Rechtschutzversicherung



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Transkript:

Rechtschutzversicherung Beigesteuert von Saturday, 12. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Rechtschutzversicherung Mensch ärgere dich nicht! 20 Millionen Deutsche gehen Jahr für Jahr vor Gericht. Wer ohne ein Kostenrisiko klagen kann, setzt häufig seine Ansprüche leichter durch. Schon jeder zweite Hauhalt in Deutschland hat sich deshalb gegen dieses Kostenrisiko abgesichert. Was Rechtsschutz-Policen nützen und welche günstig für Sie sind erfahren Sie bei uns. Die beste Rechtschutzversicherung finden - Kostenlos! Umfangreiche finanzielle Absicherung Ihrer Chancengleichheit im Streitfall und vor Gericht Erstattung von Anwaltskosten und Gerichtsgebühren Mitversicherung von Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungen

Uneingeschränkter Versicherungsschutz in Europa und den Mittelmeerstaaten und ggf. auch darüber hinaus Häufig gestellte Fragen zur Rechtschutzversicherung (FAQ) - Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? - Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe? -

Wann tritt der Versicherungsschutz einer Rechtsschtuzversicherung ein? - Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin? - Kann ich mir meinen Anwalt selber wählen? - Sind vorsorgliche Beratungen in einer Rechtsschutzversicherung auch mitversichert? - Welche Rechtsangelegenheiten sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert? - Was muss ich im Streitfall beachten? - Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung? - Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch in der EU? - Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland? - Wie lang muss ich versichert sein, bis eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann? - Ist das Kfz oder bin ich als Person unabhängig vom Kfz versichert? -

Haftet die Versicherung auch bei Rechtsstreiten die ich als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht habe?

» Zurück zur Übersicht 1. Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Im Privat- und Berufsbereich sind Sie, Ihr Ehegatte / Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, versichert. Leistungsarten: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Sozialgerichts-Rechtsschutz* - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* - Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht - Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten* - eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz* *) Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

2. Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe? Ja, die KFZ Haftpflicht ist zur Abwehr von unbefriedigten Ansprüchen, der Befriedigung von berechtigten Ansprüchen da. Die Rechtsschutzversicherung dient der Einforderung von Schadenersatzforderungen. 3. Wann tritt der Versicherungsschutz einer Rechtschutzversicherung ein?

Grundsätzlich muss ein so genannter Rechtsschutzfall vorliegen. Im Versichertendeutsch ist das "ein tatsächlicher bzw. behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten". Daraus leitet sich schon einmal ein Fall ab, in dem eine Rechtschutzversicherung oft nicht bezahlt: bei vorbeugender Rechtsberatung. Denn dann liegt nichts tatsächliches oder behauptetes vor. Man will sich nur vorbeugend informieren. Wenn ein Versicherungsvertrag besteht, dann tritt die Rechtschutzversicherung frühestens nach einer Wartezeit von 3 Monaten in Kraft. Das heißt: Wer zum 01.01. eine Versicherung abschließt, kann die Versicherung nicht schon am 01.02. in Anspruch nehmen. Rechtsschutzversicherungen gelten in der Regel europaweit und in einigen anderen Ländern. Die Gültigkeit kann optional auch weltweit sein. Was sehr viel wichtiger für einen Eintritt der Versicherung ist, ist die Prüfung, ob ein Rechtsstreit des Versicherten überhaupt Erfolg verspricht ("hinreichende Aussicht auf Erfolg"). Was sich da immer so im Schleier des Vertragsnebels versteckt, ist ein äußerst wichtiger Punkt. Nach meiner Meinung der Wichtigste überhaupt - denn er entscheidet, ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht oder nicht. Bevor die Versicherung eine Zusage macht, prüft sie ob eine "hinreichende Aussicht auf Erfolg" vorliegt. Das muss sie tun, denn letztlich zahlt die Gemeinschaft der Versicherten an jedem Fall mit. Bestehen Zweifel, dass "hinreichende Aussicht auf Erfolg" vorliegt, dann übernimmt die Versicherung oft keinen Schutz. Das bedeutet in der Praxis: oft wird nur Schutz gewährt, wenn man im Recht ist. Aber: wenn man im Recht ist, dann bekommt man normalerweise vor Gericht Recht und die Kosten müssen von der Gegenseite getragen werden. So ist das. Da stellt sich dann schon zum ersten Mal die Frage, ob man eine Rechtschutzversicherung überhaupt braucht. 4. Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Ausland bin? Ja, die Versicherung übernimmt auch die Kosten, wenn rechtliche Interessen außerhalb der BRD wahrgenommen werden müssen, selbst wenn es sich bei den Parteien ausschließlich um deutsche Staatsbürger handelt.

Es ist zu beachten, dass man Inlands- und Auslandsschäden aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen und Verfahrensweisen im Ausland. Daüber hinaus sind die Kosten für Anwälte oft wesentlich höher, da die Anwaltshonorare im Ausland nicht an den Streitwert gebunden sind. Diese Kosten werden dann nicht von der Rechtsschutzversicherung voll abgedeckt. Die rechtlichen Interessen des VN können nach seiner Wahl von einem ausländischen, am Gerichtsort ansässigen RA wahrgenommen werden. Bei Beauftragung eines ausländischen RA werden zusätzlich die Kosten eines im Landgerichtsbezirk des VN ansässigen Korrespondenzanwaltes übernommen, wenn der Wohnsitz des VN mehr als 100 km vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt liegt ( 5, Abs. 1 b). Ist das persönliche Erscheinen des VN als Beschuldigter oder Partei eines Rechtsstreits vor dem zuständigen ausländischen Gericht vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich, erstreckt sich RS auf die Hin- und Rückreisekosten zuzüglich angefallener Tage- und Übernachtungsgelder. Als Berechnungsgrundlage werden die für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze angewandt ( 5, Abs. 1 g). 5. Kann ich mir meinen Anwalt selber wählen? Es kann ein Anwalt frei gewählt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten aber auch einen Empfehlungsanwalt an.

6. Sind vorsorgliche Beratungen in einer Rechtsschutzversicherung auch mitversichert? Nein, nur im deutschen Familien oder Vertragsrecht, wenn sich die Rechtslage für den VN schon geändert hat. 7. Welche Rechtsangelegenheiten sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert?

noch eintragen 8. Was muss ich im Streitfall beachten? Bei der Versicherung direkt, oder über den Anwalt Deckung für den Streitfall einholen. Die Versicherung wird prüfen, ob der Streitfall laut RS-Vertrag gedeckt ist. 9. Gibt es die Möglichkeit der Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung?

Ja. 10. Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch in der EU? Nach den ARB besteht RS, wenn für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN ein Gericht oder (für Bußgeldund Verwaltungsverfahren) eine Behörde den Sitz in Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln), in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira hat. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Der Rechtspflichtenverstoß kann auch außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt sein.

Für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen wird rein hypothetisch unterstellt, daß es der Inanspruchnahme eines Gerichtes oder einer Behörde bedürfen würde ( 6). Die Inanspruchnahme von Gerichten außerhalb des Geltungsbereiches, z. B. für die Zwangsvollstreckung, fällt nicht unter den RS, auch wenn für die der Vollstreckung zugrundeliegende rechtliche Auseinandersetzung RS bestand. Eingeschränkt ist der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-RS und Steuer-RS, und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-RS besteht RS nur, wenn ein deutscher RA den Rechtsrat erteilt. 11. Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland? Nach den ARB besteht RS, wenn für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN ein Gericht oder (für Bußgeldund Verwaltungsverfahren) eine Behörde den Sitz in Europa (einschließlich der im Mittelmeer gelegenen Inseln), in den außereuropäischen Mittelmeerländern (Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko) sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira hat. Das gilt auch für sämtliche Wasserstraßen und Fluglinien innerhalb dieses Bereiches. Der Rechtspflichtenverstoß kann auch außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt sein.

Für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen wird rein hypothetisch unterstellt, daß es der Inanspruchnahme eines Gerichtes oder einer Behörde bedürfen würde ( 6). Die Inanspruchnahme von Gerichten außerhalb des Geltungsbereiches, z. B. für die Zwangsvollstreckung, fällt nicht unter den RS, auch wenn für die der Vollstreckung zugrundeliegende rechtliche Auseinandersetzung RS bestand. Eingeschränkt ist der örtliche Geltungsbereich im Sozialgerichts-RS und Steuer-RS, und zwar auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Im Beratungs-RS besteht RS nur, wenn ein deutscher RA den Rechtsrat erteilt. 12. Wie lang muss ich versichert sein, bis eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann? Die Wartezeit von drei Monaten ( 4, Abs. 1, letzter Satz) besteht für die Leistungsarten:

- Arbeits-RS - RS im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasing-Verträgen über ein fabrikneues Kfz) - Sozialgerichts-RS (auch für Opfer von Gewaltstraftaten) - Steuer-RS - Verwaltungs-RS in Verkehrssachen - Wohnungs- und Grundstücks-RS Eine Wartezeit besteht nicht, wenn sich der RS-Vertrag nahtlos an einen früheren RS-Vertrag anschließt oder eine Umwandlung des RS-Vertrages (s. dort), jedoch keine RS-Erweiterung vorliegt, und die Wartezeit im früheren Vertrag abgelaufen war. Für die folgenden Leistungsarten gibt es keine Wartezeit: - Schadenersatz-RS (auch für Opfer von Gewaltstraftaten) - Straf-RS - Ordnungswidrigkeiten-RS - Disziplinar- und Standes-RS - Beratungs-RS - Aktiver Straf-RS (für Opfer von Gewaltstraftaten) - Daten-RS 13. Ist das Kfz oder bin ich als Person unabhängig vom Kfz versichert?

RS besteht a) für den Verkehrsbereich: (Verkehrsrechtsschutz) in der Eigenschaft als Eigentümer und Halter aller Landfahrzeuge (s. dort) des VN, dessen mitversicherten Lebenspartner und die minderjährigen Kinder (Näheres s. unter Mitversicherte Person, Ziff. 2 a-c) sowie für diese Personen als Fahrer und Insassen aller Fahrzeuge. RS besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der auf diesen Personenkreis zugelassenen Landfahrzeuge sowie Freizeitboote bis 37 kw. Mit einem Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge wie zum vorübergehenden Gebrauch angemietete Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge werden mit den vorgenannten Landfahrzeugen gleichbehandelt. b) Für den Fahrerrechtsschutz: Versichert sind Sie als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge und als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr. Gemäß 22 Abs.4 wandelt sich mit Zulassung eines eigenen Fahrzeuges auf den VN der Fahrer-RS in den Fahrzeug-RS ( 21 Abs.3) um. Der VN hat damit sofort diesen Versicherungsschutz einschließlich RS im Vertrags- und Sachenrecht ohne Wartezeit. 14. Haftet die Versicherung auch bei Rechtsstreiten die ich als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht habe?

Im Fahrerrechtsschutz haben Sie, Schutz in seiner Eigenschaft als Fahrer (s. dort) aller ihm nicht gehörenden und nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger ( 22).