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Transkript:

1. Betreutes Jugendwohnen in Gruppenform Adressen: 1.) Mittelstraße 3 37077 Göttingen 2.) Rosmarinweg 33 37079 Göttingen Telefon: 0551-30540260 (telefonische Vermittlung über die stationäre Wohngruppe Blaues Haus) Telefax: 0551-30540290 E-Mail: c.lakhel@kinderheim-rittmarshausen.de 2. Standort des Angebotes und Infrastruktur Die Wohngemeinschaft WG Weende befindet sich in einer geräumigen Altbauwohnung eines Mehrfamilienhauses in einer ruhigen Nebenstraße mit guter Infrastruktur und Verkehrsverbindung im Göttinger Stadtteil Weende. Schulen, Behörden und öffentliche Einrichtungen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad in 15 Minuten zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung sind im Stadtteil gegeben. Das Klinikum sowie weitere Fachärzte, kulturelle, sportliche und soziale Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. In der Wohngemeinschaft werden drei Plätze für Jugendliche und junge Erwachsene vorgehalten (Wohnung 1: Mittelstraße 3; 37077 Göttingen). Dieser ist eine weitere Zweiraumwohnung angeschlossen, in dem der vierte Platz angeboten wird (Wohnung 2: Rosmarinweg 33; 37079 Göttingen). Dort besteht vorrangig für junge Erwachsene die Möglichkeit, in Ablösung aus der Wohngemeinschaft, selbstverantwortlich einen weiteren Schritt in die Selbständigkeit zu gehen. Die Wohnung liegt nah am Stadtzentrum und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur. 3. Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII Angebotsform: - stationäre Wohngruppe, Jugendwohngemeinschaft Rechtsgrundlage: - 34/ 41, 35a SGB VIII 1

4. Personenkreis/ Zielgruppe Aufnahmealter: - Ab 17 Jahren, in besonderen Fällen bis 21 Jahre Geschlecht: - weiblich und männlich Aufnahmekriterien: - mangelnde soziale und kommunikative Kompetenz - emotionale Störungsbilder - Nachholbedarf in der Festigung von alltäglichen und lebenspraktischen Kompetenzen - noch nicht dauerhaft gefestigte berufliche Integration - Unsicherheiten/ Ängste im Umgang mit öffentlichen Institutionen Ausschlusskriterien: - Substanzabhängigkeit - Schwere psychiatrische Störungen - Suizidalität - Geistige Behinderung - Anhaltender Steuerungsverlust Zielgruppe: - Junge Heranwachsende, die schon Kompetenzen in Eigenverantwortung erworben haben, aber noch nicht alleine leben können und wollen - Junge Heranwachsende, die sich in einer weiterführenden schulischen Ausbildung, Berufsausbildung oder intensiven beruflichen Orientierung befinden (Dauerpraktikum, FSJ) - Die Wohngemeinschaft ist offen für Jugendliche der unterschiedlichen Jugendwohngruppen der Gesamteinrichtung oder für junge Heranwachsende, die noch nicht in einer Maßnahme des Psychagogischen Kinderheims Rittmarshausen untergebracht sind. Zielgruppe nach 35a: Formen der seelischen Behinderung: - siehe Aufnahmekriterien 5. Platzzahl Platzzahl: - 4 Plätze inklusive Plätze für seelisch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene 2

6. Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele - forciertes Training von Selbständigkeit und Eigenverantwortung - erster praktischer Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit - Erweiterung sozialer Kompetenzen - Resilienzförderung - Förderung einer positiven Werteorientierung - Ausbau kommunikativer Fähigkeiten - gesellschaftliche Teilhabe und Integration - Verantwortungsübernahme für gruppenbezogene Prozesse - umfassende schulische und berufliche Integration - Erweiterung von Konfliktfähigkeit und Selbsteinschätzung 7. Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik Das Betreute Jugendwohnen in Gruppenform ist ein Bindeglied zwischen einer vollstationären Betreuung und einer ambulanten Betreuungsform in einer eigenen Wohnung des Jugendlichen. Die Begleitung in die Selbständigkeit beinhaltet ein aufeinander abgestimmtes individuelles Training zur Verselbständigung, ergänzt um die Methodik der Gruppenpädagogik zur Vertiefung sozialer und interaktiver Fähigkeiten. Die individuelle Ansprache der jungen Menschen orientiert sich an lösungsfokussierten Ansätzen und Kommunikationstechniken. Schritte in die Selbständigkeit werden anhand von individuell gestalteten Reflexionsbögen von den Jugendlichen und ihrem Kontaktbetreuer dokumentiert und bewertet. Individuelle Begleitung und Beratung schließt Inhalte aus der Sexualpädagogik mit ein. Die Wohngemeinschaft und die zugeordnete Wohnung sind organisatorisch und personell der Jugendwohngruppe Blaues Haus im Jugendhilfezentrum Göttingen zugeordnet und ergänzen das Angebot der Verselbständigung für junge Heranwachsende. 8. Grundleistungen - Ganzjahresbetreuung - 29,25 Wochenstunden-Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal (verteilt auf drei Mitarbeiter mit je 9,75 Std.) - Anwesenheit von pädagogischem Betreuungspersonal an allen Wochentagen nachmittags oder in den Abendstunden, flexibel einsetzbar und nach Bedarf - Rufbereitschaft an Tages- und Nachtzeiten 3

- Krisenintervention - sozialpädagogische Förderung 8.1. Gruppenbezogene Leistungen Folgende Leistungen sind als Qualitätsstandards im Allgemeinen Teil beschrieben: - Aufnahmeverfahren - Mitwirkung an der Hilfeplanung - Erziehungsplanung - Umgang mit Krisen/ Umsetzung Schutzauftrag nach 8a SGBVIII Alltagsgestaltung: Die in beiden Wohnungen lebenden Jugendlichen/ jungen Erwachsenen gestalten die Struktur ihrer alltäglichen Angelegenheiten (Schulbesuch, kontinuierliche Anwesenheit am Arbeits- oder Praktikumsplatz, Einkauf und Herrichten von Mahlzeiten) in Absprache mit ihrem Kontaktbetreuer selbst. Sie wird durch eine wöchentliche verbindliche Reflexion überprüft, ggf. verändert. Die individuelle Beratung des einzelnen jungen Menschen findet ungestört, im Vier- Augen Kontakt statt und beinhaltet alle Aspekte von Transparenz, empathischer ressourcenorientierter Begleitung und Förderung z.b. der Kritikfähigkeit, des Durchhaltevermögens etc. Die selbständige Haushaltsführung jedes einzelnen Bewohners setzt Absprachen voraus, die von allen Wohngemeinschaftsmitgliedern akzeptiert und beachtet werden. Zur Struktur der Wohngemeinschaft gehört ein gemeinsam entwickelter Putz- und Reinigungsplan für alle gemeinschaftlich genutzten Räume, sowie ein schriftlich fixierter verbindlicher Haus- und Handlungsplan, der den Umgang mit gemeinschaftlichen Gütern und Wertgegenständen festlegt. Zusätzlich bestimmt die Kleingruppe Regeln für den Umgang miteinander und die Beachtung von Rückzugsmöglichkeiten, individuellen Bedürfnissen und Anliegen. Zum Alltag zählt die verbindliche Teilnahme an einem wöchentlich stattfindenden Wohngemeinschaftsgespräch, für alle 4 Bewohner, welches gemeinsam mit den Betreuern vorbereitet und abgestimmt wird. Die Moderation dieser Gespräche wird den Bewohnern übertragen. Gruppengespräche und Gruppenaktivitäten (sportliche, kreative oder kulturelle Unternehmungen) sowie die Möglichkeiten zu gemeinsamen Ausflügen (z.b. Städtereisen) finden in der Regel gemeinschaftlich statt. In regelmäßigen Abständen kochen die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gemeinsam mit den Betreuern. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Reifungsschritte, die für die Verselbständigung notwendig sind, werden im Setting des Betreuten Wohnens in Gruppenform explizit an allen lebenspraktischen 4

Bereichen angeregt und erprobt. Die Einstellung und Haltung des einzelnen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen zu Themen wie Selbstverantwortung und notwendigen Pflichten kann in der vorgegebenen Mischform zwischen Eigenverantwortung, Austausch mit anderen Wohngemeinschaftsbewohnern und Begleitung durch die Betreuungspersonen realistisch überprüft werden. Die pädagogischen Inhalte befassen sich mit einer umfassenden Neuorientierung und einem Lernen am Modell. Die in der Wohngemeinschaft lebenden jungen Menschen lösen sich aus Gruppenkontexten mit engeren Strukturen und erfahren eine noch abgesicherte Konfrontation mit der gesellschaftlichen Realität. Mögliche Prozesse von Labilität und persönlicher Verunsicherung können in einer zuverlässigen Struktur durch empathische und ggf. fürsorgliche pädagogische Handlungen erkannt und bearbeitet werden. Die Wohngemeinschaftsbewohner überprüfen in einem überschaubaren Rahmen Eigensteuerung und Selbstbestimmung. In der face-to-face-arbeit sind die Stärkung von Selbstreflexion und Kritikfähigkeit wesentliches Förderungsziel. Elternarbeit: Der Austausch mit den Herkunftsfamilien und weiteren Bezugspersonen der Jugendlichen findet kontinuierlich statt. Er wird individuell gestaltet und dient der Änderung verzerrter intrafamiliärer Kommunikationsmuster sowie der Bearbeitung von Ängsten und Befürchtungen, die Phasen von Neuorientierung und Ablösung in der Adoleszenz beinhalten. Die Elterngespräche werden von dem pädagogischen Personal der Jugendwohngemeinschaft geleitet. Beteiligung (Partizipation): Wir gewähren den Bewohnern der Jugendwohngemeinschaft fortlaufende Teilhabe durch Mitsprache, Mitbestimmung, Übermittlung von Informationen, Aufklärung in gesellschaftlichen Belangen und Erfahrungen im öffentlichen Raum. Die Bewohner werden über die Möglichkeiten zur Partizipation bei individuellen und wohngemeinschaftsbezogenen Themen fortlaufend informiert und können daran aktiv und gestaltend teilnehmen. Im individuellen Bereich beinhaltet dies: - aktive Vorbereitung auf und Beteiligung am Hilfeplanprozess - Beschwerdemöglichkeit bei Konflikten mit dem Ziel der Mediation und Klärung - Selbstbestimmung, Wahrung von Individualität und Abgrenzungsmöglichkeiten Im gruppenbezogenen Bereich betrifft dies: - aktive Beteiligung an allen die Wohngemeinschaft betreffenden Hausregeln - Gestaltung von Freizeit- und Gruppenaktivitäten 5

Beendigung der Maßnahme: Die Verweildauer der in der Wohngemeinschaft lebenden jungen Menschen ist individuell unterschiedlich. Die positive Auswertung eines Wohnungstrainings in der Wohngemeinschaft nach 6 bis 12 Monaten kann in eine Überleitung in eine eigenständige Lebensführung münden. Ebenfalls kann eine auf die Bedürfnisse und Kompetenzen abgestimmte individuelle Ablösungsphase für jeweils einen jungen Erwachsenen in der Wohnung Rosmarinweg angeschlossen werden, die in der Regel 6 bis 8 Monate umfasst. Bei extremer Unsicherheit eines Wohngemeinschaftsbewohners ist die zeitlich begrenzte Rückführung in einen engeren Wohngruppenkontext möglich. Die Veränderung oder Beendigung einer Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem öffentlichen Träger. 8.2. Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Gruppenübergreifende/ -ergänzende Leistungen Betreutes Jugendwohnen Gruppenform Woche Monat Geschäftsführung 1,46 6,34 Bereichsleitung 2,00 8,68 Koordination f. Organisationsentwicklung 0,87 3,78 Verwaltung 5,58 24,22 IT-Service 1,17 5,08 Betriebsrat 0,59 2,56 8.3. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Die Mitarbeiter des Betreuten Jugendwohnens in Gruppenform sind in der Organisationsstruktur des Jugendhilfezentrums Göttingen, Wohngruppe Blaues Haus, eingebunden. Sie nehmen dort an Konferenzen, Supervisionen und Dienstbesprechungen teil. Sie stehen im engen Austausch mit weiteren Wohngruppen für Jugendliche und dem Team des Betreuten Jugendwohnens in der Gesamteinrichtung. Festgelegte Konferenzen zweimal im Jahr sichern die Kooperation, Vermittlung fachlicher Inhalte, sowie Perspektiven der Weiterentwicklung im Bereich Jugendhilfe und Beratung, Konfliktmanagement, sowie Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendarbeitsrecht. 6

Die Mitarbeiter des Betreuten Jugendwohnens in Gruppenform haben fortlaufend die Möglichkeit, einrichtungsintern auf Beratung und Unterstützung in Krisen zurückzugreifen. Angaben zum durchschnittlichen zeitlichen Umfang pro Monat: Sonstige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Woche Monat Dienstbesprechung (einschl. Dienstübergaben) 2,00 8,00 Fallbesprechung 1,50 6,00 Supervision 10 x 90 min. / Jahr Dokumentation (Berichte, Dienstbuch, EDV) 2,50 10,00 Teamentwicklung 1,50 Fortbildung (intern und extern) 1,50 Evaluation (Hilfeverläufe) 1,00 8.4. Strukturelle Leistungsmerkmale Personal: Personal Betreutes Jugendwohnen Gruppenform Woche Monat Erzieherinnen/ Erzieher 29,25 126,95 Psychologin/ Psychologe 0,38 1,65 Hausreinigung 0,68 2,95 Hausmeister 2,34 10,16 Räumliche Gegebenheiten/ sächliche Ausstattung: 1.) Angemietete geräumige Altbauwohnung, Mittelstraße 3; 37077 Göttingen - Weende, 1. Etage, Wohnfläche: 132 qm - 3 geräumige Einzelzimmer - 1 große Wohnküche - 1 Gemeinschaftszimmer, welches als Gruppenraum und Besprechungsraum genutzt werden kann - Abstellboden - 2 Bäder - Selbstversorgung - Fuhrpark aus dem Jugendhilfezentrum nutzbar - Turnhalle und Sport-/ Freizeitmaterialien aus dem Jugendhilfezentrum nutzbar 2.) Angemietete Zweiraumwohnung, Rosmarinweg 33; 37079 Göttingen; 3. Etage, Wohnfläche: 44 qm - 2 Zimmer 7

- 1 Küche - 1 Korridor - 1 Badezimmer - 1 Kellerraum - Selbstversorgung - Fuhrpark aus dem Jugendhilfezentrum nutzbar - Turnhalle, Freizeitangebote aus dem Jugendhilfezentrum nutzbar 8.5. Sonderaufwendungen im Einzelfall und Individuelle Sonderleistungen Für besondere Erziehungsleistungen gelten folgende Vereinbarungen entsprechend des Rahmenvertrages nach 78 SGB VIII Niedersachsen vom 01.06.2012. Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 6 Rahmenvertrag Niedersachsen, Anlage 8 Pkt. 1.4 ) Sonderaufwendungen auf Antrag beim Kostenträger: Rahmenvertrag: Erstausstattung Bekleidung Übernahme der Kosten in Kindertagesstätten Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen: - Erstausstattung bei Aufnahme - Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnung - Verselbständigungshilfe vor Beendigung der Maßnahme (z.b. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit) Folgende Leistungen werden ohne Antrag mit dem Kostenträger abgerechnet: Taschengeld Fahrtkosten für Familienheimfahrten Individuelle Sonderleistungen ( 8 Rahmenvertrag Niedersachsen) Für besondere Erziehungsleistungen können nach Festlegung im Hilfeplan folgende Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen beantragt werden: Sonderleistungen: Diagnostik, sofern nicht Grundleistung therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung Familientherapie, sofern nicht Grundleistung Begleitung von Elternkontakten, wenn diese gerichtlich oder durch den Vormund festgelegt werden sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Schulbegleitung / Schulassistenz Spezielle Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich für Schüler an öffentlichen Schulen Erlebnispädagogische Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit anderen Trägern) Heilpädagogisches Reiten Instrumentalunterricht Stand: 15.11.2014 8