Handlungshilfe. für den Umgang mit gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende von Kindertagesstätten



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Handlungshilfe für den Umgang mit gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende von Kindertagesstätten Leitfaden & Dokumentationsbogen Reflexionsfragen zur Prävention

Herausgeber: Rheinischer Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. Impressum: Erarbeitet vom Arbeitskreis Evangelische Fachberatung im Rheinland in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dezernat IV.1 Außerschulische Bildung Oktober 2012

Vorwort Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Epheser 5,8.9 Dem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag der evangelischen Kindertagesstätten liegt ein ganzheitliches Bildungsverständnis zugrunde. Insbesondere im Elementarbereich spielt die vertrauensvolle Beziehung der Kinder zu ihren Erzieherinnen und Erziehern eine wichtige Rolle, denn ganzheitliche Erziehung von Kindern kann nur in einer Atmosphäre von Vertrauen und Geborgenheit geschehen. Die körperliche und seelische Integrität der Kinder steht deshalb im Zentrum der Aufmerksamkeit von Mitarbeitenden und Trägern. Was aber, wenn der Verdacht aufkommt, dass in der Kindertagesstätte die Integrität der Kinder nicht geachtet wird, wenn vermutet wird, dass sich Mitarbeitende Kindern gegenüber physisch und psychisch übergriffig verhalten? Wie sollen Träger, Leitungen, Teams oder auch einzelne Mitarbeitende dann reagieren? Zum Selbstverständnis evangelischer Kindertagesstättenarbeit, die sich zuallererst dem Wohl der Kinder verpflichtet weiß, gehört es, sich mit diesen Verdachtsfällen auseinander zu setzen und angemessen darauf zu reagieren. Die Konfrontation mit dieser tabubelasteten Frage erzeugt bei allen Beteiligten oftmals aber auch große Unsicherheiten. Wie kann eine angemessene Reaktion aussehen, die neben dem Wohl der Kinder auch die Fürsorge und Verantwortung für die Mitarbeitenden im Blick hat? Um hier eine Hilfestellung zu bieten, haben sich die Evangelischen Fachberatungen diesem Thema zugewandt und zwar sowohl bezogen auf das Thema sexualisiertes Verhalten als auch bezogen auf übergriffiges Verhalten in einem generellen Sinne. Das Ergebnis ist eine Annäherung an dieses komplexe und vielschichtige Thema in Form einer Handreichung. Sie besteht aus zwei Teilen, die den Bereichen der Intervention und Prävention zugeordnet werden können und entspricht damit den Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich (kurz: Kindesmissbrauch ). Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass es sich bei dieser Handreichung nicht um eine abschließende Aufzählung unter Berücksichtigung aller Eventualitäten handelt, sondern um eine erste Handlungs- und Reflexionshilfe, die in Abhängigkeit von den örtlichen Begebenheiten ergänzt werden kann. 1

Der erste Teil der Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland erarbeitet und beschäftigt sich mit der Frage, was zu tun ist, wenn ein Verdacht auf ein grenzüberschreitendes gewalttätiges oder sexualisiertes Verhalten auftaucht. In Form eines tabellarischen Leitfadens werden mögliche Handlungsnotwendigkeiten beschrieben und zwar sowohl, wenn eine Beobachtung von außen - beispielsweise durch die Eltern - an die Kindertageseinrichtung herangetragen wird, als auch wenn ein Fehlverhalten innerhalb des Systems der KiTa z.b. durch Mitarbeitende beobachtet wird. Grundsätzlich sollte dabei insbesondere der Schutz des Kindes aber auch der des betroffenen Mitarbeitenden in den Blick genommen werden. Da sich jede Situation vor Ort jedoch unterschiedlich gestaltet, handelt es sich bei diesem Leitfaden nur um einen Versuch der Konkretisierung und Hilfestellung. Zur Verschriftlichung des Vorgehens wurde darüber hinaus ein Dokumentationsbogen angefügt (siehe Anlage 1). Dieser Dokumentationsbogen steht als Word-Dokument auf der Homepage des Rheinischen Verbandes zum Download bereit (http://www.rheinischer-verband.de). Der zweite Teil der Handreichung widmet sich der Prävention grenzüberschreitenden Verhaltens durch Mitarbeitende in Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Reflexionsfragen. Diese Reflexionsfragen, die sich in verschiedene Themenkomplexe gliedern, dienen der Überprüfung der eigenen Haltung und Handlungsweisen. Dabei wird zwischen Themen und Fragen unterschieden, die im Team bearbeitet und diskutiert werden können und speziellen Fragen, die auf die Funktion des Trägers sowie der Leitung einer Kindertageseinrichtung ausgerichtet sind. Dieser zweite Teil der Handreichung geht von dem Grundgedanken aus, dass Präventionsmaßnahmen in Organisationen partizipativ erarbeitet werden sollten und erst so Nachhaltigkeit erlangen können und entspricht damit den Empfehlungen des Runden Tischs Kindesmissbrauch. Auch hier ist zu betonen, dass es sich bei den Reflexionsfragen um Anregungen handelt und nicht der Anspruch der Vollständigkeit erhoben wird. Mit dieser Handreichung wird Trägern, Leitungen und Teams evangelischer Kindertagestätten ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben, das dabei helfen kann, die Integrität der ihnen anvertrauten Kinder zu schützen und so dem Auftrag kirchlicher Arbeit gerecht zu werden. 2 Kirchenrat Pfarrer Dr. Stefan Drubel Abteilung Bildung, Landeskirchenamt EKiR Frau Helga Siemens-Weibring Geschäftsbereich Familie, Bildung und Erziehung Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Pfarrer Jens Sannig Rheinischer Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder e.v.

Leitfaden Umgang mit Beobachtungen oder Vorkommnissen von gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende in einer Kindertagesstätte. Der situative Kontext, in dem ein Verdacht auf ein übergriffiges Verhalten durch Mitarbeitende einer Kindertageseinrichtung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern entsteht, kann sich vor Ort sehr unterschiedlich gestalten. Der Leitfaden ist daher nicht als eine abschließende Aufzählung von Maßnahmen im Umgang mit einer verdächtigenden Beobachtung zu verstehen, sondern als eine unterstützende Handlungshilfe für Träger, Leitungen und Teams, die variabel der spezifischen Situation angepasst werden kann. Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Dokumentationsbogen dem Ablauf des Leitfadens entsprechend. Dieser steht auch als Download auf der Homepage des Rheinischen Verbandes bereit (http://www.rheinischer-verband.de). Anlage 2 Persönliche Checkliste bei Verdacht auf übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern der Tageseinrichtung für Kinder durch Mitarbeitende. (In Anlehnung an die Persönliche Checkliste des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, aus Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche (1989)). Anlage 3 Verdachtsstufen bei sexuellem Missbrauch. (Aus: Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin, Jugendamtsrundschreiben 2/2009). 3

4 Umgang mit Beobachtungen oder Vorkommnissen von gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende (MA) in einer Kindertagesstätte 1 Die Beobachtung wird von einer/einem Mitarbeitenden Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Wichtige Hinweise Bemerkungen begonnen/ gemacht oder von außen (z.b. den Personensorge- Fragen Beispiele ausgeführt berechtigten) an die Einrichtung herangetragen am... Gespräch mit der Leitung über die Beobachtung B: externe oder interne beobachtende Sicher stellen, dass der Verdacht ernst genommen wird Informationsträger Wenn sich die Beobachtung auf die Leitung bezieht, B und V: Leitung Wenn eine Handlung der Leitung infrage steht, Gespräch mit dem Träger übernimmt infolge der Träger die Aufgaben der Leitung Leitung spricht mit dem Träger bzw. Vorgesetztem B und V: Träger und Leitung Fachberatung informieren und zur Beratung hinzuziehen V: Träger und Leitung Die Fachberatung ist im ganzen Prozess zu beteiligen Fortlaufende Dokumentation unter Beachtung von B und V: Leitung Anlage 1: Zu dokumentieren sind z.b. die Entstehungs- Anonymität und Vertrauensschutz gegenüber den geschichte des Verdachts, die Situationen, in denen das Beteiligten, da Verdachtsmomente noch ungeklärt sind Verhalten wahrgenommen wurde sowie die im Verlauf des weiteren Prozesses getroffenen und verworfenen Entscheidungen. Sachverhalt und Bewertungen sind dabei zu trennen. Reflexion der Wahrnehmung des infrage stehenden Verhaltens B: Beobachtende Anlage 2: Persönliche Checkliste zur Reflexion der Reflexion der eigenen Wahrnehmung durch die/den MA, B und V: Leitung, Träger eigenen Wahrnehmung. die/der das Verhalten beobachtet hat oder wenn die Kann ggf. auch als Grundlage für ein Gespräch z.b. Beobachtung von außen herangetragen wurde, Gespräch mit der Leitung, der Fachberatung oder der externen mit der externen Beobachterin bzw. dem externen Beobachter Beratungsstelle dienen. 2 Einschätzung bzw. vorläufige Bewertung, ob der Verdacht B: Leitung, Träger, Fachberatung Anlage 3: Verdachtsstufen 3 berechtigt ist oder nicht, durch Leitung, Träger und ggf. V: Träger Fachberatung bzw. ggf. Beratung durch Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L 1 Erarbeitet vom Arbeitskreis Evangelische Fachberatung im Rheinland in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland, Dezernat IV.1 Außerschulische Bildung 2 In Anlehnung an die Persönliche Checkliste des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, aus Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche (1989). 3 Verdachtsstufen bei sexuellem Missbrauch Aus: Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin, Jugendamtsrundschreiben 2/2009.

Der Verdacht auf ein übergriffiges und/oder sexualisiertes Beteiligte (B) Wichtige Hinweise Bemerkungen begonnen/ Verhalten mit möglicherweise strafrechtlicher Relevanz Verantwortliche (V) Fragen Beispiele ausgeführt verdichtet sich am... B: auffällige/r MA, Leitung B und V: Träger Leitung und Träger führen ein Gespräch mit der/dem auffälligen MA Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme der/des MA, Hinweis an die/den MA sich Unterstützung zu holen und sich z.b. an die Mitarbeitervertretung zu wenden Hinzuziehung der Personalverwaltung des Trägers Information an den Öffentlichkeitsbeauftragten der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises, des Trägerverbundes Anlage 3: Verdachtsstufen V: Träger und Leitung Klärung der Freistellung der/des MA in Abhängigkeit von der Schwere des Verdachtes und der Situation Bei Freistellung: Einigung auf eine gemeinsame Sprachregelung gegenüber Dritten Bei nicht Freistellung: Tätigkeit unter Aufsicht B: Personensorgeberechtigte, Leitung, ggf. Fachberatung B und V: Träger Frühzeitige Gespräche mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Hilfsangebote - Beratungsstellen nennen Benennung einer Ansprechperson für die Personensorgeberechtigten Ansprechpartner: Diakonie R-W-L, Landeskirchenamt, Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung der EKiR V: Träger Fachliche Einschätzung/juristische Beratung durch Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L z.b. mit Kindeswohlgefährdung erfahrene Fachkräfte, insofern erfahrene Fachkraft nach 8a SGB VIII V: Träger und Leitung Beratung/Einschätzung unabhängiger Stellen in Anspruch nehmen Verfassen einer Stellungnahme durch die Fachberatung für das Landesjugendamt B: Fachberatung V: Träger Je nach Schwere des Verdachtes frühzeitige Meldung an das örtliche Jugendamt und das Landesjugendamt Bestehend z.b. aus Fachberatung, externer Beratungsstelle, Leitung, Träger, Mitarbeitervertretung etc. Hinweis an das Team auf Verschwiegenheitsverpflichtung zum Schutz der Betroffenen B: z.b. Fachberatung, externe Beratungsstelle V: Träger und Leitung B: gesamtes Team, ggf. Fachberatung V: Träger und Leitung Hinzuziehung bzw. Gründung einer Konfliktmanagementgruppe/ Fachkonferenz Gespräch mit dem Team, in dem dieses informiert wird, Absprachen getroffen werden etc. Die Supervision sollte durch eine externe Person durchgeführt werden B: gesamtes Team V: Träger und Leitung Teamsupervision einleiten In Abhängigkeit von der Entscheidung Einberufung eines Elternabends V: Träger und Leitung Abhängig von der Situation alle Personensorgeberechtigten informieren, wenn die betroffenen Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis hierzu erklären Weitere Überprüfung des Verdachtes 5

6 begonnen/ ausgeführt am... Wichtige Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Beteiligte (B) Verantwortliche (V) Der Verdacht auf ein übergriffiges und/oder sexualisiertes Verhalten mit strafrechtlicher Relevanz bestätigt sich Je nach Schwere des in Verdacht stehenden Handels können sich unterschiedliche Interventionsnotwendigkeiten ergeben Wann Ermahnung/Abmahnung? Welche Fristen sind einzuhalten? Arbeitsrechtliche Beratung Landeskirchenamt Diakonie, R-W-L V: Träger Arbeitsrechtliche Konsequenzen z.b. Ermahnung/Abmahnung bei Einhaltung der Fristen, ggf. Aufrechterhaltung der Freistellung oder Kündigung durch den Träger je nach Schweregrad des Verhaltens Ansprechpartner: Landeskirchenamt, örtliches Jugendamt, Landesjugendamt V: Träger Meldung der Verdachtsbestätigung an Landeskirchenamt, örtliches Jugendamt, Landesjugendamt Reflektierter Umgang mit Strafanzeige: Es besteht keine Anzeigepflicht, bei widerstreitenden Interessen Beratung durch Landeskirchenamt, Diakonie R-W-L B: Personensorgeberechtigte, Leitung V: Träger intensive Beratung mit den betroffenen Personensorgeberechtigten Strafanzeige in Abhängigkeit vom Willen der betroffenen Personensorgeberechtigten Einberufung eines Elternabends V: Träger und Leitung Information an alle Personensorgeberechtigte in Absprache mit den betroffenen Personensorgeberechtigten B: gesamtes Team V: Träger und Leitung Fortsetzung der Teamsupervision durch eine externe Person Der Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der/des MA bestätigt sich nicht Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Das Verhalten der/des MA lässt sich als unangemessen beschreiben Hinweise Bemerkungen Fragen Beispiele Die Vorwürfe gegen die/den MA waren unberechtigt z.b. zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte Klärung, ob der Betreuungsvertrag aufgelöst werden muss z.b. zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte Klärung, ob der Betreuungsvertrag aufgelöst werden muss Einhaltung der Fristen durch den Träger Ggf. Ermahnung/Abmahnung der/des MA, abhängig von der Unangemessenheit des Verhaltens Rückbindung der/des betroffenen MA Gespräch mit den betroffenen Personensorgeberechtigten z.b. Versetzung Suche nach weiteren Unterstützungsangeboten Klärung von Regeln und Konsequenzen Einzelsupervision für die/den betroffenen MA Fortsetzung Teamsupervision durch eine externe Person Teamklima Einzelsupervision und Fortbildung der/des MA Kollegiale Fallberatung Inhouse Fortbildung für das Team Teamklima Fortsetzung Teamsupervision durch eine externe Person

Anhang 1: Dokumentation zum Leitfaden Dokumentationsbogen bei Beobachtung von gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhaltens durch Mitarbeitende (MA) in einer Kindertagesstätte Die Beobachtung wird von einer/einem MA gemacht oder von außen an die Einrichtung herangetragen Datum/Handz. Name des Kindes: geb. am: In der Tageseinrichtung für Kinder seit: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigte: Anschrift der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Name der/des Beobachtenden: Wann wurde die Beobachtung gemacht: Wer hat das auffällige Verhalten gezeigt: Was wurde beobachtet: (möglichst genaue Beschreibung einschließlich des Kontextes, in dem die Beobachtung gemacht wurde sowie der eigenen Reaktion auf die Beobachtung) Formulierung von Vermutungen für das Beobachtete: Die Persönliche Checkliste zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung wurde ausgefüllt am 1 : (siehe Anlage 2) 1 In Anlehnung an die Persönliche Checkliste des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, aus Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche (1989). 7

Wann wurde die Leitung informiert? Ergebnisse des Gesprächs: Wann wurde der Träger informiert? Folgende Absprachen wurden getroffen: Wann wurde die Fachberatung informiert? Ergebnisse des Gesprächs: Wurde weitere Beratung z.b. durch Diakonie R-W-L, Landeskirchenamt eingeholt? Ergebnis der Beratung: Vorläufige Einschätzung bzw. Bewertung des Verdachtes: Datum/Handz. 8 Anhang 1: Dokumentation zum Leitfaden Der Verdacht auf ein gewalttätiges/sexualisiertes Verhalten hat sich verdichtet Wann wurde mit der/dem auffälligen MA gesprochen: Kurzprotokoll des Gesprächs: (z.b. Reaktion der/des MA) Wurde die/der MA freigestellt und wenn ja, wann? Welche Absprachen wurden hierzu getroffen?

Bei Nicht-Freistellung der/des MA, wer ist für ihre/ seine Beaufsichtigung zuständig? (mehrere Namen möglich) Weitere Beobachtungen: (Wann/was/wo?) Wann wurden mit den Personensorgeberechtigten gesprochen? Kurzprotokoll der Gespräche: Wann wurde weitere fachliche Beratung und Einschätzung eingeholt und von wem? Fazit der Beratungen: Welche unabhängigen Stellen wurden zur Beratung in Anspruch genommen? Fazit der Beratungen: Wann wurde eine Konfliktmanagementgruppe gegründet? Wer nimmt an der Konfliktmanagementgruppe teil? Wichtige Ergebnisse der Gruppe: Datum/Handz. Anhang 1: Dokumentation zum Leitfaden 9

Wann wurde der Öffentlichkeitsbeauftragte der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises oder des Trägerverbundes informiert? Welche Absprachen wurden getroffen? Wann wurde das örtliche Jugendamt informiert? Ergebnis des Gesprächs: Datum/Handz. 10 Anhang 1: Dokumentation zum Leitfaden Wann wurde der LVR informiert? Ergebnis des Gesprächs: Wann wurde ein erstes Teamgespräch geführt? Welche Absprachen wurden getroffen? Wie hat das Team reagiert? Wann wurde Teamsupervision eingeleitet und durch wen? Wurden alle Personensorgeberechtigte der KiTa informiert? Wenn ja, wann? Kurzprotokoll des Gesprächs: Wenn nein, warum nicht? (z.b. die betroffenen Personensorgeberechtigten wollen dies nicht)

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen? Begründung hierfür: Wann wurde die Verdachtsbestätigung an das Landesjugendamt, das örtliche Jugendamt gemeldet? Haben die betroffenen Personensorgeberechtigten Strafanzeige gestellt? Hat der Träger Strafanzeige gestellt? Fand eine (erneute) Information aller Personensorgeberechtigten der Kindertagesstätte statt? Datum/Handz. Anhang 1: Dokumentation zum Leitfaden Der Verdacht auf ein gewalttätiges/sexualisiertes Verhalten bestätigt sich Welche weiteren Schritte sind für die Zukunft eingeleitet worden bzw. sind noch einzuleiten? (z.b. Fortbildung des Teams) 11

Anhang 2 Persönliche Checkliste bei Verdacht auf übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern der Tageseinrichtung für Kinder durch Mitarbeitende 1 Diese Checkliste basiert auf der Persönlichen Checkliste bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern und Jugendlichen des Jugendamtes der Stadt Stuttgart (1989). Sie dient dazu, die erste Wahrnehmung zu reflektieren und schriftlich festzuhalten. Sie kann eine Hilfe sein, mit den bei diesem Thema häufig auftauchenden Verunsicherungen besser umzugehen. Sofern sie personenbezogene Daten aufweist, ist sie sicher und gesondert von anderen Unterlagen aufzubewahren und nach Klärung des Verdachtes zu vernichten. Was habe ich beobachtet beziehungsweise wer hat mir welche Beobachtungen wann und wie mitgeteilt? (z.b. körperliche Symptome, verändertes Verhalten, Kind hat sich mit welchen Worten und in welchem Zusammenhang geäußert? z.b. bestimmte Äußerungen oder Verhaltensweisen bzw. Handlungen der beobachteten Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters) Was lösen diese Beobachtungen bei mir aus? Mit wem habe ich meine Beobachtungen und Gefühle ausgetauscht? Hat sich dadurch etwas für mich verändert? Wenn ja, was? Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten des Kindes sind noch möglich? Welche anderen Erklärungsmöglichkeiten für das Verhalten der/des Mitarbeitenden sind möglich? Was ist mein nächster Schritt? (z.b. Information an die Leitung bzw. den Träger oder Maßnahmen zum Schutz des Kindes etc. ) 12 1 In Anlehnung an die Persönliche Checkliste des Jugendamtes der Stadt Stuttgart, aus Leitlinien und Verfahren für den Hilfeplanungsprozess bei sexuellem Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche (1989).

Anhang 3 zum Leitfaden Verdachtsstufen bei sexuellem Missbrauch 1 Verdachtsstufen Beschreibung Beispiele Bemerkungen zum Vorgehen unbegründeter Verdacht Die Verdachtsmomente ließen sich durch überprüfbare Erklärungen zweifelsfrei als unbegründet ausschließen. die Äußerungen des Kindes sind missverstanden worden. Sie bezogen sich eindeutig auf eine Situation ohne Grenzüberschreitungen. Das Ergebnis ist sorgfältig zu dokumentieren. vager Verdacht Es gibt Verdachtsmomente, die (auch) an sexuellen Missbrauch denken lassen sexualisiertes Verhalten, Distanzlosigkeit zu Erwachsenen verbale Äußerungen des Kindes, die als missbräuchlich gedeutet werden können ( ) weitere Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht begründen Es sind zunächst weitere Maßnahmen zur Abklärung und Einschätzung notwendig. begründeter Verdacht Die vorliegenden Verdachtsmomente sind erheblich und plausibel. ein vierjähriges Kind berichtet detailliert von sexuellen Handlungen eines Erwachsenen konkretes Einfordern von eindeutig nicht altersentsprechenden sexuellen Handlungen Bewertung der vorliegenden Informationen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen im Zusammenwirken der Fachkräfte. erhärteter oder erwiesener Verdacht Es gibt direkte oder sehr starke indirekte Beweismittel Täter wurde direkt bei sexuellen Handlungen beobachtet. (Erzieher hatte z.b. seine Hand in der Hose des Kindes) Täter hat sexuelle Grenzüberschreitungen selbst eingeräumt Fotos oder Videos zeigen sexuelle Handlungen forensischmedizinische Beweise: Übertragene Geschlechtskrankheit, eindeutige Genitalverletzungen durch Fremdeinwirkung detaillierte Angaben zu sexuellen Handlungen und Besonderheiten, die nur auf altersunangemessenen Erfahrungen beruhen können sexuelles Wissen und sexualisiertes Verhalten, das nur durch altersunangemessene Erfahrungen entstanden sein kann Maßnahmen um den Schutz des Kindes aktuell und langfristig sicherzustellen. Informationsgespräch mit den Eltern, wenn eine andere Person aus dem Umfeld des Kindes missbraucht hat. Konfrontationsgespräch mit den Eltern, wenn ein Elternteil selbst missbraucht hat. ggf. Strafanzeige 1 Verdachtsstufen bei sexuellem Missbrauch Aus: Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin, Jugendamtsrundschreiben 2/2009. 13

Reflexionsfragen zur Prävention Prävention von gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende in einer Kindertagesstätte Vorbemerkung: Im ersten Teil dieser Handreichung wurden Hilfestellungen für den Fall eines Verdachts auf grenzüberschreitendes Verhalten von Mitarbeitenden in einer Kindertageseinrichtung gegeben. Noch wichtiger ist jedoch die Frage, wie einem solchen Verhalten der Mitarbeitenden gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern vorgebeugt werden kann. Um hier präventiv tätig zu werden, ist es u.a. wichtig, sich im Team aber auch insbesondere als Träger und Leitung mit diesem Thema aktiv auseinanderzusetzen. Zur Unterstützung sowie zur Reflexion und Klärung der eigenen Haltung und Handlungsweisen sind daher die folgenden Fragen gedacht. Sie dienen der Versprachlichung und dem Austausch untereinander. Die Reflexionsfragen gliedern sich in verschiedene Themenkomplexe, die sowohl abstrakter als auch konkreter Natur sind. Dabei wird zwischen Themen und Fragen für das Team und Fragen speziell bezogen auf die Funktion des Trägers und der Leitung unterschieden. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die Sammlung an Fragen nicht als ein Fragenkatalog zu verstehen ist, der systematisch abgearbeitet werden soll. Es handelt sich um erste Anregungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann sinnvoll sein, die Auseinandersetzung mit dem oben genannten Thema durch eine externe Moderatorin bzw. einen externen Moderator begleiten zu lassen, z.b. bei der Beschäftigung mit den Reflexionsfragen, die auf die eigene Teamkultur abzielen. Zudem kann es aufgrund von systemimmanenten Abhängigkeiten bedeutsam sein, zu klären und festzuhalten, in welchen Phasen der Reflexion die Beteiligung des Trägers sinnvoll ist. 14

Prävention von gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende (MA) in Kindertagesstätten REFLEXIONSFRAGEN 1) REFLEXIONSFRAGEN TEAM Die folgenden Fragen dienen als Anregung sowohl zur Reflexion des Einzelnen als auch zur Auseinandersetzung im Gesamtteam. A Rollenklarheit: Haltung den Eltern gegenüber Wie würden Sie Ihr Verhältnis zu den Eltern der Kinder in Ihrer Gruppe/Ihrer Tagesstätte für Kinder beschreiben und woran kann man das erkennen? Was ist Ihnen im Kontakt mit Eltern wichtig, was verbietet sich? Gibt es unausgesprochene Spannungen, Antipathien bzw. Sympathien im Verhältnis zu den Eltern und wie gehen Sie damit um? Halten Sie es für normal, auch mal Schwierigkeiten mit Eltern zu haben? Sprechen Sie die Eltern eher offen und direkt auf diese Schwierigkeiten an oder machen Sie sich eher so Ihre eigenen Gedanken? Wie gehen Sie mit Beschwerden (z.b. bezogen auf pädagogisches Fehlverhalten ) seitens der Eltern um? Machen Sie zu oder nehmen Sie sie ernst? Gibt es in Ihrem Team Raum und Akzeptanz, diese Schwierigkeiten offen zu äußern? B Rollenklarheit: Haltung dem Kind gegenüber Welche drei wichtigen Aspekte prägen Ihre Haltung zum Kind und woran sind sie im Alltag zu erkennen? Was brauchen Ihrer Meinung nach Kinder, um ein positives Selbstwertgefühl aufzubauen? Welche Werte (z.b. in Bezug auf Ordnung, Sozialverhalten, Respekt und Autorität) haben Sie und warum? Wie können Ihre Werte von anderen erkannt werden? Sprechen Sie im Team über Ihre Haltungen dem Kind gegenüber sowie Ihre handlungsleitenden Werte und gibt es hier einen gemeinsamen Nenner? Wie versuchen Sie, Ihre Werte umzusetzen und zu vermitteln? Was verstehen Sie unter kindlicher Selbstbestimmung bzw. Kinderrechten? Wie gehen Sie z.b. damit um, wenn ein Kind ein Verhalten zeigt, das für Sie nicht akzeptabel ist? Wie setzen Sie gegenüber einem Kind Grenzen, sagen Nein? Und welche Erwartungen haben Sie, wie ein Kind darauf reagieren sollte bzw. darf? Wie wirkt es auf Sie und wie gehen Sie damit um, wenn ein Kind Ihnen Grenzen setzt? Wie bewerten Sie Konflikte, die Kinder mit anderen haben (Mitarbeitenden oder Kindern)? Und wie gehen Sie mit diesen Konflikten oder Streitsituationen um? Was verstehen Sie unter dem Begriff Schutzauftrag für das Kind? 15

C Intimsphäre/Distanz und Nähe Wie zeigen Sie den Kindern in Ihrer Einrichtung Ihre Zuwendung (verbal/nonverbal/körperkontakt)? Wie gehen Sie mit Zärtlichkeitsbekundungen seitens eines Kindes um, wenn es Ihnen beispielsweise einen Kuss geben möchte? Machen Sie hier Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob es sich dabei um ein Mädchen oder einen Jungen handelt? Gestaltet sich Ihr Körperkontakt gegenüber unter dreijährigen im Gegensatz zu über dreijährigen Kindern unterschiedlich? Ist körperlicher Kontakt im Umgang mit den Kindern Ihrer Kindertageseinrichtung wichtig (z.b. beim Wickeln, Trösten)? Haben Sie Fragen zu Nähe und Distanz den Kindern gegenüber im Team diskutiert und sich auf einen gemeinsamen Rahmen verständigt? Nehmen Sie Nähe und Distanz gegenüber Kindern unterschiedlich wahr, wenn Sie von einem männlichen Mitarbeiter oder einer weiblichen Mitarbeiterin gezeigt wird? Sprechen Sie im Team darüber? Darf das Kind sich aussuchen, wer es wickelt? Welche Einstellung haben Sie zu körperlichem Kontakt gegenüber einem Kind? Halten Sie es beispielsweise für wichtig, Ihre Zuwendung von sich aus auch durch körperliche Nähe zum Ausdruck zu bringen oder sind Sie der Meinung, dass das Kind hier der Entscheidungsträger sein sollte? Wie verhalten Sie sich, wenn Kinder untereinander Zärtlichkeiten austauschen? Wie gehen Sie mit sog. Doktorspielen um? Wie sprechen Sie mit den Eltern über dieses Thema? Werden in Ihrer Einrichtung für die Mitarbeitenden Fortbildungen zum Thema Sexualpädagogik angeboten? 16

D Umgang mit eigenem Ärger, Rage, Aggression und Wut Was ist für Sie Gewalt? Wann würden Sie eine Handlung gegenüber einem Kind (z.b. weil Sie sauer sind) als übergriffig bzw. grenzüberschreitend einstufen? Gibt es für Sie Graubereiche, das heißt Verhaltensweisen, die Sie nicht so eindeutig als Fehlverhalten in Richtung einer Grenzüberschreitung bestimmen können, also nicht klar in schwarz und weiß klassifizieren können? Haben Sie ein Gefühl dafür, wenn Sie in Ihrem Verhalten gegenüber einem Kind eine Grenze überschritten haben, Sie zu massiv aufgetreten sind? Wie definieren Sie diese Grenze für sich? Welches Verhalten ist für Sie grundsätzlich nicht akzeptabel? Hätten Sie gerne weitere Informationen über die gesetzlichen Vorgaben, ab denen ein Verhalten strafrechtliche Relevanz hat, also aus juristischer Sicht den Graubereich verlässt? Gibt es Absprachen im Team, wie Sie auf ein schwieriges Verhalten eines Kindes reagieren sollen bzw. dürfen und welches Verhalten Sie nicht zeigen dürfen? Ist es beispielsweise in Ordnung, ein Kind bei unerlaubtem oder aus Ihrer Sicht massiv störendem Verhalten in einem Raum allein zu lassen oder mit einem sehr harten Griff festzuhalten? Was bringt Sie gegenüber den Kindern Ihrer Kindertageseinrichtung auf die Palme? Und haben Sie eine Idee davon, warum Sie gerade dieses Verhalten so ärgert? Wie gehen Sie damit um, wenn ein Kind Sie beschimpft oder in gewissem Sinne handgreiflich wird? In welchen Situationen im Kontakt mit den Kindern fühlen Sie sich hilflos, ohnmächtig oder gestresst? Welche Gedanken gehen Ihnen dann durch den Kopf und wie verhalten Sie sich? Wie fühlen Sie sich, wenn es Ihnen passiert, dass Sie gegenüber einem Kind übergriffig geworden sind und was tun Sie dann? Welche Form der Unterstützung in derartigen Situationen würden Sie sich wünschen? Dürfen Sie in Ihrem Team auch einmal Ärger, Zorn oder eine gewisse Aggression äußern dürfen Sie sich Luft machen? Können Sie sich in Ihrem Team Unterstützung holen, wenn Sie an Ihre Grenzen stoßen? Haben Sie Unterstützung in Form von kollegialer Beratung/Supervision? 17

E Teamprozesse bei der Wahrnehmung grenzüberschreitenden Verhaltens von MA der Kindertageseinrichtung Glauben Sie, es macht einen Unterschied aus, ob ein übergriffiges Verhalten gegenüber einem Kind innerhalb Ihrer Kindertageseinrichtung von einer Kollegin oder Ihnen selbst wahrgenommen wird oder ob ein Hinweis auf ein solches Fehlverhalten durch eine Person von außen z.b. ein Elternteil an die Einrichtung herangetragen wird? Wie würden Sie diesen Unterschied beschreiben? Können Sie sich vorstellen, dass Hierarchien und Beziehungsaspekte eine Rolle spielen, wie Sie mit Ihrer Wahrnehmung umgehen? Können Sie sich z.b. vorstellen, dass es für Sie eine Rolle spielt, wer das übergriffige oder sexualisierte Verhalten innerhalb Ihres Teams zeigt (Leitung/Kollegin)? Wie würden Sie reagieren, wenn eine befreundete Kollegin oder ein befreundeter Kollege ein Verhalten zeigt, das Sie nicht gut finden? Könnte das Geschlecht des von Ihnen beobachtenden Mitarbeitenden bei Ihrer Wahrnehmung eine Rolle spielen? F Teamkultur Verhalten im System Wie würden Sie das Beziehungsgefüge in Ihrem Team beschreiben? Gibt es in Ihrem Team Regeln des Umganges miteinander (offene/ geheime )? Gibt es in Ihrem Team auch verdeckte Strukturen (Koalitionen, Abhängigkeiten, Sympathien oder Antipathien) und Regeln im Umgang miteinander, die auf den ersten Blick nicht so ersichtlich sind? Glauben Sie, dass in Ihrem Team Abhängigkeiten bestehen? Würden Sie sagen, dass einzelne unter Ihnen miteinander befreundet sind? Gibt es in Ihrem Team auch Gefühle von Konkurrenz, Eifersucht oder auch Antipathie (wohlgemerkt alle diese Gefühle sind normal)? Welche Rollen nehmen die einzelnen in Ihrem Team wahr? Gibt es bestimmte Personen, die für bestimmte Dinge verantwortlich sind (z.b. Ordnung oder Stimmung)? Wie würden Sie ihr Verhältnis zu Ihrer Leitung, Ihrem Träger beschreiben? Gibt es für Sie Ansprechpersonen für Konflikte im Team (extern/intern)? Gibt es in ihrem Team Raum, Gefühle wie z.b. Scham oder Ärger zu äußern? Was erleichtert es Ihnen, im Team auch unangenehme Dinge wie Probleme mit Eltern oder einzelnen Kindern anzusprechen, was verhindert bzw. erschwert Ihnen dies? Können Sie sich im Team auch mal sagen, wenn Sie etwas aneinander nicht gut finden? Dürfen Sie in Ihrer Arbeit auch einmal einen Fehler machen, wie wird dann damit umgegangen? Wissen Sie in Ihrem Team um die Stärken und auch Schwächen der einzelnen Teammitglieder? Was würden Sie in Ihrem Team gerne verändern und wie könnte diese Veränderung umgesetzt werden (möglichst konkret)? Was soll in Ihrem Team so bleiben wie es ist, da es z.b. gut oder praktisch ist? Haben Sie bestimmte Befürchtungen oder auch Hoffnungen Ihr Team betreffend? 18

G Gesprächsstruktur Gibt es in Ihrer Einrichtung regelmäßige Gesprächsrunden und klare Absprachen zum Teilnehmerkreis und zur Zielsetzung der Gespräche? Wie ist der Träger in Ihre Gesprächstrukturen eingebunden? Gibt es in Ihrer Einrichtung Fall -Besprechungen? Hätten Sie gerne mehr Raum für Team- oder Einzelgespräche? Haben Sie Zeit, sich auch außerhalb geregelter Gesprächsmöglichkeiten miteinander auszutauschen? Werden mit Ihnen in Ihrer Einrichtung Einzelgespräche bzw. Mitarbeitenderjahresgespräche geführt? Ist dies für Sie normal? Haben Sie den Eindruck, dass Sie in Gesprächen z.b. mit der Leitung oder im Team, genügend Raum haben, Ihre Anliegen vorzutragen? Haben Sie Supervision oder externe Moderation? Werden in Ihrer Einrichtung für die Mitarbeitenden Fortbildungen zum Thema Kommunikation angeboten? H Vernetzung nach außen Gibt es in Ihrer Einrichtung geregelte Gesprächsabläufe mit Ihren Kooperationspartnern (z.b. Beratungsstellen) und sind Sie in diese involviert? Wie ist Ihr Verhältnis zu Ihren Kooperationspartnern (vertrauensvoll, offen oder eher distanziert)? Würden Sie den Kontakt zu Ihren Kooperationspartnern gerne intensivieren? Fallen Ihnen weitere Kooperationspartner ein, die für Ihre Arbeit wichtig wären oder Sie in dieser unterstützen könnten? 19

2) REFLEXIONSFRAGEN Leitung 1 Die folgenden Fragen dienen der Leitung als Anregung zur Reflexion. A Rollenklärung Wie gewährleisten Sie den Kindern in Ihrer Einrichtung Schutz und Sicherheit? (möglichst konkret!) Wie würden Sie Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden beschreiben? Welche Regeln und Handlungsmöglichkeiten bestehen für Sie im Umgang mit Ihren Mitarbeitenden? Wie geben Sie Dinge vor? Treffen Sie z.b. als Leitung auch einmal Entscheidungen unabhängig vom Team und wie setzen Sie diese Entscheidungen dann im Team um? Welche Entscheidungen bezogen auf Ihre Kindertagesstätte sprechen Sie mit Ihrem Träger ab? Wie schaffen Sie Zeit und Raum für kollegiale Gespräche mit Ihren Mitarbeitenden? Fühlen Sie sich in Ihrem Team als Leitung wahrgenommen und unterstützt? Haben Sie in Ihrem Team Bündnispartnerinnen und -partner? Gibt es Situationen, in denen Sie sich in einen Machtkampf mit Mitarbeitenden verstricken? Wie sieht Ihr Bedürfnis nach beruflicher Anerkennung aus? Haben Sie den Eindruck, für Ihre Tätigkeit als Leitung genügend Anerkennung zu erhalten und wenn ja, wodurch bekommen Sie diese? Welche Regeln gibt es für Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den Kindern? Und wie gehen Sie damit um, wenn eine Mitarbeitende diese Regeln verletzt? Was bedeutet für Sie konsequentes Leitungsverhalten, wenn Mitarbeitende Ihrer Einrichtung grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern zeigen? Kennen Sie Situationen, die einen Loyalitätskonflikt hervorrufen und wie gehen Sie damit um? Wo definieren Sie diesbezüglich Grenzen? Kennen Sie Ihren Verantwortungsbereich? Wo beginnt bzw. endet Ihre Verantwortung bzw. beginnt die des Trägers? Fühlen Sie sich von dem Träger Ihrer Einrichtung wahrgenommen und unterstützt? Haben Sie das Gefühl, für alles allein verantwortlich zu sein? 20 1 In Anlehnung an Friesa Fastie, Leitungsstrategien gegen Grenzüberschreitung und Manipulation im Rahmen der Fortbildung AFET Modul II, März 2007

B Fehlerfreundlichkeit Wie gehen Sie damit um, wenn Sie Mitarbeitende korrigieren oder kritisieren müssen? Was tun Sie, um von Ihren Mitarbeitenden eine ehrliche Rückmeldung über Ihr Leitungsverhalten zu bekommen? Wie gehen Sie mit Kritik um? Wie gehen Sie damit um, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Mitarbeitenden Sorge haben, mit Ihnen offen zu sprechen und wie erfahren Sie davon? C Institutionelle Prozesse Welche Leitlinien wurden in Ihrer Kindertagesstätte mit wem aufgestellt? Sind diese Leitlinien bekannt und haben Sie den Eindruck, die Mitarbeitenden können sich mit ihnen identifizieren? Welche Belehrungen und Ethikvereinbarungen gibt es in Ihrer Einrichtung und wie vermitteln Sie diese an Ihre Mitarbeitenden? Werden die Mitarbeitenden von Ihrem Träger zu Beginn ihres Einsatzes über ihre Selbst- und Dienstverpflichtung informiert? Wie werden in Ihrer Einrichtung transparente Qualitätskriterien für die pädagogische Arbeit erarbeitet und durch wen? Wie sorgen Sie als Leitung dafür, dass Ihren Mitarbeitenden die Zuständigkeiten und Strukturen in Ihrer Organisation bekannt sind? Wie beziehen Sie die Mitarbeitenden in Ihrer Einrichtung in Entscheidungsprozesse die Einrichtung betreffend mit ein? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Ihren Kooperationspartnern (z.b. Beratungsstellen)? Gibt es hierfür geregelte Abläufe bzw. Vereinbarungen? 21

3) REFLEXIONSFRAGEN Träger 2 Die folgenden Fragen dienen dem Träger als Anregung zur Reflexion. A Rollenklärung Wie gewährleisten Sie den Kindern in Ihrer Einrichtung Schutz und Sicherheit? (möglichst konkret!) Wie würden Sie Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden beschreiben? Welche Regeln und Handlungsmöglichkeiten bestehen für Sie im Umgang mit Ihren Mitarbeitenden? Wie geben Sie Dinge vor? Treffen Sie z.b. als Träger auch einmal Entscheidungen unabhängig von der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung und wie setzen Sie diese Entscheidungen dann um? Wie schaffen Sie Zeit und Raum für kollegiale Gespräche mit Ihren Mitarbeitenden? Haben Sie z.b. die Möglichkeit und die Zeit, hin und wieder in Ihrer Einrichtung präsent zu sein oder wünschen Sie sich hierfür mehr Ressourcen? Fühlen Sie sich von Ihren Mitarbeitenden der Kindertagesstätte als Träger wahrgenommen? Ist die Leitung Ihrer Kindertagesstätte Ihre Bündnispartnerin bzw. Ihr Bündnispartner? Gibt es Situationen, in denen Sie merken, dass Sie mit Ihren Vorstellungen bezogen auf die Arbeit in Ihrer Kindertagesstätte auf Widerstand seitens der Leitung und/oder der Mitarbeitenden stoßen? Welche Regeln gibt es für Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den Kindern? Und wie gehen Sie damit um, wenn Sie erfahren, dass Mitarbeitende diese Regeln verletzt haben? Was bedeutet für Sie konsequentes Trägerverhalten, wenn Mitarbeitende Ihrer Einrichtung grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern zeigen? Kennen Sie Situationen, die einen Loyalitätskonflikt hervorrufen und wie gehen Sie damit um? Wo definieren Sie diesbezüglich Grenzen? Gibt es für Sie als Träger Unterstützungsstrukturen? Und wenn ja, welche? Haben Sie das Gefühl, für alles allein verantwortlich zu sein? 22 2 In Anlehnung an Friesa Fastie, Leitungsstrategien gegen Grenzüberschreitung und Manipulation im Rahmen der Fortbildung AFET Modul II, März 2007

B Fehlerfreundlichkeit Wie gehen Sie damit um, wenn Sie Ihre Leitung oder Ihre Mitarbeitenden korrigieren oder kritisieren müssen? Was tun Sie, um von Ihrer Leitung und Ihren Mitarbeitenden eine ehrliche Rückmeldung über Ihr Verhalten in der Funktion des Trägers zu bekommen? Wie gehen Sie mit Kritik um? Wie gehen Sie damit um, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Leitung oder Ihre Mitarbeitenden Sorge haben, mit Ihnen als Träger offen zu sprechen und wie erfahren Sie davon? C Institutionelle Prozesse Welche Leitlinien haben Sie in Ihrer Kindertagesstätte mit wem aufgestellt? Sind diese Leitlinien bekannt und haben Sie den Eindruck, die Mitarbeitenden können sich mit ihnen identifizieren? Haben Sie für Ihre Einrichtungen Belehrungen und Ethikvereinbarungen erstellt und wie vermitteln Sie diese an Ihre Mitarbeitenden? Werden die Mitarbeitenden von Ihnen zu Beginn ihres Einsatzes über ihre Selbst- und Dienstverpflichtung informiert? Wie werden in Ihrer Einrichtung transparente Qualitätskriterien für die pädagogische Arbeit erarbeitet und durch wen? Wie sorgen Sie dafür, dass die Zuständigkeiten und Strukturen in Ihrer Organisation den Mitarbeitenden bekannt sind? Wie beziehen Sie die Mitarbeitenden in Ihrer Einrichtung in Entscheidungsprozesse, die die Einrichtung betreffen, mit ein? Wie stellen Sie sicher, dass sich Ihre Mitarbeitenden kontinuierlich fortbilden? Gibt es zwischen Ihnen und dem örtlichen Jugendamt eine Vereinbarung im Sinne des 8a SGB VIII, in der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geklärt sind? 23

Kontaktpersonen Beratung: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe: Dr. Hanna Kaerger-Sommerfeld Referentin Telefon: 0211 / 6398-348 E-Mail: h.kaerger-sommerfeld@diakonie-rwl.de Sarah Steinfeld Referentin Telefon: 0211 / 6398-237 E-Mail: s.steinfeld@diakonie-rwl.de Ev. Kirche im Rheinland Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Claudia Paul Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung Telefon 0211 / 3610-312 oder -300 E-Mail: claudia.paul@ekir.de Ausgewählte, weiterführende Literatur: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.v. (Hrsg.) (2012): Kinder Schützen. Hinweise und Umsetzungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) für evangelische Kinder- und Jugendarbeit. Hannover Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland (Hrsg.) (2011): Ermutigen, begleiten, schützen, Handreichung für Mitarbeitende in der Evangelischen Jugend zum Umgang mit sexueller Gewalt. Düsseldorf Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.v. (Hrsg.) (2007): Qualitätsprofil für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder. Berlin Enders, U. (Hrsg.) (2012): Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis. Kiepenheuer & Witsch, Köln Enders, U.; Eberhardt, B. (2006): Das ist kein Spiel! Pädagogische Interventionen bei sexuellen Übergriffen unter Kindern im Vor- und Grundschulalter in pädagogischen Einrichtungen. Köln. www.zartbitter.de Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.) (2004): Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden. Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Düsseldorf Fegert, J. M.; Wolff, M. (Hrsg.) (2006): Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen. Prävention und Intervention. Ein Werkbuch. Juventa Verlag, Weinheim und München Hansen, R.; Knauer, R.; Sturzenhecker (2011): Partizipation in Kindertageseinrichtungen. So gelingt Demokratiebildung mit Kindern! Verlag das netz, Weimar und Berlin Kazemi-Veisari, E. (2002): Du machst mich noch ganz fertig... : Von der Gewalt in alltäglichen Worten. In: kindergarten heute, Nr. 7-8, S. 6-11 Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.v. (Hrsg.): Wir handeln verantwortlich! Eine Handreichung zum Umgang mit Grenzverletzungen durch Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen. Rendsburg

Arbeitskreis Fachberatung Tageseinrichtungen für Kinder