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Transkript:

Ansprechpartner für die Abwicklung von Seiten der oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen ist: Herr Ing. Michael Koppensteiner Mail: michael.koppensteiner@oekostrom.at Tel.: 0664/88362802 Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen Laxenburgerstrasse 2 1100 Wien (nachstehend kurz oekostrom genannt) sowie der...(firma Elektrohändler) (Firmenbuchnummer)..(UID-Nummer).. (Adresse) (nachstehend kurz Kooperationspartner genannt) Gemeinsam werden die oekostrom sowie der Kooperationspartner nachstehend die Vertragsparteien genannt. 1. Vertragsgegenstand oekostrom ist ein auf die Erzeugung von erneuerbarer Energie sowie auf den Handel mit erneuerbarer Energie spezialisiertes Unternehmen. oekostrom ist damit Energieversorger in Österreich und deswegen im Zuge des Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu tätigen und nachzuweisen. Der Kooperationspartner ist ein Unternehmen, das im Bereich Elektrohandel tätig und damit Mitglied des Bundesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandels ist. Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass der Kooperationspartner Maßnahmen entsprechend dem EnEffG an oekostrom vermittelt und abtritt. Diese Vereinbarung besteht aus dem gegenständlichen Partnervertrag Anlage A Musterformblatt : Abtretung der Energieeffizienzmaßnahmen Anlage B Tabelle Abtretungsentgelte für Energieeffizienzmaßnahmen 2. Rechte und Pflichten des Kooperationspartners a) Wenn ein Endkunde (Konsument aber auch Gewerbekunde) im Zuge des Kaufes von energieeffizienten Produkten eine anrechnungsfähige Energieeffizienzmaßnahme gemäß (EEffG) an den Kooperationspartner abtritt, hat der Kooperationspartner das Recht diese Maßnahmen wiederum an die oekostrom gegen Zahlung der in Anlage B definierten Entgelte abzutreten. b) Der Kooperationspartner hat die umgesetzten Maßnahmen lt. 27 (3) (EEffG) zu dokumentieren. c) Der Kooperationspartner hat die Verpflichtung den Endkunden im Fall der Abtretung der Maßnahme darüber zu informieren, dass die Maßnahme an oekostrom weitergegeben wird.

3. Rechte und Pflichten der oekostrom a) oekostrom hat die Pflicht, dem Kooperationspartner für jede abgetretene Maßnahme, die in Form eines vollständig ausgefüllten Maßnahmen-Formblatt dokumentiert ist und den Anforderungen lt. 27 Abs. 3 EEffG entspricht, ein einmaliges Entgelt gemäß Anlage B zu vergüten. b) oekostrom hat das Recht, die Richtigkeit der Angaben auf dem Maßnahmen-Formblatt zu überprüfen. Im Falle von unrichtigen Angaben verfällt der Anspruch auf das Entgelt. c) oekostrom hat das Recht, die an oekostrom abgetretenen Maßnahmen an die zuständige Stelle gemäß EEffG einzureichen und sich für die Erreichung der Verpflichtung gemäß EEffG anrechnen zu lassen. d) oekostrom hat das Recht, die an oekostrom abgetretenen Maßnahmen an Dritte zu verkaufen. 4. Vorgehensweise bei Vertragsabschlüssen mit Kunden Bei einem Verkauf eines energieeffizienten Produktes, das im Maßnahmen-Formblatt angeführt ist, kann ein solches mit Zustimmung des Kunden ausgefüllt werden. Durch die Unterfertigung des Maßnahmen-Formblattes tritt der Kunde die Effizienzmaßnahme an den Kooperationspartner ab. 6. Anspruch auf Zahlung a) Der Kooperationspartner erhält für jede abgetretene Maßnahme (mittels der Abgabe eines vollständig ausgefüllten Maßnahmen Formblattes) ein einmaliges Abtretungsentgelt. Die Höhe des Abtretungsentgelts ist in der Provisionstabelle, welche als Anlage B einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages darstellt, geregelt. Die dort angegebenen Provisionssätze werden exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer dargestellt. b) Der Anspruch des Kooperationspartners entsteht mit dem Eintreffen (Eingangsstempel) des vollständig ausgefüllten Formblattes bei oekostrom. d) Die Feststellung des Anspruches erfolgt durch die oekostrom jeweils in jenem Kalendermonat, in welchem das Formblatt bei oekostrom eingetroffen ist. Die Abrechnung ist spätestens bis zum 15. des auf den Monat der Feststellung folgenden Monats an den Kooperationspartner zu übermitteln. Erhebt der Kooperationspartner nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch, gilt die Abrechnung durch den Kooperationspartner als anerkannt. 7. Zahlungskonditionen a) Die Zahlung erfolgt jeweils binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Übermittlung der Abrechnung auf folgendes Bankkonto des Kooperationspartners: IBAN. BIC. 11. Datenschutz Die Vertragsparteien unterliegen hinsichtlich des Schutzes der im Rahmen dieser Vertragsbeziehung bekannt werdender Daten den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000). Die Mitarbeiter und weitere Kooperationspartner der Vertragsparteien sind schriftlich zur Geheimhaltung aller personenbezogenen Daten zu verpflichten.

12. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Vertragsparteien und wird auf die Dauer bis 30.5.2015 abgeschlossen. 13. Vorzeitige Vertragsauflösung Jede Vertragspartei ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen zur vorzeitigen Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung berechtigt. Die Auflösung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn a) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer der beiden Vertragsparteien eröffnet wird, b) ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer der beiden Parteien mangels kostendeckendes Vermögens abgewiesen wurde, c) eine Vertragspartei nachweislich zahlungsunfähig ist oder ihre Zahlungen einstellt, d) Umstände eintreten, die nachweislich die Kreditwürdigkeit der andere Vertragspartei beeinträchtigen. Bei sonstigen Verstößen gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern diese nicht schwerwiegend sind, hat die jeweils vom Verstoß betroffene bzw. vertragseinhaltende Partei die Verstöße der anderen Partei schriftlich zu beanstanden und sie aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist den beanstandeten Verstoß zu unterlassen und den vertragskonformen Zustand wieder herzustellen. Leistet die andere Vertragspartei dieser Aufforderung keine Folge, ist die vertragseinhaltende Partei zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt. 15. Vertraulichkeit a) Die Vertragsparteien verpflichten sich sämtliche Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse aus dieser Vertragsbeziehung und die bei Erfüllung des Vertrages bekannt werden, geheim zu halten, nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und alles vorzukehren, um die Kenntnisnahme oder Verwertung durch Dritte zu verhindern. b) Sollte eine Weitergabe an Dritte zur Erfüllung der jeweiligen Pflichten aus diesem Vertrag notwendig sein, ist vorab eine schriftliche Zustimmungserklärung der anderen Vertragspartei einzuholen. c) Als vertraulich gelten alle Informationen, die ausdrücklich solcherart bezeichnet sind, oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Gegenstand oder sonstigen Umständen erkennen lässt. d) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bindet den Partner auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 16. Übertragung Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag richten sich nach dem Sitz der oekostrom. 18. Sonstiges a) Dieser Vertrag umfasst sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Einvernehmlich wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen. b) Sämtliche Nebenabreden, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages stehende Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. c) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die rechtsunwirksamen Bestimmungen sind durch solche rechtwirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. d) Die Kosten der Vertragserrichtung sowie allenfalls im Zusammenhang mit diesem Vertrag in Anspruch genommene rechtsfreundliche oder steuerrechtliche Beratungen trägt jede Vertragspartei selbst. 19. Anlagen Sämtliche in dieser Vereinbarung erwähnten Anlagen, Anhänge und Beilagen bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Nach Vertragsunterzeichnung hinzukommende Anlagen sind von den zeichnungsberechtigten Personen beider Unternehmen zu unterfertigen. Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen erstellt, wobei jede Vertragspartei eine Ausfertigung erhält. Ort, Datum oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen Anlagen: Anlage A Musterformblatt : Abtretung der Energieeffizienzmaßnahmen Anlage B Tabelle: Abtretungsentgelte für Energieeffizienzmaßnahmen

ANLAGE A: Abtretung der Energieeffizienzmaßnahmen Abtretung der Energieeffizienzmaßnahme Gerätetausch von Elektrogeräten und Lampen im Haushaltsbereich 1. Firma des Händlers/Firmenstempel: Einsparung bis 500 kwh/a MUSTER 2. Kundenname: 3. Rechnungsnummer: 4. Gerät (Zutreffendes ankreuzen): Kühl- und Gefriergeräte (vorzeitiger Ersatz - älter als 10 Jahre, neues Gerät Energieverbrauch: max. 155kWh/Jahr) Wäschetrockner (Energieverbrauch: max.279kwh/jahr) LED- oder Energiesparlampe 5. Energieeffizienzklasse: Alle Einspareinheiten aus dem Gerätetäusch (Rückgabe des Altgeräts an Sammelstelle oder Händler) übertrage ich gegen Gutschrift auf der Rechnung an den Händler und bestätige, dass ich die Einheiten kein weiteres Mal an eine dritte Partei übertrage. Ich wurde über die Energieeinsparungen des gekauften Gerätes informiert und bestätige die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgeräts. Ich bestätige außerdem, dass ich - neben der Gutschrift für den Gerätetausch - keine weiteren Förderungen für den Kauf der/des Geräte(s) erhalten habe. Der Weitergabe von Daten für die Zwecke des Energieeffizienzgesetzes stimme ich zu.. (Datum, Unterschrift des Kunden) Rechnung beiheften!

Erläuternde Bemerkungen Das Muster dient der Abtretung und Dokumentation der Energieeffizienzmaßnahme Gerätetausch von Elektrogeräten und Lampen bei einer Energieeinsparung bis zu 500 kwh. Diese Einsparung bezieht sich auf den Wert pro Gerät. Insbesondere bei einer relativ geringen Einsparung ist der Administrationsaufwand so gering wie möglich zu halten. Die Rechnung ist beizuheften. ad 1. Dient der Ersichtlichmachung des Händlers, an welchen die Maßnahme übertragen wird. ad 2. In der Regel kann von der Rechnungsnummer auf die Identität des Kunden geschlossen werden, sowie auf das Datum des Kaufes. Dies dient den Erfordernissen des 27 Abs 3 Z3, 4 und 7 EEffG (Identität, Zeit, Ort und tatsächliche Durchführung der Maßnahme). Kann die Identität des Kunden so nicht festgestellt werden, ist diese gesondert festzuhalten. ad 3. Da auf Rechnungen teilweise nur die Typenbezeichnung des Geräts angeführt wird, ist hier das Gerät anzuführen. ad 4. Dient den Erfordernissen des 27 Abs 3 Z5 EEffG. Somit wird das Ausmaß der Energieeinsparung ausgewiesen. Der umrahmte Bereich ist die eigentliche Abtretungserklärung, in welcher der Kunde bestätigt, dass das Altgerät ordnungsgemäß entsorgt wurde bzw. wird und die Maßnahme damit tatsächlich gesetzt wird. Ansprechpartner für die Abwicklung von Seiten der oekostrom GmbH für Vertrieb, Planung und Energiedienstleistungen ist: Herr Ing. Michael Koppensteiner Mail: michael.koppensteiner@oekostrom.at Tel.: 0664/88362802

ANLAGE B: Abtretungsentgelte für Energieeffizienzmaßnahmen Maßnahme Wäschetrockner (max. Jahresenergieverbrauch: 279kWh/a) Kühl- und Gefriergeräte (vorzeitiger Ersatz - älter als 10 Jahre, neues Gerät mit einem max. Jahresenergieverbrauch: von 155kWh/a ) Entgeltanspruch 10,00 20,00 LED- oder Energiesparlampe 2,50