Allgemeine Geschäftsbedingungen



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Fa. Schuler GmbH, Röthensteig 7, 90408 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Schuler, Gerd Schuler und Olaf Neumann. 2. Verbraucher i.s.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.s.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.s.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2 Vertragsschluss 1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung einer Ware und/oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. 3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 1

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Schuler GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Bestellungen von Speisen, Getränken und zusätzlichem Material, etc. werden nach unseren Listenpreisen gesondert berechnet. 5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt. 3 Vergütung 1. Der angebotene Verkaufspreis ist bindend. Alle Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn behält sich die Schuler GmbH das recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen. 2. Zustellungen sind ab einem Warenwert von 150,- EUR möglich. Im Stadtgebiet von Nürnberg erheben wir eine Zustellgebühr von min. 30,- EUR pro Anfahrt. Wurde keine anderslautende Vereinbarung über Transportkosten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, beträgt außerhalb des Stadtgebiets Nürnberg die Zustellung mit einem beliebigem Lieferfahrzeug 1,- EUR pro gefahrenen Kilometer. Verpackungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten. 3. Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von acht Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 4. Bei allen Aufträgen behält sich die Schuler GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 2

5. Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 10.000,- EUR erfolgen 50% der Gesamtkosten bei Auftragserteilung der Rest bei Erhalt der Endabrechnung Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 25.000,- EUR erfolgen 1/3 der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung 1/3 der geschätzten Gesamtkosten am Vortag der Veranstaltung der Rest bei Erhalt der Endabrechnung, sofern keine anderen Einzelabsprachen vereinbart wurden. 6. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters werden die Kosten der Wiederbeschaffung oder der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt. 7. Erfolgt in Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters bis längstens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so werden dem Veranstalter die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Auftragssumme fällig. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Schuler GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen. 8. Bei einer Buchung der Genussräume (mit Eventlocation) gelten folgende Rücktrittsbedingungen: a. Bei Rücktritt des Veranstalters, ab Festbuchung per Email bzw. Vertragsunterschrift, ist die Schuler GmbH berechtigt folgendes in Rechnung zu stellen: bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 2000,- EUR (brutto); bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Bruttoangebotssumme; bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Bruttoangebotssumme; unter einem Monat vor Veranstaltungsbeginn: 90% der Bruttoangebotssumme; Ist eine Weitervermietung möglich, fällt eine Aufwandspauschale von 500,- EUR (brutto) an. Entscheidend für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Eingangsdatum der schriftlichen Auftragstornierung. b. Im Falle einer teilweisen Reduzierung der vereinbarten Leistung oder Umbuchung durch den Auftraggeber gelten die oben genannten Bestimmungen entsprechend, sofern nicht das Recht zur Reduzierung zu anderen Bedingungen eingeräumt worden ist. Die Reduzierung des Umfangs einzelner Leistungen ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. c. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des 3

jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. d. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. 9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4 Gefahrübergang 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. 3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5 Gewährleistung 1. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellte Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren(verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernimmt die Schuler GmbH keine Haftung. 2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel an der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4

6 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei der leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 7 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit dieser Unterschrift werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 5