FG Förderschulen. Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen. Was ist das?



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Transkript:

FG Förderschulen Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen (DFK) Ursprünge Was ist das? Die Ursprünge der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen gehen auf einen Modellversuch zur Eingliederung sprachbehinderter Kinder mit Teilleistungsstörungen zurück (KEST). Ein weiterer Modellversuch(InteKil/SUD) beinhaltete die Integration von teilleistungsgestörten Kindern, die von Lernbehinderung bedroht bzw. lernbehindert sind. Als gesetzliche Grundlage für den Start der DFK diente die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 1985 Nr. III A 7-4/84 353. Darin werden 3 Ziele umrissen: o Die Behinderung des Schülers genauer zu erfassen und möglichst die Ursachen festzustellen. o Den Ursachen der Behinderung durch besondere Fördermaßnahmen zu begegnen. o Möglichkeiten gemeinsamer Förderung von Schülern mit verschiedener Behinderung zu erproben. Dem Grundgedanken von Diagnose- und Förderklassen entspricht es, dass die Untersuchungen nicht auf die Eingangsfeststellung beschränkt bleiben, sondern laufend die Ergebnisse der Förderung überprüft werden. Die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen sind ein Angebot an die Grundschule für Kinder, denen aus sozialen, sprachlichen, motorischen oder/und kognitiven Gründen mit den Methoden und Möglichkeiten der Grundschule nicht geholfen werden kann. Aktuell Volksschulordnung-F (VSO-F vom August 2004, 12 (1) Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen werden gebildet, um diagnosegeleitet den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schüler zu erfüllen. Aufgabe der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen ist es, für die Schüler die Grundlage einer weiteren individuellen Förderung an einer Förderschule zu schaffen oder sie nach Abschluss der Förderphase an die Grundschule zurückzuführen. (2) Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen umfassen die Jahrgangsstufen 1, 1 A und 2. Der Besuch dieses eingeschobenen Schuljahres gilt nicht als Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Durch den Besuch der Jahrgangsstufe 1 A verlängert sich die Vollzeitschulpflicht auf 10 Jahre (Art. 41 Abs. 4 BayEUG).

2 Welche Kinder besuchen die Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen? Zur Zielgruppe gehören 6 bis 8-jährige Kinder, die eine Schulvorbereitende Einrichtung, den Regelkindergarten oder die Grundschule besuchen. Alle Kinder fallen entweder durch einzelne Störungen und Schwächen oder durch eine allgemeine Entwicklungsverzögerung auf. Wir bezeichnen die Schwächen einzelner Wahrnehmungsbereiche als Teilleistungsstörungen. Welche Teilleistungsstörungen erschweren das schulische Lernen von Kindern? Beeinträchtigte Wahrnehmungsleistungen findet man z.b. im taktilen Bereich (Tastempfindung) im kinästhetischen Bereich (Wahrnehmung der eigenen Bewegungen) im propriozeptiven Bereich (Körperwahrnehmung) im vestibulären Bereich (Gleichgewichtswahrnehmung) im auditiven Bereich (Hörsinn) im visuellen Bereich (Sehen) Auffällige Motorik, z.b. im Bereich Mundmotorik (wichtig für die Artikulation) Hand-/ Fingermotorik (wichtig für das Schreiben) Genauigkeit von Bewegungen (Kraftdosierung, Kraftsteuerung) Planung von Bewegungsabläufen, Handlungssteuerung Ungenügendes Zusammenwirken beider Körperhälften, Probleme mit der Seitigkeit Integrationsstörungen, das Zusammenwirken der einzelnen Wahrnehmungsbereiche, z.b. Auge-Hand-Koordination Raum-Lage-Wahrnehmung Figur-Grund-Wahrnehmung Diese Teilleistungsstörungen beeinträchtigen auch komplexere Funktionen und Fertigkeiten und führen vor allem zu Hyperaktivität Konzentrationsstörungen Verhaltensauffälligkeiten Sprach- und Sprechstörungen

3 Es handelt sich also um Kinder, die in ihrer Entwicklung oder in ihrem Lernen mindestens zeitweilig so beeinträchtigt sind, dass sie am gemeinsamen Unterricht der Grundschule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf dort auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht hinreichend erfüllt werden kann. (Gemäß Art. 41 Abs. 7 BayEUG können diese Kinder auf Antrag der besuchten Schule oder der Erziehungsberechtigten an eine geeignete Förderschule überwiesen werden. Wie können wir diesen Kindern helfen? Organisation der Diagnose- und Förderklassen Eine erheblich geringere Schülerzahl ermöglicht ein gründliches individuelles Eingehen auf die persönlichen Schwierigkeiten eines einzelnen Schülers. Durch ein vermehrtes Lehrerstundenkontingent werden neben dem Klassenlehrer weitere Diagnose- und Förderlehrer eingesetzt. Die in diesen Klassen tätigen Sonderschullehrer sind speziell für Förderdiagnostik und diagnosegeleitete, individualisierende Erziehungs- und Unterrichtsgestaltung ausgebildet. Ziele und Lerninhalte der ersten beiden Grundschuljahre können auf drei Jahre verteilt werden. Die intensiven Diagnose- und Therapiemaßnahmen erfordern zusätzliche räumliche Gegebenheiten (Diagnoseraum, Therapieraum für Einzeltherapie, wie z. B. für Sprachtherapie) Arbeitsweise der Diagnose- und Förderklassen Nach einer Eingangsdiagnose folgt eine fortlaufende Diagnose (Prozessdiagnostik). Diese sowie der erreichte Lernzustand steuern die unterrichtlichen Maßnahmen (individuelle Therapie und Förderung) Der individuelle Lernprozess orientiert sich am aktuellen Leistungsstand und Leistungsvermögen des Kindes. Der Einsatz spezieller Therapiegeräte sowie sonderpädagogische Lehr- und Unterrichtsmittel unterstützen den Bildungsprozess. Diagnose und Therapie, Unterricht und Erziehung bilden eine ausgewogene Einheit mit wechselnder Gewichtung. Auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Frühförderstellen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Kindergärten und Grundschulen, mit Schuljugendberatern, Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologen und medizinischen Fachdiensten wird besonderer Wert gelegt. Welche Ziele werden in der Diagnose und Förderklassen angestrebt? Die Möglichkeit der frühzeitigen individuellen Förderung, um mit Hilfe eines basalen Trainings entsprechende Lern- und Leistungsvoraussetzungen zu schaffen. Die Vermeidung einer anhaltenden Überforderung mit der damit verbundenen Sekundärsymptomatik

4 Die Chance der Eröffnung des Anschlusses an das Lernangebot der Grundschule und die Überweisung in die Grundschule Welche Kinder werden in die DFK aufgenommen? Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Ermittlung des richtigen Förderorts ist im Gesetz in Art. 41 Abs. 3 BayEUG neu geregelt. Dabei gelten folgende Grundsätze: o Die Anmeldung eines Kindes erfolgt regelmäßig an der Grundschule. o Eine unmittelbare Anmeldung an der Förderschule ist möglich, wenn aufgrund der Erkenntnisse einer vorschulischen Förderung oder eines Screenings o. Ä. vor der Schulaufnahme ausschließlich der Förderort Förderschule in Betracht kommt o und die Eltern mit dem schulischen Förderort Förderschule einverstanden sind. o Vor der Aufnahme an eine Förderschule ist stets ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Das Gutachten hat den Förderbedarf zu beschreiben und bedingungslos eine Empfehlung zum geeigneten Förderort auszusprechen. Kinder, die bereits eine Volksschule besuchen, aber am gemeinsamen Unterricht nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf auch mit Unterstützung durch den MSD nicht hinreichend erfüllt werden kann, können entsprechend Art. 41 Abs. 7 BayEUG auf Antrag der besuchten Schule oder der Erziehungsberechtigten an eine geeignete Förderschule überwiesen werden. Eine Einbeziehung der Eltern in allen Phasen des Verfahrens und deren umfassende Beratung ist strikt zu beachten. Welcher Lehrplan wird verwendet? In der DFK wird nach dem Grundschullehrplan unterrichtet, jedoch kann der Stoff der ersten beiden Grundschulklassen auf drei Jahre ausgedehnt werden (1, 1A, 2) Das ISB München entwickelte für den Unterricht in der DFK Handreichungen zu den Lernbereichen wie Erstlesen, Erstschreiben, Erstrechnen und Musik- und Bewegungserziehung. Sie stellen eine Hilfe für die Lehrkräfte dar, geben Anregungen und entlasten. Diese Entlastung sichert, dass sich hoch qualifizierte Sonderschullehrer ihre Motivation und ihr Engagement in der Arbeit zum Wohle des Kindes erhalten können. Schullaufbahn Im Anschluss zur DFK wechseln die Schülerinnen und Schüler auf die Grundschule, auf eine Förderschule oder verbleiben am Förderzentrum. Die Entscheidung dazu treffen in erster Linie die Eltern und die Volksschullehrkraft. Die Förderschule hat hier nur eine beratende Funktion.

5 Eltern In der DFK ist die Zusammenarbeit mit den Eltern unabdingbar. Sie wird zu einem entscheidenden Faktor zu einem erfolgreichen Durchlauf der Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklasse. Die Zusammenarbeit darf sich nicht auf punktuelle Ereignisse beschränkt bleiben. Es gilt alle Möglichkeiten von Lehrer-Eltern-Aktionen auszuschöpfen. Verfasser: Fr. Walser / Hr. Pöhlmann C/o SFZ Ettmannsdorf St.-Vitalis-Str. 18 92421 Schwandorf