Betreutes Wohnen des Vereins Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e. V.

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Konzeption Betreutes Wohnen des Vereins Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e. V. Kontakt Betreutes Wohnen SPI Paderborn e. V. Leitung: Hildegard Bange Standort: Paderborn Standort: Delbrück Oststraße 13, 33129 Delbrück Riemekestraße 84, 33102 Paderborn Tel.: 05251 89223-400 05251 89223-440 Fax: 05251 89223-99400 05251 89223-99400 E-Mail: betreutes.wohnen@spi-paderborn.de Internet: Träger Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e. V. Nordstraße 27, 33102 Paderborn Geschäftsführer: Johannes Tack Tel.: 05251 89223-100 Fax: 05251 89223-99100 E-Mail: johannes.tack@spi-paderborn.de Internet: 1

Konzeption Betreutes Wohnen des SPI Paderborn e. V. Definition Das Betreute Wohnen ist ein ambulantes Angebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen, das den betroffenen Personen ein Verbleiben bzw. eine Rückkehr in die gesellschaftlichen Bezüge ermöglicht. Träger Die Angebote des gemeinnützigen Vereins Sozialpsychiatrische Initiative (SPI) Paderborn e. V. richten sich an psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen in Stadt, Kreis und der Region Hochstift Paderborn. Der SPI Paderborn e. V. ist Mitglied im Paritätischen NRW und hat es sich zur Aufgabe gemacht, seelisch behinderte Menschen in das Alltags- und Berufsleben zu integrieren. Mit seinen Einrichtungen nimmt der Verein einen wesentlichen Beitrag zur gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Kreis und in der Region Hochstift Paderborn wahr. Durch ein breit gefächertes Therapie-, Betreuungs- und Trainingsangebot werden Heilung, Linderung und psychische Stabilität der KlientInnen gefördert. Der SPI Paderborn e. V. wurde 1981 als Trägerverein für das Übergangsheim für psychisch Kranke gegründet. In den Folgejahren wurde das Angebotsspektrum um mehrere Einrichtungen erweitert. Derzeit befinden sich in Trägerschaft des Vereins: das Arbeitstherapeutische Zentrum (ATZ) SPI das Rehabilitationshaus in Paderborn, das frühere Übergangsheim, eine vollstationäre und ganztags-ambulante medizinische Rehabilitationseinrichtung das Begleitzentrum Mitarbeit (BZM), eine berufliche Rehabilitationseinrichtung, seit 1999 mit angeschlossener kooperativer Ausbildung die SPI-Jugendhilfe Ostwestfalen mit den Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene B.I.G. BEN in Paderborn und B.I.G. U 19 in Gütersloh das Betreute Wohnen Paderborn und Delbrück, ambulante Angebote zur Förderung der selbständigen Lebensführung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen die Tagesstätte für chronisch seelisch behinderte Menschen, eine ganztags-ambulante Einrichtung mit tagesstrukturierendem Charakter in Paderborn die Praxis für Ergotherapie in Paderborn die Abteilung Projektmanagement (Durchführung zeitlich befristeter Projekte) 2

das Integrationsunternehmen Grün-Mobil gemeinnützige GmbH, ein Tochterunternehmen des SPI Paderborn e. V., bietet Arbeitsplätze für seelisch behinderte Menschen im Garten- und Landschaftsbau. Auftrag und Ziele Der Auftrag und das Ziel des Betreuten Wohnens ist die Eingliederung des Einzelnen in die Gesellschaft mit dem größtmöglichen Maß an Eigenverantwortung und selbständiger Lebensführung. Ziele des Betreuten Wohnens sind: Besserung, Milderung oder Verhütung von Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung und deren Folgen Bewältigung von Krisen Erhalt oder Beschaffung geeigneten Wohnraumes Verfügen über eine angemessene Tagesstruktur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufes angemessene Gestaltung von arbeitsfreier Zeit Integration in ein soziales Bezugssystem und dessen Gestaltung Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft weitestgehende Unabhängigkeit von Betreuung. Personenkreis Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen im Sinne der 53, 54 SGB XII (Sozialgesetzbuch), aber auch an psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Es ist für diejenigen Betroffenen vorgesehen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer Unterstützung in der selbständigen Lebensführung benötigen, die aber stationärer Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen. Es ist ein Angebot für die Bürger/innen in Stadt und Kreis Paderborn. Leistungsbeschreibung Die jeweilige Hilfeleistung ist flexibel orientiert am Bedarf des Einzelnen. Seine individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Bedürfnisse bestimmen die Inhalte sowie das Maß der Hilfestellung. Das Hilfeangebot umfasst direkte, mittelbare und indirekte Leistungen. Direkte Leistungen Diese Leistungen beziehen sich auf die Hilfestellungen im unmittelbaren Kontakt mit dem Einzelnen. Sie umfassen orientiert am individuellen Bedarf Unterstützung, Anleitung, Assistenz, Begleitung und/oder Beratung. 3

In folgenden Bereichen werden Hilfestellungen gegeben: Hilfen bei der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung in den Lebensfeldern Wohnen und Haushaltsführung o Sicherung der materiellen Lebensgrundlage o Beratung und Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten o Beschaffung und Erhalt der Wohnung o Pflege und Gestaltung der Wohnung o Planung des Haushaltes o Einkaufsplanung o Budgetplanung Tagesstruktur und Gestaltung der Freizeit o Erarbeitung einer angemessenen Tagesstruktur o Beratung und Anregung zur Gestaltung arbeits- und beschäftigungsfreier Zeit o Förderung persönlicher Interessen und Hobbys Schule, Ausbildung, Arbeit, berufliche Rehabilitation o Erarbeitung und Umsetzung schulischer/beruflicher Perspektiven o Beratung bei Problemen in der Schule, am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz o Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung o Beratung und Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft o Mobilität und Orientierung Hilfen bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen Beobachtung und Einschätzung, Gespräche über die Beziehungssituation Aktive Begleitung in das Beziehungsfeld Rückmeldung, Einübung von Verhaltensalternativen Angebote zur Entlastung und Umstrukturierung des Beziehungsfeldes Umgang mit Konflikten; Stärkung der Konfliktfähigkeit Hilfen bei der Bewältigung/Verminderung von Beeinträchtigungen durch die seelische Behinderung Förderung eines angemessenen Umganges mit krankheitsbedingten Einschränkungen und einer realistischen Selbsteinschätzung Erarbeitung krankheitsangemessener Verhaltensweisen Unterstützung beim Erkennen von krankheitsauslösenden Faktoren und Erkennen und Benennen kritischer Situationen und Frühwarnzeichen Entwicklung von Copingstrategien Treffen konkreter Absprachen Krisenbewältigung Unterstützung zur Aufnahme und Begleitung einer psychologischen/psychotherapeutischen Behandlung 4

Neben diesen im Einzelkontakt angebotenen und durchgeführten Betreuungsleistungen werden zusätzliche Gruppenangebote vorgehalten. Viermal jährlich erscheint ein Freizeitprogrammheft, in welchem unterschiedliche Angebote der Freizeitgestaltung wie z. B. Sport- und Bastelgruppen aufgeführt werden Eine Sportgruppe organisiert und durchgeführt von einem diplomierten Sportlehrer trifft sich einmal wöchentlich zu Sport, Spiel und Spaß. An dieser Gruppe nehmen auch Rehabilitanden der medizinischen Rehabilitationseinrichtung des SPI Paderborn e. V. teil. Es werden psychoedukative Gruppen für schizophren und schizoaffektiv erkrankte Menschen angeboten (Pegasus-Gruppe), in der die betroffenen Personen über die Hintergründe ihrer Erkrankung sowie Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten informiert werden und in der sie eigene Handlungs- und Bewältigungsmöglichkeiten erkennen und entwickeln können. Nach Bedarf und Interesse werden thematische Gruppen mit Kurscharakter angeboten. Darüber hinaus wird ein so genannter Aktionstag organisiert. Zumeist wird ein Ausflugsziel in der näheren Umgebung ausgewählt und ein gemeinsamer Tag gestaltet. Veranstaltungen zu Festen im Jahresverlauf. In Kooperation mit anderen Anbietern psychosozialer Hilfen, die sich im Freizeitverbund für Stadt und Kreis Paderborn zusammengeschlossen haben, werden Freizeitaktivitäten trägerübergreifend angeboten, wie z. B. Besuche kultureller Veranstaltungen, gemeinsames Sommerfest u. Ä. Alle Gruppenaktivitäten dienen der Begegnung und dem Austausch untereinander. Sie tragen dazu bei, andere Menschen kennen zu lernen und neue Erfahrungen zu sammeln. Mittelbare Leistungen Neben den Betreuungsleistungen im direkten Kontakt mit dem Betreuten ergeben sich eine Reihe von Leistungen, die mittelbar mit der Betreuung zu tun haben. Sie untergliedern sich in klientenbezogene und klientenübergreifende Leistungen und schließen auch die Fahrt- und Wegezeiten mit ein. Die klientenbezogenen Leistungen sind: Telefonate, Schriftverkehr und Anträge bzgl. Alltagsangelegenheiten der Klientinnen und Klienten Organisation des Helferfeldes Koordination der Hilfeplanung 5

Gespräche im sozialen Umfeld der Klientin/des Klienten (Familie, Nachbarschaft, Arbeits-, Ausbildungsstelle, Vermieter/in) Kooperationskontakte mit gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern Regelung von Wohnungsangelegenheiten Telefonate und Schriftverkehr mit dem Kostenträger bzgl. der betreuten Person Erstellen von Berichten zur Verlängerung und bei Beendigung der Betreuung Dokumentation der Hilfen, des Betreuungsprozesses Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung (Kontaktaufnahme, Informationsgespräch, Dokumentation, Vorbereitung der Hilfeplanung) Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Rahmen einer Nachbetreuung Ausfallzeiten (von der betreuten Person nicht wahrgenommene Termine) Vor- und Nachbereitung von Gruppenangeboten Mitarbeit an den Hilfeplankonferenzen/am Clearingstellenverfahren Die klientenübergreifenden Leistungen sind: Teamsitzungen Fallbesprechungen/kollegiale Beratung Supervision Fortbildungen Facharbeitskreise Fahrt- und Wegezeiten. Indirekte Leistungen Es handelt sich bei diesen um alle Leistungen, die zur Organisation des Dienstes und seiner Arbeitsabläufe erforderlich sind. Es sind folgende: Organisation des Dienstes und seiner Arbeitsabläufe Leitung und Verwaltung des Dienstes Bearbeitung von Anfragen und Aufnahmen Erhebung und Pflege statistischen Datenmaterials zur Dokumentation der Arbeit und die Darstellung von Entwicklungen und Veränderungen Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Anbietern psychosozialer Dienste sichert die optimale gemeindepsychiatrische Versorgung. Es werden Informationsveranstaltungen in verschiedenen Bereichen und Gremien durchgeführt Öffentlichkeitsarbeit. Struktureller Rahmen Das Betreute Wohnen wird in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften und beim Zusammenleben mit Familienangehörigen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt beim betreuten Einzelwohnen. 6

Es wird auf der Grundlage des Personenbezugssystems gearbeitet. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten wird eine Vertretung durch eine/n andere/n Mitarbeiterin/er aus dem Betreuungsteam wahrgenommen. Der zeitliche Rahmen der Betreuung wird durch den vom Kostenträger bewilligten Betreuungsumfang im Rahmen von Fachleistungsstunden bestimmt, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Einzelnen richten. Die Anzahl der Fachleistungsstunden kann im Verlauf des Betreuungsprozesses den jeweiligen Veränderungen angepasst werden. Die Hilfeleistungen können wie folgt durchgeführt werden: bei Hausbesuchen bei Kontakten in der Dienststelle bei Begleitung außerhalb der eigenen Wohnung, z. B. zu Behörden, Ärzten, Einkäufen bei telefonischen Kontakten. Daneben werden Besuche im Krankenhaus bei stationären Behandlungen wahrgenommen. Neben den vereinbarten Terminen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu festen Bürozeiten erreichbar. Darüber hinaus können jederzeit Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden, dieser wird mehrmals täglich abgehört. Am Wochenende und an Feiertagen steht zusätzlich ein zeitlich befristeter telefonischer Notdienst zur Verfügung. Zwischen der/dem Betroffenen und der/m betreuenden Mitarbeiter/in wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Gemeinsam werden die Hilfeplanung und die Betreuungsziele erarbeitet. Im Verlauf des Prozesses werden diese immer wieder überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Die Länge der Betreuung insgesamt variiert nach den individuellen Notwendigkeiten. In der Regel wird eine Vereinbarung für ein Jahr getroffen. Wenn darüber hinaus Hilfebedarf besteht, wird ein Verlängerungsantrag gestellt. Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität der fachlich-inhaltlichen Arbeit und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards des Betreuungsdienstes werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt. In den Einzelfällen wird aufbauend auf den individuellen Hilfebedarf eine Hilfeplanung vorgenommen, die im Verlauf des Betreuungsprozesses gemäß der Veränderungen und Entwicklungen im individuellen Betreuungsverlauf angepasst und modifiziert wird. Die Inhalte und die Ergebnisse der individuellen Hilfeleistung werden in einer fortlaufenden Betreuungsdokumentation festgehalten. Jeder direkte Kontakt zwischen dem Betreuten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuungsdienstes werden auf dem entsprechenden 7

Quittierungsbogen erfasst und von der jeweiligen Klientin oder Klienten gegengezeichnet. Zur Sicherung der Qualität in der fachlich-inhaltlichen Arbeit tragen die regelmäßige Inanspruchnahme von Supervision und die kollegiale Beratung im Rahmen der Fallbesprechungen bei. Die Qualitätsstandards des Betreuungsdienstes werden im Rahmen von Qualitätssicherungs-Teambesprechungen überprüft und fortgeschrieben. Bei einzelnen Fragestellungen werden Methoden der Evaluation angewendet und die Ergebnisse analysiert, bewertet sowie in die fachlich-inhaltliche Arbeit integriert. Besonderes Kriterium ist hierbei die Zufriedenheit des(r) einzelnen Klienten/Klientin. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Betreuungsteam arbeiten Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Heilpädagogen/innen und Heilerziehungspfleger/innen zusammen. Das Team ist paritätisch besetzt. Für spezielle Aufgaben werden andere Personen (z. B. SPI-Hausmeister/in, Honorarkräfte) als Nicht-Facharbeitskräfte hinzu gezogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsteams koordinieren den Dienst in regelmäßigen Teamsitzungen, sie nehmen die Möglichkeit der Supervision und der Fort- und Weiterbildungen zur Förderung ihrer fachlichen Qualifikation wahr. Zusammenarbeit und Vernetzung des Angebotes mit anderen Diensten Im Sinne einer optimalen gemeindepsychiatrischen Versorgung der psychisch kranken und behinderten Menschen in der Region, wird der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Anbietern psychosozialer Dienste im Versorgungssystem ein hoher Stellenwert beigemessen. Es finden dienstübergreifende Teamsitzungen und Helferkonferenzen statt, in Arbeitskreisen werden gemeinsame Themen erörtert und zukunftsweisende Inhalte erarbeitet. Auf Lücken im Versorgungsnetz wird hingewiesen und, wo es möglich ist, mit daran gearbeitet, diese zu schließen. In folgenden fachlichen Gremien arbeitet der Betreuungsdienst verbindlich mit: Clearingsitzung (im Rotationsverfahren) Clearing-Begleitgruppe für den Bereich suchtkranke und psychisch kranke Menschen Arbeitsgruppe Betreutes Wohnen des Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) e. V. PSAG e. V.-Arbeitsgruppe Tage der Psychiatrie, Psychotherapie und Beratung Arbeitsgruppe zur Implementierung des Pegasus-Programmes im Kreis Paderborn Beirat des Wohnverbundes. 8

Darüber hinaus arbeitet der Betreuungsdienst bei Bedarf in den Einzelfällen vernetzt mit anderen psychosozialen Diensten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten, hier sind vorrangig zu nennen: LWL-Klinik mit den Bereichen Institutsambulanz, Sektor-Stationen, Tagesklinik Niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes für den Kreis Paderborn Betreuer/innen nach dem Betreuungsgesetz (BtG) Werkstätten für behinderte Menschen SPI-Abteilungen: Tagesstätte für chronisch psychisch kranke Menschen, Rehabilitationshaus, Begleitzentrum Mitarbeit (BZM) Wohnverbund (Wohnhaus Franziskanergasse, stationäres Einzelwohnen, Betreutes Wohnen) Wohnstätten Salzkotten Miteinander ggmbh (Berufliches Trainingszentrum (BTZ), Betreutes Wohnen) Caritas (psychiatrische Krankenpflege, Sozialstation, Suchtberatung, Betreutes Wohnen Sucht, Jugend-Wohngemeinschaft) AWO (Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle) Diakonie (Sozialstation, Sozialpädagogische Familienhilfe) KIM Soziale Arbeit e. V. (Frauenwohngemeinschaft Salentinstraße) Haus Widey Frauenberatungsstellen Lilith e. V. und Bella Donna Jugendämter Schuldnerberatungsstellen Bewährungshilfe. Räumlichkeiten und Ausstattung Das Betreute Wohnen des Vereins Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e. V. verfügt über zwei Standorte. Ein Standort befindet sich in der Riemekestaße 84 in 33102 Paderborn. Hier stehen dem Betreuten Wohnen sieben Büro-/Beratungsräume zur Verfügung. Eine Küchenzeile (Teeküche) ist vorhanden. Ein weiterer Standort befindet sich in der Oststraße 13 in 33129 Delbrück. Hier gibt es zwei Büroräume sowie eine Küche. Die Räumlichkeiten sind aufgrund der zentralen Lage in Paderborn und Delbrück gut zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Auto erreichbar. 9

Leistungsträger und Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 53, 54 SGB XII (Sozialgesetzbuch). Zuständig für die Hilfen ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster. Die Kosten der Hilfeleistung werden vom Landschaftsverband übernommen, sofern die Hilfesuchenden nicht selbst für diese aufkommen können. In jedem Einzelfall wird eine Überprüfung vorgenommen. Übersteigen die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse die Freigrenzen, wird die/der Hilfeempfänger/in anteilig oder ganz zur Kostendeckung herangezogen. Aufnahmeverfahren Aufnahmevoraussetzungen Es muss gewährleistet sein, dass die/der Interessierte dem Personenkreis zuzurechnen ist, der in den 53, 54 SGB XII beschrieben ist. Dazu ist eine ärztlicherseits festgestellte psychiatrische Diagnose erforderlich. Das bereit gestellte Angebot muss inhaltlich, qualitativ und quantitativ dem derzeitigen Bedarf der/s Interessentin/en entsprechen. Die/der Interessierte muss seinen Wohnsitz im Kreis Paderborn haben, nur in seltenen, begründbaren Ausnahmen kann über das Kreisgebiet hinaus betreut werden. Die/der Interessierte sollte über ein Mindestmaß an Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit verfügen. Sie/er soll die Betreuung freiwillig und auf der Basis der eigenen Motivation in Anspruch nehmen und die Bereitschaft zur Kooperation mitbringen. Aufnahmeverfahren In einem Gespräch hat die/der Interessierte die Möglichkeit, sich über das Angebot und die Voraussetzungen des Betreuten Wohnens zu informieren Die/der Interessierte stellt mit Unterstützung eines Fachdienstes mittels vorgegebener Formblätter ihren/seinen individuellen Hilfebedarf dar. Diese Hilfeplanunterlagen werden zusammen mit einem Sozialhilfegrundantrag zur Darlegung der Einkommens- und Vermögenssituation beim zuständigen Leistungsträger (LWL) eingereicht. Über den Antrag wird in der Clearingstelle beraten und entschieden. Beschwerderegelung Beschwerden von betreuten Personen sind selbstverständlicher Baustein der Qualitätssicherung des Betreuungsdienstes. Sie werden als Chance zur Weiterentwicklung einer menschengerechten fachlichen Arbeit verstanden. 10

Der/die Beschwerdeführer/in hat die Möglichkeit, sich jederzeit an die Leitung des Betreuungsdienstes zu wenden, die kurzfristig einen Termin zur Anhörung und Klärung mit ihm/ihr vereinbart. In der Regel findet dieses Gespräch gemeinsam mit der/dem fallverantwortlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter statt, es sei denn die Klientin/der Klient wünscht ein Gespräch allein. Dem/der Beschwerdeführenden muss deutlich sein, dass seine/ihre Beschwerde konkret benannt werden muss, um eine sachgerechte Bearbeitung zu ermöglichen. Es wird eine einvernehmliche Klärung der Beschwerde angestrebt. Darüber hinaus hat der/die Beschwerdeführer/in die Möglichkeit, sich mit seiner/ihrer Beschwerde zu wenden an den Geschäftsführer des SPI Paderborn e. V. den zuständigen Leistungsträger der Maßnahme den Spitzenverband des Trägers die Krankenkasse des Leistungsempfängers die örtliche Verbraucherberatung. Die Kontaktmöglichkeiten (Adresse und Telefonnummer) sind in der Anlage 6 des Betreuungsvertrages aufgeführt. Sucht sich der/die Beschwerdeführer/in eine andere, externe Vertrauensperson zur Unterstützung beim Vortragen und Klären seiner Beschwerde, so wird diese mit in den Klärungsprozess einbezogen. 11