Controlling-Fachkraft IHK Das Controlling sorgt für Daten, Beratung sowie eine kritische Begleitung des Managements, damit dieses wichtige Orientierung in den Zielfindungs- und Zielerreichungsprozessen erhält. Die Controlling- Fachkraft IHK organisiert das Controlling und sorgt für die nötige Ergebnistransparenz. Die oft vorgenommene Gleichsetzung von Controlling und Kontrolle ist falsch; kontrollieren lässt sich nur bereits Geschehenes. Die Ziele und Aufgaben des Controlling sind aber vorwiegend zukunftsbezogen und dienen der vorausschauenden, erfolgsorientierten Steuerung der Unternehmensergebnisse und der längerfristigen Unternehmensentwicklung sowie der Existenzsicherung. Die Controlling-Fachkraft IHK soll ein einfaches, aber effektives Controllingsystem in kleinen und mittelständischen Unternehmen aufbauen, betreuen und pflegen können. Sie verfügt über einen ganzheitlichen Überblick über die vernetzten Aktivitäten des Unternehmens und schafft Sensibilität für notwendige korrigierende Maßnahmen, um die gesetzten Unternehmensziele zu erreichen. Sie ist in der Lage, Zahlen und Fakten so aufzubereiten und zu präsentieren, dass diese als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen genutzt werden können. Betriebswirtin IHK/Betriebswirt IHK Controllerin IHK/Controller IHK (Teilnahme möglich, wenn Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden) Buchführung Controlling-Fachkraft IHK (152 UStd.) Grundlagen Controlling Jahresabschluss/-analyse Kosten- u. Leistungsrechnung EDV-Einsatz/Präsentationstechnik Strategisches Controlling Operatives und dispositives Controlling Zielgruppe Kaufmännische Mitarbeiter/-innen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsbereichen sowie Personen mit entsprechenden Kenntnissen aus technischen Führungspositionen. Die Teilnehmer/-innen sollten bereits über gute Kenntnisse in Buchführung und Abschluss sowie Kosten- und Leistungsrechnung und möglichst über Berufspraxis im Rechnungswesen verfügen. Auch Excel-Grundkenntnisse sind wichtig. Einen Überblick über weitere Bildungsanbieter die auf IHK-Fortbildungsprüfungen vorbereiten finden Sie im Internet unter www.ihk-oldenburg.de.
Lehrgangsinhalt Buchführung Kurze Wiederholung von Bilanzaufbau, Gewinn- und Verlustrechnung, Bestandsveränderungen, Abschreibung und Privatentnahmen Kosten- und Leistungsrechnung Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung Betriebsabrechnungsbogen (Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung, Fixkosten, variable Kosten, Mischkosten, Einzel- und Gemeinkosten, Ist-, Normal- und Plankosten) Kalkulation und Preisfindung Deckungsbeitragsrechnung Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Geschäftsbericht Jahresabschluss und Lagebericht Bewertung von Vermögen und Kapital Aufbereitung der Daten des Jahresabschlusses Bildung und Auswertung von Kennzahlen Kapitalflussrechnung Grundlagen Controlling Selbstbild und Aufgaben des Controllers Wirkungsbereich Funktionen und Ziele des Controllings Operatives und dispositives Controlling Controllinginstrumente Berichtswesen Planung und Planungsprozess Budgetierung Analyse und Steuerung des Unternehmens Strategisches Controlling Einführung Entwicklung und Umsetzung von Strategien Frühwarnsysteme Balanced Scorecard EDV-Einsatz im Controlling/Präsentationstechnik Excel gezielt für das Controlling einsetzen Erfolgreich präsentieren mit Power Point
Lehrgangsziel Controlling ist ein wichtiges Instrument der Steuerung eines jeden Unternehmens. Dementsprechend wichtig ist eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der mit Controlling-Aufgaben betrauten Mitarbeiter/-innen. Der neu beginnende IHK-Zertifikatslehrgang bietet eine grundlegende Einführung in das Wissensgebiet des Controlling. Der Lehrgang enthält aber vor allem weiterführende, aufbauende und anwendungsorientierte Praxiselemente, welche die Teilnehmer/-innen befähigen, unterschiedliche betriebswirtschaftliche Situationen zu erfassen und durch notwendige Steuerungsprozesse wirkungsvoll zu beeinflussen. Den Teilnehmer/-innen wird ein systematisch gestaffeltes fachtheoretisches und fachpraktisches Controllingwissen vermittelt. Die Mitarbeit an betrieblichen Entscheidungsprozessen wird dadurch wesentlich gefördert und stabilisiert. Zertifikatsbedingungen Am Ende des Lehrgangs wird ein lehrgangsinterner Test durchgeführt. Voraussetzung für das Zertifikat Controlling-Fachkraft IHK sind die 80-prozentige Anwesenheit in den Unterrichten und das Bestehen des Lehrgangstests. Lehrgangsdaten Umfang: 152 Unterrichtsstunden Beginn: Dienstag, 10. März 2015 Ende: Dienstag, 22. September 2015 Zertifikatstest: Dienstag, 29. September 2015 Unterrichtstage: Dienstags und donnerstags, jeweils 18:00 bis 21:15 Uhr Preis: EUR 1.290,00 Anmeldung Schicken Sie das beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt an die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 6, 26122 Oldenburg. Tel. 0441 2220-424, Fax. 0441 2220-5424, E-Mail: petra.rabe@oldenburg.ihk.de Beratung: Karina Römerscheid, Tel. 0441 2220-423 E-Mail: karina.roemerscheid@oldenburg.ihk.de
Wichtig zu wissen: Differenzierung zwischen Person und Aufgabe! Häufig wird zwischen der Person des Controllers/der Controllerin und der Aufgabe des Controlling nicht bewusst unterschieden. Nachfolgend werden die Merkmale in aller Kürze aufgezeigt. Controller/-innen-Leitbild Controller/-innen gestalten und begleiten den Management-Prozess der Zielfindung, Planung und Steuerung und tragen damit Mitverantwortung für die Zielerreichung. Das heißt - Controller/-innen sorgen für Strategie-, Ergebnis-, Finanz-, Prozesstransparenz und tragen somit zu höherer Wirtschaftlichkeit bei. - Controller/-innen koordinieren Teilziele und Teilpläne ganzheitlich und organisieren unternehmensübergreifend das zukunftsorientierte Berichtswesen. - Controller/-innen moderieren und gestalten den Management-Prozess der Zielfindung, der Planung und der Steuerung so, dass jeder Entscheidungsträger zielorientiert handeln kann. - Controller/-innen leisten den dazu erforderlichen Service der betriebswirtschaftlichen Daten- und Informationsversorgung. - Controller/-innen gestalten und pflegen die Controllingsysteme. (Formulierung des Controller-Leitbilds durch den Geschäftsführenden Ausschuss der International Group of Controlling - IGC-. überarbeitete Version, Parma 14.09.2002) Controlling ist Führungsaufgabe Controlling passiert, wenn Manager und Controller zusammenarbeiten. Controlling ist der gesamte Prozess der Zielfestlegung, der Planung und der Steuerung im finanz- und im leistungswirtschaftlichen Bereich. Controlling umfasst Tätigkeiten wie Entscheiden, Definieren, Festlegen, Steuern, Regeln. Demzufolge müssen Führungskräfte Controlling betreiben, da sie über die zu erreichenden Ziele sowie die Zielhöhe entscheiden und den Plan im Inhalt festlegen. Sie sind für das erreichte Resultat verantwortlich. Controlling als Führungsarbeit ist somit in jedem Unternehmen, auch im kleinsten, zu betreiben. Controlling ist auch nicht an eine Controllerperson gebunden. Controllinggerechte Führung ist ziel- und planungsorientiert, antizipativ, adaptiv und dezentral. Controllerdienste sind nur in jenen Unternehmen sinnvoll installierbar, die über controllinggerechte Führung verfügen. Operatives Controlling ist die Tätigkeit der Führungskräfte, die Zielbildung, Planung und Steuerung im mittelfristigen und im einjährigen Zeithorizont umfasst. Zielgrößen sind Liquidität, Gewinn und Stabilität. Strategisches Controlling ist die Tätigkeit der Führungskräfte, die das Entwerfen, Prüfen, Durchsetzen und Überwachen von Strategien beinhaltet. Der Zeithorizont ist unbeschränkt, und ergibt sich durch die mit den Strategien abzudeckenden Zeiträume. Zielgrößen sind bestehende und zukünftige Erfolgspotenziale, Marktanteile sowie (Free) Cash Flow.
Anmeldung per Fax: 0441 2220-5424... für den Lehrgang Controlling-Fachkraft IHK Beginn: Hiermit melde ich mich zum oben genannten Lehrgang verbindlich an. Die Veranstaltung wird zu den auf der Rückseite der Anmeldung abgedruckten Bedingungen durchgeführt. Zahlungsvereinbarung Bitte senden Sie eine Gesamtrechnung an privat Firma Persönliche Daten Die IHK benötigt Ihre E-Mail-Adresse für dringende Fälle, um Sie z. B. bei einem Unterrichtstausch oder ausfall zu informieren. Vorname, Name: Straße + PLZ, Ort: Geburtsdatum: Tel. privat: E-Mail privat: Geburtsort: Handy-Nr.: Lehrgangsintern geben wir eine Teilnehmerliste heraus. Sind Sie einverstanden, dass wir Ihre Privatadresse mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und auch die Anschrift Ihres Arbeitgebers in der Teilnehmerliste erfassen und an alle Lehrgangsteilnehmer/-innen austeilen? ja nein Für die datenschutzrechtliche Einverständniserklärung benötigen wir Ihre Unterschrift Betriebliche Daten Firmenname: Straße: PLZ, Ort: Tel. dienstl.: E-Mail dienstl.: Berufsausbildung Ausbildungsberuf (Abschlussbezeichnung): Zeitraum: Firma: mit Abschluss ohne Abschluss Ort, Datum Unterschrift Bevor Sie Ihre Anmeldung unterschreiben, lesen Sie bitte die Teilnahmebedingungen. Sie enthalten auch eine Ermächtigung zu Datenspeicherung und Datenverarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie die Teilnahmebedingungen zu einem Bestandteil des Vertrages. Zahlen Sie bitte die entsprechende Lehrgangsgebühr jeweils nach Erhalt der Rechnung.
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei der Oldenburgischen IHK vorzunehmen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei der IHK berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK dies mit. 2. Zahlungsbedingungen Der/die Teilnehmer/in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierzu ist erforderlich, dass der/die Teilnehmer/in der IHK eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren erteilt. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK separat in Rechnung gestellt. 3. Widerrufsrecht Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.bsp. per Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg. 4. Rücktritt und Kündigung Rücktritt und Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der IHK. Nach der Widerrufsfrist entstehen bei einem Rücktritt noch vor Veranstaltungsbeginn nachstehende Kosten: a) Rücktritt bei Tagesseminaren: Der Rücktritt hat spätestens acht Tage vor Seminarbeginn zu erfolgen. Ansonsten ist das Seminarentgelt in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der die Seminarkosten übernimmt. b) Rücktritt bei Lehrgängen: Erfolgt der Rücktritt nach der Widerrufsfrist, aber noch vor Veranstaltungsbeginn, ist bei Lehrgängen grundsätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 Euro zu zahlen. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Verwaltungskostenpauschale erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. c) Kündigung: Lehrgänge mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind nach Veranstaltungsbeginn nicht vorzeitig kündbar. Lehrgänge mit einer Dauer von über 6 Monaten sind frühestens zum Ablauf der ersten 6 Monate, und anschließend mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende, kündbar. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der IHK. Für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühr anteilig zu entrichten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Absage, Programmänderung und Ausfall Die IHK hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen, sofern nicht der IHK, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6. Ausschluss von der Teilnahme Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug sowie Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 7. Haftung Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der IHK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die IHK oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 8. Datenerfassung Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung und organisation sowie für die spätere Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung (z. B. Ankündigung von IHK-Weiterbildungsveranstaltungen) gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden. 9. Nebenabrede Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 10. Vertragswirksamkeit Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist 26122 Oldenburg. Oldenburgische Industrie- August 2005 und Handelskammer IHK Die Weiterbildung