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Transkript:

12 2019

12 1 Inhaltsverzeichnis Innovationsnachrichten aus Deutschland... 2 Bundestag beschließt steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung... 2 Checkliste zur Vorbereitung auf die neue Medizinprodukteverordnung... 3 Start von drei BMBF-Förderprogrammen im Bereich Innovation & Strukturwandel... 4 Neue Ausschreibungen... 4 Neues aus der Wissenschaft... 5 Erstmals sichere Verbindung von Faserverbund- und Stahlbauteilen durch neue Technologie... 5 Kurzmeldungen aus aller Welt... 5 Agrophotovoltaik made in Frankreich und Deutschland... 5 Neue Rangliste der 100 innovativsten Universitäten weltweit... 6 Zahl des Monats... 7 Sechs Prozent... 7 Grafik des Monats... 8 Technologietrends in Deutschland und weltweit... 9

12 2 Innovationsnachrichten aus Deutschland Bundestag beschließt steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Forschungszulagengesetz beschlossen. Die Förderung setzt bei den Personalausgaben an und gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit. Das Forschungszulagengesetz muss noch vom Bundesrat, vermutlich am 29.11.2019, beschlossen werden. Zum 1.1.2020 soll das Gesetz in Kraft treten. Erstmalig wird in Deutschland die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung steuerlich gefördert. Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bis maximal 2 Mio. Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Personalausgaben, höchstens 500.000 Euro. Bei der Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung. Die förderfähigen Aufwendungen betragen 60 Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts. Die Auftragsforschung wird nur dann begünstigt, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet. Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als eigenbetriebliche Forschung und/oder als Auftragsforschung, als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten mit mindestens einem anderen Unternehmen oder als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Förderfähige Aufwendungen sind die beim Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuerabzug gemäß 38 Abs. 1 EStG unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer, die der Arbeitnehmer unmittelbar vom Arbeitgeber erhält sowie die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen. Die Summe, der für ein FuE-Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen, darf - einschließlich der Forschungszulagen nach diesem Gesetz - pro Unternehmen und pro Vorhaben den Betrag von 15 Mio. Euro nicht überschreiten. Eine Doppelförderung mit anderen Förderungen, staatlichen Beihilfen oder EU-Fördermitteln ist ausgeschlossen.

12 3 Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt. Die bescheinigende Stelle wird noch festgelegt. Die Forschungszulage ist in einem Forschungszulagenbescheid festzusetzen. Die festgesetzte Forschungszulage wird bei der nächsten Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Die Leistung erfolgt aus den Einnahmen an Einkommensteuer, bei Steuerpflichtigen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes aus den Einnahmen an Körperschaftsteuer. Bei Kapitalgesellschaften erhält das Unternehmen direkt die Förderung; bei Personengesellschaften erhalten die Gesellschafter die Förderung und nicht das Unternehmen selbst. Dies sind Vorgaben der EU-Kommission. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses finden Sie hier. Quelle: DIHK Checkliste zur Vorbereitung auf die neue Medizinprodukteverordnung Der DIHK hat zusammen mit MedicalMountains eine Checkliste zur Vorbereitung auf die neue europäische Medizinprodukteverordnung erarbeitet. Die neue Verordnung kommt am 26. Mai 2020 zur Anwendung und sieht wesentliche Neuregelungen im Medizinprodukterecht vor. Am 25. Mai 2017 ist die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) in Kraft getreten und kommt nach einer Übergangsfrist von drei Jahren am 26. Mai 2020 zur Anwendung. Die MDR ersetzt die bisherige Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten in der Europäischen Union vor. Trotz einschneidender Neuerungen bleibt das herkömmliche Zertifizierungsmodell in Bezug auf den Marktzugang (CE-Konformitätskennzeichnung) jedoch erhalten. Das Konformitätsverfahren ist vor der Produktvermarktung durchzuführen. Ein Informationsblatt über die neue europäische Medizinprodukteverordnung sowie eine Checkliste zur Vorbereitung finden hier. Quelle: DIHK

12 4 Start von drei BMBF-Förderprogrammen im Bereich Innovation & Strukturwandel Mit der Programmfamilie Innovation & Strukturwandel fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen in ganz Deutschland. In drei Förderprogrammen können ab sofort Skizzen eingereicht werden. WIR! Wandel durch Innovation in der Region WIR! richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse jenseits bestehender Innovationszentren. Es sollen strategische Innovationskonzepte erarbeitet werden, die wissenschaftliche, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Perspektiven in einem regionalen Innovationsfeld zusammenführen. Das Programm ist themenoffen angelegt und in zwei Förderphasen unterteilt (Konzept- und Umsetzungsphase). Frist für die Einreichung von Skizzen für die neunmonatige Konzeptphase ist der 1. Februar 2020. Mehr Informationen finden Sie hier. RUBIN Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation Mit RUBIN werden eng kooperierende Bündnisse in einem klar definierten Themenfeld gefördert. Die Bündnisse sollen durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben sein, eine klare Verwertungsperspektive haben und Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln. Das Programm ist ebenfalls themenoffen angelegt und in eine Konzept- und eine Umsetzungsphase unterteilt. Jeweils zum 1. Februar 2020, 2021 und 2022 können Skizzen für die Konzeptphase eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie hier. REGION.innovativ Das Programm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse bei der Entwicklung von Querschnittsthemen. In der ersten Förderrunde werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für neue Konzepte der Arbeitsgestaltung in strukturschwachen Regionen gefördert. Bis zum 1. April 2020 können Skizzen eingereicht werden. Weitere Themen und Ausschreibungsrunden folgen. Für den 10. und 17. Dezember 2019 sind online-informationsveranstaltungen (Chats) zu den Programmen RUBIN und WIR! geplant. Mehr Informationen finden Sie hier. Quelle: Bundesministerium für Bildung und Finanzen Neue Ausschreibungen Aktuelle Informationen über Förderprogramme und -bekanntmachungen sowie Ihre Bewerbungstermine finden Sie hier und hier.

12 5 Neues aus der Wissenschaft Erstmals sichere Verbindung von Faserverbund- und Stahlbauteilen durch neue Technologie Mit dem sogenannten FAUSST-Verbinder, einem hybriden Gewirk aus drei Komponenten, können jetzt klassische Konstruktionswerkstoffe wie Stahl oder Metalle sicher mit neuen Composite-Werkstoffen verbunden werden. Entwickelt wurde die Innovation von Hamburger und Rostocker Forschern im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) im Netzwerk der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF). Kurzmeldungen aus aller Welt Ein Viertel aller CO2-Emissionen weltweit entsteht im Transportbereich. Mit dem Einsatz von faserverstärkten Kunststoffen im Fahrzeugbau können die Fahrzeuggewichte verringert und damit die CO2-Emissionen im Transportgewerbe reduziert werden. Ein Problem besteht jedoch in der Verbindung von Faserverbundstoffen mit Stahlbauteilen. Bis heute werden diese Materialien entweder verklebt oder verbolzt. Im Schiffbau stellt das eine besonders große Herausforderung dar, denn in dieser Branche müssen alle Stücke einzeln produziert werden. In der Folge steigen die Kosten enorm. Die Lösung des Problems besteht aus sechs Buchstaben und beinhaltet drei Komponenten: Die innovative FAUSST-Technologie - FAUSST steht für "Faserverbund- und Stahl-Standardverbindung fügt Faserverbundbauteile und Stahlbauteile sicher und fest zusammen. Die so verbundenen Strukturen genügen auch den größten Anforderungen im Fahrzeug- und Schiffbau, ebenso in der Luft- und Raumfahrt. Dabei ist FAUSST den bisherigen fügetechnischen Klebeverfahren im Schiffbau weit überlegen: Die Prozesszeit ist bis zu 50 Prozent schneller und selbst Einsätze, die sonst zu komplex und zeitaufwändig sind, lassen sich mittels FAUSST realisieren. Zudem ist die neue Technologie einfach in bestehende Prozessketten integrierbar. Neben einer Patentanmeldung wurde im Juni 2018 die Hyconnect GmbH in Hamburg gegründet, um FAUSST für den industriellen Einsatz weiterzuentwickeln. Für Ihre Leistungen wurden die Forscher am 13.11.2019 mit dem Otto-von- Guericke-Preis 2019 der AiF ausgezeichnet. Mehr Informationen, Ansprechpartner und einen kurzen Film zu dem IGF-Projekt FAUSST finden Sie hier. Quelle: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Agrophotovoltaik made in Frankreich und Deutschland Agrophotovoltaik kombiniert die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromer-zeugung durch Photovoltaik auf der gleichen Fläche. Deutschland und Frankreich organisieren die erste internationale Konferenz zu agrophotovoltaischen Systemen AgriVoltaics2020. Diese findet vom 26. bis 28. August 2020 im französischen Perpignan statt.

12 6 Agrophotovoltaik vereint Landwirtschaft mit der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen. Die Technologie bietet damit Lösungen für die Produktion von Nahrungsmitteln und gleichzeitig für die Energieversorgung unter Berücksichtigung von Bodenschutz und Wassereinsparung. Auf dem Programm stehen unter anderem wissenschaftliche Vorträge, Keynote-Referate, eine Ausstellung und eine Besichtigung von Installationen, von innovativen Testeinrichtungen bis hin zu Best Practice-Beispielen. Organisiert wird die Veranstaltung vom französischen Institut für Agrarforschung Institut National de la Recherche Agronomique (INRA), dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und der PSE Conferences & Consulting GmbH aus Freiburg. Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Kooperation international Neue Rangliste der 100 innovativsten Universitäten weltweit Die Nachrichtenagentur Reuters hat die Rangliste der weltweit 100 innovativsten Universitäten für 2019 vorgelegt. Unverändert dominieren US-amerikanische Universitäten sowohl die Gesamtrangliste als auch die Spitzenplätze. Mit weitem Abstand folgt Deutschland als Land mit den zweitmeisten gelisteten Hochschulen. Als beste deutsche Einrichtung belegt die Universität Erlangen-Nürnberg Platz 14. Wie in den vergangenen fünf Jahren führt die Stanford University das Reuters Ranking of the World s Most Innovative Universities vor dem Massachusetts Institute of Technology und der Havard Universität an. Insgesamt acht US-amerikanische Universitäten sind unter den besten zehn vertreten, zudem die KU Leuven (Belgien) und das Imperial College London (Großbritannien) auf den Rängen sieben und zehn. Auch insgesamt dominieren die US-Universitäten die Liste, die wie im Vorjahr 46 der 100 innovativsten Hochschulen ausmachen; gefolgt von Deutschland, das wie im Jahr 2018 mit neun Platzierungen auf Platz zwei der Länderwertung liegt. Frankreich folgt mit insgesamt acht Universitäten, drei mehr als noch im Vorjahr, und gehört damit zu den Gewinnern des diesjährigen Rankings. Großbritannien, Südkorea und Japan sind mit jeweils sechs Platzierungen vertreten, sowie vier Einrichtungen aus China, je drei aus den Niederlanden und der Schweiz, Hochschulen aus Belgien, Kanada, Israel und Singapur sind jeweils zweimal vertreten sowie eine aus Dänemark. Insgesamt sind 32 und damit fünf europäische Universitäten mehr als im Vorjahr vertreten. Die Zahl der im Ranking geführten asiatischen Universitäten sinkt von 23 auf 18. Israel bleibt wie im Vorjahr der einzige Vertreter aus dem Nahen Osten. Aus Südamerika, Afrika und Ozeanien schafft es auch im Jahr 2019 keine Hochschule in das Ranking von Reuters.

12 7 Fünf der neun aus Deutschland geführten Universitäten konnten ihre Platzierungen im Vergleich zum Vorjahr verbessern. Neu vertreten im Ranking ist RWTH Aachen auf Rang 89. Dafür schaffte es das Karlsruher Institut für Technologie, das 2018 Platz 92 belegte, in diesem Jahr nicht in die Rangliste. Übersicht zum Abschneiden der deutschen Einrichtungen 14. Universität Erlangen-Nürnberg (Vorjahr: 31) 46. TU München (Vorjahr: 45) 59. Karl-Ruprecht-Universität Heidelberg (Vorjahr: 82). 70. Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Vorjahr: 72) 75. Universität München (Vorjahr: 56) 79. TU Dresden (Vorjahr: 86) 82. Universität Freiburg (Vorjahr: 81 89. RWTH Aachen (-) 94. Freie Universität Berlin (Vorjahr: 100) Bewertungsgrundlage sind Indikatoren, die den Beitrag zu Fortschritten in der Wissenschaft sowie den Einfluss auf neue Technologien und Märkte bemessen, darunter die Zahl der Patentanmeldungen sowie die Häufigkeit der Zitation von wissenschaftlichen Veröffentlichungen durch andere Forschende. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Quelle: Kooperation international, Reuters Zahl des Monats Sechs Prozent beträgt der Finanzierunganteil von Innovationen durch Fördermittel (Bankkredite: neun Prozent) laut einer aktuellen KfW-Erhebung. Die internen Betriebsmittel haben hingegen einen Finanzierungsanteil von 82 Prozent. Bei klassischen Investitionen entfällt mit zwölf Prozent ein deutlich höherer Finanzierungsanteil auf Fördermittel (Bankkredite: 34 Prozent). Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Zuse-Gemeinschaft

12 8 Grafik des Monats Quellen: Haushaltsgesetze 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz 2020. * Für 2019 und 2020 liegen bisher nur Soll-Werte vor. ** Das Haushaltsgesetz 2020 wurde am 28.11.2019 beschlossen. Bis zum Redaktionsschluss lag allerdings noch keine detaillierte Ausgabenplanung vor, sodass bei den Ausgaben 2020 für ZIM auf den Gesetzentwurf zurückgegriffen wurde. Ergänzende Information: Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden im Bundeshaushalt jährlich rund 300 Millionen Euro eingeplant. Der anfängliche Höchststand im Jahr 2013 von 383 Millionen Euro konnte in den folgenden Jahren nicht mehr erreicht werden. Nach einem Rückgang in den Jahren 2016 bis 2018, stiegen die Ausgaben für ZIM im Jahr 2019 erstmals wieder auf 300 Millionen Euro. Laut Gesetzentwurf wird bei der Ausgabenplanung für 2020 der Vorjahreswert um zwei Millionen Euro reduziert.

12 9 Technologietrends in Deutschland und weltweit

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12 12 Ansprechpartner Felicitas von Bredow (DIHK) Tel.-Nr.: 030-20308-2214, Fax: 030-20308-52214 E-Mail: vonbredow.felicitas@dihk.de ISSN 2190-8435 alle Fotos: Quelle: thinkstock by Getty Images