Der neue Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung



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Transkript:

B.KWK - INFOTAGE 26.05. / 27.05.2009, Hannover 15.06. /16.06.2009, München Der neue Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung und seine Bedeutung für die Praxis Inhalte Auslegung Umsetzung 1. TAG KWK-Gesetz 2009 Mini-KWK-Förderprogramm Steuervorteile 2. TAG Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Einsatz von Biomethan in KWK Beide Tage auch einzeln buchbar.

KWK kommt - nutzen Sie die neuen Möglichkeiten Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie werden immer wichtiger und lohnender für Unternehmen. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gehört dabei zu den wichtigsten Maßnahmen. Als einer der Kernpunkte ihrer Klimaschutzpolitik hat die Regierungskoalition eine Verdoppelung des Anteils der Stromerzeugung aus Kraft- Wärme-Kopplung bis 2020 beschlossen. Dazu wurden das Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz (KWKG) novelliert, der Anreiz zur effizienten Nutzung von Biomasse in KWK im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht, im Bereich Kleinst-KWK ein spezielles Förderprogramm aufgelegt sowie weitere Maßnahmen zur Unterstützung der KWK mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und neuen Regelungen der Biomethaneinspeisung in das Erdgasnetz auf den Weg gebracht. Hinzu kommen bestehende Steuervorteile bei Energie- und Stromsteuer. Was bedeuten all diese Regelungen nun konkret für die Unternehmenspraxis? Auf den zweitägigen Infotagen erläutern namhafte Energierechtler und Experten aus Wissenschaft und Unternehmen im Detail, was zu beachten ist und welche Konsequenzen sich für Investoren und Betreiber ergeben. Nach allen Themen besteht Gelegenheit zur Diskussion und Klärung von Einzelfragen. Wer sollte teilnehmen? Die Veranstaltung richtet sich an Entscheider aus allen Bereichen, die mit KWK zu tun haben: Hersteller von KWK-Anlagen und Komponenten, öffentliche, gewerbliche und private Betreiber, Stadtwerke, EVU, GVU, Planer, Consultants, Contractoren, Energieund Umweltverbände, sowie Politik und Verwaltung auf Bundes- und Länderebene. Der B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen. Kontakt B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.v. Alt-Tegel 16, 13507 Berlin Tel. 030/43 60 79 10 Fax 030/43 60 79 11 info@bkwk.de www.bkwk.de

KWKG, Mini-KWK-Förderprogramm, Steuervorteile 26.05.2009, Hannover / 15.06.2009, München Programm 1. Tag 08:30 Registrierung und Begrüßungskaffee 09:30 09:40 10:40 11:00 11:30 12:00 13:00 13:45 14:20 14:50 15:10 16:10 Begrüßung und Einführung Das novellierte KWK-Gesetz 2009 - Inhalt - Auslegung RA Ulf Jacobshagen; Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held Fortsetzung Das novellierte KWK-Gesetz 2009 RA Ulf Jacobshagen; Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held Genehmigung der Zuschlagzahlung für Neuerrichtung, Modernisierung und Erweiterung von KWK-Anlagen - Auslegungsfragen - Anlagenzertifizierung - EU-Hocheffizienzkriterium - Verfahrensweise Dipl.-Ing. Wolfgang Schulz, Bremer Energie Institut (Hannover) / Adolf Topp; AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (München) Mittagspause Konsequenzen der Neuregelungen für Wirtschaftlichkeit und Auslegung von KWK-Anlagen Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski; beta GmbH Verbesserte Bedingungen für den Einsatz von Kleinst-BHKW in Wohnungswirtschaft und Gewerbe Stromverkauf an Mieter oder Wohnungseigentümer mittels kaufmännischbilanzieller Durchleitung Dipl.-Ing. Heinz Ullrich Brosziewski; beta GmbH Die Förderung von Investitionen in Wärmenetze nach dem neuen KWK-Gesetz Dipl.-Ing. Karl Meyer; BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbh Berlin Steuerliche Behandlung von KWK-Anlagen - Energiesteuerbefreiung - Stromsteuerbefreiung - Umsatzsteuerliche Behandlung - Besteuerung von Bioheizstoffen ab 2010 Dipl.-Kfm. Wolfram Moritz; MORITZ PIKL WINTERLICH, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Das Mini-KWK-Impulsprogramm Dipl.-Ing. Wolfgang Müller; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 16:50 Schlusswort

EEG, EEWärmeGesetz, Biomethan 27.05.2009, Hannover / 16.06.2009, München Programm 2. Tag 09:00 Registrierung und Begrüßungskaffee 09:30 09:40 11:10 11:30 12:10 12:50 14:00 14:40 15:10 15:30 16:00 16:30 16:40 Begrüßung und Einführung Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einschließlich Netzzugang Biogaseinspeisung Dr. Manuela Koch; MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) Dr. Manuela Koch; MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Die kommende Nachhaltigkeitsverordnung für Strom aus Biomasse (Bio-St-NachV) Dr. Guido Wustlich, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Mittagspause Perspektiven der energetischen Nutzung von Biomasse mit den neuen Fördergesetzen für erneuerbare Energien für wen und unter welchen Voraussetzungen lohnt sich der Einsatz? Dipl.-Ing. Thomas Krause, Seeger Engineering AG (Hannover) / Dipl.-Ing. Daniel Hölder, Dalkia Energie Service GmbH (München) Einsatz von Biomethan in KWK Dipl.-Ing. Daniel Hölder; Dalkia Energie Service GmbH Handel mit Biomethan in der Praxis Zertifizierung, Transport, Herkunftsnachweis Klaus Huber, bmp greengas GmbH Was bedeutet das neue EEWärmeG für die KWK? Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Perspektiven Dipl.-Physiker Michael Nast; Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.v., Institut für Technische Thermodynamik Schlusswort Ende Alle Vorträge mit Diskussion. Programmänderungen vorbehalten.

TERMINE + ORTE Hannover: 26. / 27.05.2009 HCC Hannover Congress Centrum Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover www.hcc.de Im angebundenen Congress Hotel am Stadtpark, Clausewitzstraße 6, 30175 Hannover, Tel. 0511/28050, können Sie bis 08.05.2009 aus einem begrenzten Zimmerkontingent mit Stichwort B.KWK zur Übernachtung vom 25./26.-27.05.2009 ein Einzelzimmer zu einem Sonderpreis von 79,00 Euro/Nacht inkl. Frühstück abrufen. München: 15. / 16.06.2009 MARITIM München Goethestraße 7, 80336 München www.maritim.de Hier können Sie bis 15.05.2009 aus einem begrenzten Zimmerkontingent mit Stichwort B.KWK zur Übernachtung vom 14./15.-16.06.2009 ein Einzelzimmer zu einem Sonderpreis von 122,00 Euro/Nacht inkl. Frühstück abrufen (Tel. 089/552350). TEILNAHMEGEBÜHREN Teilnahme an beiden Tagen - 990,00 Euro - 770,00 Euro für B.KWK-Mitglieder Teilnahme an einem Tag - 590,00 Euro - 450,00 Euro für B.KWK-Mitglieder Die Preise gelten zzgl. 19% MwSt. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Tagungsverpflegung und die Tagungsdokumentation. TEILNAHMEbedingungen Anmeldeschluss: 15.05.2009 (Hannover) / 05.06.2009 (München). Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung. Eine Stornierung (schriftlich) ist bis zum jeweiligen Anmeldeschlusstag kostenfrei möglich, bei Absage danach berechnen wir 50% der Teilnahmegebühr, bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage berechnen wir die vollständige Teilnahmegebühr. Eine Ummeldung (schriftlich) der Teilnahme ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Gerne akzeptieren wir auch ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

per Fax an 030 /43 60 79 11 ANMELDUNG Hiermit melde ich mich verbindlich an zu der Veranstaltung Der neue Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung in Hannover am: 26. + 27.05.2009 26.05.2009 27.05.2009 München am: 15. + 16.06.2009 15.06.2009 16.06.2009 (Zutreffendes bitte ankreuzen) Name, Vorname Titel Unternehmen / Institution Straße / Postfach PLZ, Ort Telefon Fax Email Ggf. abweichende Rechnungsanschrift Ort, Datum unterschrift