Meine Haut mein Beruf



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Transkript:

Meine Haut mein Beruf INFORMATIONEN ÜBER BERUFSGENOSSEN- SCHAFTEN, DIE BERUFSKRANKHEITENLISTE UND DIE BERUFSKRANKHEIT HAUT L.JPH.DM.12.2013.0015. Jenapharm GmbH & Co KG Otto-Schott-Straße 15 07745 Jena

Inhaltsverzeichnis VORWORT 5 WAS IST DIE BERUFS GENOSSENSCHAFT? 6 1. Kein Grund sich Gedanken zu machen 8 2. In welcher Berufsgenossenschaft bin ich? 9 3. Die Berufskrankheitenliste 10 DIAGNOSE: BERUFSKRANKHEIT HAUT 18 1. Berufsspezifische Allergene 20 2. Der Hautarztbericht: Das besondere Präventionsverfahren bei beruflichen Hautkrankheiten 21 3. Die Meldung der Berufskrankheit 22 4. Verhalten des Arbeitgebers 23 DIE WICHTIGSTEN EKZEME IM ÜBERBLICK 12 1. Das akut toxische Ekzem 14 2. Das kumulativ toxische Ekzem 14 3. Das allergische Kontaktekzem 15 4. Das atopische Handekzem 16 ES GEHT UM IHRE GESUNDHEIT 24 1. Wichtige Überlegungen beim Hautarztverfahren 26 2. Fragen an Sie und den Hautarzt 26 3. Was passiert, wenn die Präventionsmassnahmen scheitern? 27 4. Umschulung und Kosten 28 EIN GUTER RAT ZUM SCHLUSS 31 Glossar 32 2

Vorwort 4 Hautkrankheiten durch den Beruf sind häufig: Mittlerweile werden in Deutschland jedes Jahr mehr als 25.000 berufliche Haut - krankheiten an die gesetzliche Unfallversicherung gemeldet. Dies betrifft vor allem Menschen, die in hautgefährdenden Berufen arbeiten und Umgang mit Feuchtigkeit, Schadstoffen und Allergenen haben, wie FriseurInnen, Pflegeberufe, Reinigungsberufe, Metall- und Bauberufe sowie in der Gastronomie und der Nahrungsmittel industrie Tätige, die nicht selten Hand ekzeme ent - wickeln. Hinzugekommen ist in den letzten Jahren eine nicht unerhebliche Zahl von Außenarbeitern wie Landwirte, Gärtner, Bauarbeiter und Dachdecker, bei denen durch Sonnenlicht bedingte Hautkrebse als Berufskrankheit anerkannt wurden. Viele Patienten sind verunsichert, wenn der Hautarzt bei ihnen eine Berufskrankheit diagnostiziert: Wird die Erkrankung abheilen? Wird sie gar schlimmer? Kann ich meinen Beruf weiterführen? Oder muss ich ihn aufgeben? Was passiert dann? Wie bin ich abgesichert? Welche Rechte habe ich? Unabhängige Hilfe und Beratung zu diesen Fragen bieten Sozialverbände und Gewerkschaften, von staatlicher Seite derzeit bundesweit allerdings nur eine einzige Beratungsstelle in Bremen. Vielfach wird zu Recht der erste Ansprechpartner hautberufskranker Menschen, nämlich der Hautarzt, um Rat gefragt, der seinen Patienten mit seinem Wissen gerne zur Seite steht. Hier will die vorliegende Broschüre zusätzliche Hilfe bieten und an beruflichen Hautkrankheiten leidenden Patienten Orientierung geben. Der Gesetzgeber hat den an einer Berufskrankheit leidenden oder konkret Gefährdeten nämlich großzügige Hilfe mit allen geeigneten Mitteln zugesagt. In den vergangenen Jahrzehnten hat es bei der hautärztlichen Diagnostik und Therapie beruflicher Hautkrankheiten große Fortschritte gegeben, aber es wurde auch von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Fülle von Präventionsinstrumenten geschaffen, von ambulanten Hautschutzseminaren über individuelle Beratung in Hautschutzzentren bis hin zu maßgeschneiderten stationären Rehabilitationsmaßnahmen, mit denen das Entstehen einer Berufskrankheit Haut oft vermindert oder diese wesentlich gelindert werden kann. Es kommt für die Versicherten darauf an, diese Möglichkeiten zu ihrem eigenen Wohl zu kennen und zu nutzen. Möge diese Informationsbroschüre Ihnen die Navigation durch Hautarztverfahren und Feststellungsverfahren einer Berufskrankheit erleichtern! Ihr Hautarzt oder Ihre Hautärztin werden Sie gerne dabei begleiten. Prof. Dr. med. Peter Elsner Universitäts-Hautklinik Jena

Was ist die Berufsgenossenschaft? KEIN GRUND SICH GEDANKEN ZU MACHEN IN WELCHER BERUFSGENOSSENSCHAFT BIN ICH? DIE BERUFSKRANKHEITENLISTE 6

Was ist die Berufsgenossenschaft? KEIN GRUND SICH GEDANKEN ZU MACHEN IN WELCHER BERUFSGENOSSENSCHAFT BIN ICH? DIE BERUFSKRANKHEITENLISTE Ihr Hautarzt hat Ihnen gegenüber vielleicht schon einmal das Wort Berufsgenossenschaft (= BG) oder Gesetzliche Unfallversicherung erwähnt. Vielleicht meinte er, dass Ihre Hautkrankheit beruflich bedingt sei und Sie daher Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft haben könnten. Was sich dahinter verbirgt, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären. Wenn Sie Mitglied in einer Krankenkasse sind, zahlen Sie jeden Monat einen anteiligen Beitrag Ihrer Krankenversicherung. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist zusätzlich bei einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse unfallversichert. Wichtig: Auch wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, sind Sie gesetzlich unfallversichert! 1. KEIN GRUND SICH GEDANKEN Berufsgenossenschaft gemeldet ZU MACHEN sein sollte oder bisher noch keine Beiträge an diese abgeführt hat. Der Betrieb Ihres Arbeitgebers ist Übrigens, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse muss automatisch und kraft Gesetz Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Damit allein Ihr Arbeitgeber zahlen. Bei Ihrer sind auch Sie seit Beginn Ihres Be- Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung ist das anders. Hier müssen schäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Berufsgenossenschaft Ihrer Firma versichert. Sie sind den anderen Teil übernimmt in der Sie den halben Beitrag selbst zahlen, sogar auch dann versichert, wenn Regel Ihr Arbeitgeber. der Betrieb bisher noch bei keiner 2. IN WELCHER BERUFSGENOSSEN- SCHAFT BIN ICH? Bei welcher Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihr Arbeitgeber Mitglied ist, kommt auf die Branche, den Betrieb an. Es gibt eine Reihe gewerblicher und landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften. Für Einrichtungen des öffentlichen Dienstes gibt es die Unfallkassen des Bundes und der Länder. Sie können einfach feststellen, zu welcher Berufsgenossenschaft Ihre Firma gehört. In jedem Betrieb muss eigentlich ein Erste-Hilfe-Schränkchen vorhanden sein. Meist ist dort ein Hinweisschild mit Namen und Adresse der Berufsgenossenschaft zu finden. Schauen Sie doch einfach einmal nach! Sie müssen also nicht gleich zu Ihrem Chef gehen, um zu erfahren, in welcher Berufsgenossenschaft Ihre Firma ist. Sie können auch ein Mitglied des Betriebsrates fragen oder vielleicht auch eine Kollegin oder einen Kollegen, die schon einmal einen Arbeitsunfall oder einen sogenannten Wegeunfall (ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg) erlitten haben. Ihre Berufsgenossenschaft ist aber nicht nur für die Arbeits- und Wegeunfälle, sondern auch für eine 8

WAS IST DIE BERUFS GENOSSENSCHAFT? Berufskrankheit der Haut zuständig. Wieso? Eine Berufskrankheit ist doch kein Arbeitsunfall? Nun, das ist ganz einfach: Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Berufsgenossenschaften für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig sind. Weil die Unfälle das Erste waren, woran der Gesetzgeber gedacht hat, spricht man auch von der gesetzlichen Unfallversicherung. Manche Berufsgenossenschaften tragen sogar das Wort Unfallversicherung in ihrer offiziellen Bezeichnung: Gemeindeunfallversicherungsverband oder Unfallkasse. Bei diesen sind Angestellte und Arbeiter der Gemeinden, der Länder und des Bundes versichert. Aber auch Hausangestellte und Raum pflegerinnen in Privathaushalten sind bei diesen Unfallkassen versichert. 3. DIE BERUFSKRANKHEITENLISTE Weiter müssen Sie wissen: Rechtlich gesehen sind Berufskrankheiten nur Krankheiten, die in einer amtlichen Liste aufgeführt sind. Man nennt diese Liste die Berufskrankheitenliste. Die Berufskrankheit Haut hat die Nummer 5101 in dieser Liste bekommen. Daneben kann auch der helle Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. In den letzten Jahren war die Berufskrankheit Haut die häufigste Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaften und die Hautärzte tun alles, um diese Krankheit einzudämmen. Aber jeder muss auf seine Haut auch selbst achten. Das Tragen von Handschuhen, Eincremen der Haut bei Arbeitsbeginn, schonende Hautreinigung und gutes Abtrocknen während und nach der Arbeit sind ebenso wichtig wie generell die richtige Hautpflege. Wenn Sie es richtig machen, ist es oft möglich, eine schwere Berufserkrankung der Haut zu verhindern. Vielleicht haben Sie im Laufe der Zeit Hautveränderungen entwickelt, wie zum Beispiel ein Ekzem. Ekzeme sind Hautentzündungen oder Hautallergien, die in unterschiedlicher Art und Ausprägung vorkommen können. Es gibt verschiedene Ekzemarten, denn Ekzem ist nicht gleich Ekzem. Noch einmal zusammengefasst: Für alle Unfälle im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg und auch für Berufskrankheiten ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihres Arbeitgebers zuständig. Genauer gesagt: Zuständig ist die Berufs genossenschaft Ihres letzten Arbeitgebers, bei dem Sie eine hautgefährdende Tätigkeit verrichtet haben. Denken Sie daran, wenn Sie zum Beispiel gerade arbeitslos sind, dass auch dann die Berufsgenossenschaft Ihres letzten Arbeitgebers für Sie zuständig ist. 10

Die wichtigsten Ekzeme im Überblick DAS AKUT TOXISCHE EKZEM DAS KUMULATIV TOXISCHE EKZEM DAS ALLERGISCHE KONTAKTEKZEM DAS ATOPISCHE HANDEKZEM 12

Die wichtigsten Ekzeme im Überblick DAS AKUT TOXISCHE EKZEM DAS KUMULATIV TOXISCHE EKZEM DAS ALLERGISCHE KONTAKTEKZEM DAS ATOPISCHE HANDEKZEM 1. DAS AKUT TOXISCHE EKZEM Das akut toxische Ekzem kann sich bei der Arbeit mit ganz bestimmten Chemikalien, Laugen, Säuren oder Verdünnungen entwickeln. In erster Linie sind solche Personen betroffen, die mit diesen Stoffen ohne Schutz (Handschuhe) in Berührung kommen. Dabei entstehen Rötungen, Bläschen, die aufplatzen können, Krusten und Schuppen. Das akut toxische Ekzem entsteht schon kurze Zeit nach Einwirkung der gefährlichen Stoffe. Durch Schutzmaßnahmen wie Handschuhe lässt sich dieses Ekzem vermeiden. 2. DAS KUMULATIV TOXISCHE EKZEM Es gibt ein anderes Ekzem, das auftritt, wenn langdauernd im feuchten oder mit Handschuhen gearbeitet wird oder hautreizende Stoffe immer wieder auf die Haut gelangen. Dies kann dann zu einer Störung der Hautschutzbarriere führen. Solche hautreizenden Stoffe können Reinigungsmittel aller Art sein: Seifen, Shampoos, aber auch Kühlschmiermittel, Bohrmilch und vieles mehr. Häufig kommt dieses Ekzem bei Menschen vor, die viel mit Flüssigkeiten arbeiten, wie Frisöre, Krankenpfleger und Floristinnen und natürlich auch Personen in Reinigungsberufen. Diese Form des Ekzems nennt man auch kumulativ toxisches Ekzem, weil sich die schädigenden Einflüsse anhäufen (kumulieren). Anstelle kumulativ toxisches Ekzem werden auch die Begriffe degeneratives oder Abnutzungsekzem verwendet. 3. DAS ALLERGISCHE KONTAKTEKZEM Eine wichtige und große Gruppe der Ekzeme sind die so genannten allergischen Kontaktekzeme. Die Haut ist überempfindlich geworden ge genüber einem bestimmten Stoff oder mehreren Stoffen (Allergenen). Immer wenn die Haut nun mit diesen Allergenen in Berührung kommt, reagiert sie mit einem Ekzem. Bekannt ist zum Beispiel das Modeschmuckekzem, das durch Nickel hervorgerufen wird. Das Modeschmuckekzem ist meist außerberuflich erworben. Beim allergischen Kontaktekzem wird Ihr Hautarzt zunächst versuchen, den auslösenden Stoff herauszufinden. Ist dieser einmal ermittelt, sollten Sie ihn möglichst von nun an meiden. Leider ist das nicht immer so einfach möglich, aber Sie sollten versuchen, den Kontakt mit dem ermittelten Stoff zumindest weitestgehend einzuschränken. Dazu sollten Sie auch den Ratschlägen Ihres Hautarztes dringend Folge leisten und zum Beispiel unbedingt Schutzhandschuhe tragen, die einen Innenhandschuh aus Baumwolle haben, sofern Sie nicht an drehenden Maschinen arbeiten. 14

DIE WICHTIGSTEN EKZEME IM ÜBERBLICK 4. DAS ATOPISCHE HANDEKZEM Das häufigste Ekzem, dass sich an den Händen entwickelt, ist das atopische Handekzem. Viele der betroffenen Patienten hatten schon in der Kindheit Hauterscheinungen, unter anderem an den Händen, aber auch ein Beugeekzem oder Milchschorf. Häufig haben sie und auch Familienangehörige Heuschnupfen und/oder allergisches Asthma. Die Haut dieser Menschen ist meist sehr trocken und empfindlich. Leider arbeiten gerade diese Menschen oft in Berufen, die für ihre Haut nicht günstig sind, wie dem Frisörberuf oder der Krankenpflege. Der Name oder endogenem Ekzem. Das atopische Ekzem tritt heute immer häufiger auf. Woran das liegt, ist nicht ganz klar. Inwieweit auch Umweltfaktoren eine Rolle spielen, wird diskutiert. Wie ist das, werden Sie mit Recht fragen, wenn ein Patient schon die Anlage zu einer Hauterkrankung geerbt hat? Und manchmal hatte sogar ein Arzt von diesem oder jenem Beruf abgeraten. Trotzdem haben Sie vielleicht diesen Beruf ergriffen. Ist die Berufsgenossenschaft auch dann für diese Versicherten zuständig? Oder gibt es wie bei Privatversicherungen einen Ausschluss bei Vorerkrankungen? i ANTWORT: Einen Ausschluss gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Auch wenn der Patient unvernünftigerweise einen Beruf ergriffen hat, der nicht so gut für ihn geeignet ist, tritt bei einer späteren Berufskrankheit die Berufsgenossenschaft für ihn ein. 16 des Krankheitsbildes Atopie kommt aus dem Griechischen und bedeutet in diesem Zusammenhang die Neigung zu allergischen Reak tionen. Fachleute sprechen oft auch von atopischer Dermatitis, Neurodermitis

Diagnose: Berufskrankheit Haut BERUFSSPEZIFISCHE ALLERGENE DER HAUTARZTBERICHT: DAS BESONDERE PRÄVENTIONS- VERFAHREN BEI BERUFLICHEN HAUTKRANKHEITEN DIE MELDUNG DER BERUFSKRANKHEIT VERHALTEN DES ARBEITGEBERS 18

Diagnose: Berufskrankheit Haut BERUFSSPEZIFISCHE ALLERGENE DER HAUTARZTBERICHT: DAS BESONDERE PRÄVENTIONS- VERFAHREN BEI BERUFLICHEN HAUTKRANKHEITEN DIE MELDUNG DER BERUFSKRANKHEIT VERHALTEN DES ARBEITGEBERS 1. BERUFSSPEZIFISCHE ALLERGENE Nicht jedes Handekzem ist eine Berufskrankheit. Auch wenn Sie selbst Ihren Beruf für Ihre Hautkrankheit verantwortlich machen, so muss das nicht unbedingt so sein. Aus medizinischer Sicht, nach wissenschaflichen Erkenntnissen, muss Ihre Erkrankung durch den Beruf hervorgerufen oder wesentlich verschlimmert worden sein, zum Beispiel durch ein Allergen, das im 20 Beruf vorkommt. In jedem Beruf gibt es nämlich berufsspezifische Allergene. Berufsspezifische Allergene sind solche Stoffe, die typischerweise in diesem Beruf vorkommen und mit denen der Versicherte tatsächlich Kontakt hat. So enthalten zum Beispiel Haarfärbe- oder Dauerwellenmittel Stoffe, die bei Frisören sehr häufig eine Allergie auslösen können. Und eine zweite Bedingung fordert der Gesetzgeber für die Anerkennung der Berufskrankheit Haut: Die Krankheit muss zur Aufgabe aller schädigenden Tätigkeiten gezwungen haben. Das heißt, trotz aller Schutz- und Präventionsmaßnahmen ist die Krankheit nicht besser geworden. 2. DER HAUTARZTBERICHT: DAS BESONDERE PRÄVENTIONS- VERFAHREN BEI BERUFLICHEN HAUTKRANKHEITEN Damit es nicht erst so weit kommt, dass Sie wegen einer beruflichen Hautkrankheit Ihren Beruf aufgeben müssen, haben die gesetz lichen Unfallversicherungen mit der Ärzteschaft vereinbart, dass schon bei den ersten Anzeichen für die ACHTUNG: Entstehung einer Berufskrankheit der Haut der Patient einem Hautarzt vorzustellen ist. Dieser erstellt den Hautarztbericht. In diesem teilt der Hautarzt der Unfallversicherung mit, welche Krankheitserscheinungen vorliegen, was die wahrscheinliche Ursache ist, welche Therapie er durchführen will und welche Präventionsmaßnahmen die Unfallversicherung durchführen sollte. Ihr Hautarzt kann und wird diesen Bericht nur erstatten, wenn Sie ihm zustimmen. Ohne Ihre Unterschrift darf er nicht tätig werden. Sie sollten diese Möglichkeit aber nutzen, denn mit Unterstützung der Unfallversicherung können Sie mit allen geeigneten Mitteln und damit besser behandelt und geschützt werden, als dies zu Lasten der Krankenversicherung möglich wäre. Vielleicht haben Sie Bedenken, dass Ihr Betrieb von Ihrer Hauterkrankung erfährt? Dann können Sie in Ihrer Zustimmungs erklärung festlegen, dass nur die Unfallversicherung, aber nicht Ihr Arbeitgeber informiert wird. i

DIAGNOSE: BERUFSKRANKHEIT HAUT 3. DIE MELDUNG EINER BERUFS- KRANKHEIT Wenn Ihre Hautkrankheit schon schwer und/oder wiederholt rückfällig ist und zur Aufgabe Ihrer Tätigkeit zwingen sollte, ist Ihr Hautarzt gesetzlich verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige zu erstellen. Dadurch will der Gesetzgeber weiteren Schaden von Ihnen abwenden; gleichzeitig sind Sie in besonderer Weise durch Leistungen der Unfallversicherung abgesichert. Ihr Hautarzt wird diese Meldung selbstverständlich nicht hinter Ihrem Rücken machen, sondern mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Bitte erschrecken Sie nicht, wenn Ihr Arzt Ihnen das sagt und rea gieren Sie nicht unüberlegt. Gedanken wie wenn es die Berufsgenossenschaft erfährt, dann erfährt es auch mein Chef und dann komme ich in Schwierigkeiten sind eine normale Reaktion, aber Sie sollten zunächst in Ruhe nachdenken. Oft weiß man im Betrieb schon viel früher, als Sie annehmen, von der Hauterkrankung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. 4. VERHALTEN DES ARBEITGEBERS Leider reagieren manche Arbeitgeber auf eine Berufskrankheitenanfrage der Berufsgenossenschaft mehr oder weniger verärgert. Manche sehen Schwierigkeiten wegen zu erwartender Arbeitsunfähigkeit oder rechnen mit höheren Betriebsausgaben für Lohnfortzahlungen oder für Hautschutzmaßnahmen im Betrieb. Manche Betriebsinhaber befürchten, dass sie durch einen Berufskrankheitenfall in ihrem Betrieb künftig höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen müssen. Das kann zwar ausnahmsweise einmal sein, wenn der Betrieb schon durch andere Arbeits unfälle und Berufskrankheiten stark belastet ist, ist aber nicht die Regel. Am besten ist es daher, es überhaupt nicht so weit kommen zu lassen, und die hervorragenden Präventionsmöglichkeiten des für Sie völlig kostenlosen Hautarztverfahrens zu nutzen. Dies sind die freie Heilmittelversorgung ohne Zuzahlung, ggf. die Bereitstellung von geeigneten Handschuhen und Hautschutzmitteln, ambulante Seminare und bei Notwendigkeit auch ein stationäres Heilverfahren in einer spezialisierten Klinik zu Lasten der Unfallversicherung. Betriebe, in denen das Hautarztverfahren intensiv genutzt wird, wie das Frisörhandwerk, können ihre hauterkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meist im Beruf halten und zahlen daher wesentlich geringere Unfallversicherungsbeiträge. 22

Es geht um Ihre Gesundheit WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN BEIM HAUTARZTVERFAHREN FRAGEN AN SIE UND DEN HAUTARZT WAS PASSIERT, WENN DIE PRÄVENTIONS MASSNAHMEN SCHEITERN? UMSCHULUNG UND KOSTEN 24

Es geht um Ihre Gesundheit WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN BEIM HAUTARZTVERFAHREN FRAGEN AN SIE UND DEN HAUTARZT WAS PASSIERT, WENN DIE PRÄVENTIONS MASSNAHMEN SCHEITERN? UMSCHULUNG UND KOSTEN 1. WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN BEIM HAUTARZTVERFAHREN Spätestens mit der Erstattung des Hautarztberichtes an Ihre Unfallversicherung müssen Sie sich fragen, ob und wie Sie in Zukunft Ihre bisherige Berufstätigkeit weiter ausüben können. Eventuell ist dies wegen Ihrer Hauterkrankung gar nicht mehr möglich, weil sich Ihr Hautleiden weiter verschlimmern würde. Die entscheidende Frage, die Sie jetzt bewegen muss, ist die Frage nach Ihrer Gesundheit und Ihrem Arbeitsplatz. Sie sollten sich daher Folgendes überlegen und den Rat Ihres Hautarztes suchen. 2. FRAGEN AN SIE UND DEN HAUTARZT Welche Einflüsse Ihrer Umwelt wirken sich nachteilig auf Ihr Hautleiden aus? Welche Einflüsse Ihres Arbeitsplatzes spielen eine Rolle? Können Sie vielleicht einen oder mehrere Stoffe benennen, von denen Sie vermuten, dass sie Ihr Hautleiden auslösen oder verschlimmern? Wenn Sie das noch nicht genau wissen, so sollte das möglichst schnell geklärt werden durch Einschaltung der Berufsgenossenschaft (die verfügt über einen Präventionsdienst ) oder indem Sie zum Betriebsarzt gehen, der sich mit Ihrem Hautarzt in Verbindung setzen sollte. Gibt es Möglichkeiten, die hautschädigenden Einflüsse am jetzigen Arbeitsplatz auszuschalten durch innerbetriebliche Maßnahmen? Wäre eine innerbetriebliche Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz möglich (z. B. Wechsel der Verkäuferin aus der Fleischabteilung in einen trockenen Verkaufsbereich)? Könnte man an Ihrem Arbeitsplatz selbst etwas verbessern oder ändern (z. B. Austausch eines Kühlschmiermittels)? Könnten Sie bestimmte Arbeitsverrichtungen meiden? Könnten Sie bei hautschädlichen Tätigkeiten spezielle Handschuhe tragen? Regelmäßig und sorgfältig zu Arbeitsbeginn und nach jedem Händewaschen aufgetragene Hautschutzpräparate, schonende Hautreinigung und intensive Hautpflege nach der Arbeit und zu Hause können helfen, dass Ihre Hauterkrankung sich nicht noch weiter verschlimmert, sondern sich sogar bestenfalls zurückbildet. 3. WAS PASSIERT, WENN DIE PRÄVENTIONSMASSNAHMEN SCHEITERN? Mit den heutigen modernen Möglichkeiten der Prävention beruflicher Hautkrankheiten kann in den meisten Fällen der Zwang zur Tätigkeitsaufgabe vermieden werden. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hautarzt so früh wie möglich aufsuchen, dass die Unfallversicherung frühestmöglich informiert und tätig wird, und dass Sie immer, wenn sich eine Verschlechterung oder ein Rückfall Ihrer Hautkrankheit zeigt, Ihren Hautarzt informieren. Trotzdem kann es Situationen geben, in denen es nicht möglich ist, die Hautgefährdung im bisherigen Beruf auszuschalten. Dann wird nur ein Wechsel des Berufs der letzte Ausweg sein. Letzteres bedeutet eine Umschulung, also nochmals die Schulbank drücken und einen neuen Beruf erlernen. 26

ES GEHT UM IHRE GESUNDHEIT 4. UMSCHULUNG UND KOSTEN Eine Umschulung kostet möglicherweise viel Geld. Kosten entstehen natürlich auch schon durch die Behandlung Ihrer Erkrankung. Deshalb brauchen Sie einen Kostenträger, der die finanziellen Belastungen und Auswirkungen Ihrer Erkrankung übernimmt. Das ist die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse Ihres letzten Arbeitgebers, bei dem Sie hautgefährdend beschäftigt waren. Aber um welche Kosten geht es eigentlich genau? Zunächst geht es um die Kosten für die ärztliche Behandlung Ihrer Hautkrankheit. Wenn Sie schon eine schwere oder wiederholt rückfällige Berufser krankung haben, die zur Aufgabe der bis herigen Tätigkeit zwingt, dann muss die Berufsgenossenschaft nach 9 des 7. Sozialgesetzbuches (SGB VII) die Behandlungskosten übernehmen. Das muss sie aber auch bei leichteren Fällen nach 3 BeKV (Berufskrankheitenverordnung). Werden Sie zunächst auf Krankenschein von Ihrem Hautarzt behandelt und stellt sich später heraus, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, so wird die Krankenkasse von der Berufsgenossenschaft Ersatz für die Heilkosten verlangen. Vor allem aber sollten Sie Folgendes wissen: Sobald die Berufsgenossen schaft eine Kostenübernahme gegenüber Ihrem Hautarzt erklärt hat, ist er bei der Auswahl seiner Behandlungsmethoden und bei der Verschreibung viel freier. Er kann Hautschutzpräparate verordnen (z. B. Basis-Cremes und Salben) oder wirkstoffh altige Arzneimittel (wie z. B. die zur Ekzembehandlung bewährten Gluko kortikoide). Sie können alles, was notwendig und gut wirksam ist, auf Rezept erhalten. Beim BG-Rezept (BG = Berufsgenossen schaft) brauchen Sie auch keine Rezeptgebühr zu bezahlen. Auch die Kosten für besondere Hautschutz- und Hautreinigungsmittel, die wegen Ihrer Erkrankung erforderlich sind, und die wegen Ihrer Berufstätigkeit vor allen Dingen auch vor, während und nach der Arbeit regelmäßig angewendet werden sollten entsprechend hautärztlicher Empfehlung übernimmt die Berufsgenossenschaft. Werden Sie wegen Ihrer Berufskrankheit krank geschrieben, so zahlt über Ihre Krankenkasse die Berufsgenossenschaft (nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) das Krankengeld. Jetzt heißt es Verletztengeld. Müssen Sie den Arbeitsplatz wechseln und erleiden Sie dadurch einen Minderverdienst, so wird er Ihnen fünf Jahre lang von der Berufsgenossenschaft in gewissem Umfang erstattet. Wenn Sie umgeschult werden müssen, er halten Sie während dieser Maßnahme ein Übergangsgeld. Die Kosten für Kurse, für Unter bringung in einem Berufsförderungswerk und der gleichen trägt Ihr Rehabilitationsträger, die Berufsgenossenschaft. Wenn Sie wegen Ihrer Hauterkrankung die berufliche hautgefährdende Tätigkeit aufgeben müssen, können Sie unter bestimmten Vor aussetzungen sogar eine Rente von der Unfallversicherung erhalten. Die Hauterkrankung muss dafür in der Regel eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent verursachen (bei selbständigen Landwirten: 30 Prozent). 28

EIN GUTER RAT ZUM SCHLUSS Mit Mut und etwas Geduld werden Sie es schaffen! Eine Umschulung braucht jedoch Zeit, ebenso wie das Feststellungsverfahren von der Berufsgenossenschaft zur Rentenfestlegung, welches dann durchgeführt werden muss. Hierzu werden von der Berufsgenossenschaft eine Reihe von Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber, von Ihren behandelnden Ärzten, von der Krankenkasse und vielen anderen beigezogen. Sie werden in diesem Fall begutachtet, eventuell auch erneut getestet. Der staatliche Gewerbearzt muss die gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme abgeben. Sie werden vermutlich mehrere Termine wahrnehmen müssen. Dazu gehört zum Beispiel auch ein psychologischer Test, bevor Sie wegen einer Umschulung oder einer anderen beruflichen Eingliederungsmaßnahme einen Bescheid erhalten. Und vergessen Sie dabei nicht: Es geht um Ihre Gesundheit. RENTE DER UNFALLVERSICHERUNG/ BERUFSGENOSSENSCHAFT In der Regel erreichen die berufsbedingten Hauterkrankungen eine Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von höchstens 20 bis 30 Prozent. Oft liegt die MdE aber unter 20 Prozent, so dass keine Zahlung erfolgt. Es kann sich aber dann der Rentenanspruch mit dem einer anderen Berufskrankheit oder eines Unfalls addieren. Wird eine MdE von 20 Prozent erreicht, so errechnet sich die Monatsrente wie folgt: Bruttojahresverdienst x 2 / 3 = Jahres vollrente: 12 = Monatsvollrente x 20 % = monatliche Teilrente. Diese Rente wird unabhängig davon gewährt, ob der Versicherte wegen der Hauterkrankung einen Minderverdienst hat oder nicht. 30

Glossar AKUT Plötzlich auftretend, bei Erkrankungen meist heftig und mit kurzandauerndem Verlauf. Im Gegensatz zu chronischen Verlaufsformen. ALLERGENE Normalerweise harmlose Stoffe der Umwelt, körperfremde Substanzen, die eine Allergie hervorrufen. Das Immunsystem reagiert durch besondere Überempfindlichkeit mit einer starken Abwehr und Krankheitserscheinungen. ALLERGIE Durch körperfremde Substanzen ausgelöste überschiessende Reaktionen des Immunsystems. Überschießend deshalb, weil das körpereigene Immunsystem mit einer krankhaften Veränderung auf Fremdstoffe (z. B. Flüssigkeiten, Staub) reagiert, die im Normalfall keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. ATOPISCH Bei einer atopischen Erkrankung reagiert der Körper ähnlich wie bei einer Allergie. Dazu gehören neben dem atopischen Ekzem (auch Neurodermitis oder endogenes Ekzem genannt) auch allergisches Asthma und Heuschnupfen. In diesem Zusammenhang spielen bestimmte Immunzellen die T-Zellen eine zentrale Rolle. Sie sind bei Atopikern offenbar übereifrig und produzieren zu große Mengen von Botenstoffen, die das Immunsystem in Alarm versetzen. Daraufhin wird eine Antikörperreaktion hervorgerufen. BERUFSKRANKHEITEN Eine in der amtlichen Berufskrankheitenliste aufgeführte, durch berufliche Einflüsse ausgelöste Erkrankung. Die häufigste gemeldete Berufskrankheit ist die Berufskrankheit der Haut, die schwer und/oder wiederholt rückfällig ist und zur Aufgabe der schädigenden Tätigkeit zwingt. DEGENERATIV Entartet, aus der Art geschlagen (z. B. durch äußere Einflüsse oder durch eine Krankheit bedingte Verschlechterung von Körperfunktionen). DERMATITIS Akute, entzündliche Erkrankung der Haut (mit Rötung, Schwellung, Bläschenbildung, Nässen, Krusten). Entweder toxisch (also durch hautreizende, -schädigende Stoffe) oder allergisch bedingt. EKZEM Nicht ansteckende, vielgestaltige und oft juckende Entzündung der Haut, die mit Rötung, Schuppung, Juckreiz und Nässen einhergeht. Häufig gleichbedeutend mit Dermatitis gebraucht. ENDOGEN Von innen kommend, im Körperinneren entstehend (z.b. von Stoffen oder Krankheiten). GLUKOKORTIKOIDE Synthetisch hergestellte Arzneimittel zur Behandlung entzündlicher Hautkrankheiten; vom körpereigenen Kortison abgeleitet. 32

GLOSSAR HAUTARZTVERFAHREN Ein besonderes Präventionsverfahren zur Vorbeugung von Berufskrankheiten der Haut. Schon bei der Möglichkeit der Entstehung einer Berufskrankheit der Haut muss jeder Arzt den Patienten einem Hautarzt vorstellen. Dieser untersucht den Versicherten und erstattet den Hautarztbericht, damit die Unfallversicherung unverzüglich Präventionsmassnahmen einleiten kann. HAUTSCHUTZ Hautschutz ist der Schutz der Haut durch spezielle wirksamkeitsgeprüfte Hautschutzpräparate am Arbeitsplatz, aber auch im Haushalt. Hautschutzmittel können Handschuhe nicht ersetzen. In vielen Betrieben gibt es Hautschutzpläne, die eingehalten werden sollten. REHABILITATION Maßnahmen zur Wiederherstellung und Eingliederung bei schweren gesundheitlichen Störungen. TOXISCH Giftig UMWELTFAKTOREN Äußere Einflüsse, die auf die Haut einwirken. So z. B. auch berufsbedingte Stoffe oder Materialien, mit denen die Haut in Berührung kommen kann. KUMULATIV In der Wirkung zunehmend (z. B. die Zunahme der Wirkung eines Arzneimittels bei ständiger Verabreichung). NEURODERMITIS (Auch: atopisches Ekzem, atopische Dermatitis oder endogenes Ekzem) Ekzemartige, stark juckende Hauterkrankung; Ursachen dafür können unter anderem Allergieneigung und psychische Einflüsse sein. 34