Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: Entwicklung und Umsetzung Online-Selbstlernkurs MR&EZ DIMR Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A veröffentlicht am 10.05.2016 2016 Pos. Bezeichnung Angaben 1 Auftraggeber Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin www.institut-fuer-menschenrechte.de 2 Ansprechpartnerin Vergabe-Stelle, Frau Dagmar Rother-Degen vergabe@institut-fuer-menschenrechte.de Tel.: 030 25 93 59 57 3 Vorstellung des Auftraggebers Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen in der nationalen, europäischen und internationalen Politik umsetzt und im Recht verankert. Die Aufgaben des DIMR sind Information und Dokumentation; Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit; Beratung von Politik und Gesellschaft; menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, wie z. B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit; internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechts-einrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen sowie die Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland. Als Nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das Institut auf Grundlage der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Es ist nur den Menschenrechten verpflichtet und unabhängig in unserer Arbeit. Es versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren. Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der EU arbeitet es eng zusammen. Das Institut achtet auf Inklusion und ist sensibel für die menschliche Vielfalt. Das Institut wird öffentlich gefördert. Im Mai 2009 wurde das Institut mit dem Monitoring UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt, ab Juli 2015 fungiert das Institut darüber hinaus als Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. 4 Vergabeart Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 VOL/A 1
5 Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung (Dienstleistungen, Entwicklung von Schulungssoftware, CPV- Nummer: 72212931-4 ) Leistungsbeschreibung: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) entwickelt derzeit einen englischsprachigen Online-Selbstlernkurs zu Menschenrechten in der Entwicklungszusammenarbeit. Er richtet sich vorrangig an Fachkräfte und Praktiker/innen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im In- und Ausland sowie Mitarbeitende von Partnerorganisationen. Sekundär richtet er sich an Mitarbeitende zivilgesellschaftlicher EZ-Organisationen. Die Lerninhalte kommen entsprechend größtenteils aus der Praxis und das Gelernte soll im Anschluss praktisch anwendbar sein. Der Kurs vermittelt Wissen, das für die Anwendung des Menschenrechtsansatzes in verschiedenen Schwerpunkten der EZ notwendig ist. Der Kurs soll kostenlos auf der Webseite des Deutschen Institutes für Menschenrechte (DIMR) zugänglich und wie alle Online- Angebote des DIMR barrierefrei sein (im Webbereich: BITV 2.0). Der Kurs soll von verschiedenen Endgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones) mit unterschiedlichen Betriebssystemen (Android, ios, Windows) aus gut benutzbar sein (responsive/mobil). Eine technische Umsetzung des Kurses soll auf Basis von Open Source Software erfolgen. Um eine auf spezifische Schwerpunkte der EZ zugeschnittene Wissensvermittlung zu gewährleisten, ist der Kurs so strukturiert, dass die Teilnehmer/innen direkt auf individuell-relevante Inhalte zugreifen können (in Form von voneinander unabhängigen Lernmodulen). Die inhaltliche Entwicklung des Kurses befindet sich in den Anfängen und soll sich technisch und didaktisch daran orientieren, was machbar und sinnvoll ist. Die Kursinhalte werden vom DIMR erstellt und geliefert (auf Englisch). Für die technische, didaktische und grafische Entwicklung und Umsetzung des Selbstlern-Angebotes ist das Institut auf einen externen Dienstleister angewiesen. Der Dienstleister soll auch dazu beraten, wie Inhalte und Funktionen mit einem zeitlichen und finanziell adäquaten Aufwand entwickelt und umgesetzt werden können. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 Leistungsbeschreibung. 6 Losvergabe / Bietergemeinschaft / Subunternehmer Ausführungsort: Beratungsworkshop, Besprechungen und Präsentationen müssen in Berlin stattfinden. Ein Workshop für Autor_innen zu E-Learninggerechter Schreibe und Aufbereitung von Kursinhalten soll entweder in Berlin, Bonn oder Eschborn stattfinden. Die Gesamtleistung bildet ein Los. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Alle Mitglieder sind mit Bezeichnung, Adresse und verantwortlicher Person zu benennen und müssen eine Eigenerklärung abgeben. Des Weiteren ist es erwünscht, dass ein von der Bietergemeinschaft bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird. Der Einsatz von Subunternehmern bleibt dem Bewerber überlassen, Subunternehmer müssen eine eigene Erklärung abgeben (siehe hierzu Anlage 4 Eigenerklärungen Bieter-Gemeinschaft- 2
Subunternehmer ). 7 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8 Ausführungsfrist Arbeitsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung. Das Institut beabsichtigt den Zuschlag in KW 26 KW. zu erteilen. Ausführungsende: 30.10.2017. Ein Teil des Kurses soll bis Ende Dezember 2016 umgesetzt und freigeschaltet sein, der zweite Teil bis Ende April 2017. (Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 Leistungsbeschreibung 9 Anforderung der Vergabeunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen sind per E-Mail bei der Vergabe- Stelle des Instituts (s.o. unter 2) anzufordern. 10 Angebotsfrist Die Angebotsfrist endet am 13.06.2016 (11:00 Uhr) Bis zum 13.06.2016 um 11:00 Uhr müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle des Instituts eingegangen sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang des Angebots beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin Aufgang A, 7.Etage an der Rezeption. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot ergänzt oder zurückgezogen werden. Vorgenommene Änderungen und Berichtigungen der Angebotsunterlagen müssen zweifelfrei sein. 11 Bindefrist des Angebots 12 Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen 13 Form, in der die Bewerbung einzureichen ist Bindefrist bis zum 01. Juli 2016 Die Bindefrist Ihres Angebots endet mit Ablauf 01.Juli 2016. Sie sind an Ihr Angebot bis zum Ablauf der Frist gebunden. Wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde, konnte Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Keine Kautionen oder Sicherheitsleistungen erforderlich Wir weisen darauf hin, dass Änderungen in den Anlagen 1-13 unzulässig sind und zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen. Das gleiche gilt, wenn Sie dem Angebot Ihre eigenen Allgemeinen Vertragsbedingungen beifügen sollten. Das Angebot muss schriftlich erfolgen und rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Es muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist unzulässig. Angebote per E-Mail oder als Fax sind ausgeschlossen, da die erforderliche Geheimhaltung nicht gewährleistet ist. Das gilt auch dann, wenn die Übersendung per E Mail oder als Fax zusätzlich zur schriftlichen Einreichung erfolgt. Die Bewerbung ist bei der o.g. Vergabestelle einzureichen. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solcher deutlich zu kennzeichnen. Bitte beschriften Sie daher Ihren Umschlag: 3
Deutsches Institut für Menschenrechte Vergabestelle Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Öffentliche Ausschreibung: Entwicklung und Umsetzung Online- Selbstlernkurs MR&EZ Bitte nicht vor dem 13.06.2016 11.00 Uhr öffnen 14 Hinweise zu den Anlagen Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen bei der Vergabe- Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte ein: - Anlage 4 Formblatt 124 Eigenerklärungen Bietergemeinschaft/Subunternehmer - Anlage 6 Formblatt 633 Angebotsschreiben mit Preisen - Anlage 7 - Erklärung nach 19 Abs. 3 MiLoG - Anlage 9 Unternehmensdarstellung - Anlage 10 - Unternehmensreferenzliste - Anlage 11 - Eigenerklärung über die verfügbaren Kapazitäten - Anlage 12 Erläuterung zur Herangehensweise (Strategie/Projektplanung/Zeitplan) - Anlage 13 Schutzerklärung Scientology Bitte verwenden Sie ausschließlich die vom Institut zur Verfügung gestellten Vordrucke. Die Formulare erhalten Sie bei der Vergabe-Stelle des Instituts (Frau Dagmar Rother- Degen). Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Sie dürfen nicht verändert werden. Das Institut ist als Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln verpflichtet, sich an die Vergaberegelungen des Bundes nach den Maßgaben der VOL/A (Verdingungsverordnung für Leistungen Abschnitt A) und die Bedingungen der VOL/B zu halten. Die Regelungen der Formblätter des Vergabehandbuches des Bundes (Ausgabe 2008) 632 (Bewerbungsbedingungen) und 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen die sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der VOL/B beziehen) werden Vertragsbestandteil. Sollte es dem Bieter/Bewerber/Auftragnehmer nicht möglich sein, die Bedingungen in den Formblättern 632 (soweit erforderlich) und 635 als Vertragsbestandteil mit aufnehmen zu können, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. 15 Bezeichnung und siehe Ansprechpartnerin oben unter 2. Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden kann 16 Bewertung Neben der Einhaltung der formalen Kriterien (Vollständigkeit der Unterlagen, Fristen etc.) werden die Bewerbungen nach folgenden Kriterien bewertet: 4
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 400 Punkte Erweiterbarkeit/ Flexibilität des E-Learning Systems: 125 Punkte Projektfolgekosten: 125 Punkte Preis: 350 Punkte Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in Anlage 8 Bewertungsmatrix. 17 Gewerbezentralregister Bei öffentlichen Aufträgen ab einer Höhe von mindestens 30.000 Euro muss der Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags eine Gewerbezentralregisterauskunft nach 150a GewO für den Bestbieter einholen (vgl. 19 Abs. 4 MiLoG). 5