Aufstieg in die Führungsebene Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen, verwaltenden, pädagogischen oder pflegenden Bereich und einigen Jahren Berufserfahrung wünschen sich viele Angestellte Aufstiegsmöglichkeiten. Nehmen Sie Ihre Karrierechancen in die Hand und schaffen Sie sich neue Perspektiven für verantwortungsvolle Aufgaben in Krankenhäusern, Rehabilitation- oder Pflegeeinrichtungen und ambulanten Rettungsdiensten. Seite 2 von 6 Die Weiterbildung zum / zur Fachwirt/in im Sozial- und vermittelt vertiefendes Wissen zu Prozessen und Aufgaben in der Sozialund Gesundheitsbranche. Sie werden optimal auf Fach- und Führungspositionen vorbereitet und erfüllen dort Aufgaben in der betrieblichen Organisation, im Personalwesen, im Controlling und in der Öffentlichkeitsarbeit. Inhalte Prüfungsteil A Volks- und Betriebswirtschaft Volkswirtschaftliche Grundlagen, betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, Unternehmenszusammenschlüsse Rechnungswesen und Controlling Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, Planungsrechnung Recht und Steuern Rechtliche Zusammenhänge, steuerrechtliche Bestimmungen Unternehmensführung Betriebsorganisation, Personalführung und -entwicklung Prüfungsteil B Sozial- und Gesundheitsökonomie Sozial- und Gesundheitspolitik, Bedeutung der Gesundheit für die Volkswirtschaft, Rolle des Staates, Akteure des Sozial- und s, Finanzierung Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Öffentliches Gesundheitsrecht, Haftungsrecht, Heim- und Betreuungsrecht, Finanzierung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten, Steuerrecht, Sozialgesetzbuch (SGB) Marketing im Sozial- und Marketing im Bereich sozialer Dienstleistung, Grundlagen und Instrumente von Marketing und Werbung, Marketing und Öffentlichkeit, Wirkungsfelder des Sozialmarketings Management im Sozial- und Spezifische Unternehmensformen, angewandte Planungs- und Steuerungstechniken, aktuelle Organisationsstrukturen und -entwicklung, Führungs- und Managementtechniken, Rechnungswesen / Controlling, Personalwesen, Kommunikation und Informationstechniken, Projektmanagement, Qualitätsmanagement
Methoden Vorträge, Einzel- und Gruppenarbeit, Workshops und Diskussionen von Praxisbeispielen in der Virtuellen Online Akademie VIONA. Teilnahmevoraussetzungen Zur IHK-Prüfung im Prüfungsteil A ist zugelassen, wer: Seite 3 von 6 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zugelassen, wer: den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Bitte beachten Sie: Bei einer Abweichung von den genannten Voraussetzungen entscheidet die Industrie- und Handelskammer durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen, ob ein Ausnahmefall vorliegt und die Zulassung gerechtfertigt ist. Die Zulassung zur Prüfung sollte rechtzeitig beantragt werden. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den IHKs erhältlich. Aktueller Hinweis Die Weiterbildung zum / zur Fachwirt/in im Sozial- und läuft am 31. Juli 2015 aus und wird dann von der Weiterbildung zum / zur Geprüfte/n Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen abgelöst. Da die Kurs- und Prüfungsinhalte sich erheblich unterscheiden, informieren Sie sich bitte vorab, welchen Kurs Ihre IHK vor Ort prüft. Aktuell prüfen nur wenige Kammern beide Abschlüsse (Stand: November 2012). Ihre Vorteile Die einjährige akademische Weiterbildung zum/zur Fachwirt/in im Sozial- und qualifiziert Sie für Aufgaben in der Führung verschiedenster Arztpraxen, Gesundheitszentren und Unternehmen. Berufsbegleitend von zu Hause oder vom Arbeitsplatz lernen, live mit Ihrem Dozenten in unseren Virtuellen Online Akademie VIO- NA. Nähere Informationen zu VIONA finden Sie unter www.ibb.com/abendakademie. Das Starterpaket, welches unter anderem das Headset zur Kommunikation mit Ihrem Dozenten und Ihren Mitteilnehmern enthält, ist im Preis mit inbegriffen. Sie benötigen lediglich einen Computer mit Internetzugang.
Termine Auftaktveranstaltung: Montag, 07. Juli 2014 19:00 Uhr Starttermin: Dienstag, 08. Juli 2014 Endtermin: Samstag, 17. Oktober 2015 Unterrichtszeit: Dienstags und samstags Kursdauer: Ca. 400 Unterrichtseinheiten (+ ca. 220 Stunden Selbstlernstudium) Prüfungen: Bei Ihrer örtlichen IHK-Niederlassung Seite 4 von 6 Kosten Die Kursgebühr beträgt 2.900,-, zzgl. Prüfungsgebühr der IHK. Ratenzahlung per Einzugsermächtigung kann vereinbart werden. Die erste Ratenzahlung wird vor Kursbeginn eingezogen. Bei Überweisung der gesamten Kursgebühr muss der Geldeingang vor Kursbeginn auf dem Konto des Veranstalters vorliegen, oder die Zahlung durch einen bestätigten Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartnerin für Kurse in der AbendAkademie ist Christina Pawlik. Telefon: 04161-5165-66 E-Mail: akademie@ibb.com
Fördermöglichkeiten Für eine Weiterbildung kann auf diese Förderungen zurückgriffen werden: Seite 5 von 6 Rehabilitationsförderung Wenn der erlernte Beruf durch Berufsunfähigkeit oder Krankheit nicht länger ausgeübt werden kann, können die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch die Berufsgenossenschaften Förderleistungen für eine Weiterbildung übernehmen. Mittel aus der Begabtenförderung Voraussetzungen: Ein Alter von höchstens 25 Jahren, eine Gesellenprüfung mit wenigstens 87 Punkten oder eine vergleichbare Ausbildung mit einem Abschluss von 1,9 sind zwingend. Innerhalb von maximal drei Jahren werden bis zu 5.100 Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent beziehungsweise höchstens 180 Euro pro Förderungsjahr. Die Handwerkskammern sind für Auswahl und Beratung der Geförderten verantwortlich, führen die Programme durch und zahlen die Förderbeträge aus. Der Bildungskredit Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt zinsgünstige Kredite, um so Ausbildungen, die nicht unter das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fallen, abzusichern. Die Einkommenssituation des Antragstellers ist ohne Belang. Auf einen Bildungskredit besteht kein Rechtsanspruch. Kreditanträge werden an das Bundesverwaltungsamt gerichtet. Dieses prüft das Vorliegen der nötigen Voraussetzungen. Bei positivem Bewilligungsbescheid kommen eine Bürgschaft des Bundes sowie ein Vertrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinzu. Der Prämiengutschein Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein nach einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU erhalten Sie über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: www.foerderdatenbank.de. Der Bildungsscheck Beschäftigte in Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten profitieren in einigen Bundesländern von einer Kostenübernahme bis 500 Euro durch das jeweilige Bundesland. Voraussetzung ist ebenfalls, dass Sie seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Studienkredite Neben den bereits genannten Fördertöpfen, die sich zwecks einer Weiterbildung nutzen lassen, können Kosten für berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Einen Überblick über die verschiedenen Studienkredite gibt auch die Seite www.studienkredite.de.
Anmeldeformular Verbindliche Anmeldung für diesen Kurs: Bis 22.06.2014 Ausgefülltes Formular bitte einscannen und per E-Mail an uns zurückschicken. Versand des Vertrages erfolgt nach Anmeldeschluss. E-Mail: akademie@ibb.com Absender: Ja, ich melde mich verbindlich für den Kurs Starttermin am 20.01.2014 an: (Name, Vorname) Seite 6 von 6 (Geburtsdatum) Impressum IBB Institut für Berufliche Bildung AG Bebelstr. 40 21614 Buxtehude Fon: 04161 5165-0 Fax: 04161 5165-99 E-Mail: info@ibb.com Vorstand Bärbel Peters Katrin Witte Clemens Arnold-Hoffmann Aufsichtsratsvorsitzender Sigrid Baumann-Tornow HypoVereinsbank Konto-Nr. 51 057 109 BLZ 200 300 00 Hamburger Sparkasse Konto-Nr. 1 385 160 666 BLZ 200 505 50 Handelsregister Amtsgericht Tostedt HRB 120601 USt-IdNr.: DE116462809 Steuer-Nr.: 43/201/27101 (Straße, Hausnummer - privat) (PLZ, Ort - privat) (Name der Firma) (Abteilung/Position) (Straße, Hausnummer - geschäftlich) (PLZ, Ort - geschäftlich) (E-Mail) (Telefon) Ratenzahlung: wird erwünscht wird nicht erwünscht (Datum, Unterschrift, Stempel) Informationen zu unseren AGB finden Sie unter: www.ibb.com/abendakademie