ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde. Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de



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Transkript:

ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de

ImmVermV-E 4 Geichsteung anderer Berufsquaifikationen Abs. 1 Nachweis der erforderichen Sachkunde: Abschusszeugnis (+ Voräufer Nachfoger) Immobiienkaufmann frau, Bank- oder Sparkassenkaufmann frau, Kaufmann frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung (Abschussprüfung auf Grundage der bis zum 31. Jui 2014 getenden Verordnung) oder Kaufmann frau für Versicherungen und Finanzen Wahquaifikationseinheit private Immobiienfinanzierung und Versicherungen (Abschussprüfung auf Grundage der ab dem 1. August 2014 getenden Fassung der Verordnung)

ImmVermV-E 4 Geichsteung anderer Berufsquaifikationen Abs. 1 Nachweis der erforderichen Sachkunde: Abschusszeugnis (+ Voräufer Nachfoger) Immobiienfachwirt in (IHK), Bankfachwirt in (IHK), Fachwirt in für Finanzberatung (IHK) oder Fachwirt in für Versicherungen und Finanzen (IHK); Abschusszeugnis as geprüfter Fachberater in für Finanzdiensteistungen (IHK), wenn zusätzich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiiardarehensvermittung voriegt

ImmVermV-E 4 Geichsteung anderer Berufsquaifikationen Abs. 1 Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftiches Studium an einer Hochschue oder Berufsakademie erfogreich abschießt, wird as Nachweis anerkannt, wenn die erforderiche Sachkunde beim Antragsteer voriegt. Dies setzt in der Rege voraus, dass zusätzich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiiardarehensvermittung nachgewiesen wird.

ImmVermV-E 5 Anerkennung von ausändischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederassungsfreiheit Unterscheiden sich die nach 13c der Gewerbeordnung vorgeegten Nachweise hinsichtich der zugrunde iegenden Sachgebiete wesentich von den Anforderungen der 1 und 3 und geichen die von der den Antrag steenden Person im Rahmen ihrer Berufspraxis erworbenen Kenntnisse diesen wesentichen Unterschied nicht aus, so ist die Eraubnis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit von der erfogreichen Teinahme an einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Sachkundeprüfung (spezifische Sachkundeprüfung) abhängig.

ImmVermV-E 1 Sachkundeprüfung (1) Durch die Sachkundeprüfung nach 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erbringt der Prüfing den Nachweis, über die zur Ausübung der in 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten erforderichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen. (2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere fogende Sachgebiete: 1. Kundenberatung: a) Ersteung von Kundenprofien, Bedarfsermittung, b) Lösungsmögichkeiten, c) Produktdarsteung und information 2. fachiche Kenntnisse auf fogenden Gebieten insbesondere in Bezug auf rechtiche Grundagen und steueriche Behandungen: a) Kenntnisse für Immobiiardarehensvermittung und beratung, rechtiche Grundagen b) Finanzierung und Kreditprodukte

ImmVermV-E 3 Sachkundeprüfung Schriftiche Prüfung Antwort-Wah-Verfahren ( Mutipe Choice ) am PC Kenntnisse für Immobiiardarehensvermittung und beratung, rechtiche Grundagen Finanzierung und Kreditprodukte Praktische Prüfung Simuation eines Kundenberatungsgesprächs auf Grundage eines Fabeispies Roenspie: ein Prüfer spiet den Kunden Zie: Beratungskompetenz des Prüfings prüfen Vorbereitung: 15 Min. Prüfungsgespräch: 20 Min.

ImmVermV-E 3 Schriftiche Prüfung 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 Kenntnisse für Immobiiardarehensvermittung und beratung Agemeine rechtiche Grundagen Rechtiche Grundagen des Immobiienerwerbs Aufbau und Funktionsweise von Grundbüchern Rechtiche Grundagen der Immobiiardarehensvermittung und - beratung Vermitter- und Beraterrecht Wettbewerbsrecht Datenschutz Zuständigkeiten der Aufsicht Europäischer Binnenmarkt: Diensteistungs- und Niederassungsfreiheit Finanzwirtschaftiche und wirtschaftiche Grundagen Steueriche Aspekte des Immobiienerwerbs

ImmVermV-E 3 Schriftiche Prüfung 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 Finanzierung und Kreditprodukte Finanzierungsanässe Kreditprodukte Finanzierungsbedarf und bestandteie Konditionsvergeich Zinsrechnung Finanzierungsangebot Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditsicherung Beeihungsprüfung/Bewertung von Sicherheiten Koppeungsgeschäfte/Nebeneistungen Risiken der Finanzierung Beendigung des Kreditvertrags

Ihre Expertise ist gefragt Haben Sie Interesse an der ehrenamtichen Tätigkeit as Prüferin oder Prüfer für die Sachkundeprüfung? Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de