EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.



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EMPFEHLUNGEN DES LKA BW EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN. L ANDESKRIMINAL AMT

IMPRESSUM IMPRESSUM EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR SICHEREN AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION SOWIE ZUR BEWERTUNG VON WAFFENSCHRÄNKEN Stand: November 2013 HERAUSGEBER Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Internet www.lka-bw.de ANSPRECHPARTNER TECHNISCHE KRIMINALPRÄVENTION Kurt Schäffner Telefon 0711 5401-3479 Fax 0711 5401-3485 E-Mail praevention@polizei.bwl.de GRAFISCHE GESTALTUNG AW Grafik Design Dipl.-Des. (FH) Andrea Bala www.aw-grafikdesign.de AUSFÜHRENDE DRUCKEREI Leo Druck GmbH, Stockach E-Mail auftrag@leodruck.com BILDNACHWEISE Titel und S. 8-9 Chester McGullogh; S 2-3 Joss; S. 4-5 Christy Thompson; S. 6-7 Martina Berg; S. 10-11 Sergej Razvodovskij, alle fotolia.com; Waffenschränke MüllerSafe GmbH LKA BW, 2013, 4. Auflage

VORWORT 2 3 VORWORT Der Amoklauf in Winnenden und Wendlingen erschütterte am 11. März 2009 die gesamte Gesellschaft. Neben großem Schmerz und Leid warf er auch viele Fragen auf u.a. jene nach der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition. Deshalb wurden in Baden-Württemberg registrierte Waffenbesitzer aufgefordert, den zuständigen Behörden mitzuteilen, wie sie ihre Waffen aufbewahren. Damit einher gingen aktuelle Änderungen im Waffenrecht. Diese traten am 01. Oktober 2009 in Kraft. Gerade vor dem Hintergrund der schmerzhaften Erfahrungen des Amoklaufs ist eine zeitnahe und konsequente Umsetzung der neuen Regelungen dringend geboten. Künftig müssen Waffenbesitzer nachweisen, dass sie ihre Waffen und Munition sicher aufbewahren ( 36 WaffG). Die Waffenbehörde ist befugt, dies zu kontrollieren, ohne dass wie bislang begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung bestehen. Ist unklar, ob ein Behältnis den waffenrechtlichen Vorschriften entspricht, wird die Polizei zur Prüfung hinzugezogen. Infolgedessen erreichen immer mehr Anfragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen und der Technischen Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg: Sie sollen Behältnisse oder die Gestaltung von Waffenräumen u.a. entsprechend bewerten. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Waffenbehörden und den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen wurde von der Technischen Kriminalprävention des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg die nachfolgende Handreichung erarbeitet. Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung Baden-Württemberg im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfs zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme der Herausgeberin zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, die Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

AUFBEWAHRUNG VON SCHUSSWAFFEN UND MUNITION WERTBEHÄLTNIS STAHLSCHRANK (ohne Klassifizierung) mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig (z.b. Stangenschloss) STAHLSCHRANK Sicherheitsstufe A nach VDMA 24 992 (beachte Einschränkungen Folgeseite) STAHLSCHRANK 1) Sicherheitsstufe A nach VDMA 24 992 mit abschließbarem Innenfach Sicherheitsstufe B nach VDMA 24 992 (sogenannter Jägerschrank ) (beachte Einschränkungen Folgeseite) STAHLSCHRANK 1) Sicherheitsstufe B nach VDMA 24 992 Mindestgewicht 200 kg oder gleichwertige Verankerung, sonst max. 5 Kurzwaffen (beachte Einschränkungen Folgeseite) WERTBEHÄLTNIS Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 oder gleichwertiges Behältnis (Tresore nach EN 1143-1, mit einem Gewicht unter 1000 kg sind nach Herstellerangaben zu verankern). WERTBEHÄLTNIS Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 oder gleichwertiges Behältnis (beachte Verankerung wie oben) WERTBEHÄLTNIS Widerstandsgrad III nach EN 1143-1 oder gleichwertiges Behältnis (beachte Verankerung wie oben) 1) beachte Hinweis zu VDMA (siehe Seiten 6 und 7)

4 5 KURZWAFFEN LANGWAFFEN Stückzahl Stückzahl NEIN NEIN NEIN BIS 10 MUNITION JA in abschließbaren Innenfach (getrennte Aufbewahrung) BIS 5 BIS 10 im Innenfach BIS 10 Munition für Langwaffen und Kurzwaffen zusammen im abschließbaren Innenfach UNBEGRENZT Munition im abschließbaren Innenfach erung, BIS 10 UNBEGRENZT ohne räumliche Trennung er ). BIS 30 UNBEGRENZT ohne räumliche Trennung UNBEGRENZT UNBEGRENZT ohne räumliche Trennung

AUFBEWAHRUNG VON SCHUSSWAFFEN UND MUNITION VDMA 24 992 Stahlschränke nach VDMA 24 992, Sicherheitsstufe B, sind im WaffG als gleichwertige Behältnisse zu EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, bewertet und haben Bestandsschutz, sofern sie nach dem 01.05.1995 hergestellt wurden. Die Gleichstellung erstreckt sich nur für Waffen nicht aber für die Munition. Diese darf nur in Wertbehältnissen nach EN 1143-1 gemeinsam mit den Waffen aufbewahrt werden. Am 31.12.2003 wurde diese Bauvorschrift zurückgezogen, weil sie laut VDMA nicht mehr dem Stand der Technik entsprach. Tür: - zertifizierte Tür nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 0 oder I, je nach Anzahl der aufzubewahrenden Waffen2) - empfohlen wird ein Zahlenkombinationsschloss, um das Problem der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu vermeiden Wände / Decken / Böden: - Mauerwerk nach DIN 1053-1, Nenndicke 240 mm - Stahlbeton nach DIN 1045, Nenndicke 140 mm, Festigkeitsklasse mindestens B25/C25 oder - zertifizierte Wandkonstruktion nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 0 oder I2) Bei nach diesem Zeitpunkt hergestellten A- und B-Schränken findet weder eine stichprobenartige Marktüberwachung, noch eine sonstige Kontrolle statt. Vom VDMA wird deshalb angestrebt, die Anerkennung dieser Schränke im WaffG aufzuheben. Daher keine Empfehlung durch die KBSt. Belüftungseinrichtungen: - Zur Raumbelüftung können Belüftungskanäle, max. Ø 12 cm, eingebaut werden. WAFFENRAUM EINBRUCHMELDEANLAGE (EMA) Gemäß 13 Abs. 5 AWaffV ist, alternativ zu Waffenschränken, die Errichtung eines Waffenraumes zulässig. Der Waffenraum, möglichst fensterlos, ist wie folgt zu gestalten: Aufgrund örtlicher Gegebenheiten (Lage des Objekts, baulicher Zustand) und der Anzahl der Waffen, kann zusätzlich die Installation einer EMA erforderlich sein. Gefordert sind stets Anlagen nach DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) bzw. mindestens nach VdS Klasse B. 2) mehr als 10 Kurzwaffen

6 7 Neben der örtlichen Alarmierung (optisch / akustisch) ist ein Fernalarm zu einer ständig besetzten, Hilfe leistenden Stelle, erforderlich (zertifizierter Wach- und Sicherheitsdienst). NICHT DAUERND BEWOHNTE GEBÄUDE Nach 13 Abs. 6 AWaffV dürfen in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude (z.b. Ferienwohnung, Jagdhütte Kriterium: wenig frequentiert) max. 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Wertbehältnis, nach EN 1143-1, Widerstandgrad I, aufbewahrt werden. Keine erlaubnispflichtigen Kurzwaffen! SCHÜTZENHÄUSER, SCHIESSSTÄTTEN Gemäß 14 AWaffV dürfen vereinseigene, erlaubnispflichtige Kurzwaffen und Langwaffen aufbewahrt werden. Die Anzahl ist restriktiv zu begrenzen. Empfohlen werden Wertbehältnisse nach EN 1143-1, mindestens Widerstandsgrad I, für 5 10 Kurzwaffen und/oder 10 20 Langwaffen. Größere Waffenbestände sind in einem Wertbehältnis, Widerstandsgrad III, aufzubewahren.

BEWERTUNG VON WAFFENSCHRÄNKEN BEWERTUNG VON WAFFENSCHRÄNKEN Gemäß 36 Abs. 3 WaffG hat der Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung gegenüber der Waffenbehörde auf Verlangen nachzuweisen. Zugelassene Waffenschränke sind z.b. anhand nachfolgender Konformitätserklärungen bzw. Zertifizierungsmarken zu erkennen (keine abschließende Darstellung): 3) VDMA: Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau e.v.

8 9 VDMA 3) 24 992 Stahlschrank Sicherheitsstufe A VDMA 3) 24 992 Stahlschrank Sicherheitsstufe B FUP 4) Wertschrank RAL-RG 626/2 Sicherheitsstufe C 1 oder C 2 vergleichbar mit einem Wertbehältnis nach EN 1143-1, Widerstandsgrad I (gültig für beide Sicherheitsstufen C 1 und C 2) FUP 4) Panzer-Geldschrank RAL-RG 626/10 Sicherheitsstufe D 10 oder D 20 4) vergleichbar mit einem Wertbehältnis nach EN 1143-1, Widerstandsgrad III (gültig für beide Sicherheitsstufen D 10 und D 20) FuP: Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.v.

FUP 4) RAL-RG 627 Widerstandsgrad I oder WG III entspricht den Widerstandsgraden der EN 1143-1 ECB-S 5) / ESSA 6) EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, WG I oder WG III VDS 7) 2450 Widerstandsgrad N (Gleichwertigkeit mit EN 1143-1: WG N = WG 0, WG I = WG I, WG III = WG III) 4) FuP: Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.v. 5) ECB-S: European Certification Boards Securi ty, Fire

10 11 Sollten andere Kennzeichnungen oder Zertifizierungsmarken angetroffen werden, wird eine Rücksprache mit dem LKA BW, Technische Kriminalprävention, angeregt. Securi ty, Fire & Life Safety 6) ESSA: European Security Systems Association e.v. 7) VdS: VdS Schadenverhütung GmbH

L ANDESKRIMINAL AMT