Stadt Kenzingen, Freiwillige Feuerwehr. Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Feuerwehr Einsatz- und Übungsdienst. zuletzt bearbeitet: 06.01.



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Transkript:

Dokumentennummer: GBU_2014-001 Organisation Abteilungen Beurteilter Arbeitsplatz / Arbeitsmittel Datum der Gefährdungsbeurteilung Beteiligte Personen Stadt Kenzingen, Freiwillige Feuerwehr Kenzingen, Nordweil, Bombach, Hecklingen Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Feuerwehr Einsatz- und Übungsdienst zuletzt bearbeitet: 06.01.2015 Michael Meier nächste Revision: 01/2016 Arbeitsmittel bezogene Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich bezogene Gefährdungsbeurteilung Beschreibung: - Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebnahme DIN-Stromerzeuger (DIN14685) - Betrieb von Kabelrollern und Verlängerungsleitungen - Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln - Abschließende Prüfungen - Nutzung von fremden Energiequellen - Einspeisung in ortsfeste Anlagen Verantwortlicher für den Bereich/ die Bereiche (Name, Funktion): Freigabevermerk: Datum: Geprüft und freigegeben (Unterschrift) : Verantwortlicher Unterschrift GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 1 von 21

Inhaltsverzeichnis Vorwort und Strukturierung 4 Gefährdungsanalyse und -beurteilung 5 a) Energieversorgung durch DIN-Stromerzeuger (DIN 14685) 5 Eingrenzung der Analyse und Bewertung 5 Mögliche Gefahren 5 Maßnahmen 5 b) Energieversorgung durch Netz des Energieversorgers (TN-S Netz) 7 Eingrenzung der Analyse und Bewertung 7 Mögliche Gefahren 7 Maßnahmen 7 c) Energieversorgung durch sonstige Energiequelle 9 Beispiele sonstige Energiequellen 9 Eingrenzung der Analyse und Bewertung 9 Mögliche Gefahren 9 Maßnahmen 9 d) Einspeisung in ortsfeste Anlagen mit DIN-Stromerzeuger (DIN14685) 10 Mögliche Gefahren 10 Maßnahmen 10 e) Kabelroller und Verlängerungen (DIN 14 680) 12 Eingrenzung der Analyse und Bewertung 12 Mögliche Gefahren 12 Maßnahmen 12 f) Handgeführte Betriebsmittel 14 Eingrenzung der Analyse und Bewertung 14 Mögliche Gefahren 14 Maßnahmen 14 Prüfungen 16 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel 16 Prüfung Stromerzeuger 16 Allgemeines und Erläuterungen 16 Quellen 17 Mitwirkende Vorschriften 17 Weiterführende Literatur 17 Beratende Stellen 18 Bild-Ergänzungen zu Normen 19 GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 2 von 21

Hinweis zur Vervielfältigung 21 Revisionen 21 GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 3 von 21

Vorwort und Strukturierung Elektrische Betriebsmittel im Feuerwehrdienst sind seit Jahren Standard und, sofern bei der Beschaffung alles richtig gemacht wurde, auch nach einer entsprechenden Norm für den Feuerwehrdienst tauglich und entsprechend ausgeführt. Durch einen tödlichen Unfall im Jahre 2009 und auch der zunehmenden Unwettereinsätze ist hier jedoch Handlungsbedarf entstanden, um den Feuerwehrkameraden eine eindeutige und sichere Handlungsanweisung (Betriebsanweisung) an die Hand zu geben und organisatorische Mängel im Vorfeld zu beseitigen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und die Landesfeuerwehrschule Baden- Württemberg haben beide Handreichungen zu diesem Thema veröffentlicht, auch wenn sich diese überwiegend auf den Bereich PRCD-S beschränkten. Dies und einige intensive Gespräche mit Elektrofachkräften sowie mit Hr. Melioumis von der LFS und Hr. Truckenmüller von der UKBW gaben Anlass zu eindeutigen Regelung dieses Themas für die Feuerwehr Kenzingen. Die im Folgenden als Betriebsmittel bezeichnete Ausrüstung der Feuerwehr betrachtet nicht nur die Nutzung von Wassersaugern und Tauchpumpen, auch der Einsatz von Beleuchtungsgeräten, Sägen und Bohrmaschinen und jedes weitere Gerät mit einer Betriebsspannung 50V AC zählen hierzu. I.d.R. sind diese durch die Kontaktierung mittels Schuko- oder Drehstromstecker zu erkennen. Nachfolgend werden drei verschiedene Energiequellen betrachtet, welche für den Feuerwehreinsatz denkbar sind: a) Energieversorgung durch DIN-Stromerzeuger (Eigentum Feuerwehr Kenzingen) b) Energieversorgung durch Netz des Energieversorgers (TN-S Netz) c) Energieversorgung durch sonstige Energiequelle Ergänzend zu den Energiequellen wird noch ein Kapitel zu aufgeführt. d) Einspeisung in ortsfeste Anlagen mit DIN-Stromerzeuger Abschließend sind noch die Verwendung von e) Kabelroller und Verlängerungen f) Betriebsmittel geregelt und bewertet. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 4 von 21

Gefährdungsanalyse und -beurteilung a) Energieversorgung durch DIN-Stromerzeuger (DIN 14 685) Eingrenzung der Analyse und Bewertung Die analysierten und bewerteten Gefahren beziehen sich hauptsächlich auf elektrische Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen. Begleitende Gefährdungen, wie z.b. Klima, Lärm, Stürzen und Stolpern, sind nicht Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilung. Diese sind Arbeitsmittel- oder Tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Mögliche Gefahren 1. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch berühren von blanken, aktiven Teilen 2. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch einen zu großen Leiterwiderstand im Fehlerfall 3. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Unterbrechung des Potentialausgleichs im Fehlerfall 4. Gefahr durch nicht auslösende Schutzeinrichtungen durch zu große Leitungslängen im Fehlerfall. 5. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch kapazitive Beeinflussung des Schutzleiters bei zu großen Leitungslängen. Maßnahmen 1. Nur Betriebsmittel der Feuerwehr Kenzingen verwenden. 2. Betriebsmittel vor Gebrauch durch Sichtprüfung auf ihren Zustand prüfen. Beschädigte Geräte sind gegen Gebrauch zu sichern und der nächsten Führungskraft zu melden. 3. Beschädigte oder defekte elektrische Betriebsmittel dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften repariert werden. 4. Nur Betriebsmittel verwenden, welche nach BGV-A3 (DIN VDE 0701-0702) geprüft sind und sich sichtbar (Prüfsiegel) in einer gültigen Prüffrist befinden. 5. Verlängerungsleitungen max. 100m in Reihe bei einem angeschlossenen Betriebsmittel am Stromerzeuger. 6. Verlängerungsleitungen max. 100m zwischen zwei Betriebsmitteln, wenn mehrere Betriebsmittel am Stromerzeuger angeschlossen sind. 7. Nie mehr als 250m Gesamtleitungslänge an einem Stromerzeuger betreiben. Gleich ob 230V- Wechstromleitung und/oder 400V-Drehstromleitung (Kapazitive Kopplung zu Erde) 8. Die vorhandenen IP67-Steckberbindungen stets verriegeln um Wassereintritt zu verhindern. Bei unbenutzten Steckern und Kupplungen sind die Blindkappen aufzusetzen um Verschmutzungen zu vermeiden 9. Beim Einsatz von Steckverbindern, welche nicht IP67-Standard entsprechen in Verbindung mit einer Verlängerungsleitung, ist eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen, welche den Aufbau GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 5 von 21

beurteilt und überwacht. Dies betrifft in der Feuerwehr Kenzingen die Steckverbinder der Tauchpumpen MAST TP8/1 und der Schmutzwasserpumpe MAST ATP20-R. Beide Typen sind mit einem Stecker mit integriertem Motorschutz und einer Drehrichtungsautomatik ausgerüstet, welche nur nach IP44 ausgeführt ist und von Laien nur direkt an einem Stromerzeuger, ohne Verlängerungsleitung, betrieben werden dürfen. 10. Keine Schutzadapter an Stromerzeugern verwenden, egal welches Typs. 11. Stromerzeuger nie in Ex-Bereichen betreiben. 12. Nach Außerbetriebnahme und Abbau sind alle eingesetzten Betriebsmittel einschließlich Stromerzeuger und Kabelroller auf eine intakte Schutzleiterverbindung zu prüfen. Dies geschieht mittels der Prüfeinrichtung des Stromerzeugers. Fehlerhafte Geräte sind dem Gebrauch zu entziehen und der Führungskraft zu melden. 13. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen sind entsprechend zu unterweisen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 6 von 21

b) Energieversorgung durch Netz des Energieversorgers (TN-S Netz) 1 Eingrenzung der Analyse und Bewertung Die analysierten und bewerteten Gefahren beziehen sich hauptsächlich auf elektrische Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen. Begleitende Gefährdungen, wie z.b. Klima, Lärm, Stürzen und Stolpern, sind nicht Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilung. Diese sind Arbeitsmittel- oder Tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Hinweis: Die Nutzung von fremden Energiequellen (Übergabepunkten), d.h. Steckdosen in Gebäuden, sollte die absolute Ausnahme sein. Eine Versorgung durch eigene Stromerzeuger ist stets, auch bei Bagatelleinsätzen (z.b. Türöffnung), vorzuziehen. Die Entscheidung zur Nutzung fremder Energiequellen trifft der Einsatzleiter. Mögliche Gefahren 1. Gefahr durch falsche Auswahl Schutzadapter 2. Betriebsmittel vor Gebrauch durch Sichtprüfung auf ihren Zustand prüfen. Beschädigte Geräte sind gegen Gebrauch zu sichern und der nächsten Führungskraft zu melden. 3. Beschädigte oder defekte elektrische Betriebsmittel durch ausschließlich von Elektrofachkräften repariert werden. 4. Gefahr durch Fehlbedienung PRCD-S, z.b. mit Handschuhen oder isolierenden Hilfsmittel 2 5. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch berühren von blanken, aktiven Teilen 6. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch einen zu großen Leiterwiderstand im Fehlerfall 7. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Unterbrechung des Potentialausgleichs im Fehlerfall 8. Gefahr durch nicht auslösende Schutzeinrichtungen durch zu große Leitungslängen im Fehlerfall. 9. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch kapazitive Beeinflussung des Schutzleiters bei zu großen Leitungslängen Maßnahmen Sollte die Nutzung von Stromerzeugern der Feuerwehr nicht möglich sein: 1. Nur Betriebsmittel der Feuerwehr Kenzingen verwenden. 2. Nur Betriebsmittel verwenden, welche nach BGV-A3 (DIN VDE 0701-0702) geprüft sind und sich sichtbar (Prüfsiegel) in einer gültigen Prüffrist befinden. 1 Netzersatzanlagen z.b. von Energieversorgern und Stadtwerken, welche mit einem festinstallierten Versorgungsnetz (TN-S Netz) gleichgestellt werden können und durch eine Elektrofachkraft aufgebaut, geprüft, betrieben und überwacht werden können hier hinzugezählt werden. 2 Auch der Unfall im Sommer 2009 hätte durch einen, fälschlicher Weise mit Handschuhen bedienten, PRCD-S nicht sicher verhindert werden können, nur der Einsatz von eigenen Energiequellen bietet hier Sicherheit. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 7 von 21

3. Nur Schutzadapter (PRCD) der Feuerwehr Kenzingen verwenden. Lässt sich der Schutzadapter am Hausnetzt nicht einschalten ist von einem Fehler in der Installation auszugehen. 4. Verlängerungsleitungen max. 100m in Reihe bei einem angeschlossenen Betriebsmittel 5. Nie mehr als 250m Gesamtleitungslänge an einem Stromerzeuger betreiben. Gleich ob 230V- Wechstromleitung und/oder 400V-Drehstromleitung (kapazitive Kopplung zu Erde) 6. Die vorhandenen IP67-Steckberbindungen stets verriegeln um Wassereintritt zu verhindern. Bei unbenutzten Steckern und Kupplungen sind die Blindkappen aufzusetzen um Verschmutzungen zu vermeiden 7. Beim Einsatz von Steckverbindern, welche nicht IP67-Standard entsprechen in Verbindung mit einer Verlängerungsleitung, ist eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen, welche den Aufbau beurteilt und überwacht. Dies betrifft in der Feuerwehr Kenzingen die Steckverbinder der Tauchpumpen TP8/1 und der Schmutzwasserpumpe ATP20-R. Beide Typen sind mit einem Stecker mit integriertem Motorschutz und einer Drehrichtungsautomatik ausgerüstet, welche nur nach IP44 ausgeführt ist und von Laien nur direkt an einem Stromerzeuger, ohne Verlängerungsleitung, betrieben werden dürfen. 8. Nach Außerbetriebnahme und Abbau sind alle eingesetzten Betriebsmittel einschließlich Kabelroller auf eine intakte Schutzleiterverbindung zu prüfen. Dies geschieht mittels der Prüfeinrichtung des Stromerzeugers. Ist kein Stromerzeuger an der Einsatzstelle ist dies unverzüglich im Gerätehaus nachzuholen. 9. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen sind entsprechend zu unterweisen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 8 von 21

c) Energieversorgung durch sonstige Energiequelle Beispiele sonstige Energiequellen - Direktabnahme an Wechselrichtern von Photovoltaikanlagen (z.b. in Gartenanlagen) - Wechselrichter an KFZ-Systemen - Stromerzeuger 3 die nicht der DIN 14685 entsprechen (z.b. Privatgeräte) - Alle weiteren Energiequellen, die nicht zu Pkt. a) oder b) gehören Eingrenzung der Analyse und Bewertung Die analysierten und bewerteten Gefahren beziehen sich hauptsächlich auf elektrische Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen. Begleitende Gefährdungen, wie z.b. Klima, Lärm, Stürzen und Stolpern, sind nicht Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilung. Diese sind Arbeitsmittel- oder Tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Mögliche Gefahren 1. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung 2. Gefahr durch falsche Auswahl Schutzadapter 3. Gefahr durch Fehlbedienung PRCD-S 4. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch berühren von blanken, aktiven Teilen 5. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch einen zu großen Leiterwiderstand im Fehlerfall 6. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Unterbrechung des Potentialausgleichs im Fehlerfall 7. Gefahr durch nicht auslösende Schutzeinrichtungen durch zu große Leitungslängen im Fehlerfall. 8. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch kapazitive Beeinflussung des Schutzleiters bei zu großen Leitungslängen 9. Weitere Gefahren, welche durch nicht vorhersehbare Zustände und Situationen eintreten können und eine zeitnahe, speziell und qualifizierte Gefährdungsbeurteilung erfordern. Maßnahmen 1. Energieversorgung aus sonstigen Quellen ist nicht zulässig, auch nicht in Ausnahmefällen. 2. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen sind entsprechend zu unterweisen. 3 Netzersatzanlagen z.b. von Energieversorgern und Stadtwerken, welche mit einem festinstallierten Versorgungsnetz (TN-S Netz) gleichgestellt werden können und durch eine Elektrofachkraft aufgebaut, geprüft, betrieben und überwacht werden können hier hinzugezählt werden. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 9 von 21

d) Einspeisung in ortsfeste Anlagen mit DIN-Stromerzeuger (DIN14685) Mögliche Gefahren Durch die Verbindung des Stromerzeugers mit dem fest installierten und geerdeten Netz entsteht ein IT-Netz, welches grundsätzlich über andere Sicherheitseinrichtungen verfügen muss, wie ein Hausinstallationsnetz (TN-S Netz). Die im Stromerzeuger und im Gebäude vorhandenen Sicherheitseinrichtungen werden dann nichtmehr in ihren Spezifikationen betrieben bzw. die für ein IT-Netz geforderten Sicherheitseinrichtungen sind ggf. nicht vorhanden. Ist der Anschluss eines DIN-Stromerzeugers an eine Hausinstallation geplant, ist dies im Vorfeld ausreichend zu dimensionieren und die Charakteristiken der im Gebäude eingesetzten Leistungsschutzschalter zu beachten, da das Hausnetzt in diesem Fall weder den Voraussetzung des Stromerzeugers (Schutztrennung mit Potentialausgleich) noch dem ursprünglichen Hausnetz (TN-S Netz) entspricht. Mit den vorhandenen Stromerzeugern ist das Erreichen des erforderlichen Kurzschlussstromes für die Leistungsschutzschalter 4 nicht möglich. Maßnahmen Stromerzeuger nach DIN14 685 sind nicht zur Einspeisung in ortsfeste Anlagen, wie z.b. dem Feuerwehr Gerätehaus zu verwenden. Eine entsprechende Einspeisung ist unter allen Umständen untersagt. Für Einspeisungen sind spezielle Stromerzeuger Netzersatzanlagen (NEA) zu verwenden. Hier können zum Einsatz kommen: Netzersatzanlage des Betriebshofes Kenzingen o o o o fahrbar, auf Anhänger montiert ca. 65kVA in Absprache mit Betriebshofleiter Inbetriebnahme und Betrieb durch unterwiesene Mitarbeiter des Betriebshofes Netzersatzanlage des Hebewerks Wonnental o o o o transportabel, auf Anhänger verladbar ca. 30kVA in Absprache mit den Klärwerk Inbetriebnahme und Betrieb durch unterwiesene Mitarbeiter des Betriebshofes Netzersatzanlage eines EVU o Inbetriebnahme und Betrieb durch Mitarbeiter des EVU Netzersatzanlage des THW o Inbetriebnahme und Betrieb durch Angehörige des THW 4 bei z.b. B16-Leistungsschutzschalter ist dies der 3 bis 5-fache Nennstrom, d.h. 48A < I K < 80A GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 10 von 21

Der Anschluss und die Inbetriebnahme ist durch eine Elektrofachkraft durchzuführen, der Betrieb ist durch eine Elektrofachkraft in regelmäßigen Abständen (mind. stündlich) besser permanent zu überwachen. Hinweis: Die Maßnahmen sind nach Umzug in das Feuerwehrgerätehaus im Feuerwehrweg zu prüfen und ggf. auf eine festeingebauten Netzersatzanlage zupassen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 11 von 21

e) Kabelroller und Verlängerungen (DIN 14 680) Eingrenzung der Analyse und Bewertung Die analysierten und bewerteten Gefahren beziehen sich hauptsächlich auf elektrische Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen. Begleitende Gefährdungen, wie z.b. Klima, Lärm, Stürzen und Stolpern, sind nicht Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilung. Diese sind Arbeitsmittel- oder Tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Mögliche Gefahren 1. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch berühren von blanken, aktiven Teilen 2. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch einen zu großen Leiterwiderstand im Fehlerfall 3. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Unterbrechung des Potentialausgleichs im Fehlerfall 4. Gefahr durch nicht auslösende Schutzeinrichtungen durch zu große Leitungslängen im Fehlerfall. 5. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch kapazitive Beeinflussung des Schutzleiters bei zu großen Leitungslängen. 6. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Eindringen von Feuchtigkeit in die Steckverbindungen Maßnahmen 1. Nur Betriebsmittel der Feuerwehr Kenzingen verwenden. 2. Kabelroller müssen DIN 14 680 entsprechen, alternativ können auch Kabelroller der DIN EN 61 316 verwendet werden. 3. Die Verlängerungsleitungen müssen Typ H07RN-F oder gleichwertig entsprechen. Der Querschnitt muss mind. 2,5mm² betragen. 4. Betriebsmittel vor Gebrauch durch Sichtprüfung auf ihren Zustand prüfen. Beschädigte Geräte sind gegen Gebrauch zu sichern und der nächsten Führungskraft zu melden. 5. Beschädigte oder defekte elektrische Betriebsmittel dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften repariert werden. 6. Nur Betriebsmittel verwenden, welche nach BGV-A3 (DIN VDE 0701-0702) geprüft sind und sich sichtbar (Prüfsiegel) in einer gültigen Prüffrist befinden. 7. Verlängerungsleitungen max. 100m in Reihe bei einem angeschlossenen Betriebsmittel am Stromerzeuger. 8. Verlängerungsleitungen max. 100m zwischen zwei Betriebsmitteln, wenn mehrere Betriebsmittel am Stromerzeuger angeschlossen sind. 9. Nie mehr als 250m Gesamtleitungslänge an einem Stromerzeuger betreiben. Gleich ob 230V- Wechstromleitung und/oder 400V-Drehstromleitung (Kapazitive Kopplung zu Erde) GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 12 von 21

10. Die vorhandenen IP67-Steckberbindungen stets verriegeln um Wassereintritt zu verhindern. Bei unbenutzten Steckern und Kupplungen sind die Blindkappen aufzusetzen um Verschmutzungen zu vermeiden 11. Beim Einsatz von Steckverbindern, welche nicht IP67-Standard entsprechen in Verbindung mit einer Verlängerungsleitung, ist eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen, welche den Aufbau beurteilt und überwacht. Dies betrifft in der Feuerwehr Kenzingen die Steckverbinder der Tauchpumpen MAST TP8/1 und der Schmutzwasserpumpe MAST ATP20-R. Beide Typen sind mit einem Stecker mit integriertem Motorschutz und einer Drehrichtungsautomatik ausgerüstet, welche nur nach IP44 ausgeführt ist und von Laien nur direkt an einem Stromerzeuger, ohne Verlängerungsleitung, betrieben werden dürfen. 12. Keine Schutzadapter an Stromerzeugern verwenden, egal welches Typs. 13. Verlängerungsleitungen nie in Ex-Bereichen betreiben. 14. Nach Außerbetriebnahme und Abbau sind alle eingesetzten Betriebsmittel einschließlich Stromerzeuger und Kabelroller auf eine intakte Schutzleiterverbindung zu prüfen. Dies geschieht mittels der Prüfeinrichtung des Stromerzeugers. Fehlerhafte Geräte sind dem Gebrauch zu entziehen und der Führungskraft zu melden. 15. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen sind entsprechend zu unterweisen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 13 von 21

f) Handgeführte Betriebsmittel Eingrenzung der Analyse und Bewertung Die analysierten und bewerteten Gefahren beziehen sich hauptsächlich auf elektrische Gefährdungen und den entsprechenden Maßnahmen. Begleitende Gefährdungen, wie z.b. Klima, Lärm, Stürzen und Stolpern, sind nicht Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilung. Diese sind Arbeitsmittel- oder Tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Mögliche Gefahren 1. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch berühren von blanken, aktiven Teilen 2. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch einen zu großen Leiterwiderstand im Fehlerfall 3. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Unterbrechung des Potentialausgleichs im Fehlerfall 4. Gefahr durch nicht auslösende Schutzeinrichtungen durch zu große Leitungslängen im Fehlerfall. 5. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch kapazitive Beeinflussung des Schutzleiters bei zu großen Leitungslängen. 6. Gefahr durch gefährliche Körperdurchströmung durch Eindringen von Feuchtigkeit in die Steckverbindungen Maßnahmen 1. Nur Betriebsmittel der Feuerwehr Kenzingen verwenden. Diese müssen mindestens Schutzart IP 2X entsprechen. 2. Die Gerätezuleitung muss Typ H07RN-F oder gleichwertig entsprechen. Der Querschnitt muss mind. 1,5mm² betragen. 3. Betriebsmittel vor Gebrauch durch Sichtprüfung auf ihren Zustand prüfen. Beschädigte Geräte sind gegen Gebrauch zu sichern und der nächsten Führungskraft zu melden. 4. Beschädigte oder defekte elektrische Betriebsmittel dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften repariert werden. 5. Nur Betriebsmittel verwenden, welche nach BGV-A3 (DIN VDE 0701-0702) geprüft sind und sich sichtbar (Prüfsiegel) in einer gültigen Prüffrist befinden. 6. Die vorhandenen IP67-Steckberbindungen stets verriegeln um Wassereintritt zu verhindern. Bei unbenutzten Steckern und Kupplungen sind die Blindkappen aufzusetzen um Verschmutzungen zu vermeiden 7. Beim Einsatz von Steckverbindern, welche nicht IP67-Standard entsprechen in Verbindung mit einer Verlängerungsleitung, ist eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen, welche den Aufbau beurteilt und überwacht. Dies betrifft in der Feuerwehr Kenzingen die Steckverbinder der Tauchpumpen MAST TP8/1 und der Schmutzwasserpumpe MAST ATP20-R. Beide Typen sind mit einem Stecker mit integriertem Motorschutz und einer Drehrichtungsautomatik ausgerüstet, welche nur nach IP44 ausgeführt ist und von Laien nur direkt an einem Stromerzeuger, ohne Verlängerungsleitung, betrieben werden dürfen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 14 von 21

8. Keine Schutzadapter an Stromerzeugern verwenden, egal welches Typs. 9. Betriebsmittel nie im Ex-Bereich betreiben, die Feuerwehr Kenzingen besitzt keine Exgeschützten elektrischen Betriebsmittel. 10. Nach Außerbetriebnahme und Abbau sind alle eingesetzten Betriebsmittel einschließlich Stromerzeuger und Kabelroller auf eine intakte Schutzleiterverbindung zu prüfen. Dies geschieht mittels der Prüfeinrichtung des Stromerzeugers. Fehlerhafte Geräte sind dem Gebrauch zu entziehen und der Führungskraft zu melden. Ausgenommen sind hier nur Betriebsmittel der Schutzklasse II. 11. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen sind entsprechend zu unterweisen. GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 15 von 21

Prüfungen Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Ortsveränderliche Betriebsmittel sind regelmäßig nach BGV-A3 (DIN 0701-0702) zu prüfen. Prüfer: Elektrofachkraft, Gerätewart Elektro Prüffrist: 12 Monate und nach Instandsetzung Prüfung Stromerzeuger Stromerzeuger sind regelmäßig nach BGV-A3 (DIN 0701-0702) zu prüfen. Prüfer: Elektrofachkraft, Gerätewart Elektro Prüffrist: 12 Monate und nach Instandsetzung Allgemeines und Erläuterungen Elektrofachkraft (EFK) "Elektrofachkraft" ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen und zeitnaher Tätigkeiten in diesem Bereich die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die fachliche Qualifikation der Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung als Ingenieur, Meister, Geselle, Facharbeiter innerhalb des Berufsfeldes Elektrotechnik nachgewiesen. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden. Elektrisch unterwiesene Person (EUP) Eine "Elektrotechnisch unterwiesene Person" ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Vorgehensweisen bei Defekten Defekte Geräte und Betriebsmittel sind unmittelbar nach Kenntnis der Nutzung zu entziehen und im Gerätehaus mit einer Meldekarte zu kennzeichnen. Weiter ist der Defekt dem Gerätewart zu melden. Dies kann geschehen durch Persönliche Mitteilung Email an geraetewarte@feuerwehr-kenzingen.de GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 16 von 21

Quellen Mitwirkende Vorschriften FwDV 1 GUV-V C53 BGV-A3 BGI 8677 DIN 14685 DIN 0100 DIN 0113 DIN 0701-0702 Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle Tragbare Stromerzeuger >= 5kVA Errichten von Niederspannungsanlagen Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte - Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit Weiterführende Literatur Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen (07/2008) Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Hinweise für die Planung von Ersatzstromversorgungen für Feuerwehrhäuser; M. Melioumis (05/2013) Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S); M. Melioumis (04/2014) DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Wichtiger Sicherheitshinweis zur Verwendung von ortsveränderlichen Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen; RS 0209/2014 (05/2014) Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Merkblatt: Stromerzeuger und elektrische Verbraucher im Feuerwehrdienst (02/2004) Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Tragbare Stromerzeuger Anforderungen (August 2005) Tragbare Stromerzeuger Betrieb ( August 2005) HFUK Nord Stichpunkt Sicherheit Tragbare Stromerzeuger für die Feuerwehr Beschaffung und Prüfung (02/2011) GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 17 von 21

Beratende Stellen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Hr. Dipl.-Ing. Michael Melioumis Unfallkasse Baden-Württemberg, Hr. Dipl.-Ing. Florian Truckenmüller GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 18 von 21

Bild-Ergänzungen zu Normen Kabelroller nach DIN 14 680 Kabelroller nach DIN EN 61 316 Quelle: Eisenmann Quelle: Schill Schuko-Stecker IP67 Schuko-Kupplung IP67 Quelle: Mennekes Quelle: Mennekes CEE-Stecker IP67 CEE-Stecker IP44 mit Motorschutz Quelle: Mennekes Quelle: www.kahlhorn.de GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 19 von 21

Schutzklassen GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 20 von 21

Hinweis zur Vervielfältigung Gerne darf diese Gefährdungsbeurteilung für die Verwendungen in Feuerwehren und anderen BOS-Einheiten genutzt werden. Zwei Bitten hätte ich jedoch: - Achten Sie beim der Übernahme der Gefährdungsbeurteilung darauf, dass diese auch wirklich in die jeweilige Organisation passt. I.d.R. müssen Gefährdungsbeurteilungen noch auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, und wenn es auch nur durch die Änderung der Kopfzeile ist. - Zudem wäre ich dankbar, über eine kurze Nachricht (michael.meier@sifa-meier.de), wenn die GBU in einer anderen Feuerwehr oder Organisation zum Einsatz kommt. Evtl. ergeben sich so auch konstruktive Netzwerke. Revisionen Rev. Datum Bearbeiter Änderungen 0.10 11.07.2014 M. Meier Dokument erstellt 0.20 27.07.2014 M. Meier Maßnahmen ergänzt, Prüfungen eingefügt 0.30 27.12.2014 M. Meier Ergänzung Kapitel e) und f) 1.00 06.01.2015 M. Meier Stand Veröffentlichung GBU_2014-001_Einsatz_Elektrische_Betriebsmittel.docx Seite: 21 von 21