Offenlegungsbericht. nach ART. 435 bis 455 CRR der Volksbank eg, Konstanz 31.12.2014



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(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

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Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Offenlegungsbericht 2013

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r a g

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum Z 3:

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/ Juli 2014

Quantitatives Risikomanagement

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

126 AktG (Anträge von Aktionären)

O F F E N L E G U N G S B E R I C H T gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) per

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Transkript:

Offenlegungsbericht nach ART. 435 bis 455 CRR der Volksbank eg, Konstanz 31.12.2014 1

Inhaltsverzeichnis* Seite 1 Präambel 3 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 3 Eigenmittel (Art. 437) 5 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 6 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 7 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 10 7 Marktrisiko (Art. 445) 10 8 Operationelles Risiko (Art. 446) 11 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 11 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 11 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 12 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 12 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 14 Anhang 15 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente 15 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 17 * Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. 2

1 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unser Risikosystem ist bestimmt durch die festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie, welche das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen unserer Geschäftspolitik widerspiegelt. Die Unternehmensziele, die Rahmenbedingungen für das geschäftliche Handeln und die geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind darin beschrieben. Unsere Risikostrategie ist dabei konsistent zur Geschäftsstrategie. Sie umfasst die Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten, wobei Risiken nur eingegangen werden, um gezielt Erträge zu realisieren. D.h. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Nicht strategiekonforme Risiken werden soweit möglich durch risikobegrenzende Maßnahmen auf andere Marktteilnehmer übertragen. Risikokonzentrationen werden durch den Einsatz quantitativer Instrumente oder qualitativer Risikoanalysen begrenzt. Steuerung von Ertragskonzentrationen, um den Erfolg unserer Bank aus einer breiten Basis von Ertragsquellen zu erwirtschaften. Umsetzung einer adäquaten Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Regelkonforme Abbildung unserer Produkte und Dienstleistungen (Stichwort Compliance- Kultur). Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis unserer Risikotragfähigkeit, die sowohl barwertig als auch periodisch berechnet wird. Diese ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven nach 340f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das barwertige Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf die verschiedenen Risiken unter Risiko- und Renditegesichtspunkten. Dabei werden für Adressausfall-, Marktpreis-, Vertriebsrisiken und operationelle Risiken Limite vergeben, wobei der Schwerpunkt auf den Adressausfall- und den Marktpreisrisiken liegt. 3

Ungeachtet unserer Zugehörigkeit zum genossenschaftlichen FinanzVerbund und der dort vorzufindenden Liquiditätsausgleichsfunktion der Zentralbank stufen wir das Liquiditätsrisiko, auch unter aufsichtsrechtlichen Aspekten, ebenfalls als wesentlich ein. Aufgrund der Eigenart kann es jedoch nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden, wodurch auch kein Limit vergeben wird. Die Abdeckung innerhalb des Risikotragfähigkeitskalküls erfolgt über einen oben erwähnten Abzugsposten. Zudem ist es im Risikosteuerungs- und -controllingprozess angemessen berücksichtigt. Die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen sind als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, werden mögliche unterjährige Veränderungen der Risikodeckungsmasse innerhalb der Risiken berücksichtigt. Für die Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet. Auf Basis eines Managementinformationssystems werden die Informationen komprimiert und adressatengerecht weitergeleitet. Dies erfolgt entweder im Rahmen der regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Per 31.12.2014 betrug das barwertige Gesamtbank-Risikolimit 44 Mio., die Auslastung lag insbesondere dank positiver Risikoergebnisse auf sehr niedrigem Niveau (6,88%). Neben dem Leitungsmandat beim offenlegungspflichtigen Institut bekleiden die Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- bzw. Aufsichtsratsmandate. Die Aufsichtsratsmitglieder üben zu den Aufsichtsratsmandaten beim offenlegungspflichtigen Institut zwei Leitungsmandate und keine weiteren Aufsichtsmandate aus. Die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands tragen die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt. Für den Aufsichtsrat relevante Kreditentscheidungen können auch durch den Risikoausschuss vorgenommen werden. Dieser tagte zusätzlich zu den Regelsitzungen des Gesamtgremiums einmal. Der gesamte Aufsichtsrat wurde in der darauffolgenden Sitzung unterrichtet. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem 4

Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattung. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. 3 Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: * werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt 5

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 6

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Die Steuerung der Adressrisiken wird nach unseren Grundsätzen und Leitlinien der Kreditpolitik durchgeführt. Für Rechnungslegungszwecke werden Risikopositionen/Forderungen als notleidend definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: 7

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge: Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/ Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: 8

Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Entwicklung der Risikovorsorge: Risikopositionsklasse nach Standardansatz: Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnung Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: 9

6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.h.v. insgesamt 538 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. 7 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: 10

8 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen innerhalb und außerhalb des Verbundes wurden nicht veräußert. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 3.561 TEUR. 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden wenn erforderlich getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus monatlich sowohl barwertig wie periodisch gemessen und gesteuert. Barwertig legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit es keine Eigenanlagen in Fonds sind. Diese werden im Strategischen Fondsbuch zusammengefasst und getrennt gesteuert. Auch Eigenkapitalbestandteile werden einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer werden gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer unter Berücksichtigung der anzunehmenden Kapitalbindungsdauer insbesondere bei Einlagen. 11

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten (BP) bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste nur beim Szenario steigender Zinssätze zu erwarten. Gewinne beim Szenario fallend: Für die periodische Steuerung wurden weitere wesentliche Schlüsselannahmen definiert: Alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen werden zusammengefasst. Die Zinsbindungsannahmen werden wie oben beschrieben verwendet. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen wenden wir die Szenariotechnik an. Ein nachhaltiges GuV-Ergebnis soll garantiert werden. 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der 12

Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Besicherung ohne Sicherheitsleistung: o Bürgschaften und Garantien, Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten): o Bareinlagen in unserem Haus, o Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten, o Einlagenzertifikate unseres Hauses, o an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: 13

13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte des berichtenden Instituts: Belastete Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten: Die Asset-Encumbrance-Quote beträgt 7 %. 14

Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) k.a. = keine Angabe 15

Nachrangige Verbindlichkeiten zzgl. Zusammenfassung k.a. = keine Angabe 16

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 17

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* maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag 22