014 1) 3.073 1.565 6.970 1) Inklusive pauschalierte EWB in Höhe von 861 TEUR Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 1.907 TEUR. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen belaufen sich unter Berücksichtigung der Direktabschreibungen auf 150 TEUR. 7.6 Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten Da der überwiegende Anteil der notleidenden (96,8 %) und der sich in Verzug befindlichen Forderungen (99,5 %) sowie der Summe der Risikovorsorge (97,4 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische Aufgliederung der Forderungen und Risikovorsorge verzichtet. Seite: 10 von 15

7.7 Entwicklung der Risikovorsorge Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr 2010. Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR EWB 27.716 (+) 4.515 (-) 4.740 (-) 477 27.014 Rückstellungen 1.587 (+) 1.877 (-) 391 (-) 0 3.073 PWB 2.415 (+) 0 (-) 508 (-) 0 1.907 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz ( 328 SolvV) Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Forderungskategorie Forderungsklasse Ratingagenturen Staaten Zentralregierungen Regionalregierungen sonstige öffentliche Stellen Banken Unternehmen Verbriefungen Institute von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen KSA-Verbriefungspositonen ( 227 Abs.3) Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Seite: 11 von 15

Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken im Rahmen der SolvV in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten Risikogewichten zugeordnet sind. Vorhandene Investmentfonds sind in der Zeile Risikogewicht 100 % enthalten. Risikogewicht in % Summe der Positionswerte Standardansatz Betrag in TEUR 0 829.179 10 80.777 20 108.793 35 300.182 50 10.367 75 289.315 100 329.124 150 3.445 Kapitalabzug - Summe 1.951.183 9 Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagenbuch ( 332 SolvV) Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Sparkasse gliedert ihre Beteiligungen in strategische- und Kapitalbeteiligungen. Die Beteiligungen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Seite: 12 von 15

9.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Unrealisierte Neubewertungsgewinne/- verluste Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Der Wert der Beteiligungen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert 1) Vergleich Unrealisierte Neube- wertungsgewinne/- verluste Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Insgesamt Davon im Ergänzungskapital berücksichtigte Beträge in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR Strategische Beteiligungen 2) börsennotiert 0 0 0 0 andere 24.093 24.093 0 0 Kapitalbeteiligungen 3) börsennotiert 0 0 0 0 Andere 16 16 0 0 1) Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. 2) Zur Stärkung des Verbundgedankens. 3) Zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur. 9.2 Realisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Gewinne/Verluste aus Verkäufen und Abwicklungen von Beteiligungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 10 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen des Lageberichts. Die Risiken resultieren durch ansteigen, absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse wird sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen untersucht. Seite: 13 von 15

Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen auf festverzinslichen Aktiva und Passiva, sodass sich bei Marktzinsveränderungen z. B. der Zinsaufwand stärker erhöhen kann als der Zinsertrag. In regelmäßigen Abständen wird das gesamte Zinsänderungsrisiko der Sparkasse mithilfe von Zinsspannensimulationen ermittelt. Das Zinsspannenrisiko wird unter Berücksichtigung der Konditionenpolitik in Verbindung mit definierten Mischungsverhältnissen über unterschiedliche Zinsszenarien und Geschäftsstrukturszenarien berechnet (Methode der Gleitenden Durchschnitte ) und der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt. Die Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos auf die zukünftige Ertragslage sind daher im Sinne einer langfristig orientierten Geschäftspolitik beherrschbar. Neben der GuV-orientierten Berechnung zur Ermittlung des Zinsspannenrisikos nutzt die Sparkasse das Modell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung (Barwertkonzept). Dieses System liefert neben den GuV-orientierten Berechnungen zusätzliche Entscheidungsimpulse. Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungsströme (Cash-Flows). Diese Zahlungsströme werden mit der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellen Rendite abgezinst. Die Zinsbindung bzw. die Zahlungsströme variabel verzinslicher Geschäfte leitet die Sparkasse nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten dieser Geschäfte ab. Für den aus dem Gesamt-Cash-Flow der Sparkasse errechneten Barwert wird anschließend das Verlustrisiko ermittelt und der zu erwartenden Performance gegenübergestellt. Die Berechnungen des Value-at-Risk und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsveränderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten drei Monate (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 95% berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer vom SparkassenVerband Baden-Württemberg allgemein als effizient definierten Benchmark sowie einer als effizient bewerteten Spannbreite des Risiko-/Ertragsverhältnisses. Abweichungen zeigen ggf. Bedarf von Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen. Seite: 14 von 15

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebene Verschiebung um +130 und -190 Basispunkte verwendet. Zinsänderungsrisiken Verschiebung um + 130 und - 190 Basispunkte Rückgang in Mio. Euro Zuwachs in Mio. Euro Wirtschaftlicher Wert 10,2 15,4 11 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse war zum 31. Dezember 2010 in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. 12 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Für Zwecke der SolvV berücksichtigt die Sparkasse anrechnungsmindernd keine Sicherheiten und nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach 206 ff. SolvV. Seite: 15 von 15