2. Forderungen von TERRE DES FEMMES



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Transkript:

Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. Postfach 2565 72015 Tübingen Tel. 07071/7973-0 Fax 07071/7973-22 E-Mail: info@frauenrechte.de www.frauenrechte.de Positionspapier der Arbeitsgruppe Frauenhandel und Migration von TERRE DES FEMMES zum Thema Frauen- und Mädchenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung 1. Einleitung Nach Schätzungen des Europarats werden jährlich mehrere 100.000 i Personen, mehrheitlich Frauen und Mädchen, von Menschenhändlern ii in andere Länder gebracht, um sie dort als Prostituierte oder billige Arbeitskräfte auszubeuten (Europarat 2009:9). Hoffnungslosigkeit und wirtschaftliche Not verleiten viele Frauen dazu, sich auf attraktiv erscheinende Arbeitsangebote im Ausland einzulassen. Die Anwerber vor Ort können Freunde, Bekannte sein oder auch Agenturen, die sie an Mittelsmänner, Zuhälter und Bordelle weiter verkaufen. Auf diese Weise beschert der Handel mit Frauen und Mädchen dem organisierten Verbrechen weltweite Gewinne von ca. 12 Milliarden Euro pro Jahr. In der Prostitution erfahren Frauen oft ein hohes Maß an Erniedrigung und Gewalt. Auch deutsche Frauen sind von Zwangsprostitution betroffen. Besonders schlimm ist das Los ausländischer, hierher verschleppter, in die Prostitution gezwungener und permanent brutaler Gewalt ausgesetzter Opfer von Frauenhandel. Ein Teil dieser Frauen weiß zwar bereits vorher, dass sie hier die Prostitution erwartet, dennoch haben sie keine Ahnung von den wahren, menschenverachtenden Bedingungen, denen sie hier ausgesetzt sein werden. Sie werden erpresst, bedroht, ausgebeutet und sind einem oder mehreren brutalen Zuhältern auf Gedeih und Verderb hilflos ausgeliefert. Das bedeutet auch, dass sie oftmals weder Freier ablehnen, noch ungeschützten Verkehr oder bestimmte Praktiken verweigern können. Den Frauen selbst bleibt kaum etwas vom Verdienst. Menschenhändler, Zuhälter oder Bordellbetreiber kassieren überhöhte Wohn- und Verpflegungskosten ab sowie angebliche Schulden für den Transport und die Vermittlung der Betroffenen aus ihrem Heimatland ins Zielland. Da ihnen oft der Ausweis abgenommen oder ihnen gefälschte Ausweispapiere gegeben werden, sind die Frauen erpressbar und von ihren Peinigern abhängig. Auch aufgrund mangelnder Orts- und Sprachkenntnisse trauen sich die Opfer nur selten, Hilfe zu suchen. 2. Forderungen von TERRE DES FEMMES In der Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandel ist in Deutschland noch viel zu tun. In den gesetzgeberischen Maßnahmen und in der Arbeit der Behörden auf Bundes- und Länderebene muss der Schutz der Betroffenen an erster Stelle stehen, ihre Rechte müssen gestärkt und wirkungsvoller geschützt werden. Noch vorhandene Defizite müssen ausgeräumt werden. Im Nachfolgenden wird deshalb auf ausgesuchte Problembereiche hingewiesen, die uns vorrangig erscheinen:

2.1. Opferschutz: Aufenthaltsstatus, Gesundheit und Bildung 2.1.1. Aufenthaltsstatus TERRE DES FEMMES fordert einen eigenständigen und unbefristeten Aufenthaltsstatus für die Betroffenen von Menschenhandel. Dies sollte nicht abhängig sein von ihrer Rolle als aussagebereiter Opferzeugin im Ermittlungs- und Strafverfahren, wie es derzeit der Fall ist. Denn eine verfahrensrelevante Zeugenaussage ist für viele Frauen mit einem sehr hohen persönlichen Risiko verbunden. Weder ihre Sicherheit noch diejenige ihrer Familien, besonders im Heimatland kann von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland garantiert werden. Die Forderung nach einem eigenständigen und unbefristeten Aufenthaltstatus lässt sich insbesondere auch aus Art. 14 der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (Europarat 2005) ableiten, die von Deutschland unterzeichnet, bislang aber noch nicht ratifiziert wurde. TERRE DES FEMMES fordert, dass die deutsche Regierung endlich die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels ratifiziert und innerstaatlich zügig umsetzt. 2.1.2. Gesundheit In Deutschland werden Betroffene von Menschenhandel in vielen Fällen nicht so betreut, wie es nach dem sog. Palermoprotokoll der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 und nach der Opferschutzrichtlinie 2004/81/EG des Europäischen Rates geregelt ist. Ihre Rechte auf gesundheitliche Rehabilitation, psychosoziale Betreuung, auf Bildung und Arbeit werden in der Praxis missachtet. Dabei gebieten die menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, den Betroffenen von Menschenhandel Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, ggfs. notwendiger Therapie und traumaspezifischer Psychotherapie zu geben. Derzeit haben Betroffene in Deutschland nur Anspruch auf medizinische Notversorgung, so dass z.b. die dringend benötigte Psychotherapie oder z.b. Zahnbehandlungen nicht finanziert werden. Betroffene brauchen aufgrund ihres oft schlechten Gesundheitszustands (u.a. nach Infektion mit HIV und/oder Hepatitis durch erzwungene, ungeschützte Sexualpraktiken) Zugang zu längerfristiger Therapie und verbesserter Gesundheitsversorgung. Die flächendeckende, qualifizierte Betreuung durch Fachberatungsstellen sowie eine sichere Unterbringung außerhalb von Asylbewerberunterkünften muss gesetzlich und finanziell abgesichert werden. 2.1.3. Bildung Betroffenen von Menschenhandel sowie ihren Kindern muss ebenfalls uneingeschränkt der Zugang zu Sprachkursen sowie zum Bildungssystem ermöglicht werden. Deshalb ist schnellstmöglich eine Regelung zu treffen für die Grundversorgung von Opfern von Menschenhandel und deren sich in Deutschland aufhaltenden Familienangehörigen, die sowohl aus EU-Staaten als auch aus Drittstaaten stammen. 2.1.4. Opferschutzfond Zur Vereinfachung der bestehenden Entschädigungsmöglichkeiten, die oftmals abhängig sind von der Leistungsfähigkeit der Beschuldigten oder verurteilten Täter und für eine bessere und angemessene finanzielle Entschädigung von Betroffenen fordern wir länderübergreifend einen Opferschutzfonds zur direkten Entschädigung und Unterstützung von Betroffenen des Menschenhandels einzurichten.

2.2. Gesellschaftliche (Re-)Integration von Betroffenen Um eine Re-Viktimisierung zu vermeiden, ist es wichtig, in Zusammenarbeit mit Betroffenen auch Perspektiven zur Zukunftsgestaltung, insbesondere alternative Verdienstmöglichkeiten, zu schaffen. Aus diesem Grund sollten unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den seit den 90er Jahren durchgeführten RückkehrerInnenprogrammen Rehabilitations- und AussteigerInnenprogramme für Zwangsprostituierte sowie gezielte Maßnahmen zur (Re-) Integration in den heimischen Arbeitsmarkt entwickelt und finanziert werden. Damit eine Betroffene bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland nicht stigmatisiert wird, muss dafür Sorge getragen werden, dass kein amtlicher Vermerk mehr im Reisepass enthalten ist, durch den Rückschlüsse auf eine Tätigkeit als Prostituierte oder Verfahrensbeteiligte eines Strafverfahrens gezogen werden könnte. 2.3. Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten TERRE DES FEMMES fordert die Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten. Die Strafbarkeit soll sich danach richten, ob ein Freier vorsätzlich, d.h. wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch genommen hat bzw. billigend in Kauf genommen hat, dass sie die sexuellen Dienstleistungen nicht freiwillig, sondern unter dem Zwang eines ausbeuterischen Systems erbracht hat. 2.4. Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen sind wichtige Bestandteile der Präventionsarbeit zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Besonders wichtig ist es, Freier auf ihre Mitverantwortung aufmerksam zu machen und sie dazu zu ermutigen, sich in Verdachtsfällen an die Polizei zu wenden. TERRE DES FEMMES fordert deshalb die Finanzierung von spezifischen Informationskampagnen und anderen geeigneten Maßnahmen in den Medien, um für die Situation von Frauen in der Zwangsprostitution zu sensibilisieren. Männer als (potentielle) Freier müssen informiert und ihre Mitverantwortung als "Nachfrager" muss ihnen bewusst gemacht werden. Darüber hinaus bedarf es der finanziellen Unterstützung geeigneter Informationskampagnen für betroffene Mädchen und Frauen, mit denen sie über ihre Rechte als Betroffene, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, anwaltliche Vertretung in Zivil- und Strafprozessen, Gesundheitsvorsorge und Hilfe von Fachberatungseinrichtungen vertraut gemacht werden können. 2.5. Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen, Strafverfolgungs- und anderen Behörden Seit 1999 wurden in den Folgejahren in fast allen Bundesländern Kooperationsvereinbarungen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und anderen Behörden wie Ausländerämtern abgeschlossen. Ziel ist es, anlässlich von Strafverfolgungsmaßnahmen identifizierter (potentielle) Opfer von Menschenhandel umgehend Fachberatungsstellen zuzuführen und diese im weiteren Gang der Ermittlungen opferbetreuend einzubeziehen. Nicht nur während der Dauer des Strafverfahrens, sondern darüber hinaus sollten die Fachberatungsstellen in der Lage sein, die von ihnen betreuten Klientinnen so lange wie nötig psychosozial zu betreuen. Die Finanzierung der Fachberatungsstellen ist deswegen unerlässlich und die Einrichtungen müssen weiter ausgebaut werden. Die Europäische Kommission merkt in diesem Zusammenhang an, dass mit der Anzahl der unterstützten Opfer auch die Zahl der strafrechtlichen Verfahren steigt (Europäische

Kommission 2008). Die Unterstützung der Betroffenen ist wiederum an die Ausstattung der Fachberatungsstellen gekoppelt. Bisher fehlt eine bundesweite Evaluation darüber, ob und wenn ja inwieweit diese Kooperationsvereinbarungen in der Praxis tatsächlich flächendeckend umgesetzt wurden und funktionieren. Eine Studie des Max-Planck Instituts für Strafrecht (Herz, A. L. 2005) ergab allerdings, dass Fachberatungsstellen in Menschenhandelsverfahren nicht regelmäßig kontaktiert werden, obgleich für die Polizeidienststellen die Kooperation mit den Fachberatungsstellen verpflichtend ist. Weitere Einschränkungen in der Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution und für eine ausreichende Unterstützung von Betroffenen ergeben sich dadurch, dass Fachkommissariate für Menschenhandel bundesweit gesehen eher die Ausnahme sind. Nicht nur in vielen ländlichen Regionen und einigen ostdeutschen Bundesländern ist Menschenhandel kein Ermittlungsschwerpunkt. Die Polizei sollte in allen Bundesländern die Befugnis haben, verdachtsunabhängig Prostitutionsstätten zu betreten, um Opfer von Menschenhandel identifizieren zu können. Nach Auffassung von TERRE DES FEMMES könnte einem besseren Opferschutz zudem die häufigere Einrichtung von spezialisierten Fachkommissariaten bei Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften förderlich sein. 2.6. Fortbildung für spezifische Berufsgruppen Die vom Bundeskriminalamt seit 2010 durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Menschenhandel für Polizeibeamte spezialisierter Abteilungen und Einheiten auf Bundes- und Länderebene und die weiteren Schulungen in Kooperation mit Fachberatungsstellen sollten in geeigneter Weise auch interdisziplinär angeboten werden (z.b. zusammen mit RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen und Bediensteten von Ausländerämtern). Es könnte dem länderübergreifenden Erfahrungsaustausch und einer besseren Kooperation in der Strafverfolgung dienlich sein. Darüber hinaus könnte ein besseres Verständnis für die Belange der Betroffenen und deren Schutz gefördert werden. Zudem könnte die Bereitschaft erhöht werden, im Sinne der Regelungen des 2. Opferschutzreformgesetzes von 2009 verstärkt Maßnahmen zur Entlastung von Opferzeuginnen (z.b. Videovernehmungen) einzusetzen und der Notwendigkeit von Adhäsionsverfahren offener gegenüber zu stehen. Anmerkungen i Bei der Betrachtung von Zahlen zum Ausmaß von Menschenhandel ist zu beachten, dass verlässliche Angaben hierzu national wie international schwierig zu finden sind. Häufig werden Schätzungen herangezogen, u.a. die des viel zitierten, jährlichen Trafficking in Persons-Report (TIP Report) der US Bundesregierung oder aber Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der TIP-Report des Jahres 2008 geht von 800.000 Betroffenen weltweit aus, bezieht sich allerdings nur auf staatenüberschreitenden, und nicht auch auf inländischen Menschenhandel (US Department of State 2008:7). Die Schätzungen der ILO sind hingegen weitaus höher: Die ILO geht davon aus, dass weltweit mindestens 12,3 Millionen Menschen in sklavereiähnlichen Verhältnissen der Zwangsarbeit nachgehen (ILO 2005:10), davon seien 11 Prozent (geschätzte 1.300.000 Opfer) dem Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zuzuordnen (ebd.: 12), von dem hauptsächlich Frauen und Mädchen betroffen sind. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden in Deutschland im Jahr 2009 insgesamt 710 Opfer des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erfasst, 87% davon waren Frauen und Mädchen (BKA 2010:8ff.). Im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden insgesamt 96 Opfer durch die PKS erfasst, davon waren 41 weiblich (ebd: 11). Das BKA geht davon aus, dass die Dunkelziffer um ein weites höher ist. ii In dem Papier wird bei der Täterseite nur die männliche Form verwendet, weil die überwiegende Zahl der TäterInnen männlich ist. TERRE DES FEMMES ist sich jedoch bewusst, dass auch Frauen in dem Geschäft mit der Ware Mensch involviert sind. Quellen Bundeskriminalamt (2010): Menschenhandel. Bundeslagebild 2009. Pressefreie Kurzfassung, Wiesbaden: BKA. Internet: http://www.bka.de/lageberichte/mh/2009/bundeslagebild_mh_2009.pdf

Europäische Kommission (2008), Brüssel, 17.10.2008, KOM(2008)657. Europarat (2009): Handbook for Parliamentarians. The Council of Europe Convention on Action Against Trafficking in Human Beings, Strasbourg: Europarat, Secretariat of the Committee on Equal Opportunities for Women and Men. Internet: http://assembly.coe.int/committeedocs/2007/trafficking-human-beings_e.pdf, 07.02.2010. Europarat (2005): Council of Europe Convention on Action Against Trafficking in Human Beings, CETS No 197. Herz, Annette, L. Menschenhandel. Eine empirische Studie zur Strafverfolgungspraxis. Eine Studie des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales. Strafrecht, Band K 129, Duncker & Humblot, Berlin 2005. International Labour Office (ILO) (2005): A Global Alliance Against Forced Labour. Global Report under the Follow-Up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work 2005. Geneva: ILO. Internet: http://www.ilo.org/public/english/standards/relm/ilc/ilc93/pdf/rep-i-b.pdf, 07.02.2010. US Department of State (2008): Trafficking in Persons Report., o.o: US Department of State. Internet: http://www.state.gov/documents/organization/105501.pdf, 07.02.2010. Herz, Annette, L. Menschenhandel. Eine empirische Studie zur Strafverfolgungspraxis. Eine Studie des Max-Planck-Institutes