Anhang zur Rahmenstudienordnung RSO der BFH für Master of Science in Life Sciences vom 23. Juni 2008. 2

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Transkript:

Studien- und Prüfungsreglement für den Studiengang Master of Science in Life Sciences der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft SHL (SPR MSCLS) 1 Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG), Artikel Absatz 1 Buchstabe n des Gesetzes vom 19. Juni 00 über die Berner Fachhochschule (FaG), Artikel 56a und Artikel 6 der Verordnung vom 5. Mai 00 über die Berner Fachhochschule (FaV) beschliesst: 1. Geltung Grundsätze Art. 1 1 Das vorliegende Studien- und Prüfungsreglement basiert auf der Rahmenstudienordnung RSO für Master of Science in Life Sciences vom. Juni 008. Das Studien- und Prüfungsreglement definiert die in der Rahmenstudienordnung als Anhang bezeichneten hochschulspezifischen Ergänzungen. Vertiefungen Art. Das Vertiefungsangebot ist im Studienplan geregelt.. Zulassung Aufnahme ins Masterstudium Art. 1 Zum Masterstudium der SHL wird zugelassen, wer an einer schweizerischen Fachhochschule einen Bachelorabschluss in einer der folgenden Studienrichtungen mit der ECTS Note A oder B oder mindestens mit Note 5 abgeschlossen hat: - Agronomie - Forstwirtschaft - Landschaftsarchitektur - Umweltingenieurwesen - Lebensmitteltechnologie - Holztechnik - Önologie Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit gleichwertiger Vorbildung und Berufserfahrung werden sur Dossier ebenfalls zugelassen. Die Gleichwertigkeit der Vorbildung und Berufserfahrung wird durch die zuständige Studiengangleiterin / den zuständigen Studiengangleiter und die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre überprüft. 1 Anhang zur Rahmenstudienordnung RSO der BFH für Master of Science in Life Sciences vom. Juni 008. SR 1.71. BSG 5.11. BSG 6.811. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 1

Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Bachelorabschluss aus einer universitären Hochschule müssen sich über eine mindestens halbjährige, von der SHL anerkannte Berufserfahrung ausweisen. Bei nicht Erfüllen ist vor Studienbeginn ein von der SHL anerkanntes Praktikum zu absolvieren. Um dem Unterricht folgen zu können sind Englisch-Kenntnisse erforderlich, die mindestens der Stufe B des Europäischen Sprachenportfolios entsprechen. Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Voraussetzung liegt bei den Studierenden. Es werden keine offiziellen Englisch-Zertifikate verlangt. 5 Mit dem Bewerbungsformular (Application Form) sind folgende Unterlagen einzureichen: a persönliches Motivationsschreiben, b Curriculum Vitae, c Kopie von Identitätskarte oder Reisepass, d Kopie der akademischen Diplome, e Kopie der Ausbildungszeugnisse (Transcripts of Records), f Arbeitsbestätigungen und Zeugnisse von praktischen Leistungen, g Kopie des Studienberechtigungsausweises, h Exmatrikulationsbestätigung (falls bisher an anderer Hochschule immatrikuliert), i eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente, die in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt wurden. Eignungsabklärung, Bestandteile, Aufnahmeentscheid 1 Art. Eine Eignungsabklärung wird durchgeführt für Studienbewerberinnen und Studienbewerber a mit Bachelorabschluss mit der ECTS Note C oder tiefer bzw. einer Abschlussnote unter 5 in einer Studienrichtung gemäss Artikel Absatz 1, oder b mit teilweise gleichwertiger Vorbildung und Berufserfahrung gemäss Artikel Absatz. Die Eignungsabklärungen bestehen in der Regel aus folgenden Teilen: a schriftliche und mündliche Eignungsprüfungen, b Interviews und c Empfehlungsschreiben. Die Eignungsabklärung wird durch die zuständige Studiengangleiterin / den zuständigen Studiengangleiter vorbehältlich der Genehmigung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre gesamthaft als a bestanden, b teilweise bestanden oder c nicht bestanden beurteilt. Beurteilungskriterien bei Eignungsabklärungen sind die fachliche Qualifikation sowie weitere, fachübergreifende Fähigkeiten, welche für das Masterstudium in der gewählten Vertiefung von Bedeutung sind. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite

5 Eine bestandene Eignungsabklärung berechtigt zum Einstieg ins Masterstudium. Sie ist drei Jahre gültig. 6 Eine Eignungsabklärung gilt als bestanden, wenn darin ein Qualifikationsnachweis erbracht wird, der mindestens mit der Note 5 bewertet ist. 7 Eine Eignungsabklärung gilt als teilweise bestanden, wenn der darin erbrachte Qualifikationsnachweis mit einer genügenden Note unter 5 bewertet ist. 8 Bei teilweise bestandener Eignungsabklärung werden Auflagen erlassen, die gemäss individueller Studienvereinbarung, spätestens bis zum Abschluss des Masterstudiums erfüllt werden müssen. 9 Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann einmal wiederholt werden. Ist auch die Wiederholung nicht bestanden, erfolgt ein definitiver Ablehnungsentscheid. 10 Die Departementsleitung erlässt auf Antrag der Ressortleiterin / des Ressortleiters Lehre Richtlinien über Eignungsabklärungen, welche weitere Einzelheiten regeln.. Studium Modulkategorien und ECTS-System 1 Art. 5 Den verschiedenen Modulkategorien sind folgende ECTS Credits zugeordnet: Module der allgemeinen Grundlagen ECTS Credits Module der erweiterten theoretischen Grundlagen ECTS Credits Vertiefungsspezifische Module 5 ECTS Credits Master Thesis 0 ECTS Credits An der SHL erworbene und von der SHL anerkannte ECTS Credits sind grundsätzlich unbefristet gültig. Die zuständige Studiengangleiterin / der zuständige Studiengangleiter kann, vorbehältlich der Genehmigung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre, früher erworbene oder anerkannte ECTS Credits für ungültig erklären, wenn die damit ausgewiesenen Kompetenzen für das Studium nicht mehr von Bedeutung sind. Für jedes Modul gibt es eine Beschreibung, die mindestens Auskunft gibt über: a die Eintrittsvoraussetzungen, b die zu erreichenden Kompetenzen, c den Inhalt des Moduls, d die Lehr- und Lernformen, e die Formen und Modalitäten der Kompetenznachweise, f die dem Modul zugeordneten ECTS Credits. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite

Studienverlauf Art. 6 1 Das Regelstudium ist wie folgt aufgebaut: Allgemeine Grundlagen ( Module) Erweiterte theoretischen Grundlagen (6 Module) Vertiefungsspezifische Module (6 Module) Master Thesis (1 Modul) 1 ECTS Credits 18 ECTS Credits 0 ECTS Credits 0 ECTS Credits Das Vollzeitstudium dauert drei Semester (inkl. Master Thesis). Wird das Studium teilzeitlich absolviert, verlängert sich die Studienzeit entsprechend. Pro Semester sind Module im Umfang von mindestens zwölf ECTS Credits zu belegen. Aus wichtigen Gründen gemäss Artikel 15 Absatz können auch weniger ECTS Credits belegt werden. Über solche Ausnahmen entscheidet die zuständige Studiengangleiterin / der zuständige Studiengangleiter vorbehältlich der Genehmigung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre. Wer ein Modul belegt, ist auch für die Kompetenznachweise des Moduls angemeldet. Die Kompetenznachweise müssen zum vorgegebenen Zeitpunkt abgelegt werden. 5 Die Studierenden sind dann zur Anwesenheit in einzelnen Unterrichts-veranstaltungen verpflichtet, wenn dies zum Erwerb der im Modul zu erreichenden Kompetenzen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere folgende Veranstaltungen: a Übungen im Umfang von einer Lektion oder mehr, b Unterrichtsveranstaltungen, in welchen die Studentin/der Student eine lehrende Funktion ausübt, c Unterrichtsveranstaltungen mit Beizug von externen Fachleuten (Gastreferentinnen/Gastreferenten), d Kompetenznachweise. Weitere Einzelheiten werden durch die Departementsleitung auf Antrag der Ressortleiterin / des Ressortleiters Lehre in einer Absenzenordnung geregelt. 6 Die Termine und Fristen dieses Reglements beziehen sich auf ein Vollzeitstudium von drei Semestern. Sie werden bei Teilzeitstudium entsprechend angepasst. Studienprogramm Art. 7 1 Im Studienplan sind die Pflicht- und Wahlpflichtmodule jeder Vertiefung festgelegt. In Absprache mit dem Betreuer oder der Betreuerin der Master Thesis kann im Einzelfall von den vorgegebenen Pflichtmodulen abgewichen werden. Solche Abweichungen werden zu Beginn des Masterstudiums zwischen der oder dem Studierenden und der Betreuerin oder dem Betreuer sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studiengangsleitung schriftlich vereinbart. Wird nichts vereinbart, dann gelten die Pflichtmodule des Studienplans. Wahlpflicht- und Wahlmodule werden zu Beginn des Studiums nach Rücksprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Master Thesis aus dem Studienplan ausgewählt. Die Wahl wird schriftlich dokumentiert und ist verpflichtend. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite

Kommt keine Einigung zwischen der Betreuerin oder dem Betreuer und der oder dem Studierenden über die Festlegung der Modulbesuche zu Stande, entscheidet die Studiengangleitung. Abschluss des Masterstudiums Art. 8 1 Das Master-Diplom erhält, wer a mindestens 90 ECTS Credits erworben hat, b für alle erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Vertiefung mindestens die Note erhalten hat, c mit einer mindestens mit der Note bewerteten Master Thesis 0 ECTS Credits erworben hat, d die Master Thesis in der Vertiefung absolviert hat. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad des Master of Science (MSc) verliehen. Der Titel wird durch Angabe des Studiengangs und der gewählten Vertiefung wie folgt ergänzt: MSc BFH in Life Sciences mit Vertiefung in. Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulen, Arbeitserfahrung und Weiterbildung Art. 9 1 Gleichwertige Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, werden nach einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Studiengangleiterin / den zuständigen Studiengangleiter vorbehältlich der Genehmigung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre anerkannt. Die Anerkennung wird zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt. Für die Anrechnung von Qualifikationen aus Berufspraxis oder qualifizierender Weiterbildung an den Masterstudiengang gelten die Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen vom 11. März 008. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Studiengangleiterin / der zuständige Studiengangleiter vorbehältlich der Genehmigung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre.. Kompetenznachweise Kompetenznachweise Art. 10 1 Kompetenznachweise sind Leistungskontrollen, die zur Überprüfung der in einem Modul erworbenen Kompetenzen dienen. Kompetenznachweise können in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, schriftlichen Arbeiten, Übungen, Fallstudien und Berichten, Projektarbeiten oder Referaten sowie durch Kombinationen dieser Formen oder durch andere Formen von Leistungskontrollen erbracht werden. Kontrollen der Unterrichtspräsenz allein reichen als Kompetenznachweis nicht aus. Die zur Anwendung kommenden Formen und die Art der Leistungsbewertung werden in den Modulbeschreibungen angegeben. Erfolgt die Kompetenzbewertung in einem Modul auf der Basis von mehreren Kompetenznachweisen, so wird die Gewichtung der einzelnen Kompetenznachweise durch die Lehrperson festgelegt. Die Lehrperson informiert die Studierenden zu Beginn des Moduls, wann der Kompetenznachweis oder die Kompetenznachweise zu erbringen sind und wie diese gewichtet werden. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 5

Master Thesis Art. 11 1 Der Arbeitstitel der Master Thesis wird zu Beginn des Masterstudiums festgelegt. Die Modulbeschreibung zur Master Thesis definiert die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Leistungen der Studierenden. Die Studierenden wählen ein Thema aus einer für ihre Vertiefung vorgegebenen Auswahl. Sie können auch eigene Themenvorschläge einbringen. Die Studierenden werden während der Abfassung ihrer Master Thesis von einer Dozentin oder einem Dozenten, einer oder einem wissenschaftlichen Mitarbeitenden mit Forschungserfahrung oder ausnahmsweise von einer oder einem Lehrbeauftragten betreut. Die Aufgabenstellung und die Ausgabe der Master Thesis sind durch die betreuende Lehrperson, die Einreichung der Master Thesis ist durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre zu dokumentieren. Die betreuende Lehrperson ist für die Korrektur und die Bewertung der Arbeit zuständig. 5 Nach Abschluss der Master Thesis hat die Studentin oder der Student eine mündliche Prüfung über das in der Thesis bearbeitete Thema sowie dessen benachbarte Fachgebiete abzulegen. 6 Die mündliche Prüfung wird durch die betreuende Lehrperson unter Beteiligung einer Expertin oder eines Experte abgenommen. Die Expertinnen und Experten werden auf Antrag der Studiengangleitung durch die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre gewählt und wirken beratend mit. 7 Die Beurteilung der Prüfung fliesst in die Bewertung der Master Thesis ein. Die Bewertungsmodalitäten sind in den Richtlinien für Master-Theses festgelegt. 8 Wurde die Master Thesis mit der Note oder tiefer bewertet, wird die ganze Arbeit zusätzlich durch die Expertin oder den Experten beurteilt. Die definitive Bewertung der Master Thesis erfolgt dabei aufgrund des gerundeten Durchschnitts der Bewertungen der betreuenden Lehrperson und der Expertin bzw. des Experten. 9 Die Departementsleitung erlässt auf Antrag der Ressortleiterin / des Ressortleiters Lehre Richtlinien für Master-Theses, welche weitere Einzelheiten regeln. Vorbereitung, Durchführung und Zuständigkeit für die Leistungsbewertung bei Unterrichtsmodulen Art. 1 1 Für die Vorbereitung, Durchführung, Korrektur und Bewertung der Kompetenznachweise sind diejenigen Personen verantwortlich, die das betreffende Modul unterrichten. Sie können für die Erfüllung dieser Aufgaben weitere Mitarbeitende zuziehen. Für die abschliessende Leistungsbewertung tragen sie allein die Verantwortung. In begründeten Fällen kann die Studiengangleiterin / der Studiengangleiter andere fachkundige Personen für die Leistungsbewertung einsetzen. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 6

Die prüfenden Lehrkräfte sind für die ordnungsgemässe Durchführung der Kompetenznachweise verantwortlich. Beauftragen sie Dritte mit der Prüfungsaufsicht, haben sie diese rechtzeitig und ausführlich über die geltenden Prüfungsbedingungen zu informieren. Sie sorgen dafür, dass die Prüfungsaufsicht korrekt wahrgenommen wird. An mündlichen Prüfungen hat neben der prüfenden Lehrperson eine zweite Person teilzunehmen, welche Protokoll führt. Für diese Aufgabe kann eine zweite Lehrperson oder ein Mitglied des Mittelbaus mit entsprechender fachlicher Kompetenz eingesetzt werden. Öffentlichkeit Art. 1 1 Die Kompetenznachweise sind in der Regel nicht öffentlich. Die mündliche Prüfung über die Thesis (Art. 11 Abs. 5) ist öffentlich. Sprachen Art. 1 1 Kompetenznachweise müssen in der Unterrichtssprache des jeweiligen Moduls erbracht werden. Dies ist in der Regel Englisch. Unter der Voraussetzung, dass für die SHL keine Übersetzungskosten entstehen, kann mit Einwilligung der verantwortlichen Lehrperson und der betroffenen Studierenden ein Kompetenznachweis oder die Master Thesis in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch verfasst werden. Prüfungsaufgaben werden ausschliesslich in Englisch abgegeben. Verschiebung von Kompetenznachweisen Art. 15 1 Wer aus einem wichtigen Grund verhindert ist, kann auf Gesuch hin Kompetenznachweise an einem späteren Termin ablegen. Wichtige Gründe sind namentlich Militärdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, unaufschiebbare Betreuungspflichten bei nächsten Familienangehörigen oder Todesfall einer nahestehenden Person. Bei Krankheit und Unfall ist unverzüglich ein Arztzeugnis einzureichen. Die Ressortleiterin / der Ressortleiter Lehre behält sich vor, das Arztzeugnis aufgrund des Urteils eines Vertrauensarztes abzulehnen. Für die Verschiebung von Terminen ist die für das betreffende Modul verantwortliche Lehrperson zuständig. Über Gesuche, die den Abgabetermin der Master Thesis betreffen, entscheidet die Ressortleiterin / der Ressortleiter Lehre nach Anhörung der betreuenden Lehrperson. Fernbleiben und Abbruch Art. 16 1 Wer ohne wichtigen Grund (Art. 15 Abs. ) der Ablegung eines Kompetenznachweises fernbleibt oder diesen abbricht, erhält die Note 1. Die Ressortleiterin / der Ressortleiter Lehre entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Fernbleibens oder des Abbruchs. Nötigenfalls treffen die für den Kompetenznachweis verantwortlichen Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 7

Lehrpersonen vorläufige Massnahmen. Sie halten den Vorfall schriftlich fest. Unredlichkeit und Störung Art. 17 1 Kompetenznachweise sind selbständig, ohne unerlaubte Hilfe Dritter und nur mit den von der verantwortlichen Lehrperson zugelassenen Hilfsmitteln zu erbringen. Bei schriftlichen Arbeiten sind sämtliche Zitate kenntlich zu machen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen von Absatz 1 (Unredlichkeit) verfügt die Ressortleiterin / der Ressortleiter Lehre auf Antrag der Lehrperson die Note 1 für den Kompetenznachweis. Wird die Unredlichkeit erst nach bereits erfolgter Bewertung des Kompetenznachweises festgestellt, so kann die Ressortleiterin / den Ressortleiter Lehre den Kompetenznachweis nachträglich mit der Note 1 beurteilen. Die schwerwiegende Störung eines Kompetenznachweises (z.b. Lärm, störendes Verhalten, andere Immissionen) hat eine Wegweisung sowie die Note 1 zur Folge. Die Gründe sind zu dokumentieren. Studienausschluss Art. 18 1 Studierende, welche die Diplomierungsbedingungen nicht mehr erfüllen können, weil sie unter Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten, die Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums nicht erfüllen, werden vom Studium ausgeschlossen. Über den Ausschluss vom Studium aus disziplinarischen Gründen oder wegen gravierendem unredlichem Verhalten entscheidet die Rektorin / der Rektor. Dokumentation Art. 19 1 Die zuständigen Lehrpersonen sind für die Dokumentation der erfolgten Kompetenznachweise verantwortlich. Die Dokumentationen zu den Kompetenznachweisen sind bis zum Ablauf der Beschwerdefrist, im Beschwerdefall bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aufzubewahren. Die Master Thesis ist ab Eröffnung der Ergebnisse 10 Jahre aufzubewahren. Begründung und Akteneinsicht Art. 0 1 Eine ungenügende Gesamtbewertung der in einem Modul erworbenen Kompetenz ist zu begründen. Dazu haben Kandidatinnen und Kandidaten das Recht, ihre Prüfungen und andere schriftliche Arbeiten sowie deren Korrekturen einzusehen. Die Einsichtnahme schliesst das Erstellen von Kopien gegen Bezahlung ein. Ungenügende Bewertungen müssen durch die zuständigen Lehrpersonen im Einsprache- und Beschwerdefall gegenüber der Einsprachebzw. Beschwerdeinstanz schriftlich begründet werden. Bewertung Art. 1 1 Die Gesamtbewertung der in einem Modul erworbenen Kompetenz erfolgt mit einer numerischen Note auf der Skala 1 bis 6. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 8

Die einzelnen Noten haben folgende Bedeutung: 6.0 ausgezeichnet 5.5 sehr gut 5.0 gut.5 befriedigend.0 ausreichend Die Noten zwischen 1 und.5 gelten als ungenügend. Die für die Benotung zuständige Lehrperson kann die Note.5 mit dem Prädikat Nachbesserung möglich versehen. Diese Note ist provisorischer Natur. Der / die Studierende erhält die Möglichkeit, diese Bewertung durch eine Zusatzleistung nachzubessern. Die Nachbesserung hat innerhalb von 0 Tagen nach Eröffnung der Note zu erfolgen, die zuständige Lehrperson bestimmt das Verfahren. Wird eine Nachbesserung vorgenommen und ist deren Ergebnis genügend, wird die provisorische Note.5 durch die Note ersetzt. Wird die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht genutzt oder ist deren Ergebnis ungenügend, wird die Note.5 definitiv. 5 Genügende ECTS Noten werden nach folgender Regel in numerische Noten umgerechnet: A = 6.0 ausgezeichnet B = 5.5 sehr gut C = 5.0 gut D =.5 befriedigend E =.0 ausreichend 6 Die ungenügende ECTS Note F wird nicht in eine numerische Note umgerechnet. Bestehungsnorm für Module, Vergabe von ECTS Credits Art. 1 Ein Modul gilt als bestanden, wenn mindestens die Note erreicht ist. Für ein bestandenes Modul wird die volle Anzahl der dem Modul zugeordneten ECTS Credits vergeben. Für ein nicht bestandenes Modul werden keine ECTS Credits vergeben. Wiederholung von Modulen Art. 1 Nicht bestandene Module können einmal wiederholt werden, sofern keiner der in Artikel 18 aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Die Wiederholung hat in der Regel zum nächsten möglichen Zeitpunkt zu erfolgen. Wird die Master Thesis als nicht bestanden (Note 1 bis.5) bewertet, kann sie nur mit einer neuen Aufgabenstellung wiederholt werden. Bei der Wiederholung wird der oder die Studierende durch eine andere Lehrperson betreut als bei der ersten, abgelehnten Arbeit. Die Wiederholung von bestandenen Modulen zwecks Notenaufbesserung ist nicht gestattet. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 9

Eröffnung der Ergebnisse Art. 1 Die Gesamtbewertung pro Modul wird den Studierenden durch die Direktorin / den Direktor schriftlich mitgeteilt. Diese Mitteilung erfolgt mindestens einmal pro Semester. Die Ressortleiterin / der Ressortleiter Lehre legt die Termine fest und sorgt für die Einhaltung ebendieser. Leistungsbewertungen, die vor der offiziellen Eröffnung der Ergebnisse bekannt gegeben werden, sind nicht verbindlich. Abschlussbewertung Art. 5 1 Die Abschlussbewertung wird im Diplomzeugnis angegeben. Sie wird in Form einer numerischen Durchschnittsnote angegeben. Die Durchschnittsnote wird auf Grund der gewichteten Gesamtbewertungen in den absolvierten Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ermittelt. Die Gewichtung erfolgt anhand der ECTS Credits der berücksichtigten Module. 5. Rechtspflege Art. 6 1 Die Rechtspflege richtet sich nach der Gesetzgebung über die Berner Fachhochschule sowie dem Gesetz vom. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege. Gegen Verfügungen über die Zulassung nach Artikel und Artikel sowie gegen Verfügungen nach Artikel 18 und Artikel Absatz 1 kann innert 0 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen durch die Rektorin, den Rektor gefällte Einspracheentscheide nach Absatz kann innert 0 Tagen schriftlich Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern erhoben werden. Gegen alle anderen Einspracheentscheide nach Absatz kann Beschwerde bei der Rekurskommission der Berner Fachhochschule erhoben werden. Bei Beschwerden gegen Ergebnisse von Kompetenznachweisen ist die Rüge der Unangemessenheit unzulässig. 6. Schlussbestimmung Art. 7 Dieses Reglement tritt am 15. September 011 in Kraft und ersetzt das entsprechende Reglement vom. Juni 008. Vom Verwaltungsrat der SHL beschlossen Vom Schulrat der Berner Fachhochschule beschlossen Von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt Zollikofen, 7. September 011 Bern, 5. September 011 Bern, Der Präsident: Der Präsident: Der Erziehungsdirektor: sig. Pascal Corminboeuf, Staatsrat sig. Dr. Georges Bindschedler Sig. Bernhard Pulver, Regierungsrat Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Sciences Seite 10