Hygieneplan für Kindertagesstätten. I n h a l t



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Transkript:

Hygieneplan für Kindertagesstätten Nach 36 Infektionsschutzgesetz ( IfSG ) sind Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtet, mit Hilfe von Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Infektionsrisiken in den Einrichtungen sollen so minimiert werden. Für jede TEK ist nach Absprache durch die Leitung eine Hygienebeauftragte zu bestimmen! I n h a l t 1. Hygiene in Aufenthaltsräumen 1.1 Lufthygiene 1.2 Garderobe 1.3 Reinigung der Tische/Fußböden 1.4 Bettwäsche 1.5 Spiel- und Kuschelecken 2. Hygiene in Sanitärbereichen 2.1 Ausstattung 2.2 Händereinigung 2.3 Flächenreinigung 3. Zahn- und Mundhygiene 4. Küchenhygiene 4.1 Allgemeine Anforderungen 4.2 Händedesinfektion 4.3 Flächenreinigung und -desinfektion 4.4 Lebensmittelhygiene 4.5 Tierische Schädlinge 5. Trinkwasserhygiene 5.1 Legionellenprophylaxe 5.2 Mikrobiologische Untersuchung 5.3 Vermeidung von Stagnationsproblemen 6. Abfallentsorgung 7. Erste Hilfe 7.1 Versorgung von Bagatellwunden 7.2 Behandlung kontaminierter Flächen 7.3 Überprüfung des Erste-Hilfe-Kastens 7.4 Notrufnummern 8. Hygiene im Außenbereich 9. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldungen 1

1. Hygiene in Aufenthaltsräumen 1.1 Lufthygiene Mehrmals täglich ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. 1.2 Garderobe Die Ablagen für die Kleidung sollten so gestaltet sein, dass die Kleidungsstücke der Kinder und Erzieher keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von Läusen besteht. In Krippen sind zusätzlich Kleiderkörbe oder Beutel bereitzustellen. Es sind geeignete Schuhablagen zur Verfügung zu stellen. 1.3 Reinigung der Flächen / Fußböden Tische, Fußböden oder sonstige oft benutzte Gegenstände sind täglich nass zu reinigen. Teppichböden sind mit Staubsauger täglich zu reinigen, eine Grundreinigung erfolgt nach Bedarf und Rücksprache mit den Leitungen der Tageseinrichtungen. Diese Reinigungsmaßnahmen werden durch Reinigungskräfte des Fachbereichs 18 Gebäudewirtschaft durchgeführt. Anlage 1 : Tätigkeitsverzeichnis für Unterhaltsreinigung 1.4 Bettwäsche Wird regelmäßiger Mittagsschlaf angeboten, sollte die Bettwäsche, um eine Übertragung von Krankheitskeimen, Läusen etc. zu vermeiden, personengebunden verwendet werden. Zur Aufbewahrung ist die Bereitstellung einer Ablage mit abgetrennten Fächern empfehlenswert. 1.5 Spiel- und Kuschelecken Da in Spiel- und Kuschelecken der Kontakt zu den Materialien und Spielgeräten besonders eng ist, sind hier die Hygiene-Maßnahmen streng zu beachten. Folgende Maßnahmen sind von der Hauswirtschaftskraft oder der Reinigungskraft der TEK durchzuführen: Spiel- und Kuschelecken sind täglich zu reinigen. Polster sind täglich abzusaugen. Spielgeräte sind wöchentlich gründlich zu reinigen. Sofas, Matratzen und ähnliche Sitz- und Liegeflächen sind mit geeigneten waschbaren Bezügen zu versehen und regelmäßig (mind. monatlich und bei sichtbaren Verschmutzungen) bei 60 C zu waschen. Decken, Bezüge, Stofftiere usw. sind ebenfalls mind. vierteljährlich und bei Bedarf bei mind. 60 C zu waschen Für Oberflächen steht der Alkoholreiniger Neoclean zur Verfügung. Die Hygienebeauftragte hat für die Umsetzung und die Dokumentation der o.g. Maßnahmen durch die Hauswirtschafts- oder Reinigungskraft Sorge zu tragen. Weiterhin hat sie hat darauf zu achten, dass für diese Reinigung die Polstermöbel / Kuschelecken freigeräumt sind! 2

2. Hygiene im Sanitärbereich 2.1 Ausstattung Es sind personengebundene Handtücher und Waschlappen oder Einmalhandtücher/-lappen zu verwenden. Es muss ein ausreichender Abstand für die personengebundenen Tücher vorhanden sein. Aus hygienischen Gründen sollte Flüssigseife aus Seifenspendern mit integriertem Auffangbecken bereit gestellt werden. Außerdem ist Toilettenpapier vorzuhalten. Wegen der Gefahr der Läuse- bzw. Nissenübertragung ist kein Gemeinschaftskamm zu verwenden. Windeleimer sind regelmäßig zu entleeren. Werden die Eimer ohne Müllbeutel verwendet, ist nach der Entleerung eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. In Kinderkrippen sind außerdem Wickelkommoden erforderlich. Werden beim Windeln keine Einwegunterlagen verwendet, ist nach Benutzung eine prophylaktische Scheuer-Wischdesinfektion mit Mitteln der DGHM-Liste (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) empfehlenswert, zumindest jedoch nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Bacillol AF getränkten Einmaltuch. Dabei sind Einmalhandschuhe zu tragen.. 2.2 Händereinigung Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene. Händereinigung ist daher durchzuführen: nach jedem Toilettengang vor und nach Umgang mit Lebensmitteln bei Verschmutzungen nach dem Wickeln Die notwendigen Reinigungs- und Hautpflegemittel (siehe auch: Hautschutzplan) - Stokosept, Stokowash und Frapantol - können jederzeit beim Fachbereich 51 - Frau Benischowski - bestellt werden. In besonderen Fällen wie z.b. das Auftreten des Norovirus oder des EHEC-Erregers, müssen nach Rücksprache mit dem Fachbereich 51 und dem Gesundheitsamt besondere Desinfektionsmittel angewandt werden. (Sterilium Virugard) Auf die der TEK vorliegende Verfahrensanordnung zum Thema Norovirus wird verwiesen. 2.3 Flächenreinigung Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken sind täglich feucht mit dem Sanitärreiniger Milzid oder Amidozid von den Reinigungskräften zu reinigen. Bei akuten Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel (nach der Liste der DGHM) getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion (DGHM-Mittel) erforderlich (Bacillol AF). Dabei sind Schutzhandschuhe zu tragen (Latex- und puderfrei, z.b. aus Nitril) die über Frau Benischowski bestellt werden können. 3

3. Zahn- und Mundhygiene Um eine gute Zahnpflege sicherzustellen, sollten im Sanitärbereich Halterungen / Regale verfügbar sein, um Zahnputzutensilien unterzubringen in der Weise, dass ein Kontakt der Zahnbürsten der Kinder vermieden wird und sie für die Kinder durch personenbezogene Motive erkennbar sind. 4. Küchenhygiene 4.1 Allgemeine Anforderungen Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit den Kindern sollen die Kinder in den Umgang mit Lebensmitteln eingeführt werden. Vor jedem gemeinsamen Kochen ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare zusammengebunden werden, dass eine Schürze getragen wird und beim Umgang mit rohem Fleisch dünnwandige, flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe getragen werden. Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne 42 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren. Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren. Anlage 4 42,43 IfSG 4.2 Händedesinfektion Eine Händedesinfektion mit Stokosept Gel für die Hauswirtschaftskräfte ist in folgenden Fällen erforderlich: bei Arbeitsbeginn nach Husten, Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuchs nach Pausen nach einem Toilettenbesuch nach Schmutzarbeiten nach Arbeiten mit kritischer Rohware z. B. rohem Fleisch, Geflügel Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels 3-5 ml, 30 sek. Einwirkungszeit pro Händedesinfektion beachten. Das Händedesinfektionsmittel wird über einen Wandspender angeboten. 4

4.3 Flächenreinigung und -desinfektion Die Fußböden im Küchenbereich sind von den Reinigungskräften täglich zu reinigen. Eine Flächendesinfektion durch die Hauswirtschaftskraft ist erforderlich bei: Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Geflügel nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden. Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. Es dürfen nur DGV (Deutsche Gesellschaft für Veterinärmedizin) geprüfte und für den Lebensmittelbereich zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden (Bacillol AF). Nähere Einzelheiten welche Objekte, Geräte wie oft und womit gereinigt werden sind dem Reinigungsplan Küche zu entnehmen (Anlage 3) 4.4 Lebensmittelhygiene Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall von Schädlingen / Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen sind mit dem Anbruchsdatum / Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind von der Hauswirtschaftskraft durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren. Tägliche Temperaturkontrolle in Kühleinrichtungen. Die Temperatur darf im Kühlschrank nicht über 7 C, in Gefriereinrichtungen nicht über -18 C ansteigen. Wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten. In Küchen, in denen regelmäßig gekocht wird, sind Rückstellproben in Absprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt zu nehmen. Die Betriebskontrollen sind schriftlich zu dokumentieren. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Hygienebeauftragte Sorge zu tragen. 4.5 Tierische Schädlinge Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen. Voraussetzung hierfür ist eine Schadensmeldung an den Fachbereich 18 / Frau Höing. Lebensmittelabfälle müssen zum Schutz vor Ungeziefer in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengitter auszustatten. 5

5. Trinkwasserhygiene 5.1 Legionellenprophylaxe Sofern sich in der Einrichtung eine Dusche befindet, wird gemäß der Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011 eine jährliche Untersuchung des Warmwassers durch den Fachbereich 18 auf Legionellen veranlasst. Bei Überschreiten des Richtwertes wird eine thermische Desinfektion sowie eine erneute Beprobung durchgeführt. Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind regelmäßig zu entfernen (entsprechend der Trinkwasserverordnung). 5.2 Mikrobiologische Untersuchung Die Untersuchung des Kaltwassers ist wie folgt vom Fachbereich 18 zu veranlassen : - Koloniezahlen bei 22 C und 36 C 3 - jährlich - Coliforme Bakterien 3 - jährlich - Pseudomonas aeruginosa 3 - jährlich - Blei und Nickel 5 - jährlich 5.3 Vermeidung von Stagnationsproblemen Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, ca. 5 Minuten bzw. bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen. 6. Abfallentsorgung Mülleimer in den Gruppen, Schlaf - und Funktionsräumen sind von der Reinigungskraft nach Beendigung des Kindergartenbetriebes entsprechend der Abfallentsorgungsordnung der Gemeinde (Mülltrennung!) täglich zu entleeren. (s. auch Anlage 1) 7. Erste Hilfe 7.1 Versorgung von Bagatellwunden Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu reinigen. Der Ersthelfer trägt dabei Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände. 7.2. Behandlung kontaminierter Flächen Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Tragen von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu reinigen und die betroffene Fläche ist anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. 6

7.3 Überprüfung des 1. Hilfe-Kastens Geeignetes Erste-Hilfe Material ist gemäß GUV I-512 in dem in der TEK befindlichen kleinen Verbandskasten nach DIN 13157 Verbandskasten C enthalten. Zusätzlich sind ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel (Sterillium virugard) und ein Flächendesinfektionsmittel (Bacilliol AF) bereitzustellen. Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe, Pflaster) sind umgehend zu ersetzen, eine mindestens halbjährliche Bestandskontrolle der Erste-Hilfe-Kästen ist durchzuführen und zu dokumentieren. (Neubeschaffungen über Frau Benischowski - Fachbereich 51 -) Insbesondere ist das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels zu überprüfen und dieses eventuell zu ersetzen. 7.4 Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr / Notruf 112 Giftinformationszentrum Bonn, Zentrum für Kinderheilkunde der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität, Tel: 0228 / 287 32 11 oder 2873333, Fax: 0228 / 287 33 14 8. Hygiene im Außenbereich (Spielplatz) Der Spielplatz ist morgens vor Spielbeginn auf gröbere Schäden und Unrat zu überprüfen. Der Spielsand wird jährlich durch die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen auf seine Qualität untersucht. Bei Verunreinigungen wird das mechanische Umwälz-Sieb-Aufbereitungsverfahren ( SANDMASTER- Verfahren ) angewandt. Je nach Bedarf können geringe Mengen des Sandes auch ausgetauscht werden. Der Sand sollte, wenn möglich, während der Nichtbenutzungszeit abgedeckt werden. Damit Tieren wie Hunde, Katzen u.ä. der Zugang zum Spielplatz erschwert wird, sind Zäune und Hecken regelmäßig auf beschädigte Stellen zu prüfen. Der Zustand der Spielgeräte ist regelmäßig durch den städtischen Spielgeräteprüfer - Herrn Kullik / KSR - zu überprüfen. 9.Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldungen Nach 34 IfSG bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal und Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen. Dieser Paragraph ist diesem Hygieneplan beigefügt ebenso die 33, 35 und 36. Der Fachbereich 51 - Frau Benischowski - führt alle 2 Jahre die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischem Dienst Herrn Bauer durch. 7

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an 1. Fachbereich 51 - Frau Benischowski 0 23 61/ 50 2237 2. Kreisgesundheitsamt Recklinghausen Fachdienst Vestischer Gesundheitsdienst Ansprechpartner : Frau Freier 0 23 61 / 53 4131 Herr Hentschel 0 23 61 / 53 4127 3. Arbeitsmedizinischen Dienst Gesa - Herne - Betriebsarzt Herr Bauer 0 23 23 / 44 5 30 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Tätigkeitsverzeichnis für Unterhaltsreinigung Reinigungs- und Desinfektionsplan für Tageseinrichtungen für Kinder Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küchen in städt. TEK 34, 35, 42, 43 Infektionsschutzgesetz ( IfSG) Impressum Herausgeber : Stadt Recklinghausen, Der Bürgermeister Kontakt: Stadt Recklinghausen, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Rathausplatz 3/4, 45657 Recklinghausen Verantwortlich : Volker Hülsmann ( Fachbereichsleiter ) Tel.: 0 23 61 / 50 2237 Druck: Hausdruckerei, Stadt Recklinghausen, 40 gedruckte Exemplare 1. Auflage Januar 2013 8