SPV Partner. Die Autoren dieses Merkblattes sind: René Morf Remo Bacchetta Marco Martin Felix Odermatt Holger Königsmann



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11.7.2011/3 SPV Dagmersellen Merkblatt Keramik und Glasmosaik im Schwimmbad- und Wellnessbau

Die Autoren dieses Merkblattes sind: René Morf Remo Bacchetta Marco Martin Felix Odermatt Holger Königsmann Das Merkblatt soll zur Verständigung zwischen Planer, Ausführer und Endverbraucher dienen. Es enthält die wichtigsten Informationen über die Ausführung von Keramik und Glasmosaik im Schwimmbad- und Wellnessbau. Eine Haftung aufgrund dieses Merkblattes kann nicht übernommen werden. Grundlagen DIN EN 15288-1-2; 18157; 18550; 18560; 19643; 4030; bfu 2.032; 2.019; R 0210 SIA, 162; V 242/1; 118/248; 248; 251; 252; 270; 271; 272; 385/1; 414; V 414/10 EN 998 SN EN, 206-1; 12004; 13813; 14411 DGfdB 24.01; 25.01; 25.07; B66; 94.04 (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen; www.baederportal.com) DGfdB KOK Richtlinie ZDB Merkblatt Schwimmbadbau SPV Merkblatt Europäische Produktenormen für Mörtel und Klebstoffe SPV, SMGV, VHP MB Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten) im Innenbereich SPV Merkblatt Reinigung und Pflege SPV Merkblatt Glasmosaikbeläge Mutationen: (Die Zahl nach dem Datum in der Fusszeile gibt die Version No. an) 24.5.2011/2: MSC/Inhaltsverzeichnis 11.7.2011/3: MSC/S29/11.3 Tabelle/Spalte B0 SPV Partner 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 2

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung - Geltungsbereich 6 2. Verständigung 6 3. Empfehlungen für Belege 6 4. Planungsphase - 4.1 Becken - 4.1.1 Allgemein - 4.1.2 Wasserqualität - 4.1.3 Schalung - 4.1.4 Eisenüberdeckung - 4.1.5 Überprüfung der Wasserundurchlässigkeit - 4.1.6 Chromstahlbecken - 4.1.7 Betonbecken - 4.1.8 Beckenkopf - 4.1.9 Beckenkopfsystem mit hoch liegendem Wasserspiegel - 4.1.10 Beckenkopfsystem mit tief liegendem Wasserspiegel -4.1.11 Bewegungsfuge - 4.2 Beckenumgänge - 4.3 Gefälle - 4.4 Untergründe - 4.5 Materialwahl 7 5. Untergründe für Keramik- und Glasmosaikbeläge - 5.1 Definition - 5.1.1 Direkt beanspruchte Flächen - 5.1.2 Indirekt beanspruchte Flächen - 5.1.3 Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe - 5.1.4 Feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe - 5.2 Ausgleichsschichten - 5.3 Verbundestriche - 5.4 Estriche oder Heizestriche auf Trennlage bzw. Dämmschicht - 5.5 Abdichtungen mit Verbundabdichtungen und Abdichtungsbahnen 15 6. Materialien - 6.1 Mörtel und Klebestoffe - 6.2 Fugenmörtel - 6.3 Keramische Plattenbeläge und Mosaikbeläge 18 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 3

Seite 7. Arbeitstechnik - 7.1 Untergründe - 7.2 Verbundabdichtung - 7.2.1 Wand- und Bodenanschlüsse, Bewegungsfugen, Rohrdurchführungen, Bodenabläufe und weitere Einbauteile - 7.2.2 Anbauteile - 7.2.3 Übergänge zu Trockenräumen - 7.3 Verlegung der Beläge - 7.4 Verfugung - 7.4.1 Starre Verfugung - 7.4.2 Bewegungs- und Anschlussfugen mit elastischen Füllstoffen - 7.5 Keramische Formstücke/Beckenkopf 19 8. Inbetriebnahme und Unterhalt von Becken 22 9. Reinigung und Hygiene - 9.1 Bauendreinigung - 9.2 Unterhaltsreinigung - 9.3 Hygiene 23 10. Verantwortlichkeiten - 10.1 Generelle Pflichten - 10.2 Pflichten von Planer und/oder Bauleitung - 10.3 Pflichten des Unterkonstruktionserstellers - 10.4 Pflichten des Abdichters - 10.5 Pflichten des Plattenlegers - 10.6 Pflichten der Bauherrschaft 23 11. Tabellen - 11.1 Beanspruchungsklassen: Mässige Beanspruchung - 11.2 Beanspruchungsklassen: Hohe Beanspruchung - 11.3 Untergründe für Bodenbeläge - 11.4 Untergründe für Wandflächen - 11.5 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfussbereichen 26 12. Zeichnungen - 12.1 Beckenkopfausbildung - 12.2 Verbundabdichtungsdetail 32 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 4

Seite 13. Anhang - 13.1 Reinigung Schwimmbad- und Wellnessanlagen - 13.2 Überwinterung von Freibecken - 13.2.1 Schutzmassnahmen an Becken gegen wechselnde Witterungseinflüsse und Eisdruck - 13.2.2 Inspektion und Wiederinbetriebnahme 35 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 5

1. Einleitung - Geltungsbereich Dieses Merkblatt enthält die wichtigsten Informationen für die Ausführung von Keramikbelägen im Schwimmbad- und Wellnessbau. Es soll der Planungs- und Ausführungssicherheit dienen und mithelfen, Schäden zu vermeiden. Es entspricht dem heutigen Stand der Technik. Für die Planung und Ausführung sind zudem die einschlägigen Normen und Merkblätter zu berücksichtigen. Das Merkblatt gilt nicht für Dampfbäder. 2. Verständigung Geprüfte Systeme Ein vom Hersteller oder einer unabhängigen Fachstelle überprüftes und gewährleistetes Zusammenpassen (Kompatibilität) einzelner Materialien miteinander oder ergänzend für eine bestimmte Anwendung. WU Beton Wasserundurchlässige Betonkonstruktion, auch weisse Wanne genannt (WU Qualität entspricht C25/30, XC3, D max 32, CI 0.10, F3, Wassereindringtiefe ev < 50mm). Einbauteile Vor der Erstellung des Fliesenbelages eingebaute Einrichtungen. Kapillarsperre Wasser wird durch kleinste Gänge auch entgegen der Schwerkraft transportiert. Diese kleinsten Öffnungen nennt man Kapillare. Mittels hochdichter Materialien wird diese Wasserwanderung unterbrochen. Anbauteile Einrichtungen und Geräte, die nach der Erstellung des Fliesenbelags eingebaut oder montiert werden. Wasserundurchlässigkeit Unter Wasserundurchlässigkeit eines Betonbeckens wird verstanden, dass Wasser mit langzeitigem, einseitigem Einwirken das Bauteil nicht durchdringt und die dem Wasser abgewandte Seite keinen Wasseraustritt in tropfbar flüssiger Form zeigt. 3. Empfehlungen für Beläge Die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz schreibt in Art. 14 Böden vor, dass Bodenbeläge in Arbeitsräumen rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen. Die bfu empfiehlt diese Massnahmen auch im Nichtberufsunfallbereich umzusetzen. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 6

Folgende Dokumente der bfu gelten: bfu 2.019 Bäderanlagen, Sicherheitsempfehlungen für Planung, Bau und Betrieb bfu 2.032 Bodenbeläge, Anforderungen an die Gleitfestigkeit in öffentlichen und privaten Bereichen mit Rutschgefahr bfu R 0210, Bodenbeläge, Tipps zur Planung, Bau und Unterhalt von sicheren Bodenbelägen 4. Planungsphase Die sehr anspruchsvollen Arbeiten benötigen eine sorgfältige Abstimmung und Planung der Schnittstellen zwischen Planer, branchenspezifischer Zulieferindustrie, Baumeister, Abdichter, Plattenleger, Sanitär- bzw. Schwimmbadtechniker (Wasseraufbereitung). Dies ist auch eine Grundvoraussetzung für die korrekte Wahl der Konstruktion, der zu verwendenden Materialien und eine mangelfreie Ausführung. Nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigsten Eckwerte: Im Hinblick auf die Gewährleistung empfehlen wir einen geprüften, aufeinander abgestimmten Systemaufbau. Die Sicherheitsempfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Bäderanlagen des bfu sind zu befolgen. Beläge und Bekleidungen aus Keramik und Glasmosaik haben keine abdichtende Funktion. 4.1 Becken 4.1.1 Allgemein Bei der Planung und Herstellung der Becken ist insbesondere auf folgendes zu achten: Die Planung / Leistungsbeschreibung und Herstellung der Becken ist unter Zugrundelegung erhöhter Anforderungen nach SIA 414 und V 414/10 Toleranzen im Hochbau (Winkel und Einheitstoleranzen) vorzunehmen. Masstoleranzen sind von der Planung so festzulegen, dass die Ausgleichsschichtdicke so gering wie möglich gehalten werden kann. Die Wasserqualität hat einen grossen Einfluss auf die zu verwendenden Materialien. Die Wasserqualität ist ggf. auf dessen Bestandteile analytisch zu prüfen und zu bewerten. Das Herstellen von Beckensohle und wänden in einem Arbeitsgang ist anzustreben; nicht vermeidbare Arbeitsfugen sind mit einem Fugenband zu versehen. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 7

Becken aus WU-Beton sind als Ganzes so zu planen, zu bemessen, konstruktiv durchzubilden und auszuführen, dass sie die Anforderungen an die Wasserundurchlässigkeit erfüllen. Durchdringungen des WU-Betonbeckens, z.b. mit Ver- oder Entsorgungsleitungen und anderen Einbauteilen sind mit Flansch oder Mantelrohren mit Mitteldichtungsring auszubilden und einzubetonieren. Das nachträgliche Einbetonieren von Flanschrohren ist nicht zulässig. Die Betonbeckenkonstruktion und das übrige Bauwerk sollen konstruktiv voneinander getrennt werden. Fugen im Beckenkörper sind zu vermeiden, nicht vermeidbare Fugen erfordern konstruktive Massnahmen zur Abdichtung. (z.b. einbetoniertes Fugenband). Schwimmbecken, die im Erdreich liegen, bedürfen zusätzlich eines Schutzes von aussen (SIA 272). 4.1.2. Wasserqualität Die Wasserqualität ist vorgängig zu überprüfen, da betonangreifendes Wasser zementäre Materialien beschädigen kann. Weiches Wasser mit einer niedrigen Wassergesamthärte kann Calciumhydroxid aus dem Zementstein des Kleberesp. Fugenmaterials oder auch Naturwerkstein lösen. Des Weiteren wird der Angriffsgrad von Wässern nach den Werten der nachstehenden Tabelle beurteilt. Für die Beurteilung des Wassers ist der aus der Tabelle entnommene höchste Angriffsgrad massgebend, auch wenn er nur von einem Wert erreicht wird. Liegen zwei oder mehr Werte im oberen Viertel (bei ph im unteren Viertel) des Bereiches, so erhöht sich der Angriffsgrad um eine Stufe. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 8

Tabelle: Betonaggressivität von Wässern nach DIN 4030: Bei Überschreitung der Grenzwerte muss auf die Wahl des Fugenmaterials besonders geachtet werden. Folgen Sie den Empfehlungen Ihres Lieferanten. Angreifende Bestandteile Grenzwert Angriffsgrad schwach stark sehr stark Säure (ph-wert) > 6,5 6,5-5,5 5,5-4,5 < 4,5 Kalklösende Kohlensäure CO 2 in mg/l < 15 15-40 40-100 >100 Ammonium NH 4 + mg/l < 15 15-30 30-60 > 60 Magnesium Mg 2+ mg/l < 300 300-1000 1000-3000 > 3000 Sulfat SO 4 2- mg/l < 200 200-600 600-3000 > 3000 4.1.2.1 Mikroorganismen Chlorierung ist nach heutigem Stand die einzig bekannte Möglichkeit zur Verhinderung von Mikroorganismenbefall (DIN 19643, SIA 385/1). 4.1.3 Schalung Der Schalungstyp des Beckens muss so definiert werden, dass möglichst keine Ausgleichsschichten erforderlich sind. Der Schalungstyp muss für den Verwendungszweck geeignet sein und darf keine aussenliegenden Metallteile im Beton aufweisen. 4.1.4 Eisenüberdeckung (KOK Richtlinien) 50 mm bei Füllung mit chloriertem Wasser 55 mm bei Füllung mit Sole und Meerwasser 4.1.5 Überprüfung der Wasserundurchlässigkeit WU-Betonbecken sind zur Überprüfung ihrer Wasserundurchlässigkeit vor Herstellung der keramischen Auskleidung einer mindestens 14-tägigen Probefüllung mit gechlortem Wasser (Vorbeugung, zur Verhinderung von Mikroorganismen) als Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei muss die Stauhöhe der Beckenfüllung das Wasserspiegelniveau im Betriebszustand erreichen. Bei Beckenkonstruktionen mit hoch liegendem Wasserspiegel ist dabei die Abdichtung des Beckenkopfes mit zu überprüfen (dabei sind die Abläufe ggf. provisorisch abzudichten). 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 9

Ebenso sind Betonbecken, die mit einer Verbundabdichtung versehen werden, nach deren Fertigstellung und vor Herstellung der keramischen Auskleidung einer Probefüllung zu unterziehen. Dabei ist analog der Vorgehensweise wie bei WU-Betonbecken zu verfahren. Dabei festgestellte undichte Stellen sind, je nach Art der Abdichtung, in geeigneter Form nachzudichten. Wasserführende Risse in Becken aus WU-Beton sind mit geeigneten Reaktionsharzen zu verpressen. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen ist durch eine erneute Beckenfüllung zu überprüfen. 4.1.6 Chromstahlbecken Wird ein Chromstahlbecken mit keramischen Platten belegt, so soll es formstabil und frei von haftungsfeindlichen Bestandteilen (Oxydschichten) sein. Es wird eine rostbeständige Chromstahlqualität gefordert. 4.1.7 Betonbecken Betonbecken sind als von innen durch Wasserdruck belastete Behälter anzusehen; sie müssen vor Aufbringen keramischer Beläge wasserundurchlässig sein. Ist dies nicht gegeben, müssen sie durch geeignete Massnahmen abgedichtet werden. Auch bei WU- Betonbecken empfiehlt sich eine zusätzliche Abdichtung (Verbundabdichtung) zur Verminderung der Gefahr von Ausblühungen. Die Beckenabdichtung kann erreicht werden durch: Herstellung des Beckens als wasserundurchlässige Betonkonstruktion (WU-Beton) Abdichtende Massnahmen Falls eine Abdichtung der Aussenseiten von Schwimmbecken erforderlich ist, sollte diese erst nach der Probefüllung erfolgen. Das WU-Becken muss nach den geltenden Normen hergestellt sein. Insbesondere sind die Anforderungen an die Risssicherheit zu beachten. Die Breite von Schwindrissen ist auf 0,15 mm bzw., bei einem Verhältnis der Wasserstauhöhe zur Bauteildicke > 5, auf 0,10 mm zu beschränken. Der Versatz von Rissflanken ist auszuschliessen. Betreffend Betonalter ist die Norm SIA 248, 2.1.2 zu beachten, d.h. 6 Monate. Anders lautende Hersteller-Empfehlungen gelten als Sonderlösung und sind mit dem Bauherrn abzuklären. Die Oberfläche des Betons muss tragfähig sein. Sie muss eine weitgehend geschlossene, ihrer Art entsprechend gleichmässige Beschaffenheit und ausreichende Festigkeit aufweisen. Sie muss frei von Stoffen sein, die die Haftung der nachfolgenden Schicht beeinträchtigen (z.b. Trennmittel, lose Bestandteile, Staub, Absandungen, Bindemittel-Anreicherung, Ausblühungen, Verschmutzungen, Zementhaut). Die Oberflächen des Betons sind mechanisch aufzurauhen, z.b. durch Druckluftstrahlen mit Sicherheitsstrahlgut oder Hochdruckwasserstrahlen. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 10

Vorhandene Risse sind zu lokalisieren und kraftschlüssig zu verpressen. Schalungsdistanz-Halter und Schalungsdistanz-Rohre sind auf eine Tiefe von 5 cm auszuspitzen, mit Epoxydharzmörtel zu verschliessen und mit Quarzsand abzusanden. Die Wand- und Bodenflächen der Becken müssen zur Aufnahme des Oberbelages bzw. zur Herstellung von Verbundabdichtungssystemen ausreichend ebenflächig sein. Sie soll derjenigen der fertigen keramischen Auskleidung entsprechen. Allfällige Ausgleichsschichten sind vor dem Aufbringen der Abdichtungssysteme herzustellen. Für das Ausgleichen wird ein geeigneter formstabiler Ausgleichsputz oder Reparaturmörtel bzw. Spachtelmassen nach Herstellerangaben verwendet. 4.1.8 Beckenkopf Die Art des Beckenkopfes ist neben der Festlegung des Fliesen- oder Plattenformates eine planerische Entscheidung. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen hoch- respektive tiefliegendem Wasserspiegel. Befindet sich der Wasserspiegel auf Höhe des Beckenumganges oder höher, bedarf es besonderer Abdichtungsmassnahmen (z.b. beim Beckenumgang), die geplant und konstruktiv gelöst werden müssen. Ein Wasserdurchtritt in die angrenzenden Konstruktionen ist mittels einer Kapillarsperre auszuschliessen. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 11

4.1.9 Beckenkopfsysteme mit hoch liegendem Wasserspiegel System Finnland System Berlin System St. Mortiz System Wiesbaden mit hoch liegendem Wasserspiegel System Zürich 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 12

4.1.10 Beckenkopfsysteme mit tief liegendem Wasserspiegel System Wiesbaden mit tief liegendem Wasserspiegel System Wiesbaden mit tief liegendem Wasserspiegel. Vor allem Therapiebecken. System Skimmer Der Wasserkreislauf erfolgt über einen Ablauf (Skimmer), der in Höhe des vorgesehenen Wasserspiegels in der Beckenwand eingebaut wird. Die Anwendung dieses Systems ist auf Privatbäder beschränkt. 4.1.11 Bewegungsfuge zwischen Beton von Beckenkopf und Beckenumgang (siehe Zeichnung 12.1 im Anhang) Diese Fugen sind ohne durchgehende Bewehrung auszubilden und durch ein Betonfugenbandprofil abzudichten. Dieses ist an den Stössen zu verschweissen. Die Verbundabdichtung ist im Bereich von Bewegungsfugen mit Dichtbändern inkl. der notwendigen Schlaufe auszubilden (siehe Zeichnungen Verbundabdichtungssysteme im Anhang). 4.2 Beckenumgänge Die Gefällsausbildung soll bereits bei der Rohbaukonstruktion berücksichtigt werden, andernfalls muss das Gefälle mit einem Estrich im Verbund ausgebildet werden. Schwimmende Estriche oder Estriche auf Trennlage müssen in gleichmässiger Dicke hergestellt werden. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 13

4.3 Gefälle Gefälle nach SIA 248; 2.5.3. Das Gefälle ist in der Unterkonstruktion zu planen. Das Mindestgefälle richtet sich nach der Ebenheit, der Oberflächenbeschaffenheit und dem Format des Plattenmaterials. Zudem ist eine ausreichende Anzahl von Bodenabläufen resp. Rinnen zu planen. 4.4 Untergründe Geeignete Untergründe für Beläge und Bekleidungen aus Fliesen und Platten sind: Beton nach SN EN 206-1, SIA162 Putze nach SIA V 242/1 respektive EN 998 Festigkeitsklasse P III, CS IV (Zementputz mit Druckfestigkeit > 6,0 N/ mm²) Estriche nach SIA 251; SIA 252 mindestens der Festigkeitsklasse CT C 25 F4 nach SN EN 13813 4.5 Materialwahl Die mechanische und chemische Beanspruchung (Reinigung, Pflege oder Wasserqualität) bestimmt die Materialwahl. Es betrifft hauptsächlich die Belags-, Verlege- und Fugenmaterialien (SIA 385/1, Art 7). Zum Beispiel bei Sole- bzw. Thermalbädern kann die Verlegung entsprechend der Analyse des Badwassers mit Reaktionsharzklebstoffen nach Herstellerangaben erforderlich sein. Die dafür eingesetzten Stoffe müssen der EN 12004 Klasse R entsprechen. Die Verfugung muss entsprechend den Anforderungen des Belages und unter Berücksichtigung der Beckenwasserqualität ausgeführt werden. In der Praxis haben sich vor allem Anwendungen mit Reaktionsharzen bewährt. Je nach Beanspruchung können aber auch hydraulisch abbindende Fugenmörtel verwendet werden (EN 13888). Aufgrund der höheren Belastungen im Bereich des Beckenkopfes (Rinnen, überflutete Beckenrandsteine oder Auflaufschrägen) sowie bei Sole- oder Thermalbäder sind Reaktionsharze einzusetzen. Je nach der zu erwarteten Beanspruchung sind die Beläge im Beckenumgang, in Duschen, Sauna usw. mit Reaktionsharzen zu verfugen. Dies kann auch die Wahl von Abdichtungsmaterialien auf Reaktionsharzbasis erforderlich machen. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit sollen Kanten, wenn immer möglich, mit keramischen Formstücken ausgeführt werden. Reinigungs- und Wasseraufbereitungsmittel greifen in der Regel Metalle auf Dauer an. Aufgrund der Verletzungsgefahr dürfen keine scharfen Belagskanten ausgeführt werden. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 14

5. Untergründe für Keramik- und Glasmosaikbeläge 5.1 Definitionen 5.1.1 Direkt beanspruchte Flächen Fussboden- oder Wandflächen, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch direkt mit Wasser beansprucht werden (z.b. Wände im Duschbereich, Fussböden bodengleicher Duschen, Wände über Badewannen mit Duscheinrichtung, Wände und Fussböden in öffentlichen Bädern). Das ablaufende Wasser wird durch einen vorgesehenen Ablauf (Bodenablauf, Badewannen- oder Duschtassenablauf) abgeleitet. Flächen vor Badewannen und Duschtassen ohne wirksamen Spritzwasserschutz zählen auch zu den direkt beanspruchten Flächen, wobei diese Flächen keinen gesonderten Bodenablauf benötigen. Bodenflächen mit Bodenablauf gehören zu den direkt beanspruchten Flächen, auch wenn diese nur unregelmässig oder im Notfall beansprucht werden (Notabläufe). 5.1.2 Indirekt beanspruchte Flächen Fussboden- oder Wandflächen in Nassräumen ausserhalb direkt beanspruchter Bereiche. Ein Bodenablauf ist grundsätzlich nicht erforderlich. 5.1.3 Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe Wasserempfindlich sind z.b. Gipswerkstoffe, Calciumsulfatestriche, Holzwerkstoffe (Holzwerkstoffe sind als direkter Untergrund für Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten nicht geeignet). 5.1.4 Feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe Wasserunempfindlich sind z.b. Bauteile aus Beton, zementäre Dichtputze, Putze der Mörtelgruppe PII und PIII, Mauerwerk, Porenbeton, zementgebundene mineralische Bauplatten oder alle Untergründe, bei denen der Hersteller den notwendigen garantierten Nachweis erbringt. 5.2 Ausgleichsschichten Die Ebenheitstoleranzen müssen nach SIA 414 und SIA 248, 5.3 eingehalten werden. Die Toleranzabweichungen vom Betonuntergrund (SIA 414) zum Fertigbelag (SIA 248) erfordern eine Ausgleichsschicht und müssen separat ausgeschrieben werden. Die Vorbereitung des Untergrundes ist auf die vorgesehene Ausgleichs- / Putzschicht abzustimmen (siehe SIA 248, 5.4.1), zu planen und als besondere Leistung auszu- 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 15

schreiben. Die verbindlichen, systemgerechten technischen Richtlinien der Hersteller (Grundierungen / Haftbrücken / Putz- und Ausgleichsschichten) sind einzuhalten. Die Oberfläche der Putz- bzw. Ausgleichsschicht muss haft- und tragfähig sein. Der Einsatz des zu verwendenden Putzes bzw. der Ausgleichsschicht ist auf den Untergrund, die zu erwartende Beanspruchung, die Verbundabdichtung oder den Oberbelag abzustimmen. Die Putze müssen vom Hersteller für den vorgesehenen Einsatzbereich deklariert werden. Die Ausgleichsschicht ist immer vor der Verbundabdichtung aufzubringen. 5.3 Verbundestriche Diese werden als Ausgleichsestriche über Beton eingesetzt. Sie sollen nach SIA 252; A.2.4.2 eine Minimaldicke von 25 mm aufweisen und nach SN EN 13813 [1-6] mindestens der Klasse CT C 25 F4 entsprechen und keine Dichtungsmittel enthalten. Im Nassbereich sind Verbundestriche im Innen- und Aussenbereich mit einem Minimalgefälle von 2% auszubilden. Bei strukturierten Keramikplatten beträgt das Minimalgefälle im Aussenbereich 2,5%. Dieses muss geplant werden und demjenigen des fertigen Belages entsprechen. Die Ebenflächigkeit und die Anforderung an die Oberfläche müssen der SIA 252, 5.5.5 entsprechen. Der Wasserabfluss muss in jedem Fall gewährleistet sein. Gebäudetrennfugen müssen durch Bewegungsfugen im Estrich an gleicher Stelle und in gleicher Breite übernommen werden. Der Verbundestrich ist von aufgehenden Bauteilen, Rohrdurchführungen oder sonstigen Bauteilen mittels Stellstreifen (Randfugen bzw. Anschlussfugen) zu trennen. 5.4 Estriche oder Heizestriche auf Trennlage bzw. Dämmschicht Sie sollen nach SIA 251 und nach SN EN 13813 mindestens der Klasse CT C 25 F4 entsprechen und sind in gleich bleibender Dicke herzustellen. Ihre Nenndicke ist der Tabelle SIA 251 zu entnehmen. Im Nassbereich sind Estriche im Innenbereich mit einem Minimalgefälle von 2% auszubilden. Dieses muss geplant werden und demjenigen des fertigen Belages entsprechen. Die Ebenflächigkeit und die Anforderung an die Oberfläche müssen der SIA 251, 5.8 entsprechen. Der Wasserabfluss muss in jedem Fall gewährleistet sein. Calciumsulfatestriche (Anhydrit) dürfen im Nassbereich oder bei starker Nassbelastung (Reinigung) nicht eingesetzt werden. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 16

Die Estriche und Heizestriche sind durch Bewegungsfugen (Feldbegrenzungsfugen) zu trennen. Siehe SIA 251. Ein Fugenplan ist vom verantwortlichen Planer zu erstellen. Gebäudetrennfugen müssen durch Bewegungsfugen im Estrich an gleicher Stelle und in gleicher Breite übernommen werden. Feldbegrenzungsfugen, Rand- und Anschlussfugen sollen mindestens 8 mm breit sein. Eventuell vorhandene Scheinfugen (Kellenschnitte) sind vor dem Aufbringen der Abdichtung kraftschlüssig zu verdübeln und mit Reaktionsharz zu vergiessen. 5.5 Abdichtungen mit Verbundabdichtungen und Abdichtungsbahnen Keramische Beläge und Bekleidungen haben keine abdichtende Funktion. Abdichtungsbahnen sind in den Tabellen im Anhang unter Beanspruchungsklasse B nicht erwähnt, obwohl diese in der Praxis mit Herstellergarantie verwendet werden, die Langzeiterfahrung fehlt aber noch. Der Abdichtungsstoff muss nach den aktuellen Normen geprüft sein. Die Eignung der eingesetzten Abdichtungssysteme ist durch den Hersteller nachzuweisen. Gruppen der Abdichtungsstoffe sind: Polymerdispersionen Kunststoffmörtelkombinationen Reaktionsharze Abdichtungsbahnen Im Anhang sind folgende Tabellen aufgeführt: - 11.1 Beanspruchungsklassen: Mässige Beanspruchung - 11.2 Beanspruchungsklassen: Hohe Beanspruchung - 11.3 Untergründe Bodenbeläge - 11.4 Untergründe für Wandflächen 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 17

6. Materialien 6.1 Mörtel und Klebstoffe Die auf den Abdichtungen einzusetzenden Dünnbettmörtel und Klebstoffe sind Systembestandteil. Die Gebrauchstauglichkeit ist auf Verlangen durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. Die Dünnbettmörtel bzw. Klebstoffe müssen je nach Einsatzbereich der Klasse C 1 oder vorzugsweise C 2, Reaktionsharzklebstoffe der Klasse R, SN EN 12004 entsprechen. 6.2 Fugenmörtel Die Fugenmörtel müssen je nach Einsatzbereich der Klasse CG1, CG2 oder Reaktionsharz der Klasse RG nach SN EN13888 entsprechen. Die Gebrauchstauglichkeit ist auf Verlangen durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. 6.3 Keramische Plattenbeläge und Mosaikbeläge Zur Verwendung keramischer Beläge und Bekleidungen im Schwimmbadbau sind geeignet: stranggepresste keramische Platten mit niedriger Wasseraufnahme SIA 248, 4.1.3, AIa und AIb trockengepresste keramische Platten mit niedriger Wasseraufnahme SIA 248, 4.1.3, BIa und BIb frostbeständige strang- oder trockengepresste Schwimmbadformteile mit niedriger Wasseraufnahme E 3% Keramikplatten zur Ausbildung von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfussbereichen müssen nach bfu, 2.032 rutschhemmend sein. Der geforderte Grad der Rutschhemmung der Platten ist vom Hersteller nachzuweisen. Rückseitige Verlegehilfen bei Mosaik (Trägernetze) sind für Unterwasser- oder stark wechselnder Feuchtbelastung ausgesetzte Bereiche, ausser vom Hersteller freigegeben, nicht geeignet. Weitere Hinweise zu Mosaikbelägen: s. Merkblatt Glasmosaikbeläge des SPV. Mit der Wahl des Plattenformates ist auch die entsprechende Verlegetechnik zu wählen, die eine hohlraumarme Bettung gewährleistet. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 18

7. Arbeitstechnik 7.1 Untergründe Der Untergrund darf sich nur begrenzt verformen; Bekleidungsstoffe sollten möglichst spät aufgebracht werden. Beton nach SN EN 206-1, SIA162 sollte ein Mindestalter von 6 Monaten haben. Bei Putzen nach SIA V 242/1 resp. EN 998 soll die Restfeuchte zum Zeitpunkt der Fliesenverlegung bei Zementgrundputzen 4%, bei Kalk-Zementgrundputzen 3% nicht überschreiten. Bei zementgebundenen Estrichen nach SIA 251; SIA 252 SN EN 13813 soll die Restfeuchte zum Zeitpunkt der Fliesenverlegung gemäss SIA 248, 5.1.7, 2,0 Massenprozent mit Bodenheizung oder 2,5 Massenprozent ohne Bodenheizung nicht überschreiten. 7.2 Verbundabdichtung Erforderliche Ausgleichsschichten sind immer vor der Verbundabdichtung aufzubringen. Mosaike benötigen einen absolut glatten und ebenen Untergrund. Bei der Ausführung von Verbundabdichtungen sind nur Abdichtungsstoffe, die den Anforderungen nach Ziffer 5.5 entsprechen, zu verwenden. Für die Verarbeitung gelten die Empfehlungen des Herstellers. Konstruktive Mängel der Beckenkonstruktion, wie z.b. Anschlüsse und Durchdringungen ohne Flansche oder durchgehende Risse, erfordern besondere Massnahmen und sind vor Ausführung der Verbund- und Bahnenabdichtungen zu beheben. Grundsätzlich soll die Abdichtungsschicht in mindestens zwei Arbeitsgängen nach Herstellerangaben aufgetragen werden. Vor dem Auftragen jeder weiteren Schicht muss die darunter liegende so weit ausgehärtet sein, dass sie durch den nachfolgenden Arbeitsgang nicht beschädigt wird. Der Auftrag jeder Schicht muss fehlstellenfrei, gleichmässig und entsprechend dick erfolgen. Die Schichtdickenkontrolle während der Ausführung erfolgt durch den Materialverbrauch (Gebindeanzahl pro Flächeneinheit). Die erforderliche Nassschichtdicke ist vom Hersteller anzugeben. Handwerklich bedingt sind Schwankungen der Schichtdicke beim Auftragen des Materials nicht auszuschliessen. Die Funktionsfähigkeit der Abdichtung muss jedoch gewährleistet sein. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 19

Die Trockenschichtdicke muss mindestens betragen: für Polymerdispersionen 0,5 mm für flexible Dichtungsschlämmen 2,0 mm für Reaktionsharzabdichtungen 1,0 mm Im Übrigen sind die festgelegten produktabhängigen Mindestschichtdicken einzuhalten. Wasserbelastung und Frosteinwirkung sind bis zur Durchtrocknung der Abdichtung auszuschliessen. Bei Arbeitsunterbrechungen und Reparaturen sind die Empfehlungen oder Vorgaben der Hersteller zu beachten. 7.2.1 Wand- und Bodenanschlüsse, Bewegungsfugen, Rohrdurchführungen, Bodenabläufe und weitere Einbauteile Die Abdichtung ist gemäss den Empfehlungen der Systemanbieter über Bewegungsfugen der Unterkonstruktion an Wand-/Bodenanschlüssen durch Einlagen aus Vlies oder Gewebe zu verstärken bzw. Dichtbandeinlagen zu überbrücken. Zu erwartende Bewegungen sind ggf. durch die Ausbildung von Schlaufen aufzunehmen. Rohrdurchführungen und Bodenabläufe sind mit für Verbundabdichtungen geeignetem Flansch und/oder Manschetten in die Flächenabdichtung einzubinden. Bodenabläufe ohne Flansch sind ungeeignet. Sofern keine anderen Herstellerempfehlungen vorliegen, sollte die Flanschbreite mindestens 30 mm betragen. Rostfreie Einbauteile aus Edelstahl, Rotguss oder Kunststoff PVC-Hart sind als haftungsfreundlich einzustufen. Hingegen sind die Kunststoffe Polyethylen-PE oder Polypropylen-PP haftungsfeindlich und daher ungeeignet. Das Schliessen der Fugen mit elastischen Fugenfüllstoffen ist nicht als Abdichtungsmassnahme anzusehen. Zeichnungen siehe Kapitel 12.2 Verbundabdichtungsdetails 7.2.2 Anbauteile Sind grundsätzlich zu planen. Damit wird sichergestellt, dass Abdichtungen nicht beschädigt werden. Nachträgliche Durchdringungen der Konstruktion müssen fachgerecht abgedichtet werden. 7.2.3 Trockenräume Bei angrenzenden Trockenräumen ist eine Wasserbelastung zu vermeiden. z.b. unterschiedliche Niveaus, Gefälle etc. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 20

7.3 Verlegung der Beläge in Becken und Beckenumgängen Das Aufbringen der keramischen Beläge und Bekleidungen erfolgt eine ausreichende Ebenflächigkeit des Verlegeuntergrundes vorausgesetzt als Verbundbelag mit hohlraumarmer Einbettung unter Anwendung des Buttering-Floating"-Verfahrens. Je nach Einsatzbereich verwendet man hydraulische Dünn- bzw. Mittelbettmörtel nach EN 12004 der Klasse C 1", C 2" oder am Boden Fliessbettmörtel. Reaktionsharzklebstoffe müssen der EN 12004 Klasse R entsprechen. 7.4 Verfugung 7.4.1 Starre Verfugung Die Verfugung muss entsprechend den Anforderungen des Belages und unter Berücksichtigung der Beckenwasserqualität ausgeführt werden. Die Verfugung erfolgt nach ausreichender Aushärtung des Klebemörtels. Der Fugenkörper ist hohlraumarm mit einer geschlossenen Oberfläche auszuführen. (SIA 248, 5.2.7) Aus Gründen der verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten im Belagsaufbau von Becken und der daraus resultierenden Scherspannungen müssen die Fugen im Keramikbelag bis zu einer Plattengrösse von 400 cm 2 mit einer Mindestbreite von 3 mm und für grössere Formate mit einer Mindestbreite von 4 mm ausgeführt werden. (Ausnahme Mosaik). Bei vorderseitig papier- oder foliengeklebten Mosaiken in Becken ist vor der Verfugung zur Verhinderung von mikrobakteriellem Befall der Belag mittels Javellwasser / Chlorbleichlauge gründlich zu reinigen. Dabei ist zu beachten, dass keine leimhaltigen Rückstände im Bodenbereich verbleiben. 7.4.2 Bewegungs- und Anschlussfugen mit elastischen Füllstoffen Bewegungsfugen in der Unterkonstruktion sind im keramischen Belag und in den Formstücken an gleicher Stelle und in gleicher Breite zu übernehmen. Feldbegrenzungsfugen sind je nach Belagsflächen und Plattenformat auszuführen. Randfugen in den Becken-Innenecken und am Übergang zwischen Wand- und Bodenbekleidungen sind nach Erfordernis auszuführen und sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Anschlussfugen an Einbauteile, Rand- und Anschlussfugen sind bis zur Abdichtungsebene auszuführen. Sie sind mit für den Unterwasserbereich und alkalische Untergründe geeigneten Fugenfüllstoffen zu verfüllen. Mit elastischen Füllstoffen geschlossene Fugen unterliegen chemischen und / oder physikalischen Einflüssen. Infolge der in der Regel starken Beanspruchung ist ihre 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 21

Dauerhaftigkeit zeitlich begrenzt. Sie erfordern deshalb regelmässige Wartung und ggf. Erneuerung. Feldbegrenzungsfugen oder Bewegungsfugen in Bodenbelägen sind je nach Form oder Dicke des Belagsmaterials mit korrosionsbeständigen Kantenschutzprofilen zu sichern; bei Belägen mit geringer mechanischer Beanspruchung können die Fugen auch ohne Kantenschutzprofile ausgebildet werden. 7.5 Keramische Formstücke / Beckenkopf Vor Anbringen der Abdichtung sollen die Bankette für die keramischen Formstücke möglichst genau reprofiliert werden. Das Versetzen der keramischen Formstücke erfolgt im Verbund mit hohlraumarmer Einbettung unter Anwendung des Buttering-Floating"-Verfahrens. Zur Anwendung gelangen je nach Einsatzbereich hydraulische Dünn- bzw. Mittelbettmörtel nach EN 12004 der Klasse C 1" oder C 2". Für die Überlaufkante des Beckenkopfes sind Abweichungen von max. ±2 mm aus der Horizontalen zulässig. Keramische Formteile sind beim Versetzen nach ihrer Überlaufkante auszurichten. Abweichungen in den Höhentoleranzen keramischer Formteile sind in der Lagerfuge aufzufangen. Unabhängig von der Art der Abdichtung der Beckenkopffuge an der Hinterkante der keramischen Überlaufrinne bzw. am beckenumgangsseitigen Abschluss verfliester Ablaufrinnen / -kanäle (Abb. Kapitel 12.1) ist eine kapillarbrechende Fugenfüllung, z.b. aus niedrig viskosem Epoxydgiessharz, anzuordnen. Der kapillarbrechende Verguss muss bündig mit der Oberkante der Überlaufrinne bzw. des Formstücks in angemessenem Querschnitt ausgeführt werden. Diese Massnahme ist erforderlich, um ein Eindringen von Wasser infolge hydrostatischen Drucks in den Belag des Beckenumganges zu unterbinden. 8. Inbetriebnahme und Unterhalt von Becken Nach der Belegung / Bekleidung des Beckens beträgt die Wartezeit bis zur Füllung mindestens 7 Tage, mit Ausnahme anderslautender Herstellervorschriften. Unabhängig von der Aufbereitungstechnik, mit der das Becken anschliessend betrieben wird, ist bei der Inbetriebnahme (Wasserfüllung) mindestens 2 Wochen lang mit erhöhter Chlorkonzertration von mindestens 2 mg/l einzufahren. Bei Mikroorganismenbefall in Becken ist durch eine fachkundige Person eine Stosschlorierung durchzuführen. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 22

Beim Füllen des Beckens müssen grössere Temperaturunterschiede zwischen der Beckenkonstruktion und dem Füllwasser vermieden werden und das Füllen darf ausschliesslich über die Aufbereitungsanlage erfolgen. Die Entleerungszeiten für den Unterhalt, die Wartung und Pflege sind auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Eine Austrocknung des Belages / der Konstruktion soll vermieden werden. Die Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen sind zu beachten. 9. Reinigung und Hygiene Siehe Anhang, Reinigung Schwimmbad- und Wellnessanlagen, sowie SPV Merkblatt Reinigung und Pflege. 9.1 Bauendreinigung Die Endreinigung erfolgt nach Austrocknung / Erhärtung der Verfugung gemäss Herstellerangaben. Je nach Ausführung der Bekleidung resp. Verfugung der Beläge muss eine Bauendreinigung so erfolgen, dass jegliche Rückstände (z.b. Zement- und Reaktionsharzschleier oder Mosaikleimreste) entfernt werden. Für die Reinigung des Schwimmbeckens sollten chlorbleichlaugehaltige Reiniger eingesetzt werden, um evt. entstandene, geringe Keimherde abzutöten. 9.2 Unterhaltsreinigung Die Beckenreinigung soll mit geeigneten Reinigungsmitteln ausgeführt werden und möglichst unmittelbar nach der Entleerung erfolgen. 9.3 Hygiene Für die Desinfektion und Aufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers gilt SIA 385/1 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 23

10. Verantwortlichkeiten 10.1 Generelle Pflichten Die Pflichten werden in der SIA 118/248,1.3 aufgeführt. Insbesondere sind alle aktuellen Normen der betreffenden Arbeitsgattung einzuhalten und die nachstehenden Punkte zu beachten. 10.2 Pflichten von Planer, Bauleitung oder Schwimmbadbauer Er ist insbesondere verantwortlich für folgende Punkte: Gegebenenfalls Zuzug von Fachspezialisten Nachweise der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit der Unterkonstruktion, bzw. des Untergrundes Wahl des geeigneten Beckenkopfsystems Wahl der Wasseraufbereitung Wahl des geeigneten Plattenmaterials Planen genügender Aufbauhöhen und Gefälle Planung der Entwässerung und Wasserführung Anordnung und Dimensionierung von Bewegungs- und Konstruktionsfugen in Gebäude, Unterkonstruktion und Plattenbelag Definieren der abzudichtenden Bereiche gemäss zugeordneten Beanspruchungsklassen Anschlüsse und Einbauteile mit geeignetem Flansch für Verbundabdichtungen Definieren der begehbaren Bereiche mit zugeordneten Gleitfestigkeiten Analyse des Leitungswasser einfordern Koordination und Kontrolle der Erfassung aller für die Ausführung massgebenden, konzeptionellen und konstruktiven Besonderheiten in den Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen Planung und Überprüfung der Systemkonformität Terminprogramm mit Berücksichtigung der geforderten Fristen Ausführungs- und Qualitätskontrolle Anordnen, überprüfen und protokollieren von Dichtigkeitsprüfungen (Probefüllung) bei Schwimmbecken, Behältern usw. Planung der Bauendreinigung Übergabe der Betriebs- und Wartungsinstruktionen an die Bauherrschaft Anordnen von Schutzdach im Aussenbereich zur witterungsunabhängigen Durchführung der Arbeiten 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 24

10.3 Pflichten des Unterkonstruktionserstellers Er ist insbesondere verantwortlich für folgende Punkte: Kontrolle des bauseits vorhandenen Untergrundes hinsichtlich Gefälle, Toleranzen (Genauigkeit), Oberflächenbeschaffenheit und Trockenheit Verwendung von geeigneten Materialien, die der vorgesehenen Beanspruchung genügen Einhaltung der erforderlichen Solldicken, Gefälle, Stabilität und Tragvermögen der erstellten Konstruktion Sicherstellen der Haftverbindungen aller verwendeten Materialien auf dem bauseitigen Untergrund Rissfreie Ausführung der Unterkonstruktion 10.4 Pflichten des Abdichters Er ist insbesondere verantwortlich für folgende Punkte: Kontrolle des bauseits vorhandenen Untergrundes hinsichtlich Gefälle, Toleranzen (Genauigkeit), Oberflächenbeschaffenheit, Hohlstellen, Risse, Trockenheit und sichtbaren Mängel Kontrolle der Einbauteile und Anschlussflansche Allfällige Reprofilierungsarbeiten müssen vor der Abdichtung erfolgen Sicherstellen der Haftverbindungen aller verwendeten Materialien auf dem bauseitigen Untergrund Kontrolle und Dokumentierung der vom Hersteller geforderten Schichtdicken 10.5 Pflichten des Plattenlegers Er ist insbesondere verantwortlich für folgende Punkte: Abklärung bezüglich erfolgreich durchgeführter Dichtigkeitsprüfung (Probefüllung) bei Schwimmbecken, Behältern usw. Abklärung des Betonalters Kontrolle des bauseits vorhandenen Untergrundes hinsichtlich Gefälle, Toleranzen (Genauigkeit), Oberflächenbeschaffenheit, Hohlstellen, Risse, Trockenheit und sichtbaren Mängeln Sicherstellen der Haftverbindungen aller verwendeten Materialien auf dem bauseitigen Untergrund Anschlusskontrolle (Abdichtung, Beckenkopf, Höhen etc.) Verwendung geeigneter Belagsmaterialien, Verlege- und Fugenmörtel Einhaltung von Mindestgefälle, korrekte Wasserführung Einhaltung der erforderlichen Schichtdicken Information des Bauherrn über die Wartungskontrollen der elastischen Fugen Abgabe der Reinigungs- und Überwinterungsempfehlung an den Bauherrn (Anhang 13) Abgabe der Empfehlung für Inspektion und Wiederinbetriebnahme von Schwimmbecken (Anhang 13) 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 25

10.6 Pflichten der Bauherrschaft Sie ist insbesondere verantwortlich für folgende Punkte: Wartungskontrolle der Wasser-, Überlaufrinnen und Abläufe Sicherstellen der ordnungsgemässen Wasseraufbereitung Kontrolle und Wartung der elastischen Fugen Unterhaltsreinigung gemäss Anhang 13 Überwinterungsmassnahmen gemäss Anhang 13 Inspektion und Wiederinbetriebnahme gemäss Anhang 13 Sofern ein Bauherr keinen Planer beizieht, übernehmen die am Werk beteiligten Unternehmer die Verpflichtungen des Planers. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 26

11. Tabellen 11.1 Beanspruchungsklassen: mässige Beanspruchung Beanspruchungsklassen Abwendungsbereiche Untergründe Abdichtung erforderlich Abdichtungsart Stoffe A0 A0 mässige Beanspruchun durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich Direkt und indirekt beanspruchte 1 Flächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauchund Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.b. in häuslichen Bädern, Badezimmern von Hotels, Bodenflächen mit Abläufen in diesen Anwendungs-bereichen feuchtigkeitsunempfindliche 2 Untergründe feuchtigkeitsempfindliche 2 Untergründe 3 ja ja Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen: Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA nach ETAG 022, Teil 1 mit Nachweis für Beanspruchungsklasse A Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA ohne Leitlinie, die diesen Anwendungsbereich erfasst Wand- und Bodenflächen: Produkte Beanspruchungsklasse A Polymerdispersionen Kunststoff- Mörtel- Kombinationen Reaktionsharze B0 B0 mässige Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Aussenbereich Direkt und indirekt beanspruchte 1 Flächen im Aussenbereich mit nicht drückender Wasserbelastung wie z.b. auf Balkonen und Terrassen (nicht über genutzten Räumen) nur feuchtigkeitsunempfindliche 2 Untergründe ja Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen: Wand- und Bodenflächen: Produkte Beanspruchungsklasse B Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA ohne Leitlinie, die diesen Anwendungsbereich erfasst Kunststoff- Mörtel- Kombinationen Reaktionsharze 1. Definition direkter und indirekter Beanspruchung siehe 5.1.1 und 5.1.2 2. Definition feuchtigkeitsempfindlicher und feuchtigkeitsunempfindlicher Untergründe siehe 5.1.3 und 5.1.4 3. Bei Bodenflächen mit Bodenablauf sind feuchtigkeitsempfindliche Untergründe nicht zulässig Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen im mässig beanspruchten Bereich ist eine Abdichtung auf Wandflächen je nach Anwendungsfall nicht zwingend erforderlich. Der Anschluss an andere beanspruchte Flächen ist mit einem Dichtband herzustellen. ETAG = Leitlinie für eine Europäische Technische Zulassung ETA = Europäische technische Zulassung (ETA) nach ETA 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 27

11.2 Beanspruchungsklassen: hohe Beanspruchung Beanspruchungsklassen Anwendungsbereiche Untergründe Abdichtung erforderlich Abdichtungsart Stoffe A A hohe Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich Direkt und indirekt beanspruchte 1 Flächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.b. Umgänge von Schwimmbecken und Duschanlagen (öffentlich oder privat) nur feuchtigkeitsunem-pfindliche 2 Untergründe ja Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen: Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA nach ETAG 022, Teil1, mit Nachweisen für Beanspruchungsklasse A Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA ohne Leitlinie, die diesen Anwendungsbereich erfasst Polymerdispersionen, nur für Wände Kunststoff- Mörtel- Kombinationen Reaktionsharze Wand- und Bodenflächen: Produkte Beanspruchungsklasse A B B hohe Beanspruchung durch von innen ständig drückendes Wasser im Innen- und Aussenbereich Druckwasser beanspruchte Flächen von Behältern, wie z.b. öffentliche und private Schwimm-becken im Innen- und Aussenbereich nur feuchtigkeitsunempfindliche 2 Untergründe ja Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen: Wand- und Bodenflächen: Produkte mit Nachweisen für Beanspruchungsklasse B Wand- und Bodenflächen: Produkte mit ETA die diesen Anwendungsbereich erfasst Kunststoff- Mörtel- Kombinationen Reaktionsharze C C hohe Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser mit zusätzlichen chemischen Einwirkungen im Innen-bereich Direkt und indirekt beanspruchte 1 Flächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wobei es auch zu begrenzten chemischen Beanspruchungen der Abdichtung kommt, wie z.b. gewerbliche Küchen und Wäschereien. nur feuchtigkeitsunem-pfindliche 2 Untergründe ja Abdichtung im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen: Wand- und Bodenflächen: Produkte Beanspruchungsklasse C, unter Berücksichtigung chemischer Einwirkungen Wand- und Bodenbelägen: Produkte mit ETA ohne Leitlinie, die diesen Anwendungsbereich erfasst Reaktionsharze 1. Definition direkter und indirekter Beanspruchung siehe 5.1.1 und 5.1.2 2. Definition feuchtigkeitsempfindlicher und feuchtigkeitsunempfindlicher Untergründe siehe 5.1.3 und 5.1.4 ETAG = Leitlinie für eine Europäische Technische Zulassung ETA = Europäische technische Zulassung (ETA) nach ETA 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 28

11.3 Untergründe für Bodenbeläge Feuchtigkeits- Beanspruchungsklassen A A0 B B0 C Beanspruchung hoch mässig hoch mässig hoch Anwendungsbereiche Direkt und indirekt beanspruchte 1 Bodenflächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird wie z.b. Umgänge in Duschanlagen (öffentlich oder privat) Direkt und indirekt beanspruchte 1 Bodenflächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.b. in häuslichen Bädern, Badezimmer von Hotels. Durch Druckwasser beanspruchte Bodenflächen von Behältern, wie z.b. öffentliche und private Schwimmbecken im Innen- und Aussenbereich Direkt und indirekt beanspruchte 1 Bodenflächen, im Aussenbereich mit nicht drückender Wasserbelastung wie z.b. auf Balkonen und Terrassen (nicht über genutzten Räumen) Direkt und indirekt beanspruchte 1 Bodenflächen auf denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasserumgegangen wird, wobei es auch zu begrenzten chemischen Beanspruchungen der Abdichtung kommt, wie z.b. in gewerblichen Küchen und Wäschereien Untergründe für mässige Beanspruchung A0, B0 Untergründe für hohe Beanspruchung A,B,C Beton nach SIA 262/1 MR DMRB MR MR R Zementestriche nach EN 13813 MR DMRB MR MR R Gussasphaltestriche nach En 13813 MR DMRB R zementgebundene mineralische 1,2 Bauplatten MR DMRB MR Verbundelemente aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und MR DMRB Gewerbearmierung 1,2 DMRB Gipsfaserplatten 1 nach DIN EN 15283-2, Gipsplatten 1 nach DIN 18181 bzw. DIN EN 520 1 Calciumsulfatgebundene Estriche nach DIN 18560 1 DMRB 1. Definition direkter und indirekter Beanspruchung siehe 5.1.1 und 5.1.2 2. Definition feuchtigkeitsempfindlicher und feuchtigkeitsunempfindlicher Untergründe siehe 5.1.3 und 5.1.4 3. ohne Bodenablauf 4. Falls Bodenabläufe vorgesehen sind, müssen Elemente mit werkseitig eingebautem Bodenablauf und Eignungsnachweis durch ein abp verwendet werden. Abdichtungsstoffe: B Abdichtungsbahnen D Polymerdispersionen M Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombinationen R Reaktionsharze 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 29

Bei indirekter Beanspruchung gilt zusätzlich: In der Beanspruchungsklasse A sind bei indirekter Beanspruchung feuchtigkeitsempfindliche Untergründe für die Verbundabdichtung nicht zulässig. In der Beanspruchungsklasse A0 können bei indirekter Beanspruchung auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zugelassen werden. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen der Beanspruchungsklasse A0 ist eine Abdichtung nicht zwingend erforderlich. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 30

11.4 Untergründe für Wandflächen Beanspruchungsklassen A A0 B B0 C Beanspruchung hoch mässig hoch mässig hoch Anwendungsbereiche direkt und indirekt beanspruchte 1 Wandflächen in Räumen, in denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird wie z.b. in Duschanlagen (öffentlich oder privat) direkt und indirekt beanspruchte 1 Wandflächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauchund Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.b. in häuslichen Bädern, Badezimmer von Hotels durch Druckwasser beanspruchte Wandflächen von Behältern, z.b. öffentliche und private Schwimmbecken im Innen- und Aussenbereich direkt und indirekt beanspruchte 1 Wandflächen im Aussenbereich mit nicht drückender Wasserbelastung wie z.b. auf Balkonen und Terrassen (nicht über genutzten Räumen) direkt und indirekt beanspruchte 1 Wandflächen, auf denen sehr häufig oder lang anhaltend mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wobei es auch zu begrenzten chemischen Beanspruchungen der Abdichtung kommt, wie z.b. in gewerblichen Küchen und Wäschereien Untergründe für mässige Beanspruchung A0, B0 Untergründe für hohe Beanspruchung A,B,C Beton nach DIN 1045 / DIN EN 206 DMR DMRBP MR MRB R Kalkzementputz der Mörtelgruppe P II CS III nach DIN V 18550 u. DIN EN 998-1 Druckfestigkeit 3.5 7.5 N/mm 2 DMR DMRBP MRB R Kalkzement-Leichtputz der Mörtelgruppe P II CS II nach DIN V 18550 u. DIN EN 998-1 Druckfestigkeit mind. 2.5 N/mm 2 Kalksandstein- Planblocksteine ohne oder mit nur dünner Spachtelung Zementputz der Mörtelgruppe P III CS IV nach DIN V 18550 u. DIN EN 998-1 Druckfestigkeit mind. 6.0 N/mm 2 Zementputz in Schwimmbädern der Mörtelgruppe P III CS IV nach DIN V 18550 u. DIN EN 998-1 ohne Zusatz von Kalkhydrat / Kalkzuschlag Druckfestigkeit mind. 6.0 N/mm 2 Hohlwandplatten aus Leichtbeton nach DIN 18148, verarbeitet nach DIN 4103 mit hydraulisch erhärtenden Mörteln zementgebundene mineralische Bauplatten Verbundelemente aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166, verarbeitet nach DIN 4103 Gipsputz der Mörtelgruppe P IV 1 nach DIN 18550-1 und 18550-2 Gips-Wandbauplatten nach DIN 12859 Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 Gipsplatten nach DIN 18181 bzw. DIN EN 520 DMR DMRBP MRB R DMR DMRBP MRB R DMR DMRBP MRB R MR DMR DMRBP R DMR DMRBP R DMR DMRBP R DMR DMRBP R DMRBP DMRBP DMRBP 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 31

1 Bei direkter und indirekter Beanspruchung der Beanspruchungsklasse A sind feuchtigkeitsempfindliche Untergründe für die Verbundabdichtung nicht zulässig Abdichtungsstoffe: B Abdichtungsbahnen D Polymerdispersionen M Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombinationen P Abdichtungsplatten R Reaktionsharze 11.5. Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfussbereichen (Ausschnitt aus bfu 2.032) 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 32

12. Zeichnungen 12.1 Beckenkopfausbildung Überlaufrinne Wiesbaden 12.2 Verbundabdichtungs-Details 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 33

Verbundabdichtungssystem im Bereich von Bewegungsfugen Verbundabdichtungssystem mit Kantenschutzprofilen Verbundabdichtungssystem im Bereich von Anschlussfugen Wand/Boden ohne Kehlenausbildung 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 34

Verbundabdichtungssystem im Bereich von Anschlussfugen Wand/Boden mit Hohlkehle Verbundabdichtungssystem im Bereich Wanddurchführung Verbundabdichtungssystem im Bereich Bodenablauf 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 35

13. Anhang 13.1 Reinigung Schwimmbad- und Wellnessanlagen Platten und Fliesen mit rutschhemmender Oberfläche (unglasiert oder glasiert) für Funktionsbeläge im Barfussbereich und Schuhbereich erfordern ein besonderes Reinigungsverfahren. Sie können ohne Bedenken von Reinigungsmaschinen mit rotierenden Perlonbürsten oder Microfaservliesen und durch Einsatz geeigneter Reinigungsmittel gesäubert werden. Nicht erlaubt sind sog. Maschinenpads oder Bürsten mit Schleifkornzusatz. Sie können die Trittsicherheit erheblich mindern. Bei Belägen mit zementärer Verfugung sowie bei Glasmosaikbelägen dürfen keine Hochdruckreiniger eingesetzt werden. Der Einsatz von Reinigungsgeräten und -maschinen ist bei Glasmosaikbelägen ungeeignet. Für die Grundreinigung und die laufende Unterhaltsreinigung eignen sich alkalische Reinigungsmittel. Solche alkalische Reiniger zeigen ein besseres Schmutzlösungsvermögen auf Allgemeinschmutz als z.b. saure Reiniger, die wiederum ideal geeignet sind für die Entfernung von Zement- und Fugenmörtelrückständen und Mineralsalzablagerungen. Bei weichem Wasser ist nur gelegentlich (je nach Wasseranfall und Härte wöchentlich oder monatlich) eine saure Reinigung erforderlich. Härteres Wasser erfordert entsprechend häufiger den Einsatz von sauren Reinigungsmitteln. Eine Auswahl an geeigneten Reinigungsmitteln kann der Liste RK (Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern) von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen entnommen werden. Bei der Anwendung sowohl von sauren als auch alkalischen Reinigern sind die jeweiligen Herstellervorschriften zu beachten. Beim Einsatz saurer Reinigungsmittel auf Keramik- und Mosaikbelägen, die mit Fugenmaterialien auf Zementbasis ausgestattet sind, ist vor der Reinigung ein gründliches Vornässen der Fugen erforderlich. Damit wird der Säure-Angriff auf die Fugen minimiert. Nach Säureeinsatz ist eine Neutralisation erforderlich. Reaktionsharzfugen werden durch saure Reiniger nicht beeinträchtigt, ein Vornässen ist also nicht erforderlich. Wichtig ist bei jeder Art von Reinigung, dass die gelöste Schmutzschicht mit aus-reichend Wasser aufgenommen oder wegspült wird. Desinfektionsmittel müssen nach der Einwirkungszeit gründlich vom Belag entfernt werden. Sie bilden zusammen mit Feuchtigkeit eine Schmierschicht, die die Trittsicherheit ebenfalls beeinträchtigt. Ebenso dürfen keine Reinigungs- und Pflegemittel mit filmbildenden Substanzen verwendet werden. Flusssäurehaltige Reinigungsmittel zerstören die Belagsoberfläche und dürfen nicht angewendet werden. 11.7.2011/3 SPV Dagmersellen 36