Diese Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik wurde in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität - GesamthochschuIe in Hagen veröffentlicht. Hier wird eine Abschrift der Ordnung wiedergegeben. STUDIENORDNUNG für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik an der Fernuniversität - Gesamthochschule in Hagen Vom 14. Juli 1997 Aufgrund des 2 Abs. 4, 85 und des 87 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW: S.428), hat die FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Qualifikation 4 Empfohlene Vorkenntnisse 5 Studienbeginn 6 Studienzeiten und Umfang des Studiums 7 Inhalte des Studiums 8 Aufbau des Studiums 9 Lehrveranstaltungen und Vermittlungsformen 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen 11 Erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (Leistungsnachweis) 12 Prüfungen 13 Studienplan 14 Studienberatung 15 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang A: Fächerkataloge I und II Anhang B: Studienplan 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik an der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen vom 14. Juli 1997 das Studium im Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen. Diese Studienordnung ist der Diplomprüfungsordnung nachgeordnet. 2 Ziel des Studiums
Das Studium der Elektrotechnik soll den Studierenden die Fähigkeit vermitteln, die Aufgaben der Elektrotechnik mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu lösen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik zu erarbeiten. 3 Qualifikation (1) Die Qualifikation für das Studium mit dem Abschluß der Diplomprüfung wird durch das Fachhochschulzeugnis im Studiengang Elektrotechnik oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachgewiesen. 4 Empfohlene Vorkenntnissse (1) Für das Studium der Elektrotechnik bilden gute mathematische Vorkenntnisse eine Voraussetzung, die das Studium zu Beginn erleichtern. (2) Ausreichende Englischkenntnisse sind im Hinblick auf das Studienziel notwendig, da ein Großteil der Fachliteratur der Elektrotechnik und der benachbarten Wissensgebiete in englischer Sprache verfaßt sind. 5 Studienbeginn Das Studienangebot ist auf eine Aufnahme des Studiums zum Wintersemester hin ausgerichtet. 6 Studienzeiten und Umfang des Studiums (1) Nach 4 der Diplomprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik beträgt die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium einschließlich der Diplomprüfung fünf Semester. Diese Regelstudienzeit verlängert sich für Teilzeitstudierende entsprechend. (2) Der Stundenumfang im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich beträgt 95 Semesterwochenstunden (SWS). 7 Inhalte des Studiums Das Studium vermittelt eine vertiefende wissenschaftliche Ausbildung in den folgenden Fachgebieten: Allgemeine Elektrotechnik Automatierungstechnik Energietechnik Halbleitertechnologie Informationstechnik Kommunikations- und Nachrichtentechnik 8 Aufbau des Studiums (1) Das fünfsemestrige Studium schließt mit der Diplomprüfung ab. (2) Die Studieninhalte gemäß 7 verteilen sich wie folgt:
Das fünfsemestrige Studium umfaßt 95 Semesterwochenstunden (SWS) Lehrveranstaltungen und die Diplomarbeit: Sechs Pflichtfächer: Mathematik für Ingenieurinnen und Ingenieure III,IV 12 SWS Theoretische Elektrotechnik 6 SWS Elektronische Schaltungen 6 SWS Energietechnik 6 SWS Nachrichtentechnik 6 SWS Regelungstechnik 6 SWS zwei Wahlpflichtfächer aus Katalog I (Anhang A) im Umfang von insgesamt 12 SWS drei Wahlpflichtfächer aus Katalog II (Anhang A) im Umfang von insgesamt 18 SWS sowie Praktikum Elektrotechnik IIa 3 SWS Praktikum Elektrotechnik IIb 6 SWS ein Seminar Elektrotechnik 2 SWS und Wahlfächer aus dem Studienangebot der FernUniversität im Umfang von insgesamt 12 SWS 9 Lehrveranstaltungen und Vermittlungsformen Vorlesung (V): Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung wissenschaftlichen Grund- und Spezialwissens und methodischer Kenntnisse. Sie werden durch die Lehrenden in der Regel schriftlich in Form von Studienbriefen angeboten und können durch andere Medien und Präsenzphasen ergänzt oder ersetzt werden. Übung (Ü): Übungen dienen der Ergänzung einer Vorlesung, beinhalten die Bearbeitung exemplarischer Probleme und bieten die Gelegenheit zur Anwendung und Vertiefung des erarbeiteten Vorlesungsstoffes, der Vermittlung von Fertigkeiten und der Schulung in der Fachmethodik sowie zur Selbstkontrolle des Wissenstandes. Sie werden in Form von Einsendeaufgaben angeboten. Präsenzübung (PÜ): Präsenzübungen dienen der intensiven Ergänzung von Vorlesungen und Übungen und sollen persönliche Kontakte zwischen Studierenden und Lehrenden fördern. Präsenzübungen finden an ausgewählten Orten statt. Praktikum (P): Praktika bieten eine experimentelle Veranschaulichung theoretisch abgehandelter Sachverhalte und vermitteln dem Studierenden eigene Erfahrungen und Fertigkeiten im Umgang mit einschlägigen Geräten, Anlagen und Messinstrumenten. Sie werden vorwiegend als Präsenzveranstaltungen angeboten. Dabei werden für die Durchführung der Versuche Arbeitsgruppen gebildet. Im geringeren Umfang werden Praktika auch als Heimlabor durchgeführt. In beiden Praktikumsformen werden Praktikumsberichte angefertigt. Seminar (S): Seminare dienen der Vertiefung der Ausbildung in einem Fachgebiet sowie der Anleitung zu kritischer Sachdiskussion von Forschungsergebnissen. In einem Seminar werden im Rahmen von Präsenzveranstaltungen (Seminartagen) ausgewählte Fachthemen von Studierenden in Referaten vorgetragen und unter der Leitung der Lehrenden mit den Seminarteilnehmerinnen und -nehmern diskutiert. Kolloquium (Q): Kolloquia sind Veranstaltungen, in der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle
Forschungsvorhaben und -ergebnisse vortragen und anschließend diskutieren. Teilnahme wird dringend empfohlen. 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (1) Grundsätzlich werden die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß 9 dieser Ordnung durch den sachgerechten Aufbau des Studiums nach dem im Anhang beigefügten Studienplan geschaffen. Die Studierenden müssen die jeweilige Lehrveranstaltung vor Beginn des zugehörigen Semesters belegen. (2) Für die Teilnahme an den Praktika müssen die in Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen erworbenen Grundkenntnisse für das jeweilige Gebiet vorhanden sein. (3) Vor der Teilnahme an einem Seminar müssen entsprechende Grundkenntnisse vorhanden sein, die jeweils in der Seminarankündigung bekanntgegeben werden. (4) Vor dem Beginn einer Diplomarbeit besprechen die Studierenden und die Betreuerin oder der Betreuer die notwendigen fachlichen Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Bearbeitung des Themas erfüllt sein müssen. 11 Erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (Leistungsnachweis) (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung als Leistungsnachweis wird durch eine Bescheinigung der oder des Lehrenden dokumentiert. (2) Grundsätzlich legt die oder der für eine Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltung die Form und die Kriterien für den Erwerb eines Leistungsnachweises fest. Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung. 12 Prüfungen 13 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung wurde ein Studienplan aufgestellt und als Anhang B dieser Studienordnung beigefügt. Er bezeichnet die Lehrveranstaltungen und gibt die Anzahl der Semesterwochenstunden an. Der Studienplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums. 14 Studienberatung (1) Studienberatung allgemeiner Art wird von der Zentralen Beratungsstelle der FernUniversität oder in den Studienzentren durchgeführt. (2) Die studienbegleitende Fachberatung wird in Verantwortung des Fachbereichs Elektrotechnik durchgeführt. Die Studienberater werden in der Anleitung zur Belegung genannt. Sie unterstützen die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Schwerpunkte des gewählten Studienganges. (3) Fachspezifische Beratung zu einzelnen Lehrveranstaltungen nehmen die
Kursbetreuerinnen und -betreuer sowie die wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und -arbeiter wahr. Weiterhin wird in Studienzentren mentorielle Fachberatung angeboten. 15 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen wird in der Diplomprüfungsordnung geregelt. (2) Anträge auf Anrechnung sind an den Diplomprüfungsausschuß für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik zu richten. 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1.10. 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Elektrotechnik vom 17.12.1996 und vom 18.3.1997 und des Senats der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen vom 7.5.1997. Hagen, den 14. Juli1997 Der Rektor der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen In Vertretung Der Prorektor Univ. Prof. Dr. Dr. Th. Vornbaum Anhang A: Fächerkataloge der Wahlpflichtfächer Wahlpflichtfachkatalog I: Regelungssysteme im Zustandsraum I, II Hochfrequenztechnik I, II Optische Nachrichtentechnik I, II Halbleitertechnik I, II Prozessautomatisierung I, II Kommunikationstechnik I, II Sensoren I,II Prozessleittechnik I, II Software Engineering I, II Digitale Signalverarbeitung I, II Großintegrationstechnik I, II Sicherheitsgerichtete Echtzeitsysteme I,II Wahlpflichtfachkatalog II:
Regelungssysteme im Zustandsraum I, II Hochfrequenztechnik I, II Optische Nachrichtentechnik I, II Optische Nachrichtentechnik III (#) Elektromagnetische Wellen I, II Halbleitertechnik I, II Optimierung dynamischer Systeme (#) Prozessautomatisierung I, II Datenkommunikation I, II Energieübertragungssysteme I, II Entwurf integrierter Digitalschaltungen (#) Nachrichtenvermittlungssysteme I, II Grundlagen und Technik des Farbfernsehens I, II Kommunikationstechnik I, II Kommunikationstechnik III (#) Digitale Übertragungssysteme (#) Leistungsanalyse von Systemen mit Rechnern (#) Rauschen in Hochfrequenzschaltungen und Oszillatoren (#) Graphen, Netze und Algorithmen I, II Signaltheorie I, II Robotertechnik I, II Antennen (#) Sensoren I, II Photovoltaik I, II Einführung in den digitalen Mobilfunk (#) Kanalcodierung (#) Prozessleittechnik I, II Software Engineering I, II Automatisierungsprojekte I, II Digitale Signalverarbeitung I, II Fehlertolerierende Rechnersysteme I, II Großintegrationstechnik I, II Sicherheitsgerichtete Echtzeitsysteme I,II Grundlagen der Halbleiterelektronik I, II # Jeweils zwei dieser Fächer können von den Studierenden zu einem Wahlpflichtfach zusammengefasst werden. Über die gewählte Fächerkombination wird jeweils eine Gesamtprüfung abgehalten. Anhang B: Studienplan STUDIUM für Vollzeitstudierende Kurse: (Angaben in SWS): 1. 2. 3. 4. Mathematik für Ingenieurinnen und Ingenieure III,IV (V+Ü/P) (V+Ü/P) (V+Ü/P) (V+Ü/P) 5. Semester 4+2 4+2 - - - Theoretische Elektrotechnik I,II 2+1 2+1 - - -
Elektronische Schaltungen I,II 2+1 2+1 - - - Nachrichtentechnik I,II *) 2+1 2+1 - - - Energietechnik I,II *) - - 2+1 2+1 - Regelungstechnik I,II - - 2+1 2+1 - Praktikum Elektrotechnik IIa - 0+3 - - - Praktikum Elektrotechnik IIb - - - 0+6 - Seminare - - 0+2 - - Wahlpflichtfächer: 1. Wahlpflichtfach aus Katalog I 2+1 2+1 - - - 2. Wahlpflichtfach aus Katalog I 2+1 2+1 - - - 1. Wahlpflichtfach aus Katalog II - - 2+1 2+1-2. Wahlpflichtfach aus Katalog II - - 2+1 2+1-3. Wahlpflichtfach aus Katalog II - - 2+1 2+1 - Diplom-Arbeit - - - - (16) Wahlfächer 3-6 3 - Summe: 95 24 24 23 24 (16) *) Hinweis: Auf Grund der Angleichung der Prüfungsordnungen für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik und den integrierten Studiengang Elektrotechnik empfehlen wir abweichend vom vorher genannten Studienplan die Belegung von Energietechnik im 1. und 2. Semester und Nachrichtentechnik im 3. und 4. Semester. Damit entspricht der Studienplan der Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik an der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen vom 26. November 1999.