Industriemeister/in - Oberflächentechnik Die Ausbildung im Überblick Industriemeister/in der ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geordnet. Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an. Die Vorbereitungskurse können in Voll- oder Teilzeit erfolgen. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Neben handlungsspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch fachrichtungsübergreifende sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Handlungsspezifischer Teil in der Regel: Handlungsbereich Produktionsprozesse Farbauftragende Verfahren Galvanische Verfahren Thermochemische Verfahren Schweißtechnische Verfahren Dünnschichtverfahren Handlungsbereich Werkstoffe Werkstoffkunde Werkstoffauswahl im Hinblick auf Eigenschaften, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit Werkstoffprüfung Handlungsbereich Führung und Organisation Personalführung Personalentwicklung Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Kostenmanagement Fachrichtungsübergreifender Teil: Rechtsbewusstes Handeln Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung Arbeits- und Sozialrecht Datenschutzrecht Umweltschutzrecht Seite 1 von 7
Betriebswirtschaftliches Handeln betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen (z.b. Ökonomie, Aufbau- und Ablauforganisation) berücksichtigen Möglichkeiten der Organisationsentwicklung nutzen Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Kalkulationsverfahren durchführen Methoden der Information, Kommunikation und Planung Prozess- und Produktionsdaten erfassen, analysieren und aufbereiten Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten bewerten Präsentationstechniken anwenden technische Unterlagen u.a. erstellen Projektmanagementmethoden u.a. anwenden Zusammenarbeit im Betrieb die berufliche Entwicklung des Einzelnen im Betrieb beurteilen und fördern die Einflüsse von Gruppenstrukturen auf Gruppenverhalten und Zusammenarbeit analysieren Führungsmethoden anwenden betriebliche Probleme lösen Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz Ausbildung in der Gruppe allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Abschluss der Ausbildung Förderung des Lernprozesses Rechtsgrundlagen: Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern (siehe Rechtliche Regelungen) Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88), tritt zum 01.08.2009 in Kraft Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Industriemeisterprüfung finden in der Regel in den Schulungsräumen der jeweiligen Bildungseinrichtung statt. Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Bei Vollzeitlehrgängen ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Sofern keine Lehrgänge zur Vorbereitung auf die handlungsspezifischen Qualifikationen angeboten werden, muss man sich selbstständig vorbereiten. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden Seite 2 von 7
die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Absolviert man die Lehrgänge in Vollzeit, muss man bei größeren Entfernungen ggf. eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die finanziell gefördert werden kann, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Begabtenförderung berufliche Bildung Internet: http://www.begabtenfoerderung.de Ausbildungsdauer Lehrgänge, die auf den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Oberflächentechnik vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Teilzeit z.b. 8 Monate. Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Industriemeisterprüfung Prüfungsteilnehmer/innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -fächern freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -fächer entspricht. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung sowie zum Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen finden u.a. an Bildungszentren von Industrie- und Seite 3 von 7
Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Sie können in der Regel in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Handlungsspezifischer Teil (keine Angaben vorhanden) - Fachrichtungsübergreifender Teil ca. 400 Stunden Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (nach ca. 120 Stunden AEVO) Gesamtstundenanzahl ca. 520 Stunden Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Diese Industriemeisterprüfung wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88), tritt zum 01.08.2009 in Kraft Zulassung zur Industriemeisterprüfung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen In der Regel soll vor Zulassung zur Prüfung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)) nachgewiesen werden. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Prüfungsteil ist, dass die jeweils vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden können. Handlungsspezifische Qualifikationen Zum Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer die Prüfung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen abgelegt hat. Diese Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen erbracht werden. Zusätzlich muss man ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen. Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Prüfungsinhalte Fachrichtungsübergreifende Prüfung Sie erfolgt schriftlich und soll pro Themenbereich (rechtsbewusstes bzw. betriebswirtschaftliches Handeln, Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung und Zusammenarbeit im Betrieb) in der Regel 90 Minuten dauern. Prüfung der handlungsspezifischen Kenntnisse Sie umfasst in der Regel schriftliche Situationsaufgaben und schriftliche wie mündliche praxisorientierte Aufgabenstellungen. Seite 4 von 7
Ergänzungsprüfung Auf Antrag können die schriftlichen Prüfungen der fachrichtungsübergreifenden bzw. handlungsspezifischen Kenntnisse durch eine mündliche ergänzt werden, sofern diese das Bestehen der jeweiligen Prüfung ermöglicht. Prüfungswiederholung Die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen, der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen sowie der handlungsspezifischen Qualifikationen kann jeweils zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: - Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzungen für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die der zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis. Außerdem muss man vor Beginn der Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikationen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachweisen. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung wird vorausgesetzt: Im Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die der Fachrichtung Oberflächentechnik zugeordnet werden kann und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren Seite 5 von 7
oder falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, der Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Tätigkeit. Im Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikationen Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachzuweisen. Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Mathematik In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder ist die Betriebsabrechnung zu erstellen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Wirtschaft Um den Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliches Handeln der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich. Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Kenntnisse in betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Mitarbeiterführung und -anleitung Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.b. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Industriemeister/innen der in Unternehmen, die Werkstückoberflächen mit metallischen Überzügen versehen, z.b. in Galvanikbetrieben oder in entsprechenden Abteilungen der Elektroindustrie. Seite 6 von 7
Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Industriemeister/innen der meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Arbeitsvorbereitung über die Instandhaltung bis hin zur Qualitätsprüfung. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Industriemeister/innen der Fachrichtung Oberflächentechnik ihr Wissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Meisterausbildung Galvaniseurmeister/Galvaniseurmeisterin Fachrichtung Metall Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen in der Galvanik (Galvaniseurmeister/in), Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, z.b. Maschinen und Anlagen der Oberflächenbeschichtung bzw. Metallbearbeitung, Ausbildung von Auszubildenden, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und -anleitung, Kostenrechnung und Kalkulation. Technikerausbildung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Galvanotechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Maschinentechnik Schwerpunkt Fertigungstechnik Staatlich anerkannter Techniker/Staatlich anerkannte Technikerin für Betriebswissenschaft Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Leitung von Arbeitsprozessen in der Galvanik (Techniker/in der Fachrichtung Galvanotechnik), Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft von Metallbearbeitungsmaschinen bzw. Galvanikeinrichtungen, Materialdisposition, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung und Kalkulation. Fachwirte/-wirtinnen Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kunden beraten, Angebote ausarbeiten. Seite 7 von 7