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Transkript:

211EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Friedenstraße 40, 81671 München Datum der Versendung Vergabenummer H 23n 2222 16 Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Dienstag, 05.07.2016, 11:40 Uhr Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG Angebot Ort Anschrift wie oben Raum 0.243 Zuschlagsfrist endet am 08.09.2016 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 01.08.2016 Ende 08.01.2018 Baumaßnahme Generalsanierung Wilhelmsgymnasium Thierschstr. 46 Leistung Brandmeldeanalage ohne Kabelverlegearbeiten Anlagen A) die beim Bieter verbleiben 2110EG.StB Ergänzung Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG 212EG 2120EG.StB Bewerbungsbedingungen EG Ergänzung Bewerbungsbedingungen EG 2121 Ergänzung Bewerbungsbedingungen Pauschalangebot 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB 2260.StB 226EG.H 226EG.StB 227EG.H 227EG.StB 236EG Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Mindestanforderungen an Nebenangebote Mindestanforderungen an Nebenangebote EG Mindestanforderungen an Nebenangebote EG Gewichtung der Zuschlagskriterien EG Gewichtung der Zuschlagskriterien EG Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen EG 245 Datenträger Angebotsanforderung 621 Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe 623 Merkblatt Staubminderung Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n).

211EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) B) die immer 1-fach zurück zu geben sind 213EG Angebotsschreiben EG 2-fach 214.H Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 2140.Wa Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen 2-fach 225.H Stoffpreisgleitklausel 2-fach 225.StB Stoffpreisgleitklausel 2-fach 241 Abfall 2-fach 242.H Wartung 2-fach 243.H Instandhaltung 2-fach 244 Datenverarbeitung 2-fach 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2-fach 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit 451 Datenträger Abrechnung 2-fach 4510.StB Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung 2-fach 2510.StB Leistungsverzeichnis Standardleistungstexte 2-fach Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr(n). 2-fach C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt 1-fach zurück zu geben sind 124 Eigenerklärungen zur Eignung 2-fach 224.H Angebot Lohngleitklausel 2-fach 224.StB Angebot Lohngleitklausel 2-fach 235EG Verzeichnis der Unternehmerleistungen EG 2-fach 2370 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 2-fach

211EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. 2 Die beigefügten Bewerbungsbedingungen EG 212EG sind zu beachten. 3 Auskünfte werden erteilt unter E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 4 Vorlage von Nachweisen/Angaben für den Bieter und ggf. Nachunternehmer nach 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt Verpflichtungserklärung -236EG vorzulegen. 5 Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Die nachstehenden Formblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 2210/2220 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation - 2210 oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - 2220 ab Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen 223 Aufgliederung der Einheitspreise auf Verlangen der Vergabestelle Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer 6 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose Bedingungen für die Abgabe von Losen false 7 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen 212EG), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten und Nebenangebote, die einen Verzicht auf eine vom Auftraggeber vorgesehene Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225) beinhalten. für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.

211EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. 9 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: siehe beiliegendes Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien EG - 227EG.H bzw. 227EG.StB Kriterien: siehe Kriterium: Preis (Gewichtung 100 v.h.) Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet: 10 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen (siehe B), C), Nrn. 4 und 5) im verschlossenen beiliegenden Angebotskuvert bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Das Angebotskuvert ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. 11 - frei - 12 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer ( 104 GWB, 21 EG VOB/A): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, 80538 München Tel.: 089/2176-2411, Fax: 089/2176-2847 13

212EG 214.H (Besondere (Bewerbungsbedingungen Vertragsbedingungen) EG) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als alleinverbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 EG Abs. 1 Nr. 1 c) VOB/A). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.7 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.

212EG (Bewerbungsbedingungen EG) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 5.2 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 8 Eignung 8.1 Offene Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v.(präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

212EG (Bewerbungsbedingungen EG) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

213EG (Angebotsschreiben 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) Name und Anschrift des Bieters Vergabenummer H 23n 2222 16 Landeshauptstadt München Baureferat, Submissionsbüro Friedenstraße 40 81671 München Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Eröffnungs-/Einreichungstermin Dienstag, 05.07.2016, 11:40 Uhr Zuschlagsfrist endet am 08.09.2016 Angebot Baumaßnahme Generalsanierung Wilhelmsgymnasium Thierschstr. 46 Leistung Brandmeldeanalage ohne Kabelverlegearbeiten 1 Mein/Unser Angebot umfasst: 1.1 folgende beigefügte Unterlagen - Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen, - Besondere Vertragsbedingungen, - alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EG geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. 211EG Abschnitte B und C sowie Nrn. 4 und 5). - - 1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2012 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), Ausgabe 2012 - Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen 2150.StB

2.1 Ich bin / Wir sind bevorzugte/r Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis/en. 2.2 Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - Abkommens anderen Staat Nationalität: (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) 2.3 Ich bin / Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: 213EG (Angebotsschreiben 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) 2.4 Ich bin / Wir sind nicht präqualifiziert, versichere(n) jedoch, dass ich/wir nur Nachunternehmer/andere Unternehmen einsetzen werde(n), die ihrerseits präqualifziert sind. 3 Zur Ausführung der Leistung erkläre/n ich/wir Ich/Wir werde/n die Leistungen, die ich/wir nicht im Formblatt 235EG angegeben habe/n, im eigenen Betrieb ausführen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die nach Formblatt 236EG verpflichteten Unternehmen eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können. Ich/Wir werde(n) bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine entsprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen anderen Unternehmen aufnehmen. Der von mir zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter verfügen über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt (nur anzukreuzen, wenn gemäß Leistungsbeschreibung und/oder Besonderen Vertragsbedingungen eine Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators durch den Auftragnehmer vorgesehen ist).

213EG (Angebotsschreiben 214.H EG) (Besondere Vertragsbedingungen) 4 Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: 4.1 Hauptangebot keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für alle Hauptund alle Nebenangebote 1 Summe Angebot % 4.2 Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu dokumentierenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. An mein/unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 5 Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 6 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Ich/Wir gebe(n) ein selbstgefertigtes Leistungsverzeichnis (Abschrift oder Kurzfassung) ab und erkenne(n) mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich an. 7 Ich/Wir erkläre/n, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. ¹ siehe Nr. 3.6 der Bewerbungsbedingungen EG- 212EG

124 (Eigenerklärungen zur Eignung) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer H 23n 2222 16 Datum Baumaßnahme Generalsanierung Wilhelmsgymnasium Thierschstr. 46 Leistung Brandmeldeanalage ohne Kabelverlegearbeiten Eigenerklärungen zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen Bewerber*) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) *) Zutreffendes ankreuzen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr,,, davon Eigenleistung: davon Eigenleistung: davon Eigenleistung: Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 1. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber: Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen ARGE-Partner Nachunternehmer

124 (Eigenerklärungen zur Eignung) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde 2. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde 3. Referenz: Bezeichnung des Bauvorhabens: Bauherr, Auftraggeber: Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum

124 (Eigenerklärungen zur Eignung) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorlegen, dass ich/wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n). Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer beim Amtsgericht Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Ich gehöre/wir gehören zu Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen Sonstigem Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

124 (Eigenerklärungen zur Eignung) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen vorlegen. ja nein Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich erkläre/wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), o Geldwäsche (261 StGB), o Bestechung ( 334 StGB), o Vorteilsgewährung ( 333 StGB), o Diebstahl ( 242 StGB), o Unterschlagung ( 246 StGB), o Erpressung ( 53 StGB), o Betrug ( 263 StGB), o Subventionsbetrug ( 264 StGB), o Kreditbetrug ( 265b StGB), o Untreue ( 266 StGB), o Urkundenfälschung ( 267 StGB), o Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), o Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), o wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), o Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), o Brandstiftung ( 306 StGB), o Baugefährdung ( 319 StGB), o Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

124 (Eigenerklärungen zur Eignung) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nummer: Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabegestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 3) 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 2) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) Nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebots ist.

214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer H 23n 2222 16 Baumaßnahme Generalsanierung Wilhelmsgymnasium Thierschstr. 46 Leistung Brandmeldeanalage ohne Kabelverlegearbeiten Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.08.2016 spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 08.01.2018 innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart ( 5 Abs.1 Satz 2 VOB/B) ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.

214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2. Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1 genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.1 (ohne Umsatzsteuer) v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3. Rechnungen ( 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1-fach und zugleich bei Ingenieurbüro 2-fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen. 3.3 Bei Bauüberwachung durch ein externes Büro: Das Rechnungsoriginal sowie die rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zur Prüfung direkt an das externe Büro zu senden. Gleichzeitig ist der Auftraggeber über die Rechnungsstellung schriftlich zu informieren. Gleichzeitig ist dem Auftraggeber eine Kopie der Rechnung ohne Anlagen zuzusenden. 4. Zahlung ( 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß 16 Abs. 5 Nr. 3 VO/B/B wird verlängert auf 60 Tage. 5. Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.h. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzssteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten ( 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Sicherheit für die Vertragserfüllung nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt v.h. der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für - die Vertragserfüllung das Formblatt Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421, - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - 422 und - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft - 423 zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltllich vollständig dem betreffenden Formblatt entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist München, sofern die Voraussetzungen des 38 ZPO vorliegen." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug eine eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. - 9. - frei -

214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 10.2 Technischen Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 10.3 Normabweichung Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen. In folgenden Positionen weiche ich von den angegebenen Normen ab: Der Nachweis der Gleichwertigkeit liegt diesem Angebot bei. 10.4 entfällt - 10.5 Verjährungsfristen für Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche werden für die vertraglichen Leistungen vereinbart ( 13 (4) VOB/B): -für vegetationstechnische Arbeiten (= Arbeiten an einem Grundstück) 2 Jahre -für alle anderen Arbeiten (= u.a. Arbeiten an einem Bauwerk) 4 Jahre -für Sportplatzbauarbeiten Kunstrasenflächen und Kunststoffflächen 5 Jahre. 10.6 Bauwesensversicherung Der Auftraggeber schließt keine projektbezogene Bauwesensversicherung ab. Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen. 10.7 Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn ein gesonderter schriftlicher Auftrag des AG vorliegt. Weitere Vereinbarungen siehe ZVB Ziffer 14 10.8 Immissionsschutz 10.8.1 Nach außen wirkender Baulärm: Nach 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) ist beim Betrieb von Baustellen dafür zu sorgen, dass 1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und 2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken Die Baumaßnahme befindet sich in einem Wohngebiet. Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allge- meinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm Geräuschimmission - und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Folgende Immissionsrichtwerte sind nach dem Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm (zu be- ziehen im Internet unter www.muenchen.de/laerm.) einzuhalten: Tagsüber: an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr: 55 db (A) Tagsüber: an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr: 50 db (A)

Nachts: von 22.00 bis 6.00 Uhr: 10.8.2 Baulärm im Gebäude: Siehe Ziffer 10.8 Arbeitszeiten < 40 db (A) 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10.8.3 Staubschutz: Die Staubentwicklung außerhalb und innerhalb der Gebäude muss durch geeignete Maß- nahmen auf ein Minimum beschränkt werden. Staubschutzwände sind beim Bauhauptunternehmer in gesonderter Position erfasst. 10.9 Arbeitszeit Die Arbeitszeiten sind werktags Montag bis Samstag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Für vorgezogene Arbeiten (während des Schulbetriebes im Gebäude) gelten die vorher beschriebenen Arbeitszeiten. Diese sind jedoch, mit der Bauüberwachung des Auftraggebers und in Abstimmung mit der Schulleitung, im Einzelfall eine Woche vor Ausführung festzulegen. Arbeiten während des laufenden Schulbetriebes können aufgrund interner Termine kurzfristig verschoben bzw. unterbrochen werden. (anstehende Schularbeiten, Prüfungen, etc.). Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern, sowie werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt. 10.10 Bauablauf Der gesamte Schulbetrieb wurde ausgelagert, insofern finden die Baumaßnahmen in der Zeit von September 2015 bis Juni 2018 im freigezogenen Schulgebäude statt (ausgenommen hiervon sind Vorgezogene Arbeiten). Alle auszuführenden Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken auszuführen. Eine Absprache über die zeitliche Abfolge der Arbeiten ist daher zwingend erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die zu erbringende Leistung je Bauabschnitt nicht in einem Zuge ausgeführt werden kann, mit bauablaufbedingten Unterbrechungen ist zu rechnen. Die Einschränkungen des Bauablaufs durch reglementierte Arbeitszeiten (vgl. insbesondere Ziffer 10.8 - Immissionsschutz sowie 10.9 Arbeitszeit) sind zu berücksichtigen 10.11 entfällt - 10.12 Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat über den gesamten Zeitraum seiner Leistung einen verantwortlichen, deutschsprachigen und fachlich qualifizierten Bauleiter vor Ort zu stellen, der für die Leitung der Ausführung ständig auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist bei Annahme des Bauvertrags schriftlich zu benennen. Der dem Auftraggeber be- nannte Bauleiter gilt gegenüber dem Auftraggeber als bevollmächtigt, alle Erklärungen und Handlungen abzugeben und entgegenzunehmen, die die Baudurchführung betreffen. Ein Auswechseln des verantwortlichen Bauleiters ist nur in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung durch den Auftragnehmer mit Genehmigung des Auftraggebers möglich. 10.13 Baustellenbesprechungen Die Besprechungen finden jeweils im wöchentlichen Rhythmus statt. Bei Bedarf können zusätzlich dazu Arbeitsbesprechungen von der Bauüberwachung des Auftraggebers einberufen werden. Die Teilnahme des verantwortlichen Fachbauleiters des Auftragnehmers (vgl. Ziffer 10.112) ist 14 Tage vor Leistungsbeginn und während des Ausführungszeitraumes des Auftragnehmers verpflichtend. Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten und weisungsbefugten Vertreter zu entsenden. Die Vertretungsvollmacht ist dem Auftraggeber mit Auftragsvergabe schriftlich vorzulegen. 10.14 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte (Bautagebuch) zu führen und dem Auftraggeber bzw. der zuständigen Bauüberwachung des Auftraggebers wöchentlich im Original zu über- geben. Es müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Abrechnung und Ausführung von Bedeutung sind.

Ferner sind Angaben über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der beschäftigten Arbeitskräfte, der eingesetzten Großgeräte, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige Vorkommnisse aufzuführen. Der Auftraggeber bzw. örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers bestätigen bei rechtzeitiger Vorlage die Kenntnisnahme durch Unterschrift; die Bauüberwachung des Auftraggebers ist berechtigt, abweichende Sachdarstellungen im Bautagebuch zu vermerken. 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 10.15 Nichtraucherschutz Innerhalb der Gebäude, auf dem Grundstück und den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen die zur Baustelleneinrichtungsfläche gehören, sowie im gesamten Bereich der Schule, darf nicht geraucht werden. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich und nicht nur während des Schulbetriebes. Seitens der Bauüberwachung des Auftraggebers werden Raucherbereiche auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung ausgewiesen. 10.16 Verständigung auf der Baustelle / Sprache Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermög- licht. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen. 10.17 Umfang der Leistung 10.17.1 Weitere vereinbarte Vorschriften und Richtlinien Vereinbart ist die VOB/C in der aktuell zur Auftragserteilung gültigen Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN und EN, sowie die DASt-Richtlinien. Ergänzend dazu gelten: -Bayerische Bauordnung BayBO -BayBO Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften -Alle auf Kindergärten, Horte und Schulen bezogenen Sicherheitsregeln und die -Vorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der derzeit gültigen Fassung sind eigenverantwortlich einzuhalten und können auf Anfrage beim Auftraggeber eingesehen werden. 10.17.2 Angaben zum Leistungsumfang / Angebot des Bieters Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis hin zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der momentan gültigen DIN-Vorschriften, sowie den dort aufgeführten Normen, bzw. den Anerkannten Regeln der Technik. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bestandteile bis zur fertigen Leistung. Alle Preise verstehen sich für die komplette Herstellung und Montage. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. Die anzubietenden Einheitspreise enthalten a l l e erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc. und die Betriebskosten der Maschinen. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben. Unterlagen zur Ausführung erhält der Auftragnehmer nach Auftragsvergabe. Vor der Ausführung sind alle Massen vom Auftragnehmer an der Baustelle und mit den Plänen zu überprüfen und verantwortlich zu ermitteln. Bei Widersprüchen zwischen den beiliegenden Zeichnungen und Details und dieser Leistungsbeschreibung hat die Leistungsbeschreibung für die Kalkulation Vorrang. 10.17.3 Schutz von Bauteilen Bei der zu sanierenden Schule handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Ausbau- Fassadenelemente, historische Treppenbereiche, etc. abgesehen von beauftragten Leistungen, nicht beschädigt, bzw. verändert werden dürfen. Der AN hat seine Mitarbeiter,

Nachunternehmer, Lieferanten, etc., hierauf hinzuweisen. Werden trotzdem Schäden verursacht, sind diese umgehend der Bauüberwachung des Bereich des südlich gelegenen Gartenbereiches (ca. 3,20 m breite Zufahrt) der Schule/Baustelle. Parallel zu den Bauarbeiten in den Hauptgebäudeteilen finden Erd- und Verbauarbeiten im Schulhofbereich (Voraussichtliche Ausführungszeit bis Juli 2016)statt. Eine Nutzung des Hofes ist bis zum Abschluss dieser Arbeiten für die Gewerke der Baumassnahme nur in Abstimmung mit der entsprechenden Fachbauleitung Spezialtiefbau gestattet. 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Zu jedem Zeitpunkt des Bauablaufes sind die Freihaltung der Feurwehrzufahrten zum Schulgebäude sicherzustellen. Der AN ist verpflichtet, Beschädigung, Verschmutzung und dergleichen durch den Baubetrieb benutzter Straßenkörper (Art. 2 Bay StrWG) und deren Zubehör (wie Verkehrseinrichtungen, Bepflanzungen usw.) sowohl innerhalb des Gartenbereich Süd als auch außerhalb durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich und ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Im Bereich der Thierschstraße sowie im Bereich vor der Gartenzufahrt verlaufen Straßenbahnschienen sind grundsätzlich freizuhalten. Auf den Straßenbahnverkehr ist bei der Ein- und Ausfahrt auf die Baustellenfläche immer Rücksicht zu nehmen. 10.19 Informationen an Dritte Die Durchführung von Besichtigungen, die Gestattung der Einsichtnahme in technische Unterlagen (Beschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Berichte usw.) und die Erteilung von Auskünften über diesen Vertrag, über das Bauwerk und die bereits installierten Einrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. 10.20 Schadensmeldungen Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten auf bereits vorhandene Schäden schriftlich hinzuweisen. 10.21 Baustelleneinrichtung (1) Die Mitbenutzung von vorhandenen Geräten und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen selbst zu vereinbaren. (2) Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Auf- und Abbau von Großgeräten dürfen während der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der Bauüberwachung des Auftraggebers erfolgen. 10.21.1 Baustelleneinrichtungsfläche (1) Das Gebäude wird gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan erschlossen. Der für die Baustelleneinrichtung aller am Bau Beteiligten zur Verfügung stehende Platz ist ausgewiesen. Aufgrund insgesamt beengter Flächenverhä (2) Die Baustelleneinrichtung ist auf den abgegrenzten Flächen im Bereich der Thierschstraße, bzw. im Bereich des südlich gelegenen Gartenbereiches unterzubringen. Die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Bereiche innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche werden seitens des Auftraggebers, unter Mitwirkung des AN Baumeisterarbeiten, angemietet und stehen den ausführenden Firmen kostenfrei zur Verfügung. Soweit öffentliche Grundstücke durch den AN außerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche in Anspruch genommen werden, sind die Genehmigungen hierfür auf eigene Kosten vom AN eigenverantwortlich einzuholen. (3) Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Räumen der für die terminund fachgerechte Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung nach LV Positionen soweit gesondert ausgewiesen. (4) Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten 10.21.2 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthaltsräume werden vom Auftraggeber, durch den AN Baumeisterarbeiten, erstellt und den Ausbaugewerken kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.