Postanschrift: D Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D Borken. Tel.: 02861/ Fax 02861/ EINLEITUNG
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- Tristan Michel
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1 F ACHBEREICH G ESUNDHEIT Postanschrift: D Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D Borken Tel.: 02861/ Fax 02861/ M ERKBLATT H YGIENEPLAN F Ü R G E M E I N S C H A F T S E I N R I C H T U N G E N EINLEITUNG Dieser Hygieneplan ist als Rahmenplan gedacht. Er muss an die jeweiligen Verhältnisse und Besonderheiten Ihrer Einrichtung angepasst werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Gemeinschaftseinrichtungen einen Hygieneplan erstellen, der innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegt. Der Plan regelt die Einzelheiten für die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten etc.. Verantwortlich für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen ist die Gemeinschaftseinrichtung.
2 Merkblatt Hygieneplan Seite 2 HÄNDEWASCHEN Das Waschen der Hände ist der erste wichtige Bestandteil der Hygiene. Bei Verschmutzung und nach Toilettenbenutzung muss die Möglichkeit zum Händewaschen gegeben sein. Handwaschbecken sollen mit Flüssigseifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Stückseife ist wegen der regelmäßig nachweisbaren Verkeimung hygienisch problematisch. HYGIENE IN SANITÄREN ANLAGEN Toiletten und Duschen müssen täglich gründlich gereinigt werden. Toilettenpapier, Flüssigseife und Einmalhandtücher sollen stets verfügbar sein und regelmäßig nachgefüllt werden. Auffangbehälter für Einmalhandtücher sollen in unmittelbarer Nähe der Handtuchspender stehen. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist vor und nach der Reinigung eine vorbeugende Desinfektion erforderlich. Die empfehlenswerten Desinfektionsmittel stehen in einer speziellen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, der sogenannten DGHM-Liste. Im Zweifel rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Damen- bzw. Mädchentoiletten ab Klasse 5 müssen mit Hygienebeuteln und mit einem Abwurfeimer mit Deckel ausgestattet sein. Zur grundsätzlichen Ausstattung jeder Toilette gehören Toilettenbrille, die leicht zu reinigen ist, Toilettenpapierhalter, Toilettenpapier, Toilettenbürste mit einer entsprechenden Halterung. In den Vorräumen der Toiletten müssen Waschbecken vorhanden sein. Flüssigseifenspender sowie Einmalhandtuchspender und die dazugehörenden Auffangbehälter zählen hier zur Grundausstattung. HYGIENE IN SPIEL- UND KUSCHELECKEN In Spiel- und Kuschelecken ist der Kontakt zu den Materialien und Spielgeräten besonders eng. Aus diesem Grunde sollen die Hygiene-Maßnahmen hier besonders streng beachtet werden. Spiel- und Kuschelecken sollen täglich und zusätzlich bei Bedarf gereinigt werden, Teppiche und Polster sollen täglich und zusätzlich bei Bedarf abgesaugt werden, Spielgeräte sollen wöchentlich und zusätzlich bei Bedarf gründlich gereinigt werden.
3 Merkblatt Hygieneplan Seite 3 HYGIENE IM 1.HILFE- BZW. UNTERSUCHUNGSRAUM Der Erste-Hilfe-Raum soll mit einem Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Die Krankenliege wird, wenn kein Einmaltuch aufliegt, nach jeder Benutzung von sichtbarer Verschmutzung gereinigt und desinfiziert. Der Erste-Hilfe-Koffer nach DIN muss regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfalldaten überprüft und der Inhalt ggfls. ergänzt bzw. ersetzt werden. Zum Schutz vor durch Blut übertragbaren Krankheiten müssen beim Verbinden von blutenden Wunden flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe getragen werden. Der Erste-Hilfe-Raum darf nicht als Lagerraum missbraucht werden. HYGIENE IN KÜCHEN Beim Umgang mit Lebensmitteln besteht eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Der/die für die Küche Verantwortliche muss folgende Kontrollen in regelmäßigen Abständen durchführen: 1. Überprüfung der Verfalldaten 2. Temperaturüberwachung in den Kühl- und Gefrierschränken 3. Vorkommen von Schädlingen 4. Überprüfung der Fensterfliegengitter auf Schäden 5. Überprüfung der Spender für Flüssigseifen, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den Händewaschplätzen. Vor jedem Kochunterricht sollten Sie darauf achten, dass die Schüler ihre Hände gründlich waschen, lange Haare ggfls. zusammenbinden, eine Schürze tragen und beim Umgang mit rohem Fleisch dünnwandige, flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe tragen. Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer Durchfallerkrankung leiden, dürfen am Kochuntericht nicht teilnehmen. Personen, die in sog. Schulcafés oder vergleichbaren Einrichtungen eine Speiseversorgung nicht nur gelegentlich anbieten, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit nachweisen, dass sie an einer Belehrung des Gesundheitsamtes über hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und über Gründe für Tätigkeitsverbote teilgenommen haben. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die im Lebensmittelbereich Beschäftigten in jährlichen Abständen entsprechende Nachschulungen erhalten. Für Schulkantinen muss der Betreiber selbstständig einen Hygieneplan aufstellen.
4 Merkblatt Hygieneplan Seite 4 HYGIENE IN TURNHALLEN Bei stark mit Körperflüssigkeiten behafteten Flächen/Materialien ist eine Desinfektion mit einem Mittel der DGHM-Liste erforderlich. Sofern Nassbereiche vorhanden sind, muss der Barfußbereich täglich gereinigt und ebenfalls mit einem Mittel der DGHM- Liste desinfiziert werden. Diesbezüglich beraten wir Sie gern. SCHWIMMBADHYGIENE An Schulschwimmbäder werden besondere hygienische Anforderungen gestellt, da hier in kurzer Zeit hohe Keimbelastungen entstehen können. Diese müssen so gering wie möglich gehalten werden. Daher sollten folgende Punkte beachtet werden: 1. Vor dem Betreten des Bades gründlich duschen (ohne Bekleidung). 2. Nach dem Schwimmunterricht erneut gründlich duschen und abtrocknen, insbesondere in den Zehenzwischenräumen, um Pilzinfektionen vorzubeugen. 3. Die Barfußgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 4. Personen mit Warzen und sonstigen infizierten Hautveränderungen dürfen die Schwimmbadräume nicht betreten. 5. Personen, die an einer Durchfallerkrankung leiden oder dessen verdächtig sind, dürfen das Schwimmbad nicht betreten, es sei denn mit Einverständnis des Gesundheitsamtes und unter Hygieneauflagen. Nach Beendigung des Schwimmbadbetriebes müssen der Bereich um das Badebecken, die Barfußgänge, Toiletten, Duschen sowie sämtliche Möbel (incl. sonstiger Sitzflächen), die mit der Haut der Badenden in Kontakt kommen können, gründlich gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Zur Desinfektion dürfen nur Mittel und Verfahren angewandt werden, die in der DGHM-Liste bekannt gegeben worden sind. Diesbezüglich beraten wir Sie gern. Um einer Schädigung der menschlichen Gesundheit vorzubeugen, stellt das Infektionsschutzgesetz besondere hygienische Anforderungen an das Schwimmbzw. Badebeckenwasser. Die Aufbereitungsanlage muss entsprechend den Herstellerangaben gewartet werden. Die Wartungsarbeiten müssen schriftlich dokumentiert werden. Zur Überwachung der Schwimm- oder Badebeckenwasser-Aufbereitungsanlage und als Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung ist das Führen eines Betriebsbuches vorgeschrieben. Hier müssen die täglichen betriebseigenen Kontrollen eingetragen werden. Das Betriebsbuch muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden. Regelmäßig muss untersucht werden, ob das Badewasser den Qualitätsanforderungen entspricht. Auch diesbezüglich beraten wir Sie gern.
5 Merkblatt Hygieneplan Seite 5 HAUSREINIGUNG Die Hausreinigung erfolgt entsprechend einem vom Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Reinigungsplan. Der anliegende Muster-Reinigungsplan kann Ihnen als Orientierung für die Erstellung Ihres eigenen Reinigungsplans dienen.
Merkblatt. für betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
Kreisverwaltung Südwestpfalz Telefon: 06331/809 0 Lebensmittelüberwachung Fax: 06331/809 276 Unterer Sommerwaldweg 40-42 E-Mail: veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de 66953 Pirmasens Merkblatt für betriebseigene
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