Die Ausbildung zum Sprechfunker



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Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Die zum Sprechfunker Stand: 04 07

Inhaltsverzeichnis smappe Abschnitt Rechtliche Grundlagen Lehrgangsorganisation Physikalischtechnische Grundlagen Thema - Organisatorisches, Lernziele - BOS-Funkverkehrskreise für Rettungdienst und Feuerwehr - Buchstabiertafel national und international - Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Verschwiegenheitspflichten, Auszug aus dem StGB - Vorrangstufen - Funkordnungszahlensystematik, Grundrufnamen BOS - Grundlagen 2m-Band / 4m-Band, UKW-Bereich - Funkwellen - 4m-Band und 2m-Band - 70cm-Band, Meterwellen-Funkrichtlinie - Feuerwehrfrequenzen im 4m-Band - Feuerwehrfrequenzen im 2m-Band - Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen - Meterwellen; Begriffsbestimmung und Wellenlänge, Ausbreitung von Meterwellen - Hindernisse im Sprechfunkverkehr - Reichweite - Nomogramm zur Bestimmung der Reichweite - Die Funkanlage - Sender - Empfänger, Antenne - Modulation - Amplitudenmodulation - Frequenzmodulation - Digitalmodulation - Niederfrequenz und Hochfrequenz - Verkehrsarten - Richtungsverkehr - Wechselverkehr - Gegenverkehr - Relaisverkehr - Gleichwellenfunk - Verkehrsformen - Linienverkehr - Sternverkehr - Kreisverkehr - Querverkehr Seite Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5, 6 Seite 7 Seite 8, 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15 Seite 16 Seite 17, 18 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Seite 22 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Seite 30 Seite 31 Seite 32 Seite 33 Seite 34

Inhaltsverzeichnis smappe Abschnitt Physikalischtechnische Grundlagen Thema - Grundsätze für den Aufbau von Funkanlagen - Durchführung des Sprechfunkverkehrs - Gesprächsabwicklung Seite Seite 35 Seite 36 Seite 37-39 Gerätekunde - Sprechfunkgeräte - Technische Richtlinie BOS, e1-richtlinie - Zulassungszeichen - Bezeichnung FuG - Wenigkanalgeräte - Vielkanalgeräte - Geräteübersicht - Zugelassene FuG für Feuerwehren im 4m-Band - Zugelassene FuG für Feuerwehren im 2m-Band - Sprechfunkgerät FuG 7 - Sprechfunkgerät FuG 8 - Sprechfunkgerät FuG 9 - Handsprechfunkgerät FuG 10 - Handsprechfunkgerät FuG 11 - Handsprechfunkgerät FuG 11 b - Übersicht Handsprechfunkgeräte - Funkalarmierung - Funkalarmempfänger - Funkmeldesystem der BOS - Übertragungsmöglichkeiten Funkmeldesystem - Statusmeldungen FMS der Feuerwehr - Zusammensetzung des Datentelegramms FMS - FMS-fähige Funkgeräte und -hörer Seite 40-43 Seite 44 Seite 45 Seite 46 Seite 47 Seite 48 Seite 49 Seite 50 Seite 51 Seite 52 Seite 53 Seite 54 Seite 55-57 Seite 58 Seite 59 Seite 60 Seite 61, 62 Seite 63-65 Kartenkunde - Grundbegriffe - Legende - Geographische Einteilung der Erde, UTM - Das Zonenfeld 32U - Möglichkeiten zum Ablesen von Koordinaten Planzeiger, Ablesen von Koordinaten - Anhang für Notizen Seite 66 Seite 67 Seite 68, 69 Seite 70 Seite 71, 72 Seite 73, 74

Inhaltsverzeichnis smappe 1. Lehrgangsorganisation 2. Rechtliche Grundlagen 3. Physikalisch-Technische Grundlagen 4. Gerätekunde 5. Kartenkunde

Lehrgangsorganisation Seite 1 1. Lehrgangsorganisation 1.1 Organisatorisches, Lernziele Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Die zum Sprechfunker umfasst mindestens 16 Stunden und wird nach landesrechtlichen Regelungen aus Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt. Truppführer 35 h Truppmann Teil 2 80 h Atemschutzgeräteträger *)**) 25 h Sprechfunker **) 25 h Truppmann Teil 1 70 h *) Mindestalter 18 Jahre **) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden.

Rechtliche Grundlagen Seite 2 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Funkverkehrskreise der Leitstellen in Weser-Ems und Umland

Rechtliche Grundlagen Seite 3 2.2 Buchstabiertafel (national und international) Buchstabe national international A Anton Alpha Ä Ärger --- B Berta Bravo C Cäsar Charlie CH Charlotte --- D Dora Delta E Emil Echo F Friedrich Foxtrott G Gustav Golf H Heinrich Hotel I Ida India J Julius Juliett K Kaufmann Kilo L Ludwig Lima M Martha Mike N Nordpol November O Otto Oscar Ö Ökonom --- P Paula Papa Q Quelle Quebec R Richard Romeo S Samuel Sierra Sch Schule --- T Theodor Tango U Ulrich Uniform Ü Übermut --- V Viktor Victor W Wilhelm W hisky X Xanthippe Xray Y Ypsilon Yankee Z Zacharias Zulu

Rechtliche Grundlagen Seite 4 2.3 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Polizei der Länder Pol Bundespolizei Bundeskriminalamt Bundeszollverwaltung Katastrophenschutz Feuerwehren Rettungsdienst Technisches Hilfswerk Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft BKA KatS Fw RD THW DLRG Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund Deutsches Rotes Kreuz Johanniter-Unfall-Hilfe Malteser-Hilfsdienst ASB DRK JUH MHD

Rechtliche Grundlagen Seite 5 2.4 Verschwiegenheitspflicht Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 3322) 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Absatz 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1und 2). 203 Verletzung von Privatgeheimnissen Absatz 2: Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, 3. 4. 5. 6. anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderer Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt. 331 Vorteilsannahmen Absatz 1: Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Absatz 3: Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

Rechtliche Grundlagen Seite 6 332 Bestechlichkeit Absatz 1: Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Absatz 3: Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat. 1. bei der Handlung seine Pflichten verletzen oder 2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen. 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses Absatz 1: Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, 3. anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Absatz 3: Der Versuch ist strafbar. 358 Nebenfolgen Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den 332, 335, 339, 340, 343, 345 Absätze 1 und 3, 348, 352 bis 353 b Absatz 1, 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden ( 45 Absatz 2), aberkennen.

Rechtliche Grundlagen Seite 7 2.5 Vorrangstufen Einfach - Nachrichten ohne Vermerk Sofort - Nachrichten Sofort Blitz - Nachrichten Blitz Staatsnot - Nachrichten Staatsnot 2.5.1 Einfachnachricht Einfachnachrichten erhalten vom Auftraggeber keinen Vermerk, Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs Beispiel: An- und Abmeldung, Ankunftsmeldung usw. 2.5.2 Sofortnachricht Sofort-Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Auftraggeber mit dem Vermerk Sofort gekennzeichnet werden, Abfertigung in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs, jedoch wegen ihrer Dringlichkeit vor Einfachrichten, ein bestehender Sprechfunkverkehr wird nicht unterbrochen. Beispiel:Lagemeldung von der Einsatzstelle mit Nachforderung weiterer Einsatzkräfte 2.5.3 Blitznachricht Blitznachrichten sind sehr dringende Nachrichten, die Aufgeber mit Vermerk Blitz gekennzeichnet sind, Abfertigung in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor Einfach- und Sofort-Nachrichten, ein bestehender Sprechfunkverkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen, sie dürfen nur zum Schutz menschlichen Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen sowie bei Katastrophen abgesetzt werden. Beispiel: Nachforderung von der Einsatzstelle, auf der Menschenleben in Gefahr sind 2.5.4 Staatsnotnachricht Staatsnotnachrichten sind vom Aufgeber mit dem Vermerk Staatsnot gekennzeichnet, sie sind in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs vor allen anderen Nachrichten abzufertigen, bestehender Sprechfunkverkehr niederer Vorrangstufen ist zu unterbrechen, sie dürfen nur in Absprache mit der Bundes- oder Landesregierung aufgegeben werden.

Rechtliche Grundlagen Seite 8 2.6 Die Funkordnungszahlensystematik 2.6.1 Aufbau der Funkrufnamen Um eine einheitliche Ordnung der Fahrzeuge und Führungskräfte zu erlangen, wurde die sogenannte Funkordnungszahlensystematik durch das Niedersächsische Innenministerium mit Runderlass von 1978 sowie der geänderten Fassung von 1988 eingeführt. Wichtige Faktoren in der Zusammensetzung eines Funkrufnamens sind: - der Grundrufname der Feuerwehr / Hilfsorganisation im 4m-Band - der Funkverkehrskreis (Landkreis / Stadt) - die Ordnungszahlen Florian - Grundrufname der Feuerwehren im 4m-Band Funkverkehrskreis (Landkreis / Stadt) Ordnungszahlen Beispiele: Florian Aurich 10-10 Florian Emden 10-10 Florian Leer 10-10 Anmerkung: Die Funkordnungszahlensystematik für den 2m-Bereich ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als praktisch erwiesen hat sich eine Zuordnung zu dem Rufnamen des Fahrzeugs, auf denen Handsprechfunkgeräte, mitgeführt werden. z. B. Florentine Landkreis/Stadt 10-701

Rechtliche Grundlagen Seite 9 2.6.2 Grundrufnamen der BOS BOS 4m-Band 2m-Band Feuerwehr Florian Florentine THW Heros Heros ASB Sama Sama DRK Rotkreuz Äskulap JUH Akkon Akkon MHD Johannes Malta DLRG Pelikan Pelikan ( Betriebsfunk Adler) 2.6.3 Ordnungszahlen - Regionalkennzeichnung z. B. Ortsteil einer Stadt - Funktionskennzeichnung z. B. 99 Kreisbrandmeister XX - XX - Fahrzeugkennung z. B. 10 bis 19 Tanklöschfahrzeuge 20 bis 29 andere Löschfahrzeuge 30 bis 39 sonstige Feuerwehrfahrzeuge (DL, SW,...) 40 bis 49 Fahrzeuge für techn. Hilfeleistung (RW, GW,...) 50 bis 59 Rettungsdienst 60 bis 69 Einsatzleitwagen 80 bis 84 sonstige Feuerwehrfahrzeuge - Funktionskennung z. B. 99 Gemeindebrandmeister 98 stellv. Gemeindebrandmeister - Funkgeräteunterscheidung z. B. 70 bis 79 Tragbare bewegliche Funkstellen im 4m-Band 700 bis 799 Tragbare bewegliche Funkstellen im 2m-Band Beispiel: 2m-HFG eines TLF 710, 711... 2m-HFG eines LF 720, 721...

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 10 3. Physikalisch-Technische Grundlagen 3.1 UKW-Frequenzbereiche 20-kHz-Raster

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 11 3.2 Funkwellen 3.2.1 Elektromagnetische Wellen In der Nachrichtentechnik findet man eine Vielzahl von elektromagnetischen Wellen, die in ihrer physikalischen Grundform gleich sind, sich jedoch in ihren Eigenschaften stark voneinander unterscheiden. Als Beispiel hierfür stellt man sich den Steinwurf in ein größeres, mit Wasser gefülltes Gefäß vor. Beim Eintauchen des Steines in die Wasseroberfläche ist die sogenannte Wellenausbreitung von innen nach außen sehr gut zu erkennen. Diese Wasserwellen sind auf die elektromagnetischen Wellen übertragbar, von der Ruhelage steigt ihr Verlauf zu einem positiven Höchstwert, fällt dann wieder ab über die Nulllinie zu einem negativen Höchstwert und erreicht schließlich die Nulllinie. In der Funktechnik werden Wellenlängen benutzt, die zwischen 10.000 km und 1 cm lang sind. Der BOS-Funk wird im Meter- und Dezimeterwellenbereich durchgeführt.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 12 3.3 Das 4m-Band Das 4m-Band besteht aus 143 Kanälen im Unterband und 163 Kanälen im Oberband, die mit den Kanalnummern 347 bis 510 gekennzeichnet sind. Das Unterband des 4m-Bereiches erstreckt sich über den Frequenzbereich von 74,215 MHz bis 77,475 MHz. Das Oberband beginnt bei der Frequenz 84,015 MHz und endet bei 87,275 MHz. Der Abstand zwischen den einzelnen Kanälen beträgt 20 khz, der Bandabstand zwischen Unter- und Oberband 9,8 MHz. Wegen der Nutzung bestimmter Frequenzen für andere Funkanwendungen (Flugnavigationsfunkanlagen senden mit Markierungsfunkfeuern auf 75 MHz) sind die Kanäle 376 bis 396 nur im Oberband nutzbar. Der Kanal 510 steht nur im Unterband zur Verfügung, in älteren Geräten der Baureihe FuG 7 sind diese Kanäle noch schaltbar, sie dürfen jedoch nicht mehr benutzt werden. 3.4 Das 2m-Band Das 2m-Band wird überwiegend für Kurzstreckenverbindungen und Relaiszubringerdienste genutzt. Es ist in zwei Bandabschnitte eingeteilt. Im Jahre 1978 erfolgte die Zuweisung weiterer 25 Kanäle im neuen 2m-Bereich, sie werden für Datenübertragung, Funksysteme mit automatischer Kanalwahl (AKW) und für Sonderaufgaben und Festverbindungen genutzt. Der neue 2m-Bereich wird mit den Kanalnummern 101 bis 125 bezeichnet. Das Unterband erstreckt sich von 165,210 bis 165,690 MHz, das Oberband von 169,810 bis 170,290 MHz. Das 2m-Band für direkten Sprechfunkverkehr ist mit den Kanalnummern 201 bis 292 bezeichnet. Im praktischen Betrieb wird die Ziffer 2 häufig weggelassen, so dass man von den 2m-Kanälen 01 bis 92 spricht. Alle 92 Kanäle stehen als Duplexkanäle (Gegensprechen, Gegenverkehr) zur Verfügung. Das Unterband erstreckt sich von 167,560 bis 169,380 MHz, das Oberband von 172,160 bis 173,980 MHz. Der Abstand zwischen den einzelnen Kanälen beträgt 20 khz, der Bandabstand zwischen Unter- und Oberband ist 4,6 MHz. Die Kanäle 293 bis 299 stehen wegen der Nachbarschaft der Oberbandfrequenzen zum VHF-Fernsehbereich (TV-Kanal 5) für BOS-Dienste nicht mehr zur Verfügung. Sie sind in älteren Geräten der Baureihe FuG 9 noch schaltbar, dürfen jedoch nicht mehr benutzt werden. Genehmigungen für das Errichten von Zubringerstrecken im 2m-Band werden nicht mehr erteilt, bestehende Genehmigungen nicht mehr verlängert. Die Zubringerstrecken im 2m-Band müssen innerhalb der nächsten Jahre auf Kanäle im 70cm- Band verlegt werden.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 13 3.5 Das 70cm-Band Das 0,7m-Band bzw. 70cm-Band ist seit 1990 mit 110 Kanälen verfügbar. Dieses neue BOS-Frequenzband im UHF-Bereich wird ausschließlich für Festverbindungen (Punkt-zu-Punkt-Verkehr, Funkbrücken) zur Relaisfunkstellen des Gleichwellenfunksystems verwendet. Das 70cm-Band hat die Kanalnummern 690 bis 799. Das Unterband umfasst den Frequenzbereich von 443,6000 bis 444,9625 MHz, das Oberband reicht von 448,6000 bis 449,9625 MHz, der Kanalabstand beträgt 12,5 khz, der Unterband-/Oberbandabstand ist 5 MHz. Der Vorteil des 70cm-Bandes ist, dass mit wirksamen Richtantennen (Yagi-Antennen) kleiner baulicher Abmessungen kleine bis mittlere Entfernungen von 15 bis 30 km mit geringer Sendeleistung von 5 bis 15 Watt sicher überbrückt werden. Den Feuerwehren sind im gesamten Bundesgebiet die Kanäle 462 bis 471 im 4m- Bereich zugeteilt. In Ausnahmefällen, z. B. in dicht besiedelten Bundesländern, haben die Feuerwehren auch weitere Kanäle im 4m-Band erhalten. Im 2m-Bereich sind den Feuerwehren bundeseinheitlich die vier Kanäle 50, 53, 55 und 56 zugeteilt. Sie sollten mit ihren Funkgeräten auch den bundesweiten Not- Kanal 31 für die unmittelbare Zusammenarbeit bei den BOS-Diensten in besonderen Einsatzfällen schalten können. ELW mit einem FuG 9c (relaisfähiges 2m-Band-FuG) darf ein Relais nur mit Rücksprache des Funkmessdienstes Niedersachsen betrieben werden. Für den Katastrophenschutz, Rettungsdienst und das DRK sind bundesweit die sechs 2m-Kanäle 25, 27, 34, 39, 49 und 51 reserviert. 3.6 Meterwellenfunkrichtlinie Die Meterwellen-Funkrichtlinie regelt die Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und Beeinträchtigungen nach dem Grundsatz, dass Funkstörungen messtechnisch aufzuklären sind. Störungen von nicht von den BOS betriebenen Funkanlagen sind der zuständigen Funkmessung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu melden. Bei Störungen des Funkverkehrs innerhalb eines Bundeslandes werden die notwendigen Maßnahmen durch das zuständige Innenministerium veranlasst. Ferner fordert die Meterwellen-Funkrichtlinie, dass der Bundesminister des Innern und die Innenministerien der Länder durch Funküberwachung sicherstellen, dass alle für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Der Betrieb ist auf Einhaltung der Bestimmungen der Meterwellen- Funkrichtlinie und der Betriebsvorschriften (PDV/DV 810) zu überwachen. In jedem Funkverkehrskreis ist die Betriebsleitung insbesondere zuständig für die Einhaltung der Bestimmungen der PDV/DV 810 sowie für die Überwachung des Funkbetriebs. In diesem Sinne tätig sind die Leitstellen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie die Funkzentralen der übergeordneten Polizeibehörden.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 14 3.7 Feuerwehrfrequenzen im 4m-Band der BOS Kanal Frequenz Unterband Frequenz Oberband 462 76,515 MHz 86,315 MHz......... 465 76,575 MHz 86,375 MHz 466 76,595 MHz 86,395 MHz 467 76,615 MHz 86,415 MHz 468 76,635 MHz 86,435 MHz 469 76,655 MHz 86,455 MHz 470 76,675 MHz 86,475 MHz 471 76,695 MHz 86,495 MHz 507 *) 77,415 MHz 87,215 MHz *) mit Sondergenehmigung zugewiesen Marschkanal 510 **) 77,475 MHz nicht vorhanden **) Frequenz nur im Unterband, Funktion Wechselsprechen / Unterband Frequenz-Abstand von Kanal zu Kanal: Kanalabstand: 20 khz (= 0,02 MHz) Frequenz-Abstand von Unterband zu Oberband: Bandabstand: 9,8 MHz

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 15 3.8 Feuerwehrfrequenzen im 2m-Band der BOS Kanal-Nr. Frequenz Unterband Frequenz Oberband 50 168,540 MHz 173,140 MHz 53 168,600 MHz 173,200 MHz 55 168,640 MHz 173,240 MHz 56 168,660 MHz 173,260 MHz Frequenz-Abstand von Kanal zu Kanal: Kanalabstand: 20 khz (= 0,02 MHz) Frequenz-Abstand von Unterband zu Oberband: Bandabstand: 4,6 MHz

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 16 3.9 Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen Um die Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen zu verstehen, müssen zunächst einmal folgende Begriffe definiert werden: Frequenz Anzahl der Schwingungen pro Sekunde (Formelzeichen f ) Formel für die Frequenz Eine Schwingung, die in einer Sekunde vom Nullpunkt über den positiven Scheitelpunkt der Amplitude zurück durch den Nullpunkt zum negativen Scheitel und wieder zurück durch den Nullpunkt verläuft, hat die Frequenz 1 Hertz (Hz). positive Halbwelle Zeit " t " Amplitude Amplitude Wellenlänge = Frequenz negative Halbwelle 1 Wellenlänge in 1 sek. = 1 Hertz (Hz) 1 khz = 1.000 Hz 1 MHz = 1.000 khz = 1.000.000 Hz Ausbreitungsgeschwindigkeit der 300.000 km/s elektromagnetischen Wellen 300.000.000 m/s Die Wellenlänge ist die räumliche Abmessung einer Welle vom Beginn bis zum Ende der Periode, d.h. der Abstand von einem positiven Scheitelwert bis zum nächsten positiven Scheitel. Elektromagnetische Wellen breiten sich annähernd mit Lichtgeschwindigkeit aus, die Lichtgeschwindigkeit beträgt etwa 300.000.000 m/s.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 17 Im Sprechfunkverkehr fallen immer wieder die Begriffe 2m-Band und 4m-Band. Diese Bänder bzw. Wellenlängen lassen sich aufgrund einer Formel ziemlich genau errechnen und bestimmen. Formel zur Berechnung der Wellenlänge Wellenlänge = Lichtgeschwindigkeit = c Frequenz Unterband f UB 3.9.1 Meterwellen im 4m-Band und im 2m-Band Beispiele für die Berechnung von Meterwellenlängen im 4m-Band 1) Kanal 468 (Unterband 76,635 MHz --> 76.635 KHz) 300.000 km/s = = 3,91 m = 76.635 KHz 4m(-Band) 2) Kanal 410 (Unterband 75,275 MHz --> 75.275 KHz) 300.000 km/s = = 3,98 m = 4m(-Band) 75.275 KHz Beispiele für die Berechnung von Meterwellenlängen im 2m-Band 1) Kanal 55 (164,64 MHz --> 164.640 KHz) 300.000 km/s = = 1,82 = 164.640 KHz 2m(-Band) Hochfrequenzschwingungen haben ähnlich wie das Licht die Eigenschaft, sich gradlinig auszubreiten, deshalb spricht man bei Frequenzen von über 50 MHz auch von quasioptischer Ausbreitung. UKW-Sender stehen oft auf Bergen, weil sich die Reichweite der ultrakurzen Wellen damit erheblich vergrößern lässt. Besonders große Reichweiten, die sogenannten Überreichweiten, von einigen hundert bis mehreren tausend Kilometern ergeben sich im VHF/UKW-Bereich, wenn Wellen an Grenzflächen von warmen und kalten Luftschichten in einigen hundert bis zu mehreren tausend Metern Höhe der Erdatmosphäre reflektiert werden. Diese Überreichweiten stören den Betrieb in BOS-Funknetzen, wenn Stationen aus weit entfernten Funkverkehrskreisen von einem BOS-Funkrelais im Unterband empfangen und im Oberband wieder ausgestrahlt werden.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 18 3.9.2 Ausbreitung der Meterwellen Elektromagnetische Wellen, die von einer Sendeantenne ausgestrahlt werden, sind unsichtbar, im Meterwellenbereich spricht man daher von einer quasioptischen Ausbreitung. Wie bereits in einem der oberen Abschnitte erwähnt, breiten sich die Meterwellen gradlinig aus, in Luft mit unterschiedlicher Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck breiten sich die Wellen aber nicht mehr gradlinig aus, sondern werden zur Erde hin gekrümmt. Beispiel: Ein Leuchtturm mit seinem Leuchtfeuer ist wegen der gekrümmten Erdoberfläche nur bis zum Horizont zu sehen. Erhöht man den Standort des Leuchtfeuers, steigt auch die Sichtbarkeitsreichweite des Leuchtfeuers. Von einem Schiff aus kann man einen hohen Leuchtturm eher sehen als einen niedrigen, weil der hohe Turm über den vom Schiff aus zu sehenden Horizont hinausragt. Ähnlich verhält es sich mit dem Standort einer Sendeantenne für Meterwellen. Je höher die Antenne über dem Erdboden angebracht ist, desto größer wird die Entfernung, in der die ausgestrahlten Wellen in einem Empfänger hörbar sind. Dieses Prinzip lässt sich auch umkehren; je höher eine Empfangsantenne angebracht ist, desto größer ist die Distanz, über die von einem Sender, beispielsweise Fahrzeug mit Funkanlage, noch Signale aufgenommen werden können. Die Reichweite von Sender und Empfänger ist heute noch ein Gebiet mit großem Spektrum. Es kommt heute immer noch vor, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten mit einer größeren Sendeleistung als eigentlich üblich gesendet werden muss um auch die Orte zu erreichen, die sich in unmittelbarem Randgebiet, bezogen auf das Versorgungsgebiet des Sprechfunkverkehrskreises, befinden. In der Praxis werden die Ausbreitungseigenschaften durch verschiedene Faktoren wie Reflexion, Beugung und Dämpfung beeinflusst. Bei der Planung von Funknetzen müssen daher die geographischen Eigenschaften des Versorgungsgebietes besonders berücksichtigt werden.

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Physikalisch-technische Grundlagen Seite 20 3.10 Reichweite Unter dem Begriff Reichweite versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen Sender und Empfänger, bei der gerade noch eine einwandfreie Verständigung möglich ist. Das Ziel der Funknetzplanung ist es, dass alle Teilnehmer am Funkverkehr im Versorgungsgebiet an jedem Ort und zu jeder Zeit die bestmögliche Empfangsqualität vorfinden. Die Physik der Ausbreitungsbedingungen, geographische Gegebenheiten, Kosten und behördliche Vorgaben bestimmen dabei die Planung. Für die Nutzreichweite eines Senders sind die Antennenhöhe und die Sendeleistung maßgebend. Bei Gleichwellenfunknetzen muss die Antennenhöhe so gewählt werden, dass die Überlappungszonen möglichst klein bleiben. Der Standort des Senders muss so gewählt werden, dass der Abstand der einzelnen Funkstellen eines Netzes möglichst gleich ist. In der Praxis haben sich Entfernungen von 30 bis 50 km bei Sprechfunknetzen bewährt. Erhöht man den Antennenstandort, etwa durch Verlegung der Sendeantenne vom Dach der Leitstelle auf einen nahegelegenen Hügel oder Berg, erhöht sich auch die Reichweite. Bleibt die Antenne am gleichen Standort, kann die Reichweite durch Erhöhung der Sendeleistung vergrößert werden. Bei gleicher Antennenhöhe und gleicher Sendeleistung kann eine einwandfreie Verständigung durch Erhöhen der Empfängerempfindlichkeit über eine größere Entfernung ermöglicht werden. Alle Maßnahmen zur Vergrößerung der Reichweite haben jedoch auch Nachteile. Erhöht man den Antennenstandort oder Sendeleistung, kann es zu Störungen in weit entfernten Funkverkehrskreisen kommen, die auf dem gleichen Kanal arbeiten. Wird die Empfängerempfindlichkeit erhöht oder die Ansprechschwelle der Rauschsperre verringert, können Signale von anderen Funkverkehrskreisen Störungen verursachen.

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Physikalisch-technische Grundlagen Seite 22 3.11 Die Funkanlage 3.11.1 Der Sender Im Sender der Funkanlage werden hochfrequente elektrische Schwingungen (HF) einer beliebigen Frequenz erzeugt, die als Träger der Nachrichten dienen. Die zu übermittelnden Informationen, in den häufigsten Fällen akustische Informationen von Sprache, werden den Trägerwellen als Modulationssignal zugeführt. Das Modulationssignal entsteht beim Sprechfunk bei der Umwandlung von akustischen Schwingungen (Schallwellen) in niederfrequente elektrische Schwingungen (NF), als Umformer dient hierbei ein Mikrofon. Trägerwelle und aufmodulierte NF-Schwingung werden von der Sendeantenne in den freien Raum als hochfrequente elektromagnetische Schwingungen abgestrahlt. Blockschaltbild eines Senders

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 23 3.11.2 Der Empfänger Im Empfänger werden die hochfrequenten Trägerwellen, die von der Empfangsantenne aufgenommen werden, verstärkt. Es folgt eine Trennung von HFund NF-Schwingungen im Demodulator. Nach einer weiteren Verstärkung wird die in der NF-Schwingung enthaltene Information einem Lautsprecher oder Kopfhörer zugeführt und in akustische Schwingungen umgewandelt. Die akustische Schwingung kann dann vom menschlichen Ohr als Information verstanden werden. Blockschaltbild eines Empfängers 3.11.3 Die Antenne Eine Antenne kann als ein offener Schwingkreis aufgefasst werden, der als ein Funktionselement betrachtet werden kann, das beim Senden eine leitungsgebundene Welle im freien Raum und beim Empfangen eine Welle im freien Raum in eine leitungsgebundene umwandelt. Die Antenne ist ein Wandler, der eine hochfrequente Energie in eine elektromagnetische Energie (Empfangsantenne) beziehungsweise eine elektromagnetische in eine hochfrequente Energie (Sendeantenne) umwandelt. Die Wahl der Antenne wird von Übertragungsart, Übertragungsweg und Sendeart bestimmt. Die Eigenschaften einer Antenne werden u. a. durch die Bestimmungsgrößen Antennengewinn und Richtcharakteristik gekennzeichnet. Jede Antenne mit üblichen Bauelementen ist grundsätzlich gleichermaßen zum Senden und Empfangen geeignet. Die Antennenanlage einer Funkanlage besteht aus Antennenstrahler, Zuleitung sowie Zubehör wie Weiche, Verteiler, Dämpfungsglied und Messanschluss. Die Abmessungen einer Antenne werden von der Betriebsfrequenz bestimmt, die abgestrahlt oder aufgenommen werden soll, in der Praxis wird die Antenne auf die Sendefrequenz abgestimmt.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 24 3.11.4 Die Modulation Die Modulation ist in einem Funksystem erforderlich, um die mechanischen oder akustischen Schwingungen der Information mit Hilfe eines geeigneten Trägermediums drahtlos zu übertragen. Als Trägermedium dienen Hochfrequenzschwingungen, die über eine Antenne in den freien Raum abgestrahlt und von einer Empfangsantenne aufgenommen werden können. Die zu übertragende akustische Information wird beim Sprechfunk durch das Mikrofon in niederfrequente Schwingungen umgewandelt. Dabei entspricht die Amplitude der Lautstärke und die Frequenz der Tonhöhe. Für eine verständliche Sprachwiedergabe reicht die Übertragung des Frequenzspektrums zwischen 300 Hz und 3.000 Hz. Bei der Modulation gibt es drei Grundsysteme, die man Amplitudenmodulation, Frequenzmodulation und Digitalmodulation nennt. Darüber hinaus werden aus diesen Grundsystemen abgewandelte Modulationsarten eingesetzt. 3.11.4.1 Die Amplitudenmodulation Bei der Amplitudenmodulation (AM) wird die elektromagnetische HF-Schwingung durch Addition der niederfrequenten im Mikrofonverstärker erzeugten Schwingungen und der hochfrequenten im Oszillator des Senders erzeugten Schwingung gebildet. Die Höhe der Trägerwelle schwankt im Takt der niederfrequenten Modulationsschwingung. Der technische Aufwand für die Modulation und Demodulation von AM ist gering, die Störanfälligkeit dieser Art ist gegenüber anderen Sendern auf Nachbarkanälen hoch. Amplitudenmodulation findet man im Rundfunkbereich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle sowie im VHF-Flugfunkband. 3.11.4.2 Die Frequenzmodulation Bei der Frequenzmodulation (FM) wird die Amplitudenschwankung der Niederfrequenz in eine Frequenzänderung der hochfrequenten Schwingung umgewandelt. Die Frequenz der Trägerwelle schwankt im Rhythmus der Sprachschwingungen um ihre Mittelfrequenz. Die Höhe (Amplitude) der frequenzmodulierten HF-Schwingung bleibt konstant, störungs-bedingte Amplitudenschwankungen können deshalb bei der Frequenzmodulation gut kompensiert werden. Die FM-Modulation hat sich deshalb bei höherfrequenten Trägerschwingungen im VHF- und UHF-Bereich durchgesetzt. Die Größe der Frequenzabweichung wird als Frequenzhub bezeichnet und bestimmt im Empfänger die Wiedergabelautstärke des Signals. 3.11.4.1 Die Digitalmodulation Digitalisieren ist der Oberbegriff für die Umsetzung analoger Informationen als Eingangssignal in eine digitale Form als Ausgangssignal. Die Umsetzung erfolgt in einem elektronischen Bauelement, das A/D-Wandler genannt wird. Im A/D-Wandler wird in kurzen, zeitgleichen Abständen die Amplitude des analogen Signals gemessen, diesen Vorgang nennt man Quantisieren. Beim Quantisieren ordnet man die verschiedenen Amplitudenwerte in ein Ordnungsschema ein, dass zum Beispiel aus 256 Spannungsstufen bestehen kann, wobei jeder dieser Spannungsstufen eine Binärzahl zugeordnet ist. Der Wert der Amplitudenhöhe kann als digitaler Zahlenwert dargestellt, gespeichert oder weiterverarbeitet werden. Bei der Aussendung über Funk wird die Binärzahl als codierte Pulsfolge übertragen und in geeigneten Empfängern decodiert.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 25 Ein wichtiger Wert bei der digitalen Modulation ist die Abtastfrequenz, die bestimmt, in welcher zeitlichen Folge die einzelnen Quantisierungsschritte bei der Abtastung des analogen Signals durchgeführt werden, dieser Vorgang wird auch Sampling genannt. Ein Verfahren, bei dem eine ungestörte und fehlerfreie Informationsübermittlung bei geringer Übertragungsbandbreite möglich ist, wird als Pulscode-Modulation (PCM) bezeichnet. Bei dieser Modulationsart können mehrere Sprechkanäle zeitgleich auf einem einzigen Funkkanal betrieben werden. Die Vorteile der digitalen Modulation sind hohe Abhörsicherheit, Frequenzökonomie und originalgetreue Informationswiedergabe. PCM und daraus abgeleitete Modulationsarten werden in Mobilfunknetzen (D1, D2 und E-Plus), bei schnurlosen Telefonen im 1,8 GHz-Bereich sowie in Satelliten und Richtfunknetzen verwendet. Aus der Niederfrequenzschwingung (1) mit dem Informationsinhalt und der Hochfrequenzschwingung (2) als Trägerwelle entsteht bei der Amplitudenmodulation das modulierte Hochfrequenzsignal (3). Die Schwingungsweite der Trägerwelle wird durch die Niederfrequenz in ihrer Höhe verändert. Bei der Frequenzmodulation (4) wird die Frequenz der Trägerwelle von der Modulationsschwingung verändert.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 26 3.12 Verkehrsarten 3.12.1 Richtungsverkehr Auf der einen Teilnehmerseite wird nur gesendet oder empfangen, z.b. Alarmierung über FAE oder Sirenensteuerungen im Oberband

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 27 3.12.2 Wechselverkehr 3.12.2.1 Wechselsprechen Beim abwechselnden Senden und Empfangen auf einem Funkkanal, der in beiden Richtungen benutzbar ist, spricht man von Wechselverkehr. Durch ein vereinbartes Kommando kommen und Loslassen der Sprechtaste wird die Übertragung beendet, es wird also wechselweise gesprochen und gehört. Unterbrechen lässt sich der Wechselverkehr nur in den Sendepausen, wenn die Gesprächsrichtung nach dem Kommen-Kommando wechselt. Der Vorteil des Wechselsprechens/Wechselverkehrs ist, dass nur eine Frequenz erforderlich ist. Eine gute Sprachdisziplin bei alles Funkteilnehmern ist erforderlich weil es unmöglich ist, die sprechende Funkstelle zu unterbrechen, da deren Empfänger beim Senden abgeschaltet ist. Ein Störsender auf dieser Frequenz unterbricht beide Übertragungseinrichtungen. Auf den vier den Feuerwehren zugewiesenen Kanälen im 2m-Band wird der Wechselverkehr üblicherweise im Unterband abgewickelt. Die Bandlage muß bei allen Funkstellen immer gleich sein. Beim Betätigen der Sendetaste wird der Sender eingeschaltet und zugleich der Empfänger ausgeschaltet, bei Loslassen der Sendetaste wird der Sender ausgeschaltet und der Empfänger eingeschaltet, ist die Sendetaste in Ruhestellung, wirkt die Antenne als Empfangsantenne. Funkverkehr über eine Relaisfunkstelle ist beim Wechselsprechen/Wechselverkehr nicht möglich. 3.12.3 Gegenverkehr Beim Gegenverkehr kann mit einem entsprechend ausgestatteten Funkgerät gleichzeitig gesendet und empfangen werden, es kann also gleichzeitig gesprochen und gehört und auch jederzeit unterbrochen werden. Für beide Gesprächsrichtungen wird ein Frequenzpaar mit zwei verschiedenen Frequenzen verwendet, die eine im Oberband ( OB ) und die andere im Unterband ( UB ). Voraussetzung für die Durchführung von Gegenverkehr ist das Vorhandensein einer Antennenweiche am Funkgerät.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 28 Damit kann die Antenne des Funkgerätes gleichzeitig mit dem Sender und dem Empfänger verbunden und als Sende- und Empfangsantenne genutzt werden. Der Vorteil des Gegenverkehrs ist, dass zwei unabhängige Gesprächswege bestehen, die einen unkomplizierten und sicheren Sprechbetrieb ermöglichen. Der Nachteil ist, dass immer zwei Frequenzen erforderlich sind, die Funkgeräte sind wegen der Antennenweiche aufwendiger konstruiert und teurer in der Anschaffung. 3.12.3.1 bedingter Gegenverkehr Das bedingte Gegensprechen ist eine Sonderform des Gegenverkehrs, wenn Funkgeräte ohne Antennenweiche verwendet werden. Sie haben statt einer Antennenweiche nur einen Antennenumschalter, können auf verschiedenen Frequenzen senden und empfangen, aber nicht gleichzeitig.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 29 3.12.4 Relaisverkehr Beim Relaisverkehr wird über eine zwischengeschaltete - oft geographisch höher gelegene - Sende- und Empfangseinrichtung, eine sogenannte Relaisfunkstelle zur Vergrößerung der Reichweite oder zur Überleitung in einen anderen Sprechfunkverkehrskreis, gesendet und empfangen.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 30 3.12.5 Gleichwellenfunk Unter Gleichwellenfunk versteht man ein flächendeckendes Netz von Relaisstellen, welche dezentral gesteuert und, wie der Name schon sagt, mit gleicher Sender-Welle betrieben werden. Anstelle der gegenseitigen Aufhebung bei normalen Relaisfunkstellen ergibt sich auf Grund der gleichen Phasenlage in den Überlappungsgebieten eine gewollte Erhöhung der empfangenen Antennenspannung, dieses Prinzip wird auch Auffülleffekt genannt. Je mehr Sender nun betrieben werden und sich überlappen, um so größer ist also die Verbesserung der Empfangsfeldstärke.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 31 3.13 Verkehrsformen Die Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Sprechfunkbetriebsstellen. Sie werden nach den Verkehrserfordernissen festgelegt und unterschieden in Linienverkehr, Sternverkehr, Kreisverkehr und Querverkehr. Üblicherweise finden auf den Feuerwehrbetriebskanälen im 4m-Band die Verkehrsformen Kreis- und Sternverkehr Anwendung. Die Verkehrsformen Linien- und Querverkehr ergeben sich aus der taktischen Lage des Einsatzgeschehens. 3.13.1 Linienverkehr Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Sprechfunkstellen beteiligt. Die Durchführung erfolgt im Wechsel- oder Gegenverkehr, Relaisbetrieb wäre ein Ausnahmefall bei besonders großen Entfernungen. Typische Anwendungen aus dem Feuerwehrbereich sind Verbindungen zwischen Angriffstrupp und Gruppenführer oder zwischen Wassertrupp an der Wasserentnahmestelle und Maschinisten am Löschfahrzeug.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 32 3.13.2 Sternverkehr Beim Sternverkehr tauschen mehrere Funkstellen innerhalb eines Funkverkehrskreises mit einem gemeinsamen Sternkopf Nachrichten aus. Der Sternkopf ist die gemeinsame Gegenstelle mit Leitfunktion, wie etwa die ortsfeste oder mobile Leitstelle, deshalb nennt man den Sternverkehr auch Leitstellenverkehr. Sternverkehr wird normalerweise im Wechsel- oder Gegenverkehr durchgeführt, Relaisbetrieb ist möglich. Einsatzfahrzeuge erhalten ihre Aufträge von der Leitstelle und geben Meldungen im Sternverkehr dorthin durch. Der Sender der Leitstelle sollte nur während der eigentlichen Durchsage eingeschaltet sein. Der Betrieb mit durchlaufendem Träger ist unzulässig. Die Leitstelle alarmiert, erteilt Anordnungen, gibt Meldungen weiter und empfängt Lagemeldungen.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 33 3.13.3 Kreisverkehr Im Kreisverkehr können mehrere Funkstellen eines Funkverkehrskreises gleichberechtigt Nachrichten austauschen. Es ist eine Sprechfunkbetriebsstelle mit Leitfunktion zu beauftragen. Der Kreisverkehr wird als Wechselbetrieb oder im Relaisbetrieb durchgeführt. Beispiele aus dem Feuerwehrbereich sind Verbindungen zwischen Fahrzeugen oder mehreren Handsprechfunkgeräten an der Einsatzstelle.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 34 3.13.4 Querverkehr Beim Querverkehr findet ein Nachrichtentausch zwischen Funkstellen verschiedener Sprechfunkverkehrskreise oder - bereiche statt. Bei Einsätzen in Grenzgebieten zwischen zwei Funkverkehrskreisen, bei denen Feuerwehren und Rettungsdienste aus unterschiedlichen Kreisen beteiligt sind, wird Querverkehr durchgeführt. Er kann vorbereitet, z. B. durch eine RS II-Schaltung einer Relaisfunkstelle oder unvorbereitet durch einfache Kanalumschaltung auf den Kanal des Nachbarfunkverkehrskreises durchgeführt werden.

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 35 3.14 Grundsätze für den Aufbau und Betrieb von Funkanlagen mit der geringsten erforderlichen Sendeleistung mit der geringsten erforderlichen Antennenhöhe zu versorgendes Gebiet ausreichend versorgen bei Störung von Nachbarkreisen Richtantennen verwenden unnötigen Gebrauch von Tonrufen vermeiden Dauerbetrieb von Relaisfunkstellen mit durchlaufendem Träger ist unzulässig

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 36 3.15 Durchführung des Sprechfunkverkehrs 3.15.1 Arten des Sprechfunkverkehrs Gespräche ( G ) Durchsage ( D ) formloser Informationsaustausch formlose Nachricht Spruch ( S ) formgebundene Nachricht Grundsatz Der Sprechfunkverkehr ist so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abzuwickeln! Das bedeutet: Strenge Funkdisziplin einhalten Höflichkeitsformen (Bitte, Danke,...) unterlassen Deutlich sprechen Nicht zu laut und nicht zu schnell sprechen Abkürzungen vermeiden Personennamen vermeiden Amtsbezeichnungen vermeiden Eigennamen gegebenenfalls buchstabieren Teilnehmer mit Sie anreden

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 37 3.15.2 Gesprächsabwicklung Der Sprechfunkverkehr wird durch den Anruf eröffnet; er besteht aus dem Rufnamen der Gegenseite dem Wort von dem eigenen Rufnamen gegebenenfalls der Ankündigung einer Nachricht der Aufforderung kommen Beispiel: Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 kommen. Der Anruf ist sofort durch die Anrufantwort zu bestätigen; sie besteht aus dem Wort hier dem eigenen Rufnamen der Aufforderung kommen Beispiel: Hier Florian Musterstadt, kommen. Anrufe an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen erfolgen mit dem eigenen Rufnamen und dem Sammelruf; an alle... an alle außer... an alle im Bereich... Beispiel: Florian Musterstadt an alle - Durchsage -... Florian Musterstadt an alle außer Florian Musterstadt 18-20 - Durchsage -...

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 38 Der erweiterte Anruf wird angewendet, wenn eine Verbindung nicht sofort zu Stande kommt. Dabei ist der Anruf bis zu dreimal zu wiederholen. Beispiele: Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 - Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 - Florian Musterstadt von Florian Musterstadt 18-20 - kommen. Kann die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle die Nachricht nicht sofort aufnehmen, ist in der Anrufantwort kommen durch warten zu ersetzen. Beispiel: Hier Florian Musterstadt - warten Ist die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle nicht in der Lage, die Nachricht aufzunehmen, beantwortet sie den Anruf mit Ich rufe zurück. Beispiel: Hier Florian Musterstadt, - ich rufe zurück - Ende Das Gespräch wird mit dem Wort Ende abgeschlossen. Muss bei der Durchgabe einer Nachricht buchstabiert werden, ist dies mit Ich buchstabiere einzuleiten. Beispiel:... Auto - ich buchstabiere - Anton - Ulrich - Theodor - Otto -... Sprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung Ich berichtige zu berichtigen, dann ist mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen. Bei Unklarheiten werden Rückfragen mit den Wörtern Wiederholen Sie eingeleitet. Beispiel: Wiederholen Sie alles nach... Wiederholen Sie alles zwischen... und... Wiederholen Sie alles vor... Die sendende Sprechfunkbetriebsstelle beginnt die Wiederholung mit den Wörtern Ich wiederhole. Jede Frage ist mit dem Wort Frage einzuleiten. Beispiel: Frage Standort - kommen Frage Uhrzeit - kommen

Physikalisch-technische Grundlagen Seite 39 Bei sicheren Sprechfunkverbindungen und eingespieltem Sprechfunkverkehr kann eine verkürzte Verkehrsabwicklung. Beispiel: Florian Musterstadt 18-20 von Florian Musterstadt - Verkehrsunfall Kreuzung Dattelburger Straße / Erlenstraße - kommen Hier Florian Musterstadt 18-20 - verstanden - Ende Sprechfunkbetriebsstellen haben sich bei Eintritt und Verlassen des Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden. 3.15.3 Notfallmeldung Mayday Im Rahmen einer neuen Feuerwehr-Dienstvorschrift -Atemschutz- (FwDV 7), eingesetzt mit Wirkung vom 06.12.2003, wurde der Begriff Mayday zur weiteren Verwendung definiert. Definition: Eine Notfallmeldung ist ein über Funk abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen Einsatzkräften. Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort m a y d a y eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden. Notfallmeldungen werden wir folgt abgesetzt: Kennwort: mayday; mayday; mayday Hilfe suchende Einsatzkraft: hier < Funkrufname > < Standort > < Lage > Gesprächsabschluss: m a y d a y - kommen! Beispiel: mayday; mayday; mayday; hier Florentine Aurich 10-71, Wohnzimmer Erdgeschoss, Truppmitglied kollabiert, nicht ansprechbar, mayday - kommen!

Gerätekunde Seite 40 4. Sprechfunkgeräte Voraussetzung für die störungsfreie Abwicklung des Funkverkehrs der BOS sowohl innerhalb eines Funkverkehrskreises als auch landes- und bundesweit bei überregionalen Einsätzen und Großschadensereignissen, bei denen mehrere Funkverkehrskreise zusammengeschaltet werden, ist eine einheitliche Ausstattung und gleiche Leistungsmerkmale aller im BOS-Funk eingesetzten Geräte. Deshalb wurden besondere Merkmale festgelegt, die in den Technischen Richtlinien der BOS (TR BOS) für jedes Funkgerätemodell verbindlich vorgeschrieben sind. 4.1 Technische Richtlinie TR BOS Die Technischen Richtlinien, Pflichtenheft für BOS-Funkgeräte und BOS-Funk- Baurichtlinie werden durch Arbeitskreise der Polizei und der Innenministerkonferenz der Länder erarbeitet. Sie beinhalten die technischen Mindestanforderungen, Art, Anzahl und Anordnungen der Bedienungselemente. Die technische Überprüfung erfolgt durch die Beschaffungsstelle beim Bundesminister des Innern, der Zentralen Prüfstelle für Funkgeräte bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal (Baden- Württemberg) oder einer Prüfstelle der Landesfeuerwehrbehörden. Erst wenn neu entwickelte Geräte geprüft sind und den Richtlinien entsprechen, werden sie für den BOS-Funkeinsatz zugelassen und erhalten und Funkgerätebezeichnung. 4.1.1 Zulassungszeichen (bisher) Zusätzlich zur Überprüfung der TR-BOS-Merkmale muss jedes Funkgerätemodell eine Musterzulassung durch das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation erlangen. Diese amtliche Zulassung besteht aus einer Urkunde mit Zulassungsnummer und einem Prüfprotokoll für das zur Prüfung vom Hersteller vorgelegte Mustergerät und einem Geräteaufkleber oder -schild. Dieses Zulassungszeichen muss von außen sichtbar an jedem BOS-Funkgerät angebracht sein. Aussehen und Bezeichnung dieser Zulassung haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Am 10.03.1992 wurde eine Änderung mit der Einführung der BZT-Nummer eingeführt. Diese Plakette ist ebenfalls mit dem Bundesadler versehen und wird vom Bundesamt für Zulassung in der Telekommunikation (BZT) in Mainz vergeben. Vom BZT geprüfte Geräte garantieren eine Mindestübertragungsgüte zwischen Sender und Empfänger. Sie erzeugen keine Störungen in anderen Funkanlagen und werden in der Regel von anderen ordnungsgemäß arbeitenden Funkanlagen nicht gestört.

Gerätekunde Seite 41 4.1.2 Zulassungszeichen (neu) Zum 01. Januar 1996 wurde dieses Zulassungszeichen noch einmal geändert und ist seither in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Für Geräte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen. Jedes elektrisch betriebene Gerät erzeugt elektromagnetische Felder, die zu Störungen an anderen Geräten führen können. Um das Betreiben der unterschiedlichsten Geräte nebeneinander zu ermöglichen, muss jedes so beschaffen sein, dass die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit wie möglich begrenzt wird, weiterhin muss jedes Gerät eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen von außen besitzen. Für das Einhalten dieser grundsätzlichen Anforderungen ist der sogenannte Inverkehrbringer verantwortlich. Das ist derjenige, der das betreffende Gerät erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, dies sind z. B. Hersteller oder Importeure. Zum Nachweis der Einhaltung der für das jeweilige Gerät geltenden Schutzanforderungen erstellen sie eine Konformitätserklärung und versehen das Gerät, die Verpackung oder auch die Begleitpapiere mit dem CE-Zeichen. Neben der CE-Kennzeichnung müssen Funkanlagen bei besonderen Voraussetzungen außerdem noch die Kennnummer einer benannten Stelle tragen und / oder mit der Geräteklassen-Kennzeichnung versehen sein. 0180! Das Ausrufungszeichen steht für die Benutzung von Frequenzen, die in der EU nicht harmonisiert sind, d. h. zum Beispiel im BOS-Bereich gibt es Länder, die BOS-Funk auf anderen Frequenzen betreiben. Weiterhin dürfen Funkanlagen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn in der Bedienungsanleitung hinreichende Angaben darüber gemacht sind, in welchen EU- Mitgliedsstaaten das Gerät zur Verwendung bestimmt ist.

Gerätekunde Seite 42 4.1.3 e1-richtlinie (Automotive Directive) ( Ab dem 01.10.2002 besteht die e- / E-Kennzeichnung für alle Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich der o. g. Richtlinie fallen. Alle elektrischen Geräte und Unterbaugruppen (EUB), die mit der Fahrzeugelektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind, müssen ab dem 01.10.2002 mit dem e -Kennzeichen versehen sein. ) Die Frage, die sich allen Feuerwehren bei der Beschaffung von Funkgeräten (insbesondere Erstzulassung nach dem 01.01.2002) stellt: Dürfen alte Funkgeräte ohne e-kennzeichnung eingebaut werden? Die Antwort nach geänderter Rechtslage und aktuellem Stand (27.05.2006) lautet ja. Nach den Technischen Richtlinien BOS (TR BOS) zugelassene Fahrzeugfunkgeräte, die zu einem Zeitpunkt produziert wurden, zu dem es noch keine e-kennzeichnung gab, haben damit Bestandsschutz. Zur Sicherheit wurde auch Herr Dipl.-Ing. Beckebanze vom Polizeitechnischen Institut der Polizeiführungsakademie in Münster zu dieser Thematik durch den Landesfeuerwehrverband Bayern e.v. konkret befragt. Sogar die ältesten noch zugelassenen FuG 7b, ohne eine geltende Rechtsvorschrift zu verletzen, dürfen in ein fabrikneues Fahrzeug eingebaut werden. Ob das nun Sinn macht - die Geräte nehmen nicht gerade wenig Platz ein und die 300er Kanäle können auch nicht geschaltet werden - muss die Feuerwehr für sich entscheiden. Lediglich bei neu produzierten Geräten ist auch zu beachten, dass diese nach den aktuell gültigen Vorschriften geprüft und zugelassen werden. Nicht außer Acht gelassen werden darf beim Einbau einer Funkanlage der schon immer geltende Grundsatz, dass auch die Verkabelung (Antennenleitung, Stromzuführung, Handapparateanschluss usw.) verwendet werden muss, die vom Hersteller des FuG empfohlen bzw. hergestellt wird. Kein Hersteller von Funkanlagen kann und wird für Bastelarbeiten, wie sie leider immer wieder anzutreffen sind, irgendeine Gewährleistung auf die Datenhaltigkeit seiner Produkte übernehmen. Außerdem sind aus dem gleichen Grund beim Einbau die Vorschriften des Fahrzeugherstellers in Bezug auf Leitungsführung, Leitungslängen, Anbringung der Antenne usw. einzuhalten, der Einbau ist deshalb stets vom Fachpersonal durchzuführen. Über die Sinnhaftigkeit einer Einführung und der anschließenden Änderung einer solchen KFZ-Richtlinie zu streiten macht wohl nicht viel Sinn. Wichtig ist, dass der geltende Rechtsstand ein wichtiger Meilenstein zum Investitionsschutz funktionierender Geräte ist und damit eine Entlastung für die öffentlichen Kassen darstellt. Übrigens: Eine e-kennzeichnung gibt es formal nicht. Die e-kennzeichnung wird mit einer Ziffer aus dem Land der EU ergänzt, in dem die Zertifizierung erwirkt wurde, d.h. auf elektronischen Baugruppen fürs Auto könnte auch in etwa stehen e24, das ist dann jedoch für ganz Europa gültig.