Allgemeine Geschäftsbedingungen der east Hotel und Restaurant GmbH



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Transkript:

east Hotel & Restaurant GmbH (nachfolgend auch east genannt) Simon-von-Utrecht-Strasse 31 20359 Hamburg Tel: +49 40 309930 Fax: +49 40 30993200 E-Mail: info@east-hamburg.de Allgemeine Geschäftsbedingungen der east Hotel und Restaurant GmbH 1 Geltungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restaurant, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie Hotelzimmern des east zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten etc., inklusive aller damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des east sowie für gastronomische Dienstleistung. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des east. 3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung 1. Die Angebote des east sind stets freibleibend. 2. Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des east zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 3. Eine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen ist für das east nur verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist. 4. Die Vertragspartner sind das east und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Vermittlers vorliegt. 5. Das east haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das east die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des east beruhen. Einer Pflichtverletzung des east steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des east auftreten, wird das east bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das east rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken. 6. Alle Ansprüche gegen das east verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des east beruhen. 7. Mit dem Vertragsabschluss stimmen Sie zu, dass Ihre Daten für den Versand von allgemeinen east Informationen genutzt werden können. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Sie können den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter sales@east-hamburg.de widerrufen. 3 Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung 1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des east zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des east an Dritte. 2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Zimmerraten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7% auf Logis. Zukünftig gesetzlich verordnete steuerliche oder abgabenbezogene Änderungen wirken sich entsprechend auf die Zimmerraten aus. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung bzw. Anreisetag 4 Monate und erhöht sich der vom east allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen und marktgerecht angepasst werden. 3. Rechnungen des east ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das east ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das east berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem east bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten. 4. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das east, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass das east den Zahlungsverzug unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt. 5. Sollte die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlung nicht geleistet werden, so ist das east berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Seite 1 von 6

6. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit Gültigkeitsdatum als Garantie, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Das east ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 80% des vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsatzes, bis spätestens 25 Tage vor dem Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto, gegen Anzahlungsrechnung zu überweisen. Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung. Sollte 21 Tage vor Anreise keine Vorauszahlung eingegangen sein, werden die reservierten Zimmer wieder in den freien Verkauf gegeben. Auf alle nicht weiterverkauften Zimmereinheiten erheben wir eine Stornierungsgebühr von 80% 7. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist das Hotel berechtigt eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages zu verlangen. Desweiteren muss neben der Depositrechnung eine gültige Kreditkartennummer hinterlegt werden Das Hotel behält sich vor, offene Leistungen am Veranstaltungstag von der Kreditkarte abzubuchen. Beispiel: 80% Deposit geleistet / 20% und weitere Extras werden direkt von der Kreditkarte abgebucht. 8. Anzahlungen bei Hochzeitsveranstaltungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit Gültigkeitsdatum als Garantie, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Das Hotel ist berechtigt die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 80% des vereinbarten bzw. des zu erwartenden Umsatzes, bis spätestens 180 Tage (bei Unterschreitung von 180 Tagen nach Vertragsabschluss) vor Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto, gegen Anzahlungsrechnung, zu überweisen. Ausschlaggebend ist das Valutadatum der Überweisung. 9. Die Rechnungsstellung kann elektronisch (per E-mail; als PDF-Datei) oder per Post erfolgen. 10. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das east ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. 11. Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die einzelnen Rechnungsbelege durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dienen dem east die nicht unterschriebenen Rechnungsbelege als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht. 12. Das east zahlt Kommissionen für alle Buchungen, die über registrierte Agenturen vorgenommen werden. Kommissionierbar sind nur die Raten, die auch im Voraus vom Hotel als solche angegeben sind. Die Kommission, die an Reiseagenturen ausgezahlt wird, beläuft sich auf einen vorab festgelegten Wert des Zimmerpreises exkl. Frühstück/Mahlzeiten, Steuern und Servicegebühren. Die Zahlung erfolgt über das east direkt bzw. über WPS, einen entsprechenden Service-Anbieter. 4 GEMA 1. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das east wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt. 5 Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen 1. Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des east und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt. 6 Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt 1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang. 2. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser ggf. folgenden Schadenersatz zu leisten: kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem east zugeht. Schadenersatz i.h. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 45 Tage vor Schadenersatz i.h. von 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor Schadenersatz i.h. von 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 10 Tage vor 3. Stornierungsbedingungen und außerordentliche Entschädigungspflichten für Hochzeiten und Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen und Reservierungen während den Hamburger Messe- und Kongresszeiten und öffentlichen Events in Hamburg: kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis zu 180 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem east zugeht. Schadenersatz i.h. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 150 Tage vor Seite 2 von 6

Schadenersatz i.h. von 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 120 Tage vor Schadenersatz i.h. von 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 90 Tage vor 4. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Veranstalter dem east die Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 14 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben. 5. Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl um mehr als 20% nach oben überschritten wird, muss sich das east eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge bzw. der vereinbarten Preise vorbehalten. Eine abweichende Teilnehmerzahl nach unten kann wie folgt berücksichtigt werden: ab 10 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 6. können 20% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden. Ab 4 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 10% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden. Stornierungen, die am Tag vor der Veranstaltung vorgenommen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 7. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 8. Ferner ist das east berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn: höhere Gewalt oder andere vom east nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden. Wenn das east begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des east in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des east zuzurechnen ist. 9. Das east hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 10. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das east, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des east. 11. Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Veranstaltungsräume sowie weitere Leistungen nicht weiter verkauft werden können. 7 Stornierungsbedingungen bei Tischreservierungen im uppereast: 1. Bei Tischreservierungen mit einem vereinbarten Mindestumsatz (brutto) pro Tisch von EUR 400,- bzw. EUR 600,- im VIP-Bereich, muss eine Kreditkartennummer mit Gültigkeitsdatum als Garantie mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Der uppereast Club ist berechtigt die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. 2. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten: keinen Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis zu 24 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraumes (ab 23 Uhr der jeweiligen Clubnacht) dem east zugeht. Schadenersatz i.h. von 80% des Wertes des vereinbarten Mindestumsatzes, wenn die schriftliche Stornierung nach Ablauf der Frist von 24 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraumes dem east zugeht. 8 Stornierungen und automatischer Verfall von Hotelzimmern 1. Das east hält definitiv reservierte Zimmer auf garantierter Basis, das heißt Zimmer werden auch nach 18:00 Uhr freigehalten. Im Falle einer Nichtanreise werden 80% des bestätigten Preises in Rechnung gestellt. 2. Für Stornierungen bei definitiven Reservierungen gilt Folgendes: 1-5 Hotelzimmer Bis 18:00 Uhr am Anreisetag können die Zimmer kostenfrei storniert werden. Nach dieser Frist werden 80% der Zimmerrate in Rechnung gestellt. 6-25 Hotelzimmer Bis 30 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. Bis 15-29 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 5-14 Tage vor Ankunft der Gruppe wird Zimmer werden 80% 0-4 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% 26-50 Hotelzimmer Bis 45 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. 30-44 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 10-29 Tage vor Ankunft der Gruppe wird Zimmer werden 80% Seite 3 von 6

0-9 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% ab 51 Hotelzimmern Bis 90 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. 30-89 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 15-29 Tage vor Ankunft der Gruppe wird eine Stornierung von maximal 10% der gebuchten Zimmer akzeptiert, die 29 Tage vor Anreise noch reserviert sind. Für jedes weitere darüber hinaus stornierte Zimmer werden 80% 0-14 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Zimmer nicht weiter verkauft werden können. 3. Zimmerkontingente, welche individuell abgerufen werden, unterliegen folgenden automatischen Verfallfristen: 1-20 Hotelzimmer 60 Tage vor Ankunft verfallen 50% der nicht abgerufenen Zimmer. 30 Tage vor Ankunft verfallen 50% der restlichen nicht abgerufenen Zimmer. 14 Tage vor Ankunft fallen alle nicht abgerufenen Zimmer wieder in die allgemeine Verfügbarkeit zurück. Das east hält aus dem Abrufkontingent individuell reservierte Zimmer auf garantierter Basis, das heißt, Zimmer werden auch nach 18:00 Uhr freigehalten. Im Falle einer Nichtanreise werden 80% des bestätigten Preises in Rechnung gestellt. Die Zimmer können bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der bestätigten Zimmerrate an. ab 21 Hotelzimmern Das east behält sich das Recht vor, alle Absprachen über automatischen Verfall und Stornierungsfristen eines Abrufkontingents auf Anfrage des Kunden individuell zu vereinbaren. 4. Stornierungsbedingungen und außerordentliche Entschädigungspflichten für Hochzeiten und Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen und Reservierungen während den Hamburger Messe- und Kongresszeiten und öffentlichen Events in Hamburg: Das east hält definitiv reservierte Zimmer auf garantierter Basis, das heißt, Zimmer werden auch nach 18:00 Uhr freigehalten. Im Falle einer Nichtanreise werden 80% des bestätigten Preises in Rechnung gestellt. Für Stornierungen bei definitiven Reservierungen gilt Folgendes: 1 Hotelzimmer Bis 12:00 Uhr am Anreisetag kann das Zimmer kostenfrei storniert werden. Nach dieser Frist wird 80% der Zimmerrate in Rechnung gestellt. 2-5 Hotelzimmer Bis 4 Tage vor Anreise können die Zimmer kostenfrei storniert werden. Nach dieser Frist werden 80% der Zimmerrate in Rechnung gestellt. 6-25 Hotelzimmer Bis 120 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. 90-119 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 60-89 Tage vor Ankunft der Gruppe wird Zimmer werden 80% 0-59 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% 26-50 Hotelzimmer Bis 150 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. 120-149 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 70-119 Tage vor Ankunft der Gruppe wird Zimmer werden 80% 0-69 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% ab 51 Hotelzimmern Bis 180 Tage vor Ankunft der Gruppe können die reservierten Zimmer kostenfrei storniert werden. 150-179 Tage vor hinaus stornierte Zimmer werden 80% 90-149 Tage vor Ankunft der Gruppe wird eine Stornierung von maximal 10% der gebuchten Zimmer akzeptiert, die 90 Tage vor Anreise noch reserviert sind. Für jedes weitere darüber hinaus stornierte Zimmer werden 80% 0-89 Tage vor Ankunft der Gruppe werden keine Stornierungen akzeptiert. Für jedes stornierte Zimmer werden 80% Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Zimmer nicht weiter verkauft werden können. Seite 4 von 6

5. Zimmerkontingente, welche individuell abgerufen werden, unterliegen folgenden automatischen Verfallfristen: 1-20 Hotelzimmer 90 Tage vor Ankunft verfallen 50% der nicht abgerufenen Zimmer. 45 Tage vor Ankunft verfallen 50% der restlichen nicht abgerufenen Zimmer. 30 Tage vor Ankunft fallen alle nicht abgerufenen Zimmer wieder in die allgemeine Verfügbarkeit zurück. Das east hält aus dem Abrufkontingent individuell reservierte Zimmer auf garantierter Basis, das heißt, Zimmer werden auch nach 18:00 Uhr freigehalten. Im Falle einer Nichtanreise werden 80% des bestätigten Preises in Rechnung gestellt. Die Zimmer können bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach fällt eine Stornierungsgebühr von 80% der bestätigten Zimmerrate an. ab 21 Hotelzimmern Das east behält sich das Recht vor, alle Absprachen über automatischen Verfall und Stornierungsfristen eines Abrufkontingents auf Anfrage des Kunden individuell zu vereinbaren. 9 Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen 1. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung des east. 2. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das east jede gebuchte Servicekraft pro angefangene Stunde in Rechnung stellen. 3. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns oder Endes einer Veranstaltung, so ist das east berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 4. Für Auf- und Abbauarbeiten, die durch Techniker des east unterstützt, beaufsichtigt oder ausgeführt werden, wird pro Stunde und Mitarbeiter ein Satz von brutto EUR 30,00 berechnet. 5. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch. 6. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. 7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das east die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das east für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. 10 Haftung 1. Das east haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des east zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das east rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen. 2. Soweit das east für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das east von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei. 3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des east bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des east gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das east diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das east pauschal erfasst und berechnet werden. 4. Störungen an den vom east zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das east diese Störungen nicht zu vertreten hat. 5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen beziehungsweise im east. Das east übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das east ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem east abzustimmen. 7. Der Veranstalter haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 8. Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten. 9. Das east kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.b. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Seite 5 von 6

11 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme für Veranstaltungen oder Zimmerreservierungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter/ Besteller sind unwirksam. Der Veranstalter/Besteller wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, der Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH als vereinbart. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der east Hotel & Restaurant GmbH. Veranstalter/ Besteller Ort/ Datum/ Unterschrift des Zeichnungsberechtigten east Hotel & Restaurant GmbH Ort/ Datum/ Unterschrift Name in Druckbuchstaben des Zeichnungsberechtigten Veranstalter Stempel east Hotel & Restaurant GmbH Stempel Seite 6 von 6