Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

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Transkript:

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur 4 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 5 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen 6 7 Adressenausfallrisiko 6 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten 8 7.2 Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten 8 7.3 Forderungsarten nach Branchen 8 7.4 Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten 9 7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen 10 7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten 11 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge 12 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz 12 9 Marktrisiken 13 10 Operationelles Risiko 14 11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen 14 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene 15 13 Verbriefungen 16 14 Kreditrisikominderungstechniken 17 15 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme zur Erfüllung 17 der Offenlegungspflichten gemäß 7 InstitutsVergV Seite 2 von 19

1 Einleitung Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Das Grundkonzept dieser Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Im Rahmen dieses Drei-Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). Nach 26a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung (KWG) haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung (SolvV) - geregelt ( 319 337 SolvV). Für diesen Offenlegungsbericht zum Stichtag 31. Dezember 2013 kommen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und der Solvabilitätsverordnung in den bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassungen zur Anwendung. Die neuen Vorgaben zur Offenlegung gemäß den Artikeln 431 ff. der ab dem 1. Januar 2014 anzuwendenden Eigenkapitalverordnung CRR sind für den Offenlegungsbericht zum 31.12.2014 einschlägig. Die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch kommt den Offenlegungspflichten in wesentlichen Teilen durch den Lagebericht und den Jahresabschluss, die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sind, nach. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der Solvabilitätsverordnung erforderlichen Angaben, die nicht schon im Lagebericht 2013 oder im Jahresabschluss 2013 enthalten sind. Den quantitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11) und zur Risikovorsorge (Kap. 7.5 bis 7.7) liegen Bilanzwerte zugrunde. Diese wurden dem Jahresabschluss entnommen, der am 17.06.2014 festgestellt wurde. Alle anderen quantitativen Angaben beziehen sich auf den Datenstand, der im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldung zur Eigenkapitalausstattung zum Meldestichtag 31. Dezember 2013 verwendet wurde. Seite 3 von 19

Bei dem Verweis auf die qualitativen Aussagen zum Risikomanagement, zur Angemessenheit des internen Kapitals und den qualitativen Angaben zu den Beteiligungen (Kap. 11) liegt der festgestellte Jahresabschluss zugrunde. Die anderen qualitativen Angaben (insb. zu den Eigenkapitalbestandteilen) beziehen sich auf den Meldestichtag 31. Dezember 2013. In Kapital 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in TEUR in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 2 Risikomanagement Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikobericht offen gelegt. 3 Anwendungsbereich Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe gem. 10a KWG und erstellt keinen handelsrechtlichen Konzernabschluss. Daher erfolgen keine Angaben über Unterschiede zwischen handelsrechtlicher Konsolidierung und der Zusammenfassung zu einer Institutsgruppe nach 10a KWG. 4 Eigenmittelstruktur Das Kernkapital besteht aus offenen Rücklagen in Höhe von 49.481 TEUR. Im Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB in Höhe von 23.500 TEUR enthalten. Im Ergänzungskapital der Sparkasse in Höhe von 26.576 TEUR sind längerfristige Nachrangverbindlichkeiten (Sparkassenkapitalbriefe) enthalten, die die Anforderungen nach 10 Abs. 5 bzw. 5a KWG erfüllen. Hinsichtlich der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten liegen die gewährten Zinssätze zwischen 1,00 % und 5,15 % bei Fälligkeiten bis zum 16.01.2022. Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus noch 340f-Vorsorgereserven angerechnet. Seite 4 von 19

TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 72.972 Offene Rücklagen 49.481 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g des HGB 23.500 Summe der Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG vom Kernkapital 9 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen 26.576 gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG vom Ergänzungskapital --- nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG --- Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 99.548 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt mittels des im Risikobericht des Lageberichts beschriebenen Risikotragfähigkeitskonzepts. Die Angemessenheit der gesetzlichen Eigenmittelausstattung der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko in TEUR Standardansatz (ohne Verbriefungen) - Zentralregierungen --- - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften --- - Sonstige öffentliche Stellen 88 - Multilaterale Entwicklungsbanken --- - Internationale Organisationen --- - Institute 1.136 Seite 5 von 19

- Von Kreditinstituten emittierte gedeckte --- Schuldverschreibungen - Unternehmen 10.284 - Mengengeschäft 5.540 - Durch Immobilien besicherte Positionen 4.782 - Investmentanteile 65 - Sonstige Positionen 443 - Überfällige Positionen 634 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz --- Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1.034 Marktrisiken Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken --- operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 3.615 Eigenmittelanforderung insgesamt 27.621 Kapitalquoten Zum 31.12.2013 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkennziffer von 28,83 % und eine Kernkapitalquote von 21,14 %. 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen Die Sparkasse hat keine derivativen Adressenausfallpositionen, daher erfolgen hier keine Angaben. Von außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen ( Netting ) machen wir keinen Gebrauch. 7 Adressenausfallrisiko Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte Seite 6 von 19

werden jeweils mit der SolvV-Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderung gem. 49 Abs. 2 SolvV ausgewiesen. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Definition in Verzug und notleidend Die Sparkasse wendet die kundenbezogene Ausfalldefinition gem. 25 Abs. 16 i.v.m. 125 SolvV an. Forderungen werden als überfällig für Zwecke der Ermittlung des Eigenkapitalbedarfs klassifiziert, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen werden kann oder wenn ein wesentlicher Teil der Gesamtschuld eines Kreditnehmers mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage überfällig ist. Diese Definition liegt bei der Angabe des Eigenkapitalbedarfs für überfällige Positionen in Kapitel 5 dieses Berichts zugrunde. Als notleidende Forderungen definieren wir für den Offenlegungsbericht alle Forderungen eines Kunden, für den Einzelwertberichtigungen, asservierte Zinsen (Zinskorrekturposten) oder Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter vorliegen. Seite 7 von 19

Als in Verzug werden im Offenlegungsbericht alle Forderungen eines Kunden ausgewiesen, wenn der Kunde als überfällig klassifiziert wurde, aber nicht als notleidend gilt. 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, wird auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten Gesamtbetrag der Forderungen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle te Derivative Instrumen- Wertpapiere Aktiva TEUR TEUR TEUR 712.967 218.494 --- 7.2 Forderungsarten nach geographischen Hauptgebieten Kredite, Zusagen und Geografische Hauptgebietve außerbilanzielle te andere nichtderivati- Derivative Instrumen- Wertpapiere Aktiva TEUR TEUR TEUR Deutschland 705.993 218.494 --- EWR (ohne Deutschland) 3.459 --- --- Sonstige 3.515 --- --- Summe 712.967 218.494 --- 7.3 Forderungsarten nach Branchen Kredite, Zusagen und Branche andere nichtderivative außerbilanzielle strumente Derivative In- Wertpapiere Aktiva TEUR TEUR TEUR Banken 163.329 217.687 --- Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) --- 807 --- Öffentliche Haushalte 39.407 --- --- Privatpersonen 315.020 --- --- Unternehmen und wirtschaftlich 168.029 --- --- Seite 8 von 19

selbständige Privatpersonen Davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 5.490 --- --- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen 927 --- --- und Erden Verarbeitendes Gewerbe 52.036 --- --- Baugewerbe 16.550 --- --- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 20.019 --- --- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 9.937 --- --- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 9.169 --- --- Grundstücks- und Wohnungswesen 7.196 --- --- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 46.705 --- --- Organisationen ohne Erwebszweck 6.122 --- --- Sonstige Positionen 21.060 --- --- Gesamt 712.967 218.494 --- 7.4 Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten Kredite, Zusagen Restlaufzeiten und andere nichtderivative ausserbilante Derivative Instrumen- Wertpapiere zielle Aktiva TEUR TEUR TEUR < 1 Jahr 250.444 31.894 --- 1 Jahr bis 5 Jahre 141.380 88.960 --- > 5 Jahre bis unbefristet 321.143 97.640 --- Summe 712.967 218.494 --- Seite 9 von 19

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB (inkl. Zinskorrekturposten) Bestand Rückstellungen (mit Wertberichtigungscarakter) Nettozuführung / -auflösung von EWB bzw. Rückstellungen*) Direktabschreibungen / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen *) **) Kredite in Verzug Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch 7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Branchen Branche Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Davon: TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 426 138 --- -124-16 1.558 8.138 3.663 265 447 473 1.793 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe --- --- --- --- --- 13 --- --- --- --- --- --- 4.556 2.865 265 474 --- 453 120 119 --- -2 --- 74 111 7 --- -16 --- 326 179 34 --- -5 --- 1 --- --- --- --- 484 --- 33 32 --- --- --- --- 3.139 606 --- -4-11 926 Seite 10 von 19

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB (imkl. Zinskorrekturposten) Bestand Rückstellungen (mit Wertberichtigungscharakter) Nettozuführung / -auflösung von EWB bzw. Rückstellungen (mit Wertberichtigungscharakter)*) Direktabschreibungen / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen*) **) Kredite in Verzug Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Positionen Gesamt --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 11 8.564 3.801 265 323 457 3.362 *) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschr. Forderungen **) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden und beträgt insgesamt 291 TEUR. 7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten Geografische Hauptgebiete Deutschland EWR (ohne Deutschland) Sonstige TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 8.564 3.801 265 323 457 3.362 --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Summe 8.564 3.801 265 323 457 3.362 *) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung / Verbrauch EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschr. Forderungen **) inkl. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen auf Beteiligungen Seite 11 von 19

Anfangsbestand der Periode Fortschreibung der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB (inkl. Zinskorrekturposten) Rückstellungen (mit Wertberichtigungscharakter) 3.113 1.220 163 369 --- 3.801 630 5 370 0 --- 265 PWB 319 --- 28 --- --- 291 Summe 4.062 1.225 561 369 --- 4.357 8 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz Nachfolgende Übersicht enthält die Ratingagenturen und die KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Forderungskategorie Forderungsklasse Ratingagentur Staaten Zentralregierungen Regionalregierungen Sonstige Öffentliche Stellen Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Institute Gedeckte Schuldverschreibungen Banken Multilaterale Entwicklungsbanken Keine Unternehmen Unternehmen Keine Investmentanteile Investmentanteile Keine Verbriefungen Verbriefungen Keine Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungskategorien auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Für die Forderungsklasse Institute und Gedeckte Schuldverschreibungen kommt das Rating des Sitzstaates gem. 31 SolvV zur Anwendung. Für die benannten Forderungskategorien wird jeder Emission falls vorhanden deren externes Rating zugeordnet (Emissionsrating). Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating Seite 12 von 19

anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den angegebenen Risikogewichtsbändern zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung % TEUR TEUR 0 338.521 338.521 10 --- --- 20 76.510 76.510 35 170.803 170.803 50 61 61 70 --- --- 75 92.326 92.326 90 --- --- 100 149.715 149.715 115 --- --- 150 3.998 3.998 > 150 bzw. Kapitalabzug --- --- Summe 831.934 831.934 9 Marktrisiken Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Marktrisiken liegen unterhalb der aufsichtsrechtlichen Bagatellgrenzen, so dass keine Angabe erfolgt. Seite 13 von 19

10 Operationelles Risiko Zur Bestimmung des bankaufsichtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko nutzt die Sparkasse den Basisindikatoransatz. 11 Adressenausfallrisiko Beteiligungen Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Die Sparkasse verfolgt bei Ihren Beteiligungen nachstehende Ziele: - Strategische Beteiligungen Stärkung des Verbundgedankens - Funktionsbeteiligungen Stärkung des Vertriebs Synergieeffekte durch Auslagerungen - Kapitalbeteiligungen Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur Erzielung von Erträgen Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der Bilanzwert, der beizulegende Zeitwert und der Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Bei einigen Beteiligungen wird in der Spalte beizulegender Zeitwert der Bilanzwert mit einem Gesamtbetrag von 4.588 TEUR angegeben, weil ein beizulegender Zeitwert nach den Bewertungsmassstäben des HGB nicht ermittelt wurde, da keine Anzeichen für einen Wertberichtigungsbedarf bestanden. Seite 14 von 19

Bilanzwert beizulegender Börsenwert Zeitwert TEUR TEUR TEUR Funktionsbeteiligungen börsennotiert --- --- --- andere 361 361 --- Strategische Beteiligungen börsennotiert --- --- --- andere 12.115 12.115 --- Kapitalbeteiligungen börsennotiert --- --- --- andere 1 1 --- Summe 12.477 12.477 --- Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Latente Neubewertungsgewinne / verluste Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Abwick- Ergänzungskapital Davon im Kern- und insgesamt lung berücksichtigte Beträge TEUR TEUR TEUR Gesamt --- --- --- 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren durch Ansteigen, Absinken oder Drehen der Zinsstrukturkurve. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen folgende Annahmen zu Grunde: Ausgangsbasis ist das aktuelle Kunden- und Eigengeschäftsvolumen des jeweiligen Monats Simulation des Kundengeschäfts (Aktiv und Passiv) mit pauschalen Wachstumsraten je Positionsnummer für die Folgejahre Pauschales Wachstum der eigenen Wertpapiere Mögliche Kündigungs- oder Verfügungsmöglichkeiten vor Ablauf der Festzinsbindungsfrist im Einlagenbereich werden im Gesamtzahlungsstrom mit Hilfe von Seite 15 von 19

Korrektur-Cash-Flows, welche zum einen das geschätzte Ausübungsverhalten auf Basis historischer Daten (statistische Ausübung) und zum anderen das Ausübeverhalten aufgrund der Veränderung der Zinsstrukturkurve (optionale Ausüber) abbilden, berücksichtigt. Für variable Produkte wie Spar- und Sichteinlagen mit unbestimmter Zinsund/oder Kapitalbindung werden für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos mittels eines Modells gleitender Durchschnitte Ablauffiktionen ermittelt, für die durch die Berücksichtigung kurzfristiger gleitender Durchschnitte in ausreichendem Ausmaß Vorsorge für kurzfristige Volumensschwankungen gegeben ist. Entsprechend der unterschiedlich erwarteten Glattstellungs- bzw. Entscheidungsperioden wird ein Value-at-Risk fürs Anlagebuch für eine Haltedauer von 90 Tagen berechnet. Das Konfidenzniveau beträgt 95 %. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse unterschiedliche Zinsentwicklungen: Konstante Zinsen Parallelanstieg um bis zu + 200 Basispunkten Parallelrückgang um bis zu - 200 Basispunkten Sowie weitere unterschiedlichste Zinsszenarien Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Verschiebungen um + 200 bzw. 200 Basispunkte verwendet: Zinsänderungsrisiken Verschiebung um + 200 und 200 Basispunkte Rückgang Zuwachs TEUR TEUR Wirtschaftlicher Wert 22.629 17.439 13 Verbriefungen Die Sparkasse war zum 31.12.2013 in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert. Seite 16 von 19

14 Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisikominderungstechniken werden für Zwecke der SolvV nicht verwendet. Die Sparkasse nutzt Grundpfandrechte als Instrument zur Verringerung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbedarfs. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Da keine finanziellen Sicherheiten, keine Garantien und Kreditderivate als Kreditrisikominderung für Zwecke der SolvV angesetzt werden, erfolgt kein tabellarischer Ausweis dieser Beträge. 15 Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme zur Erfüllung der Offenlegungspflichten gemäß 7 InstitutsVergV 15.1. Grundsätzliches Die Beschäftigten der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch sind Angestellte des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk. Die Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch sind Angestellte des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Ihre Vergütung richtet sich nach den Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern für die Vergütung und Versorgung von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält eine Festvergütung, die aus Jahresgrundbetrag, Zulage, Sonderzahlung, Dienstaufwandsentschädigung und Verbundprämie besteht. Die Sparkasse verzichtet auf die Unterteilung nach Geschäftsbereichen, da variable Vergütungen nicht im risikotragenden Geschäft eingesetzt werden. Seite 17 von 19

15.2. Vergütungssysteme 15.2.1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem, dessen Ziele aus der geschäftspolitischen Zielsetzung abgeleitet sind, leistungsorientierte Einmalzahlungen und Incentives erhalten. Zusätzlich werden sogenannte Direktprovisionen auf der Grundlage der jeweiligen Provisionsregelung für Verbundabschlüsse und Sparkassenprodukte gewährt. 15.2.2. Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind Gesamtzielerreichungsgrade, die sich aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen ergeben. Der Gesamterreichungsgrad wird aus einer Summe von Einzelzielen gebildet, ist auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigt auch qualitative Ziele. Bei den Direktprovisionen sind die Vergütungsparameter die abgeschlossenen Verträge der Verbundpartner und sparkasseneigener Produkte, bei den leistungsorientierten Einmalzahlungen und den Incentives besondere im vorangegangenen Jahr erbrachte Leistungen. 15.2.3. Zusammensetzung der Vergütung Die Beschäftigten erhalten die tarifliche Vergütung. Zahlungen aus dem zielorientierten Vergütungssystem, leistungsorientierte Einmalzahlungen, Incentives und Direktprovisionen stellen daneben die einzigen variablen Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar. 15.2.4. Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus der zielorientierten Zusatzvergütung und die leistungsorientierten Einmalzahlungen werden einmal jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres, die Direktprovisionen normalerweise vierteljährlich ausbezahlt. 15.2.5. Gesamtbetrag aller Vergütungen Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich der Vergütung der Vorstandsmitglieder) im Kalenderjahr 2013: 7.390 T Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus der zielorientierten Zusatzvergütung, leistungsorientierten Einmalzahlungen und Direktpro-visionen im Kalenderjahr 2013: 333 T. Seite 18 von 19

15.2.6. Anzahl der Begünstigten Die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung im Kalenderjahr 2013: 139 Beschäftigte 15.3. Externe Berater Eine Einbindung externer Berater und Interessengruppen bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems ist nicht erfolgt. Seite 19 von 19