Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin - Facility Management vom 29.05.2007



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Wirtschaftsingenieur/ Diplom-Wirtschaftsingenieurin - Facility Management vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) mit dem Schwerpunkt Facility Management setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Facility Management wird auch im Rahmen von Ingenieur-Ausbildungen und von immobilienwirtschaftlichen Studiengängen angeboten. Daneben können zunehmend auch Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Facility Management mit Bachelor- und Masterabschluss gewählt werden. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und Praktika in folgenden Fächern vor: Ziele und Methoden des Facility Managements Mathematik und Datenverarbeitung Naturwissenschaftliche Grundlagen (Physik, Chemie) Grundlagen des Managements (Wirtschaftslehre, Recht, Qualitäts- und Projektmanagement) Energietechnische Grundlagen (Technische Thermodynamik, Wärme- und Stofftransport) Bautechnische Grundlagen (Hoch- und Tiefbau, Technische Mechanik, Baustoffe, Bauakustik) Allgemeine Elektrotechnik und Regelungstechnik ein Wahlpflichtfach: Fremdsprache Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht Vorlesungen, Übungen und Praktika in folgenden Fächern vor: Technische Gebäudeausrüstung: Komponenten, Projektierung und Betrieb Energie- und Umweltmanagement Komponenten und Methoden der Gebäudeautomation Infrastrukturelles Gebäudemanagement Strategische Planung und Bewirtschaftung von Liegenschaften Rechnergestütztes Facility Management Finanzierung und Controlling Wahlpflichtfächer Projekte und Praktika Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in Dienstleistungsunternehmen des Gebäude-Managements und der Immobilienverwaltung, in Ingenieur- und Planungsbüros, in Bauunternehmen und bei Behörden vor.

Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Praxissemester arbeiten die Studierenden in den kaufmännischen und technischen Abteilungen von Betrieben im Bereich Gebäude-Management oder Technische Gebäudeausrüstung oder in Unternehmen des Bauhandwerks, der Bauindustrie oder der Immobilienwirtschaft mit. Praxissemester können im Inland oder im Ausland absolviert werden. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Hochschulen einen Studiengang Facility Management anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten und im Labor mit. An manchen Hochschulen ist das Studium fachbereichsübergreifend konzipiert, so dass verschiedene Hochschulinstitute bzw. Fachbereiche, zum Teil auch verschiedene Hochschulen zuständig sind und die Studierenden pendeln müssen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule anbietet. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen des Wirtschaftsingenieurwesens mit Schwerpunkt Facility Management sind jedoch auch bis zu 30 Semesterwochenstunden möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Während der Praxissemester gilt die in den Unternehmen übliche tägliche Arbeitszeit. Zudem finden an der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Finanzielle Aspekte Noch ist ein Studium an öffentlichen Hochschulen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem konsekutiven Studiengang gebührenfrei, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit weggefallen ist, ist davon auszugehen, dass in manchen Bundesländern schon ab dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erhoben werden. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge oder Einschreibungsgebühren. Auch fallen Lebenshaltungskosten an, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sind. Förderungsmöglichkeiten bestehen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG oder durch den Bildungskredit und durch Stipendien. Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Die praktischen Studiensemester erstrecken sich jeweils auf mindestens 20 Wochen. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2004 schlossen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich nach 10,0 Fachsemestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2004 Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h., die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika und Praxissemester außerhalb der Hochschule vor. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Facility Management. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) erfolgreiche Teilnahme an praktischen Studiensemestern Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in Prüfungsblöcken oder studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise generell studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind dabei 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich kaufmännisches Facility Management selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. Im anschließenden Kolloquium präsentiert und verteidigt man seine Diplomarbeit. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.

Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Wirtschaftsingenieur/Diplom-Wirtschaftsingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)/Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)) Wurde das Facility Management-Studium der Hochschule durch den Deutschen Verband für Facility Management e.v. (GEFMA) zertifiziert, können die Absolventen gleichzeitig folgenden Titel führen: Diplom-Facility Manager/Diplom-Facility Managerin (GEFMA) Die Bezeichnung des Studiengangs wird in die Diplomurkunde mit aufgenommen oder - gegebenenfalls zusammen mit der Studienschwerpunktbezeichnung - im begleitenden Diplomzeugnis ausgewiesen. Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Facility Management an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Wirtschaftsingenieurwesens mit dem Schwerpunkt Facility Management ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens mit Schwerpunkt Facility Management. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen üblicherweise örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Je nach Hochschule kann der Nachweis einer mehrwöchigen Vorpraxis erforderlich sein. In der Regel kann das Studium nur im Wintersemester begonnen werden. Angaben hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET.

Perspektiven nach der Ausbildung Wirtschaftsingenieure und -ingenieurinnen im Bereich Facility Management arbeiten vor allem bei Dienstleistungsunternehmen des Gebäude- Managements und der Immobilienverwaltung, zum Beispiel Immobilienunternehmen, Gebäudereinigungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie auch in Ingenieur- und Planungsbüros, in Bauunternehmen oder in Firmen, die als Bauträger fungieren. Aber auch bei Behörden, großen Unternehmen mit eigenem Immobilienbesitz oder bei Herstellerfirmen im Bereich der Gebäude- und Haustechnik können sie tätig sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen (FH) im Facility Management nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen, neue Methoden zu kennen und anzuwenden. Steigende ökologische Standards, neue umweltrechtliche Regelungen und Neuerungen auf den Gebieten der Gebäude-, Heizungs-, Sanitärund Klimatechnik sorgen für stetigen Wandel in der Gebäudebewirtschaftung. Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen die Facility- Management-Ingenieure und -Ingenieurinnen sich ständig mit neuem einschlägigen Wissen versorgen und ihre Kenntnisse immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Das tun sie in erster Linie durch das Studium der Fachliteratur sowie durch den Besuch von Kongressen und Tagungen. Abhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich bieten sich ihnen darüber hinaus eine Vielzahl von Bildungsangeboten. Als Themen kommen beispielsweise Wohnungswirtschaft, Projektmanagement in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Lüftungs-, Klima-, Sanitärtechnik oder Management und Unternehmensplanung in Frage. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich jedoch durch das ganze Berufsleben ziehen. Die Ingenieure und Ingenieurinnen können auch Fortbildungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, z.b. als Qualitätsfachingenieur/in, Qualitätsmanagementbeauftragte/r oder REFA-Ingenieur/in. Durch Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge lassen sich die eigenen Kenntnisse vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben. Hier bieten sich z.b. Studiengänge zu Themen wie Wirtschaftsingenieurwesen, Real Estate Management, Umwelttechnik oder Qualitätssicherung im Bauwesen an. Unter bestimmten Bedingungen steht besonders geeigneten Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen auch der Weg der Promotion an einer Universität offen (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Möglich ist darüber hinaus Selbstständigkeit, beispielsweise mit einem eigenen Dienstleistungsunternehmen für Gebäudebewirtschaftung. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) - Facility Management nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH) - Facility Management gibt es Alternativen in den Bereichen: Wirtschaftsingenieurwesen Gebäudetechnik, Gebäudebetriebstechnik Ingenieurwissenschaften, wie zum Beispiel Bauingenieurwesen Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Bearbeitung ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte im jeweiligen Bereich. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26.01.1976 (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Fachhochschulen - beschlossen von der HRK am 6.11.2001 und von der KMK am 14.12.2001 Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 87kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom 01.03.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.f. vom 22.10.2004) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Studium Wirtschaftsingenieurwesen/Facility Managements Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Facility Management Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. 24.05.2007