SERIE: Befreit im Hier und Jetzt leben TEIL 1: MUT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN ERNSTFALL



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Transkript:

SERIE: Befreit im Hier und Jetzt leben TEIL 1: MUT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN ERNSTFALL Auch für mich kam die Diagnose Brustkrebs überraschend und in einem Alter, in dem man alles andere im Sinn hat als das mögliche Lebensende. Heute, mehr als vier Jahre nach der Diagnose, habe ich das Gefühl, noch einmal davon gekommen zu sein. Doch ich lebe mit angezogener Handbremse, in ständiger Hab-Acht-Stellung, denn es könnte ja doch noch tödlich enden. Ja, was denn eigentlich? Mein Leben? Das wird es ganz sicherlich tun irgendwann, aber hoffentlich nicht so bald. Ich merke, wie mich diese Haltung lähmt, heute mehr denn je. Bislang habe ich mich vor diesem Thema gedrückt, denn es ist immer noch tabu. Eigentlich ist doch alles wieder gut und da möchte jetzt erst recht niemand mehr darüber sprechen, weder in der Familie noch im Freundeskreis. Doch ich spüre, dass ich etwas unternehmen muss. PLANE EWIGES LEBEN UND SEI BEREIT, HEUTE ZU STERBEN So lautete einer der Leitsätze von Dr. O Carl Simonton. Bin ich bereit? Offensichtlich nicht. Also, was muss ich tun, um bereit zu sein? Ich begebe mich auf die Suche und finde Checklisten für den Ernstfall, wie es so schön heißt. Ich habe bereits einige meiner Bank- und Versicherungsunterlagen wie empfohlen sortiert und abgeheftet. Es wird geraten, alle Daten möglichst lückenlos und detailliert zu erfassen, weil kaum jemand wirklich umfassend wisse, über welche Rechte und Pflichten eine Person verfügt. Da gibt es noch einiges für mich zu tun. Eine Patientenverfügung und weitere Vollmachten stehen auch noch aus. Und was geschieht mit den Kindern? Wer kümmert sich um sie, wenn ich nicht mehr lebe? Kann ich das heute schon festlegen? Wie so häufig lautet auch hier die Antwort: Es kommt darauf an. Der Sache mit der Vorsorgevollmacht und der sonstigen Versorgung der Hinterbliebenen muss ich weiter auf den Grund gehen. Möchte ich eigentlich eine Erd-, Feueroder Seebestattung? Soll man meine Asche auf eine Blumenwiese oder in einen Schweizer Gebirgsbach streuen, einen Diamanten daraus pressen oder sie gar ins Weltall schießen lassen? Die eine oder andere Möglichkeit scheitert zwar nicht prinzipiell, jedoch an unseren rechtlichen Vorgaben in Deutschland. Wie weit sollte ich bei der Festlegung dieser Dinge gehen? Ich glaube, bei manchen Ent- 62 Januar bis März 2010 www.mammamia-online.de

scheidungen muss ich einfach darauf vertrauen, dass mein Mann und meine Kinder einen guten Weg gerade auch für sich selbst finden werden. Eines wird mir zwischenzeitlich klar. Das Abarbeiten irgend einer Liste hilft mir sehr, wichtige organisatorische Maßnahmen zu überlegen und gegebenenfalls zu veranlassen, macht mich aber noch nicht bereit. Was ist für mich wichtig, um sie loslassen zu können, meine Sorgen um mein Sterben? Ich muss noch weiter voranschreiten, um meinen persönlichen Weg zu finden. Gibt es Konfl ikte, die ich lösen möchte? Dann sollte ich jetzt damit beginnen und nicht länger warten. Wer friedvoll sterben möchte, sollte auch so leben. Eine Überzeugung, die ich mittlerweile mit solchen Größen wie dem Dalai Lama, Dr. O. Carl Simonton und Dr. Elisabeth Kübler-Ross teilen kann. Voll von Frieden leben und auch sterben wird mir wohl nur gelingen, wenn ich mich sowohl von körperlichen als auch seelischen Schmerzen befreie. Dafür kann ich eine Menge tun, indem ich zum Beispiel Entspannungstechniken anwende, meditiere oder mir sonstige Linderung notfalls auch mit Medikamenten verschaffe. Wenn es dann einmal an der Zeit ist, vertraue ich darauf, dass ich in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation die notwendige Hilfe und auch menschliche Begleitung erfahre. Patientenschutzorganisationen können mich notfalls bei der Durchsetzung meiner Bedürfnisse unterstützen. Meine Konfrontation mit dem Tabuthema Tod und Sterben verlangt mir aber auch noch etwas ganz anderes ab. Denn wenn ich meine diesbezüglichen Ängste überwinden möchte, muss ich mir die Frage nach dem Sinn des Lebens allgemein und insbesondere meines Lebens stellen. Gibt es ein Leben nach dem Tod? Gibt es Gott? Ich habe hierzu eine Einstellung gefunden, mit der ich gut und überzeugt leben kann. Und wenn mir wieder einmal Zweifel kommen, besinne ich mich auf die natürlichen Prozesse im Kreislauf der Natur: Ein- und Ausatmen, Sonnenaufgang und -untergang, Ebbe und Flut und so weiter. Mit Meditationen und Imaginationen kann ich mich auf mein Sterben vorbereiten. Das hilft mir, ein gesundes Bild vom Tod zu entwickeln und ihn bereits heute in meinen Lebenskreislauf zu integrieren. Nun bin ich zwar heute noch nicht bereit zu sterben, aber ich kenne die Themen, mit denen ich mich noch befassen sollte. Ich spüre, dass es gut ist, sich für den Ernstfall zu rüsten und Vorbereitungen für den eigenen Sterbefall zu treffen. Dies gibt mir auch den Mut hierüber mit meiner Familie zu sprechen. Ich bin davon überzeugt, dass die von mir angestrebte Bereitschaft die notwendige Freiheit im Denken schafft und mich frei macht für ein Leben im Hier und Jetzt. DAS BESTE KOMMT ZUM SCHLUSS Inspiriert durch den gleichnamigen Film mit Morgan Freeman und Jack Nicholson mache ich mir aber auch konkrete Gedanken über meine Wünsche für die Zukunft. Eigentlich sind Listen doch nicht so schlecht. Zum Beispiel eine Liste, auf der steht, was ich eigentlich unbedingt erleben möchte, bevor ich den Löffel abgebe. Vermutlich wird sie ziemlich lang meine Löffelliste, schließlich plane ich ewiges Leben. am Hinweis: In den nächsten Ausgaben der Mamma Mia! werden wir in der Rechtsrubrik einzelne Punkte dieses Themenfeldes näher beleuchten. www.mammamia-online.de Januar bis März 2010 63

SERIE: Befreit im Hier und Jetzt leben TEIL 2: VORBEREITUNG AUF DEN ERNSTFALL DIE BESTATTUNG Teil 1 unserer Serie kam zu dem Schluss, dass erst die Vorbereitung auf den Ernstfall, nämlich das eigene Lebensende, ein befreites Leben im Hier und Jetzt ermöglicht. Hierzu zählt insbesondere auch die Vorbereitung der eigenen Bestattung. Mamma Mia! sprach hierüber mit Verena Kurz-Feuerstein vom Bestattungs haus Heidelberg. Mamma Mia!: Frau Kurz-Feuerstein, Sie üben einen nicht alltäglichen Beruf aus. Wie sind Sie dazu gekommen? Verena Kurz-Feuerstein: Ich wurde quasi hineingeboren. Mein Großvater gründete 1949 das erste private Bestattungsinstitut in Heidelberg. Derzeit bin ich sowohl gemeinsam mit meiner Mutter im Familienbetrieb als auch selbständig tätig. Mamma Mia!: Bislang sind Sie die einzige Frau in Deutschland mit der Berufskombination Thanatopraktikerin und Bestattermeisterin. Was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Bezeichnungen? Verena Kurz-Feuerstein: Nach der Gewerbeordnung reicht ein Gewerbeschein aus, um als Bestatter arbeiten zu können. Dies genügt meines Erachtens keineswegs den berufl ichen Anforderungen. Daher sollte man darauf achten, ob ein Bestatter über Zertifikate, Fortbildungs- oder sonstige Qualitätsnachweise verfügt. Ich habe mit der Qualifikation zur fachgeprüften Bestatterin zunächst eine freiwillige Gesellenprüfung abgelegt und schließlich meine Meisterprüfung gemacht. Als Thanatopraktikerin (Einbalsamiererin) habe ich mich auf die hygienische und kosmetische Versorgung von Verstorbenen für die offene Aufbahrung ohne Kühlung, also die Behandlung von Verstorbenen für die befristete Erhaltung auch unter extremen Bedingungen weiter spezialisiert. In den USA absolvierte ich zudem eine Zusatzausbildung für plastische Rekonstruktionen von Gesicht und Händen. Seit Jahren gehöre ich als einziges deutsches Mitglied der National Funeral Directors Association in den USA an. Mamma Mia!: Wie sind Ihre Erfahrungen zum Thema Bestattungsvorsorge? Verena Kurz-Feuerstein: Wir haben in unserem Bestattungshaus regelmäßig Anfragen zur Bestattungsvorsorge sowohl telefonisch als auch persönlich. Der Umgang mit dem Tod und der Bestattung selbst ist ein sehr sensibles Thema. Deshalb fällt den meisten Menschen wohl auch der erste Schritt am schwersten. Sind wir erst einmal miteinander ins Gespräch gekommen, verliert sich diese Scheu. Das Erstellen einer Wunschliste ist sehr wichtig für jemanden, der den ersten Schritt gewagt hat. Dabei sollte auch die Familie mit einbezogen werden. Haben wir dann schließlich einen gemeinsamen Weg gefunden, beobachte ich immer wieder, wie erleichtert die Vorsorgenden anschließend sind. Mamma Mia!: Worum geht es denn bei der Vorbereitung der eigenen Bestattung, doch sicherlich nicht nur um die Frage Erde oder Feuer? Verena Kurz-Feuerstein: Das stimmt. Es geht vielmehr darum, möglichst die Berücksichtigung aller Vorstellungen des Vorsorgenden sicherzustellen, aber auch um die Gestaltung der Möglichkeit der Abschiednahme für die Angehörigen. Letzteres ist besonders zu berücksichtigen, wenn Kinder bei den Hinterbleibenden sein werden. Hierzu muss ein Bestatter ganz individuell beraten. So sind zum Beispiel Grabbeigaben wie Fotos, Plüschtiere, Basteleien und ähnliches immer eine gute Möglichkeit, um dem Verstorbenen beim Abschied persönliche Liebesbotschaften mit auf die Reise zu geben. Mamma Mia!: Welche Bestattungsarten sind in Deutschland überhaupt erlaubt? Verena Kurz-Feuerstein: Erlaubt sind die Erd- und Feuerbestattung, wobei sich letztere fl exibler gestalten lässt. In Deutschland wird das Bestattungswesen durch eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften reglementiert. Allerdings ist dies Ländersache, so dass es unterschiedliche Gesetze in den einzelnen Bundesländern gibt. Bundesweit gilt jedoch der grundsätzliche Friedhofszwang. Ausnahmen innerhalb Deutschlands sind bislang nur die Beisetzung der Urne auf See (Seebestattung) oder im Wurzelbereich eines Baumes (Naturoder Baumbestattung). Daher darf man eine Urne mit Totenasche auch nicht mit nach Hause nehmen. Das Verwahren von Totenasche in Privatbesitz ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die entsprechenden Behörden davon Kenntnis erhalten, erfolgt die Beschlagnahme und eine Zwangsbestattung auf Kosten der Hinterbliebenen. Bei der Weltraumbestattung oder der Diamantpressung werden übrigens nur Teile der Asche benötigt. Der verbleibende größere Anteil wird dann ebenfalls beigesetzt. Ansonsten ist von Deutschland aus fast alles möglich, denn nicht nur in unseren BBSG-Verlag 2010 60 April bis Juni 2010 www.mammamia-online.de

direkten Nachbarländern sind die Regelungen wesentlich liberaler. Mamma Mia!: Gibt es denn so etwas wie einen Trend bei den Be stattungs wünschen? Verena Kurz-Feuerstein: Wir beobachten, dass die Abschiednahmen sehr persönlich und individuell gestaltet werden, häufig ohne offizielle Trauerfeier, nur mit ein paar Freunden und Familie am offenen Sarg. In jedem Fall geht der Trend weg von der Bestattung nach Schema F. Und die Hinterbliebenen nehmen sich wesentlich mehr Zeit bis zur Beisetzung, zum Teil sieben bis zehn Tage. Mamma Mia!: Und wo verbleibt der Leichnam in dieser Zeit? Verena Kurz-Feuerstein: In der Regel erfolgen Aufbahrungen in einer Friedhofshalle oder in den Räumen des Bestatters. Wir haben hierzu individuelle Abschiedsräume eingerichtet, in denen die Hinterbliebenen in angenehmer Atmosphäre Abschied nehmen oder auch Totenwache halten können. Der Wunsch, einen Verstorbenen zuhause aufzubahren, wird heutzutage nur noch selten geäußert, obwohl es je nach Bundesland für bis zu 36 Stunden ohne besondere behördliche Genehmigung erlaubt ist. Dies gilt selbst dann, wenn er in einer Klinik verstorben ist. Mamma Mia!: Wurden denn schon besondere Wünsche an Sie gerichtet und konnten Sie diese erfüllen? Verena Kurz-Feuerstein: Ausgefallen war beispielsweise das Ansinnen einer Hobbypilotin vor etwa drei Jahren. Sie wollte, dass man ihre Asche vom Himmel aus verstreut. Ich habe dann ihre Urne persönlich in die USA gebracht, um ihren Wunsch in Erfüllung gehen zu lassen. Mittlerweile ist so etwas auch in Frankreich möglich. Ein anderer Vorsorgender wünschte sich einen Sektumtrunk von Familie und Freunden an seinem offenen Sarg unter freiem Himmel. Das war auch für uns ein bewegendes Erlebnis. Mamma Mia!: Wenn man also einen besonderen Bestattungswunsch hat, sollte man entsprechend vorsorgen? Verena Kurz-Feuerstein: Ja, unbedingt! Aber nicht nur derjenige mit den besonderen Wünschen sollte das tun, sondern jeder, der sicher gehen möchte, dass seine Vorstellungen auch umgesetzt werden. Dies kann durch entsprechende schriftliche Verfügungen geschehen. Man kann zum Beispiel eine Person des Vertrauens bitten, die Umsetzung der eigenen Wünsche sicherzustellen, oder aber einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen. Wichtig ist in jedem Fall die korrekte finanzielle Absicherung der Bestattungsverfügung, wenn man sicher gehen möchte, dass die eigenen Vorstellungen tatsächlich umgesetzt werden. Denn nicht selten wird in Pfl egesituationen auf das Privatvermögen zurückgegriffen. Gar nichts zu tun, ist deshalb meines Erachtens der völlig falsche Weg. Mamma Mia!: Eine Bestattung kostet im Bundesdurchschnitt etwa 4.500 Euro. Vor ein paar Jahren bestand in der gesetzlichen Krankenversicherung immerhin noch ein Anspruch auf das so genannte Sterbegeld. Was würden Sie heutzutage zur finanziellen Absicherung einer Bestattungsverfügung empfehlen? Verena Kurz-Feuerstein: Ich würde in jedem Fall zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung raten. Zuvor sollte man die vielzähligen Anbieter anhand der Beitragshöhe, Wartezeiten und Leistungen vergleichen. Ab einem höheren Alter macht es mehr Sinn in einen Treuhandfonds zum Beispiel des Bestatterverbandes einzuzahlen. Hierzu kann der Bestatter vor Ort anhand näherer Angaben zu Art und Umfang des Bestattungswunsches individuell beraten. Mamma Mia!: Gibt es etwas, das Sie unseren Lesern ans Herz legen möchten? Verena Kurz-Feuerstein: Das Wichtigste ist, dass der Vorsorgende sich selbst bei seinen Vorbereitungen jederzeit wohl fühlen muss und idealerweise auch sein nächstes Umfeld. Generell gilt: Für fast alles gibt es eine Lösung, wenn auch manchmal mit kleinen Kompromissen! am WEITERE INFOS Ratgeber Bestattungsverfügung Erhältlich für 2,50 Euro zzgl. Porto/Versand bei: Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.v. Dollendorfer Strasse 72 53639 Königswinter Tel.: 02244 92537 E-Mail: info@aeternitas.de www.aeternitas.de. Vorsorgeordner Zum Sammeln sämtlicher Vorsorgedokumente inklusive Informationsmaterial und Mustern. Erhältlich für 15,00 Euro zzgl. Porto/Versand bei: Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.v. Volmerswerther Strasse 79 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 1600820 E-Mail: kuratorium@bestatter.de www.bestatter.de KONTAKT Verena Kurz-Feuerstein e.kfr. Bestattungshaus Heidelberg Kurz-Feuerstein Bergheimer Straße 114 69115 Heidelberg Tel.: 06221 13120 E-Mail: info@bestattungshausheidelberg.de www.bestattungshaus-heidelberg.de BBSG-Verlag 2010 www.mammamia-online.de April bis Juni 2010 61

SERIE: Befreit im Hier und Jetzt leben TEIL 3: VORSORGE FÜR DIE KINDER IM ERNSTFALL RATSCHLÄGE FÜR BETROFFENE ERKRANKTE MÜTTER Mamma Mia! Recht Von der Brustkrebserkrankung einer Frau sind auch deren Familien betroffen. Schwierig wird die Situation, wenn Mütter von kleineren Kindern und Jugendlichen erkranken und die Auswirkungen der Erkrankung dazu führen, dass diese zeitweise oder gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen und zu versorgen und Unterstützung im Kreise der Familie nicht geleistet werden kann. Auch die weitere Vorsorge für die Kinder im Todesfalle der Mutter ist zu bedenken und der Ernstfall frühzeitig vorzubereiten. Mamma Mia! sprach hierüber mit Rechtsanwältin Ingrid Möllinger, Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.v.). Mamma Mia!: Frau Möllinger, welche Hilfen können erkrankte Mütter und ihre Familien bei der Betreuung ihrer Kinder und der Versorgung des Haushalts von Behörden und Ämtern erwarten? Ingrid Möllinger: Die Krankenkassen übernehmen, wenn mindestens ein Kind unter zwölf Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren) im Haushalt der erkrankten Mutter zu versorgen ist, für eine begrenzte Zeit (in der Regel zwölf Wochen) die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bei längerer Erkrankung und eingeschränkten fi nanziellen Verhältnissen der Kindesmutter erhält sie Unterstützung im Rahmen der Familienpfl ege über den Sozialen Dienst des Kinder- und Jugendamtes. Unter Umständen kann auch gegebenenfalls auch nur zeitweise eine Pflegefamilie vermittelt werden, wenn im Bedarfsfall keine Verwandten, Freunde oder Nachbarn die Kinder bei sich aufnehmen können. Mamma Mia!: Was passiert, wenn eine betroffene Mutter alleinerziehend ist oder sich Eltern im Laufe der Behandlungszeit trennen? Kann in diesem Fall der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder verlangen, wenn die Kindesmutter, durch die Erkrankung geschwächt, in ihren Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder eingeschränkt ist? Ingrid Möllinger: Wenn die Eltern von minderjährigen Kindern sich nicht einigen können, wie in einem solchen Fall der Vater der Kinder die Mutter bei der Versorgung und Erziehung mehr als bisher unterstützt und/oder andere Familienmitglieder oder Dritte die Betreuung der Kinder mit übernehmen können, kann der Vater grundsätzlich fordern, dass die Kinder zukünftig von ihm in seinem Haushalt versorgt werden. Stellt er dann einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für eines oder mehrere Kinder, muss er darlegen, dass er auch tatsächlich in der Lage ist, die Betreuung und Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Bevor es jedoch zu einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht kommt, sollten beide Eltern beim Jugendamt um Beratung und Vermittlung bitten. Der zuständige Sachbearbeiter kann auf Anfrage der Mutter diese auch zuhause aufsuchen und sich vor Ort einen Einblick in die Situation verschaffen. Kann das Jugendamt eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern nicht erarbeiten, wird der Sachbearbeiter nach Antragstellung des Vaters beim Familiengericht eine Stellungnahme über die Situation der Kinder dem Richter vorlegen. Das Gericht muss binnen eines Monats einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Zu diesem Termin werden die Eltern, deren anwaltliche Vertreter, der Schwierig wird die Situation, wenn Mütter von kleineren Kindern und Jugendlichen erkranken. www.mammamia-online.de Juli bis September 2010 57

Vertreter des Jugendamts und meist auch die Kinder geladen und angehört. Das Gericht hat dann in diesem Gütetermin wiederum die Aufgabe, eine Einigung zwischen den Eltern herbeizuführen. Gelingt dies nicht, verweist es diese auf Beratungsstellen und Mediatoren, die dann in gegebenenfalls mehreren Sitzungen versuchen, ein Einvernehmen zwischen den Eltern herzustellen. Ist ein Elternteil nicht (mehr) bereit oder nicht in der Lage, weitere Gespräche mit dem anderen Elternteil zu führen, muss das Gericht über den Antrag entscheiden. Erhält der Kindesvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, muss er dafür sorgen, dass sich die Kinder so oft wie möglich bei der Mutter aufhalten oder sie besuchen. Mamma Mia!: Inwieweit wird in einem gerichtlichen Verfahren die physische und psychische Verfassung der erkrankten Mutter berücksichtigt? Ingrid Möllinger: Grundsätzlich berücksichtigt das Familiengericht, vor allem bei Terminierung und Anhörung die gesundheitliche Verfassung der Kindesmutter. In seiner Entscheidung orientiert es sich vorrangig am Kindeswohl, hierzu gehört aber auch die Verfassung der Mutter. Wenn diese sich verschlechtern könnte, falls ihr die weitere Betreuung und die Nähe zu ihren Kindern gegen ihren Willen entzogen werden würde, wäre dies zu beachten. Eine negative Auswirkung auf den Krankheitsverlauf der Mutter wäre dem Kindeswohl sicherlich nicht dienlich. Wenn die Kindesmutter bisher die Hauptbezugsperson der Kinder war und die Betreuung und Erziehung auch weiterhin im Haushalt der Mutter stattfinden kann, selbst wenn dies künftig nur durch eine gute Organisation von außen und Hilfe Dritter möglich sein sollte, wird sie auch weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder behalten können. Mamma Mia!: Wie kann sich eine betroffene erkrankte Mutter bestmöglich schützen, wenn es mit dem Kindesvater zum Konflikt um den Aufenthalt der Kinder kommt? Ingrid Möllinger: Wenn sich ein solcher Konflikt anbahnt, sollte sich die Kindesmutter alsbald zwecks Beratung und Unterstützung an das Jugendamt wenden und umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten, der sie entsprechend ihrer Situation über ihre Rechte aufklärt. Es empfiehlt sich, einen Anwalt aufzusuchen, der nicht nur große Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts hat, sondern sich darüber hinaus speziell in Kindschaftssachen besonders engagiert. Hilfreich ist es auch, wenn dieser Anwalt eine Mediationsausbildung hat, damit gegebenenfalls frühzeitig, zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens, der Weg der Mediation beschritten werden könnte. VERFÜGUNG ÜBER DIE VOR- MUNDSCHAFT DER KINDER Mamma Mia!: Welche Vorsorge kann eine alleinerziehende betroffene Mutter hinsichtlich des künftigen Erziehungsberechtigten und den Aufenthalt ihrer Kinder für den Fall des Todes treffen? Ingrid Möllinger: Hinterlässt eine alleinerziehende Mutter nach ihrem Tod minderjährige Kinder, dann erhält automatisch der bisher ebenfalls sorgeberechtigte Vater die Alleinsorge. In den Fällen, in denen eine Mutter nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet war und die Zustimmung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht erteilt hat, wird der Kindesvater im Todesfall der Mutter auf seinen Antrag hin in der Regel das Sorgerecht für sein Kind erhalten. Wenn die Kindesmutter es aus berechtigten Gründen nicht für richtig hält, dass das Kind nach ihrem Tod bei seinem sorgeberechtigten oder dem nicht sorgeberechtigten Vater aufwächst, sollte sie das Jugendamt hierüber informieren und weitere Vorsorge hierzu treffen. In solchen Fällen ist frühzeitige anwaltliche Beratung notwendig. Wenn es keinen sorgeberechtigten Vater gibt, entscheidet das Familiengericht von Amts wegen über die künftige Personen- und Vermögenssorge für die Kinder. Offiziell erhalten diese einen sogenannten Vormund. Das Gericht wird in der Regel dann den nächsten Verwandten, die das Kind oder die Kinder auch bei sich aufnehmen wollen, die Vormundschaft übertragen, wenn diese auch tatsächlich in der Lage sind, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern. Wollen mehrere Personen das Kind bei sich aufnehmen, wird das Familiengericht orientiert am Wohl des Kindes entscheiden, wer künftig am besten für das Kind sorgen kann. Auch jeder Dritte, der dem Kind sehr nahe stand, wie zum Beispiel der Lebenspartner oder Freund der Verstorbenen kann den Antrag stellen, als Vormund eingesetzt zu werden. Der Wunsch älterer Kinder hinsichtlich ihrer zukünftigen Ersatzeltern oder eines bestimmten Vormunds wird vom Familiengericht berücksichtigt. Im besonderen Maße aber gilt der erklärte Wunsch der Verstorbenen. Der Richter wird in der Regel davon ausgehen, dass eine Mutter vor ihrem Tod am besten überprüft und abgewägt hat, welcher Person oder welchem Paar sie ihr Kind anvertrauen kann. Aus diesem Grund sollte jede betroffene Mutter in Vorbereitung auf den Ernstfall mit den Personen, bei denen ihr Kind später aufwachsen sollte, nicht nur sprechen und die gemeinsame Entscheidung innerhalb der Familie oder einem vertrauten Personenkreis bekanntgeben, sondern die Entscheidung unbedingt schriftlich festhalten. Mamma Mia!: Welche Form muss ein solches Schriftstück haben und welche Angaben muss es enthalten? Ingrid Möllinger: Das Schriftstück, welches unabhängig von einem Testament gefertigt werden kann, ist aus Beweiszwecken am besten handschriftlich zu verfassen. Es sollte mit der Überschrift versehen werden: Verfügung über die Vormundschaft meiner Kinder nach meinem Tode. Weiterhin sind 58 Juli bis September 2010 www.mammamia-online.de

Name und Anschrift des Verfassers aufzuführen, der Name der Kinder mit Geburtsdatum sowie Name, Adresse und Geburtsdatum der Person oder der Personen, die man am geeignetsten hält, nach dem Tod der Mutter künftig die Kinder zu betreuen und zu erziehen. Datum und Unterschrift der Kindesmutter ist wesentlicher Bestandteil des Dokuments. Um jeden Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der erkrankten Mutter zu beseitigen, kann die Unterschrift auch vor einem Notar geleistet werden. Dieser kann sogar an das Krankenbett bestellt werden. Die Kosten hierfür sind gering. Wichtig ist, dass die Kindesmutter ausführlich begründet, warum sie die genannten Personen oder eine bestimmte Person als Vormund ausgewählt hat. Ausführungen, die die Bindung und Beziehung des Kindes zu dieser Person beschreiben, sollten unbedingt hinzugefügt werden. Auch ist es ratsam, mögliche Ersatzpersonen der Reihe nach mit Gründen zu benennen, falls der erstrangig als Vormund Ausgewählte, aus nicht vorhersehbaren Gründen kurz vor oder auch nach dem Tod der Kindesmutter ausfallen sollte oder zu einem späteren Zeitpunkt selbst nicht mehr in der Lage wäre, das Kind oder die Kinder zu versorgen. Sollte nach dem Willen der Mutter nach ihrem Tod eine bestimmte Person oder ein bestimmter Personenkreis keinesfalls die Sorgeberechtigung oder die Vormundschaft für ein Kind erhalten, ist es sachdienlich, auch diese Personen und die Gründe für den Ausschluss in der Verfügung zu benennen. Das Familiengericht wird den Vorschlag der Mutter sorgfältig im Hinblick auf das Wohl der Kinder prüfen und dem Wunsch der Mutter auch entsprechen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Aus diesem Grund sind sichere Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, dass die Verfügung der Mutter zeitnah dem Familiengericht vorgelegt werden kann, wenn diese verstorben ist. Am besten sollte man der ausgewählten Person, der das Kind anvertraut werden soll, das Original des Schriftstücks übergeben und eine Kopie oder ein zweites Original zu den weiteren wichtigen Vorsorgedokumenten für den Todesfall legen. Man kann eine solche Verfügung auch bei einem Anwalt hinterlegen, muss aber dann dafür sorgen, dass dieser sofort bei Todesfall informiert wird, um dann entsprechend dem Willen der Verstorbenen tätig werden zu können. Wenn die Kindesmutter einen Vormund für ihre Kinder in einem Testament benennt und dieses beim Nachlassgericht hinterlegt, wird diese Erklärung nach Testamentseröffnung automatisch an das Familiengericht weitergeleitet. Zu beachten ist aber, dass eine Testamentseröffnung oft erst Wochen nach dem Todesfall erfolgt, für verwaiste Kinder in der Regel aber Sofortmaßnahmen getroffen werden müssen. PERSONEN- UND VERMÖGENSSORGE LASSEN SICH AUCH TRENNEN Mamma Mia!: Erhält der Vormund oder der alleinsorgeberechtigte Vater auch das Recht, ererbtes Vermögen des minderjährigen Kindes zu verwalten? Ingrid Möllinger: Der Vormund hat, ebenso wie der Vater, der die Alleinsorge übernimmt, das Recht und die Pfl icht, das Kind zu betreuen und zu erziehen, über die wichtigen Belange des Kindes zu bestimmen und auch dessen Aufenthaltsort zu wählen. Ebenso kann er bestimmen, mit wem das Kind zukünftig Umgang haben soll. Die Übertragung der Vormundschaft beinhaltet aber, genau wie die Alleinsorge, nicht nur das Recht zur Personensorge, sondern auch das Recht und die Pflicht, die Vermögenssorge für das minderjährige Kind auszuüben. Sollte die Kindesmutter wünschen, dass eine andere Person als diejenige, die die Betreuung und Erziehung des Kindes übernimmt, das Vermögen des Kindes verwaltet, kann sie auch darlegen, welche Person und aus welchen Gründen eine weitere Person die reine Vermögensverwaltung des Kindes und damit die Vermögenssorge übernehmen soll. Ein sicherer Weg, dass das Vermögen des Kindes im Sinne der Verstorbenen und für das Kind verwaltet wird, ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers für das Kind im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit oder auch einem späteren Lebensjahr des Kindes. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann wirksam nur im Rahmen einer Testamentserrichtung erfolgen. Hierzu empfehle ich dringend frühzeitige anwaltliche Beratung. am WEITERE INFOS Sämtliche Beiträge unserer Serie Befreit im Hier und Jetzt leben können Sie auf der Homepage der Kanzlei Tiefenbacher nachlesen. www.tiefenbacher.de KONTAKT Ingrid Möllinger Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht; zert. Testamentsvollstreckerin (AGT e.v.) Kanzlei Tiefenbacher Im Breitspiel 9 69126 Heidelberg Tel.: 06221 3113-0 E-Mail: moellinger@tiefenbacher.de www.tiefenbacher.de www.mammamia-online.de Juli bis September 2010 59